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Auguft tam gerade wieder mit einer Batterie Bierflaschen aus war für die alten Gewanndörfler jedes Intereffe am Wegebau erdem Keller nach oben, als an die Ladentür gepocht wurde.
Zwei Schußleute erschienen auf der Schwelle.
Es ist zwei Uhr. Haben Sie Konzession...?" Der Lärm brach jäh ab.
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Loschen. Waren die Wege, die jedes Jahr neueingefahren und um geadert wurden, unpaffierbar, so hatte er ohnehin das Recht, auf dem anliegenden Acker auszuweichen. Für sich selbst brauchten sie daher feine feftliegenden, ewigen Wege und bei dem geringen Verkehr, den fie mit den Nachbardörfern unterhielten, auch für jene nicht. Sie saßen ruhig hinter dem festen Zaunverschluß ihres Dorfes
Aber Julot erhob sich sehr würdig und näherte fich den Repräsentanten der staatlichen Ordnung. Mit einer wahren Grabesstimme fezte er ihnen auseinander, daß man am legten Nachmittag den und waren froh, daß ihnen niemand so leicht zu nahe tommer armen Boujou zur letzten Ruhe geleitet hätte und daß man jezt.. " fonnte. Die beiden Schußleute hatten begriffen. „ Das ist natürlich etwas anderes," sagten sie. Und nachdem sie ein Glas Bier angenommen hatten, zogen fie fich diskret zurück, indem fie fich in Entschuldigungen darüber erfchöpften, daß fie eine troftlose Familie in ihrem berechtigten Schmerze geftört hätten. IV.
Sobald die Schußleute das Lokal verlassen hatten, begann der Lärm. mit erneuter Heftigkeit. Um drei Uhr schrieen alle durch einander, ohne daß der eine auf den anderen hörte.
Julot hatte das Gas über dem Billard angezündet und spielte mit einem aus dem Trauergefolge Karambolage um Punsch, der bereits auf dem Schanktische tochte.
In diesem Augenblicke brach die Witwe plötzlich in lautes Schluchzen aus. Der Portier erwachte jählings aus füßem Schlummer. Julot stieß vor Schreck ein Loch ins Billard. Was denn, Madame Boujou?"
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Und von häufigen Schluchzern unterbrochen, antwortete fie: " Ich..., ich denke an an den armen Boujou wenn er doch hier wäre!" Die unerwartete Erinnerung an Boujou hatte bei den Anwefenden etwa den nämlichen Effekt wie das Erscheinen von Bankos Geist auf dem Festmahl Macbeths. Sie blickten einander verlegen, leicht beschämt an.
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„ Ach! fuhr die Witwe fort, während ihre Tränen von neuem zu fließen begannen. Wenn er doch hier wäre!... Wie würde er fich freuen, der arme Boujou!... Er hatte es ja so gern, wenn es hier recht laut und luftig herging!"-
Kleines feuilleton.
Erst der Ausbau des Staatswesens legte in diese Abgeschlossen heit eine Brefche. Das öffentliche Jnteresse erzwang den Durchzug durch das Dorf und das Anlegen von Kommunikationswegen zu den benachbarten Dörfern, die aber immer noch mit Nachtanbruch ges schlossen wurden und den Eintritt in das Dorf wehrten. Die alten germanischen Gesetze schrieben ganz allgemein vier Wege zu einem jeden Dorfe vor, außerdem mußten Wege offen sein zum Dorfa anger und der Biehtrieb zur Allmend. Das burgundische und dae bayerische Gesetz legen demjenigen, der diese Berbindungswege wider rechtlich sperrt, eine Buße von 12 bez. 6 solidi auf. Jedes Jahr, beim Frühjahrsanfang wurden die Wege feierlich begangen und neu eingeschworen.
Mit dem Sinken der Kaisergewalt führen statt statt des Kaisers die Territorialfürsten die Oberaufsicht über Straßen und Wege, wis ihnen denn auch das Nutzungsrecht der Straßen, Wege und Geleitegeld, Bußen usw. zugefallen find. Die mittelalterlichen Weistümer regeln daher auch ausführlich das Recht der Wege, der Bußen usw. gegenüber Gemeinde und Territorialherrn. So lautet ein Schöffen spruch aus Liebenscheid im Westerwaldkreise von 1559: Wo jemant were, der rechte Wege zumachte ond ohnrechte Wege offnet oder uffthete weiset der scheffen nach alten rechten einen solchen Theter oder Frebler unseren gnädigen herrn( den Grafen von Nassau) in die Buß". In einem Urteile des Gaugerichtes zu Behlen bei Bückeburg wird die Frage: Was de gogreve für sinen gohanern und honer wederumb tho donde schuldigk she", wie folgt beantwortet Darum schal he verpflichtet fin, tho befordern, dat wege ond stege gebetert ond in wolftand geholden werden". In dem gleichen Gaus gericht wird ferner bestimmt, wenn über jemandes Aderbreite ein Boigtsteig gelegt worden, während früher kein Voigtpfad über das Grundstück gegangen, so verfällt derjenige, der nicht den rechten Weg behalten hat, in eine fülff walt", d. h. eine Buße nach dem freien Ermessen der Herren von Schaumburg .
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Recht ausführlich wird das Wegerecht in einem Weistum des Edagfer Gohes, im Westen von Hildesheim liegend, bom a. Wege und Wegerecht. Zu allen Zeiten waren gute Ver- Jahre 1557 behandelt. Es heißt da:„ Wo breit eine gemeine bindungs- und Verkehrswege die wichtigsten Kulturförderer. Daher Heerstrate sin schulle ond wo feer man blieven schulle?.. unterstützten auch alle politisch und kulturell erstarkenden Völker den Dat ehn Rüther könne im Wege holden ond mit der stangen, Wegebau so viel wie möglich im staatlichen wie privaten Intereffe. so he föret umher wenden!... Wo wiet ehn gemeyner Kerfiveg Wohin immer ein eroberndes Volt auszog, um Gebiete fich zu fin schulle?.. Dat eyn man mit finer Fruwen könne gaben, dat unterwerfen und wirtschaftlich wie politisch auszubeuten, immer se de Dau nit beschütte im wege!.. Eyn gemehner Holtweg, wo mußte neben der Anlage fichernder Grenzfestungen die Herstellung breit de sin schulle?... Drey Bogenspoer breit fol hei fin!... guter Wege zum Anschluß an das Mutterland allererste Bedingung Wen nun ehner bey solchen Wege land her hette, ob man schulle und Aufgabe sein. Und so sehen wir den römischen Legionar in nicht ob dem lande herfahren, so lange defülve fins wert, solchen allen von den Römern unterworfenen Weltteilen ebenso hurtig das thom wegge liggen tho latende? Schwert in der Schlacht wie den Spaten beim Wegebau benugen. folchen befünde, mag man up dem lande herfahren! Die römischen Verkehrswege waren musterhaft. So ehn weg dorch dat forn geht, wer de horde( Zäune) schulle holden, dat tehn schade gescheige?" Dbs der negiſte ( Nachbar) thon schulle?... Es soll it thon de ganze gemeyne, so in demselbigen felde acerbum hefft!..."
Bei den Germanen legte erft Karl der Große Wert auf gute Wege- und Verkehrsverhältnisse. Seine Sendgrafen, missi, hatten strenge Befehle, alle Straßen unter fortwährender Aufsicht zu halten und jede Bernachlässigung derselben zu bestrafen. Die Unterhaltungs pflicht derfelben lag dabei auf den Schultern der Gemeinden und der Gaue. Staat und Reich zahlten zu deren Erhaltung und Herstellung keine Beiträge. Das Nutzungsrecht der Straßen durch Abgaben und Wegegeld war dagegen Regal des Kaisers, der dafür die Sicherheit der Straßen verbürgte und dieselben in den Königsfrieden nahm, d. h. alle auf des Reichs und des Königs Straßen begangenen Bergehen und Verbrechen ungleich härter bestrafte, als sonst üblich war. Doch war es mit der Sicherheit der Land- und Königsstraßen das ganze Mittelalter hindurch ebenso schlecht bestellt wie mit ihrer sonstigen Beschaffenheit, die in der Hauptsache gewöhnlich nicht mehr wie alles zu wünschen übrig ließ. Die Breite einer Königsstraße soll nach dem Sachsenspiegel so sein, daß ein Wagen ausweichen könne; vom Fußsteig heißt es, ein Fußweg soll haben in der Weite drei Schuhe breit". Ebenso setzt der Schwaben spiegel für die Königsstraße eine Breite von 16 Schuhen, für einen Triebweg eine solche von 4-8 Schuhen und für einen Fußfteig 2 Schuhe breit fest. Die Straßen sollen gegen den Himmel frei sein bis zur Höhe eines Speeres.
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Wenn man
Ueber die Breite der Straßen und deren Aufsicht äußert fich ein Weistum von Sandweiler im Jahre 1604, daß in dem Dorfe Sandweiler und in jedem anderen Dorfe vier Wege sein sollen, die man Landstraßen nennt, 32 Schuh breit, von einem Bann zum anderen gehend, die die landfürstlichen Schöffen und Meyer auss zuweisen und auszumarken haben."
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Kunst.
es. Der Kunstfalon Gurlitt ehrt in der neuen Ausa ftellung zwei deutsche Maler: Oberländer und Karl Haider , Man denkt bei Oberländer( München ) meist nur an die launig gemütvollen, humoristischen Zeichnungen für die Fliegenden Blätter ". Oberländers Humor ist weich, er verlebt nicht. Wärme geht von ihm aus. Aber man übersieht dabei seinen leicht- phantaftischen Farbenfinn, seine sichere Art zu zeichnen. Wie viel Können steckt in dem fleinen Bildchen" Die gelehrte Brinzessin". Es wirkt groß und ruhig. Die Farben sin aufs feinste zusammengestellt. Es ist der stille Reiz alter Gemälde darin. Wie selbstverständlich märchenhaft wirkt das Bild„ Der Zwerg und die drei Riesen" Der Zwerg fikt oben im Aftwerk des Baumes, unter dem die drei Riesen, in bunt- phantastische Kleider gehüllt, liegen. In dieser Art zeigt sich das ganze Können eines reifen Meisters, bei dem Inhalt und Technik sich restlos decken.
Schwieriger als die öffentliche war die privatrechtliche Regelung des Wegerechtes im Mittelalter. Diese erfolgte nicht einheitlich und systematisch, sondern nur langsam und widerwillig unter dem Drude der Verhältnisse. Staats- und Privatinteressen standen sich dabei anfänglich feindlich gegenüber. Die typische Siedlungsweise der Germanen in ihren Gewanndörfern empfand Wege eher als eine Nicht ganz so vollendet und eigen ist Haider( Schliersee ), Last statt einem Vorteile. Da die Ackerflur in Streifen zerschnitten Er wirft manierierter. Er hat die Anlehnung nicht ganz über. und diese Streifen oder Gewanne so verteilt waren, daß der wunden. Aber auch er erscheint in seiner besonderen Art als ein beste, mittlere und geringe Boden jedem Flurgenossen im echter Künstler, dem man seine Welt glaubt. Haider sieht die Welt gleichen Verhältnisse zugemessen war, so lagen die dem Einzelnen durch die Brille der alten, deutschen Kunst. Es ist, als wäre dieſea zugewiesenen Aderflächen über die ganze Dorfflur verteilt. Und Geist in ihm lebendig geworden. Seine Bilder haben den warmen, war derart, daß fast ein jeder über Grundstücke seiner Nachbarn zu gelblichen Ton altdeutscher Landschaften. Es webt ein warmes gehen und zu fahren hatte, um seine Aecker befäen und abernten zu Licht darin. Nichts Aufdringliches macht fich geltend. Unauffällig fönnen. Die Gemengewirtschaft bedingte daher ganz von selbst für und ruhig wie seine Motive, ist auch seine Technit. die Flurgenossen das Recht der Ueberführ. Mit diesem Rechte aber genau und sorgfältig gegeben, und nirgends täuscht die Mache