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Nr. 86.

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Erscheint täglich außer Montags.

A

Vorwärts

Berliner Volksblatt.

17. Jahrg.

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Die Jnsertions- Gebühr beträgt für die sechsgespaltene Rolonel. seile oder beren Raum 40 ẞfg., für politische und gewertschaftliche Vereins und Bersammlungs- Anzeigen 20 Pfg. Kleine Anzeigen" jedes Wort 5 Pfg. ( nur das erste Wort fett). Inferate für die nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in derExpedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen­tagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet. Kernsprecher: Amt I, nr. 1508. Telegramm Adresse: Socialdemokrat Berlin"

Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands  .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

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Donnerstag, den 12. April 1900.

daß diese Krankheiten für Deutschland   ,, die großen Volksseuchen" nicht sind, daß der von ihnen angerichtete Schaden an Volksgesundheit und Volkswohlstand auch nicht entfernt den Vergleich aushält mit dem, welchen die übertragbaren Strant­heiten" verursachen, geschweige denn gar mit den Wunden, welche die Tuberkulose schlägt.

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Expedition: SW. 19, Benth- Straße 3.

Für einen Polsterstuhl braucht danach z. B., so lange der­felbe als Sit verwendbar ist, fein Ersatz geleistet zu werden, wenn auch der Ueberzug durch die Desinfektion gänzlich ruiniert wurde. Daß das nicht dazu beitragen wird, in der Bevölkerung eine besonders desinfektionsfreundliche Stimmung hervorzurufen, und daß daher eine solche Sparsamkeit übel angebracht erscheinen muß, ist klar.

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Politische Meberlicht. Berlin  , den 11. April.

Das Reichs- Seuchengeset. In welchem Umfang die immer steigenden Kosten von Heer und Flotte eine Vernachlässigung der wirklichen Kultur­aufgaben des Staats zur Folge haben, das tritt vielleicht auf feinem Gebiet so deutlich zu Tage, wie auf dem der öffentlichen Gesundheitspflege. Denn wenn auch Die Beschränkung auf diese gemeingefährlichen Krant­auf dem Gebiet der Schule, der Rechtsprechung, der Strafrechts heiten  " war aber deshalb notwendig, weil die Reichsregierung Zum Schluß dieser Betrachtung muß endlich noch eine pflege usw. ebenfalls die größten Mißstände herrschen, so kann auch noch in andrer Beziehung sich eine sehr erhebliche Be- Bestimmung Erwähnung finden, welche ebenfalls für unfre doch hier der Einwand erhoben werden, daß eine Besserung fchränkung auferlegt. Sie beabsichtigt nicht, das heutigen Zustände charakteristisch ist. Nach dem Entwurf soll den heute in Staat und Gesellschaft maßgebenden weite Gebiet der Gesundheitspflege über den Behörden nötigenfalls auch das Recht zustehen, gewisse Schichten gar nicht wünschenswert erscheinen kann. Regierung haupt zu regeln und Handhaben zur Hebung Verkehrsbeschränkungen( Absperrungsmaßregeln, Verbot von und herrschende Klassen haben heutzutage gar kein Interesse des Gesundheitszustandes im allgemeinen Menschenansammlungen usw.) zu verfügen.§ 38 aber bestimmt: an einer gründlichen Volksbildung, einer unabhängigen Recht zu schaffen"; sie erachtet es als kaum angängig", in Auf Truppenübungen finden die nach diesem Gesez sprechung, einer humanen Strafrechtspflege usw. Dieser Ein einem die Seuchenbekämpfung zum Gegenstand habenden zulässigen Verkehrsbeschränkungen teine An­wand kann aber gegen die dringend notwendigen Reformen Gefeß zugleich alle Maßregeln zusammenzufassen, welche sich wen dung." Es muß vielmehr nach der Begründung Auf­auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege nicht er auf die Fürsorge für einen guten Gesundheitszustand der Be gabe der" natürlich auf diesem Gebiete nicht sach­hoben werden. Was hier geschieht, das kommt auch völkerung, für gute Wohnungsverhältnisse, für gesunde verständigen- militärischen Befehlshaber und Behörden sein, de r Regierung und den herrschenden Luft, gutes Trinkwasser, ausreichende Ernährung, zivecent unter eigner Verantwortlichkeit( vor wem?) darüber Ent­Klassen zu gute. Denn wenn auch z. B. von den meisten sprechende Beseitigung der Abfallstoffe usw. beziehen." Man scheidung zu treffen, inwieweit solche Uebungen mit den Rück­ansteckenden Krankheiten das Proletariat am schwersten heim ficht aus diesen Worten, daß die Väter des Entwurfs sich sichten auf das öffentliche Wohl vereinbar sind". ea part gesucht wird, so bleiben doch von keiner derselben die so- nicht unklar darüber waren, welche wichtigen Aufgaben noch Bedürfte es nur noch eines Beweises dafür, wie sehr der genannten höheren Stände" ganz verschont, und haben der Lösung harren, wenn wirklich etwas für einen guten Ge- Militarismus in all und jeder Beziehung der Pflege der Volks­darum auch sie ein Interesse an der Bekämpfung dieser fundheitszustand der Bevölkerung" geschehen soll. Die Lösung gesundheit hinderlich ist, er wäre wahrlich durch das Seuchen­Seuchen. Ebenso sollte die Regierung schon mit Rücksicht auf dieser Aufgaben hätte aber Geld, Geld und wiederum Geld gefeg" im allgemeinen wie im besonderen durch diese lezt­unser herrliches Kriegsheer" aufs lebhafteste sich für alles erfordert, und deshalb war sie taum angängig". Man be- erwähnte Bestimmung erbracht. Und so können die Gegner interessieren, was geeignet erscheint, die Volksgesundheit und schränkte sich vielmehr auf ein Seuchengesetz im engeren Sinn des heutigen Systems der Regierung dankbar dafür sein, daß damit die Wehrhaftigkeit des Volts zu heben. des Worts", d. h. auf ein Seuchenpolizeigeset, fie gerade in der Zeit der Flottenvorlage durch den Seuchen­Wenn also auch die Kulturaufgaben, welche auf dem das nichts weiter umfaßt als die Anzeigepflicht und gesez- Entwurf aller Welt vor Augen führt, wie sehr unter Gebiete der Gesundheitspflege einer Lösung harren, bei uns einige polizeiliche Schuhmaßregeln gegen Militarismus und Marinismus die Kulturaufgaben leiden. die gebührende Berücksichtigung nicht finden, so bleibt dafür die weitere Verbreitung der Seuchen C. F. nur die eine Erklärung, daß Militarismus und Marinismus( Absonderung der Erfrankten, Desinfektion, leber d alle verfügbaren Mittel des Staats für sich in Anspruch wachung des Verkehrs usw.) Mit folchen Maßregeln aber nehmen, und daß deshalb für die Gesundheitspflege nichts kann man wohl das Eindringen des Feindes von außen mehr übrig bleibt. Und so trifft es sich recht gut, daß gerade der fremdländischen Epidemien abwehren, aber nicht den in der Zeit, in welcher Milliarden für uferlose Flottenpläne innern Feind die in Deutschland   heimischen Krankheiten Der unabänderliche Wille. gefordert werden, die Reichsregierung selbst ihr gänzliches vernichten. Entschied man sich also dafür, nur feuchenpolizei- Zum zweitenmal seit der Einbringung des Flotten. Ünvermögen zu einer ersprießlichen Thätigkeit im Interesse liche Vorschriften aufzustellen, dann war es nur folgerichtig, entwurfs beschwört jetzt die Norddeutsche Allgemeine Zeitung" der öffentlichen Gesundheitspflege durch einen Gesezentwurf daß man die reichsgefeßliche Regelung auf die gemein- die Kanalvorlage aus dem Grab, das ihr das Agrarier­bor aller Welt enthüllt. gefährlichen Krankheiten" des Entwurfs, d. h. auf die aus- tum geschaufelt. Es scheint, daß man von Preußen aus Der Entwurf eines Gefeßes betreffend ländischen Seuchen beschränkte. hartnäckig das Ziel verfolgt, dem Marineplan neue die Bekämpfung gemeingefährlicher Krant- Damit waren denn auch die Verpflichtungen erfüllt, welche Schwierigkeiten zu bereiten. Nichts ist ja geeignet, die heiten" das Reichs Seuchengeses", wie es auf den internationalen Konferenzen zu Dresden   1893 Agrarier noch mehr gegen die gräßliche Flotte zu ver­furziveg genannt wird erfüllt recht wenig die Er- und Venedig   1897 von der deutschen   Regierung zur stimmen, als die Kanalvorlage, zumal diese in der neuen wartungen, welche der Hochtönende Name zu erwecken Bekämpfung der Cholera und der Best übernommen waren. Gestaltung so gewaltige finanzielle Ansprüche stellt, daß die geeignet ist. Das, was hier als gemeingefährliche Krank Man wird nun nicht bestreiten können, daß im großen und Junker mit einigem Recht das Bedenken geltend machen heiten" bezeichnet wird, das sind nicht die Seuchen, die ständig ganzen diese im Gesegentwurf niedergelegten Maßregeln tönnten, es sei unmöglich, gleichzeitig im Reich und in Preußen im Lande hausen- endemisch" sind, wie der Fachausdruck durchaus zweckmäßige find, und daß es gewiß angebracht ist, Milliarden für die Politik des Wassers aufzuwenden. Iautet und Jahr für Jahr in großer Zahl ihre Opfer da man sich nicht stark genug fühlt, der einheimischen Seuchen fordern. Die Tuberkulose, an welcher alljährlich im Herr zu werden, wenigstens die fremden abzuhalten. Nur Deutschen Reich von 1000 Einwohnern 2,25 sterben, findet im rede man sich und andern nicht ein, daß damit eine Kulturthat Gefeßentwurf gar keine Erwähnung, die Diphtherie, ersten Ranges gethan ist. Nein, gerade in dieser Beschränkung Masern, Scharlach, der Typhus  , deren jähr auf die minder gefährlichen Epidemien des Auslands, in dem liche Opfer sich nach Tausenden nach Tausenden bezifferu, sie er Verzicht auf die Bekämpfung der weit schlimmeren endemischen scheinen der Reichsregierung nicht als gemeingefähr Strankheiten offenbart sich wieder die gänzliche Unfähigkeit zu liche, sondern nur als übertragbare" Krankheiten. Die einer Reform großen Stils. Abwehr und Unterdrückung dieser Krant- Die Kleinlichkeit, welche kennzeichnend für den Entwurf heiten," so heißt es in der Begründung, kann ohne im ganzen ist, tritt dann weiter auch in einzelnen Be­Gefährdung des Gemeinwohls nach wie vorstimmungen zu Tage. So darin, daß eigentlich alle Kosten, den Landesregierungen überlassen werden." welche durch das Gesetz entstehen, auf die Einzelstaaten, bezw. Als die gemeingefährlichen Krankheiten" des Entwurfs, als auf die Gemeinden abgewälzt werden. Dem Reiche' fallen die großen Volksseuchen", wie es in der Begründung heißt, nur die Kosten des Reichs- Gesundheitsrats" zur sollen vielmehr nur solche Krankheiten gelten, die von Last, welcher in Verbindung mit dem Reichs- Gesundheitsamt verhältnismäßig fehr geringen Ausnahmen abgesehen heut gebildet werden soll. Die Mitgliedschaft in dieser neuen Be­zutage bei uns höchstens noch epidemisch" auftreten, d. h. hörde ist aber als Ehrenamt gedacht", die Kosten( werden gelegentlich eingeschleppt werden können, und dann wohl vor- bemgemäß sehr geringe sein. übergehend zahlreiche Opfer fordern, aber doch bisher stets auch Weiter wird in der Begründung hervorgehoben, daß ohne Reichs- Seuchengesetz wieder bald beseitigt werden zur Sicherstellung einer möglichst vollkommenen Erfüllung konnten. Es sind das die Best, eine in Deutschland   längst der Anzeigepflicht" den Verpflichteten in erster Linie find unbekannte Strankheit", die in den letzten Jahrhunderten hier das die Aerzte, in zweiter die Haushaltungsvorstände nicht mehr vorgekommen" ist, die Cholera, an der aller- Notwendigkeit einer Portoverauslagung erspart werden soll. dings in Hamburg   im Jahre 1892 16 058 Personen ertranft 3 ugleich aber" heißt es dann weiter ist darauf und 8189 gestorben find,) das Gelbfieber, das ganz zu halten, daß die erwachsenen Portokosten überwiegend eine Krankheit heißer Länder" ist, dessen epide- in den engsten Grenzen bleiben". Wie un­misches Vorkommen in Europa   bis jegt immer auf einige glaublich kleinlich eine derartige Bemerkung gerade in einem Küstenstädte am Mittelländischen Meer beschränkt" blieb, das solchen Gefeßentwurf ist, das wird flar, wenn man bedenkt, " Fledfieber"( Flecktyphus), das, so lange das Deutsche   daß ja thatsächlich nur in einer sehr beschränkten Zahl von Reich besteht, nur 1894 einmal zu einer epidemischen Ver- Fällen die Anzeigepflicht auf Grund dieses Gesetzes eintreten breitung" in den Regierungsbezirken Danzig   und Königsberg   wird. In keinem Fall können daher die Kosten der Anzeigen gelangte, die Bocken, die in den letzten Jahren in eine irgend erhebliche Rolle spielen, namentlich gegenüber den Deutschland   nach den sorgfältig den forgfältig ausgeführten amtlichen Gefahren, welche die Unterlassung der Anzeige zur Folge Erhebungen in bedrohlicher Weise nur noch einzelne Grenz- haben kann. Andere Staaten z. B. England gewähren bezirke heimgesucht" haben, die Lepra( der Aussak), welche deshalb sogar eine nicht unbedeutende Vergütung für die nicht wie die andren( Volkskrankheiten) binnen kurzer Frist Erstattung solcher Anzeigen. große Länderstrecken zu überziehen und plötzlich weite Volfs- Dieselbe Knickrigkeit zeigt sich dann weiter auch in den freise zu überfallen" vermag. Die Lepra   nimmt insofern eine Bestimmungen über die Entschädigung für den durch polizei­besondere Stellung ein, als sie von Rußland   nach dem lich angeordnete Desinfektionen verursachten erheblicheren preußischen Streise Memel   übergegriffen und hier zur Bildung Schaden". Daß eine solche Entschädigung gewährt werde, eines besonderen Seuchenherdes geführt hat". Da auch entspricht nicht nur einer Forderung der Billigkeit, sondern diefer Herd nur ein recht beschränkter ist, so sieht man aus ist auch insofern von Bedeutung, als die sichere Aussicht auf den oben überall angeführten eignen Worten der Begründung, Entschädigung der Gefahr, daß infizierte( Ansteckungs­feime tragende) Gegenstände ungereinigt in den Verkehr *) Die Begründung" bezieht sich an dieser Stelle auf einen kommen und den Krankheitsstoff weiter verbreiten, entgegen­von Dr. 2. von Halle" herausgegebenen Bericht. Also auch amt­liche Stellen sind mit geradezu rührender Fürsorge bemüht, dem Herrn Prof. Levy von Halle bei der Verschleierung seiner Herkunft behilflich zu sein. Sonst ist ja wohl eine derartige Abkürzung von Batersnamen nicht üblich.

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wirken wird". Trotzdem soll nicht für jede Bertverminderung", sondern nur für solche Beschädigungen Ersatz geleistet werden, welche eine fernere Benukung des Gegenstands zu ihrent bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen".

Es war fürzlich gemeldet worden, daß auf besondere An­regung des Kaisers der Berlin  - Stettiner Kanal aus dem um­fassenden Entwurf herausgenommen werden und gleich nach Ostern als besonderer Entwurf dem Landtage zugehen solle. Dem gegenüber schreibt die ,, Nordd. Allg. Ztg." offiziös:

" Es ist auch heute aus verschiedenen Gründen noch nicht möglich, den Zeitpunkt genau anzugeben, wann die Kanalvorlage eingebracht werden wird. Die Kanalfreunde können sich aber, wie wir glauben hinzufügen zu dürfen, versichert halten, daß die Verzögerung in der Einbringung des Gefehentwurfs lediglich durch den Wunsch und den festen Willen ver anlaßt wird, der Vorlage alle Vorbedingungen für die Annahme zu sichern. Dazu dürften insbesondere die Verhandlungen mit den Interessenten beitragen. Dieselben sind bisher hinsichtlich des Berlin   Stettiner Kanals sowie der Vorflutsverbesserungen an Oder, Havel   und Spree mit den Provinzen Brandenburg   und Pommern   sowie mit den Städten Berlin   und Stettin   unter weitgehender Beteiligung der Anwohner gepflogen. Heberall haben sich sowohl die letteren als auch die berufenen Vertretungen mit überwiegender Mehrheit für die von der Megierung geplanten Anlagen ausgesprochen. Auch die Uebernahme der geforderten Beitrags- und Unterhaltungs­verpflichtungen erscheint zum großen Teil bereits gesichert. leber die Verbesserung der Wasserstraße Oder- Weichsel   und den Masuri­schen Kanal werden die Verhandlungen mit den Beteiligten un­mittelbar nach Ostern eingeleitet und voraussichtlich schleunigst zu Ende geführt werden. Inzwischen dürften auch die noch aus­stehenden wirtschaftlichen und finanziellen Erwägungen abgeschlossen sein.

Bei den bisherigen Verhandlungen haben die Entwürfe der Regierung durchweg große Anerkennung gefunden; hervorgetretene Abänderungswünsche werden thunlichst Berücksichtigung erfahren.. Die neue Kanalvorlage dürfte daher in ihren einzelnen Teilen in überwiegendem Maße die Zustimmung der zunächst Be­teiligten finden. Wenn daher alle von der Ueberzengung durchdrungen sind, daß es die Aufgabe des Staats ist, durch Be­friedigung berechtigter Einzelwünsche der Gesamtheit zu nügen, daß aber auch der Staat die Verpflichtung hat, mit aus­gleichender Gerechtigkeit thunlichst allen einzelnen Landes­teilen und Erwerbsgruppen zu helfen, so dürfte es nicht schwer werden, das geplante Werk des zeitgemäßigen Aus­baus unsrer Wasserstraßen im Interesse von Handel, Landwirtschaft und Industrie zu einem für die große Mehrzahl befriedigenden Ende zu führen.

Dieses Ziel fo bald als möglich zu erreichen, ist der un­abänderliche feste Wille der Regierung; dem gegenüber er scheint es zweckmäßig, die Erörterungen über ettvaige Abtrennung einzelner Teile des Gesamtplans und über den Zeitpunkt des Ein­bringens der Vorlage möglichst zu beschränken. Von einer