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Ueber den 3. Punkt der Tagesordnung Die Lage der amis des Innern angeregt, daß die Kommiffion für Arbeiterſtatiſti Vierte Außerordentliche Generalversammlung des Verbands städtischen Arbeiter und ihre Forderungen an die sich mit der Lage der Bergarbeiter beschäftigen möge. Thatsächlich Gemeindebehörden" referiert der Verbandsvorsitzende wenden die Bergämter unfren Forderungen jest mehr Aufmerksam der im Vergolder- und verwandter Gewerbe beschäftigten

Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands  .

Brandenburg   a. H., den 17. April 1900. 3 weiter Verhandlungstag. Die Debatte über die gedrudt vorliegenden Situationsberichte wird fortgesetzt, diefelbe bietet wenig von allgemeinem Interesse. Der dritte Punkt der Tagesordnung betrifft einen Antrag der Filiale Köln   auf Anschluß an den Holzarbeiter- Verband. Brechtel Köln begründet den Antrag.

9. Fiebig. Er unterbreitet dem Verbandstag eine Reihe Forderungen feit zu als früher, namentlich wird auf strenge Innehaltung welche den Filialen als Richtschnur bei ihrem zukünftigen Vorgehen der bergpolizeilichen Vorschriften gedrungen. Die sächsischen dienen sollen. Danach soll von den städtischen Behörden verlangt Berginspektoren berichten den Thatsachen entsprechend nicht, werden, die Gewährung eines auskömmlichen Lohns, die Einführung denn die Beamten haben selbst keinen genügenden Einblick in des 9 stündigen Arbeitstags, eines wöchentlichen Ruhetags. Außerdem die Betriebe. Jezt hat man in Sachsen   angeordnet, daß bei find Forderungen gestellt, welche fich auf die Ueberzeit längerer Arbeitszeit als 12 Stunden bergamtliche Genehmigung er arbeit, Kündigungsfristen, Accordarbeit, Strafen Versiche- forderlich ist. Versiche forderlich ist. Wer soll aber genaue Kontrolle üben? Wer soll aber genaue Kontrolle üben? Es ist im rung bei Krankheits- und Unglücksfällen, Arbeiter Ausschliffe, Reichstage eine Resolution angenommen worden, welche das Verbot Arbeitsordnungen, Arbeitsnachweis, Altersversorgung, die Wohnungs- der Frauenarbeit und eine Einschränkung der Arbeitszeit in den frage, hygienische Fürsorge 2c. beziehen. Binkhütten fordert. Einigen Erfolg hat die Resolution schon ge­Ferner beschließt die Generalversammlung, im nächsten Jahr zeitigt. Man sträubt sich nicht gegen ein Reichs- Berggesez an sich, Für den Anschluß sprachen nur noch Godel Köln und einen Kongreß der Gasanstalts- Arbeiter einzuberufen, der die Lage will aber die reaktionären Sonderbestimmungen beibehalten. Wir Steenbock- Stendal  ; bekämpft wird der Antrag von Schnorre, derselben und ihre Forderungen im speciellen behandeln soll. aber verlangen eine reichsgesetzliche Regelung der Berhältnisse der Späthe und Strüger Berlin  , Schweiger und Hirschnagl­Ferner erhält der Verbandsvorstand den Auftrag erteilt, die be- Bergarbeiter, namentlich die gesegliche Festlegung der Achtstunden- München  , sowie einigen weiteren Rednern. züglich der Lage der städtischen Arbeiter gefaßten Beschlüsse als schicht. Die Abstimmung über den Antrag ist eine namentliche, sie ers Broschüre mit näheren Erläuterungen herauszugeben. Pokorny fritisiert das Verhalten der Braunkohlenwerke und giebt die Ablehnung desselben mit 13 gegen 2 Stimmen. Hierauf wird die Nachmittagssigung geschlossen. betont, daß es an der Zeit sei, daß das Mansfelder Revier endlich Der Punkt 4a der Tagesordnung betrifft das Unter­einmal aufhöre, einen Staat im Staat zu bilden. Nahezu 800 Kinderst i tungswesen. Hierzu liegt ein Antrag auf Einführung werden im Mansfelder Bergbau noch ausgebeutet. Im Meuselwitzer der Arbeitslosen Unterstützung von Leipzig   vor. Nach Revier ist die Behandlung der Arbeiter miserabel. Dort hat man langer erregter Debatte wird schließlich in der Nachmittags= die Gemaßregelten sogar vom Bahnbau, wo sie Arbeit gefunden figung die Einführung dieses Unterstügungszweiges in nament hatten, vertrieben. Zhu, Redner, hat man behördlich verhindert, im licher Abstimmung mit 9 gegen 6 Stimmen abgelehnt. Meuselwiger Revier in Versammlungen zu reden. Hue fonstatiert, Zum Unterstützungswesen werden noch folgende Anträge an­Am letzten Verhandlungstage wurde zunächst ein Antrag ab- daß die Nuhrgruben eigentlich noch die besten sind. Die gelehnt, den Textilarbeiter" in Regie des Verbands zu übernehmen, Resolution betreffend Nichtanlegung fremdländischer Arbeiter ent­desgleichen alle übrigen die Presse betreffenden Anträge. An- springe keineswegs dem Chauvinismus, es soll mur vermieden werden, genommen wird ein Antrag der Filiale Görlig, wonach in Zukunft daß Arbeiter Ortsälteste sind, die nicht deutsch und deshalb mit die befoldeten Beamten durch die Generalversammlung gewählt ihren Lenten sich kaum verständigen können. Darin liegt eben die werden sollen, ebenso ein Antrag der Filiale Apolda  , den befoldeten außerordentliche Gefahr im Bergbau. Im Ruhrgebiet   sind Aus­Verbandsbeamten jährlich einen vierzehntägigen Erholungsurlaub länder, die bis zu 20 Jahren beschäftigt waren und Beiträge bezahlt unter Fortbeziehung der Gehälter zu gewähren, ferner ein solcher hatten, als lästig" ausgewiesen worden, wodurch sie mit einem der Filiale Nowawes  , den Centralvorstand zu beauftragen, Material Schlag ihre Ansprüche verloren. Redner fann mitteilen, daß man zu sammeln zur Erringung eines Minimalarbeitslohns, und schließ- fest entschlossen sei, bei einer Krisis zunächst die Organisation aufs lich ein solcher der Filiale Aachen  , den Ortsverwaltungen zur Korn zu nehmen, gegen welche dann die Ausländer ausgespielt Pflicht zu machen, eine Arbeitslosen- und Kranken- Statistik zu führen werden sollen. Deshalb ist diese Resolution eingebracht worden. und diese der Centralverwaltung zur Verfügung zu stellen. Die Damit endet die Debatte. Die nachstehenden Resolutionen Neuwahlen der Ortsverwaltungen sollen im Monat Dezember vor- werden einstimmig angenommen: genommen werden.

Fünfte Generalversammlung

des Verbands der Textilarbeiter Deutschlands  .

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Gößniz, 15. April 1900.

II. Die Generalversammlung ernenert die bereits früher gestellte Forderung, betreffend Einführung eines deutschen Reichs­Berggesetzes.

genommen:

Hinterbliebene des Mitglieds, das drei Jahre dem Verband an gehörte, erhalten bei eintretendem Tod desselben eine Beihilfe zu den Begräbniskosten in Höhe von 30 M. Stirbt einem solchen Mitglied die Frau, so erhält dasselbe eine Unterstützung von 20 M. Die Reise- Unterstützung in der statutenmäßigen Höhe soll ge­zahlt werden, gleichviel, ob es sich um Fuß oder Bahnreisen handelt.

Juzwischen ist Legien Hamburg eingetroffen. Es wird in Der Antrag die Beratung von 4c, Beitragsleistung, eingetreten. Schnorre:" Der Posten des Hauptvorfizenden ist mit dem des Hauptkassierers zu vereinigen und derselbe zu besolden" wird hier­bei mit zur Debatte gestellt, ebenso ein Antrag Späthe: Deutschland   in zwei Agitationsbezirke einzuteilen und in dem süd­lichen Bezirk einen Ganbevollmächtigten zu ernennen, der ebenso ein bestimmtes Gehalt erhält wie die Beamten des Hauptvorstands." Die Debatte, an der sich verschiedene Redner beteiligten( u. a. empfahl Jensen Kopenhagen, beide Anträge aus Erfahrungen, die man mit diesen Einrichtungen in Dänemark   gemacht), wurde um 7 Uhr abgebrochen und die Weiterberatung auf Mittwoch vertagt.

Schweizerischer Gewerkschaftskongres.

Winterthur  , 16. April.

Bei herrlichstem Osterwetter trat gestern morgen der schweizerische Gewerkschaftskongreß im Saal des Stadthauses zusammen. Jus Bureau wurden gewählt die Genossen Reimann- Biel, Keßler- Oerlikon als Präsidenten, Sigg- Bürich als deutscher und Salomon- Zürich als franzöfifcher Sekretär, Ryser und Weißhaar- Biel als Ueberleger. Wider alles Erwarten glatt und rasch wickelte sich die Neutralitäts­frage ab. Bocsberger- Zürich   referierte namens des Bundeskomitees über die parteipolitische und religiöse Neutralisierung des Gewerkschafts­bundes in kurzer Rede, in der er einen lleberblick über die bisherigen Bestrebungen in dieser Richtung gab, die Forderungen der katholi schen Parteiführer als unberechtigt und unannehmbar zurückwies und das Eintreten in die Beratung des vorliegenden Statutenentivurfs empfahl. Zur Diskussion nahm niemand das Wort, so daß sofort in die Detailberatung eingetreten werden konnte. Der erste grundlegende Artikel des Entwurfs lautet: Art. 1. Gegenüber der umfassenden und starken Organisation der Unternehmer, Industriellen und Gewerbetreibenden ist eine gleich umfassende und starke Organisation der Arbeiterklasse in der Schweiz  nötig. Erst dadurch wird sie befähigt:

ihr Recht der Mitwirkung bei Aufstellung des Arbeitsvertrags und der Arbeitsbedingungen zu erringen und auszuüben; ihre Lebenshaltung zu wahren und zu heben;

ihre sittlichen Güter und ihr Menschenrecht zu verteidigen und zu mehren;

am wachsenden Reichtum der Gesellschaft gebührend teilzunehmen

und

1. Die Generalversammlung ersucht die Reichsregierung, den In der Nachmittags Sigung   wird der von einer Import fremdsprachiger, ausländischer Arbeiter in die Bergreviere zu Kommission ausgearbeitete Entwurf, die Einrichtung einer Kranken- verbieten, da die Unkenntnis der deutschen Sprache im Bergbau die zuschuß- Kasse betr., in Beratung genommen. Der Entwurf will, daß Gefahren desselben wesentlich erhöht. Auch die Rechtlosigkeit der Mitgliedern, die mindestens ein Jahr dem Verband angehören und ausländischen Arbeiter gegenüber den Versicherungskassen( Knapp für diese Zeit Beiträge geleistet haben, im Fall einer durch Strant- schaftstassen) legt es uns nahe, im Interesse der Ausländer, gegen heit verschuldeten Erwerbsunfähigkeit von längerer als einwöchiger die weitere Anlegung derselben au protestieren." Dauer Krankenzufchuß- Unterstützung gewährt werden kann, und zwar bei einjähriger Mitgliedschaft 2 M. auf die Dauer von 6 Wochen, bei zweijähriger Mitgliedschaft 3 M. auf die Dauer von 8 Wochen, bei vierjähriger Mitgliedschaft 3,50 M. pro Woche auf die Dauer von Die Generalversammlung verlangt in erster Linie die reichs­10 Wochen. Bei wiederholten Krankheitsfällen, die durch mindestens gesegliche Festlegung der Achtstunden schicht für Berg- und 26 Wochen Arbeitsfähigkeit unterbrochen sind, wird die mehr bezogene Hüttenleute, da die Vorgänge in der bayrischen Landesgesetzgebung Unterstützung bei der Gesamtunterstützung in Anrechnung gebracht. Hat wiederum bewiesen, daß eine landesgesetzliche Regelung der Arbeits­ein Mitglied die festgesetzte Gesamtunterstützung bezogen, so fann es zeitdauer aus Konkurrenzrüdfichten nicht zu Stande kommt, obwohl erst wieder nach 52wöchentlicher Beitragszahlung vom Tage der zulegt die traurigen Gesundheitsverhältnisse der Arbeiter gebieterisch gründ­bezogenen Unterstützung an gerechnet aufs neue Unterstügung erliche Reformen verlangen. Was bei der Schichtzeitfrage zutrifft, ist halten. Die für Kranken- Unterstüßung festgesezten Säße sollen auch auch der Fall bei allen übrigen Fragen des Berg- und Hütten­den Wöchnerinnen gewährt werden. Die Dauer der bisherigen arbeiterschutzes, die wir schon früher behandelten. Mitgliedschaft soll in Anrechnung gebracht werden. In der Voraus Desgleichen ist eine verbesserte Berginspektion in dem Sinne fegung, daß die erhöhten Beiträge mit 1. Juli d. J. erhoben werden, notwendig, daß von Arbeitern aus ihrer Mitte gewählte Hilfs­soll die Unterstützung mit 1. Januar 1901 in Straft treten. Der fontrolleure bei der Grubenkontrolle mitwirken und vom Staate Entwurf wird nach lebhafter Debatte angenommen. befoldet werden. Eine längere Debatte entspann sich auch diesmal wieder über Die Generalversammlung fordert ausdrüdlich, daß die berg die Frage der Reise- Unterſtügung. Die Versuche, diese Einrichtung polizeiliche Aufsicht, der Arbeitsvertrag und das aufzuheben, fanden entschiedenen Widerspruch. Es wurde beschlossen, Snappschaftswesen durch Reichsgesetz reformiert werden die Reise- Unterstützung auf 2 Pf. pro Kilometer festzusetzen, die aber und beauftragt die Verbandsleitung, nochmals der Reichsregierung nicht unter 20 und nicht über 50 Kilometer pro Tag betragen darf. nahezulegen, daß sie dem Reichstag   baldigst ein Reichs- Berggesez Die Gesamt- Unterstützung beträgt bei einjähriger Mitgliedschaft zugehen lasse, worin die Beschlüsse der Kongresse der organisierten 10 Mart, bei mehr als zweijähriger Mitgliedschaft 15 Mart. Arbeiter und die des Reichstags vom 24. Januar d. J. vollständig Mitglieder, die vom Auslande tommen, erhalten von der berücksichtigt sind. Grenze an Reise- Unterstügung. Die Gewährung von Umzugs­( Schluß der Nachmittags- Sitzung.) fosten an Verheiratete wurde abgelehnt. Die auf Streifunterstützung 2. Tag. Vormittagssigung. bezüglichen Anträge fanden keine Unterſtügung. Der Antrag der Berliner   Filialen, bei Maßregelungen nach beendeten Streiks mur Zur Berhandlung gelangt zunächst das Strafwesen auf den denjenigen Gemaßregelten Unterstügung zu gewähren, die vor Aus- Gruben. Referent Pokorny führt aus, wie sehr sich das Straf Das Gesez, in dem die bruch der Differenzen dem Verband angehörten, wurde angenommen wesen auf den Gruben ausgebreitet hat. und ferner beschlossen, daß auch weiblichen Gemaßregelten pro Tag Strafen vorgesehen sind, sieht nicht sehr schlimm aus, aber die Aus­1,50 M. Unterstützung gewährt werden soll. Zur Bestreitung der legung ist eine solche, daß dieser Zustand geradezu unerträglich ist. Referiert hierüber wurde kurz von Märtens und zwar im örtlichen Ausgaben sollen in den Filialen 25 Proz. anstatt 40 Broz. Nicht Unparteiische entscheiden über die Berhängung der Strafen, Dagegen opponierte der wie bisher von der Einnahme aus den Wochenbeiträgen verbleiben. sondern die Vorgesetzten, die oft Strafen als Ausfluß der schlechten Sinne der Zustimmung zu demselben. In den Central- Vorstand werden Hübsch als Vorfigender und Laune verhängen. Deshalb ist die Einsegung einer Berufungsinstang Bertreter des Maler- Fachvereins gürich, Staudi, welcher be­Trene als Kaffierer einstimmig wiedergewählt. Als Sig für den anzustreben, es wird dann oft eine Aufhebung oder doch eine antragt, an den bisherigen Zweckbestimmungen festzuhalten, wonach Borstand und den Ausschuß wird Berlin   wieder bestimmt. Milderung der Strafe eintreten. Diese Berufungsinstanz müßte nach der Gewerkschaftsbund u. a. auch die Befreiung der Arbeit vom Art der Gewerbegerichte zufammengefeßt sein. Wenn dem Unter Lohnsystem, die Vergesellschaftlichung der Produktionsmittel gemäß Der Redner be­nehmer ein Schaden aus irgend einer Handlung nicht erwachsen dem Programm der Socialdemokratie erstrebt. dann sollen auch keine Strafen verhängt werben fürchtet von der parteipolitischen Neutralisierung des Gewerkschafts­dürfen. Dringend zu verlangen ist die Einschränkung der Straf- bunds eine Schädigung der Socialdemokratie und er empfahl daher häufigkeit. Im Plauenschen Grund hat man Arbeiter bestraft mit die Verwerfung der Neutralisierung. Greulich dagegen tritt ent­9 M., weil sie angeblich die unwahrheit gesagt haben. Mit Leib schieden für dieselbe ein, indem er sie für notwendig hält. In der und Seele hat der Bergarbeiter sich dem Vorgejezten zu unterwerfen, Abstimmung wird der vorgeschlagene neue Artikel mit 125 gegen jeine Launen zu tragen. In einem Bezirk wird der Bergarbeiter 10 Stimmen angenommen. Die Diskussion über das Referat und die vorliegenden Anträge mit 50 Pf. bestraft, der nicht um 10 Uhr nachts zu Hause ist! Die Die Grundlage des Gewerkschaftsbunds haben auch fernerhin wird vertagt, bis eine elfgliedrige Kommission die zu diesem Punkte Borgesezten strafen nach Herzenslust; außer Geldstrafen wird auch die Berufs- und Industrieverbände zu bilden, denen jedoch die volle gestellten 72 Anträge in mehrere Anträge zusammengefaßt hat. Eine die geförderte Ware nicht bezahlt, die Wagen genult. Selbst Selbständigkeit in ihrer inneren Verwaltung gewahrt bleiben soll. principielle Abstimmung, ob die Beiträge erhöht und das Unter- verständlich wird die geförderte Kohle, für die der Arbeiter keinen Viel zu reden gab die vorgeschlagene Neuregelung der Beitrags­stügungswesen des Verbands weiter ausgebaut werden soll, ergab, Lohn erhielt, auch verkauft und nicht billiger. Der Volksmund leistung. Bisher hatte jede Organisation pro Mitglied und daß sich nur ein Delegierter gegen Beitragserhöhung und den weiteren bezeichnet derartige Handlungen als Diebstahl. Hiergegen hilft nur Monat 20 Cts. an den Gewerkschaftsbund zu zahlen. Nun Ausbau des Verbands erklärte. Einstimmige Annahme fand die Bezahlung der Arbeiter nach dem Gewicht der geförderten soll entsprechend den in den verschiedenen Berufsarten bestehenden folgende Resolution: Kohle 2c., eine alte Forderung der Bergleute, die immer wieder Verschiedenheiten in den Lohnverhältnissen eine Abstufung nach drei Die Generalversammlung erklärt: gestellt werden muß. Die Strafgelder sollen den Unterstützungstaisen lassen erfolgen und zwar derart, daß in der 1. Klasse 30, in Die parteipolitisch unabhängige Saltung der Ver- zufließen, über die der Arbeiter ebenso wenig eine Kontrolle hat, wie der 2. 20 und in der 3. 10 Cts. gezahlt werden sollen. Die Streit­wie es heißt bandsleitung findet unsern vollen Beifall und ist ein Ablenken von über die Verwendung der Strafgelder, mit den oft unterstügung soll entsprechend abgestuft werden. In der Abstimmung dem eingeschlagenen Wege auch ferner nicht statthaft. die Männer schöner Frauen beglückt werden. Um welche Summen wird mit 96 gegen 49 Stimmen der Antrag des Bundeskomitees, Das Verhältnis des Verbands zur Generaltommission Strafgelder es sich handelt, zeigen uns die lückenhaften Berichte betreffend die Aufstellung der Beitragsklassen angenommen. der Gewerkschaften Deutschlands   und zu den freien Verbänden" preußischer Bergiuspettoren, z. B. bezifferte fich im Bochumer   Bezirk weiblichen Mitglieder haber: in zwei Klassen Beiträge von 15 bezw. andrer Berufe bleibt bestehen wie bisher. Zu den Arbeiterorganis die Einnahme von Strafgeldern in einem Jahre auf 32 085 m. 10 Cts. pro Monat zu leisten. sationen, die sich auf einen speciell christlichen" Standpunkt stellen, und die Ausgabe auf 41 861 M., im Herner Revier betrug die Ein- Beim Abschnitt Unterstügungswesen wird beschlossen, daß bei stehen wir in teinem feindlichen Gegensatz; nach dem Beispiel der nahme 54 651 M. Essen, Ost und Südbezirk, gab rund Streits ledige Mitglieder, welche Familienangehörige zu unterhalten Ruhr- Bergleute ist überall dort, wo sich christliche Gewerfvereine" 86 000 M. aus. haben, die gleiche Unterstügung erhalten sollen von 2 Fr. pro Tag der Berg- und Hüttenleute bilden, oder sich schon gebildet haben, Die vom Referenten gestellte Resolution, welche die Einsetzung und von 20 Cts. Zuschlag für jedes Kind, wie die verheirateten ein Zusammengehen mit diesen Berufsgenossen in wirtschaftlichen von Arbeiterausschüssen verlangt, die in Gemeinschaft mit den Mitglieder. Gemaßregelte Mitglieder erhalten aus der Bundeskasse Fragen anzustreben. Dasselb ist der Fall, wo es sich um sogenannte Werksleitungen die Strafen festsetzen sollen, findet einstimmige den vollen Ersatz ihres Lohnentgangs als Unterstützung. Hirsch Dunckersche Gewerkvereine" in unfrem Beruf handelt. Die vom Bundeskomitee beantragte Anstellung eines zweiten Sekretärs wurde abgelehnt.

General-Versammlung des Deutschen   Berg- und Hütten­arbeiter= Verbands.

Altenburg  , den 14. April 1900. Nachmittagssigung.

Der Verband ist eine Kampfesorganisation, ohne des­halb den Kampf gegen die Unternehmer als seinen Selbstzweck zu trachten. Wo es mur eben angängig ist, werden wir uns bemühen, Vorteile für unsre Mitgliedschaft zu erzielen auf dem Wege git licher Verhandlung mit den Werksbesigern. Den Ausstand werden wir nur dann proklamieren, wenn alle Verhandlungsversuche scheiterten und sonst kein Mittel zur Erreichung unsres Zwecks übrig blieb. In Anlehnung an die Taktit der Unternehmer müssen wir zu unsrer Selbsterhaltung auch unfce Forderungen vermittelst inter nationaler Aktion durchzusetzen versuchen. Eine andre Resolution, die einen Protest gegen die Lebens­mittel- Verteuerung enthält, wird ebenfalls angenommen. Beide sollen dem Reichstag überwiesen werden.

Annahme.

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als felbfithätiges Glied an der Weiterentwicklung der Gesellschaft zu arbeiten.

Die

Lange diskutiert wurde die Frage der obligatorischen Einführung des Organs des Gewerkschaftsbunds, der Arbeiterstimme", wozu eine ganze Reihe von einzelnen Verbänden und Sektionen sowie das Bundeskomitee Anträge stellten. In der Abstimmung wurde mit 98 gegen 24 Stimmen das beschränkte Obligatorium beschlossen in dem Sinn, daß diejenigen Mitglieder vom Abonnement der Arbeiterst." befreit sind, welche sich darüber ausweisen tönnen, daß sie ein andres Arbeiterblatt abonniert haben.

Hier wird mitgeteilt, daß 206 Delegierte anwesend, wovon 71 Metallarbeiter, 48 Holzarbeiter, 23 Schneider, 17 Tegtilarbeiter und 53 Vertreter verschiedener Berufsarten.

Nach dem Bericht der Elferkommission, den Senter Dresden  erstattet, wird zur Abstimmung über die Erhöhung der Beiträge ge­schritten. Die Erhöhung der Beiträge auf 70 Bf. pro Monat wird angenommen. 10 Broz. der Einnahmen sollen zur Unterstügung Gemaßregelter verwandt werden, beim Tode der Frau wie des Mit glieds sollen je 30 M. Sterbegeld gewährt werden. Ueber die Einrichtung einer Krautentasse im Verband, mit frei willigem Beitritt, soll eine Urabstinmung der Mitglieder entscheiden. Streifunterstügung nach bestimmten Säßen kann auch ferner nicht gewährt werden, weil sonst eine ganz bedeutende Erhöhung ber Beiträge nötig wäre. Doch soll nach Maßgabe der vorhandenen Mittel bei Streits helfend eingegriffen werden. Das Streikreglement, durch welches in der auch bei andren Verbänden üblichen Weise die bei Streits zu beobachtenden Verhaltungsmaßregeln festgesetzt werden, findet einstimmige Annahme. Zu Punkt 4: Uusre Presse wird beschlossen, daß das Fach- Die nunmehr vorgenommene Abstimmung über die beantragte Ein ultimatum mit Streikandrohung ist nur dann zulässig. organ fich allen politischen Parteibestrebungen fernzuhalten habe. Wiederherausgabe des Gornit", ergiebt nach längerer Debatte, in darf nur dann gestellt werden, wenn mindestens zwei Drittel der in Zu Bunkt 5: Bergarbeiter Gefeß, referiert Sach jewelcher a bath Hamburg   als Bertreter der Generalfommission Frage kommenden Arbeiter wenigstens 6 Monate der Organisation Zwidau: erklärt hatte, daß er eine Unterstüßung nicht versprechen könne, die angehören und wenn mindestens 90 Proz. der Mitglieder in ge­Der Antrag auf Einführung eines Reichs- Berggefeßzes hat den Aumahme eines Antrags, die Sache dem Vorstand zu überweisen. Heimer Abstimmung fich für ein Eintreten in den Streit aus Reichstag   in 3 Sigungen beschäftigt. Diese Angelegenheit ist damit Bu erwähnen ist noch, daß Schürholt- Bochun, der sich zweds gesprochen und dann sich mit Namensunterschrift dafür verpflichtet in die breiteste Oeffentlichkeit gelommen. Sind bestimmte Zusagen Agitation ein Monat in Oberschlesien   aufhielt, konstatierte, daß haben, und wenn endlich mindestens die Hälfte der außer der auch nicht gemacht worden, so ist doch ein Schritt nach vorwärts ge- dort in der Gazeta Robotnicza" gegen den Bergarbeiter- Verband Organisation stehenden Arbeiter ihre Teilnahme schriftlich erklärt than. Redner hat im Reichstag bei Beratung des Etats des Reichs- gearbeitet wird, weil dies eine deutsche Organisation sei. haben.

Nach dem Berichte der Mandatsprüfungskommission sind 78 Dele­gierte mit 80 Mandaten anwesend.

Beschlossen wird sodann weiter, daß Angriffsstreits aus der Bundestasse nicht unterstügt werden dürfen, so lange das Vermögen derselben nicht die Summe von 10 000 Fr. erreicht hat.