Das Tier|a9 der Mensch nicht! Wie gut, in Hitlerdeutsdiland ein Tier zu sein! Sämtliche deutschen   Tierschutz-Vereine ha­ben, wie man sich erinnern wird, den Preußen- Zar Görlng zum Ehren- Vorsitzenden und »Schirmherrn  " ernannt Weil diese Hitler  - Kreatur ihren Schutz angedeihen läßt Nun ha­ben die jetzt Deutschland   regierenden Menschen- beiniger ein scharües R eich s-Tlcr sehn tz- g e s e t z erlassen. Den Tieren wird gewährt, was den Menschen versagt bleibt. Die Ver­fassungsartikel. die den Schutz des Lebens und der persönlichen Freiheit eines jedes deut­ schen   Bürgers gewährleisten, sind ja dank der Verordnung des Reichspräsidenten von Hindenburg außer Kraft Um wieviel haben es also heute In Hitler-Deutschland die Tiere besser! Verboten ist; Rohes Mißhandeln oder un­nötiges Quälen eines Tieres aber erlaubt ist: Menschen viehisch zu sieht zu brennen(er ist unter entsetzli­chen Qualen daran gestorben): einem Wehrlosen mit einem Messer In den Hand­rücken Hakenkreuze zu schneiden; einen Schutzhäftling" so zu mißhandeln, daß er das Gedächtnis verliert(Rechtsanwalt Litten); tausonde andere Häftlinge roh zu verstümmeln: Gefangenen mit Fußtritten die Nieren zu zerquetschen(Rechtsanwalt Eckstein) und sie für immer krank und siech zu machen! Verboten sind: Versuche an lebenden Tieren im allgemeinen aber erlaubt ist: Willkürliche Sterilisa­tionen und Kastration von Menschen, wenn sie nicht demerbbiologischen und rassi­schen Ausleseprinzip" der Hitler-Germa­nen entsprechen. Nurzulässig" sind: Forschungsversuche V erbredierredit Lebenslänglidie Verwahrung und Kastration mißhandeln und sie in zahllosen Gefäng­nissen, Zuchthäusern und 26 Konzentra­tionslagern zu quälen! Mit Gefängnis bis zu zwei Jahren wird bestraft, wer sich Tier-Mißhand­lung oder Tier-Quälerei hat zuschulden kommen lassen Heimat, irrte umher und fand einen Trollspuk, w'6 er ihn als Kind in Märchen erlebte: Schreckhafte Erscheinungen, viereckige Gesich- 4e'", Gestaltungen einer irren Welt. Vertraute Sprache ringsum, aber seltsam gedämpft, ge­flüstert, gehemmt, krank. Alles so lauernd, als wüßten Millionen plötzlich aufwachen, Masken abwerfen, verhaßte Kulissen«erschlagen, Fah- n«n zerreißen, Flüche, Verwünschungen, An­klagen laut heraus schreien;Deutschland  tollen wir! Deutschland  , unsere Heimat! Keine fremde Kaserne, keine hunnische Schreckens­kammer, kein feindliches Konzentrationslager. kein braunes Panoptikum! Deutschland   wollen Wir!" Suchend schritt er durch eine lange Vor­ortallee. Hier mußte der Platz sein, wo sie einst als Buben___. Lautes Trommeln schreckte flw auf. Die Straße daher zog ein SA.-Trupp. Hahnen voran. Leute blieben stehen, mußten die Hahnen mit ausgerecktem Arm grüßen. Er schwenkte in eine Seitenstraße, wollte den Hammel nicht sehen. Da sprangen ihm schon e'ni2e braune Lümmel nach.Willst du wohl salutieren, Lump!" Gummiknüppel sausten. "'or seinen Augen drehte sich Straßeagrau mit Braun untermischt. Er ballte die Faust, schlug irgendwohin... Wieder hämmerten Gummi- lüttel. Dann packten sie den halb Bewußt- 0sen und schleppten ihn davon. Man hörte nichts mehr von ihm. Der alte �ohuhmacher wartete drei Wochen, dann pickte er den Koffer an die Tochter Im Kueinlaod. Hitler, Techniker aus Wien66 Das Erlebnis der Frau Popp. DieSüddeutsche Sonntags­post" veröffentlicht in Nr, 47 die Erinnerun­gen eines Schneiderehepaares Namens Popp aus München  , bei dem Hitler von 191214 als Zimmerherr wohnte. Voll tiefer Rührung wird da geschildert, was für ein solider Herr sozusagen einbesserer Herr" der Mieter war, wie er nicht trank und nicht rauchte, nicht tanzte und kein Mädchen anguckte, son­dernbis in die Nacht über den Büchern lernte". Mitten in dem byzantinischen Aftermieter- Heldensang derSüddeutschen" findet sich ein verräterischer' Passus; Nun sah er erst, daß Frau Popp ihm einen Zettel gebracht hatte, den polizei­lichen Meldezettel. Er nahm die Feder und füllte in kleinen, zusammenge­drängten Buchstaben das polizeiliche For­mular aus. Als Frau Popp wieder in der Küche saß, setzte sie die Brille auf und überflog den Zettel, der die Namenszüge des neuen Zimmerherrn trug: Ado« Hitler  , Techniker aus Wien  ". ... Adolf Hitler  , das hatten sie freilich bald bemerkt, war gar nicht Techniker, wie es auf dem Meldezettel stand, sondern Zeichner und Maler.. War gar nicht Techniker, war auch gar nicht Zeichner.., sondern Anstreicher! an Tieren, wenn sie einen bestimmte® wis­senschaftlichen Erfolg erwarten lasse® aber erlaubt ist: Mit einem 65-MiIlionen- Volk ein Verbrecher-Experiment zu ma­chen, das ein schlimmes Ende erwarten läßt! Verboten ist; Ein Tier anders als schmerz­los zu töten aber erlaubt Ist: Mensche® mit Gummi­knüppeln, Stahlruten, Totschlägern und Reftpeitschen solange zu schlagen, bis sie eine blutige und zerfetzte Masse sind und eines qualvollen Todes sterben! Verboten ist: Willkürlich ein anderes als ei® niederes Tier zu solchen Versuchee zu gebrauchen aber erlaubt ist: In Hitler-Deutschland das höchststehende Lebewesen, den Men­schen zu quälen und zu morden! samkeit als Vermeidung unnötiger LeMea erzeugt werden soll. Aber gerade an die-- ser Voraussetzung fehlt es in einem Lande, in dem Fieberhitze und Raserei täglich mit allen Mitteln neu entzündet werden, zu hundert Prozent Was gar die Kastration alsvorbeu­gende Sicherheitsmaßregel" gegen Sitt­lichkeitsverbrecher anbelangt so eröffnet sie die Prospektive auf eine neue Aera mittelalterlicher Leibesstrafen. Die offi­zielle Wiedereinführung der Prügel­strafe(neben ihrer inoffiziellen Verhän­gung in den SA-Höllen) steht sowieso auf dem Programm der Nazi, in den Straf­anstalten ist sie bereits alsOrdnungs­strafe" wieder zulässig. Aber man kann da noch weiter gehen: wenn man den Sitt­lichkeitsverbrecher kastriert, warum dann nicht dem Taschendieb die Finger abhak- ken, dem Spion die Augen ausstechen usw. usw.? Der völlige Rückzug ins Mit­telalter wird dieserRevolution" auf dem Gebiete des Strafrechts nicht schwerer fallen als auf anderen Gebieten. J u s t i n i a n. Rlditer Lynch Aus Sachsen, wo es am braunsten ist In Seifhennersdort in Sachsen   berief am 5. November der stellvertretende Nazi  -Bür­germeister N e u m a n n eine Einwohnerver­sammlung ein und hielt gegen seinen Antivor- gänger F i c h t n e r eine Rede, in der er ihn in zahlreichen Einzelfällen der Korruption be­schuldigte. Fichtner wohnte gezwungener Weise der Versammlung bei und mußte die ganze Anklagerede anhören, ohne ein Wort zu seiner Rechtfertigung sagen zu dürfen. Nach seiner Rede ließ Neumann'die Versammlung darüber abstimmen, ob sie mit Fichtner noch zusammen arbeiten wolle, was sie gegen eine Stimme verneinte. Danach forderte Neumann. den Altbürgermeister, der auch vor der Abstimmung nichtzuWorte gekommen war, zum Verlassen des Saa­les auf. Damit war jedoch das edle Spiel noch nicht zu Ende; es gab noch ein Nachspiel, wie ans folgender amtlicher Bekanntmachung der Ortsgruppenleitung hervorgeht: Nach der gestrigen Kundgebung ist dem Ortsgruppenleiter mitgeteilt worden, daß sich ein kleiner, unliebsamer Zwi­schenfall mit dem Bürgermeister ereignet haben soll. Es wird aus­drücklich darauf aufmerksam gemacht, daß die Ortsgruppcnleitung denselben durchaus nicht billigt, sondern verurteilt. Die Ver­breitung falscher Nachrichten darüber wird geahndet. Ob der Bürgermeister Fichtner denkleinen unliebsamen Zwischenfall'* ohne dauernden Schaden überstanden hat, darüber meldet die Ortsgruppcnleitung nichts. Ein Brief 9 Monate Ein I9]ähriges Mädchen aus Emmerich   hatte an seinen holländischen Freund einen Briet geschrieben, der an der Grenze kontrolliert wurde. Da der Brief wahre Behauptungen über die deutschen   Zustände enthielt, wurde das Mädchen zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Doch alsnationaler Held" wird gefeiert und zum General der Infan­terie wird vom Reichspräsidenten beför­dert, wer zehntausende Menschen foltern läßt, wer befohlen hat, es müsse auf alle Fälle geschossen werden wer gesagt hat, ein Mord sei kein Mord, wenn er eine .nationale Tat" sei, wer erklärt hat, die Polizei sei nicht dazu da,marxistische Verbrecher zu schützen", wer ein Blut­gesetz sondergleichen gegen anders Ge­sinnte verlanßt hat! Verboten Ist: Ein Tier derartig zu ver­nachlässigen, daß es durch erhebliche Sehmerzen oder Schaden erleide aber erlaubt Ist: 170.000 deutsche Staats­bürger in Konzentrationslager und Zucht­häuser zu sperren, sie dort schlimmer noch als Tiere zu behandeln; ihnen eiternde Wunden durch Hieb- und Stichwaffen bei­bringen zu lassen; Söhne zu zwingen, die eigenen Väter zu prügeln; und Gefangenen mit bestialischer Gewalt Arme oder Beine zu breche® und sie zu zwingen, aus Jauche- Kübeln zu trinken! Verboten ist: Ein Tier unnötig zu Ar­beitsleistungen zu verwenden, die offen- sichtüch seine Kräfte übersteigen aber erlaubt ist: Alte Männer zu körper­lich schwerster Arbeit zu zwingen, sie mit Gummiknüppeln blutig zu schlagen, wenn sie unter dieser Arbeit zusammenbrechen; halbwüchsige und kranke in einenArbeits­dienst" zu pressen, gegen de® der alt- testamentarisohe ägyptische Frondienst eine spielerische Angelegenheit war! Verboten ist: Einem Hund die Ohren oder den Schwanz zu kürzen aber erlaubt Ist: Einem Schutzhäftling eine brennende Fackel unter die nackten Füße zu halten; einem Häftling(Rechts­anwalt Jaoohim) mit glühenden Stempeln Hakenkreuze auf den Kopf und ins Ge- Niemand urteilt strenger über gefalle­ne Mädchen als alternde Kokotten, nie­mand rümpft verächtlicher die Nase Ober Armut als reichgewordene Bettler, nie­mand ersinnt härtere Strafen gegen Ver­brecher, als wer selber durch endlose Verbrechen zur Macht kam. Die nationalsozialistische Reichsregie­rung kündet ein neues Strafgesetz an, und zwar ein Spezialgesetz gegen gefähr­liche Gewohnheitsverbrecher. Die sehr umstrittenen Bestimmungen, die der vom Reichstag bis 1932 beratene Ent­wurf eänes Strafgesetzbuches in seinem ersten Teil gegen das Berufsverbrecher­tum vorsah, sind aus ihm herausgenom­men und noch bedeutend vermehrt und verschärft zu einem Sondergesetz ver­eint worden. Nach diesem Gesetz sollen gefähr­liche Gewohnheitsverbrecher schon zwei Vorstrafen genügen als objektive Voraussetzung für die Feststel­lung dieser Eigenschaft! bei erneutejn Rückfall mit Zuchthaus biszufünf- zehn Jahren bestraft werden können, auch wenn die Tat an sich mit viel gerin­gerer Strafe bedroht ist. Ferner können sie lebenslänglich in Sicherheits­verwahrung genommen werden? Aehnliche Verwahrung teils lebensläng­lich, teils zeitlich ist zulässig gegen geistig Minderwertige, vermindert Zurech­nungsfähige, Alkoholiker, Landstreicher undsoweiter. Es wäre das neue Gesetz kein national­sozialistisches Produkt, wenn es nicht be­sonders eigentümliche Vorschriften in der sexuellen Sphäre enthielte: gefährliche Sittlichkeitsverbrecher können nach dem Gesetz auf richterliche Anordnung ka­striert werden. Nicht etwa handelt es sich hier um eine bloßeSterilisation", die Un­fruchtbarmachung, wie sie ein früheres Gesetz der Nazi in gewissen Fällen zu­ließ, sondern um die Zerstörung von Ge­schlechtsorganen mit dem Ziel der völli­gen Entmannung. Im allgemeinen war gegen die früheren Bestimmungen des Strafgesetzentwurfes eingewendet worden: so wenig sich ge­gen einen besseren Schutz der Gesell­schaft durch dauernde Unschädlichma­chung der wirklich unverbesser­lichen Verbrecher etwas einwenden läßt, so bedenklich ist es anderseits, die Entscheidung darüber, wer alsunverbes­serlich" anzusehen ist, einer erzreak- tionären Richterschaft zu über­lassen. Nicht nur seien im allgemeinen Härte und Willkür zu befürchten be­sonders groß sei die Gefahr, daß poli­tisch Oppositionelle, die aus idealer innerer Einstellung den Staat oder die heutige Gesellschaftsordnung bekämp­fen, beim dritten Verstoß gegen Strafbe­stimmung für unverbesserliche Gewohn­heitsverbrecher erklärt und lebenslänglich eingesperrt würden. Zumal diese Art Leute sich wirklich nichtbessern" wollen. Es bedarf keiner besonderen Begrün­dung, daß die Gefahr solcher reaktionärer Gesetzesanwendung imDritten Reich  " sich verhundertfacht hat. Die Aus­scheidung der unverbesserlichen Asozia­len aus dem Volkskörper, ihre Abschlie- ßung und dauernde Unschädlichmachung ist selbstverständlich nach wie vor ein durchaus beachtliches Problem. Aber hier gilt genau das gleiche, was zu dem Steri­lisationsgesetz zu sagen ist: solche Dinge müssen mit größter Sachlichkeit, Leidenschaftslosigkeit und strengster Objektivität ausge­führt; werden, wenn nicht viel mehr Scha­den als Nutzen, viel mehr sinnlose Grau- Dieser Beruf aber erschien ihm nicht vor­nehm genug, er hatte schon immer den Zug zum Höheren" Deshalb hielt er mit seinen Arbeitskollegen niemals gute Kameradschaft, er schämte sich ein Arbeiter zu sein. Und darum fälschte er seinen Meldezettel. Man kann fälschen aus Liebe, aus Leiden­schaft, aus Geldsucht. Hitler   fälschte seinen polizeilichen Meldezettel, weil er in den Augen der braven Frau Popp nichtein gewöhnlicher Arbeiter" sein sollte, er fälschte unter dem Zwang seines Minderwertigkeitskomplexes, Tragikomödie eines Kleinbürgers! Dichters Ängste Vom Frickschen Reichsinnenministerium protegiert, erscheint in Dresden   eine Monats­schrift fürvölkische Kultur". In der Propa­gandanummer fordert ein gleichgeschalteter Skribent den Einbau des Dichters in den Staat." Das steht wörtlich so ein paarmal schwarz auf weiß. Staatliche.Jfege und Pflege" wird gefordert, damit der Dichter nicht.jdern Juden In die Arme getrieben" wird und damit das,was der Dichter muß und was der Staat will, zwanglos zusammen fällt.. Aach   dieses hilflose Zeug steht wörtlich da. Dann aber gehts weiter: So muß die Hege und Pflege sich vor allen Dingen und zuallererst dahin auswirken, daß dem Dichter die Angst genommen wird, er dürfe letzt nicht mehr schreiben, was er wolle, er müsse sich etwa auch noch an g e- wlsse Stoffe halten, die besonders ,4eutsctf' seien. Diese Angst ist näm­lich vorhanden und sie ist gerade bei un­seren Besten vorhanden. Aber wie die.Jiesten" das nun machen sollen, daß sie in der Angst das völkische Rich­tige treffen und dabei richtige Kunst entsteht den Trick hat noch niemand entdeckt und dar­über zerbrechen sich alle Beteiligten im Drit­ ten Reich   die Köpfe. Die selbstverständliche Voraussetzung jedes wirklichen Kunstschaffens, nämlich Freiheit, wagt keiner der besorg­ten Kulturhüter zu fordern. Ein eckelhaltes Bild hilfloser Feigheit und Heuchelei! Sarottls Pedi Die bekannte Berliner   Schokoladenfabrik Sarotti   hat eine neue Konfektpackung her­stellen lassen: Schwarzweißrot mit Eichen­laub! Das Berliner   Polizeipräsidium hat jedoch auf Grund des Gesetzes über den Schutz der nationalen Symbole diese Packung verboten. Katholisdies Klrdienblatt ▼erboten Das.Katholische Kirchenblatt für Bochum  und Umgebung" ist wegen eines staatsfeind­lichen Artikels für vier Wochen verboten wor­den. Seid mensdilidi zu Fischen! Wie das Büro des Vereines Deutscher   Zei­tungsschreiber meldet, ist durch die preußische Polizeiverordnung der Schutz der Fische vor Quälereien neu geregelt worden.