über den vielleicht einmal der gestrenge logische Herr Direktor zu Gericht sitzt, und wenn es gar ein Sozialdemokrat ist dann wehe, wehe, wehe! Nicht allein ist die Sozialdemokratie die Unmoralität selbst, sondern sie ist auch nochjne Mutter der­selben Tochter und Mutter zugleich, welch' Scheusal! Zur Reichsjustizgesetznovelle wird die Fortschritts- Partei in der nächsten Rerchstagssession folgenden Antrag stellen: Zum Referendar ernannt wird Derjenige, welcher das Abi- turienten-Examen auf einem Gymnasium oder einer Real- schule bestanden hat und in einer Prüfung darthut, daß er die für einen Referendar bestimmungsmäßig erforderlichen juristischen Kenntnisse hat." Auf einem Gymnasium oder einer Realschule werden be- kanntlich gar keine juristischen Kenntnisse erworben. Wes- halb nun diese Beschränkung? Natürlich, um für die Bourgeois- söhnchen die juristische Carriere nach wie vor allein offen zu halten. Will man dies, so mag auch der dreijährige Besuch der Universitäten bleiben entweder, oder! Entweder, das Refe- rendariatsexamen wird nur an bestimmte Kenntnisse gebunden, damit jeder Fähige dasselbe machen kann, oder der Besuch der Universität bleibt beibehalten, damit von der Vergünstigung nur ein kleinerer Bruchtheil der Besitzenden getroffen wird. Bei dieser Gelegenheit fällt uns ein, daß die Fortschrittspartei aus lauterDemokrätzerei" die Befugniß zum Einjährig-Freiwilligen- dienste ausdehnen möchte auf diejenigen Wohlhabenden, die sich selbst equipiren und beköstigen können, und welche nur eine geringere" Schule, als Gymnasium, Realschule erster Ordnung w., besucht haben. Auch hier sind wir anderer Meinung. Demo- kratisch(nichtdemagogisch"!) ist das Verlangen, daß alle Militärpflichtigen die gleiche Zeit unter den Waffen stehen; ist aber schon eine Ausnahme vorhanden, wie in Deutschland   bei dem Einjährig- Freiwilligen-System, so ist es mindestens für einen Demokraten(nichtDemagogen"!) taktvoll, wenn er derartige Ausnahmen einer möglichst geringen Anzahl Staatsbürger zu- wendet, besonders da dieselbe auch bei möglichster Erweiterung immer nur einem kleinen Bruchtheil der Bevölkerung zu Gute kommt. Charakteristisches Zeichen der Zeit. Der liberalen Bonner Zeitung" entnehmen wir Folgendes: Von der Sieg, 23. Juli. Die Geschäfte in unserem sonst so industriellen Siegthale beginnen auch nach und nach immer mehr bergab zu gehen. Einzig und allein flott gehen die Ge- schäfte auf der königl. Geschoßfabrik und einigen chemischen Fabriken. Der Geschäftsgang auf den Militärpulverfabriken ist ausgezeichnet und können die Fabrikanten auf dm Mühlen in Schladern, Wissen, Hamm  :c. fast nicht alle die zahlreichen Bestellungen effektuiren. Das Pulver geht per Bahn nach dem Kriegsschauplatz. Per Achse kommen auf der Siegener  Chaussee fast täglich Fuhren aus dem Dhünthale mit sogenanntem prismatischem Pulver, welches auf den oben bezeichneten Fabriken erst fertig gemacht wird. Da der Andrang von Leuten zur Pulverfabrikation wegen der Gefährlichkeit nicht sehr stark ist, so werden sehr hohe Löhne bezahlt." Bedürfen diese Worte eines weitschweifigen Commentars? Während Handel und Wandel durch den Gründerschwindel und die heutige planlose Produktionsweise lahm gelegt sind, blüht nach wie vor die Industrie für den Massenmord. Und trotz solcher unnatürlicher, haarsträubender Erscheinungen ist man noch unverschämt genug, vongöttlicher Weltordnung", vonReichs- Herrlichkeit" und von ähnlichen Wahnvorstellungen, die nur in dem müßigen Gehirn von Thoren existiren, zu sprechen? Sch. Ein kirchlicher Trost. In der vorigen Nummer haben wir die Notiz gebracht, daß auf einem Uebungsmarsche bei Potsdam   am Hitzschlag verschiedene Mannschaften verunglückt sind; in ihren Tornistern mußten die Soldaten löpfündige Sand- säcke schleppen. Ein Füsilier ist verstorben, ein Katholik Namens Bügler. Der katholische Pfarrer Beyer hielt die Leichenrede und suchte die umstehenden Soldaten dadurch zu trösten, indem er sagte, sie sollten nur geduldig bei einer Uebung schwer tragen, Christus hätte ja auch sein Kreuz nach Golgatha schwer tragen müssen. Wir können wirklich nicht sagen, ob dies Ernst oder Spott sein sollte doch es kam aus eines Priesters Mund und wird deshalb wohl bitterer Ernst gewesen sein. Todtmarschirt. Man schreibt uns unter'm 28. Juli aus Erfurt  :Auch wir in Erfurt   haben Gelegenheit zu der Rubrik:O, welche Lust u. s. w." einen Beitrag zu liefern. In den hiesigen Blättern stand am 26. ds. eine Todesanzeige, durch Das Alter der Ehemündigkeit und das'Derbst der Khefchtießnng ohne Erlaubnik der mili­tärischen Dorgesetzten. Ein praktischer Fall und verwandt- Studien führten mich darauf, obige Punkte von welchen die durch das Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 eingeführte Festsetzung der Ehemündigkeit auf die Vollendung des 20. Lebensjahres für Männer und des 16. Lebensjahres für Frauen dem Volke wohl kaum noch recht zum Bewußtsein gekommen ist einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Dabei suchte ich die in dem Werke von Stölzel: Deutsches Eheschließungsrecht, mitgetheilten Angaben über das Alter der Ehemündigkeit in den europäischen   Staaten nach Klassen zu ordnen, und ergab sich daraus die nachfolgende für verglei- chende Rechtswissenschaft, Nationalcharakter, freiheitlichen Zustand u. s. w. gewiß höchst interessante Uebersicht. I. Niedriges Alter ohne Dispens. a. Körperliche oder geistige Reife. Es entscheidet nämlich: die Geschlechtsreife in der Türkei  , die Confirmation(constatirt religiöse Reife) in Nor  - Wegens außerdänischem Rechtsgebiet. Auch für die Juden in Ungarn   isf keine Altersgrenze anerkannt. I). Das niedrigste fixirte Alter(14 Jahre für Männer, 12 Jahre für Frauen) besteht für Griechenland  , Portugal  , Spanien  (welches zugleich, wie nach canonischem Rechte, Zeugungssähigkeit erfordert), Großbrittanien, Ungarn   für die(römischen und griechischen) Katholiken. Hieran schließt sich Oesterreich   an, welches für Mann und Frau 14 Jahre erfordert. c. Ein etwas höheres Alter besteht für: Kaukasien, nämlich 15 resp. 13 Jahre, die Jonischen Inseln, 16 resp. 14 Jahre, Lappland  (russisches und schwedisches), 17 resp. 15 Jahre. Ohne Dispens? die dcr plötzliche Tod eines Soldaten Freigemuth angezeigt wurde. Der Sachverhalt ist kurz folgender: Am vergangenen Dienstag fand bei der großen Hitze ein Uebungsmarsch des 71. Regiments statt, zu welchem Regiment besagter Freigemuth als Reserve-Unteroffizrer eingezogen war, und ist derselbe in Folge der großen Hitze vom Schlage getroffen worden unMo- gleich gestorben. Seine alte Mutter hat die Leiche unter großem Jammer nach ihrem Heimathsorte abgeholt, um sie dort be- erdigen zu lassen. Der Verstorbene war Referendar am hie- sigen Kreisgericht. Außerdem sollen noch einige andere Sol­daten in Folge dieser Anstrengung im Lazareth liegen." So fordert der Militärismus alljährlich seine Opfer, und er wird sie so lange fordern und auch erhalten, so lange das Volk nicht einsieht, daß der Militärismus der bitterste Feind des Volkes ist. Harte Strafe! Wie unser Dresdener   Parteiblatt er- fährt, ist vom Kriegsgericht zu Dresden   der Vicewachtmeister M..... des Gardereiter-Regiments, welcher durch seine bru- tale Behandlung der Untergebenen den vor einigen Wochen er- folgten Selbstmord des Gardisten Müller herbeigeführt haben soll, zu man höre! acht Wochen gelindem Arrest ver- urtheilt worden! Genannter Vicewachtmeister, der schon zweimal wegen schlechter Behandlung, resp. Mißhandlung Untergebener, das letzte Mal mit zwei Wochen ebenfalls gelindem Arrest be- straft wurde, soll erst vor kurzem wieder eine Säbelklinge an einem Gardisten zerschlagen haben; auch habe er, wie uns ver- sichert wird, den armen Gardisten Müller am Tage seines Selbstmordes eines'kleinen am Steigbügel vorgefundenen Rost  - fleckens wegen derart mit einem Obergurt geschlagen, resp. von einem eigens dazu commandirten Gefreiten schlagen lassen, daß Müller blutete. Gerade dieser letzte Akt der Brutalität habe bei Müller das Maaß voll gemacht und ihn unmittelbar in den Tod getrieben. Und dafür acht Wochen gelinden Arrest! Ein Gemeiner", der einen Vice-Wachtmeister nurschief ansieht", erhält schärfere Bestrafung. Aus Freiberg   bringt unser Chemnitzer Parteiblatt fol- genden Bericht:Nothstand und überall Nothstand schallt der Schrei von einem Ende Deutschlands   zum andern, und wenn derFreiberger Anzeiger und Tageblatt", resp. Amts- blatt, noch so dreist leugnet, so ist doch auch hier die Roth bis auf die äußerste Spitze gestiegen, das beweisen schon die vielen Selbstmorde. Wir hatten, bei einer so geringen Einwohnerzahl, fünf Selbstmorde in einer Woche. Davon drei an einem Tage, und alle kamen sie im Arbeiterstande vor, mit Ausnahme des einen, welcher noch eine Folge desDarlehenskraches" war. Man möchte fast glauben, daß die Herren Bourgeois, da sie jetzt keine Freude an deutschem Kriegsgetümmel und an Bruder- leichen auf dem Schlachtfelde haben, ihre Freude an den Er- hängten und Ersäuften finden müßten, denn sonst wäre es ihnen unmöglich, diese colossale Roth  , welche zu den Selbstmorden führt, so gänzlich hinwegzuleugnen. Man sollte sich überzeugen, in welcher Weise z. B. die Bergleute für ihr Nöthigstes sorgen. Des Nachts arbeiten sie auf der Grube und am Tage bieten sie ihre Kraft noch für ein Spottgeld aus, wobei sich die Angehörigen der besitzenden Klasse sehr wohl befinden." Abgeblitzt ist der östreichische Tessendorf, Graf Lame z an in Wien  , bei seiner neuesten Razzia auf unsere dortigen Ge- sinnungsgenossen. Vorigen Freitag mußten fämmtliche Berhas- teten wegen Mangels eines strafbaren Thatbestandes m Freiheit gesetzt werden und ist jedes weitere Verfahren eingestellt. Erwähnt mag noch werden, daß die östreichischen Arbeiter trotz der gegenwärtigen Nothlage ihre Opferwilligkeit wieder glänzend bewiesen haben, indem sie in wenigen Tagen an 400 Mark zur Unterstützung der Familien der Jnhaftirten aufbrachten und auch ihre Parteiorgane, die momentan aller Beamten beraubt waren, über Wasser zu halten wußten. Uane e lavozo!(Brod und Arbeit!) So erscholl auch in dem schönen Florenz   vor einigen Tagen der Ruf der hun- gernden Masse des Volkes. Die liberalen Zeitungen schreiben mit Genugthuung darüber, daß dieRuhestörung" sofort unter- drückt worden sei und daß 11 Verhaftungen vorgenommen wurden.Ruhestörungen" gewiß, wenn der Ruf des hun­gernden Volkes an das Ohr des behäbigen Bourgeois schlägt, so wird er aus seiner Ruhe gestört; sie unterdrücken dieRuhe- störung", der Bourgeois schwelgt weiter, das Volk hungert weiter. O, die beste der Welten! Der Gerant derLanterne" zu Paris   ist am 27. Juli II. Hohes Alter mit Dispens. ä. Viele Länder erfordern für die Ehemündigkeit ein Alter von 18 resp. 15 Jahren: Frankreich  , Belgien  , Italien  , Rumänien  , Ungarn   für Protestanten.   Mit Dispens? Russisch-Finnland(mit Ausnahme von Lappland  ): für Landleute in der Armee oder mit fester Beschäftigung. Mit Dispens? oder ein Alter von 18 resp. 16 Jahren: die Niederlande  , Schweiz  , Rußland  (ohne Kaukasien und Finnland  ). o. Das höchste Alter(20 resp. 16 Jahre) erfordern: Norwegen   im dänischen Rechtsgebiet, Dänemärk, das deutsche   Reich. Hieran schließen sich Schweden  (außer Lappland  ) und(Mit Dispens?) Russisch-Finnland(außer Lappland  ) für die oben nicht genannten Personen an, mit dcr Ab- weichung: daß bei Männern 1 Jahr mehr, bei Frauen 1 Jahr weniger(also 21 resp. 15 Jahren) erfordert werden. Bezüglich der Dispens ist Folgendes hervorzuheben: Ob in den oben näher(Ohne Dispens? Mit Dispens?) bezeichneten Ländern Dispens ertheilt wird oder nicht, ist nicht bekannt. In den übrigen Ländern der hohen Altersstufe(ck und e) findet Dispens durch das Landesobcrhaupt statt, mit folgen­den Maßgaben: 1. in Italien   nur bei Männern über 14 und bei Frauen über 12 Jahre; 2. in Rußland  (ohne Kaukasien und Finnland  ) nur inner- halb der letzten 6 Monate, und zwar durch den Bischof; 3. in Dänemark   durch den Justizmiinster; 4. im deutschen   Reiche durch das von der Landesregie- rung bestimmte Organ. Dies ist(Bergl. Hinschius, Reichs- gesetz vom 6. Februar 1875, 2. Auflage, S. 102): a. der Landesherr in Baiern  , Württemberg, Hessen  , Olden- zu 5000 Francs Strafe verurtheilt worden, weil er unter dem Zeichen X... Berichte von Henri Rochefort   veröffentlicht habe. Aus Petersburg   theilt man derBerliner Fr. Presse" eine Abschrift folgenden Aktenstückes mit: Ministerium des Innern, Kanzlei des St. Petersburger Gouverneurs. Tisch 3, Nr. 20, 14. Juni 1877. Ganz geheim! An die Herren Jsprawniks;(Kreishauptmann. Landrath  ). Der Herr Minister des Innern theilt mir zur geeigneten Verfügung mit, daß einer dcr Gemeinderäthe unseres Kreises, indem er sich zur Aufgabe machte, in der ländlichen Bevölkerung das Interesse für die gegenwärtigen politischen Ereignisse zu erwecken durch Verbreitung von Zeitungen in den Dörfern zu sehr billigen Preisen oder gar umsonst, in Verbindung getreten ist mit meh- reren Personen in Petersburg  , die es übernommen haben, den erwähnten Gemeinderath mit Zeitungsnummern, die in Redaktionen nach Verkauf übrig bleiben, zu versehen. Dabei ist zur Kenntniß gelangt, daß dieselben Personen sich auch an andere Gemeinde- räthe mit der Bitte gewendet haben, sie für den angegebenen Zweck mit schon gelesenen Zeitungsnummern zu versehen. Dieser Fall bedarf daher einer genauen geheimen Erforschung, und es müssen Maßregeln getroffen werden, daß diejenigen Gemeinde- räthe, bei denen dieser Gedanke einer Theilnahme begegnet hätte, nicht zugelassen werden, ein solches ihnen gar nicht zukommendes und durch die Gesetze nicht gewährtes Recht, sich um die poli- tische Entwickelung des Volkes zu kümmern, sich anzu- eignen. Indem ich Mittheilung davon mache, verordne ich Euer Hochwohlgeboren sich zu bemühen, bei Auftauchen einer der- artigen Absicht in dem Ihnen zugetheilten Regierungskreise, sich davon rechtzeitig und genau zu unterrichten, die Ausführung derselben zu hindern und von dem Vorfall mich in Kenntniß zu setzen.(Gez.) I. V. des Gouverneurs: der Vice-Gouverneur Wolkow. Kanzleidirektor: I. V.: Rajewsky." DaßVäterchen", wie lo viele andere Väter, seine Kinderchen in Dummheit zu erhalten trachtet, ist allzunatürlich. Daß seine Helfershelfer aber nicht mehrsicher" sind, da bis tief in die Beamtenkreise die Unzufriedenheit gedrungen ist, das ist sehr günstig fürdie politische Entwicklung" im heiligen Rußland  , und daß jenes Aktenstück einem sozialistischen   Blatte mitgetheilt worden ist, dies ist bezeichnender für diepolitische Entwicklung", als das Aktenstück selbst gegen dieselbe. Die englische Regierung hat eine Reihe von Akten- stücken veröffentlichen lassen, welche die russische Kriegführung als wahrhaft bestialisch hinstellen, und das Schlimmste bestätigen, was von den Türken behauptet worden war. Für uns, die wir das offizielle Rußland kennen, bedurfte es dieser Bestätigung freilich nicht. Und wenn wir der Sache hier erwähnen, so ge- schieht es wegen der hohen politischen Bedeutung, welche der Veröffentlichung beizulegen ist. Die Verstärkung der englischen Flotte und der englischen Besatzungen im Mittelmeer  , die Flotten- demonstration an der türkischen   Küste das waren blos Be- weise dafür, daß die englische   Regierung sich auf gewisse Even- tualitäten vorbereitete, aber es waren keine Akte der Feindselig- keit. Die Veröffentlichung dieser Aktenstücke, durch welche Ruß- land dem Haß und der Verachtung jedes anständigen Menschen überliefert und mit dem Brandmal scheußlichster Barbarei ver- sehen wird, ist ein Akt der Feindseligkeit. Es ist eine moralische Kriegserklärung wann die politische Kriegs- erklärung nachfolgen wird, kann, falls die Russen nicht von den Türken allein über die Donau   zurückgeworfen werden, nur eine Frage der Zeit, und nicht langer Zeit sein. Auch in O estreich nehmen die Mobilisirungsgerüchte eine immer festere Gestalt an. Wir sind an einen Wendepunkt an- gelangt; schon die nächsten Tage können uns militärische und politische Entscheidungen bringen. Da die Niederlage der Russen bei Plewna nicht weg- zuleugnen ist, so soll sie von der Rubelpresse wenigstens zu einer Großthat der russischen Armee aufgebauscht werden. Kein Zweifel, die russischen Soldaten gingen tüchtig ins Feuer, aber kein Zweifel auch, daß sie sich den Türken, die in der Minderzahl waren, nicht gewachsen zeigten. DieVossische Zeitung" hat ganz recht, wenn sie, als Resultat der bisher gemachten Er- fahrungen, sagt:Wo die Kräfte gleich sind, werden die Russen regelmäßig geschlagen; sie siegen nur, wo sie mit doppelter oder dreifacher Üebcrnmcht auftreten." Die militärische Tüchtigkeit der Türken ist, außer von unwissenden und unehrlichen Zeitungs- schreibcrn, niemals bestritten worden, während die der Russen von jeher sehr großen Zweifeln ausgesetzt war. Die englischen Soldaten, die, 8000 Mann stark, in der Schlacht bei Jnkermann (1854) von 40,000 angreisenden Russen fast 8000 tödteten(also bürg. Braunschweig  , Sachsen-Altenburg, Sachsen- Co- burg-Gotha, Anhalt  , Reuß ältere und jüngere Linie; b. der Reichskanzler in Elsaß-Lothringen  ; o. das Justizministerium in Preußen(auch im ehemaligen Herzogthum Lauenburg  ), Baden  , Mecklenburg- Schwerin, Sachsen-Weimar  , Sachsen-Meiningen  , Schwarzburg- Rudolstadt  , Schwarzburg  -Sonderhausen  , Waldeck  ; ü. der Minister des Innern im Königreich Sachsen; e. das Ministerium in Lippe; f. die Landesregierung in Mecklenburg  -Strclitz; g. die Regierung in Schaumburg-Lippe  ; b. der Senat in Lübeck  , Bremen  , Hamburg  . Wir sehen also, daß Preußen und die übrigen Staaten des deutschen   Reiches zu den wenigen Ländern Europas   gehören, welche für die Ehemündigkeit das höchste Alter verlangen. Während das Reichsehegesetz vom 6. Februar 1875 durch Festsetzung dcr Ehemündigkcit auf das vollendete 20. resp. 16. Lebensjahr für einige Gebiete des deutschen Reiches(Mecklen- bürg, Königreich Sachsen, Hamburg  , Anhalt) ein geringeres Alter gegen früher erfordert, ist dasselbe für den größten Theil des Reiches erheblich erhöht worden. Hierzu kommt aber noch folgender Umstand. Im veuffchen Reiche beginnt die Militärpflicht mit dem ersten Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das zwanzigste Lebensjahr vollendet, also bevor er die Ehemün- digkeit erreicht. Nun bedürfen aber die Militärpersonen des Friedensstandes nach Z 40 des Reichsmilitärgesctzes vom 2. Mai 1874 zu ihrer Verheirathung der Genehmigung ihrer Vorgesetzten ins- besondere(nach§ 38 Art. 3) die Freiwilligen und die ausge- hobenen Rekruten von dem Tage, mit welchem ihre Verpflegung durch die Militärverwaltung beginnt, Einjährig-Freiwillige von dem Zeitpunkte ihrer definitiven Einstellung in einen Truppen- theil an, sämmtlich bis zum Ablauf des Tages ihrer Entlassung aus dem activen Dienste. Nach K 60 Nr. 4 bedürfen auch die in die Heimath beurlaubten Rekruten und Freiwilligen zur Berheirathung der Genehmigung der Militärbehörde. Die active Dienstzeit beträgt aber drei Jahre, wenn nicht etwa was vielfach von dem Gutachten des Unteroffiziers oder Feldwebels abhängen wird das dritte Jahr erlassen wird.