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während der ganzen Dauer feiner Strafthat Fesseln an den Füßen Recht vor, Arbeitsuchende von der Andauer des Streits in Kenntniß Nachmittags 1 Uhr ab vor Beginn des Nachmittags- Gottesdienstes trug, hatte Zeitlebens an den Folgen des Zuchthauses und der ihm zu sehen. 4. Weigern sich die Arbeitgeber, sich einem Einigungs- erfolgte, habe zwar die Aufmerksamkeit des Publikums erregt, sei zu theil gewordenen Behandlung zu leiden. Durch Krankheit ver- verfahren anzuschließen, so behält sich die Arbeitsbörse das Recht aber im Uebrigen geräuschlos vor sich gegangen, so daß sie ein hindert, konnte er voriges Jahr der 50 jährigen Gedenkfeier der vor, nach Gutdünken im Einverständniß mit dem betheiligten Arbeiter- besonderes Aufsehen nicht bewirkt habe. Das Publikum Märzrevolution nicht mehr beiwohnen. Nun ist er, furz vor verband vorzugehen. der 50 jährigen Wiederkehr der pfälzisch- badischen Revolution ver­schieden.

Polizeiliches, Gerichtliches u. 1. w.

Gerichts- Beitung.

bers

habe sich erft in größerer Menge neugierig zusammen gefunden, als der Bürgermeister zum offenen Fenster hins aus einen Gendarm beauftragt habe, einigen inzwischen arretirten Flugblattverbreitern die übrigen Blätter abzunehmen. - Beschlagnahmt wurde der von den Königsberger Ge­Gefährdung der Sittlichkeit durch den Berliner   Arbeiter: Auch in diesem Moment hätten die Angeklagten feinen Lärm Die habe nur ganze Szene noffen verbreitete Kalender Der Landbote  ". Diese Maßnahme ist vom Kalender für 1899. Das im Verlage von Meyerhofer's Nach- geniacht. 10 Minuten ges Staatsanwalt echt in Jnsterburg angeordnet worden, dem folger erscheinende Büchlein erhält in seiner diesjährigen Ausgabe dauert. Das allen politischen Parteien durch§ 48 Absatz III selben Herrn, der auch seinerzeit die von den Königsberger Partei- unter Anderen auch eine kleine Novelle von Guy de Maupaffent der Gewerbe- Ordnung gewährte Recht, zwischen der Bekannts genoffen verbreiteten Wahlflugblätter konfisziren ließ. Die Ver- Am Rande des Bettes". Der Verfasser geißelt die Unfittlichkeit machung des Wahltermins und dem Wahltage selbst Wahlschriften vorherige polizeiliche Erlaubniß öffentlich zu breiter jenes Flugblattes wurden sämmtlich vom Gericht frei solcher Ehen, wo der Mann neben seiner rechtmäßigen Frau noch ohne indem er theilen, müsse auch der Sozialdemokratie au gesprochen; Herr Hecht will sich wohl eine neue Niederlage verschiedene bezahlte Liebesverhältnisse unterhält holen. in Form eines Dialoges schildert, wie die Gattin eines gestanden werden. Es sei hier weder von einem groben noch von einer bemerkbaren Arbeit zu reden. - Das Opfer eines frivolen Lügenbolds ist der Genosse felchen Ehemannes für die Geftattung ehelicher Liebesfreuden infug, Iegte gegen das Urtheil insoweit Wabersty, Redakteur des Hamburger Echo", geworden. Nach nun ebenfalls Bezahlung von ihrem Gemahl verlangt. Die genannte Die Staatsanwaltschaft als dadurch die Angeklagten für nicht gewissenhaftester Prüfung veröffentlichte er die Erzählung eines Arbeit ist in allen Sammlungen Maupassent'scher Novellen zu finden, Revision ein, wurden, ant einem Feiertage eine Arbeiters Urbach  , welcher behauptete, schuldlos wegen Bettelns fie wurde auch vor Jahren von Klara Bettin übersetzt und ist damals schuldig befunden verhaftet zu sein und knüpfte daran eine Stritit. Eine ihm zugestellte durch eine Korrespondenz unbeanstandet verbreitet worden. Diese öffentlich bemerkbare Arbeit verrichtet zu haben. Berichtigung nahm er sofort auf, trotzdem wurde er wegen Polizei- Bettin'sche Uebersetzung hat der Verleger Steding( Inhaber der Der Straffenat des Kammergerichts, vor dem Rechtsanwalt Heine­und Schuhmanns- Beleidigung angeklagt und zu drei Firma Meyerhofer Nachfolger) in den Arbeiter- mann die Angeklagten vertrat, gab gestern der Revision des Staats­Monaten Gefängniß verurtheilt, während sein Gewährsmann Kalender für 1899 übernommen; er mußte sich deshalb am anwaltschaft statt, hob das freisprechende Urtheil auf und verwies die sechs Monate erhielt. Donnerstag bor der 9. Straffammer am Landgericht I Sache nochmals an das Landgericht, indem er ausführte: Bu Unrecht Begräbniß, ungewöhnlicher Art". Fünf Genossen in wegen Verbreitung einer unzüchtigen Schrift verantworten. sehe das Landgericht in dem Vertheilen und Tragen der Flugblätter Nach langer Verhandlung, welche unter Ausschluß der Oeffentlichkeit teine öffentlich bemerkbare Arbeit. Es sei einzig und allein maß­Erfurt wurden zu 15 bezw. 21 M. Geldstrafe verurtheilt, weil sie stattfand, wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 100 m. vergebend, daß das Publikum das Austheilen und Tragen der Blätter durch Reden am Grabe, und dadurch, daß sie das Absingen von urtheilt, außerdem erkannte das Gericht auf Einziehung der noch fehen konnte. Die Polizeiverordnung sei nicht irrthümlich ange­nichtkirchlichen Liedern gestatteten, ein Begräbniß ungewöhnlicher vorhandenen Exemplare des Kalenders, unter der Begründung, daß wendet worden, denn§ 43 der Gewerbe- Ordnung enthalte nur Art ins Werk geſetzt, bezw. eine unerlaubte Versammlung unter die genannte Maupassent'sche Arbeit objektiv unzüchtig und geeignet gewerbepolizeiliche Bestimmungen, während es sich hier um die freiem Himmel abgehalten hätten. sei, das sittliche Gefühl gröblich zu verlegen. Da sich der An- Heilighaltung der Feiertage handele. Zu einem Monat Gefängniß wurde Genosse Rudolph, geklagte auch dessen bewußt gewesen sei, mußte er bestraft werden. Redakteur der Tribüne" in Erfurt  , wegen angeblicher Beleidigung eines Polizisten verurtheilt.

Gewerkschaftliches.

Berlin   und Umgegend.

Deutsches Reich  .

Berliner  

Schwere Mikhandlungen ihres Dienstmädchens führten Im Zuchthauskurs. Arg zusammengeschrumpft ist gestern den Schankwirth Rudolph Hoffmann und dessen Ehe­gestern vor der ersten Straffammer am Landgericht II eine Anklage- frau Christiane Hoffmann vor die IV. Straffammer des Land­sache, die unter der grellen Beleuchtung des Zuchthauskurses überaus gerichts 1. Die Hauptbelastungszeugin, die unverehelichte Dahlte, drohend aussah. Wegen Nöthigung und wegen Vergehens gegen bekundete, daß sie im Herbst v. J. bei den Angeklagten in § 153 der Gewerbe Ordnung waren die Porzellandreher Mar Dienst getreten sei. Sie habe fortgesetzt eine so schlechte Zinser und Paul Klinte angeklagt. Es handelte sich um Behandlung seitens ihrer Dienstherrin erfahren, daß sie Der Verband städtischer Arbeiter beruft zum Montag, nach eine Episode aus der Arbeitseinstellung, die im August und wiederholt darauf gedrängt habe, entlassen zu werden. Stechert's Festsälen, Andreasstraße 21, eine Versammlung der in September in der Porzellanmanufaktur Helden- Schließlich habe Frau Hoffmann sich damit einverstanden er­städtischen Betrieben thätigen Arbeiter ein, in welcher zu der Maß- wenger, Inhaber B. Schwarz, ausgebrochen war. Schwarz klärt, daß die Zeugin am 30. November ziehen könne. Als die regelung der beiden Arbeiter auf den Friedrichshagener   Wasserwerken befigt eine Fabrik in Spandau   und eine in der Sesenheimer- Beugin am Abende des genannten Tages um ihr Dienstbuch bat, Stellung genommen werden soll. Bekanntlich hat es der Berliner Straße zu Charlottenburg  . In der ersteren war auf sogenannte sei Frau Hoffmann wieder anderen Sinnes geworden und habe Magistrat abgelehnt, vor dem Einigungsamt des Gewerbegerichts Lampenblater, angeblich, weil dieselben nicht mehr genügenden Absatz sie nicht ziehen lassen wollen. Die Zeugin habe nun ihren Reise­die Differenzen zum Austrag zu bringen. fanden, eine erhebliche Lohnreduktion proklamirt worden, mit welcher forb forttragen wollen, Frau Hoffmann habe aber den Griff an Der Gesellenausschuß der Bäckerinmung Germania   ver- die Dreher nicht einverstanden waren. Sie legten die Arbeit nieder der anderen Seite des Korbes gepackt und beide hätten nun hin­handelte gestern mit dem Vorstand der Junung über die Forde- und die Arbeiter der Charlottenburger   Fabrit schlossen sich ihnen im und hergezerrt, um in den Besiz des Korbes zu gelangen. Um rungen der Gesellen. Die Meister erklärten, daß sie weitere Zu- Gefühle der Solidarität an. Nun sollen Zinser und Klinke am die Beugin zu bewegen, den Griff loszulaffen, habe die Angeklagte geständnisse als die in einer voraufgegangenen Sigung genannten Abend des 15. September den Dreher Vogt, der zuerst sechs ihr fortgesetzt heftige Schläge mit einem Schlüssel auf die nicht bewilligen könnten. Vor allem lehnten sie es ab, das Kost- Wochen mitgestreift, dann aber die Arbeit wieder auf- Hand versetzt. Als fie ihren Zweck hierdurch nicht erreichte, und Logiswesen abzuschaffen, sowie einen paritätischen Arbeits- genommen hatte, verfolgt, beschimpft und bedroht haben. Ferner ergriff Frau Hoffmann sodann die brennende Küchenlampe nachweis einzuführen. Dagegen zeigte man sich geneigt, für die ver- foll Klinke am Abend des 18. September den Nachtwächter der Fabrik, und hielt den heißen Zylinder so dicht gegen die Stirn Heiratheten Gesellen das Kost- und Logiswesen abzuschaffen. Weitere Porzellanarbeiter Quoos, beschimpft und mit Steinen geworfen haben. der Beugin, daß deren Haare abgefengt wurden. Auf Zugeständnisse wurden nicht gemacht. Die weiteren Verhandlungen Vogt erklärte gestern als Zeuge, daß er zu seiner Braut im Hause die Hilferufe eer Gepeinigten eilte die Portiersfrau herbei, riß den wurden dann von den Meistern mit der Weisung abgebrochen, die Schillerstraße 80 gegangen sei. Ob die Angeklagten ihm gefolgt Arm der Angeklagten mit der brennenden Lampe zurück und vers Gesellen mögen sich später noch einmal an die Innung wenden. seien, wisse er nicht, denn Zinser wohnte in derselben Straße und anlaßte dadurch die Angeklagte, sich nach der Schantstube zurüc sogar auf derselben Seite. Derselbe habe ihn gefragt, ob ihm der zuziehen. Hier erzählte sie ihrem Manne, daß das Mädchen der Portiersfrau sie schwer mißhandelt Zur Lohubewegung der Krefelder Weber. Wie uns be- Werkmeister schon wieder ein Paar in die Fresse gegeben habe, wo- in Gemeinschaft mit richtet wird, ist der Ankündigung des Herrn Dr. Bertram, des rauf er erwiderte: Wer mich schlägt, fann wegen Körper habe. Der Ehemann Hoffmann eilte nach der Küche, versezte Vorsitzenden der sozialen Kommission des städtischen Kollegiums, die verlegung auf drei Monate zum Sigen kommen!" Nun habe zunächst dem Mädchen mehrere Schläge und dann der auf dem That gefolgt und sind Unterhandlungen im Gange. Die drei Binser zu Klinke etwas gesagt, etwa als wie Sau ihm ein Paar Korridor stehenden Portiersfrau zwei Fußtritte gegen den Arbeiterverbände haben die Einladung erhalten, zu einer Sigung, runter!", aber er könne es nicht auf seinen Eid nehmen, ob die Unterleib. Die Beweisaufnahme bestätigte die Angaben der Bea die am Sonnabend im Nathhaussaal stattfindet, je zwei Delegirte hobener Hand nachgelaufen sei, ob derselbe aber habe schlagen wollen, angeklagte Ehefrau härter anzusehen sei, als ihr Ehemann; die Worte so lauteten. Es sei richtig, daß Klinke ihm mit er- lastungszeugen vollauf. Der Gerichtshof war der Ansicht, daß die zu entfenden. Die Stimmung, die in den Kreisen der christlichen Textil- wisse er nicht. Beeinflußt, die Arbeit niederzulegen, sei er niemals erstere wurde zu drei Monaten, der lettere zu einem Monat Ge arbeiter zu den Lohnkämpfen sich geltend macht, kennzeichnet treffend worden.- Staatsanwalt: Warum standen denn nun die fängniß verurtheilt. ein Bericht über eine Versammlung des christlichen Verbandes der Streitposten vor der Fabrik?"- Vertheidiger Schmilinsti: Tertilarbeiter in Aachen  . Die Versammlung beschäftigte fich Die Streitposten standen dort, um den 8uzug von außer zunächst mit dem Streit in Eupen  . Sämmtliche Redner ver- halb abzuhalten!" Sämmtliche Redner ver- halb abzuhalten!"- Zeuge Vogt: Die Arbeitenden find Tekte Nachrichten und Depelthen. urtheilten das Zweistuhlsystem und befürworteten ein gemeinsames nicht belästigt worden!" Der Fabritwächter Quoos hat in der Nacht Dresden  , 16. Februar.  ( Privat Depesche des Vorwärts".) Vorgehen. Ueber den Krefelder   Streit berichteten sodann zwei vom 18. zum 19. September den Angeklagten Klinke mit zwei Genosse Ledebout von hier sollte heute Abend in Leipzig   über Mitglieder des christlichen Verbandes Krefeld  . Mit Dankbarkeit" Anderen aus dem gegenüber der Fabrik liegenden Lokale von die Rechtszustände in Deutschland   reden. Die Versammlung erwähnten fie es, daß die Fabrikanten ihnen eine Besprechung ge- Bartsch kommen sehen. Diese Leute hätten ihn beschimpft und mit die Rechtszustände in Deutschland   reden. währt haben u. f. w.; von ihrem Bestreben, die Arbeiter zu bewegen, Steinen nach ihm geworfen. Bunächst giebt Beuge zu, daß wurde verboten, weil die Sächsische Arbeiterzeitung", deren Chef die Arbeit versuchsweise aufzunehmen und den Lohnausfall aus der eine Einwirkung auf ihn, am Streit theilzunehmen, nicht redakteur Ledebour ist, aufreizend geschrieben habe.( Die sächsische Verbandskasse zu decken, kein Wort. Nach diesen Rednern tam stattgefunden hat und auch nicht stattfinden konnte, da er nicht Regierung hat offenbar das Gefühl, daß das Dresdner   Urthei Horster( Krefeld  ) zum Wort und er wies auf das zweifelhafte in Arbeit stand, sondern nur als Wächter angestellt war. Beuge aufreizend gewirkt habe; sie zürnt nun in bekannter Verwechselung Benehmen der Führer des christlichen Verbandes hin. Er erwähnte das hat zunächst nicht gewußt, daß es Klinke war, der mit Steinen nach der ungünstigen Kritit, statt dem schlechten Stück, das sie erst Anerbieten von Unterstützung und die Zurückweisung von Seiten der ihm warf und ihn beschimpfte. Er hat seinen Strafantrag auf der veranlagt hat. Ned.) christlichen Führer, die ihren Mitgliedern immer erklären, es wäre kein Polizei gegen die beiden unermittelten Begleiter Klinke's gestellt Stuttgart  , 16. Februar.  ( W. T. B.) Infolge eines heftigen Wind Geld da. Bon Seiten des Gewerkschaftskartells seien den Ausständigen und erst später ist es ihm eingefallen, daß es Klinke war. Die zur stoßes stürzte heute Nachmittag in Asperg   ein in Reparatur befindliches 6000 M. angeboten. Im Uebrigen kennzeichnete er das Bestreben Verlesung gelangten Strafanträge, gut stilisirt von Polizei­der christlichen Führer, mit den Fabrikanten allein zu verhandeln, beamten aufgesetzt, besagten bedeutend mehr, als wie die Wohnhaus ein. Bisher wurde ein Todter aus den Trümmern da fie doch nur den zehnten Theil der Streifenden ausmachen. Belastungszeugen gestern aussagten, das wurde aber durch das hervorgezogen, zwei Kinder sind verletzt. Laibach, 16. Februar.( B. H.  ) Hier wurde heute früh um Durch dieses einseitige Vorgehen wird die Arbeiterschaft Zeugniß des Revierleutnants Hinz erklärt, der eine ziem- 3 Uhr 27 Minuten ein mehrere Sefunden andauerndes Erdbeben schwer geschädigt, indem die Fabrikanten hoffen, durch die lich trasse Schilderung der Ausschreitungen der Streifenden wahrgenommen. Uneinigkeit der Arbeiter im Trüben fischen zu können. Ein christ- gab. Unter Anderem erzählte er, daß neun Mann wegen Paris  , 16. Februar.( B. H.  ) Im Senat hat heute die Wahl licher Krefelder versuchte ihr einseitiges Vorgehen zu entschuldigen Streitposten stehens verurtheilt worden seien. mit den Worten: Sie, die christlichen Führer, wollten in ihrem Bertheidiger jezte erklärend hinzu, daß jeder der Angeklagten vom betreffend die Revision berathen soll. des Ausschusses stattgefunden, welcher über die Gesetzesvorlage Es wurden 9 Mits Verband mit den Fabrikanten selbst verhandeln und dann eine etwa Schöffengericht wegen groben Unfugs verurtheilt worden sei. glieder gewählt, von denen 5 der Regierungsvorlage günstig Gin be- Hier fiel ein Richter ein: Aber Streitposten stehen ist ja und erzielte Einigung den anderen Verbänden unterbreiten." Die Zuſammen der stellung in Stimmenzahl merkenswerther Bug aus dieser Versammlung war die Ansicht, die gar kein grober Unfug!"- Vertheidiger: Die Leute 4 derselben ungünstig gesinnt find. den verschiedenen Gruppen verschiedentlich in der Diskussion zum Ausdruck kam, daß die Ar- wurden nur zu 5 M. verurtheilt und um sich selbst nicht weitere hat ergeben, daß von den anwesenden 243 Senatoren 123 dem beiter gemeinschaftlich handeln müßten, und zwar wurde dies auch Scheerereien zu machen, beruhigten sie sich!" Gefeßentwurf günstig und 113 ihm ungünstig gegenüberstehen. von Mitgliedern des christlichen Verbandes betont. Folgende Re- Staatsanwalt sah selbst ein, daß Nöthigung und Vergehen gegen 7 Mitglieder hatten sich der Abstimmung enthalten. Dies solution wurde einstimmig angenommen: die Gewerbe- Ordnung nicht vorliege, indessen liege Beleidigung vor, Botum fann nicht als endgiltig angesehen werden, δα Die Versammlung erkennt nach Anhörung der Berichte über und da diese Beleidigungen aus dem Bestreben hervorgingen, die 57 Senatoren bei der Abstimmung fehlten, deren Abstimmung im die derzeitige Lage das Vorgehen der Krefelder Weber voll und Arbeitswilligen zu drangsaliren, so sei eine Geld- Plenum nach der einen oder anderen Seite den Ausschlag Er beantrage für Zinser 3 Wochen ganz als berechtigt an und verpflichtet sich, dieselben in moralischer strafe nicht am Blaze. und insbesondere in finanzieller Hinsicht nach besten Kräften zu Gefängniß, für Klinte einen Monat Gefängniß und 2 Wochen geben wird. Trotzdem ist man der Meinung, daß die Gesetzesvor unterſtügen." Haft. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Schmilinsti, bezeichnete zu- age der Regierung durchgehen wird. Die Aufregung in den Wandel In der Münchener   Artilleriewerkstätte erhielten am Sonn- nächst die gestellten Strafanträge für rechtsungiltig. Der Gerichts- gängen war eine so große, wie sie seit den Tagen des Boulangismus abend 100-120 Arbeiter, Sattler, Mechaniker und Schmiede, ihre hof hielt die Strafanträge für zutreffend, zog auch bei der Ab- nicht mehr vorgekommen ist. messung der Strafe die ganze Situation( also den Arbeiterkampf Kündigung. Weitere Entlassungen sollen bevorstehen. strafscharfend in Betracht, weshalb im Prinzip auf Gefängnißstrafe erkannt wurde, doch wurden die Angeklagten nur wegen Beleidigung zu je einer Woche Gefängniß, Klinke außerdem wegen Steinwerfens zu drei Tagen Haft verurtheilt.

Soziales.

Der

Der

London  , 16. Februar.( W. T. B.) Unterhaus. Parlaments­Untersekretär Brodrick erklärt, die Konferenz zur Bekämpfung des Anarchismus habe beschlossen, die Verhandlungen als geheime zu betrachten. Es sei daher nicht möglich, Schriftstücke darüber vor­zulegen. Uebrigens hätten bei den Schlußabstimmungen die englischen Delegirten sich der Abstimmung enthalten. Minifter contra Gruben- Repräsentant. Aus Oberschlesien   Gelegentlich eines Streiks hatten am 10. Mai 1898 vier England sei daher durch die vereinbarten Beschlüsse nicht gebunden.- wird uns geschrieben:" Vielfach fommit es vor, daß bei Gruben- Spandauer Zimmerer( Steinke und Genossen) einen jüngeren Lawrence fragt an, ob mit Deutschland   wegen der neutralen Zone unfällen niemand gefunden wird, der für die Betriebs- Einrichtungen Kollegen, der vom Bau nach Hause gehen wollte, davon ab- im Hinterlande der Goldküste Verhandlungen stattfinden und ob verantwortlich ist. Ein Beamter schiebt die Schuld auf den anderen, gehalten und ihn in eine Kneipe hineingeschoben, um ihm dort einen jenes Gebiet jezt für den Handel geöffnet sei. Brodrick erwidert, am Ende wird keiner gefaßt. In einem oberschlesischen Gruben Vortrag über Solidarität zu halten. Er erklärte sich dann auch Verhandlungen fänden gegenwärtig nicht statt, aber das bestehende betriebe handelte es sich bei einem Strafakte darum, ob der Berg- bereit, die Arbeit niederzulegen. Später erzählte er den Vor- Abkommen hindere durchaus nicht, daß dort Handel getrieben werde. berwalter oder der Repräsentant der verantwortliche Leiter sei. Amt- gang dem Meister und erklärte seine Nachgiebigkeit da- Buchanan fragt an, ob der Sultan von Oman   an Frank­lich war der Bergberwalter als Betriebsleiter angegeben worden, der mit, daß er geglaubt habe, die Leute würden" ihn reich einen Hafen oder eine Kohlenstation abgetreten habe, oder Repräsentant hatte jedoch dessen Befugnisse u. A. dadurch beschränkt, todtschlagen. Darauf wurden die vier Betheiligten des Vergehens abzutreten im Begriffe sei. Brodric erklärt, soweit er unterrichtet, daß er ihm die selbständige Korrespondenz in Angelegenheiten des gegen den§ 153 der Gewerbe- Ordnung angeklagt und auch in den beiden sei dies nicht der Fall. Wertes untersagt hatte, wodurch eine Strafanzeige erheblich verspätet ersten Instanzen verurtheilt. Auf ihre Revision hob gestern der Straf  - Das Haus verwirft ohne Abstimmung einen Unterantrag worden war. Gegen diesen Repräsentanten ist in einem Minister- senat des Kammergerichts das Urtheil des Landgerichts auf und Seton Karr's, wonach eine Untersuchung über die steigende erlaß betont worden, daß der Bergverwalter nicht in dieser Weise in verwies die Sache mit folgender Begründung in die Borinstanz Abhängigkeit Englands von der Einfuhr von Lebensmitteln der Leitung beschränkt werden dürfe; dem Repräsentanten wird für zurück: In dem Verhalten der Angeklagten auf der Straße könne aus dem Auslande und die daraus im Kriegsfalle sich er­jeden Fall neuer ungerechtfertigter Beschränkungen der Befugnisse des ein förperlicher Zwang im Sinne des§ 153 nicht gesehen werden, gebenden Zustände angestellt werden sollte. Betriebsleiters die Einleitung des gerichtlichen Strafverfahrens an- denn da sei es ihnen nur darum zu thun gewesen, den jungen Ber Debatte erklärte Ritdie, das Handelsamt, die Admiralität und gedroht. Der oberschlesische Berg- und Hüttenmännische Verein ift Mann am Nachhaufegehen zu hindern. Es frage sich indessen, das Landwirthschaftsministerium hätten jene Frage untersucht. Das mit diesem Ministerialerlaß sehr unzufrieden und will dessen Zurück- ob nicht der Thatbestand des§ 240 Reichs Strafgesetzbuchs( Nöthi- Ergebniß dieser Untersuchung gäbe indeß der Regierung feine Ver­nahme fordern." gung) gegeben sei. Andererseits sei nachzuprüfen, ob nicht die Vor- anlassung, die vom Antragsteller erwarteten schlimmen Folgen zu Streitklausel der Züricher   Arbeitsbörse. Die Züricher   Argänge in der Kneipe die Anwendung des§ 153 rechtfertigten. fürchten. Der Ackerbau sei in England niemals entwickelter ge­beitsbörse hat folgende Bestimmungen für Streitfälle in ihr Reglement Seche Parteigenossen aus Gleiwit hatten am Himmelfahrts wefen als jetzt.( Rufe: Oho!) Ein Arrangement, durch welches England aufgenommen: 1. Bei Eintritt eines Streits oder einer Aussperrung tage des vorigen Jahres Wahlflugblätter im Orte Kieferstädtel   eine größere Zufuhr von Nahrungsmitteln aus den Kolonien erhalten stellt der Arbeitsnachweis seine Thätigkeit für den betreffenden Ge- öffentlich vertheilt. Sie wurden vom Schöffengericht fönnte, sei wünschenswerth, aber, wenn ein solches nur mittelst einer fchäftszweig ein. 2. Die Wiederaufnahme des Arbeitsnachweiſes wegen groben Unfugs und wegen Bergehens gegen die Polizei- Ber- Einrichtung in der Art von Schußzöllen möglich sei, hängt von Beschluß eines zu gleichen Theilen aus Arbeitern und ordnung vom 9. März 1896, die für Sonn- und Feiertage jede so sei dies eine so eingreifende Abweichung von der Politik, welche Unternehmern bestehenden Einigungsrathes ab. 3. Jm Falle die öffentlich bemerkbare Arbeit verbietet, zu Geldstrafen verurtheilt. Die große Mehrheit des Landes adoptirt habe, daß das gewünschte Aufnahme des Arbeitsnachweises auf Grund eines solchen Beschlusses Die Straftammer in Gleiwis fprach sie jedoch mit Resultat unerreichbar sei. Eine starte, mächtige Flotte sei der Haupts vor Beendigung des Streits erfolgt, behält sich die Arbeitsbörse das folgender Begründung frei: Die Flugblatt Verbreitung, die von faktor zum Schuße der Lebensmittelzufuhr aus dem Auslande. Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsblatt Berantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th.Glocke in Berlin  . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin  .