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famen Birken zufammengeschloffen hatte. Für Berlin kam noch selbst unter ti Tien nulten de militärischen Befehlshaber zu hinzu, daß schon seine Eigenschaft als Residenz verschiedene Inter- leiden hatten. A ben den Mitgedern des Rates gab es zwar effensphären schuf, deren Sonderung der Monarch nach dem Rezept auch noch Stat! erordn.te und Bü gerdeputierte; doch wurden diese des Teilens und Herrschens mit Eifer förderte. Im Jahre 1783 zum Teil vom Nate einfach ernannt, zum Teil aber von einzelnen hatte die Stadt 141 000 Einwohner. Hiervon gehörten zur Gar- bevorrechteten Zünften präsentiert. Ihre Funktionen waren nebens nison mit Weibern und Kindern allein 33 000; es tamen hinzu sächlich, ihre Stellung dem Rat gegenüber beinahe subaltern. So 3400 Beamte, mit Familie also abermals 14 000 Personen, und durften fie etwaige Beanstandungen nicht vor den Ratsherren dann noch etwa 10 000 Lataien und Bediente. Somit war weit selbst geltend machen, sondern sie hatten ihre Bemängelungen des mehr als der dritte Teil der Einwohnerschaft vom Hofe, vom Adel nunzierend dem vom König eingesetzten Kontrolleur, dem Steuerrat, und von den Militärbehörden abhängig. Alle Personen aber, die vorzutragen. Der Untertan" war eben einzig Objekt der Gesetznoch so entfernt mit dem Hofe oder der Garnison in Zusammen- gebung; der Gedanke daran, daß er als Bürger in seinen eigenen hang standen, waren von allen Verpflichtungen der städtischen Ver- Angelegenheiten schalten könne, galt als Hochberrat in einem waltung gegenüber eximiert. Die Soldaten mit Weib und Kind, Staatswesen, in dem die Handhabung der Regierungsmaschinerie die Hofe und Staatsbeamten, die Hoflieferanten, Hofhandwerker persönliche Angelegenheit des Königs war. Für die weitere Entund ähnliche Personen hatten mit Magistrat urd Stadtgericht nichts widelung war es ein Glüd, daß ein Staatswesen, das derart alle zu tun, sondern unterstanden besonderen Behörden. So war in Bürgertugenden systematisch erstidte, bei Jena sein wohlverdientes Gerichtssachen für die höheren Schichten des Hofgefindes das Kam- Ende fand. Das Genie Friedrichs des Großen hatte erreicht, daß mergericht, für die niederen hingegen die Hausvogtei zuständig. den Einwohnern jede politische Würde abbanden gekommen war. Aber mit den zahlreichen Angehörigen des Hofes und der Gar- Als Napoleon in Berlin einzog, jubelte die Bevölkerung dem Ernison war die Schicht der Erimierten" feineswegs zu Ende. Es oberer ebenso zu, wie vorher dem angestammten" König; den an maren egimiert von den städtischen Behörden die zahlreichen frem- derartige Hundebemut nicht gewöhnten Kaiser rissen die faden den Kolaniften, unter denen in Berlin , wie bekannt, vor allem die Schmeicheleien der Berliner mehrfach zu Ausbrüchen der EmFranzosen eine hervorragende Rolle spielten. Ihnen hatte der pörung hin. Es tennzeichnete daher sowohl den verzweifelten Zustand Landesberr das Brivileg zugebilligt, die sonst dem Bürger vorbehal- des preußischen Staates als den Optimismus des Freiherrn v. Stein tenen Rechte, wie den Betrieb eines Gewerbes und den Erwerb und seiner Berater, daß sie auf die Idee verfielen, den durch eine von Grundbesitz ausüben zu dürfen, ohne daß sie in die Bürger- Jahrhunderte lange Erziehung zur Knechtschaft jeglicher Selbs gemeinde einzutreten und die zur Erhaltung des Kommunalwesens ständigkeit entwöhnten Stadtbewohner mit der Selbstverwaltung erforderlichen Steuern zu zahlen brauchten. Auch über diese Ber - feiner Angelegenheiten zu betrauen, damit das Staatswesen gesonen hatte der Magistrat nichts zu bestimmen; sie waren wie Militär und Beamte gleichfalls besonderen Behörden unterstellt. Dann gab es ferner noch zahlreiche Exemtionen rein dinglicher Natur. Wer die Straßen der inneren Stadt durchwandert, stößt beute noch auf alte Häuser, die die Inschrift Freihaus " tragen. Es sind dies Grundstücke, die der Landesherr Hofbeamten und sonstigen Günstlingen geschenkt hatte und die damit von allen sonst auf dem städtischen Grundbesik rubenden Basten befreit waren, Wie Hugo Preuß in seinem bier mehrfach benutten Buche Die Entwidelung des deutschen Städtewefens" mitteilt, bestand schon am Anfang des achtzehnten Jahrhunderts der zehnte Teil aller bebauten Grundstüde in Berlin aus folchen Freihäusern; und selbstverständlich kam diese Bevorzugung gerade den wohlhabendsten und baber fteuerfräftigsten Schichten der Bevölkerung zugute. Alle diefe Bribilegierungen und Sonderstellungen mußten natürlich das Gefühl der Zusammengehörigkeit unter den Einwohnern und das Verständnis für das Gemeinwesen, das im Mittelalter außerordentlich lebendig war, fünstlich ertöten; und so kann es denn nicht wundernehmen, wenn wir erfahren, daß es im Jahre 1795 unter mehr als 150 000 Einwohnern in Berlin nur 10 700 Bürger gab. Hand in Hand mit der durch allerhand Bevorzugungen geförderten fünftlichen Trennung der Untertanen" in verschiedene tommunale Intereffengruppen ging das schon im Anfang furz erwähnte Streben, die Selbstverwaltung bis auf ihre lebten Reste systematisch zu vernichten. Mein Interesse ist," so fagte Friedrich Wilhelm I .. Bürgermeister au seben, die glatt vor mir devendieren( abbängig find). Wenn Tilling oder Senning( die beiden damaligen Bürgermeister von Berlin ) stirbt, werde ich wieder zwei von meinen Kreaturen feben. Dann bleibe ich Herr. Sonst muß ich vor die Leute dependieren und das steht mir nicht an." Unter diefem König war ein wesentlicher Teil der städtischen Berwaltung Berlins dem Militärgouverneur unterstellt. Der Gouverneur hatte zu beftimmen über Straßenreinigung, Straßenpflasterung und Straßenbeleuchtung; ferner unterstanden ihm Baubolizei, Ge findewesen, Martipolizei, Nach wachivesen und noch manche andere wichtige Befugniffe fommunaler Natur. Auch das Armenwesen war unter föniglicher Verwaltung. Aber selbst bei den Angelegenheiten, die formell dem Magiftrat übertragen waren, darf man nicht entfernt auch nur den Schein einer Selbstverwaltung vermuten. Vor allem war es in Preußen selbstverständlich, daß der Störig über den nervus rerum, über das Finanzwefen der Stadt böllig nach seinem Gutbünken verfügte. Der Gemeindeetat wurde jedesmal auf sechs Jahre aufgestellt, wobei auch die nebensächlichste Ausgabe von der Genehmigung des Königs und der Prüfung seiner Räte abhängig war. Und was nun gar die Einnahmen betraf, so verstand es sich, daß diese durchaus in die Hand der Staatsbeamten
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funden könne. War es überhaupt noch möglich, aus dem moralischen und physischen Schmutz herauszukommen, in den das Städtewesen Preußens dank der königlichen Beamtenwirtschaft hineingeraten war? Wie es um die moralische Verlotterung bestellt war, haben wir eben gesehen; von dem Berliner Schmut in nichtübertragener Bedeutung gibt eine 1808 erschienene Beschreibung aus der Feder des Kriegsrats b. Cölln ein Bild. Die hervorragenden Gebäude wie Opernhaus, Zeughaus usw. gruppierten sich stattlich um das Königliche Schloß, desgleichen die größeren Straßenzüge. Jm übrigen aber muß die Landeshauptstadt entseblich gewesen sein. Wenn der Reisende," so heißt es in der Beschreibung, durch den unendlichen märkischen Sand heranpilgert, fo fommt ihm nahe an der Barriere ein pestilenzialischer Geruch entgegen, denn die Ber liner laden allen ihren Unrat nahe vor den Toren ab; an der Straße von Frankfurt ist es auch damit noch nicht genug; sondern hier hat der Schinder selbst seine Werkstätte aufgeschlagen. Jeder tann sich also vorstellen, welch ein liebliches Gemisch von Gestank die Erkremente von Berlin und das Alas der trepierten Haustiere dem Reisenden hier entgegenduften. Hat man am Tore die unleidliche Revision der Afzisebeamten überstanden und dem wachthabenden Offizier seine hundert Fragen beantwortet, damit er die öffentliche Neugierde befriedige( denn zu weiter dienen sie nichts), so sieht man sich in der Mitte ärmlicher Hütten, Wiesen und Felder ein), oft sieht man aber nichts, denn der kleinste Bephur erregt einen bersett( es wäre denn, man passierte in die Tore der Friedrichstadt so unerträglichen Staub, daß man die Augen feft zudrücken muß... In die Rinnsteine leert man die Nachtstühle und allen Unrat der Küche aus und wirft krepierte Haustiere hinein, die einen unleid lichen Gestank verbreiten... Hat es geregnet, so werden die Kot haufen in den Straßen zusammengeworfen, und da diese oft Tag und Nacht auf den Abholer warten müssen, so kann man es im Finstern sehr leicht versehen, hineinzugeräten und bis an die Knie berunreinigt zu werden."
In diesem Schmut lebte ein engherziges, verfümmertes Spieße bürgertum, das nunmehe von allen Egemtionen" erlöst wurde und seine Angelegenheiten im beschränkten Rahmen selbst verwalten sollte. Zwar hatte Napoleon , der Landesfeind, schon so etwas wie ein aus gewählten Bürgervertretern zusammengesettes Stadtregiment angeordnet; aber das war ein fremdartiges Gewächs, für deffen Pflege dem preußischen Untertanen das Verständnis fehlen mußte. Einer der hauptsächlichsten Mitarbeiter an der Städteordnung, der freigefinnte Königsberger Stadtrat und Polizeipräsident Freh sah denn auch refigniert davon ab, die Vertreter der Städte in den Landständen über die Neuerung zu befragen. Er meinte, in der gegenwärtigen auf den Zunftgeist gestükten Repräsentation der Bürgerschaften würden sich gewig nur sehr wenige Köpfe befinden, die imstande seien, ein reifes Urteil über die zweckmächtigten der Zünfte entscheiden; möge man also den jetzt unwerde dabei die Stimme eines einzigen, des jetzigen Bevoll mündigen Kommunen den Weg, auf dem sie zur Mündigkeit ge langen können, vorzeichnen, ohne sie zu befragen, ob sie darauf au wandeln Lust und Bergnügen finden.
Wie im Finanzwesen, so war auch in der Befehung der Gemäßigste Organisation der Kommunalverfassung zu fällen, zuletzt meindeämter alles vom Monarchen abhängig. Entweder ergänzte der Magiftrat fich selbst unter der Einschränkung, daß der neuernannte Stadtrat vom König bestätigt werden mußte, oder der König trieb augunsten seiner Rekrutentasse ungeniert Handel mit den kommunalen Verwaltungsposten. In diesem Falle war es dent Monarchen gleichgültig, ob der Käufer eines städtischen Amtes etwas Wié recht dieser Mann hatte, zeigt eine Neußerung, die der von Verwaltungsangelegenheiten verstand oder nicht. Der Nach- Berliner Bürgermeister Köls über die Neuerung zum besten gab, folger des Soldatenkönigs, Friedrich II., machte nicht selten auch Er sagte:„ Der monarchische Staat läuft Gefahr, feine Verfassung abgedankte Soldaten zu Ratsherren oder Bürgermeistern. Um 1800 herum regierte über Spandau als Ortsoberhaupt ein Soldat, der den siebenjährigen Krieg mitgemacht hatte; über Teltow herrschte als Bürgermeister ein Sergeant, der auf diesen Ruheposten gefeht wurde, nachdem er in einunddreißigjähriger Dienstzeit als Refrutenbriller untauglich geworden war.
Unter diefen Umständen
Das
3u verlieren, wenn er dem Volk ohne alle Vorbereitung ein republikanisches Administrationsverfahren einräumen will. Bolt, welches bisher immer am Gängelbande geleitet wurde, kann nicht auf einmal alleinstehen, geschweige daß es auf rauhen und ungebahnten Wegen allein gehen werde, ohne zu fallen."
Der Berliner Stadtsyndikus Mezing aber äußerte sich empört: Ich meinerseits möchte dort( in einem unabhängigen Gemeins
find auch die damals oft gehörten Klagen begreiflich, daß Bürgermeister und Ratsherren unter dem Herausfordernden Wesen, ja wesen) nicht Bürger heißen, viel iveniger sein."