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Br. 146. 17. Jahrgang. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Die Ausschreitungen am Rosenthaler

wo

Thor.

Neumam 6 Wochen Gefängnis.

Hartig frei.

Stubbe frei.

Böhme 3 Wochen Gefängnis. Müller 6 Monate Gefängnis. Ahrendt frei.

Schermer 9 Monate Gefängnis. Höpner 6 Monate Gefängnis. Mülfer 6 Tage Haft.

Hänsel 6 Monate Gefängnis, 1 Woche Haft. Schwitt 5 Monate Gefängnis, 2 Wochen Haft. Gehrmann 8 Wochen Haft. Dimde 5 Monate Gefängnis. Schulz 2 Wochen Haft. Schilawa 1 Monat Gefängnis.

Tokales.

Mittwog, 27. Juni 1900.

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einer neuen Fluchtlinie für die Südost Seite der Alten Jakobstraße zwischen Oranien und Stallschreiberstraße. die Herstellung eines Stichtunnels vom Stettiner Tunnel nach den Vorortbahnsteigen unter den Geleisen auf der Westseite des Stettiner Bahnhofs, Berichterstattung, betreffend die Wahl eines Bürger­deputierten in die Deputation für die städtischen Kanalisationswerke und Nieselfelder, von drei Taratoren und einem Tagator- Stell­vertreter für einige Pferde- Aushebungs- Kommissionen, sowie von Mitgliedern und Mitgliedern- Stellvertretern für die Einkommensteuer Veranlagungstommission.

Der Brandenburgische Städtetag, der jetzt in Sprem dberg versammelt ist, beschäftigte sich mit der Bekämpfung der Tuberkulose. Nach den vom Städtetag angenommenen Leit fäßen haben die Gemeinden gegen diese Volkskrankheit mit­zuwirken: a) durch Schaffung von Baupolizei Verord­nungen, welche den gesundheitlichen Standpunkt besonders berüc fichtigen; b) durch strenge Regelung des Aftermieter-, insonderheit des Schlafstellenwesens; c) durch strenge Ueberwachung auch der Räume für Hausindustrie; d) durch Unterstügung der Bewegung zur Beschaffung guter Arbeiterwohnungen; e) event. durch Bau solcher Wohnungen für die in städtischen Betrieben beschäftigten Arbeiter.

Von den Parteigenossen des vierten Reichstags- Wahl. kreises wird am Sonntag, den 15. Juli, im Schloß Weißensee ein Sommerfest abgehalten, auf welches wir die Arbeiterschaft heute schon aufmerksam machen. Die früheren Veranstaltungen des Kreises geben Gewähr dafür, daß auch das nächste Fest. Partei­genossen und Genossinnen vollauf befriedigen wird.

Die Freisprechung des Lehrers Richard

Der Städtetag hat gut Leitfäge gegen die Tuberkulose an zunehmen, wo die Verwirklichung dieser Maßnahmen noch im weiten Felde liegt und bei den meisten Mitgliedern der auf Grund des Klassenwahlrechts gewählten kommunalen Körperschaften auch auf ganz entschiedenen Widerstand stoßen wird.

Um

bie

im

Der Vorstand des Goethe- Bunds meint es gewiß herzlich gut mit seinem vom Polizeipräsidenten acceptierten Vorschlage. Aber ganz ohne Stomit ist seine Rolle als ästhetischer Beistand der berühmten st un st patrouille doch nicht.

In dem Prozeß Spielvogel und Genossen( Aus­fchreitungen am Rosenthaler Thor aus Anlaß des Ausstands der Straßenbahner) ist gestern nach fünftägiger Verhandlung die Beweis­aufnahme geschloffen worden. Staatsanwalt Dr. Romen begründete die Anklage in ausführlichem Plaidoyer. Die Ausschreitungen aus Anlaß des Ausstands der Straßenbahner haben die Gerichte schon an ber schiedenen Stellen beschäftigt und zum Teil seien die Beteiligten schon er­heblich mit Freiheitsstrafen bedacht worden, die außergewöhnlich erscheinen fönnten, wenn nicht auch außergewöhnliche Umstände in Betracht zu ziehen wären. Die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit seien nicht bloß gefährdet, sondern auf das Erheblichste verlegt worden. Es habe sich auch bei dieser Gelegenheit wieder die alte Bei den am schwersten Verurteilten wurde Aufruhr als vor Thatsache gezeigt, daß überall da, wo die Polizei einzu- liegend angenommen. Den beleidigten Schuyleuten wurde die schreiten genötigt sei, ein Mob und Janhagel sich ans Publikationsbefugnis im Berliner Lokal- Anzeiger" zugesprochen. sammle, der den Beamten ihre Pflichterfüllung erschwert, sie beschimpft und sogar mißhandelt. Er befürchte, daß auch der Ausgang dieser Verhandlung für manchen der Angeklagten ein recht trauriger werden dürfte, und daß der Denkzettel, den mancher er­halten werde, ihn sein ganzes Leben lang schmerzen dürfte. Sie tönnen sich darüber nicht beklagen, denn sie haben sich ihr Schicksal selbst bereitet. Jedermann wisse, daß da, eine Zuſammenrottung stattfinde, der ruhige und ver­ständige Mann nicht nicht bloß in feinen eignen Interesse gut thun, sondern geradezu verpflichtet sei, sich so schnell als möglich zu entfernen. Er erachte für dargethan, daß die Aus­Das neue Wirken des Goethe: Bunds. Die Presse erhielt schreitungen am Rosenthaler Thor und in den Seitenstraßen zu geftern folgende Mitteilung: Nach dem Fallen der lex Heinze find Zeiten den Charakter des Aufruhrs, des Landfriedensbruchs an vielfache Bedenken laut geworden, ob der in erster Reihe zur Be­genommen hatten und es sei deshalb notwendig, zu prüfen, zu ist geeignet, bei allen denen ein eigentümliches Empfinden zu erkämpfung dieses Gesezes gegründete Goethe Bund weiterbestehen welcher Zeit die einzelnen Angeklagten fich an den Ausschreitungen regen, welche die Gerichtsverhandlungen verfolgten, die seither aus und seinem Wirten positive Biele würde segen fönnen, zumal in beteiligt haben. Der Staatsanwalt stellt sich im Verlaufe der Prüfung Anlaß der Büchtigung des Knaben Fischer durch den Lehrer Richard der Oeffentlichkeit nichts von der Thätigkeit des Bunds verlautete. bezüglich der Anwendung des§ 153 der Gewerbe- Ordnung auf einzelne ftattgefunden haben. Wie bekannt, waren seiner Zeit die Journalisten Daß aber diese Thätigkeit keineswegs geruht hat, wird jezt Angeklagten auf den Standpunkt, daß die Angestellten der Brüning und Vorm eng angeflagt, weil sie sich bei Besprechung zur Kenntnis gebracht. Der Vorstand des Goethe Bunds hat in Straßenbahn unter den Bestimmungen der Geber Schöneberger Schulaffaire der Beleidigung durch die Preffe einer Eingabe an den Herrn Polizeipräsidenten   die Schwierigkeit werbe- Ordnung stehen, denn wenn der§ 6 der Gewerbe- schuldig gemacht haben sollten. Nachdem Brüning und Vormeng dargelegt, die den ausführenden Organen der Polizei aus ihrer Auf­Ordnung befage, daß diese keine Anwendung finden solle auf den von der zweiten Straftammer des Landgerichts II wegen formaler gabe erwachsen, anstößige Bilder und Schriften aus den Betrieb von Eisenbahn- Unternehmungen, so sei dabei Beleidigung verurteilt waren, dies Urteil aber infolge der von den Schaufenstern der Buch- und Kunstläden zu entfernen, ohne durch nicht an die Betriebe der Pferdebahnen, elektrischen Straßen- Angeklagten eingelegten Revision vom Reichsgericht aufgehoben ihr Vorgehen das Empfinden der ästhetisch Gebildeten zu bahnen 2c. gedacht worden. Bezüglich des Angeklagten Vergolders worden war, kam die Angelegenheit nochmals vor der 2. Straf- beunruhigen. die Exekutivbehörde in dieser Beziehung hat der Vorstand dem Polizeipräsidenten Otto Hartwig hebt der Staatsanwalt hervor, daß um ein Haar Ge- fammer des Landgerichts I   zur Verhandlung und endete bekanntlich zu unterstützen, Iegenheit, gegeben gewesen wäre, die Sache vor das Schwurgericht zu mit der Freisprechung beider Angeklagten. In diesen beiden die Ernennung einer dauernden Sachverständigen kom die in zweifelhaften Fällen bringen, denn es sei mehr als wahrscheinlich gemacht worden, daß der auf Straftammer- Verhandlungen ist der Fall Fischer eingehend untermiffion vorgeschlagen, unterstützen mit ihrer Urteilsabgabe zu einen Eisenbahnwagen abgegebenen Schuß von der Hand des Hartig fucht worden und es ist daher wohl angebracht, angesichts der jetzt Polizeiorgane herrühre. Daß es auf die Vernichtung eines Menschenlebens abgesehen, erfolgten Freisprechung des Lehrers Richard, darauf hin- stande wäre. Dieses Anerbieten ist nun vom Bolizeipräsidenten an jei deshalb nicht von der Hand zu weisen, weil der Schuß auf einen zuweisen, wie die Gerichte damals über die Handlungsweise genommen und der Vorstand des Goethe- Bunds ist aufgefordert mit Menschen bejezten Pferdebahnwagen abgegeben worden sei. Richards und den Zusammenhang der Büchtigung mit dem Tod worden, die vorgeschlagenen Herren namhaft zu machen. Aber es sei davon abgesehen worden, ihn als Mädelsführer anzu- Fischers geurteilt haben. sehen und vor das Schwurgericht zu verweisen; dasselbe jei In dem Urteil der 2. Straffammer des Landgerichts I   wird, bei dem angeklagten Arbeiter August Schermer der Fall, der nachdem die Ergebnisse der Beweisaufnahme, sowie das Ober­einen Stein in die Menschenmenge geworfen haben soll, während gutachten des Medizinalkollegiums eingehend gewürdigt worden sind, er selbst behaupte, es sei mur ein Cigarrenstummel gewesen. Was gejagt: das Verhalten der Schuyleute betrifft, so erklärte der Staats-" Hiernach steht der ganze Vorgang der Züchtigung( die die anvalt: Die Schußleute haben sich nachgewiesenermaßen auch Büchtigung vorbereitenden und sie begleitenden Umstände), der nicht in einem einzigen Falle eines leber Att der Büchtigung im ganzen, in ursächlichem Zu griffs schuldig gemacht! Er spreche den an jenen Tagen sammenhang mit der tödlich auslaufenden Gr so überaus angeſtrengt gewesenen Schuyleuten die Anerkennung trankung und ist, wenn nicht sie unmittelbare, so boch die aus, daß sie zwar energisch aber doch maẞvo II ihres schweren mittelbare Ursache des Todes des Knaben geäußersten Widerstand entgegensetzen und beruft sich dabei auf das Amts gewaltet haben. Wer eine Verlegung, einen Säbelhieb und wesen." dergleichen davon getragen, habe es nicht einem lebergriff der Und weiter: Beamten zu danken, sondern dem Umstande, daß er sich an Zu- Eine von ihm( dem Lehrer) als erforderlich erachtete Bestrafung wurde. Die Vereinigung der Milchhändler hat beschlossen, in den fammenrottungen beteiligt habe, bei denen die Beamten in dem mußte sich innerhalb der Grenzen einer mäßigen elterlichen Züchtigung Geschäften, welche die Milch zum alten Preise verkaufen, Vereins­bekannten schnoddrigen Berliner   Zon verhöhnt halten, und hätte der Lehrer Richard innerhalb dieser Grenzen ge­wurden. Die Beamten haben nicht, wie es in den Beilungen hieß, handelt, anstatt mit einer dem in jugendlichem Alter stehenden schilder anbringen zu laffen, um den Händlern die weitgehendſte blindlings auf harmlose Leute zugeschlagen, sondern sie haben auf Knaben gegenüber besonders unangebrachten und über das zulässige Unterstützung der Abnehmer zu sichern. Aufforderung ihrer ruhig vorschreitenden Vorgesetzten erst dann Maß hinausgehenden Heftigkeit und Härte zu verfahren, so hätte Die Krinoline soll einer Zeitungsmeldung zufolge wieder auf Waffengewalt angetvendet, als die Menge immer rafender die Wirkung des Büchtigungsatts nicht in derjenigen erheblichen erstehen. Ein Aufruf an die gebildeten Frauen Deutschlands   warnt und die Situation der Beamten immer bedenklicher wurde. Störung des förperlichen Wohlbefindens bestanden, die fie gezeitigt davor, sich dem Monstrum zu unterwerfen. Uus foll verlangen, ob Die Beamten haben nicht zu warten, bis sie durch die rasende hat. Insbesondere durfte der Lehrer nicht den Knaben mit in dem Fall, daß die seit gut dreißig Jahren begrabene Verrücktheit Menschenmenge erst niedergeschlagen werden, che sie zur Waffe eftigkeit gegen die scharfe tante des Schulwieder Mode werden sollte, die Bildung der Frauen und Jungfrauen greifen. Als Städelsführer" beantragt der Staatsanwalt ties ftoßen und ihn auf dieselbe mit voller Gewalt des deutschen Bürgerftandes start genug ist, der bekannten Tyrannin gerade den jüngsten und fleinsten der Angeklagten, niederdrücken"... Die unter le berschreitung der zu widerstehen. Es wäre das erste Wial. Bis jetzt ist jede Mode­den noch nicht dreizehnjährigen Schiller Bruno Miller, zu Grenzen des Büchtigungsrechts dem Knaben Fischer zu narrheit, mochte sie Chignon, Cul de Paris oder Schinkenärmel bestrafen. Dies erkläre sich einfach daraus, daß nach dem Gefeß gefügte Körperberlegung war daher objektiv wider heißen, allerdings im Berein mit den Damen der Halbwelt, von dem Rädelsführer derjenige gleich geachtet werde, der bei einer rechtlich. Richard hat aber auch vorjäßlich gehandelt, folchen deutschen Frauen populär gemacht worden, die in der Gesell­Zusammenrottung Sachen zerstört. Wülfer habe aber indem er wissentlich die ihm bekannten Grenzen des schaft" und deren hier wohl einzig in Betracht kommender Bildung erwiesenermaßen eine Glasscheibe eines Wagens durch einen Büchtigungsrechts überschritt".. den Ton angaben. Steinwurf zertrümmert. Die Angeklagten so schließt der Staats­Aus der Art und Weise, wie Richard den ganzen Züchtigungsaft Die Berliner Secession   hat in der letzten General. anwalt verdienen eine harte Strafe mit Rücksicht auf die große gestaltete, und daraus, daß er eine mit dem Thun des Knaben nicht versammlung beschlossen, auch in den folgenden Jahren neben Gefahr, in die sie die öffentliche Sicherheit gebracht haben. Jeder im Verhältnis stehende und an fich unangebrachte Bestrafungsart der heimischen Berliner   Produktion die Hauptwerte der deutschen  von ihnen sei sich bewust gewesen, welche Gefahren er durch sein zur Anwendung brachte, hat die Straffammer die Ueberzeugung und der ausländischen Kunst in ihren Ausstellungen zu vereinigen, Verhalten heraufbeschwöre. Die außergewöhnlichen Umstände machen gewonnen, daß Richard im 8orn über die Unfähigkeit des Knaben um in den Hauptzügen ein umfassendes Bild der zeitgenössischen außergewöhnliche Strafen notwendig, eine besondere Milde wäre un- Fischer, die gestellten Rechenaufgaben zu lösen, absichtlich die Malerei zu geben. Die Berliner Secession   hat daher eine größere angebracht. Am 20. Mai sei die Majestät des Gesezes mit Füßen Grenzen des Büchtigungsrechts überschritten und über dieselben hin- Anzahl deutscher und ausländischer Künstler zu ihren korrespondierenden getreten, es sei nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Staats- aus den Knaben törperlich hat verlegen wollen." ( auswärtigen) Mitgliedern gewählt. Es befinden sich darunter die autorität, dafür zu sorgen, daß ähnliche Fälle sich so bald nicht Genau so, wie die zweite Straffammer des Landgerichte I   hat Stünstler Franz Stud, Frizz v. Uhde, Julius Exter und Th. Th. Heine.  wieder ereignen. Diejenigen, die vor der Majestät des Ge auch die zweite Straffammer des Landgerichts II  , welche zuerst gegen feges nicht halt machten, haben sich die strengen Strafen felbst Brüning und Vormeng verhandelte und die jest( allerdings unter zuzuschreiben. Deshalb beantrage er: 1. gegen den Arbeiter bent Borfiz eines andern Richters) den Lehrer Richard freigesprochen Spielvogel 3 Monate Gefängnis und 6 Wochen Haft; 2. den hat, damals über den Fall Fischer geurteilt. Nur einen be­Straßenbahnführer Abelt wegen Bergehens gegen§ 153 der zeichnenden Saz wollen wir aus jenem Urteil auführen: Gewerbe- Ordnung 3 Monate Gefängnis; 3. gegen ben" Das Gericht ist überzeugt... daß, wenn die 8üchtigung Arbeiter Wilh. Samain wegen groben Unfugs, Aufruhrs nicht geschehen wäre, der Junge heute noch am und Beleidigung 1 Jahr 3 Monate; 4. gegen den Ar- Leben sein würde." beiter Reinhold Schmeier wegen Aufruhrs und Landfriedens  - Wenn man ficht, welchen Standpunkt die Gerichte in der vor­bruchs 6 Monate; 5. gegen den Schriftsezer Ernst Neumann   stehend bargelegten Beurteilung der Prügelaffaire eingenommen vegen Landfriedensbruchs und groben Unfugs 1 Jahr 3 Monate; haben, muß man sich in der That darüber wundern, daß der Urheber 3613 Ferienkolonisten, darunter 1150 Halbfolonisten, werden 6. gegen den Vergolder Otto Hartig wegen Aufruhrs und Land- dieses unglückseligen Büchtigungsafts mit einem Freispruch davon in diesem Jahre vom Verein für häusliche Gesundheitspflege in friedensbruchs 1 Jahr 3 Monate; 7. gegen den Tischlergesellen kommen konnte. Karl Stubbe wegen derselben Bergehen 1 Jahr; 8. gegen Unglüdliche Mütter find Lekanntlich schon wegen fahrlässiger Bäder und aufs Land geschickt werden.

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Zu einem Berliner   Milchkrieg zwischen Produzenten und Händlern ist es gelommen, weil die Händler fich energisch der Ver teuerung dieses wichtigsten Nahrungsmittels widersetzen. Der Vor­stand der Vereinigung der Berliner   Milchhändler hat in seiner letzten Sigung beschlossen, die geforderte Preiserhöhung von 2 Pf. pro Sigung beschlossen, die geforderte Preiserhöhung von 2 Pf. pro Liter abzulehnen. Man will dem Vorgehen der Produzenten den Beispiel von Leipzig  , wo durch das geschlossene Zusammengehen der Händler gleichfalls die Preissteigerung für die Milch abgewendet

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Zum Bau eines Realgymnasiums im Osten oder Südosten Berlins   beabsichtigt die Stadtverwaltung ein geeignetes Grundstück zwischen Grüner Weg, Frucht-, Wrangels, Michaelkirch- und Markus­straße zu kaufen. Das Grundstück muß ca. 4000 Quadratmeter Fläche haben.

Um den Wünschen der Blumenhändler zu entsprechen, hat die städtische Markthallen- Deputation beschlossen, den Gemeinde­behörden die Erweiterung der Blumenhalle in der Markthalle Linden straße in Vorschlag zu bringen.

den Hausdiener Gustav Böhme wegen Widerstands und Tötung verurteilt worden, weil fie, unter dem unerbittlichen Zwang Ein Sonderzug nach Wien   wird in der Nacht vom 6. auf groben Unfugs 1 Jahr Gefängnis und 6 23ochen Haft; der wirtschaftlichen Verhältnisse, ihre Kleinen unbeaufsichtigt laffen den 7. Juli abgelaffen. Der Zug geht von Charlottenburg   um 9. gegen den Pfeffertüchler Otto Müller   wegen Bergebens gegen mußten, und diese sich während dessen in fiebendem Waffer 12.2 11hr, vom Bahnhof Zoologischen Garten   um 12.9 Uhr, vom die Gewerbe- Ordnung, Beieidigung und groben Unfugs 9 Monate; verbrühten, am Ofenfeuer verbrannten, oder auf ähnliche Weise Bahnhof Friedrichstraße   um 12.24 Uhr, vom Alexanderplatz   un 10. gegen den Arbeiter Otto Ahrendt wegen Beleidigung und ums Leben kamen. In solchen Fällen wollte es die mit verbundenen 12.31 Uhr, vom Schlesischen Bahnhof   um 12.42 Uhr über Breslau  groben Unfugs 6 Monate, event. nur wegen groben Unfugs 6 Wochen Augen ihres Amts waltende Göttin der Gerechtigkeit, daß der und Oderberg   und tommt nach zwanzigstündiger Fahrt um 7.59 Uhr Saft; 11. gegen den Arbeiter August Schermer wegen Land- fchwergeprüften Mutter außer dem herben Schmerz über den un abends auf dem Nordbahnhof in Wien   an. Die Fahrpreise be friedensbruchs 1 Jahr 6 Monate; 12. gegen den Kaufmanns- geahnten Verlust ihres Lieblings auch noch eine Gefängnisstrafe tragen von Berlin  ( Stadtbahn) 23,60 m. in dritter und 40,60 m. Lehrling Baul öppner wegen Aufruhrs und Landfriedens  - auferlegt werde. Der stockschwingende Lehrer aber, der immer in zweiter Klasse. Die Fahrscheine haben eine Gültigkeit von bruchs 6 Monate; 13. gegen ben 13jährigen Schüler Miter nach Ansicht der Straffammer im Zorn abfichtlich die Grenzen 45 Tagen. Eine Unterbrechung der Fahrt fann beliebig erfolgen. 6 Monate; 14. gegen den Bügler Alfred Hänsel des Büchtigungsrechts überschritten hat, und den Knaben törperlich Freigepäck wird nur auf der preußischen Strecke bis zu 15 Kilogramm wegen Auflaufs und Widerstands 1 Jahr 2 Monate; 15. gegen hat verlegen wollen, und der dadurch die mittelbare Ursache zum gewährt. den Schneider Gustav Schwill, wegen Aufruhrs, Widerstands Tode des Knaben gegeben hat, geht straffrei aus! und Beleidigung 1 Jahr 6 Monate; 16. gegen den Arbeiter

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In der Medenwaldtschen Mordsache sollte, nach Meldung eines hiesigen Blatts, der Kriminalkommissar Dr. Groß das Richard Gehrmann wegen Aufruhrs und Landfriedensbruchs Tagesordnung für die Situng der Stadtverordneten: Belastungsmaterial gegen den inhaftierten Neumann derart an­1 Jahr; 18. gegen den Schlosser Otto Schulz wegen Auflaufs Versammlung am Donnerstag, den 28. Juni, nachmittags 5 Uhr. gehäuft haben, daß die Atten in allernächster Zeit der Staats. und Beleidigung 3 Monat Gefängnis und 6 Wochen Haft; Vorschläge des Ausschusses für die Wahlen von unbefoldeten Gemeinde- anwaltschaft zur Erhebung der Auflage übergeben werden würden. 19. gegen den 16 jährigen Arbeiter Gustav Schilawa, wegen beamten. Berichterstattung über die Vorlagen, betreffend den Ent- Diese Angabe ist einer neuen Meldung zufolge nicht zutreffend. Aufruhrs und Landfriedensbruchs 9 Monate Gefängnis.l wurf zu einem Feuerwehr- Dentmal auf dem Mariannen- Herr Dr. Groß ist erst seit einigen Tagen von seinem mehrwöchigen Auf die Ausführungen des Staatsantvalts folgen längere Blaz- und den vorläufigen Entwurf zum Neubau eines Verwaltungs- Grholungsurlaub zurückgekehrt und hat seit etwa fünf Wochen über Plädoyers der Rechtsanwalte Freudenthal, Dr. Werthauer, Dienstgebäudes.- Vorlagen, betreffend die speciellen Projekte und haupt mit der Mordsache nichts mehr zu thun. Die Untersuchung Dr. Liebknecht und Udermann, die einerseits die Anwend Kostenanschläge für verschiedene Bauten auf den Stiefelfeldern, gegen Neumann führt lediglich das Gericht. Die Kriminalpolizei, barkeit der Gewerbe- Ordnung auf die Betriebe der Straßenbahnen den Abschluß eines neuen Vertrags mit 6 Straßenbahn besonders auch Dr. Groß, ist der Ansicht, daß Neumann als wirt­bestreiten, andrerseits bei der Bewürdigung der Beweisaufnahme zu Gesellschaften über die Ausführung der Reinigung der licher Mörder der Medenwaldt überhaupt nicht mehr in Betracht gang andren Ergebnissen kommen, wie der Staatsanwalt. Schienenrillen, die Annahme des Legats des verstorbenen Deko- tommt. nomie- Inspektors a. D. Leonhard Löwenberg für bedürftige Waisen, Eine Einbrecherbande von vier Mann ist von der Kriminal -die Zahlung von Straßenregulierungs- Soften an die Gemeinde polizei dingfest gemacht worden. Auf dem ausgedehnten Grund­Treptow, den Geschäftsbetrieb der städtischen Spartaffe im Januar tick Brandenburgstr. 75 liegen in dritten Stod im dritten Hof die bis März- Vierteljahr 1900, die Mehrkosten für den Festschmud Räume des Kommissionsgeschäfts der Gebrüder Malten. Diese auf dem Pariser Plaz am 4. Mai 1900, die Festsetzung fanden vor drei Wochen eines Morgens in ihrem Komptoir eine

Um 9 11hr wurde das Urteil verkündet, das dahin lautete: Spielvogel 6 Wochen Gefängnis und 4 Wochen Haft. Abelt 3 Wochen Haft.

Samain 3 Monat Gefängnis und 8 Wochen Haft. Schmeier frei,

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