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Nr. 299. 16. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Freitag, 22. Dezember 1899.

91/2 Uhr.

Vierter Tag.

Der Prozeß Gehlsen. Landgerichtsdirektor Merscheim eröffnet die Sizung um Die Beweisaufnahme wird fortgesetzt und der Fall betreffend vollendeten und versuchten Betrug erörtert.

Druckereibesitzer Baumann aus Bitterfeld bekundet, daß Gehlſen ihm den Bädeckerschen Gutschein als Sicherheit für einen ihm zu gewährenden Kredit hinterlegt habe. Als der Zeuge sich dann bei Bädecker über den Wert des Gutscheines erkundigt und durch dessen Anwalt den Bescheid erhalten hatte, daß der Schein nicht ein­gelöst würde, hat er denselben an Gehlsen zurückgeschickt. Der Zenge meint, daß der Angeklagte wohl des Glaubens gewesen sei, daß der Schein eingelöst würde. Der Angeklagte erklärte, daß er angenommen habe, Baumann werde sich vorher über den Wert des Scheines erkundigen. Später habe er dem Zeugen Baumann an­geboten, gemeinsam im Klagewege gegen Bädecker vorzugehen, die Kosten sollten geteilt werden. Baumann sei nicht darauf eingegangen.- Zeuge Felte, bei dem den Schein unterzubringen versucht hat, bekundet, daß schon vorher häufig von dem Schein die Rede gewesen sei und daß er wenig Vertrauen zu dessen Wert gehabt habe. Gehlsen habe ihn gebeten, ihm einige hundert Mart darauf zu leihen. Gehlsen stellt die Sache anders dar. Er habe dem Felke erzählt, daß Bau­mann ihn verklagt habe, anstatt gegen Bädecker vorzugehen. Felke möchte nun den Schein an sich bringen und dann gegen Bädecker flagen.. Der Zeuge Felte sei somit vollständig unterrichtet gewesen. Auf Vorhalten muß Felte einräumen, daß es so gewesen sei. Rechtsanwalt Pohl: Hat der Zeuge an Reuschel in London ge­schrieben, um gegen Gehlsen irgend etwas in dem bekannten Schlittenfahrer- Prozeß"

zu ermitteln?

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Der Staatsanwalt teilt mit, daß er den Gymnasialdirektor Schulz

habe sich dann auf Gehlsens Rat taufen lassen, und Gehlsen be- hatte. Gehlsen habe ihn dann noch gefoppt, indem er zu den hauptet, seiner Hochzeitsfeier beigewohnt zu haben. Es sei sogar Terminen nicht erschien und das Geld bei Gericht hinterlegte, obgleich noch zu einer unangenehmen Scene gekommen, weil Blau den be- er gewußt, daß er( Plac) sich in bitterster Not befand. Gehlsen fannten Anarchisten Daubensped zur Hochzeitsfeier geladen habe ihm seinerzeit mal gesagt, es komme ihn vor, als ob Krause hatte. Ein Mann, der sich mun wieder als Jude geriere, verdiene vom Kreditverein Geld bekommen hätte, ebenso habe Gehlsen ihm doch keinen Glauben. Gehlsen bleibt dabei, daß er durchaus be- den Rechtsanwalt Hartzfeld als Suspirator der Artikel gegen den rechtigt gewesen sei, den Gutschein von 2000 M. als gültiges Papier Kreditverein bezeichnet. Zeuge giebt zu, daß seine Frau an Gehlsen anzusehen. einen Brief geschrieben habe, in welchem sie ihn in den flehent­lichsten Ausdrücken bittet, doch endlich ihrem Manne das Honorar zu senden, da sie sich in der größten Not befinden. Auf Befragen des Rechtsanwalts Löwenstein bestätigt Black, daß in ſeinem Civil­prozeß gegen Gehlsen im dritten Termine zu seinem größten Er­auftrat. Rechtsanwalt Hertwig erklärt, daß er diese Vertretung staunen Rechtsanwalt Hertwig plöglich als Vertreter Gehlsens auf Bitten Felles übernommen habe, um Gehlsen bei guter Laune zu erhalten. Black habe in den schärfsten Ausdrücken über Gehlsen gesprochen. Das Manuskript Blacks habe er bei Felfe gesehen. Black habe gesagt: Gehlsen betrügt mich um mein Honorar, er läßt mich hungern, obwohl er Geld hat." Der Benge Black bestreitet dies, er habe sich vielmehr dahin geäußert, daß Gehlsen außer stande sei, zu zahlen.

aus Charlottenburg habe laden laffen, der als Zeumundszeuge Vernehmung dieses Zeugen Einspruch, da der Zeuge mit Gehlsen gegen Gehlsen auftreten solle. Die Verteidigung erhebt gegen die verfeindet sei. Der Gerichtshof beschließt die Vernehmung des Beugen Schulz, nachdem die Berteidigung erklärt hat, daß sie über den Zeugen genügend informiert sei. Ueber das Zustandekommen des ersten Angriffsartikels gegen den

Kreditverein

wird auf Antrag des Rechtsanw. Bohl nachträglich noch der Glaser­meister a bier als Zeuge vernommen. Er bekundet, daß er vom Gehlsen dann Herrn Ludolf Waldmann ein Schreiben erhalten habe, das aus dem Bureau des Rechtsanwalts Harzfeld aus Köln stammte und eine wenig günstige Schilderung der Verhältnisse des Kreditvereins ent­hielt. Waldmann habe zum Zeugen gejagt, er solle sehen, ob er den Inhalt des Briefes in die Presse bringen könne. Der Zeuge habe mit Gehlsen Rücksprache genommen, der verlangt habe, das Original zu sehen. Nach Durchsicht desselben habe Gehljen erklärt, daß ihm der Inhalt bereits bekannt sei. Er wolle sich überlegen, ob er den Artikel veröffentlichen wolle, da er viclen dadurch nützen, ebenso vielen aber auch dadurch schaden könne. Nach einiger Zeit sei dann der Artikel erschienen.

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Der Staatsanwalt richtet an den Rechtsanwalt Hartfeld die Frage, ob er veranlaßt habe, daß zu damaliger Zeit eine anonyme Anzeige gegen den Kreditverein zugleich mit der Abschrift seines Briefes bei der Staatsanwaltschaft eingegangen sei. Der Beuge verneint dies entschieden.

Es gelangt dann der letzte Fall der Anklage, den Architekten Schrobsdorf

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Stadtrat Isaac und die folgenden Zeugen sollen ihr Urteil als Lenmund8zeugen

abgeben. Der Zeuge Isaac bekundet, daß er im Jahre 1870 in Charlottenburg die Neue Beit" begründet habe. Er habe Gehlsen als Redacteur angenommen, fei aber bald wieder mit ihm aus­einander gekommen, da Gehlsen sich seiner Ansicht nach eines Im Jahre 1873 Erpressungsversuchs schuldig gemacht habe. hat der Zeuge Jiaac ein Flugblatt in seiner Druderei her­stellen lassen, welches in dürren Worten den Angeklagten Gehlsen als einen Erpresser ärgster Art bezeichnet. Gehlsen hat dieserhalb Klage gegen den Zeugen Ifaac erhoben und der Beklagte ist zu 150 M. Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte Gehlsen beklagt sich bitter darüber, daß dergleichen vor fast dreißig Jahren zurückliegende Sachen jezt ausgegraben würden, um in der ge­hässigsten Weise gegen ihn verwertet zu werden. Was der Zeuge Isaac als einen Erpressungsversuch bezeichnet, bestehe darin, daß er ( Gehljen) einen Artikel, der sich gegen den Fabrikbesizer' Gebauer richtete, habe in die Neue Zeit" aufnehmen wollen, welches Jiaac als Verleger verhindert habe.

Zeuge Felte: Rein, aber an die Kölnische Volkszeitung". Rechtsanwalt Pohl: Sie kannten wahrscheinlich nicht die Adresse Neuschels? Zeuge: Nein.- Präs.: Herr Zeuge, wie tamen Sie nun eigentlich dazu, gegen Ihren ehemaligen Freund Gehlsen Material zu sammeln? Beuge Felke: Gehlsen hatte mich beschuldigt, daß ich die 1000 Mart, die ich für ihn vom betreffend, zur Erörterung. Der Zeuge Schrobsdorf sett dem Kreditverein erhalten hatte, unterschlagen, bezw. dazu benutzt habe, Gerichtshofe auseinander, daß die aus allerlei geschäftlichen Trans - Der folgende Zeuge ist der Stadtrat Gebauer zu Charlotten­mich für die an Gehlsen geleisteten Vorschüsse zu befriedigen.altionen geltend gemachte Forderung des Brandt aus dem Jahre burg : Etwa ein Jahr nach der Rückkehr Gehlsens aus England sei Einen breiten Umfang nimmt die Beweisaufnahme bezüglich der 1893 nicht zu Recht bestände. Umsomehr sei er überrascht gewesen, dieser bei ihm erschienen und habe vorgetragen, daß er ein neues Schlittenfahrer"-Artikel der Kölnischen Volts- 3eitung", als nach 4 Jahren die Forderung, die Brandt an Gehlsen und dieser Beitungsunternehmen gründen wollte und sich hierzu die Unterstützung der daraus entsprungenen Prozesse und der Rolle, welche Gehlsen wieder an Krause abgetreten hatte, geltend gemacht wurde. Als er sich des Zeugen erbitte. Der Zeuge hat abgelehnt, dem Besucher aber, der dabei gespielt hat, ein. Zu diesem Punkte werden zunächst die ablehnend verhalten habe, seien in der Stadtlaterne" angreifende feine traurige Lage schilderte, ein Geldgeschenk gemacht. In den Protokolle über die kommissarischen Vernehmungen mehrerer Artikel gegen ihn erschienen. siebziger Jahren habe Gehljen allgemein in dem Rufe gestanden, Zeugen verlesen. Es ist im allgemeinen folgendes daraus Der folgende Zeuge, Architekt Brandt, bekundet, daß es ihm ein Revolver- Journalist zu sein. Es folgt der frühere Stadtrat herauszuheben: Die Kölnische Volkszeitung" brachte im darum zu thun gewesen sei, auf Grund der ihm, seiner Ansicht nach Paetsch- Charlottenburg : Schon seit 26 Jahren sei er in der Jahre 1893 eine Reihe von Auffäßen über die sogenannten mit Recht, zustehenden Forderung mit Schrobsdorf einen Vergleich früheren Reichsglocke" und dann in der Laterne" in der schmäh­ Schlittenfahrer", d. h. deutsche Kreditschwindler, die im zu schließen. Er habe deshalb den Nat Gehljens, den er für einen lichsten Weise angegriffen worden. Damals habe er sich mit anderen Auslade ihr Unwesen treiben. Diese Artikel, die großes Aufsehen einflußreichen Mann gehalten, in Anspruch genommen. Es jei Leidensgenossen! zusammengethan, um ein Flugblatt zu veröffentlichen, erregten, waren von dem Londoner Vertreter der Kölnischen vereinbart worden, daß Gehlsen, falls es erforderlich sei, worin Gehlsen in den schärfsten Ausdrücken als Erpresser gekenn Voltszeitung" Reuschel und dem Schriftsteller Blau ver- gegen Schrobsdorf klagen und er( Brandt) in dem Prozesse zeichnet wurde. Gehlsen habe ihn wegen Verbreitung eines beleidi­faßt. Gegen die Wahrheit dieser Artikel richteten sich Aufsätze in der als Beuge auftreten jolle. Er habe natürlich versucht, genden Flugblattes anzuzeigen gedroht. Ein Freund des Zeugen im Bädekerschen Verlage erscheinenden Rheinisch- Westfälischen den Angeklagten Gehlsen zu überzeugen, daß die Forderung habe geraten, nicht mit Gehlsen vor Gericht zu gehen, der Zeuge Zeitung", die schließlich zu einer Reihe von Klagen führten. zu Recht bestehe. Der Zeuge Kaufmann Wangenheim ist früher folle lieber einige hundert Mark opfern, Gehlsen würde dann den So entstand eine Klage des Reuschel wider Bädeker. Gehlsen von Gehlsen ebenfalls in der" Laterne" angegriffen worden. Er hat Strafantrag zurückziehen. Der Zeuge hat darauf an Gehlsen einige flagte im Auftrage von Reuschel gegen den Londoner Vertreter der ihn aufgefordert, den Inhalt des betreffenden Artikels zu wider- hundert Mark er weiß nicht, wie viel gezaht und Gehlsen hat " Rheinisch- Westfälischen Zeitung", soll dann gegen Reuschel Rückrufen, widrigenfalls er ihn als einen Zumpen und Schuft" be- den Strafantrag zurückgenommen. gewähr von Kosten geltend gemacht und als dieser dies verweigerte, zeichnen müsse. Gehlsen habe dies auf sich sizen Buchdruckereibesitzer Scholem , der folgende Zeuge, kennt) da er die Klage ganz aus eigenem Antriebe angestrengt habe, lassen. Später hat der Zenge gelegentlich einer Unterhaltung mit Gehlsen seit vielen Jahren. Er hat ihn im Jahre 1883 in London soll er mit Drohungen vorgegangen und sich schließlich auf Gehlsen erfahren, daß dieser Ansprüche gegen Schrobsdorf geltend getroffen und viel mit ihm verkehrt. Er hat sich aber bald wieder die Gegenseite, die des Herrn Bädeker, geschlagen und machen wolle. Da der Zeuge gefürchtet hat, daß der ihm befannte von ihm zurückgezogen, da ihm von den verschiedensten Seiten gesagt ihm Beweismaterial angeboten haben. Dafür hat er Schrobsdorf ebenfalls Angriffen in der Lanterne" ausgesetzt werden wurde, daß Gehlsen den denkbar schlechtesten Ruf genieße und u..a. dann den Gutschein über 2000 m. erhalten, der nur würde, so hat er seine Vermittlung angeboten, die von Gehlsen auch in dem Verdacht stehe, dem Schlittenfahren" Vorschub zu leisten. Geltung haben sollte, wenn Bädeker als Sieger aus dem Streite angenommen wurde. Der Zeuge hat dann eine Zusammenkunft. Das Guadengesuch. hervorgehen würde. Rechtsanwalt Dr. Niemeyer, der Ver- zwischen Gehlsen und Schrobsdorf vermittelt, über deren Ergebnis treter Bädekers, hat in seiner kommissarischen Vernehmung aus- er nichts weiß. Die Angriffe gegen den Zeugen hörten auf, nach­gesagt, daß er das Gehlsenschen Beweismaterial von Anfang an als dem derselbe als Vermittler zwischen Gehlsen und Schrobsdorf auf­nicht beweiskräftig erachtet habe. Sehr ungünstig für Gehlsen trat, sie begannen aber wieder, nachdem Schrobsdorf sich ablehnend lauten die kommissarischen Aussagen der Herren Reuschel und Blau. verhalten hatte. Reuschel hat u. a. ausgesagt: Gehlsen habe sich ihm seiner Zeit als Zu diesem Punkte werden noch einige Zeugen vernommen, die Professor John B. Keller, aber wesentliches nicht zu bekunden vermögen. Es folgt die Vernehmung des

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Korrespondent der Post""

Eisenbahndirektors Ströhler:

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Der folgende Zeuge, Architett teimann, hat den Ans geklagten Gehlsen in der Passage überfallen, weil er schwer in der Laterne" angegriffen worden war. Steimann wurde deshalb zu einer Gefängnisstrafe von 14 Tagen verurteilt. Sein Gnadengesuch erfuhr Ablehnung. Er wollte einen neuen Versuch machen und hielt es für zweckmäßig, das erneute Gnadengesuch durch die Unter­schrift des Gehlsen befürworten zu lassen. Er sandte einen Vermittler zu Gehlfen. Dieser weigerte sich, seine Unterschrift ohne Entgelt herzugeben; er that dies erst, nachdem er 500 M. von Reimann erhalten hatte. Reimann ist dami mit dem Gnadengesuch zum Oberstaatsanwalt Drescher gegangen, dieser hat aber erklärt,

borgestellt und dabei gesagt, die Post" wisse, nicht, daß' er Gehlsen sei. Als dann der Prozeß mit Baedeker auf der Bildfläche Gehlsen sei während der Landtagswahlen zu ihm gekommen erschien, habe Gehlsen sich ihm als Beuge angeboten und gutes und habe erklärt, daß er an der Agitation gegen den Beweismaterial in Aussicht gestellt, wofür er eine Belohnung von Kandidaten Ring und für den Zeugen, der von der national- daß die Unterschrift Gehlsens nicht den geringsten Wert für 100 Pfd. Sterl. verlangte. Er( Beuge) habe ihm aber gefagt, er tönne liberalen Partei als Gegenkandidat aufgestellt war, teilnehmen ihn habe. Die Gefängnisstrafe ist durch Verwendung einer hohen ihn als Zengen nicht gebrauchen, da er kompromittiert sei. wolle. Die Sache foste aber Geld. Der Zeuge habe sich gefragt, Persönlichkeit doch schließlich in eine Haftstrafe umgewandelt worden, Dann habe Gehlsen andere Saiten aufgezogen und gedroht, ob es angezeigt sei, Gehlsen Geld zu geben, seine Freunde hätten die Reimann hat verbüßen müssen. Der Angeklagte Gehlsen erklärt, daß er sich dann auf die andere Seite schlagen würde. gesagt, es sei nicht bedenklich, wenn es aus dem Wahlfonds daß er sich vorher bei einem Freunde darüber Rat geholt habe. Bald darauf habe der Journalist Blau dem Zeugen geschrieben, daß geschehe. Er habe Gehlsen dann 500 M. gegeben, aber ob er für seine Unterschrift Entgelt nehmen dürfe. Die Antwort Gehlfen 100 Pfd. Sterl. Schweigegeld verlange, daß er sie ihm aber doch vorgezogen, diesen Betrag feiner eigenen habe dahin gelautet, daß in der Annahme von Geld für seine keinesfalls geben solle, denn Gehlsen sei ein gewerbsmäßiger Er- Tasche zu entnehmen. Gehlsen habe zwar die Agitation be- Unterschrift un so weniger etwas zu finden sei, da er ja presser, der immer und immer wiederkommen würde. Die Aus- gonnen, aber in einer Weise, die ihn lebhaft habe bedauern lassen, mit doch infolge des Ueberfalls törperliche und petuniäre Einbuße fage des Jounalisten Blau lautet ziemlich ebenso. Gehlsen ihm in Verbindung getreten zu sein. In Charlottenburg , habe man erlitten habe. habe 100 Bfd. Sterl. Abfindung verlangt und, als ihm dies allgemein angenommen, daß die Angriffe Gehlsens auf städtische nicht gewährt worden, sei eine Schmähbroschüre gegen Renschel Organe nur auf persönliche Vorteile berechnet waren. Gehlsen erschienen. Gehlsen bezeichnet die Aussagen dieser habe der nationalliberalen Partei mtemals beiden Zeugen für absolut unwahr. Das sei nur ein Versuch, jetzt, angehört die Agitation in persönlich gehässiger wo er im Gefängnis size, an ihm Rache zu nehmen, nachdem man Weise gegen Ring geführt. Eine Erpressung habe der Zeuge es feiner Zeit nicht gewagt hatte, gegen ihn vorzugehen. Er habe in dem Vorgehen Gehlsens nicht erblicken können. fich nie als Professor" Keller bei Reuschel eingeführt; allerdings Angeklagte Gehlsen betont, daß er von dem Zeugen Ströhler torrespondierte er unter dem Pseudonym Seller" für die nichts gefordert habe, der letztere habe ihm das Geld aus freien " Post" und die Weser- Beitung", doch habe Reuschel ganz genau gewußt, daß er Gehlsen sei. Er habe niemals 100 Pfd. Sterl. Schweigegeld verlangt, sondern nur seine Untoften von Reuschel wiederhaben wollen, er habe auch nie gedroht, sich auf die andere Seite zu schlagen.

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be=

und

Der

Losgekauft.

Als letter Zeuge wird Gymnasialdirektor Geh. Regierungsrat Schulz- Charlottenburg vernommen, welcher über die Persönlichkeit Gehlsens folgendes bekundete: Der verstorbene Apotheker und Droguen händler Lutter wurde vor etwa 25 Jahren in der Laterne" angegriffen. utter habe sich durch eine Jahresabgabe von 400 M. von Gehlsen­schen Angriffen losgekauft. Der Angeklagte Gehlsen behauptet, bies sei eine Anekdote. Auf Befragen des Staatsanwalts giebt Stücken gegeben. Er habe sehr stramm agitiert und die Gehlsen zu, daß bei seiner Reichsglocke" einmal der Expedient 500 M. reichlich ausgegeben und sich dazu noch eine Beleidi­gungstlage des Ring auf den Hals geladen, und zwar auf Grünewald angestellt war. Es sei derselbe, der in dem Grpreffer­Grund von Behauptungen, die er einem von Felte gedruckten Flug Brozeß Grünewald und Genoffen die Hauptrolle spielte und zu vier Flug- Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Es gelangt dann ein Teil der Gehlsenschen Broschüre Es folgt die Vernehmung des ,, Das kleine Buch vom großen Bismarck "

blatte entnommen hatte.

Schriftstellers Plack- Podgorskt.

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Wer schwindelt? Thatsächlich sei er selbst durch Reuschels Machinationen um all' Von den gegen den Kreditverein erschienenen Artikeln rühre zur Berlesung. Es wird u. a. darin behauptet, daß Bismards sein Hab und Gut gekommen und es sei dann zu einem vollen Bruch keiner von ihm her. Als Gehlsen im Jahre 1895 von England zurück Haupttugenden in" Raffinement, Brutalität und Unzuverlässigkeit" mit ihm gelommen. Er habe Reuschel durchschaut, daß er mit den fam, habe der Zeuge bald Berührung mit ihm gefunden, da er das beſtehen. Schlittenfahrer- Artikeln einen großartigen Schwindel treibe, benn felbe bekämpfe wie Gehlsen: Wucher, Bankiers, also die höhere Der Angeklagte legt des längeren seinen politischen Standpunkt jedem verständigen Manne mußte es bei Durchlesen dieser Korruption. Gehlsen sei tein Revolvorjournalist flar. Im November 1876 habe er Kenntnis davon erhalten, daß er Artikel sofort klar werden, daß sich Reuschel ganz nach und er habe sich nicht besonnen, für deffen neugegründete in einer Zeugniszwangssache verhaftet werden solle. Er sei deshalb Belieben deutsche Firmen konstruierte, die gar nicht Reichsglode" Redacteur und Verleger zu werden. Nach nach der Schweiz gegangen. Während dieser Zeit sei in seiner standen. Nachdem Reuschel durch Veröffentlichung seines Namens feiner Ansicht sei die Forderung Gehlsens an Redacteur Bädecker Zeitung der schwer beleidigende Artikel erschienen. Natürlich ihn um seine Korrespondentenstellung gebracht, habe er es für seine durchaus sicher und legterer sei verpflichtet gewesen, die 2000 m. ohne sein Wissen und ohne sein Zuthun. Er selbst habe den Aufgabe gehalten, dessen Artikelschreiberei so zu brandmarten, wie an Gehlsen zu zahlen. Die ersten Angriffe Gehlsens gegen den Artikel als ein Bubenstück bezeichnet. Sein damaliger Redacteur fie es verdiente. Zu diesem Zwecke habe er die Broschüre ge- Kreditverein habe er für sehr gut gehalten, er sei sehr erstaunt ge- Schellenberg sei wegen des Artikels zu anderthalb Jahren Gefängnis fchrieben. Er sei dann nach Deutschland gegangen und zu Bädecker gekommen, dem er mit gutem Gewissen in Aussicht stellen konnte, wesen, als das Krausesche Gutachten erschien, das er als" Mumpiz" verurteilt worden und später habe man auch ihn in contumaciam Gehlsen habe ihn dann aufgefordert, einen zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt, obgleich er völlig unschuldig ge­daß er seinen Prozeß mit Neuschel gewinnen müsse. Er wollte bezeichnen müffe. auch öffentlich dem Reuschel entgegen treten, und zwar in 3ünftigen" Artikel zu schreiben, dieser sei aber von Gehlsen nicht wesen sei. Rechtsanwalt Dr. Löwenstein stellt noch mehrere Entlastungs­einer Weise, daß ihm die Lust vergehen sollte, Klage zu führen. Er veröffentlicht worden. Er sei dann einmal zu Hertwig gekommen, habe denn auch in London eine Reihe von Vorträgen gehalten, denen der ebenso wie er Antisemit war. Rechtsanwalt Hertwig habe anträge. Darauf wird die Verhandlung bis Freitagvormittag Uhr die Kaufleute der City in großer Zahl beigewohnt hätten, habe ihm Vorwürfe gemacht, daß er ihn angreife. Er habe dies be­außerdem dem Rechtsbeistande Reuschels mitgeteilt, was er dem stritten, Hertwig ihm aber entgegengehalten, daß er ja selbst das vertagt. Manuskript gesehen habe. Dies habe auf ihn eine Wirkung gehabt, felben vorgeworfen, und anheimgestellt, gegen ihn selbst vorzugehen. als habe er eine Ohrfeige erhalten, und er nehme es Gehlsen noch Es habe aber keiner gewagt, dies zu thun. heute sehr übel. Hartleibigkeit.

Den Zeugen Blau

Tokales.

#Sur Lokalfrage. Die Mitteilung vom Dienstag, daß das erklärt Gehlsen für völlig unglaubwürdig, und zwar aus folgendem Hertwig habe gleich gejagt, daß Gehlsen den Artikel, der scharf Lokal Oranienballen, Oranienstr. 51, frei sei, beruht auf einem Grunde: Blau habe sich bei seiner kommissarischen Vernehmung als fei, nicht abbruden werde und hinzugefügt: Seien Sie doch Irrtum. Die Oranienhallen sind nach wie vor gesperrt. Die Lokalkommission. Jude vereidigen lassen, und doch habe er selbst dessen christlicher fein Thor, gehen Sie hin zu Gehlsen und lassen Sie sich Ihr Trauung beigewohnt. Blau, der Vertreter des Hofffchen Malzertrafts Honorar zahlen, Gehlsen hat jetzt Geld, ich weiß es. Der Die Parteigenossen des vierten Wahlkreises( Südost) gewesen sei, habe nämlich eine reiche Schottin heiraten wollen, die Beuge hat Gebljen dann verklagt, da er feinen Pfennig Honorar veranstalten am 1. Weihnachts - Feiertag 12 Uhr mittags im Konzert­felbe habe aber Schwierigkeiten gemacht, weil Blau Jube fei. Dieser von ihm erhalten und ihm außerdem noch 50 W. bar geliehen haus Sanssouci, Rottbuserstr. 4a, eine Matinee, die ihres