Abg. Fischbeck( frs. Bp.):
Damit schließt die Diskussion.§ 1, tpird unter Ablehnung des Antrags Albrecht, für den nur die Socialdemokraten stimmen, in der Kommissionsfassung angenommen.
Es folgt§ 1a.
§ 1a lautet in der Kommissionsfassung:
widerlegt, sein, daß die Arbeiter durch die Unfallversicherung einen besonderen Vorteil haben. Für das ökonomische Ausgleichungsprincip ist seiner Zeit übrigens auch Frhr. v. Hertling eingetreten. Es ist wie gesagt ein grobes Ausnahmegesetz und ein Schlag ins Gesicht der Arbeiterklasse, wenn der Arbeiter mir deshalb, weil er arbeitete, weil er im Betriebe verlegt ist, nicht vollen Schadensersatz erhält. Wir verlangen, daß der Arbeitgeber, dem der Unternehmer
Ich
it ja auch von der Regierung wiederholt anerkannt, aber im Rahmen des bestehenden Gesezes ist die Ausdehnung, wie sie der Antrag will, unmöglich. Was den zweiten Teil des Antrags be trifft, so stimmen die Ausführungen des Herrn Moltenbuhr zum Teil nicht mit den thatsächlichen Verhältnissen überein. Nach der Praxis des Reichs- Versicherungsamts gilt jemand entweder als Unternehmer oder als Arbeiter und wenn abweichende Entscheidingen von BerufsDen Betriebsbeamten im Sinne dieses Gesetzes werden werkgenossenschaften getroffen sind, so würde es nur einer Beschwerde meister und Techniker gleichgestellt. Den Fabriken im Sinne dieses Gesetzes gelten alle Betriebe gewinn zufällt, auch das Risiko zu tragen hat.( Sehr richtig! bei beim Reichs- Versicherungsamt bedurft haben, um eine Entscheidung gleich, in welchen Dampfteisel oder durch elementare Kraft( Wind. den Socialdemokraten.) Auch entspricht es der socialen. Auffassung, darüber herbeizuführen. für den Waffer, Dampf, Gas, heiße Luft, Elektricität usw.) oder durch tierische den er, wenn auch nicht verschuldet, so doch verursacht hat. Kraft bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, mit Ausnahme der land- oder forstwirtschaftlichen, nicht unter den§ 1 Absatz 1 bitte Sie also unsre Anträge anzunehmen.( Bravo ! bei den SocialBiffer 1.2 fallenden Nebenbetriebe, sotvie derjenigen Betriebe, für welche nur vorübergehend eine nicht zur Betriebsanlage gehörende bittet die socialdemokratischen Anträge abzulehnen. Es ist ja Kraftmaschine benutzt wird. Im übrigen gelten als Fabriken im Sinne dieses Gesezes ins- richtig, daß das Bürgerliche Gesetzbuch die vom Vorredner anbesondere diejenigen Betriebe, in welchen die Bearbeitung oder Ver- geführte Bestimmung enthält, aber die Schadensersatzpflicht des arbeitung von Gegenständen gewerbsmäßig ausgeführt wird und zu Unternehmers geht ja weiter, wie die des Bürgerlichen Gesetzbuchs , diesem Zweck mindestens 10 Arbeiter regelmäßig beschäftigt werden, denn er muß auch zahlen bei Unfällen, die auf eignes Verschulden sowie Betriebe, in welchen Explosivstoffe oder explodierende Gegen- der Arbeiter zurückzuführen sind, und diese Unfälle betragen 30 Broz. Wenu also von einem Ausnahmerecht die Rede stände gewerbsmäßig erzeugt werden. Welche Betriebe außerdem aller Unfälle. als Fabriken im Sinne dieses Gesezes anzusehen sind, bestimmt das fein kann, so kann höchstens von einem solchen zu Gunsten der Arbeiter gesprochen werden. Reichsversicherungsamt. Abg. Molkenbuhr( Soc.):
Die Frage, ob die Grundlage der Versicherung richtig ist oder nicht, ist bereits entschieden. Wir stellen uns auf den gegebenen Boden und suchen auf diesem möglichst viele Vorteile für die Arbeiter herauszuschlagen. Wir erkennen an, daß die Vorlage eine bedeutende Verbesserung des bestehenden Zustands bringt. Daher werden wir auch die Anträge der Socialdemokraten ablehnen. Wenn diese angenommen würden, so müßte die ganze Vorlage in die Kommission zurückverwiesen werden. Ich bitte Sie, die Anträge dbzulehnen. Abg. Freiherr v. Richthofen ( f.): Auch nach unsrer Ansicht ist möglichste Zurüdhaltung geboten, um das Gesetz zu stande zu bringen, wir dürfen deshalb hier nicht große Fragen in die Debatte ziehen. Der Antrag der Socialdemokraten scheint mir mehr problematischer Natur, da mit seiner Annahme das ganze Gesetz fallen würde. Ich bitte Sie daher ihn Abg. Rosenow( Soc.):
abzulehnen.
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M
Auf gewerbliche Anlagen, Eisenbahn- und Schiffahrtsbetriebe, welche wesentliche Bestandteile eines der vorbezeichneten oder der im § 1 bezeichneten Betriebe find, finden die Bestimmungen dieses Gesezes ebenfalls Anwendung.
Als Arbeiter beziehungsweise Betriebsbeamte im Sinne dieses Gesetzes sind auch Lehrlinge, Volontäre, Praktikanten und andre Personen anzusehen, welche wegen noch nicht beendeter Ausbildung kein Gehalt oder Lohn beziehen."
Die Abgg. Albrecht u. Gen.( Soc.) beantragen, im§ 1a Absatz 3 die Worte: und zu diesem Zwecke mindestens zehn Arbeiter regelWenn wir uns auf den Standpunkt des Herrn Vorredners stellen mäßig beschäftigt werden", zu streichen. Dieser Antrag wird abgelehnt und§ 1a unverändert nach den fvollten, so dürften wir überhaupt keinem Gesetz gegenüber irgend welche Wünsche äußern. Der Herr Vorredner hat ja auch selbst Kommissionsbeschlüssen genehmigt; ebenso die§§ 1b, 1c und 2. feinen guten Rat bei dem Fleischbeschau- Gesetz nicht befolgt, sonst§ 3 lautet in der Kommissionsfassung: Als Gehalt oder Lohn wäre dieses längst zu stande gekommen. Was den vorliegenden im Sinne dieses Gesezes gelten auch Tanfiemen, Naturalbezüge und Paragraphen anlangt, so bedaure ich vor allem, daß die. Versiche- sonstige Bezüge, welche den Versicherten, wenn auch nur gerungspflicht nicht auf das Handelsgewerbe ausgedehnt worden ist. wohnheitsmäßig gewährt werden und ganz oder teilweise an Stelle Es ist das nur aus der allgemeinen Abneigung der Regierung des Gehalts oder Lohns treten. Der Wert der Naturalbezüge ist gegen durchgreifende focialreformerische Maßnahmen zu erklären. nach Ortsdurchschnittspreisen in Ansatz zu bringen. Dieselben Diese Abneigung hat sich ja auch bei der Gewerbe: Ordnungs- werden von der untern Verwaltungsbehörde festgesetzt." Novelle gezeigt. Wir wissen noch immer nicht, ob Hierzu beantragen die Abgg. Albrecht und Genossen( Scc.) foldas schöne Weihnachtsgeschenk des 9 Uhr Ladenschlusses für die gende Zufügung: Handlungsgehilfen die Zustimmung des Bundesrats findet oder nicht. Es besteht die Ansicht, als ob im Handelsbetriebe die Unfallsmöglichkeit nicht in dem Maße besteht, wie in andern Berufen. Thatsache ist aber, daß mit der Vergrößerung der Handelsbetriebe und der Ausdehnung maschineller Einrichtungen in diesen fich auch die Unfälle in diesen Betrieben gesteigert haben. Die Unfälle ereignen sich hauptsächlich beim Transport der Waren aus dem Keller, von einer Etage in die andre, besonders infolge der gesteigerten Anwendung des Fahrstuhls. Eine Statistik des Verbands deutscher Handlungsgehilfen in Leipzig ergiebt für das Jahr 1890 4,27 Proz. Berlegte auf je 100 Mitglieder; 1891 5,45 Pro3., 1892 5,52 Broz. und 1894, das legte Jahr, auf welches sich die Statistik bezieht, 5,75 Proz. Verlegungen der Mitglieder. Das bedeutet also eine bekämpft den Antrag, der in gewissem Zusammenhange mit den fortwährende Steigerung der Unfallzahl. Die Ausdehnung der bereits abgelehnten Anträgen zu§ 1 stehe und mit dem StandUnfallversicherung auf das Handelsgewerbe ist somit eine social- punkt der Mehrheit der Kommission gleichfalls unverträglich sei, an den bisherigen Grundlagen der Unfallversicherung nichts zu ändern. politische Notwendigkeit.( Bravo ! bei den Socialdemokraten.) Die Judikatur des Reichs- Versicherungsamts sei nicht schwankend. Es müsse von Fall zu Fall entschieden werden, ob Lehrlinge und Praktikanten die Arbeit eines Betriebsarbeiters ersparen. In diesem Fall nehmen sie die Stellung eines Arbeiters ein.
worden,
=
Abg. Stadthagen( Soc.):
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begründet diesen Antrag mit dem Hinweis auf die schwankende Judikatur des Reichs- Versicherungsamts. In Oestreich besteht die hier beantragte Bestinmmung seit 1887; fie stellt eine zweifellose Verbesserung dar. Geheimrat Caspar
Der socialdemokratische Antrag wird abgelehnt und§ 3 unverändert angenommen; ebenso§ 4.
§ 5 handelt vom Gegenstand der Versicherung und dem Umfange der Entschädigung:
demokraten.)
Die letzte Bemerkung kann ich nicht unwidersprochen lassen. Wo wirklich ein Verschulden der Arbeiter vorliegt, wo also absichtlich ein Unfall herbeigeführt wird, wird keine Rente bezahlt, fondern nur da, wo Unfälle, objektiv gesprochen, hätten vermieden werden können. In vielen Fällen, two ein Verschulden der Arbeiter festgestellt wird, liegt ein folches Verschulden garnicht vor. Die meisten solcher Unfälle find auf Ueberanstrengung wegen zu langer Arbeits: zeit zurückzuführen. Von einem Ausnahmerecht zu Gunsten der Arbeiter fann also wirklich keine Rede sein, vielmehr hat mein Kollege Stadthagen mit seiner Behauptung völlig recht. Bis jetzt hat man noch keinen Fall angeführt, in welchem die Berufsgenossenschaften Renten gezahlt haben, ohne daß es das öffentliche Interesse erheischt hätte. Dagegen sind gar viele Fälle bekannt geworden, wo Renten den Arbeitern entzogen worden sind, die eigentlich nach Recht und Menschlichkeit hätten bezahlt werden müssen.
Hiermit schließt die Diskussion.
Die Anträge Albrecht und Genossen werden gegen die Stimmen der Socialdemokraten abgelehnt. § 5 wird in der Kommissionsfassung unverändert angenommen. Hierauf vertagt das Haus die Weiterberatung auf Donnerstag 1 Uhr. Der Präsident teilt noch mit, daß er den Mitgliedern des Reichstags vom Berliner Polizeipräsidenten während der bevorstehenden( höfischen) Festtage freie Passage in den abgesperrten Straßenteilen erwirkt habe.( Bravo !) Schluß 6 Uhr.
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Eingegangene Druckschriften.
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Von der„ Nenen Zeit"( Stuttgart , Dieg' Verlag) ist soeben das 31. Seit des 18. Jahrgangs erschienen. Aus dem Inhalt heben wir hervor: Meine Stellung zur Resolution Bebels. Eine Abwehr wider Matfeld. Niederländisch- Indien und das neue R. Kautsky. Von Ed. Bernstein. Gedanken zu einer dieform des Minengeses. Von W. H. Bliegen. Militärstrafrechts. Von Rudolf Krafft.- Pariser Weltausstellung 1900. Von Dr. Felicie Nossig. Literarische Notizen: Die Kriminalität der Witwen. Rundschau: Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen unter besonderer Berüdfichtigung der Homosexualität. Von Wilhelut Herzberg Mannheim . Feuilleton: Dem neuen Jahrtausend entgegen. Eine naturwissenschaftliche Umschau von Dr. Friedrich Knauer.
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Witterungsübersicht vom 2. Mai 1900, morgens 8 1hr.
Unfre Forderung auf Ausdehnung der Unfallversicherung auf alle Arbeiter ist durchaus keine neue, sondern von uns schon bei dem ersten Unfallversicherungs- Gesetz vorgebracht worden. Herr Fischbeck kann also nicht von einer Notwendigkeit der Zurückverweisung des Gesetzes an die Kommission für den Fall der Annahme unsres Antrags sprechen. Herr Fischbeck muß sich nur von Gegenstand der Versicherung ist der nach Maßgabe der nach dem Gedanken befreien, daß die Berufsgenossenschaften die einzig folgenden Bestimmungen zu bemeffende Ersatz des Schadens, welcher mögliche Form der Organisation seien. Auch vom Reichsamt des durch Körperverlegung oder Tötung entsteht. Dem Verlegten und Innern ist doch seiner Zeit. allerdings vier Jahre nach den be- seinen Hinterbliebenen steht ein Anspruch nicht zu, wenn er den Unfall tannten Februar- Erlassen und nicht zehn Jahre danach anerkannt vorfäßlich herbeigeführt hat. Der Anspruch kann ganz oder teilweise Stationen daß eine richtige durchgreifende Unfallversicherung abgelehnt werden, wenn der Verlegte den Unfall bei Begehung nur gelöst werden könnte in dem Rahmen einer von reichswegen ge- eines durch strafgerichtliches Urteil festgestellten Verbrechens oder schaffenen Reichs- Versicherungsanstalt. Es erkannte an, daß vorsätzlichen Bergehens sich zugezogen hat. In Fällen der letzteren man zum mindesten neben den bestehenden Berufsgenossenschaften Art kann die Rente, sofern der Verletzte im Julande wohnende Anterritoriale Organisationen einrichten müsse. Daß wir nun jetzt in gehörige hat, welche im Fall seines Todes Anspruch auf Rente extenso darlegen, was seiner Zeit das Reichsamt des haben würden, ganz oder teilweise den Angehörigen überwiesen Innern in sehr verständiger Weise in den Motiven ausgeführt hat, das kann man von uns wirklich nicht verlangen. Sehr gut! bei den Socialdemokraten.) Es kann sich bei der Oppofition gegen unsren Antrag lediglich darum handeln, ob die Personen, die wir in den Kreis der Versicherten einBeziehen wollen, die Versicherung gegen. Unfall nötig haben. Herr Fischbeck sprach von den Privatlehrern. Diese unterliegen aber der Invaliditätsversicherung, um wie viel mehr also der Unfallversicherung! Ich habe mich übrigens gewundert, daß Herr v. Richthofen nicht dafür eingetreten ist, die kleinen Handwerke in die Versicherung einzubeziehen, denn dies ist eine alte Forderung Bürgerlichen Gesetzbuchs festzuseßen." Ferner beantragen sie, im der Innungen. Die Herren fürchten aber eben, daß der gegenwärtige Bestand der Berufsgenossenschaften gefährdet werden könne.
gegangen.
werden.
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Barometer
Wind
Bunipa
Windstärte
Wetter
766 WNW 3wolkig 767 WSW 2 heiter 767 N28 2 heiter
Temp. n.
824 5° 4° R.
Stationen
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Barometer
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7 paparanda 760 Still
Wetter
Temp. n. 6.
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7 Petersburg 762 SSD 4Schnee 7 Gort 758SW 5wolfig 752 SS6wolfig 764 Still Owolfen! 11
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8
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11 Baris
Wetter Prognose für Donnerstag, den 3. Mai 1900. Trocken und vorwiegend heiter, bei mäßigen füdlichen Winden, fühler
Die Ablehnung kann, auch ohne daß die vorgesehene Fest stellung durch strafgerichtliches Urteil stattgefunden hat, erfolgen, falls diese Feststellung wegen des Todes oder der Abwesenheit des Betreffenden oder aus einem andern in seiner Person liegenden Nacht und beträchtlich steigender Tagestemperatur. Berliner Wetterbureau. Grunde nicht erfolgen tann."
Hierzu beantragen die Abgg. Albrecht u. Gen.( Soc.), Absatz 1 zu faffen wie folgt:„ Gegenstand der Versicherung ist der Schaden, welcher durch den Betriebsunfall entsteht. Die Höhe des Schadens ist nach den Vorschriften der§§ 249, 252, 842 bis 845, 847 des Absatz 2 nur den ersten Sazz stehen zu lassen und Absatz 3 ganz zu streichen. Abg. Stadthagen ( Soc.):
Soeben ist erschienen:
Weltkrach und Weltmarkt.
Eine weltpolitische Skizze von Franz Mehring . Preis 25 Pfg. Porto 5 Pfg.
Wir empfehlen diese Broschüre beftens; ste liefert den Arbeitern das zur Beurtheilung der heutigen Frage der Weltpolitit des Reiches und der Flottenvorlage erforderliche historische Thatsachenmaterial durch die flare, gemeinverständliche Darlegung der historischen und sozialpolttischen Zusammenhänge früherer Weltmachts- Räusche, und legt ttar, warum der heutige frachende Kapitalismus nur noch ein Mittel zur Verlängerung seiner Herrschaft steht: Krieg und Schutzölle und welche Stellung dem gegenüber die Arbeiter zu nehmen haben.
Partei- Speditionen:
Wir wünschen eine Ausdehnung der Versicherung auf Nachtwächter, Krankenwärter, für die doch gewiß eine große Unfallgefahr vorliegt, für die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, für Dieser Paragraph gehört mit zu den wichtigsten des Gesetzes. die Wärter in zoologischen Gärten, auf Sportplätzen 2c. Diese Es handelt sich um die Frage, welcher Schaden dem Arbeiter zu erLeute dürfen doch nicht bloß deshalb der Versicherungswohlthat ver- fezen ist. Unser Antrag geht darauf hinaus, den Arbeiter als lustig gehen, weil für diese Berufe teine Organisation in Berufs- Menschen zu tagieren und ihn nach demselben Princip zu entgenossenschaften vorhanden ist. Die Kommission von 1897 fchädigen, wie das Bürgerliche Gesetzbuch für alle Reichsangehörigen ist ja auch biel weiter Die Mehrheit der den Schaden ersetzt. Gegenwärtig liegt die Sache so: damaligen Kommission hat fich aber leider ganz bon Nehmen Sie an, ein Arbeiter stirbt infolge eines Unfalls den Berufsgenossenschaften leiten lassen. Herr Fischbeck speciell mit Verschulden des Unternehmers, dem er seine Arbeitskraft hat überall vor den Berufsgenossenschaften tapituliert. Sinter hingegeben hat, so erhält die Witwe nicht den vollen Schaden erden Berufsgenossenschaften steht der Bund der Industriellen. Ich setzt, der ihr durch den Tod des Ernährers zugefügt ist, sondern im fenne feinen Verein, teine Behörde, die es jemals gewagt hat, so besten Fall noch nicht ganz zwei Drittel des wirklichen Schadens, gegen eine Gesegesvorlage aufzutreten, wie im Jahre 1897 der Bund während die Witwe eines andern, der nicht als Arbeiter bei demder Industriellen und das mit ihm liierte Gros der Berufs- felben Unfall verunglückte, wegen der Schuld des Unternehmers den genossenschaften. Reichstag und Reichsregierung wurden gerade- vollen Schaden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erhält. Der bezu gerüffelt, weil sie es unternommen hatten, durch die stehende hatten, durch die stehende Zustand statuiert also Zustand statuiert also ein Ausnahmerecht gegen Beschlüsse die Berufsgenossenschaften etwas mehr zu belasten. bie Arbeiter( Sehr richtig! bei den Soc.) Ebenso liegt es bei Ich hoffe, der Reichstag wird sich diesmal sein Selbstbestimmungs- Verlegungen, die nicht den Tod des Verunglückten herbeigeführt recht wahren und sich nicht sein Verhalten vom Bund der Industriellen haben. Nehmen Sie an, daß ein Arbeiter im Alter von 21 Jahren diktieren lassen, der gegen jede Verbesserung des Gefeßes zu umd ein Nichtarbeiter, der in demselben Alter steht, beide auf einem Gunsten der Arbeiter eintreten wird. Für alles, was fachlich Bau wegen Fahrlässigkeit des Unternehmers verunglücken, so würde notwendig ist, muß doch der Reichstag eintreten. Die Re- der Unterschied in den Schadensersatzansprüchen dieser beiden gierung fann wegen solcher Verbesserungen das Gesetz nicht Verletzten sich auf Hunderte von Mart belaufen. der volle Schadensersatz für den Arbeiter scheitern lassen.( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) geltend gemacht, unbillig, weil Die Gine merkwürdige Judikatur des Reichsgerichts hat die Kolonnen- jei Entschädigungspflicht der Berufsarbeiter als fleine Unternehmer bezeichnet. Ich kann nicht wünschen, genossenschaften hinausgeht über die Fälle, die auf Vorsatz daß der Reichstag sich diesem Standpunkt des Reichsgerichts an- oder Verschulden des Unternehmers beruhen. Thatsache ist aber, das Princip, daß daß schließt. Diese Kolonnen- und Gruppenarbeiter sind ihrer ganzen das Verschulden desjenigen, vollen Schadensersatz wirtschaftlichen Lage nach Arbeiter und müssen dem entsprechend der den Schaden veranlaßt hat, den behandelt werden. Infer Antrag ist also fein Antrag rechtfertigen soll, vom Bürgerlichen Geſchbuch längst auf: aus Demonstration gestellt, er entspricht durchaus der gegeben. Wer zum Beispiel ein Tier, etwa einen Hund, hält, praktischen Notwendigkeit. Wir haben uns bemüht, eine ist für jeden Schaden haftbar, der einem andern auch ohne VerDefinition des Begriffs Arbeiter" zu geben. Ich nehme nicht schulden des Besizers durch den Hund zugefügt wird. Soll nun an, daß die Grundstimmung der Kommission auch die Grundstimmung jemand, der einen Hund hält, mehr haftbar sein als jemand, der des Plenums sein wird; denn dann wäre es das beste, wir Social eine gefährliche Maschine hält oder eine gefahrbringende Beschäfdemokraten unterließen alle Abänderungsanträge und beschränkten tigung ausüben läßt? Die Rechtsentwicklung drängt mit Rotuns auf Auszählungen, um das Zustandekommen solch arbeiters wendigkeit dahin, daß auch ein solcher Unternehmer seinen vollen Schaden haftet. Die große feindlicher Bestimmungen zu verhindern. Sollten Vereinbarungen ge- Arbeitern für den troffen sein, alle unsre Verbesserungsanträge niederzustimmen, dann Gesetzgebungs- Kommission zur Vorberatung des Bürgerlichen Gesetzdürfte sich die Mehrheit freilich nicht wundern, wenn das Zustande- buchs hatte auch einen Paragraphen angenommen, der als das sokommen des Geſetzes ernstlich gefährdet wird. Ich hoffe, solche genannte ökonomische Ausgleichsprincip feſtegte, jeder für Anträge sorgfältig prüfen. Um diese Prüfung bitte ich Sie hiermit Bereinbarungen find nicht getroffen. Ich hoffe, Sie werden unire Schaden, den er verursacht, wenn auch nicht verschuldet hat, vollen Werke dort zu haben. Auch werden Inserate für
( Bravo ! bei den Socialdemokraten.) Abg. Franken( natl.)
vertritt die Ansicht, daß die Forderung des socialdemokratischen Antrags im Rahmen der heutigen Organisation nicht durchführbar sei.
allein
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Berlin vierter Wahlkreis O.: Robert Wengels, Großt: Frankfurterstr. 133, of part.-SO.: Fritz Thiet, Staligerstr. 35 v. part.- Sechster Wahlkreis( Moabit ): Karl Anders, Salzwedeler: Wedding und Oranienburger Straße 8, part. im Laden. Nun wird GesundVorstadt: Emil Stolzenburg, Wiefenstraße 14. Rosenbrunnen: Wilhelm Gaßmann, Grünthalerstr. 65. thaler Vorstadt und Schönhauser Vorstadt: Karl Mars, Charlottenburg : Gustav Scharnberg, Kastanien- Allee 95/96. Sefenheimerstr. 1, Ede Goethestr., v. 1 Treppe.- Deutsch- Wilmers dorf: Th. Müller, Berlinerstr. 132/133, rechter Seitenft. und W. Nidel Friedrichsberg- Friedrichsfelde: Carl Augufiaftr. 3, vb. I. Grünan: Engel, Dahmeftr. 6.Welt, Berlin O., Friedrich Karlstr. 4. Rixdorf: Ostermann, Erfstr. 6.- Schöneberg : With. Bäumler, Apostel Paulusstr. 13, Quergebäude Hochp. Otto John, Wilhelminenhofstraße 18. karleber, Cigarrengeschäft.- Johannisthal: Senftleben, Adlershof : Mar Worbs, Megerstraße 4. Restaurateur. Cöpenick: Franz Weber, Cigarren- Handlung, Grünauerstr. 1. Friedenau - Steglitz : H. Bernfee, Kirchstraße 15 in Friedenau . und Fr. Schellhase, Ahornstraße 15a. Baumschalenweg: Bestellungen nehmen entgegen in Steglitz : S. Mohr, Düppelstraße 8, rebs, Baumschulenweg 32, Hof lints II. Neu- Weissensee: Spediteur Heinrich Bachmann , Lehderstraße 1, part. lints. Außerdem ist sämtliche Parteilitteratur sowie alle wissenschaftlichen
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Ober- Schöneweide: Nieder- Schöneweide:
Schadensersatz zu leiſten hat, so weit dadurch sein ſtandesgemäßer den Vorwärts" entgegengenommen.
her
nur
in
Unterhalt nicht beeinträchtigt wird. Dieser Paragraph ist nachinfolge des der Widerstands Freifinnigen Um genaue Angabe der Adresse wird der Reichstagskommission des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht in das Gejezz hineingekommen. Wenn dieser Paragraph angenommen dringend gebeten. wäre, würde damit ganz evident die utopistische Behauptung
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