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Nr. 32.

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Erscheint täglich außer Montags.

Vorwärts

Berliner Dolksblatt.

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16. Jahrg.

Die Insertions- Gebühr Deträgt für die fechsgespaltene Kolonel geile oder beren Raum 40 Pfg., für politische und gewertschaftliche Vereins­und Bersammlungs- Anzeigen, sowie Arbeitsmarkt 20 Pfg. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen­tagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet. Ternsprecher: Amt I, nr. 1508. Telegramm- Adresse: Bozialdemokrat Berlin".

Bentralorgan der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

Dienstag, den 7. Februar 1899.

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

An die Arbeiter Deutschlands !

Arbeiter Deutschlands ! Ein Unerhörtes ist geschehen. Wie Euch bekannt geworden sein wird, hat Freitag, den 3. Februar, der Dresdener Schwurgerichtshof neun Arbeiter zu insgesammt dreiundfünfzig Jahren Zuchthaus, acht Jahren Gefängniß und siebenzig Jahren Ehrverluft

verurtheilt.

Dieses furchtbar harte Urtheil wurde damit begründet, daß drei der Verurtheilten sich angeblich des versuchten Todtschlags schuldig gemacht, sämmtliche Verurtheilte an schwerem Landfriedensbruch sich betheiligt hätten.

Bürgerliche Geschworene sprachen dieses Urtheil über Angehörige der Arbeiterklasse unter Verweigerung mildernder Umstände, und bürgerliche Richter gewannen es über sich, die schuldig Gesprochenen theilweise mit den schwersten Strafen zu belegen, die das Gesez kennt. Aber damit nicht genug. Der Gerichtshof hat auch, nach unserer Meinung unter falscher und unzulässiger Anwendung der bezüglichen Bestimmungen der Strafprozeß­ordnung über den Ausschluß der Oeffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen, die Verhandlung hinter verschlossenen Thüren geführt und damit der Oeffentlichkeit die Möglichkeit entzogen, den Gang der Verhandlungen zu verfolgen.

Arbeiter Deutschlands ! Was haben die Verurtheilten gethan, das ein solch' entsetzliches Urtheil rechtfertigen könnte? Hört und urtheilt selbst!

Die Verurtheilten feierten am 6. Juli vorigen Jahres auf einem Neubau der Unternehmer Hampel und Grahl in Löbtau das Richtfest. Die Unternehmer waren mit einer Bierspende freigebig gewesen, und die Folge war, daß die betheiligten Arbeiter in eine sehr angeregte Stimmung geriethen. Gegen 8 Uhr Abends hörte der Rest der auf dem Bau noch anwesenden Arbeiter, daß auf dem nahe gelegenen Bau des Unternehmers Klemm noch gearbeitet werde, obgleich gemäß der erst nach schweren Kämpfen errungenen zehn. stündigen Arbeitszeit der Dresdener Bauarbeiter, bereits um sechs Uhr hätte Feierabend eintreten müssen.

Das war die Veranlassung, daß die Verurtheilten sich nach dem Klemm'schen Bau begaben und die dort arbeitenden Kollegen aufforderten, mit der Arbeit aufzuhören. Es kam darüber zwischen den beiden Parteien zu einem lebhaften Wortwechsel, der dadurch verschärft wurde, daß der hinzugekommene Bauunternehmer Klemm die fremden Arbeiter mit Schimpf­worten wie Spitzbuben" und Einbrecher" belegte, und daß, als hierauf die Erbitterung der so Behandelten sich ebenfalls in heftigen Worten Luft machte, Klemm nach der Baubude lief, einen Revolver holte und mit ihm zwei Schüsse abgab. Obgleich diese Schüsse blind waren, glaubten bei dem herrschenden Lärm, der durch viele Neugierige verstärkt wurde, die Verurtheilten, daß scharf geschossen und einer ihrer Kameraden, der am Halse blutete, durch einen Schuß verwundet worden sei. Sie fielen darauf über den Bauunternehmer Klemm her, den sie mit Holzstücken und einer Flasche niederschlugen und mit Füßen traten, wobei die Worte fielen: schlagt den Hund todt". Durch zwei Poliere wurde Klemm diesen Mißhandlungen entrissen und vom Platze geführt. Nach einigen Wochen ärztlicher Behandlung war derselbe wieder hergestellt.

Arbeiter Deutschlands ! Dies ist in aller Kürze wahrheitsgemäß der Vorgang, den wir nicht rechtfertigen wollen, sondern entschieden verurtheilen. Es war unter den gegebenen Verhältnissen selbstverständlich, daß die Arbeiter für ihre Ausschreitungen bestraft werden mußten. Aber wir richten nicht nur an Euch, sondern an Alle, die noch einen Funken objektiver Urtheilsfähigkeit besitzen, die Frage: ob die furchtbar harten Strafen, die der Dresdener Schwurgerichtshof über die Schuldigen verhängte, im Verhältniß stehen zu den verübten Gewaltthätigkeiten!

Vergebens wird man in modernen Zeiten die Annalen deutscher Rechtsprechung durchblättern, um ein ähnliches Urtheil ausfindig zu machen.

Das Blut erstarrt, liest man dieses Urtheil, das für einen Theil der Verurtheilten ein Todesurtheil bedeutet und geeignet ist, zu einer Drachensaat des Hasses in Millionen Herzen zu werden.

Arbeiter Deutschlands ! Das Urtheil des Dresdener Schwurgerichtshofs durch Einlegung der Revision zur Aufhebung zu bringen, dürfte kaum gelingen. Die Ver­urtheilten werden in Kürze hinter den Zuchthaus - und Gefängnißmauern verschwinden und auf lange, vielleicht einige von ihnen auf immer, für die Welt verloren sein. Ihr Loos zu erleichtern, steht nicht in unserer Macht. Aber sieben der Verurtheilten sind Familienväter, und dafür zu sorgen, daß nicht auch ihre Familien, die schon so entsetzlich schwer durch die Verurtheilung des Gatten und Vaters getroffen wurden, noch materiell leiden, das ist unsere Aufgabe, unsere Menschenpflicht.

Möge die deutsche Arbeiterklasse diesen Aermsten die Ernährer ersehen! Legen wir Alle unser Scherflein zusammen, damit, während die unglücklich Ver­urtheilten in den Zuchthäusern und Gefängnissen des Klassenstaats schmachten, deren Angehörigen materielle Noth und Sorge fern bleibt. Zeigen wir, daß die Männer, die von blinder Leidenschaft zu Gewaltthätigkeiten sich hinreißen ließen, und dafür neben den härtesten Strafen, die man ihnen zuerkannte, auch für ehrlos erklärt wurden, unser Mitgefühl nicht verloren haben, daß wir menschlich über Menschliches denken.

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Arbeiter Deutschlands ! Die Unterzeichneten fordern Euch auf, Eure Beiträge für die Familien der Opfer des Dresdener Schwurgerichtshofs an den Kassirer der sozial­demokratischen Partei: Albin Gerisch, Berlin SW., Razbachstraße 9, oder an die Expedition der Zeitungen zu senden, die diesem Aufruf ihre Spalten öffnen und sich zur Entgegennahme von Beiträgen bereit erklären.

Arbeiter, zeigt durch Euer Handeln, wie Ihr über das Dresdener Urtheil denkt!

Berlin , den 6. Februar 1899.

Kriegsrecht.

Die sozialdemokratische Fraktion des deutschen Reichstags.

In deren Auftrag: Auer. Bebel. Liebknecht. Meister. Pfannkuch.

Singer.

heitsvergehen sind aber keineswegs eine Eigenthümlichkeit der nimmt, daß die Angeklagten in ihrer Trunkenheit das Be­Induſtriebevölkerung. Ganz im Gegentheil: die Körper- wußtsein gehabt haben, in der Nothwehr gehandelt zu haben, berlegungen nehmen zu, je mehr wir uns den Zentren des zumal das Schießen aufgeregten Personen gegenüber als eine Es giebt Justizurtheile, die nicht minder gefährlich für den Junkerthums nähern, sie steigen mit der Zahl der konser sehr unüberlegte Handlung aufgefaßt werden muß". Dieser Fall ist angenommen, aber er kann sich heute Bestand der Gesellschaft sind, als die Verfehlungen, zu deren bativen, tönigstreuen Wahlstimmen, und wo man am auto­borgeblicher Sühne sie gefällt werden. Die Justiz hat schwerlich ritätgläubigsten ist, wo man am betrügerischsten die Steuern oder morgen ereignen. In unserer Erinnerung ist eine die verbrecherischen Neigungen und Handlungen bisher wesentlich einschätzt, wo das Defizit der Invaliditäs- Versicherungskassen Schöffengerichts- Verhandlung, in der ein Studiosus juris unter vermindert. Die Abschreckungstheorie hat niemals eine That am größten ist, wo noch Frömmigkeit herrscht und patriarcha- Anklage stand, weil er Nachts zwei ältere Damen, die auf der Leidenschaft oder der Verzweiflung berhindert. Im Gegen- lische Zucht, da wuchern üppig die Rohheitsdelikte: in Ost- dem Heimweg aus einer Gesellschaft befindlich waren, über­theil, die Rechtsprechung hat die Erscheinungen vermehrt, elbien bei den Junkern. In Ostpreußen kommen auf fallen und zu Boden geworfen hatte. Der Amtsanwalt hielt von denen die Menschheit mit Trauer und Unwillen sich ab- 10 000 strafmündige Personen 28,1, in Westpreußen 35,5, zwar in anbetracht der Rohheit der Handlung eine wendet, vermehrt um ihre eigenen Handlungen im Namen des dagegen im Königreich Sachsen nur 8,6 wegen schwerer Gefängnißstrafe am Blake, beantragte aber eine Geldstrafe, Rechts. Körperverlegung Verurtheilte. Man sieht also, wo die zu- um dem vor dem Staatsexamen stehenden jungen Mann Wir stehen nicht an, das Urtheil des Dresdener Schwur- nehmende Verrohung heimathberechtigt ist. Gerade das König - nicht die Karriere zu verderben. Das Gericht erkannte dem. gerichts, in dessen schwere Verantwortung sich Laien und ge- reich Sachsen mit seiner Industriebevölkerung, wo die sozial- gemäß und der Glückliche mag heute als Staatsanwalt oder lehrte Richter theilen können, ohne daß die Last für sie er demokratische Verseuchung" am weitesten vorgeschritten ist, Landrichter terroristische Arbeiter ins Zuchthaus schicken.... leichtert wird, zu jenen Verfehlungen der Justiz zu rechnen, steht in Sinsicht der Gewaltthätigkeit am allergünstigsten im die nicht die angemessene Sühne einer strafbaren Handlung ganzen Deutschen Reich. Es war also nicht einmal vom find, sondern die selbst nicht eher vor dem Urtheil der öffent- Standpunkt der Abschreckungstheorie nöthig, gerade in Sachsen lichen Meinung bestehen können, bis sie gefühnt sind. ein Erempel zu statuiren.

Das Urtheil des Dresdener Schwurgerichts muß um so stärker erregen, als es im geheimen Gerichtsverfahren gefällt wurde. Das wirkt provokatorisch wie ein Schuß aus dem Hinterhalt. Weder war die öffentliche Ordnung noch die 53 Jahre Zuchthaus, 8 Jahre Gefängniß, 70 Jahre Ehr- Und nun vergegenwärtige man sich, mit welchem Straf- Sittlichkeit irgendwie gefährdet, und die Unöffentlichkeit des berlust sind von dem sächsischen Schwurgericht für eine Aus- recht derartige Delifte sonst geahndet werden. Man stelle Verfahrens bedeutet in diesem Falle geradezu eine Auf­schreitung verhängt worden, die im Anlaß eine Bagatelle sich vor: ein Arbeiter geräth in Streit mit einem Haufen an- hebung einer der werthvollsten Rechtsgarantien, um deren war, die überdies herausgefordert worden ist, und die nur getrunkener Studenten. Der Arbeiter, der sich bedroht fühlt, Erkämpfung einst die Revolution kämpfte. unter den Einwirkungen des Alkohols einen ernsteren Cha- giebt einen Schreckschuß ab. Die Studenten gerathen in Troz des drakonischen Urtheils wird die in ihrer Existenz rafter annahm. Die Umstände, nicht der schlimme Wille haben Wuth, sie werfen sich auf den Arbeiter und mißhandeln ihn bedrohte Arbeiterschaft nur mit gesetzlichen Mitteln Gegen­im Wesentlichen den Erzeß gestaltet, den Erzeß der Ge- schwer, vielleicht tödlich. Würde irgend ein deutsches Gericht wehr leisten, das Zeichen einer bewunderungswürdigen Selbstzucht, -in anbetracht der zunehmenden Rohheit der Studenten ein glänzender Beweis für die erzieherische Schule der Sozial­richteten. Wegen schwerer Körperverlegung dieses Delitt liegt und der höheren sittlichen Verpflichtungen der sogenannten demokratie; denn nichts mag so leicht Gewaltstimmungen bei ungünstiger Annahme in dem Löbtauer Fall für alle Gebildeten 53 Jahre Zuchthaus , 8 Jahre Gefängniß, selbst bei dem Besonnensten zu erregen als verlegtes Rechts­außerhalb des Gerichts Stehenden vor- wurden nach der 70 Jahre Ehrverlust verhängen? Vielleicht gäbe es ein paar bewußtsein, zumal wenn die freie Aussprache mit fast un­Lezten Kriminalstatistit 85 032 Personen verurtheilt. Diese Roh- Monate, vielleicht auch Freisprechung, da das Gericht an- erträglichen Schranken eingeengt ist. Aber iai Vertrauen auf

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