es
der
Gerichts- Beitung.
Der Ueberfallene rief: ,, Was wollen Sie von
Sonntag, Sonntag, 6. Mai 1900.
schwornen den alten Spruch zu beherzigen:" Es ist beſſer, zehn Die Geschwornen famen nach längerer Beratung wiederum zu Schuldige laufen zu lassen, als einen Unschuldigen zu verurteilen." einem Schuldigipruch unter Versagung von mildernden Umständen. Das Urteil lautete auf sechs Jahre Zuchthaus, Ehrverlust und Polizeianfficht.
Arbeitsteilung durchgeführt sei, und daß der Vorderrichter mit Der Zeuge Karl Stern behauptete, daß die fragliche Aeußerung Recht die Thätigkeit der Arbeiterinnen des Dr. Lange dem Gesamt- anders gelautet habe. Er habe gesagt, daß es unrecht sei, wenn en Auch ein ,, Helfer der Armen". Der Schmiedemeister und Druckereibetriebe zugerechnet habe. andrer den Schott unschuldig verurteilt werden lasse, wenn er der Armenkommissions- Vorsteher Julius Sandau, Steinmegstr. 38 in Rigdorf wohnhaft, stand gestern wegen Sittlichkeitsvergehens vor der Schwurgericht des Landgerichts I zum drittenmal. Eine Anklage wegen Straßenraubs beschäftigte gestern das Thäter wäre, würde er sagen, ich bin's gewesen". Der Angeklagte und der Zeuge Karl Stern mußten sich neben einander In der Nacht ersten Straffammer am Landgericht II. Am 10. Januar d. J. kam zum 15. November v. J. war der Arbeiter Bustiwa d, von einer vor die Geschwornen stellen und abwechselnd den grauen Mantel die unverehelichte Klara Dewi während der Sprechstunde zu S. Festlichkeit kommend, auf dem Weg nach seiner in der Deminer anziehen. Eine gewisse Aehnlichkeit war ja vorhanden, aber der ung ersuchte um eine Unterſtügung. Der Angeklagte warf sie auf straße gelegenen Wohnung begriffen. An der Ecke der Bellermann- Angeklagte war fast einen Kopf größer als der Zeuge. Der Bedas Sofa und suchte ihr Gewalt anzuthun. Nach langem Ringen und Grünthalerstraße trat ein auffallend großer Mann, mit einem raubte ließ sich auch nicht schwankend machen; mit aller Entschiedenbeit blieb er dabei, daß der Angeklagte und nicht der Zeuge heit blieb er dabei, daß der Angeklagte und nicht der Zeuge Bedrohten, sich loszureißen und aus dem grauen Mantel angethan, dessen Stragen er in die Höhe geschlagen Stern der Thäter jei. Während der Staatsanwalt wieder für lier Zimmer zu fliehen. Sie hat auf der Stelle Anzeige er- hatte, an ihn heran, umschlang mit dem rechten Arm stattet, Sandau wurde in Untersuchungshaft genommen, aber ben Oberkörper Bustiwads, daß dieser sich nicht rühren Schuldig plädierte, führte der Verteidiger aus, daß doch immer5 Tagen wieder entlassen, weil Fluchtverdacht nicht konnte und rannte ihm die Worte zu! Hast Du Geld hin noch zweifel beständen, ob der Angeklagte der Thäter vorlag. In der gestrigen Hauptverhandlung griff der Angeklagte zu bei Dir?" sei, und daß derselbe auf Grund der vorliegenden Verdachtsmomente dem bequemen Mittel, die Zeugin unglaubwürdig zu machen, mir? Zaffen Sie mich los!" Der Angreifer fuhr aber mit der als überführt nicht angesehen werden könne. Er bitte die Geund der Gerichtshof würde, wie publiciert wurde, zweifelhaft gewesen Linten in die Taschen Bustiwads und als er diese leer fand, zog er fein, ob dem Angeklagten oder der Zeugin mehr Glauben beizu- deffen Uhr heraus, riß mit einem kräftigen Rud die Kette durch, vermessen sei, wenn dieselbe nicht sofort beim Verlassen des Sprech - jette dem Ueberfallenen einen heftigen Stoß gegen die Brust, daß zimmers den Vorfall zwei anderen Frauen, die auch den Armen- dieser hintenüber zu Boden fiel, und rannte mit seiner Beute die Kommissions- Vorsteher sprechen wollten, in genau derselben Bellermannstraße hinunter. Bustiwack raffte sich auf und verfolgte den Weise geschildert hätte, wie sie das vor Gericht Räuber, bis dieser in einem Hause in der Bellermannstraße verschwand. that. Der Gerichtshof nahm thätliche Beleidigung als erwiesen an Bis morgens 3 Uhr wartete Bustiwack vor dem Hause, ohne daß er Ans Halle a. S. wird uns vom 4. Mai berichtet: Der Prozeß und erkannte auf einen Monat Gefängnis. Von einer einen Schuhmann zu Gesicht bekam. Dann zog er es vor, nach der Freifrau Helene v. Freyberg, der wiederholt die Gerichte beGeldstrafe wurde Abstand genommen, weil es besonders Hause zu gehen. Am folgenden Morgen erstattete er Anzeige bei fchäftigt hat, fand heute vor dem hiesigen Landgericht seinen Abschluß. strafbar sei, wenn der Einfluß des öffentlichen der Polizei. In dem bezeichneten Hause wohnten mehrere übel be- Die Angeklagte hatte mit ihrem im Jahre 1896 verstorbenen EheEhrenamts zur Vergewaltigung der Armen und teumundete Persönlichkeiten, darunter auch der vielfach mit Zucht manne, dem Gutsbesitzer Burghardt von Freyberg in Reinsdorf hilflosen mißbraucht werde. haus vorbestrafte Arbeiter Paul Schott. Gine Haus bei Wittenberg in sehr schlechten Verhältnissen gelebt. Im Jahre Der Schriftsteller Dr. Lange war als Verleger der suchung förderte zwar die geraubte Uhr nicht zu Tage, 1895 war die Ehe getrennt worden und zwar wegen beiden Deutschen Zeitung" angeflagt worden, sich gegen die wohl aber einen grauen Hohenzollernmantel, der Schotts Eigentum Teilen zur Last fallenden Bergehungen. Nach dem Tode von Arbeiterschutz- Bestimmungen der Gewerbe- Ordnung ver- war. Als Schott dem Beraubten vorgestellt wurde, war er im ersten Freybergs machte die Witwe ihre Erbrechte geltend und trat gangen zu haben. Die Deutsche Zeitung" wird bei Bürenstein ge- Augenblick schwankend, ob er den Thäter vor sich habe, es schwand dabei auch als Klägerin gegen ihre Söhne auf. Vornehms druckt. Der Druckereibefizer hat auf seinem Betriebsgrundstück Herrn bei ihm aber jeder Zweifel, nachdem Schott den Mantel angezogen lich war es ihr darum zu thun, die Vormundschaft des Lange einen Raum zur Verfügung gestellt, worin der Ver- hatte. In der ersten Verhandlung erzielte der Angeklagte eine Ber - Wittenberger Rechtsanwalts Dr. Gause zu beseitigen, gegen den sie Leger durch eigene Angestellte die Zeitungen zum Versand tagung, in der zweiten sprachen die Geschwornen ihn fchuldig, in 12 Briefen allerlei Beschuldigungen erhob. Sie wurde darauf vom herrichten läßt. Mit dieser Arbeit hat der Angeklagte worauf Schott zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Auf Landgericht Wittenberg ( Bweig- Straffammer) wegen Beleidigung des verschiedene Frauen zu einer Zeit beschäftigt, zu welcher nach§ 137 Grund eines Formfehlers ging der Revisionsantrag durch. Zur Dr. Gauje zu 500 M. Geldstrafe verurteilt. Auf eingelegte Revision der Gewerbe- Ordnung Arbeiterinnen in Fabriken nicht beschäftigt gestrigen erneuten Verhandlung hatte die Verteidigung einen hob das Reichsgericht wegen materieller Gefeßesverlegung das Urwerden dürfen. Nach§ 137 ist die Beschäftigung von Arbeiterinnen umfangreichen Entlastungsbeweis angetreten, um Zweifel an teil auf und verivies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an in Fabriken verboten während der Nachtzeit von 81/2 Uhr der Schuld des Angeklagten anzuregen. Dieser behauptete, das Landgericht Halle. Zur heutigen Beweisaufuahme waren abends bis 51/2 Uhr morgens und am Sonnabend sowie an daß er in der fraglichen Nacht um 10 Uhr schlafen ge- mehrere Offiziere, Aerzte zc. als Zeugen und Sachverständige geden Vorabenden der Festtage nach 5½½ Uhr nachmittags. Das gangen sei. Es wurde dies von seiner Wirtin, die mit dem An- laden. Um aber die nach der Ansicht des Vorsitzenden unangenehme, Landgericht verurteilte Dr. Lange zu einer Geldstrafe, indem geklagten zusammen lebt, bestätigt. Ferner hätten sein Mantel und aufgebauschte und scharf zugespiste Sache aus der Welt zu schaffen, es die Druckerei der Firma Bügenstein als eine Fabrit ansah und fein Hut auf dem unverschlossenen Flur gehangen, irgend ein andrer wurde ein Vergleich angestrebt und geschlossen. Die Angeklagte, die die Thätigkeit der Arbeiterinnen Langes diesem Fabrikbes Hausbewohner hätte sich sehr leicht seine Sachen während einiger jetzt ihr Erbrecht erkämpft hat, nahm die beleidigenden Aeußerungen triebe zurechnete. Der Angeklagte legte Revision ein und machte Stunden aneignen und die That ausführen können. Nach dieser und Dr. Gause den Strafantrag zurück. geltend, die Thätigkeit seiner Arbeiterinnen dürfe nicht dem Richtung hin habe sich der Handelsmann Karl Stern durch eine Fabritbetrieb des Druckereibesizers zugerechnet werden, wenngleich Aeußerung verdächtig gemacht, die er seinem Bruder Im Görliger Gattenmordprozeß haben die Geschwornen die fie in einem Raum des Fabrikgrundstücks arbeiteten. Die Erich Stern gethan habe. Der letztere befundete denn auch, Schuldfrage verneint. Darauf wurden die Witive Marie Martha Frauen wären demzufolge auch nicht als Fabritarbeiterinnen daß sein Bruder zut ihm gesagt habe: Paul Schott Willing und der Geschäftsführer Paul Friedemann von der gegen anzusehen und er müßte freigesprochen werden. Der Straffenat des ist unschuldig, wenn er wieder verurteilt wird, trete ich vor und sage sie erhobenen Anklage des Mordes, begangen an dem Kaufmann Rammergerichts verwarf jedoch die Revision mit der Be- ich bin es gewesen!" Einige Zeugen bekundeten auch, daß Karl Willing zu Wittichenau , freigesprochen und sofort aus der Untergründung, daß es sich hier um ein Fabriketablissement handle, wo Stern bisweilen den grauen Mantel des Angeklagten getragen habe. suchungshaft entlaffen.
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