-
355
-
holländischen Kachelofent in Mitschwingung versehen, so anstedend[ züdte, stand auf alle derartige Fälle neben sonstiger Strafe auch Ilingt es. Das Lachen eines gewöhnlichen Grammophons ist matt der Verlust der Ehre. In den Schwyzer Friedbriefen von 1424 heißt dagegen. Wenn er um einen Kuß bittet so wird die strengste es:„ wer gegen einen fräventlich wirft, stoßt, schlaht oder schüßt", Tugendwächterin zur nachfichtigen Mutter zahlreicher Töchter und der soll von allen Ehren gestoßen sein und sein Landrecht verlieren. errötet sanft und gewährend. Am liebenswürdigsten aber verklärt 1535 wurden zu Aarau drei Bürger wegen Friedbruches bellich umb sich sein ausdrucksvolles Antlitz, wenn eine liebende Seele nahe an ir Lib, Leben und Gut" wegen blutruns schlagen zum Tode mit ihn herantritt und zart die rein brasilianischen Worte flüstert: dem Schwerte verurteilt. Auf allgemeine Fürbitte von Alt und Och, Du min lüttje söte gröne Wackerloral"- Jung wurden sie dann jeder zu 50 Pfd. Buße und daß sie ihrer waffen in der Stadt müssigen und zu keinem schlaftrund gehen sollten", begnadigt. Die 50 Bfd. Buße wurden später auf 20 Bfd. ermäßigt, das Meiden des Schlaftruntes aber blieb bestehen bis auf scheinbare Besserung.
Kleines feuilleton.
"
"
-
aller
Im Jahre 1542 ergrimmte der Nat von Zürich über das übermäßige und erlaubnislose Neislaufen seiner Bürger. Er rückte daher a. Mittelalterliche Wirtshausverbote. Das trinkfeste Mittelalter, Welcher zum drittenmale hinweg loufft, dem sol sin haab und guat den Ausreißern mit folgendem strengen Erlasse auf den Leib: in dem so ungeheure Quanten Wein und Bier hinter die Binde ge- genommen, und wo er beträtten werden mag, hieher in den Wellengossen wurden, war doch keineswegs nachsichtig und geduldig gegen berg( Gefängnis) gefuert und er zuo keinen eren, weder zuo zufälliges oder gewohnheitsmäßiges Volltrinken der Bürgerkreise. gericht, recht, tundschaft( Zeugnis) zesagen, noch Im Gegenteil, man ging oft recht scharf gegen derartige Uebeltäter andren eerlichen fachen noch hendlen gebrucht, sonder noch keinerley vor. Zumal in der Schweiz , wo es doch in puncto Trinkens auch eeren entsetzt und für ehn Ihchten, verzelten, mehneyden, eerlosen nicht zimperlich zuging; wurde doch der Verbrauch an Wein pro man( desse Zunge und red niemant nüzit nügen noch schaden mag) Kopf beim Züricher Sechseläuten auf nicht weniger als 16 Maß erkent, geachtet und gehalten werden. Duch in kehner zunft, gesellgerechnet. So hieß es über das Volltrinken in der Stadt- schaft, ürten( Wirtshaus) gemeinde, noch einiger anderen eerlichen ordnung von Zug 1566:„ Thrunk auch einer, das er überlüff, der sol auch ein Tag und Nacht in Thurn werden." ein Tag und Nacht in Thurn bersammlung( one allein zur filchen) geduldet noch gelitten gelegt und 5 Pfund pfennige zu Buß geben, wie dann das bor allen Gemeinden ist abgeredet und beschlossen st. Der Ursprung des Dollarzeichens S. Die beiden Sonnen worden, und söl ein Jeder, der fölichs( Volltrinken) sieht, wenden( die Sommer- und Wintersonnenwende im Juni und hört oder weißt, den anderen darumb leiden( anzeigen) einem Amann Dezember und die entsprechenden Sternbilder des Tierkreises) oder fynem Statthalter by synen geschworenen Eid, und welcher nit wurden von den Alten als zwei Säulen dargestellt, zwischen leiden und das kundlich wurd, soll mit glycher Straff, gestrafft werden denen der Sonneugott hin und her wandert. Der Patron der als der Thäter selbst." Im Anschluß erfolgte dann in solchen Fällen Wanderer und Schiffer war daher Herkules, ein alter Sonnengott, ein zeitweiliges Wirtshausverbot, er sol ouch ein halb Jar ußer- deffen berühmte zwölf Arbeiten die zwölf Sternbilder des Tierkreises halb synem Hus kein Wein thrinken, doch darin bescheidenlich zu bedeuten. In Syrien , auf Malta , auch in Gades ( jetzt Cadix) an thrinten ist im nachgelassen". Die Motivierung eines solchen Wirtshaus der Pforte des Mittelmeers war sein Säulenpaar in den ihm von verbots ist oft recht drastisch, so wurde einem Bürger von Aarau 1608 den Phöniziern geweihten Tempeln errichtet. Die Säulen in Gades „ von sines liederlichen und arbeitssäligen versoffenen Lebens aber waren die oft genannten Säulen des Herkules"( Straße von malen alle Gesellschaften, als miner Herren Rathhus, Schüzenhus, Gibraltar ), bis wohin die fühneren Schiffer des Altertums fich Wyn- und Wirthshüifer" verboten. Auch bei sonstiger grober Pflicht wagten. Der vor einigen Jahren verstorbene Berliner Gelehrte berlegung fomnien Wirtshausverbote vor. 1521 wurde in Zug Franz Rouleaux, der sich darüber in einer Abhandlung über SinnConrad Strübh aus Hundwyl wegen Mißhandlung von Frau und bilder des näheren verbreitete, bringt damit auch die biblische Kind auf drei Jahre aller seinen Ehren entfeßt, durfte kein Zeugnis Simfonfrage in Beziehung. Simson war, wie auch schon andere ablegen, teine Gesellschaft außer der Kirche besuchen, seine Wohnung Forscher erkannt haben, ein semitischer Sonnengott, wie sein Name nur zur Besorgung notwendigster Wege verlassen und drei Jahre zeigt( von Schemesch Sonne). Er verliert seine Kraft durch das lang feinen Wein trinken. Ein solches Wirtshausverbot zu miß- Abschneiden seiner Haare, die winterlichen Sonnenstrahlen, und die achten, war eine böse Sache. 1618 wurde in Aarau der Metzger Säulen, die er als Gefangener der Philister mit einer letzten KraftGabriel Jberg berurteilt, weil er gegen das Verbot Wirtshäuser besucht, anstrengung erfaßt und umreißt, bedeuten eben die Sonnenwend und einem Müller Böses gewünscht hatte, im Hirschengraben vom fäulen. Zum Dank für die glückliche Fahrt opferten die handel St. Lorenztor an bis zum Stadtbach beim oberen Tor alle Nesseln treibenden Seefahrer in Gades von ihren Schäßen. So auszurenten und in den Sumpf zu tragen, wenn er dies nicht tue, sammelten fich im Tempel daselbst auch edle Metalle, sollte ihm der eiserne Gansfragen angeschmiedet werden. und die schlug mant zu Münzen. Diesen wurde nun Das Wirtshausverbot erscheint im Mittelalter aber nicht nur das Herakleszeichen aufgesetzt, die beiden Säulen, verbunden bei Trunksucht und Liederlichkeit, sondern in Verbindung mit Ehr- durch eine hängende Kette. Das zog sich bis ins Mittelalter. Man verlust ganz allgemein als Ehrenstrafe, z. B. bei Armut und Schulden. nannte die so gestempelten Münzen Colonnaten( wohl forrumDiese barbarische Anschauung, die den Armen zum Ehrlosen stempelt, piert statt Columnaten von Columna" Säule") oder Säulentaler und hat ja noch in der Gegenwart Geltung, wo fie manchen armen bildete sie beim Schreiben durch ein Zeichen ab, das sich bald weit Teufel un seine politischen Rechte bringt. Noch schlimmer war verbreitete: Zwei aufrechte Striche mit einem schrägen Zug quer hines damit in der Vergangenheit bestellt. Schuldnern gegenüber durch, das noch heute für den Dollar$ gebraucht wird. Dasselbe Zeichen war das Mittelalter' ganz außerordentlich brutal. Einen soll nach Ernst Krause( Carus Sterne) in dem älteren Zeichen für solchen stieß man ohne weiteres aus der damaligen Pfund Sterling& stecken und ebenso in unserem Zeichen für Pfund 6, Gesellschaft mit Schimpf und Schande aus. Bestimmte im Zusammenhang mit dem Wägen der Edelmetalle behuss Bedoch schon das Bamberger Stadtrecht im 13. Jahrhundert: der Stimmung ihres Münzenwerts. Spanische Silbermünzen tragen noch zahlungsunfähige Schuldner soll, nachdem er eidlich gelobt, daß er jegt das Säulenzeichen, so die Zwei- Befetas- Stüde, worauf das alles, was er fürbaß erübrige über seine Nahrung und über einen Staatswappen von zwei Säulen, um die sich ein Band schlingt, Shilling Pfennige, dem Gläubiger bis zur gänzlichen Tilgung der flantiert ist.- Schuld reichen wolle, fortan, anweil er dem Kläger nicht vergolten hat, an dem rechten Bein und Fuß Sarschenklich und barfuß gehen". Daß Schuldner auch äußerlich durch besondere Kleidungsstücke als folche tenntlich gemacht wurden, kommit in den alten Land- und Stadtrechten übrigens recht häufig vor. Ausführlich spricht darüber das Landrecht von Obwalden : Wer der wäre, der mehreres verthäte und sich höher beschuldigte, c zu bezahlen hätte, und daß gefehrlich und liederlicherweis durch unhanstichleit, Thröllen ( Prozessieren) und Märchten und nit etivant auf zugefallenem Unglück beschechen, hinfüran zu feinen oberkeitlichen Ehren und Aemtern, auch in Gericht noch Nath zu feiner Kundschaft soll tommen mögen, verbleiben noch gebraucht werden, bis und so lang ein solcher seine Schulden zu Begnügen bezahlt haben wird, und an keine Stirchen noch Landgemeinde gehen und Ehr- und gewehrlos sein, auch einen grünen Hut tragen soll, solange die schulden nicht bezahlt."
Da nach mittelalterlicher Auffassung das Wirtshaus durchaus ein öffentlicher Drt war, an dem Zutritt nur solchen Personen gestattet war, die im Vollbesige ihrer bürgerlichen Ehren waren, verstand es sich von selbst, daß mit der Ehrlöserklärung eines Schuldners das Wirtshausverbot verbunden war. Daher fam es auch, daß das Wirtshausverbot bei rein politischen oder sonst strafrechtlichen Vergehen, die damals mit dem Mafel der Ehrlosigkeit behaftet waren, so oft ausgesprochen wurde. Besonders zahlreich sind die Fälle, wo es in Verbindung mit dem Friedbruch erscheint. Bei der Leichtigfeit, mit der im Mittelalter die Hand den Degen oder das Messer
h. Die Waldungen des Deutschen Reiches. Der deutsche Wald wird vorwiegend, der Zahl der Arten nach, aus sommergrünen Raubhölzern gebildet, und zwar sind es 37 Arten von Laubbäumen, sofern nur die gezählt werden, welche für die Holzzucht in Betracht kommen. Die Zahl der in unseren Wäldern heimischen Nadelholzarten befrägt dagegen nur siehen. Diese gehören vorwiegend dem subarktischen Waldgürtel.
"
Ueber die Bewaldungsverhältnisse im Altertum bestehen mancherlei irrige Anschauungen; so ist es eine zwar weit verbreitete Vorstellung, daß ganz Deutschland früher nur mit Urwald und Sumpf bedeckt war, die aber trok der bei römischen Geschichtsschreibern aufzufindenden Beweise" nicht aufrecht erhalten werden tann. Der Profeffor und Oberforstrat Siefert steht bafie ein,& daß sowohl während als auch nach der Eiszeit weite Gebiete mit Tundren, Waldsteppen und Grasland Bebedt gelbefen sein müffen, anders wäre dem prähistorischen Menschen das Dasein und dien Ausübung von Jagd, Viehzucht und einem bescheidenen Getreides bau gar nicht möglich gewesen. Siefert erflärt die den römischen Schriftstellern unterlaufenen Irrtümer durch den gewaltigen Gegensatz des urwüchsigen germanischen Waldes und ihrer heimata lichen Landschaft mit dem ewig blauen Himmel, den nackten Felsa wänden und zerstörten Holzungen.
Um ein richtiges Bild über die ältesten Zustände unseres Waldes zu erhalten, müssen die Forschungen aus den Gebieten der Pflanzengeographie, Paläontologie, Altertumskunde und Sprachs