Theater Mr Dienstag, den 15. Dezhr. Zirkus Alb. Schumann.

Berliner   Theater

8 Uhr: Extrablätter!"

اوو

Deutsches Künstler- Th.

8 Uhr: Luther  .

Deutsches Opernhaus, Charlo ttenb.

8 Uhr: Fra Diavolo.

Friedrich Wilhelmstädt. Theater. 8. U. Die Barbaren.

Gebr. Herrnfeld- Theater

8 Uhr: So leben wir!

Kleines Theater

8 Uhr: Das Fest der Handwerker

Komödienhaus

8 Uhr: Wie einst im Mai.

Lessing- Theater

8 Uhr: Jugendfreunde.

Lustspielhaus

8. U. Wolkenreiter.

Residenz- Theater

8 Uhr: Krümel vor Paris  .

Rose- Theater

8 Uhr Mit vollen Segeln.

Schiller- Theater 0.

8 Uhr: Die Neuvermählten. Amphitryon.

Schiller- Th. Charlottenbg. 8 Uhr: Der Seeräuber.

Thalia- Theater

8 Uhr: Kam'rad Männe.

Theater am Nollendorfpl. 8 U.: Immer feste draft!

Mittw., Sonnnabd., Sonnt. nachm.

Aschenbrödel.

Theater a. d.Weidendammerbrücke. 810Uhr: Die Schmetterlingsschlacht. Mittw. nachm.: Vater zieht ins Feld.

Theater des Westens  .

8 Uhr: Polenblut.

Heute abend 71, Uhr: Große Gala- Vorstellung mit gewechseltem Programm, kleine Preise. Besonders hervorzuheben: Gebr. Ernst u, Oskar Schumann mit ihren neuesten Schul- und Freiheitsdressuren. U. a.: Bolero, spanischer Reitakt. Domino  , der vierfüßige Hotel­gast.- Herz, phän. Kapriolen­springer. Der Wunder- Elefant, der einzige, welcher auf einem Bein stehen kann, und die übrigen 15 neuen Spezialitäten.

84

Gewerbegericht zu Berlint.

J.-Nr. 581, Gem.- Ger. 14.

Am 27. November 1914, vormittags 10 Uhr, fand int Geierbegericht zu Berlin   unter dem Vorfis des ersten Borsigenden dieses Gerichtes, Magiftratsrats von Sula, eine Stommiffionsfizung statt, zu der Ber treter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Schneidergewerbes fomie als Vertreter des Kriegs Bekleidungsamtes des Gardekorps Hauptmann  von Estorff erschienen waren.

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Verkäufe.

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In Erledigung eines vom Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wolfs Teppichhaus, Dresdenerstr. 8 Goldschmelze tauft Platin, Silber Bäschearbeiter Deutschlands eingereichten Antrages erflärte die Kommission( Stottbusertor). Abonnenten 10 Bro- Gebisse, Duedfilber, alle Metalle. mit Einverständnis des vorgenannten Amtes sich einverstanden, sowohl die- zent Rabatt. 26 Nieper, Stöpeniderstraße nur 157. jenigen Macherlöhne zu veröffentlichen, welche bis auf weiteres das Kriegs- Teppich- Thomas, Dranienftr. 44 Blatin, Goldsachen, Silbersachen, Bekleidungsamt des Gardeforps für die nicht auf seinen eigenen Werk­ftätten erfolgenden Schneideranfertigungen an die Anfertigungsstellen be- pottbillig farbfehlerhafte Teppiche, zahlt, als auch diejenigen Macherlöhne, welche von lekteren an die Arbeit- Gardinen. Vorwärtslejern 5 Prozent Ertrarabatt. 10 nehmer zu bezahlen sind.

Diefe Macherlöhne find aus folgender Zusammenstellung ersichtlich:

2fd. 8114 Uhr. Nr.

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Badstr  . 58. Dienstag, den 15. Dezember 1914:

Die Schule des Lebens. Schauspiel in 5 Aufz. v. Ernst Raupach  .

Stasjeneröffn. 7 Uhr. Anfang 8 1hr.

Reichshallen- Theater. Stettiner Sänger.

Weihnachtsprogramm! Zum Schluß: Unser Oskar"

Anfang 8 Uhr.

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des Amtes an die Anfertigungs­

stellen

902.

f.

902.

1

Feldmügen f. Inf.

0

78

0

59

2

SP

Art. usw.

90

0

68

3

Dienstmüşen f. Inf.

0

90

0

68

4

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Art. usw..

1

02

0

77

5

Drilahjaden

56

1

17

6

Drilchröde

56

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7

Arbeitstittel f. Untffs.

80

10

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Gem..

68

01

9

Zuchhosen

38

3

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Tuchreithofen

70

28

11

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36

77

12

Shefelhofen.

10

3

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13

Weißleinene Hosen

68

26

14

Drilchhofen

68

1

26

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Unterhosen

1

44

08

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Tuchsaufthandschuhe

0

47

0

35

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Luchfingerhandschuhe

0

56

42

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Mäntel m. 2. Fußm. Untffz.

8

76

35

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Gem.

"

20

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Ber. Untffz.

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Gem.

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94

Gem.

62

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26

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75

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27

Gem..

Fußm. Untifz.

Waffent. n/ A. ohne Zi.

mit

COOLANDARELLATO 00 00 00 00 00

8

70

70

Die Uebertragung vorstehender Anfertigungen( fb. Nr. 1-27) seitens des Kriegs- Bekleidungsamtes des Gardeforps an die Anfertigungsstellen erfolgt auf Grund nachstehender Bedingungen:

1. Das Bekleidungsamt überträgt Ihnen nachstehende Belleitungsstude zur Anfertigung zu nachstehenden Preisen:

2. Das Belleidungsamt liefert fämtliche Zuschnitte, welche vom An fertiger abzuholen und rach Fertigstellung wieder hier abzuliefern sind. 3. Die Nähmaterialien sind gegen Erstattung der Selbstkosten vom Amt zu beziehen und zu demselben Preise an die beschäftigten Arbeiter weiterzugeben.

4. Der Anfertiger haftet mit feinem ganzen Vermögen für alle ihm übermittelten Zuschnitte und Zutaten in vollem Umfange. Für ver­borbene oder abbanden gelommene Zuschnitte und Zutaten werden die Selbstkosten eingezogen.

5. Der Anfertiger ist verpflichtet, die ihm überwiesenen Zuschnitte nebst Materialien in ihrem vollen Werte gegen Brandschaden und Dieb stahl zugunsten des Reichsmilitär- istus, Kriegs- Bekleidungsamt des Gardelorps, zu versichern, mithin Bert M.....

6. Der Anfertiger verpflichtet fich

a) an bie Arbeiter 75 Proz. des vom Bekleidungsamt gezahlten Macherlohnes ohne jeglichen Abzug zu zahlen mit Ausnahme der unter 3 erwähnten Selbstkosten der Nähmaterialien sowie der für den Arbeitneomer gefeglich vorgeschriebenen Abzüge zur Kranten und Invalidenversicherung,

b) weitere 8mischenmeister nur dann zu beschäftigen, wenn diese fich dem Anfertiger gegenüber verpflichten, ihren Arbeitern den Lohn zu 6 a- also 75 Broz. des vom Amt gezahlten Macher­lohnes ohne weitere, als die beiden vorgenannten Abzüge Bu zahlen,

e) bie Anfertigungen nicht durch Gefängnisse und Strafanstalten ausführen zu lassen.

7. Die Anfertigung muß den Bestimmungen und Proben durchaus entsprechen. Nicht für abnahmefähig befundene Stüde   sind un­entgeltlich zu verbessern.

8. Der Anfertiger verpflichtet sich, weder selbst noch durch andere Bersonen( Angestellte, Geschäftsteilhaber oder dergl.) den Angestellten und Mitgliedern des Belleidungsamtes fomie der Bekleidungs tommissionen der bei den Anfertigungen beteiligten Truppen oder deren Angehörigen Geschenke oder Borteile irgendwelcher Art zu ge­währen oder anzubieten, fie auch nicht mit Getränken oder Speisen freizuhalten und ihnen weder Materialien oder sonstige Gegenstände zu verkaufen, noch Arbeit zu liefern. Der Anfertiger verpflichtet fich, bei Zuwiderhandlungen eine Konventionalstrafe von M...( wörtlich......)

an die Reichskaffe zu zahlen.

9. Das Belleidungsamt behält sich vor, bei Verfehlungen gegen vor. stehende Bestimmungen jederzeit von seinem Auftrag zurüdzutreten und ist berechtigt, durch einen Offizier eine Stontrolle des dortigen Beriftattbe triebes, Abrechnungsverfahrens sowie der unter Biffer 5 erwähnten Bersicherung eintreten zu laffen.

10. Die Bezahlung erfolgt durch die Kasse des Bekleidungsamtes ent­weder bar durch weißen Ched oder durch Giroübertragung auf ein Reichsbankkonto. Berlin  , den

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Der Vorstand.

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Berantwortlicher Redakteur: Alfred Wielepp, Neukölln. Für den Inferatenteil verantw.: Th. Glode, Berlin  , Drud u. Verlag: Borwärts Buchdruckerei u. Berlagsanstalt saul Singer& Co., Berlin   SW,