über den vielleicht einmal der gestrenge logische Herr Direktorzu Gericht sitzt, und wenn es gar ein Sozialdemokrat ist—dann wehe, wehe, wehe! Nicht allein ist die Sozialdemokratiedie Unmoralität selbst, sondern sie ist auch nochjne Mutter derselben— Tochter und Mutter zugleich, welch' Scheusal!— Zur Reichsjustizgesetznovelle wird die Fortschritts-Partei in der nächsten Rerchstagssession folgenden Antrag stellen:„Zum Referendar ernannt wird Derjenige, welcher das Abi-turienten-Examen auf einem Gymnasium oder einer Real-schule bestanden hat und in einer Prüfung darthut, daß er diefür einen Referendar bestimmungsmäßig erforderlichen juristischenKenntnisse hat."Auf einem Gymnasium oder einer Realschule werden be-kanntlich gar keine juristischen Kenntnisse erworben. Wes-halb nun diese Beschränkung? Natürlich, um für die Bourgeois-söhnchen die juristische Carriere nach wie vor allein offen zuhalten. Will man dies, so mag auch der dreijährige Besuch derUniversitäten bleiben— entweder, oder! Entweder, das Refe-rendariatsexamen wird nur an bestimmte Kenntnisse gebunden,damit jeder Fähige dasselbe machen kann, oder der Besuch derUniversität bleibt beibehalten, damit von der Vergünstigung nurein kleinerer Bruchtheil der Besitzenden getroffen wird.— Beidieser Gelegenheit fällt uns ein, daß die Fortschrittspartei auslauter„Demokrätzerei" die Befugniß zum Einjährig-Freiwilligen-dienste ausdehnen möchte auf diejenigen Wohlhabenden, die sichselbst equipiren und beköstigen können, und welche nur eine„geringere" Schule, als Gymnasium, Realschule erster Ordnung w.,besucht haben. Auch hier sind wir anderer Meinung. Demo-kratisch(nicht„demagogisch"!) ist das Verlangen, daß alleMilitärpflichtigen die gleiche Zeit unter den Waffen stehen; istaber schon eine Ausnahme vorhanden, wie in Deutschland beidem Einjährig- Freiwilligen-System, so ist es mindestens für einenDemokraten(nicht„Demagogen"!) taktvoll, wenn er derartigeAusnahmen einer möglichst geringen Anzahl Staatsbürger zu-wendet, besonders da dieselbe auch bei möglichster Erweiterungimmer nur einem kleinen Bruchtheil der Bevölkerung zu Gutekommt.— Charakteristisches Zeichen der Zeit. Der liberalen„Bonner Zeitung" entnehmen wir Folgendes:„Von der Sieg, 23. Juli. Die Geschäfte in unserem sonstso industriellen Siegthale beginnen auch nach und nach immermehr bergab zu gehen. Einzig und allein flott gehen die Ge-schäfte auf der königl. Geschoßfabrik und einigen chemischenFabriken. Der Geschäftsgang auf den Militärpulverfabrikenist ausgezeichnet und können die Fabrikanten auf dm Mühlenin Schladern, Wissen, Hamm:c. fast nicht alle die zahlreichenBestellungen effektuiren. Das Pulver geht per Bahn nachdem Kriegsschauplatz. Per Achse kommen auf der SiegenerChaussee fast täglich Fuhren aus dem Dhünthale mit sogenanntemprismatischem Pulver, welches auf den oben bezeichneten Fabrikenerst fertig gemacht wird. Da der Andrang von Leuten zurPulverfabrikation wegen der Gefährlichkeit nicht sehr stark ist,so werden sehr hohe Löhne bezahlt."Bedürfen diese Worte eines weitschweifigen Commentars?Während Handel und Wandel durch den Gründerschwindel unddie heutige planlose Produktionsweise lahm gelegt sind, blühtnach wie vor die Industrie für den Massenmord. Und trotzsolcher unnatürlicher, haarsträubender Erscheinungen ist man nochunverschämt genug, von„göttlicher Weltordnung", von„Reichs-Herrlichkeit" und von ähnlichen Wahnvorstellungen, die nur indem müßigen Gehirn von Thoren existiren, zu sprechen? Sch.— Ein kirchlicher Trost. In der vorigen Nummer habenwir die Notiz gebracht, daß auf einem Uebungsmarsche beiPotsdam am Hitzschlag verschiedene Mannschaften verunglücktsind; in ihren Tornistern mußten die Soldaten löpfündige Sand-säcke schleppen. Ein Füsilier ist verstorben, ein Katholik NamensBügler. Der katholische Pfarrer Beyer hielt die Leichenrede undsuchte die umstehenden Soldaten dadurch zu trösten, indem ersagte, sie sollten nur geduldig bei einer Uebung schwer tragen,Christus hätte ja auch sein Kreuz nach Golgatha schwer tragenmüssen.— Wir können wirklich nicht sagen, ob dies Ernst oderSpott sein sollte— doch es kam aus eines Priesters Mund undwird deshalb wohl bitterer Ernst gewesen sein.— Todtmarschirt. Man schreibt uns unter'm 28. Juliaus Erfurt:„Auch wir in Erfurt haben Gelegenheit zu derRubrik:„O, welche Lust u. s. w." einen Beitrag zu liefern. Inden hiesigen Blättern stand am 26. ds. eine Todesanzeige, durchDas Alter der Ehemündigkeitund das'Derbst der Khefchtießnng ohne Erlaubnik der militärischen Dorgesetzten.Ein praktischer Fall und verwandt- Studien führten michdarauf, obige Punkte— von welchen die durch das Reichsgesetzvom 6. Februar 1875 eingeführte Festsetzung der Ehemündigkeitauf die Vollendung des 20. Lebensjahres für Männer und des16. Lebensjahres für Frauen dem Volke wohl kaum noch rechtzum Bewußtsein gekommen ist— einer näheren Betrachtung zuunterziehen.Dabei suchte ich die in dem Werke von Stölzel: DeutschesEheschließungsrecht, mitgetheilten Angaben über das Alter derEhemündigkeit in den europäischen Staaten nach Klassen zuordnen, und ergab sich daraus die nachfolgende— für verglei-chende Rechtswissenschaft, Nationalcharakter, freiheitlichen Zustandu. s. w. gewiß höchst interessante— Uebersicht.I. Niedriges Alter— ohne Dispens.a. Körperliche oder geistige Reife. Es entscheidet nämlich:die Geschlechtsreife in der Türkei,die Confirmation(constatirt religiöse Reife) in Nor-Wegens außerdänischem Rechtsgebiet.Auch für die Juden in Ungarn isf keine Altersgrenzeanerkannt.I). Das niedrigste fixirte Alter(14 Jahre für Männer, 12Jahre für Frauen) besteht fürGriechenland,Portugal,Spanien(welches zugleich, wie nach canonischem Rechte,Zeugungssähigkeit erfordert),Großbrittanien,Ungarn für die(römischen und griechischen) Katholiken.Hieran schließt sich Oesterreich an, welches für Mannund Frau 14 Jahre erfordert.c. Ein etwas höheres Alter besteht für:Kaukasien, nämlich 15 resp. 13 Jahre,die Jonischen Inseln, 16 resp. 14 Jahre,Lappland(russisches und schwedisches), 17 resp. 15 Jahre.Ohne Dispens?die dcr plötzliche Tod eines Soldaten Freigemuth angezeigtwurde. Der Sachverhalt ist kurz folgender: Am vergangenenDienstag fand bei der großen Hitze ein Uebungsmarsch des71. Regiments statt, zu welchem Regiment besagter Freigemuthals Reserve-Unteroffizrer eingezogen war, und ist derselbe inFolge der großen Hitze vom Schlage getroffen worden unMo-gleich gestorben. Seine alte Mutter hat die Leiche unter großemJammer nach ihrem Heimathsorte abgeholt, um sie dort be-erdigen zu lassen. Der Verstorbene war Referendar am hie-sigen Kreisgericht. Außerdem sollen noch einige andere Soldaten in Folge dieser Anstrengung im Lazareth liegen."— Sofordert der Militärismus alljährlich seine Opfer, und er wirdsie so lange fordern und auch erhalten, so lange das Volk nichteinsieht, daß der Militärismus der bitterste Feind des Volkes ist.— Harte Strafe! Wie unser Dresdener Parteiblatt er-fährt, ist vom Kriegsgericht zu Dresden der VicewachtmeisterM..... des Gardereiter-Regiments, welcher durch seine bru-tale Behandlung der Untergebenen den vor einigen Wochen er-folgten Selbstmord des Gardisten Müller herbeigeführt habensoll, zu— man höre!— acht Wochen gelindem Arrest ver-urtheilt worden! Genannter Vicewachtmeister, der schon zweimalwegen schlechter Behandlung, resp. Mißhandlung Untergebener,das letzte Mal mit zwei Wochen ebenfalls gelindem Arrest be-straft wurde, soll erst vor kurzem wieder eine Säbelklinge aneinem Gardisten zerschlagen haben; auch habe er, wie uns ver-sichert wird, den armen Gardisten Müller am Tage seinesSelbstmordes eines'kleinen am Steigbügel vorgefundenen Rost-fleckens wegen derart mit einem Obergurt geschlagen, resp. voneinem eigens dazu commandirten Gefreiten schlagen lassen, daßMüller blutete. Gerade dieser letzte Akt der Brutalität habebei Müller das Maaß voll gemacht und ihn unmittelbar in denTod getrieben. Und dafür acht Wochen gelinden Arrest! Ein„Gemeiner", der einen Vice-Wachtmeister nur„schief ansieht",erhält schärfere Bestrafung.— Aus Freiberg bringt unser Chemnitzer Parteiblatt fol-genden Bericht:„Nothstand und überall Nothstand schalltder Schrei von einem Ende Deutschlands zum andern, undwenn der„Freiberger Anzeiger und Tageblatt", resp. Amts-blatt, noch so dreist leugnet, so ist doch auch hier die Roth bisauf die äußerste Spitze gestiegen, das beweisen schon die vielenSelbstmorde. Wir hatten, bei einer so geringen Einwohnerzahl,fünf Selbstmorde in einer Woche. Davon drei an einem Tage,und alle kamen sie im Arbeiterstande vor, mit Ausnahme deseinen, welcher noch eine Folge des„Darlehenskraches" war.Man möchte fast glauben, daß die Herren Bourgeois, da siejetzt keine Freude an deutschem Kriegsgetümmel und an Bruder-leichen auf dem Schlachtfelde haben, ihre Freude an den Er-hängten und Ersäuften finden müßten, denn sonst wäre es ihnenunmöglich, diese colossale Roth, welche zu den Selbstmordenführt, so gänzlich hinwegzuleugnen. Man sollte sich überzeugen,in welcher Weise z. B. die Bergleute für ihr Nöthigstes sorgen.Des Nachts arbeiten sie auf der Grube und am Tage bieten sieihre Kraft noch für ein Spottgeld aus, wobei sich die Angehörigender besitzenden Klasse sehr wohl befinden."— Abgeblitzt ist der östreichische Tessendorf, Graf Lame z anin Wien, bei seiner neuesten Razzia auf unsere dortigen Ge-sinnungsgenossen. Vorigen Freitag mußten fämmtliche Berhas-teten wegen Mangels eines strafbaren Thatbestandes m Freiheitgesetzt werden und ist jedes weitere Verfahren eingestellt.—Erwähnt mag noch werden, daß die östreichischen Arbeiter trotzder gegenwärtigen Nothlage ihre Opferwilligkeit wieder glänzendbewiesen haben, indem sie in wenigen Tagen an 400 Mark zurUnterstützung der Familien der Jnhaftirten aufbrachten und auchihre Parteiorgane, die momentan aller Beamten beraubt waren,über Wasser zu halten wußten.— Uane e lavozo!(Brod und Arbeit!) So erscholl auchin dem schönen Florenz vor einigen Tagen der Ruf der hun-gernden Masse des Volkes. Die liberalen Zeitungen schreibenmit Genugthuung darüber, daß die„Ruhestörung" sofort unter-drückt worden sei und daß 11 Verhaftungen vorgenommenwurden.„Ruhestörungen"— gewiß, wenn der Ruf des hungernden Volkes an das Ohr des behäbigen Bourgeois schlägt,so wird er aus seiner Ruhe gestört; sie unterdrücken die„Ruhe-störung", der Bourgeois schwelgt weiter, das Volk hungert weiter.O, die beste der Welten!— Der Gerant der„Lanterne" zu Paris ist am 27. JuliII. Hohes Alter— mit Dispens.ä. Viele Länder erfordern für die Ehemündigkeit ein Altervon 18 resp. 15 Jahren:Frankreich,Belgien,Italien,Rumänien,Ungarn für Protestanten.— Mit Dispens?Russisch-Finnland(mit Ausnahme von Lappland): fürLandleute in der Armee oder mit fester Beschäftigung.— Mit Dispens?oder ein Alter von 18 resp. 16 Jahren:die Niederlande,Schweiz,Rußland(ohne Kaukasien und Finnland).o. Das höchste Alter(20 resp. 16 Jahre) erfordern:Norwegen im dänischen Rechtsgebiet,Dänemärk,das deutsche Reich.Hieran schließen sich Schweden(außer Lappland) und(MitDispens?) Russisch-Finnland(außer Lappland) fürdie oben nicht genannten Personen an, mit dcr Ab-weichung: daß bei Männern 1 Jahr mehr, bei Frauen1 Jahr weniger(also 21 resp. 15 Jahren) erfordertwerden.Bezüglich der Dispens ist Folgendes hervorzuheben: Ob inden oben näher(Ohne Dispens? Mit Dispens?) bezeichnetenLändern Dispens ertheilt wird oder nicht, ist nicht bekannt.In den übrigen Ländern der hohen Altersstufe(ck und e)findet Dispens durch das Landesobcrhaupt statt,— mit folgenden Maßgaben:1. in Italien nur bei Männern über 14 und bei Frauenüber 12 Jahre;2. in Rußland(ohne Kaukasien und Finnland) nur inner-halb der letzten 6 Monate, und zwar durch den Bischof;3. in Dänemark durch den Justizmiinster;4. im deutschen Reiche durch das von der Landesregie-rung bestimmte Organ. Dies ist(Bergl. Hinschius, Reichs-gesetz vom 6. Februar 1875, 2. Auflage, S. 102):a. der Landesherr in Baiern, Württemberg, Hessen, Olden-zu 5000 Francs Strafe verurtheilt worden, weil er unter demZeichen X...� Berichte von Henri Rochefort veröffentlicht habe.— Aus Petersburg theilt man der„Berliner Fr. Presse"eine Abschrift folgenden Aktenstückes mit:„Ministerium des Innern, Kanzlei des St. PetersburgerGouverneurs. Tisch 3, Nr. 20, 14. Juni 1877. Ganz geheim!An die Herren Jsprawniks;(Kreishauptmann. Landrath). DerHerr Minister des Innern theilt mir zur geeigneten Verfügungmit, daß einer dcr Gemeinderäthe unseres Kreises, indem er sichzur Aufgabe machte, in der ländlichen Bevölkerung das Interessefür die gegenwärtigen politischen Ereignisse zu erwecken durchVerbreitung von Zeitungen in den Dörfern zu sehr billigenPreisen oder gar umsonst, in Verbindung getreten ist mit meh-reren Personen in Petersburg, die es übernommen haben, denerwähnten Gemeinderath mit Zeitungsnummern, die in Redaktionennach Verkauf übrig bleiben, zu versehen. Dabei ist zur Kenntnißgelangt, daß dieselben Personen sich auch an andere Gemeinde-räthe mit der Bitte gewendet haben, sie für den angegebenenZweck mit schon gelesenen Zeitungsnummern zu versehen. DieserFall bedarf daher einer genauen geheimen Erforschung, und esmüssen Maßregeln getroffen werden, daß diejenigen Gemeinde-räthe, bei denen dieser Gedanke einer Theilnahme begegnet hätte,nicht zugelassen werden, ein solches ihnen gar nicht zukommendesund durch die Gesetze nicht gewährtes Recht, sich um die poli-tische Entwickelung des Volkes zu kümmern, sich anzu-eignen. Indem ich Mittheilung davon mache, verordne ich EuerHochwohlgeboren sich zu bemühen, bei Auftauchen einer der-artigen Absicht in dem Ihnen zugetheilten Regierungskreise, sichdavon rechtzeitig und genau zu unterrichten, die Ausführungderselben zu hindern und von dem Vorfall mich in Kenntnißzu setzen.(Gez.) I. V. des Gouverneurs: der Vice-GouverneurWolkow. Kanzleidirektor: I. V.: Rajewsky."Daß„Väterchen", wie lo viele andere Väter, seine Kinderchenin Dummheit zu erhalten trachtet, ist allzunatürlich. Daß seineHelfershelfer aber nicht mehr„sicher" sind, da bis tief in dieBeamtenkreise die Unzufriedenheit gedrungen ist, das ist sehrgünstig für„die politische Entwicklung" im heiligen Rußland,und daß jenes Aktenstück einem sozialistischen Blatte mitgetheiltworden ist, dies ist bezeichnender für die„politische Entwicklung",als das Aktenstück selbst gegen dieselbe.— Die englische Regierung hat eine Reihe von Akten-stücken veröffentlichen lassen, welche die russische Kriegführungals wahrhaft bestialisch hinstellen, und das Schlimmste bestätigen,was von den Türken behauptet worden war. Für uns, die wirdas offizielle Rußland kennen, bedurfte es dieser Bestätigungfreilich nicht. Und wenn wir der Sache hier erwähnen, so ge-schieht es wegen der hohen politischen Bedeutung, welche derVeröffentlichung beizulegen ist. Die Verstärkung der englischenFlotte und der englischen Besatzungen im Mittelmeer, die Flotten-demonstration an der türkischen Küste— das waren blos Be-weise dafür, daß die englische Regierung sich auf gewisse Even-tualitäten vorbereitete, aber es waren keine Akte der Feindselig-keit. Die Veröffentlichung dieser Aktenstücke, durch welche Ruß-land dem Haß und der Verachtung jedes anständigen Menschenüberliefert und mit dem Brandmal scheußlichster Barbarei ver-sehen wird, ist ein Akt der Feindseligkeit. Es ist einemoralische Kriegserklärung— wann die politische Kriegs-erklärung nachfolgen wird, kann, falls die Russen nicht von denTürken allein über die Donau zurückgeworfen werden, nur eineFrage der Zeit, und nicht langer Zeit sein.Auch in O estreich nehmen die Mobilisirungsgerüchte eineimmer festere Gestalt an. Wir sind an einen Wendepunkt an-gelangt; schon die nächsten Tage können uns militärische undpolitische Entscheidungen bringen.Da die Niederlage der Russen bei Plewna nicht weg-zuleugnen ist, so soll sie von der Rubelpresse wenigstens zu einerGroßthat der russischen Armee aufgebauscht werden. Kein Zweifel,die russischen Soldaten gingen tüchtig ins Feuer, aber keinZweifel auch, daß sie sich den Türken, die in der Minderzahlwaren, nicht gewachsen zeigten. Die„Vossische Zeitung" hatganz recht, wenn sie, als Resultat der bisher gemachten Er-fahrungen, sagt:„Wo die Kräfte gleich sind, werden die Russenregelmäßig geschlagen; sie siegen nur, wo sie mit doppelter oderdreifacher Üebcrnmcht auftreten." Die militärische Tüchtigkeitder Türken ist, außer von unwissenden und unehrlichen Zeitungs-schreibcrn, niemals bestritten worden, während die der Russenvon jeher sehr großen Zweifeln ausgesetzt war. Die englischenSoldaten, die, 8000 Mann stark, in der Schlacht bei Jnkermann(1854) von 40,000 angreisenden Russen fast 8000 tödteten(alsobürg. Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen- Co-burg-Gotha, Anhalt, Reuß ältere und jüngere Linie;b. der Reichskanzler in Elsaß-Lothringen;o. das Justizministerium in Preußen(auch im ehemaligenHerzogthum Lauenburg), Baden, Mecklenburg- Schwerin,Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sonderhausen, Waldeck;ü. der Minister des Innern im Königreich Sachsen;e. das Ministerium in Lippe;f. die Landesregierung in Mecklenburg-Strclitz;g. die Regierung in Schaumburg-Lippe;b. der Senat in Lübeck, Bremen, Hamburg.Wir sehen also, daß Preußen und die übrigen Staaten desdeutschen Reiches zu den wenigen Ländern Europas gehören,welche für die Ehemündigkeit das höchste Alter verlangen.Während das Reichsehegesetz vom 6. Februar 1875 durchFestsetzung dcr Ehemündigkcit auf das vollendete 20. resp. 16.Lebensjahr für einige Gebiete des deutschen Reiches(Mecklen-bürg, Königreich Sachsen, Hamburg, Anhalt) ein geringeresAlter gegen früher erfordert, ist dasselbe für den größten Theildes Reiches erheblich erhöht worden.Hierzu kommt aber noch folgender Umstand.Im veuffchen Reiche beginnt die Militärpflicht mit dem erstenJanuar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige daszwanzigste Lebensjahr vollendet,— also bevor er die Ehemün-digkeit erreicht.Nun bedürfen aber die Militärpersonen des Friedensstandesnach Z 40 des Reichsmilitärgesctzes vom 2. Mai 1874 zu ihrerVerheirathung der Genehmigung ihrer Vorgesetzten ins-besondere(nach§ 38 Art. 3) die Freiwilligen und die ausge-hobenen Rekruten von dem Tage, mit welchem ihre Verpflegungdurch die Militärverwaltung beginnt, Einjährig-Freiwillige vondem Zeitpunkte ihrer definitiven Einstellung in einen Truppen-theil an, sämmtlich bis zum Ablauf des Tages ihrerEntlassung aus dem activen Dienste. Nach K 60 Nr. 4bedürfen auch die in die Heimath beurlaubten Rekruten undFreiwilligen zur Berheirathung der Genehmigung der Militärbehörde.Die active Dienstzeit beträgt aber drei Jahre, wenn nichtetwa— was vielfach von dem Gutachten des Unteroffiziers oderFeldwebels abhängen wird— das dritte Jahr erlassen wird.