Lokales.
dieser volle Satz zum Ansah, so werden besonders aufgelaufene Kosten Mittels Rettungsballes wurden 18, mittels Rettungsfahnes 8, für Extradiät, Bandagen, Brillen und ähnliche, daneben zur Berechnung mittels Kahnes und Balles 2 und mittels Ringes 8 Personen gegestellt. rettet. Außerdem sind die Rettungsfähne in 6 Fällen zur Bergung von Wasserleichen benutzt worden. Der Unfug und die Diebstähle an den Rettungsgeräthen waren leider sehr erheblich. Es sind abhanden gekommen beziv. zerstört worden: 17 Ruder, 5 Bootshaken, 1 Nettungsbaten, 2 Rettungsbälle und 14 Rettungsringe. Ein hiesiger Eins wohner wurde mit 150 M. Geldstrafe oder 30 Tagen Gefängniß bes straft, weil er von dem Rettungsball an der Sandkrugbrücke die eine abgeschnitten und den Ball ins Wasser geworfen hatte.
gegenüber im allgemeinen durchaus nicht zurüdhaltend find, be- Der hentigen Nummer unseres Blattes ist eine Beilage beithätigen sie auf dem Gebiete der Sozialreform eine ganz ungewohnte gefügt, welche die Namen und die frühere Adresse derjenigen Zaghaftigkeit und Bescheidenheit, mit anderen Worten eine ungemein Arbeiterwähler enthält, welche seit der legten Reichstagswahl im weitgehende Rücksicht auf die Wünsche und Empfindungen der Unter- zweiten Wahlkreise unbekannt wohin verzogen find. Es ist bekannt nehmerwelt. Daß man auch anders verfahren kann, lehrt die Ge- und nach Gebühr von uns gekennzeichnet worden, daß der Berliner schichte der australischen Arbeiterschutz- Gesetzgebung. Gefesselte Kinder. Aus Lichtenberg schreibt man uns: Bu einem Vergleiche mit derselben drängt geradezu die schüchterne Magistrat bei der am 11. April stattfindenden Nachwahl auf Grund Als der Vorwärts" fürzlich den Transport der zur Zwangserziehung Art der Regierung, mit der sie die durch und durch ungesunden der vorjährigen Wählerliste wählen läßt, eine Braftit, von der gebrachten Kinder geschildert und nach Gebühr gerügt hatte, daß Arbeitsverhältnisse im Handelsgewerbe regeln will. 10 Stunden die feßhafteren bürgerlichen Elemente große Bortheile für sich er- beförderte, schien es anfangs, als ob die Darstellung von Wirkung man die Opfer unserer sozialen Zustände gefesselt durch die Straßen Ruhe und 14 bezw. ausschließlich der einen Mittagsstunde 18 Stunden Hoffen. An unseren Parteigenoffen, an den Arbeitern Berlins liegt gewesen wäre. Wenigstens sah man eine Zeitlang die Kinder von Arbeitszeit ist eine Art der Regelung, die selbst noch hinter der es nun, doppelt eifrig in der Agitation zu sein, und im eifrigen ihren Transporteuren einzeln in einer Weise an der Hand geführt, bundesräthlichen Bäckereiverordnung zurückſteht. Da hat man in den Durchlesen unserer Liste sich alle ihnen bekannten Personen zu merken. daß es nicht weiter auffiel. Vorige Woche ist man jedoch wieder in beiden australischen Kolonien Viktoria und Neu- Seeland die Sache Diese wolle man, soweit sie nicht aus eigenem Antriebe dem Ver- die alte, anscheinend sehr beliebte Methode verfallen. Am Freitag etwas herzhafter angepackt. Das im Oktober 1896 in Kraft getretene neue Fabrit und tranensmann, Genossen Werner, ihre neue Adresse angezeigt haben, wurde ein dreizehnjähriger Knabe gefesselt durch die Straßen bes Ladengesetz der Kolonic Viktoria schützt die Arbeiter in Gewerbe dem Bertrauensmann bekanntgeben. Desgleichen ist es nothwendig, fördert; ebenso einige Tage vorher ein älterer Junge. Ist es denn und Induſtrie, normirt für die jugendlichen Arbeiter und für daß in der Werkstatt wie in der Häuslichkeit auf die aus dem Kreise wirklich nicht möglich, daß der Berliner Magistrat sich ernsthaft der Sache annimmt und dafür sorgt, daß derartige Erscheinungen ein die Arbeiterinnen den achtstündigen Arbeitstag und den freien verzogenen Wähler eingewirkt werde, auf jeden Fall am 11. April für alle Mal ein Ende nehmen? Sonnabend- Nachmittag und erstreckt sich auch auf die Verhältnisse in das Wahlrecht auszuüben. Soll der Sieg dem sozialdemokratischen den Ladengeschäften. Nur mit den auf Lettere fich beziehenden Vor- Kandidaten zufallen, soll der zweite Wahlkreis wieder die ihm geschriften wollen wir uns hier beschäftigen. Agitation nothwendig. Möge in diesem Punkte jeder Parteigenosse bührende Vertretung im Reichstage finden, so ist die intensivste seine Pflicht thin!
Diese Vorschriften betreffen Siggelegenheit, Arbeitszeit, freien halben Tag 2c. Jeder Ladenbesizer hat für alle in seinem Laden beschäftigten Personen paffende Siggelegenheiten und zwar mindestens für je drei Personen einen Sitz beizustellen; diese Siggelegenheiten müssen für die Benutzung der Personen, für welche sie beschafft sind, bequem gelegen sein. Jeder Ladenbefizer muß allen in seinem Laden beschäftigten Personen gestatten, diese Siggelegenheiten zu allen passenden Seiten während des Tages zu benutzen.
Ueber die tägliche Arbeitszeit wird bestimmt: Vorbehaltlich der folgenden Ausnahmen dürfen Personen unter 16 Jahren, sowie Frauen und Mädchen in keinem Laden oder bei keiner Arbeit in Berbindung mit einem Laden länger als 52 Stunden in einer Woche oder neun Stunden im Tage( in beiden Fällen mit Ausschluß der Essenspausen) miethweise oder gegen Lohn beschäftigt werden.
Zur Nachwahl im zweiten Kreise. An die freisinnigen Mitglieder der verschiedenen Wahlvorstände wird folgendes Zirkular versandt:
Ju Kürze erfolgen seitens des Wahlbureaus des Magistrats die Aufforderungen zur Bildung der Wahlvorstände. Wir ersuchen unsere Mitglieder, ein Amt am Wahltisch nicht anzunehmen, und bitten dieselben, statt fich 10 Stunden dort festhalten zu laffen, für einige wenige Stunden fich uns zur Agitation zur Verfügung zu stellen. Um unseren Kandidaten als Sieger aus der Wahl urne hervorgehen zu lassen, bedarf es der angestrengten Mitarbeit aller Parteigenossen.
Hochachtungsvoll
Der Vorstand.
Das Polizei- Präsidium theilt mit, daß am ersten Oster. Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter nur nach Maßgabe der folgenden soweit der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen stattfindet, und Pfingstfeiertage d. Js. im Handelsgewerbe, Bestimmungen beschäftigt werden dürfen: Im Handel mit Milch, mit Back- und Konditorwaaren, sowie mit Konfitüren während der Zeit von 5 bis 10 Uhr Vormittags und von 12 bis 2 Uhr Nach mittags; im Handel mit Fleischwaaren während der Zeit von 5 bis 10 Uhr Bormittags; im Handel mit Kolonial- und Borkostwaaren, mit Brenmaterialien, mit Bier und Wein, mit Tabat und Zigarren während der Zeit von 8 bis 10 Uhr Vormittags; im Handel mit Blumen während der Zeit von 7 bis 10 Uhr Vormittags und von 12 bis 2 Uhr Nachmittags; im Handel mit Druckschriften auf den Bahnhöfen während der Zeit von 7/2 bis 10 Uhr Vormittags; in der Zeitungsspedition während der Zeit von 4 bis 9 Uhr Vormittags. Am giveiten Oster- und Pfingstfeiertage finden lediglich die allgemeinen Vorschriften über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe Anwendung.
Fachschule für Sattler. Auf Beschluß der Gemeindebehörden geld erhoben und zwar für Gesellen 6 M., für Lehrlinge 2 M. halba wird vom 1. April d. J. ab für den Besuch dieser Schule ein Schuljährlich. Das Kuratorium der Schule kann indeß bis 10 pCt, Frei
An einem Tag in jeder Woche darf jedoch die Zeit der Beschäftigung elf Stunden dauern und wenn in einer Woche ein öffentlicher Feiertag auf einen andern Tag als auf den Sonntag fällt, so darf die Zeit der Beschäftigung in dieser Woche an zwei Tagen je 11 Stunden betragen, wenn der Laden an aber Schrift und Ausstattung sind dieselben, wie auf dem jüngst von Von welchem Vereine das Birkular ausgeht, ist nicht zu ersehen, dem öffentlichen Feiertage geschlossen bleibt. willigung des Chefinspektors dürfen Personen unter sechszehn Jahren, worin um Geldzuweisungen an die erschöpfte freifinnige Wahltaffe stellen gewähren. Mit schriftlicher Be- dem Vorstand des freisinnigen Wahlvereins versandten Zirkular, sowie Frauen und Mädchen in einem Baden oder bei einer Arbeit gebeten ward. Die Freifinnigen scheinen danach kein Interesse an in Verbindung mit einem Laden an jedem Tage durch höchstens der Besetzung der Wahlbureaus zu haben, unser Gewährsmann Bauarbeiters ist durch einen Unfall zu Grunde gerichtet worden, der Ein Opfer des modernen Bauwesens. Das Leben eines drei Stunden über die gewöhnliche Arbeitszeit hinaus beschäftigt meint mit großer Bosheit, das geschehe um deswillen, weil sich vor einigen Tagen auf dem Grundstück Rosenthalerstr. 15 zu werden, jedoch mit dem Vorbehalte, daß die Gesammtzah! Beeinflussungen zu Gunsten der freifinnigen Kandidatur doch au der Tage in jedem Jahr, während deren eine folche Person( Frau oder Mädchen) in irgend einem Laden oder in Ansicht und ſehen darin nur einen Beweis, mit welchem Eifer die Einer der beiden Arbeiter, die darauf ſtanden, rettete fich auf eine nur sehr schwer sich ausführen lassen. Wir sind der gegentheiligen getragen hat. Hier brach ein 8 Meter hohes Gerüst zusammen. Verbindung mit einem Laden derart beschäftigt wird, nicht freisinnigen sich die Agitation angelegen sein lassen, um es zur Stich- 45 Jahre alte Maurer Ernst Kaiser, stürzte hinab und zog sich Leiter und kam mit einer Fußverrenkung davon, der zweite, der mehr als 40 betragen darf. Personen unter 16 Jahren fowie wahl zu bringen und dann wieder die Regierungs- und konservativen Frauen und Mädchen dürfen ohne eine mindestens halbstündige Stimmen zu erschachern. Unsere Genossen müssen also erst recht schwere innerliche und Kopfverletzungen zu. Diesen ist er jetzt im Essenspause nicht länger als 5 Stunden ununterbrochen beschäftigt ihre Agitations- und Organisationsarbeiten verHedwigs- Krankenhaus erlegen. doppeln, den Wahlkreis schon im ersten Wahlgang zu gewinnen, damit den Freisimmigen der faule Schacher und der Bettel um die fonjervativen Stimmen von vornherein unmöglich gemacht wird.
werden.
Alle Läden( mit Ausnahme der Apotheken, Kaffeehäuser, Konditoreien, Speisehäuser, Fisch- und Austernläden, Obst- und Gemüseläden, Restaurationen, Tabakläden, Buchhandlungen und Zeitungsläden und mit Ausnahme jener Läden, welche auf Grund besonderer, traft dieses Gesezes erlassener Verordnungen des Nachts offen ge= halten werden dürfen) müssen an Somabenden um 7 Uhr Abends geschlossen werden; an dem, einem öffentlichen Feiertage unmittelbar vorhergehenden Wochentage dürfen sie jedoch bis 10 Uhr Abends offen gehalten werden. Jeder Befizer eines Ladens muß jeder in feinem Laden beschäftigten Berfon in jeder Woche an irgend einem Wochentage nach i Uhr Nachmittags einen halben Tag thatsächlich freigeben.
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Kommunales.
Der sozialdemokratische Wahlverein für den sechsten Berliner Reichstags- Wahlkreis veranstaltet am Charfreitag eine u partie nach Pichelswerder. Die Parteigenoffen versammeln fich in den Vorstädten um 8 Uhr; der gemeinsame Abmarsch erfolgt punkt 10 Uhr vom Birkenwäldchen, Weftend. Den Bereinsmitgliedern der Schönhauser Vorstadt die Mittheilung, daß die Zahlstelle von Niete, Schliemanuftr. 48, nach der Schönhauser Allee 40 bei Behrend verlegt worden ist. Der nächste Diskussionsabend ist Mittwoch im WeddingJ. A.: M. Kiesel.
Damit
Göttliche Weltordnung. Die 39 Jahre alte Schneiderin Emma Tiezze befaß früher eine große Schneiderstube und beschäftigte mehrere Arbeiterinnen. In der letzten Zeit aber ging es ihr schr schlecht; sie war auf beiden Augen fast erblindet und konnte faum noch etwas arbeiten. Mit ihrem 11 jährigen Knaben, der aus einem Berhältnisse stammt, wohnte sie im zweiten Stock des Hauses Christinenstraße 3. Ein Zimmer hatte sie abvermiethet, eint fleines Hinterzimmer mit Küche bewohnte sie selbst. Ihr Sohn benutzte seine Ferienzeit, um einem Gerichtsvollzieher in der Rosenthalerstraße leichte Handreichungen zu leisten. verdiente er sich sein Effen, seine Mutter aber hungerte zu Hause. Was ihr die Abvermiethung einbrachte, damit deckte sie knapp die Wohnungsmiethe, für sie selbst blieb nichts übrig. Sie hatte früher von einem Möbelhändler eine Wohmmgseinrichtung auf Abzahlung genommen und bis auf 80 Mark bezahlt. Um ihr Dasein noch weiter fristen zu können, setzte sie sich mit einem Trödler in Verbindung. Sie konnte zwar die Einrichtung nicht ohne Weiteres vers pfänden, der Tröbler aber fand den Möbelhändler ab und gab mun auf die Sachen ein Darlehen. Da jedoch die zus nehmende Erblindung die Schuldnerin zwang, die Arbeit ganz einzustellen, so konnte sie das Geld nicht zurückzahlen, und das Ende war, daß der Trödler am Sonnabend die meisten Sachen abholte. Nur ein Bett und eine alte Riste blieben zurück. Erst jetzt lam das ganze Elend an den Tag. Der Zimmerabmiether hatte teine Kenntniß davon gehabt, da er seinen besonderen Eingang hatte, von der Vermietherin ganz getrennt wohnte, und mit ihr faum in Berührung fam. Auch die Nachbarn kannten die Nothlage nicht, erst am Sonntag wurde sie offenkundig. Der Knabe kam zu einer Nachbarin und bat um ein Stückchen Brot für seine Mutter, und die Nachbarin sand die Tieze auf ihrem Lager vollständig abgemagert und entkräftet vor, nicht mehr im Stande, sich aufzurichten. Sie benachrichtigte sofort den Armenvorsteher des Bezirks, und die Ticze wurde in ein Krankenhaus gebracht.
In einem Gasthofe des Zentrums erschossen hat sich gestern Morgen ein unbekannter junger Mann, der erst am Abend vorher dort eingekehrt war und sich als Mehlhändler Müller aus Erfurt in das Fremdenbuch eingetragen hatte. Er scheint in der That Oskar Müller zu heißen und aus Erfurt oder Görlitz zu stammen. Seine Wäsche ist D. M. gezeichnet. Die Leiche und die bei ihr vorgefundenen Papiere wurden von der Revierpolizei beſchlagnahmt. Zu einer Ruheftörung kam es gestern bei der Eröffnung
Zum Zwecke der Durchführung der Bestimmungen des Fabrikund Ladengesetzes, welche sich auf Läden beziehen, besitzt jeder part. Gewerbe- Inspektor das Recht, jeden Laden zu allen angemessenen Der Knaben- Handarbeitsunterricht, der hier vor einer Reihe Zeiten zu betreten und entweder allein oder in Gegenwart des von Jahren durch den Berliner Hauptverein für Besitzers jede beschäftigte Person bezüglich der durch diese Be- kenaben Sandarbeit" eingerichtet worden ist, hat im Schul ftimmungen geregelten Verhältnisse zu befragen. Die lebertretung jahre 1898/99 in seinen fünf Schülerwertstätten in Sommersemester dieser Bestimmungen wird mit 20 bis 400 m2. bestraft. 203, im Wintersemester 480 Theilnehmer gehabt. In den Leistungen Das in Neu- Seeland im Oftober 1894 erlassene Gesetz über ist, wie die am Sonnabend im Bürgersaal veranstaltete aus Fabriken und Handlungshäuser" enthält im Allgemeinen die gleichen stellung von Schülerarbeiten zeigte, wiederum ein FortBestimmungen zum Schuße der Arbeiter in Fabriken 2c. und der Handels- ichritt zu bemerken. In der am Sonnabend Abend abgehaltenen angestellten, wie das viktorianische Gesetz. In beiden Kolonien scheinen Jahresversammlung( der auch der Stadtschulrath Bertram diese Bestimmungen sich gut bewährt zu haben, wenigstens hat man in beiwohnte) beklagte der Borjizende Direktor Jessen, daß die städti der gegnerischen Presse, die sonst mit Feuereifer bemüht ist, jede schen Behörden die Sache so wenig fördern. Der ernste Arbeiterschutz- Gesezgebung zu diskreditiren, nichts Gegen- städtische Beitrag beläuft sich auf nur 3000 M. im Jahre. Wenn theiliges vernommen. Was aber in den beiden australischen der Verein, sagte Herr Jesse, in die Lage käme, mehr Freistellen Kolonien zum Nuzen und Segen aller Betheiligten möglich, das ist als bisher zu bewilligen oder der Unterricht in den Schülerwerkstätten gewiß in Deutschland nicht unmöglich. allgemein unentgeltlich sein könnte, dann würde die Betheiligung viel größer sein; namentlich würden dann auch diejenigen Schüler, die Trieb und Befähigung zur Knaben Handarbeit haben, aber aus Mangel an Mitteln fernbleiben müssen, an dem Unterricht theilnehmen können. Herr Jessen wies darauf hin, daß in dem viel kleineren Charlottenburg ( dessen SchülerGewerbegericht und Provinzialmuseum werden verlegt. Werkstätten mit ausgestellt hatten) die städtischen Aufwendungen für Eine Magistratskommission besichtigte gestern in dem Sparkassen- die Knaben- Handarbeit bisher gleichfalls 3000 m. pro Jahr betragen gebäude in der Zimmerstraße die Räumlichkeiten behufs Unter- haben und fünftig 3500 M. betragen sollen. Dort ist der Knabenbringung des Gewerbegerichts und des Märkischen Provinzial- Handarbeitsunterricht überhaupt eine städtische Einrichtung und steht, museums. Die Kommission entschied sich dahin, daß das wenn er auch nicht förmlich in den Schulorganismus eingegliedert Märkische Provinzialmuſeum im dritten Stockwerk daselbst unter ist, doch in einer gewissen Verbindung mit der Schule. Die Begebracht werden soll zur Aufstellung der hervorragendsten Gegentheiligung ist unentgeltlich und bleibt im übrigen nur auf die Schüler der stände, während die übrigen, nicht gleich foftbaren Gegenstände in obersten Klassen beschränkt. Die Jungen nehmen aber sehr gern eines neuen Waarenhauses in der Fransedistraße. Um das Ereigniß Stiften verpadt bis zur Fertigstellung des Gebäudes für das Museum und zahlreich daran theil. Auch in Schöneberg hat die Ge- fenfationell zu gestalten, hatte der Befizer an dem noch geschlossenen auf dem Märkischen Blaz in den Kellereien und Böden 2c. des Spar- meinde zwei unentgeltliche Kurse eingerichtet. Die Berliner Ge- Laden durch ein Blakat befannt gemacht, daß er um 5 Uhr Nachtaffengebäudes aufbewahrt werden sollen. Das Gewerbe meindeverwaltung fennt den Knaben- Handarbeitsunterricht als mittags eine Gratisvertheilung von Fahnen vornehmen wolle. In Knaben- Handarbeitsunterricht gericht wird seinen Platz im ersten und zweiten offizielle Einrichtung bisher nur im städtischen Waisen folge dessen versammelte sich zu der angegebenen Zeit die SchulStodwerk des Spartaifengebäudes nachgewiesen hause, wo er sich als sehr segensreich erwiesen hat, auch für jugend, unter die sich auch einige Erwachsene gemischt hatten, so erhalten. Die Zustimmung der Gemeindebehörden hierzu wird manches sieche Kind, dem diese Arbeiten faft die einzige Möglichkeit zahlreich vor dem Laden, daß dem Besizer bange wurde und er eingeholt werden. bieten, sich törperlich zu bethätigen. Die Anstalt war gleichfalls mit mit dem Beginne der Vertheilung. zögerte. Alsdann zog er es vor, Der Etat der Stadt Berlin für das Etatsjahr 1899 stellt sich sehr hübschen Proben auf der Ausstellung vertreten. Auf der die Fahnen nicht im Laden, sondern vor dem Eingang zum Hause nach den Beschlüssen der Stadtverordneten- Versammlung in Ein- Jahresversammlung zeigte Schuldirektor a. D. Kunath( Dresden ) in zu vertheilen. Die angesammelte Menschenmasse drängte nun dortnahme und Ausgabe auf 100 523 807 M. Die einzelnen Kapitel einem Vortrage, wie durch die Knaben Handarbeit die hin und es entstand ein derartiges Gedränge, daß die Polizei ein des Etats stellen fich wie folgt: Kämmerei- Verwaltung: Anschaulichkeit des Unterrichts gefördert werden Einnahme 962 314 M., Ausgabe 156 861 M.; Verwaltung der laun. Daß gewiffe andere( nicht- pädagogische) Streise mit ihrer schreiten und die Vertheilung der Fahnen verbieten mußte. städtischen Werke: Einnahme 5 802 512 M., Ausgabe 2 552 124 M. Agitation für die Knaben- Handarbeit Absichten verbinden, die auf Steuer- Verwaltung: Einnahme 55 904 444 M., Ausgabe 785 100 m. eine Schädigung der Schule hinaustaufen, das sei nebenbei Kapital- und Schulden- Verwaltung: Einnahme 13 178 790 M., Aus- erwähnt. gabe 16 645 616 M.; Unterrichts- Berwaltung: Einnahme 2608 437 M., Die Feier der Jugendaufnahme der Freireligiösen GeAusgabe 19 365 535 M.; Armen- Verwaltung: Einnahme 1170618 M., meinde fand Sonntag bei überaus zahlreicher Betheiligung in dem Ausgabe 11 256 738 M.; Gesundheitspflege und Heimstätten für festlich geschmückten Saale von Keller in der Koppenstraße statt. Es Genesende: Einnahme 1828 166 M., Ausgabe 6 398 972 M.; wurden 98 Kinder 48 Mädchen und 50 Knaben in die Ge Part- und Garten Verwaltung: Einnahme 15 445 Ausgabe 842 859 M.; Bau- Verwaltung: Einnahme 7 535 661 Freireligiösen Gemeinde, Dr. Bruno Wille, eingangs seiner Fest M., meinde aufgenommen, eine Bahl, die, wie der Jugendlehrer der Mark, Ausgabe 21 870 307 M.; Verwaltungskosten: Ein- rede betonte, bisher noch bei keiner Jugendaufnahme erreicht wurde nahme 742 088 M., Ausgabe 9 653 720 M.; Polizei- Verwaltung und als Protest gegen die Verfolgungen anzusehen sei, welchen die Einnahme 804 500 M., Ausgabe 5 916 908 M.; Straßen- Beleuchtung, Gemeinde von den Behörden ausgesezt gewesen. Reinigung und Besprengung: Einnahme 220 634 M., Ausgabe 3 305 842 M.; verschiedene Einnahmen 9 750 203 M., verschiebene Ausgaben 1823 135.
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Zum Fall Briefenic- Met wird berichtet: Der in einem hiesigen Hotel mit seiner Begleiterin, der unverehelichten Briesenic, wegen Mordes verhaftete Bäcker Friz Mezz wird nicht nach England ausgeliefert, sondern hier abgeurtheilt werden. Metz und die beschuldigt werden, schon in früheren Jahren in Deutschland den Briesenic sind zwei den hiesigen Behörden bekannte Personen, die Verkauf von Mitteln gegen keimendes Leben betrieben zu haben. Beiden früher hier verübten Verbrechen sind in vollem Gange. Als Beiden der Boden hier zu heiß wurde, verlegten sie das Feld ihrer Thätigkeit nach London . Die Untersuchungen über die von Nachdem die Akten von London über den von den Beiden begangenen Mord bei dem hiesigen Untersuchungsrichter eingegangen sind, finden jegt täglich Verhöre der beiden Berhafteten statt. Bis jetzt aber 1897 insgesammt 75 Rettungsgeräthschaften vorhanden und zwar in London aufgefundene Frau ermordet zu haben, sondern erklären, An den öffentlichen Wafferläufen Berlins waren im Jahre haben dieselben noch kein Geständniß abgelegt, die in ihrer Wohnung 15 Rettungsfähne, 25 Rettungsbälle und 20 Rettungsringe. Diese fie wissen nicht, wie die Frau nach ihrer Abreise in die Wohnung Für die Frrenanstalten der Stadt Berlin ist für die Zeit Geräthe find im Jahre 1897 in 35 Fällen zur Rettung Er- gekommen sei. Die anderen ihnen zur Laft gelegten Verbrechen geben bom 1. April 1899 bis 31. März 1902 der Kostensatz für die volle trinkender in Anwendung gekommen( im Vorjahre in zwanzig beide unter gewissen Einschränkungen zu; ob es aber möglich sein Anstaltsverpflegung auf 2,20 M. pro Tag festgesetzt worden. Kommt Fällen) und zwar: 31 Mal mit und 4 mal ohne Erfolg. wird, Metz und die Briesenick des Mordes zu überführen, ist noch