Mr. 276
Freitag, 27. November 1936
Volkswirtschaft und Sozialpolitik
Neuere arbeitsrechtliche Entscheidungen
Nachdruck verboten.
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
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Im weiteren unterzieht der Offene Brief den vorgelegten Verfassungsentwurf einer Seritif: er stellt fest, daß das Streifrecht nicht beste ht; daß die Verfassung den Sowjetbürgern nicht das Recht gibt, ihren Auffassungen in
Jan der Verarbeitung seines Pensums länger als ach| darum schweigen sie nicht, sondern sprechen offen Stunden täglich arbeitete( vergl. Entsch. 81. 11.115 aus, was sie sehen und was sie wissen." der Slg. der Entsch. O. G.), wenn es ihm vom Arbeitgeber überlassen war, sich die Arbeit, wie er es felbft will, einzurichten. War dem Arbeitnehmer aber ein bestimmtes Pensum vorgeschrieben, damit er es in ber artstündigen Arbeitszeit durchführe, der Ar beitnehmer aber nicht t imftande war, es in dieser Zeit an vollbringen und mußte er zu beffen Bezwingung selbständigen, freien und autonomen Vereinigungen Entlohnung für Ueberzeitarbeit. Sandelte es sich über acht Stunden täglich arbeiten, bann fann man Ausdruck zu geben. Der Entwurf kennt nur die Ora um unbevilligte Ueberzeitarbeit, was bisher nicht die Sache nicht nach der obenangeführten Ansicht ganisationen, die in der Hand der kommunistischen festgestellt wurde(§ 508, 31. 2 8PO.). so hätte über die Affordarbeit beurteilen und der Arbeitneh. Partei sind. Das bedeutet die Monopolisierung der Mit der Entscheidung vom 25. Oktober leicht während der Dauer bes Arbeitsverhältnisses der Ueberzeitarbeit.“ es nicht einmal Bedeutung, ob sich der Kläger viel- mer verliert nicht den Anspruch auf die Entlohnung politischen Führung, der gegenüber der Offene Brief die wirtli che politische und organisatorische 1935, 9tv I 1804/35, befaßte sich das Oberste des Erfaßes für die Ueberzeitarbeit begab. Die Freiheit der Massen fordert. Er verlangt die Aufhe Gericht mit der Frage, ob die Arbeitsgerichte Arbeitnehmer können jedoch auch bei nichtbewilligten Streitigkeiten wegen ordentlicher bung der bestehenden Ungleichheiten und führt aus, zuständig sind, über Streitigkeiten zu entscheiden, Ueberzeitarbeiten wegen ungerechtfertigter Berei Benützung der Dienstwohnung daß der Sieg über den Weltfaschismus, die Wieders die aus einem Provisionsvertrag entstehen. In cherung des Arbeitgebers und wegen ihrer eigenen gehören vor das Arbeitsgericht herstellung des Vertrauens, die Wiedervereinheitlider Begründung nahm das Oberste Gericht auch Schädigung Ersatz fordern. Zur Begründung des ausführlich zu den wesentlichen Wert Anspruchs des Klägers vom Standpunkt der unge- Der§ 2 des Gesetzes über die Arbeitsschung der sozialistischen Proletariermassen nur dann malen des DienstvertragesSte I- rechtfertigten Bereicherung des Beklagten zum Scha- gerichte vom 4. Juli 1931 stellt u. a. fest, daß in ou erreichen ist, wenn in Rußland die Tore der Geluna. Ga führte aus: den des Klägers genügte in dieser Sache das Vor- bie Buständigkeit der Arbeitsgerichte auch Ent- fängnisse geöffnet, die Verbannungen zurückgenom bringen des Klägers, daß er nach Beendigung sei- scheidungen über die Kündigung, die Räumung jedes Vertrauen tötet. Das Verlassen des terroris men und so die Atmosphäre beseitigt wird, welde Gemäߧ 1 des Gefeßes Nr. 181/81 S. d. G. ner Arbeit gezwungen war, noch verschiedene lleber u. V., sind die Arbeitsgerichte ausschließlich zustän- zeitarbeiten zu leisten, für welche er überhaupt nichts oder den Mietzins von Wohnungen gehören, deren dig. über zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeit- bezahlt erhielt( veral. Entich, Bahl 12.158 Gla.. Venüßung vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ſtiſchen Regimes würde den Weg zum Sieg des Sozialismus und zur demokratischen Freiheit eröffnen. geber entstandene Streitigkeiten aus dem durch pri- Entsch. d. D. G.). Der Schluß des Berufungsge- ohne oder gegen Entgelt gewährt wurde. In dem Es ist notwendig, die Freiheit der Massen und der vatrechtlichen Vertrag begründeten Arbeits. richtes, daß der Kläger freiwillig über die Beit ar- tonkreten Fall, mit dem sich das Oberste Gericht Person, die Sicherheit des Rechtes und Lebens herDienst oder Lehrverhältnis zu entscheiden. Gemäß beitete, lediglich aus Entgegenkommen zum Leiter in seiner Entscheidung vom 7. Feber 1936, 82 a) sind die Arbeitsgerichte in den Grenzen der der Verkaufsstelle, findet in den Tatbeständen feine II 326/34, zu befassen hatte, handelte es sich un zustellen. Bestimmungen des§ 1 auständig, insbesondere in Stüßen. Die Beugen fagten aus, daß die Arbeits einen Unfall, den die Mieterin einer Dienstivoh Streitigkeiten über den Lohn, die Provision und nehmer verpflichtet waren, andere Arbeiten zu leis andere Dienstbezüge und Dienstvergütungen zu entsten, daß Ueberzeitarbeit über Anordnung des nung dadurch erlitt, daß sich der Arbeitgeber a. fcheiden. Die Begründung des Regierungsentwurfes Werfführers erfolgte und daß der Kläger über die Hauseigentümer nicht um die ordentliche Be ( Druck des Senates der Nationalversammlung Mr. Beit bleiben mußte, weil er die gesamte während nüßung der Dienstwohnung kümmerte. Das 852 aus dem Jahre 1930) führt zu dieser Bestim des Tages abgeführte Arbeit kontrollieren mußte. Oberste Gericht entschied dahin, daß Ansprüche des mung an, daß es sich hinsichtlich des Begriffes womit er in der Arbeitszeit nicht fertig werden Arbeitnehmers auf Schadenersay, weil sich der ..Brovision" hier nicht um die Versorgungsgenuie fonnte, und daß der Leiter vom Kläger forderte, Arbeitgeber nicht um die ordentliche Benüßung der der Bergarbeiter, sondern um die Bezüge der An- während des Tages abgeführte Arbeit noch am fel- Dienstwohnung fümmerte, zur Zuständigkeit der gestellten, insbesondere in Geschäften( Provisions ben Tag zu kontrollieren. Es ist nicht erforderlich. agenten) handelt, und zwar ohne Unterschied, ob baß die leberzeitarbeit über ausbrüdliche Anorb: Arbeitsgerichte gehören. G3 begründet seinen es ausschließlich für einen einzigen Arbeitgeber oder nung geleistet wird, es genügt, wenn dies mit Standpunkt wie folgt: für einige Arbeitgeber arbeitende Personen geht. Renntnis des Organes erfolgte, das berechtigt war, Daraus erflicht, daß in die Zuständigkeit der Ar- bie Arbeit anzuweifen und anzuordnen, wann sie beitsgerichte der Anspruch auf Provision nur dann abgegeben werden sollte." fällt, wenn dieser Anspruch aus dem Dienst.( Arbeits-) verhältnis hervorgeht, daß also derjenige, Einen ähnlichen Fall betrifft die Entscheider einen solchen Anspruch fordert, Arbeitnehmer des dung des Obersten Gerichtes vom 30. Jänner Beklagten ist, also feineswegs in anderen Fällen, 1936, Rv II 844/35. Hier handelt es sich um wo es fich um den felbständigen Unternehmer( e die Frage, ob dem im Akkord arbeitenden Arbeit fchäftsmann) handelt( fiche Entsch. 31. 13.156 Slg: b. Entsch. b. D. G.). Das wesentliche Wert- nehmer der Anspruch für Ueberstunden dann zu mal des Dienstverhältnisses besteht darin, daß Ge- steht, wenn es ihm überlassen war, sich die ihm genstand des Vertrages Dienste( Arbeiten) finb, zugewiesene Arbeit nach eigenem Willen einzu b. h. eine bestimmte bienftliche Tätigkeit, feineswegs richten. Im Nechtssatz zu dieser Entscheidung stell! nur ihr Ergebnis ist und daß bei der Ausübung der das Oberste Gericht fest: Dienste( Arbeiten) der Arbeitnehmer verpflichtet ist. fich nach den Anordnungen des Arbeitgebers zu richten, wodurch das Verhältnis der Abhängigkeit und Unterordnung des. Arbeitnehmers zum Arbeitgeber entsteht, soweit es sich um seine durch den Dienst.( Arbeits-) vertrag begrenzte Tätigkeit han
belt."
Verzicht
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auf Ueberstundenentlohnung nach Beendigung des Dienstverhältnisses
Die russische Sozialdemokratie hofft, daß die neue Sowjetregierung einen Schritt auf dem Wege aur Beseitigung von Terror und Diktatur und zur Herstellung der notwendigen politischen Freiheit bes
deuten wird.
borstehende Stongreß der„ American Federation of Labour" zu Tampa , Florida , wird die Aufmerksamkeit des Landes auf die Gefahr lenken, die das Großunternehmertum durch die Einrichs ..Die Klägerin begründete den Anspruch auf Schadenersak damit, daß sich die Beklagte nicht um inng und Aufrechterhaltung einer Ärmee von die ordentliche Benüßung der Dienstwohnung füm- Spiteln und Provokateuren gegen die Lohn= merte. Ein solcher Schadenersatz des Arbeitnehmers tämpfe der Arbeite: begründet hat. Millionen gegenüber dem Arbeitgeber, gehört jedoch in die Bu- Dollars werden aufgewendet, so stellt der Vorständigkeit des Arbeitsgerichtes, bzw. der Abteilung standsbericht an den Kongreß fest, um die öffentdes Bezirksgerichtes für Arbeitsstreitigkeiten, und liche niltersuchung dieser Privatarmeen der Unfalls für das Bezirksgericht weder ein Arbeitsgericht ternehmer ergebnislos versanden zu lassen. Diese noch eine Abteilung des Bezirksgerichtes für Arbeits- Untersuchung wird von einem Ausschuß des Se= streitigkeiten errichtet iſt, gehört er in die fachliche nats unter dem Vorsiz des bekannten FortschrittBuständigkeit der Bezirksgerichte(§ 42 des Gefeßes über die Arbeitsgerichte). Das geht insbesondere aus lers Lafolette geführt. Ein einziges Großder Bestimmung des§ 2 c) des Gejeßes über die unternehmen hat bisser 4.2 Millionen für dies Arbeitsgerichte hervor, nach welchem die Arbeits - berüchtigten Terrortruppen aufgewendet. Große gerichte zuständig sind, über Ersatzansprüche aus dem Waffenträfte ergänzen diese Rüstung gegen die Arbeits-. Dienst- oder Lehrverhältnis zu entscheiden. Werttätigen, selbst gegen ihre Frauen und KinDaß die Dienstwohnung ein Bestandteil des Dienst der. Der Vericht weist darauf hin, daß bereits verhältniſſes iſt, acht aus dem§ 2 f) des Gesetzes Verteidigungstruppen der Arbeiter für den Fall über die Arbeitsgerichte hervor, nach welchem die aufgestellt werden, daß die Kapitalsarmee los= Arbeitsgerichte über die Kündigung, die Näumung schlägt. Die Warnung der Gewerkschaften vor oder den Mietzins von Wohnungen entfcheiden, deren einem Bürgerkrieg als schließlichem Ergebnis dieBenüßung der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ohne ober gegen Entgelt gewährte. Es ist gleichgültig, daß ser Rüstungen des Unternehmertums wird nicht im§ 2 c) des Gefetes über die Arbeitsgerichte nicht ohne ausreichendes Beweismaterial erhoben.( bn) ſtehende Chefredakteur bes,&' Orbre", Emile Buré, Ersatz der Frankreich und Franco. Der weit rechtsschreibt, er zähle nicht zu denjenigen, die sich über die von Franco dant der Kolonialtruppen und der tatkräftigen Hilfe Hitlers und Mussolinis errungenen Siege freuen. Die spanische Republik sei zwar 1935 ebensowenig lebensfähig gewefen wie 1878, aber man müsse die Konsequenzen ermessen, die sich für Frankreich aus dem Fall der spanischen Republik ergeben würden. Es gebe sonderbare französische Nationalisten, die von Nom Aufträge entgegenneh men, die spanischen Generale mit Ehrendegen beschenken, obwohl diese ihr Land von Marotto aus eroberten, und die daher eine politische Leichtfertigfeit an den Tag legten. Er tönne nur Siege be= grüßen, die sein Land stärken. Das sei aber in Spanien nicht der Fall
..Ueberließ es der Arbeitgeber dem im Affort arbeitenden Arbeitnehmer, sich die Arbeit einzurichten, wie er es selbst will, so kann der Arbeitnehmer aus der Vorschrift der§§ 6( 3) und 7( 4) des Gef. Nr. 91/18 S. d. G. u. V. teinen Anspruch auf eine besondere Entlohnung nur deshalb ableiten, daß er am Pensum länger als acht Stunden arbeitete, auñer daß ihm ein bestimmtes Benfum vorgeschrie. ben wurde, damit er es in der achtstündigen Arbeits. zeit durchführe, und der Arbeitnehmer nicht imstande was, es in bisler Zeit au volbringen. tusrücklich der aufpruch auf Gerets bes be habens In der Begründung erklärt das Oberste Gericht u. a. noch folgendes:
In einem Prozeß, den das Oberste Gericht entschied, behauptete der Kläger , daß er im Un- Der im Afford arbeitende, nach der Anzahl ternehmen des Beklagten wöchentlich 60 bis 70 der erzeugten Stüde bezahlte Arbeitnehmer wär: Stunden gearbeitet habe, die Entlohnung jedoch allerdings für die ganze Arbeit entlohnt worden und nur für 10 bis 12 Ueberstunden erhielt. Er for hätte aus der Bestimmung des§ 6, Absatz 8 und derte deshalb die Bezahlung der restlichen 10§ 7. Abfab 4 des Gef. Nr. 91/18 S. b. G. u. V. für bis 12 Ueberstunden. Der Kläger unterschrieb sich nicht noch einen weiteren Anspruch auf eine ber jedoch nach Beendigung des Dienstverhältnisses fondere Entlohnung dafür ableiten können, daß e eine Erklärung, in welcher er bestätigte, daß seine Ansprüche gegen den Beklagten ausgeglichen find.
Das Oberste Gericht stellte in dieser Ents scheidung vom 30. November 1985, Rv I 2187/35 fest, daß der Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses recht 8= ültig auf die Entlohnung für Ueberstundenarbeit verzichten kann und begründete diesen Standpunkt wie folgt:
Ausland
Ein offener Brief
an die Sowjets
Die in Paris befindliche Auslandsvertretung Der Kläger war beim Beklagten bis zum 2. der russischen Sozialdemokratie hat an den Sovjet September 1933 beschäftigt und unterschrieb ein tongreß einen offenen Brief gerichtet, der das InterErklärung vom 14. September 1933, in welcher er effe der gesamten Arbeiteröffentlichkeit verdient. bestätigt, daß seine( des Stlägers) Ansprüche ge= gen den Beklagten ausgeglichen wurden und daß Der Vorstand der russischen Sozialdemokratie er daher keinerlei Ansprüche gegen ihn besibt. Der hat sich in einer Sizung mit den innerpolitischen Fra. Kläger begab fich daher nach Beendigung des gen der Sovjetunion beschäftigt. Als Aufgabe Dienſtvorhältnisses des Anspruchs auf die Entloh der Partet wurde die Unterstützung der Benung der Ueberstundenarbeit(§ 1444 a. b. G. 8.) strebungen nach Wahrung der Interessen der russi und ein folcher Berzicht ist gültig und für den Ar- fchen Arbeitermassen im Rahmen der neuen Verfasbeitnehmer bindend( Sammlung der Entfc. b. D.fung festgestellt. Diesem Zwed dient auch der offene G., 31. 6983); da nas Beendigung des Dienfiber. Brief. hältnisses schon nicht mehr vorausgesetzt werden In diesem wird zunächst neuerdings hervorgeho Stärkere feine Stellung zum Arbeitnehmer miß- ben, daß die Sozialdemokratie. von den Bolschewvibrauchen und die Sache so einrichten fonnte, baß sten durch grundsäßliche Meinungsverschiedenheiten fich ber Arbeitnehmer der Nichtbezahlung der Heber. über die Methoden des rebolutionären Kampfes und zeitarbeit aus ber Befürchtung unterwach, daß er über die Form der proletarischen Organisationen geansonsten entlassen wird" trennt find. Andererseits hat sie sich stets mit aller Schärfe gegen jede politische Nichtung gewandt, bie auf den gewaltsamen Sturz des Sowjetregimes ab dielte. Diefen Standpunkt vertritt die Partei auch heute. Sie hat nie ein Geheimnis daraus gemacht, baß fie bie terroristische Dittatur nur als Folgeerscheinung des Bürgerkriegs betrach tet, die aber längst überwunden wäre, In der Entscheidung vom 2. Jänner 1936, wenn nicht der Partei apparat, die Bü My 11 869/35, beschäftigt sich das Oberste Gestora tie und die GPU aus egoistischen richt mit einem Fall, in welchem der Arbeitneh mer Ueberstunden aivar mit Kenntnis, aber ohne ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers leistete Die russische Sozialdemokratie erkennt, daß die und auf Grund dessen den Anspruch auf Entlohnung für Ueberzeitarbeit erhob.
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Entlohnung von Ueberstunden, die mit Kenntnis, aber ohne ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers oder seiner Organe geleistet wurden
Das Oberste Gericht gelangte zu der Ents scheidung, daß in diesem Fall der Anspruch auf Entlohnung für Ueberzeitarbeit berechtigt ist und führte dazu in der Begründung auß:
Gründen an ihrer Aufrechter ha l- tung interessiert wären.
größte Gefahr für die russische Revolution in der Aufrechterhaltung der Dittatur liegt, und daß diese bereits heute die Errungenschaften gefährdet, die von den Massen im Verlaufe der Revolution erreicht wor den sind. Die russische Sozialdemokratie hat ständig bie Demokratisierung des So tvietsystems und die Autonomie ber Nach dem ständigen Entscheiben des Obersten Gemert fchaften gefordert. Sie verlangte Gerichtes ist eine Vereinbarung über unbewilligte Ueberzeitarbeit nichtig( vergl. Entsch. 31. 10.226, die Stedes, Presse-, Versammlungs- und Demonstra 10.504, 12.158, 1881 der Sig. d. Entsch. d. D. G.); tionsfreiheit und das allgemeine, gleiche und geheisie hat nicht einmal Rechtsverbindlichkeit über die me Wahlrecht.
angeführt ist, da im§ 2 c) einige einschlägige Fälle nur beispielsweise( insbesondere") angeführt sind Bildet die Benütung der Dienstwohnung und ihres Rubehörs einen Bestandteil des Dienstverhältnisses und erlitt bie Klägerin bei der Benütung der Dienst. wohnung einen Ünfall und erhob fie deshalb den Ersatzanspruch gegenüber dem Beklagten, so handelt es fich um einen in der Vorschrift des§ 2 c) bes Gefeses über die Arbeitsgerichte bezeichneten Stritt."
,, Die Sowjets berufen sich darauf, daß die wirtschaftliche Kraft des Landes gewachsen ist, wodurch jetzt die Demokratisierung der Verfassung erst möglich würde. Am Vorabend der Einführung der neuen Verfassung wendet sich jedoch die Sozialdemokratische
Partei an den Sowjetkongreß und erhebt Klage bar
In Kürze:
über, daß die Dittatur der ArbeiterIasse durch die Dittatur der Partei abgelöst worden ist, und daß New Delhi.( Reuter.) Die aufständischen im Namen der Parteidiktatur. Stämme, welche mit britischen Truppen zusammen eine einzige Person auch den stießen, wurden nach einem heftigen Gefecht durch höchsten Körperschaften bittiert. Blugzeuge vertrieben. Es heißt, daß die Regierungstrubpen nur manifestieren und die Anhänger der Man verkündet zwar die Freiheit der Person, aber Regierung veranlassen wollten, einen gewiffen Balider Terror wird in Wirklichkeit nicht gemildert. Tau- auszuweisen, der in fenem Gebiete Zuflucht gesucht sende und Abertausende werden ihrer Aemter ent- hatte und eine gegen die Regierung gerichtete Aktion hoben, ins Gefängnis geworfen, in die Verbannung hervorzurufen versuchte. geschickt und so die Führer der oppositionellen Grup- New Delhi.( Reuter) In Waziristan wurden pierungen liquidiert". Eine Auffassung, die von der englisch- indische Truppen von Eingeborenen überfaloffiziellen Richtung abweicht, kann nicht zu Worte leri. Siebei fielen 14 indische Soldaten und ein bris fommen. Darin sehen die russischen Sozialdemokratischer Soldat. Verletzt wurden neun englische und ten, eine große Gefahr für die Sowjetunion, und 66 indische Soldaten.
Für Christentum und nordische Ehre ver wundeter mohammedanischer Maure