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Zum ruffisch- chinesischen Vertrag wird den Times" aus Peling vom 11. März gemeldet: Chinesische  Beamte erklären, sie hätten aus Petersburg   die Mitteilung erhalten, Rußland   verzichte auf seine Ansprüche bezüglich der Mongolei   und Turkestan  , es sei damit einverstanden eine Aenderung eintreten zu lassen in der Schärfe seiner Kontrolle über die Civilverwaltung der Mandschurei  , und willige ein, daß das Abkommen veröffentlicht werde, sobald es in Petersburg   unterzeichnet fei, was innerhalb bierzehn Tagen geschehen werde. Deutsches Dranfgängertum.

batte sich gegen die obligatorische Einführung der Verhältniswahl| Bestrebungen der Unternehmerorganisationen und beschäftigte fich ausgesprochen. dann mit den Beschlüssen des legten Kongresses. Beklagt wurde, Dem§ 25 wurde die Bestimmung hinzugefügt, daß auch das daß einige Organisationen ihre Beiträge für die Geschäftskommission Gewerbegericht zuständig sein soll, in dessen Bezirt sich die gewerb- nicht abliefern. In Bezug auf das Verhalten bei Streits gelangte liche Niederlassung des Arbeitgebers befindet oder beide Parteieu folgende Resolution zur Annahnie: ihren Wohnsiz haben und daß unter mehreren zuständigen Gerichten ,, Um die Unterstügung von Streits und Sperren in sichere der Kläger   die Wahl haben soll. Bahnen zu leiten, und um die Solidarität geregelter zu pflegen, beschließt die dritte Konferenz der durch V. 3. der 3. D.:

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Gericht, wenn es als Einigungsamt in Thätigkeit tritt, neben dem Der§ 63 des jetzigen Gesetzes bestimmt, daß das Gewerbe­e Bricht in irgend einem Orte und Beruf ein Streit bezw. Aus­Vorsigenden mit vier Beisigern( 2 Arbeitgeber und 2 Arbeiter) befeßt sperrung aus und fann die betreffende Organisation die notwendigen sein soll und daß sich das Einigungsamt durch Zuziehung von Ver- Mittel nicht aufbringen, so sind die Einzelorganisationen der V. 3. Die Deutschen   fahren indessen fort, ihren Schneid den Chinesen trauensmännern ergänzen kann, welche gleich den Beifizern nicht zu der 3. D. Deutschlands   verpflichtet, prozentual ihrer Mitgliederzahl fühlen zu lassen. Das Oberkommando weiß wieder von Räuber den am Streit Beteiligten gehören dürfen. und örtlichen Lohnhöhe entsprechend zur Unterstügung der Streifs bauden zu melden, gegen die Straferpeditionen" ausgesandt worden Die Abg. Trimborn und Beck beantragten, die vorgeschriebene und Aussperrungen beizutragen. find. Auf Antrag des deutschen   Konsuls in Swatau wird der Zuziehung der vier Beisiger zu streichen, das Einigungsamt also Und zwar unter nachfolgender Berechnung: Kreisvorsteher von Hsi ning wegen christenfeindlicher fünftig nur aus dem Vorsitzenden und den von den Parteien I. 1. Klasse, einschließlich 60 Pf. Stundenlohn bezahlt pro Mit­Haltung und Verschleppung deutscher Reklamationen abgesetzt werden. zu bezeichnenden, am Streit nicht beteiligten Vertrauens- glied 3 Anteile 50 Proz., 2. Klasse, einschl. 40 Pf. Stundenlohn In Ho ping wurden zwei an deutschfeindlichen Ausschreitungen männern bestehen zu lassen. Genosse Tugauer erblidte bezahlt pro Mitglied 2 Anteile 338 Proz. 3. Klasse, unter Beteiligte enthauptet, in Chang lo zwei weitere Mitschuldige ver- in der Ausschaltung der Gewerbegerichts Beisitzer eine Ber- 40 Pf. Stundenlohn bezahlt pro Mitglied 1 Anteil= 162 Broz. haftet. schlechterung des Einigungsamts. Das Berliner   II. Die Einzelanteile sind nach oben abgerundet zu berechnen. Streitfall in Shanghai  . Gewerbegericht sei bisher am meisten als Einigungsamt in Thätig- III. Sollte Geld benötigt werden, so hat der Geschäftsleiter Vor dem englischen Geschwornengerichte zu Shanghai   stand feit getreten und hätte sich hier die Zuziehung der Beisiger des nach angegebener Berechnung die zu zahlenden Summen jeder Einzel­fürzlich der Streitfall zwischen zwei deutschen   Soldaten und englischen Gewerbegerichts durchaus bewährt. Während man in Berlin  , soweit organisation mitzuteilen, worauf umgehend die Gelder beim Geschäfts­Polizisten aus dem November v. J. zur Verhandlung. Die Anklage er Kenntnis erhalten habe, fast immer auf die Zuziehung von Ver- leiter einzusenden sind. richtete sich gegen den englischen Polizeisergeanten Champion, trauensmännern Verzicht geleistet habe, follen nach dem vorliegenden IV. Organisationen, welche noch nicht sechs Monate bestehen welcher der Ueberschreitung seiner Amtsbefugnisse beschuldigt war. Antrag die Vertrauensmänner fünftig immer zugezogen werden, auf und solche, welche selbst in einer Lohnbewegung sich befinden, sind Troß der für den Angeklagten ungünstigen Rechtsbelehrung des die offizielle Zuziehung der Gewerbegerichts- Beisiger aber stets Ver- nicht verpflichtet jedoch berechtigt Gelder zu dem angegebenen vorsitzenden Richters tamen die Geschwornen zu einem frei- zicht geleistet werden. Darin erblide er( Tuzauer) ein unberechtigtes 3wed zu bewilligen. sprechenden Urteil. Mißtrauen gegen die Beisiger des Gewerbegerichts. Bei der Ab- Die Wahl der Geschäftsleitung und des Ausschusses ergab Stimmung wurde der Antrag Trimborn- Bed gegen die Stimme unfres folgendes Resultat: Genoffen Tugauer angenommen. Th. Fischer, Geschäftsleiter; Franz Czeminski, Wilhelm Dahms und Albert Juppenlaz bilden den Ausschuß.

Aus dem Ergebnis der gerichtlichen Verhandlungen hat aber der Municipalrat in Shanghai   Beranlassung genommen, den Angeflagten im Disciplinarwege aus dem Polizeidienste zu entfernen, seinem Dedauern über den Vorfall Ausdruck zu geben und dem Verlegten, noch nicht völlig wiederhergestellten deutschen   Soldaten Beblo ein Schmerzensgeld bon 1750 Zaels( über 5000 M.) zuzuwenden.

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Auch

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Partei- Machrichten.

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Parteipreffe. Die Königsberger Bolfstribüne" erscheint seit London  , 18. März. Im Auswärtigen Amt   herrscht große Be­forgnis über den Konflikt mit Rußland  . Salisbury   und Sonntag täglich. Bisher erschien das Blatt dreimal in der Woche. Lansdowne hatten in dieser Angelegenheit eine Konferenz. Wir wünschen ihm in der neuen Form besten Erfolg. die Presse bespricht diese Angelegenheit in längeren Artikeln. Daily Totenliste der Partei. Ein Parteiveteran, der Schuhmacher Telegraph" fagt, man fönne nicht verlangen, daß England langjährige Karlottenburger, ist in Dresden   durch den Tod aus Rechte ohne weiteres aufgebe. ,, Daily Mail" meint, England fönne den Reihen des kämpfenden Proletariats gerissen worden. 2. war nicht nachgeben, da es sonst im äußersten Osten seinen Einfluß schon in den 60er Jahren für die Partei thätig und hat besonders vollständig einbüßen würde. Daily News" erklären, der Zwischen auch während des Socialistengefeges der Arbeiterfache unter den fall fei einer der zahlreichen Fälle, die durch den füdafrikanischen schwierigsten Situationen gute Dienste geleistet. Er blieb infolge­Krieg heraufbeschworen feien. Rußland   hätte niemals England deffen auch von polizeilichen Maßnahmen Haussuchungen 2c.- gegenüber derart gehandelt, wenn England in Südafrika   nicht verschont. Anfang der 70er Jahre gründete er nach dem nicht so sehr in Anspruch genommen wäre. Das Blatt Schuhmacherstreik die Association der Schuhmacher mit. Pflichteifer fügt hinzu, der englische Handel sei weit bedeutender in China  , und Opferfreudigkeit zeichneten Lottenburger in hohem Grade aus. als in Südafrika  . Für Transvaal   habe England alles, für China  nichts gethan.

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Parlamentarisches.

am Donnerstag die zweite Lejung der zum Gewerbegerichtsgeie Die Gewerbegerichts- Kommission des Reichstage began gestellten Abänderungsanträge. Der in erster Lesung gefaßte Be fchluß, wonach im§ 1 bestimmt werden soll, daß in Gemeinden, welche nach der jeweilig legten Volkszählung mehr als 20 000 Ein wohner haben, Gewerbegerichte( obligatorisch) errichtet werden müssen, wurde auch in zweiter Lesung aufrecht erhalten.

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Polizeilidhjes, Gerichtliches unv.

2- Wegen Majestätsbeleidigung wurden vom Landgericht Altona am Montag die Genossen Thomas zu 6 Monaten und Taelge zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Staatsanwalt beiden Genossen hatten als Berleger zweier Flugblätter gezeichnet, hatte für jeden Angeklagten 1 Jahr Gefängnis beantragt. Die die im 8. und 10. schleswig  - Holsteinischen Reichstags- Wahlkreise ver­breitet worden waren und die allgemeine Politik des Reichs sowie im besonderen die Chinapolitik behandelten. Der Kaiser war in teinem der beiden Flugblätter genannt; die Kritik richtete sich nur gegen die Reichsregierung. Das Gericht bezog aber dennoch die Kritik auf den Kaiser. Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt.

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von

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Mit­

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Alle Beschwerden betreffend die Verwaltung find an Fr. Czeminsli zu richten. Alle Mitteilungen betreffend die Organisation, sowie Geldsendungen find an Th. Fischer, Dragonerstr. 15, zu adressieren.

Sattler. Sämtliche bei der Firma Gustav Reinhard, Lauben­straße 44/45, beschäftigten Kollegen, mit Ausnahme eines Vor­arbeiters, haben am Montag die Arbeit niedergelegt. Es tommen 24 Streifende in Betracht, darunter mehrere, die schon länger als ein Jahrzehnt in der Werkstelle beschäftigt waren. Wenn es so plöglich zum Ausstande gekommen ist, so trägt Herr Reinhard selbst die Schuld, da er die mit der Ueberreichung der für ganz Berlin  afgestellten Forderungen betraute Kommission in schroffer Weise zurückgewiesen hat und sich auf teine Verhandlungen einlaffen wollte. Bir bitten die Kollegen, die Reinhardsche Werkstelle streng zu meiden. Die Ortsverwaltung des Verbands der Sattler.

Ju der Metallwaren- Fabrik von Heiderich u. Perik, Dieffenbachstr. 37, haben gestern abend fämtliche Boliere. rinnen die Arbeit niedergelegt, weil ihnen eine Lohn­reduktion von 50 Broz. zugemutet wurde.

Deutsches Reich  .

Die Tapezierer Altenburgs stehen in Lohndifferenz. Das schroffe Verhalten der Innung zwang die Arbeiter zum Ausstand.

Der Weberstreik bei der Firma A. Kleinschmidt in Aachen  Burtscheid   ist durch die Vermittelung des christlich- socialen Textil­arbeiter- Verbands beigelegt.

nisam Ausland.

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Der Hafenarbeiter Streit in Marseille   legt den ganzen Handel dieser Stadt lahm. Sonst pflegen monatlich im Durchschnitt 600 Schiffe mit 700 000 Tommen Gehalt dort einzulaufen, seit dem Streik müssen die meisten Schiffe wieder auslaufen bezw. fie legen in andren Häfen an, um zu löschen. Die meisten gehen nach Genua  , aber auch unter den dortigen Arbeitern ist Stimmung dafür vorhanden, die Schiffe von Marseille   nicht zu löschen. Nicht dafür vorhanden, die Schiffe von Marseille   nicht zu löschen. Nicht bloß der Handel, auch die Industrie von Marseille   und Lyon   leiden erheblich unter dem Ausstand; viele Fabriken, namentlich auch eine

stellen.

Ein Streit der Sägemühlen- Arbeiter und Maschinen 3u§ 2 stellte Genoffe Tutzauer den Antrag, die Zuständigkeit tischler ist in der Fabrit, Silvan" in Kopenhagen  der Gewerbegerichte auf das Handelsgewerbe auszudchnen. In der infolge Herablegung der Stücklöhne ausgebrochen. Die General­Begründung dieses Antrags wies der Antragsteller darauf hin, daß verjammlung des Arbeitgeber- Verbands" hat nun ihrem geschäfts­aus den Kreisen der Kaufleute mehrfach Petitionen eingegangen führenden Ausschuß die Vollmacht erteilt, eine allgemeine seien, worin die Zuständigkeit der Gewerbegerichte für die Streitigkeiten Die Dehubarkeit des Groben Unfug- Paragraphen hat Aussperrung der Mitglieder des Verbands der Sägemühl­im Handelsgewerbe gefordert und gegen die Errichtung besonderer in Bamberg   wieder neue Triumphe gefeiert. Am zweiten Weih- Arbeiter und Maschinentischler" und eventuell von Mitgliedern taufmännischer Schiedsgerichte protestiert wurde. Dieser Antrag nachtsfeiertag versammelte sich der dortige katholische Arbeiterverein andrer Verbände in dem Umfange zu veranstalten, als es zur wurde gegen die Stimmen der beiden Socialdemokraten abgelehnt. in den Centralsälen zu einer sog. Christbaum- Verlosung, die jedoch Unterdrückung des Konflikts auf der Fabrik Silvan" notwendig ers Dasselbe Resultat ergab die Abstimmung über einen vom Ge- sehr mager ausfiel. Dabei waren auch der Abg. Dr. Schädler und scheint. Ehe aber diese Drohung ausgeführt wird, sollen am Diens­noffen Zubeil gestellten Antrag, welcher die Streitigkeiten der in ge- der Erzbischof von Bamberg   anwesend. Letzterer hielt eine Rede und tag oder Mittwoch dieser Woche noch einmal Verhandlungen zwischen werblichen Gärtnereien beschäftigten Personen mit ihren Arbeitgebern spendete schließlich den Anwesenden den Segen. Hierüber hatte den Vertretern der betreffenden Arbeitgeber- und Arbeiter- Organi­der Zuständigkeit der Gewerbegerichte unterftellen wollte. Die Juristen Genosse Straub in der Fränkischen Vollstribüne", der den lokalen sation stattfinden. antal white suit in der Kommission behaupteten, es ließe sich im Gesetz nicht bestimmt Teil verantwortlich zeichnete, eine Notiz: Der Segen und daran die Bemer ausdrücken, was unter gewerblichen oder Handelsgärtnereien" zu verim Wirtshaus" veröffentlicht stehen sei. Die Aufnahme eines so undefinierbaren Begriffs in fung geknüpft: So werden Hungrigen gesättigt und Durch den das Gesetz würde zu vielen Kompetenzstreitigkeiten führen. die Durstigen getränkt. Segen im Wirtshaus Diese Der§ 3 erhielt eine wesentliche Verschlechterung gegenüber der in würden die socialen Uebel und schlechten Zustände beseitigt. erster Lesung beschlossenen Fassung. Durch den in erster Lejung ge- Notiz brachte die Christlichen   arg in Harnisch und sie wollten den faßten Beschluß ist die Zuständigkeit der Gewerbegerichte etwas Erzbischof bewegen, gegen Straub Beleidigungsklage zu erheben, er erweitert worden, indem sie u. a. auf Streitigkeiten über Rückgabe lehnte jedoch dieses Ausinnen ab. Darauf wurde der Staatsanwalt dem Arbeitgeber übergebener Zeugnisse, Gerätschaften( Werkzeuge) angegangen und um gefeßlichen Schutz" gebeten. Da sich dem Kleidungsstücke usw. ausgedehnt wurde. Hieran wurde auch in zweiter Sünder auf teine andre Weise beikommen ließ, mußte der Allerwelts­Refung festgehalten. Die Verschlechterung besteht darin, daß der Be- Nothelfer, der Grobe Unfug- Paragraph herhalten, der Hauptsächlich große Anzahl Seidenwebereien von Lyon   mußten den Betrieb ein­schluß erster Lesung, der die Enscheidung auch solcher Streitigkeiten zu in dem Ausdruck: Der Segen im Wirtshaus" erblickt wurde. Christlichen   machten ließ, welche nicht direkt im§ 3 aufgeführt waren, beseitigt wurde. Die der geltend, Restaurations- Saal Es zeigte sich auch hier, wie während der ganzen bisherigen Be- sei ihnen gemietet ivorden, auch hätten ratung, daß die Mitglieder des Centrums immer umtippen, fobald glieder Zutritt gehabt, deshalb sei der Saal für diesen Abend einer der Regierungskommissare Bedenken gegen einen Antrag vor- nicht als Wirtshaus, sondern als Kirche zu betrachten gewesen.( Es zubringen hat. Zu§ 12 war in erster Lesung beschlossen worden, wurde indessen an jenem Abend fleißig Bier getrunken und Cigarren daß durch statutarische Bestimmung bei der Wahl der Beisitzer die geraucht.) Das Gericht erkannte Straub für schuldig und verurteilte Verhältniswahl( Proportionalwahl) zulässig sein soll. Tuzgauer ihn zu 50 M. Geldstrafe event. 10 Tagen Gefängnis. beantragte die Streichung dieser Bestimmung. Wolle man die Der Redacteur der ,, Deutschen Berg- und Hütten Verhältniswahl einführen, so solle man dies obligatorisch arbeiter- Zeitung" F. Langhorst ist angeklagt, in der Weihnachts­für alle Gewerbegerichte festiegen, es aber nicht dem nummer des Vorjahrs einen sächsischen Obersteiger beleidigt zu jeweiligen Ortsstatut überlassen. Die Gemeindebehörden, auf welche haben. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Anklage auch auf den die Arbeiter wenig Einfluß auszuüben im stande sind, würden sich leicht von politischen Motiven leiten lassen und überall da, wo die focialistischen Arbeiter bei den Wahlen in der Mehrheit sind, das Proportional Wahlsystem einführen, um die socialistischen Beisiger möglichst zu verdrängen, während da, wo die Socialisten sich in der Minorität befinden, wohl kaum zu erwarten sei, daß das Proportional­Wahlsystem ortsstatutarisch eingeführt werden würde. Also: Ent­weber überall die Verhältniswahl oder nirgends Der Antrag Tuzauer wurde angenommen; jedoch nicht aus den vom Antrag= fteller angeführten Gründen, sondern weil man die gestrichene Be: stimmung in einem andren Paragraphen wieder aufnehmen will. In ihrer legten Sigung hat die Kommission auch in zweiter Lesung die Bestimmung des§ 13 des Gewerbegerichts- Gefeßes auf­gehoben, welche besagte, daß die Wähler seit mindestens einem Jahre Die an Holzbearbeitungs- Maschinen beschäftigten Arbeiter in dem Bezirk des Gewerbegerichts Wohnung oder Beschäftigung hatten am Sonntag, den 10. d. M., eine Sitzung der Achtzehner­haben müssen. Es wird dadurch einer Anzahl bisher nicht wahl Kommission, über die in voriger Nummer des Vorwärts" berichtet Marseille  , 18. März. Die Lage hat sich seit vorgestern vers einige Irrtümer unterlaufen. Es schlimmert. In den legten Versammlungen beschlossen die Deles  . In einem neuen§ 13 a wurden die Bestimmungen über das handelte sich im wesentlichen um eine Besprechung über die Inne- gierten der verschiedenen Genossenschaften den General Aus Wahlverfahren festgesetzt und dabei auf Antrag Trimborn( C.) die im§ 12 gestrichene Bestimmung, daß die Verhältniswahl haltung der Vereinbarungen vor dem Gewerbegericht. Die Unter- it and für ganz Marseille   zu proklamieren. ( Proportionalwahl) zulässig sein soll, in folgender Faffung wieder nehmer weigerten sich, auf ihre Mitglieder einzuwirken, daß die noodat aufgenommen: Auch ist eine Regelung nach den Vereinbarungen ohne Ausnahme eingehalten werden. Ferner wollte man bon seiten der Unternehmer die Kompetenz der Achtzehner­Grundsägen der Verhältniswahl zulässig, dabei Stommiffion einschränken. Sollte teine Einigung erzielt werden, forsty Tann die Stimmabgabe auf Vorschlagslisten be- sous Die Krisis in der Textilindustrie. In Stuttgart   waren am schränkt werden, die bis zu einem im Statut fest- wollen die Arbeiter das Einigungsamt anrufen. Montag 65 füddeutsche Weberfirmen versammelt, die zusammen Eine Konferenz der durch Vertrauensmänner centralisierten 37 142 Webstühle besigen. Es wurde festgestellt, daß 6183 von der gefegten Beitpunkt vor der Wahl einzureichen find." Genosse Luzauer bekämpfte diesen Antrag und bean- Zimmerer Deutschlands   tagte am 10. März in Berlin   unter Vorsitz tragte die obligatorische Einführung der Verhältniswahl für des Zimmerer Fischer. Vertreten waren 38 Orte durch 33 Delegierte. genannten Anzahl Stühle stillstehen. Für das zweite Quartal sollen 8500 Stühle zum Stillstand gebracht werden. alle Gewerbegerichte. Wenn man den Proporz einmal einführen Nach dem Geschäftsbericht zählt die Organisation 1992 Mitglieder. andrer Industriebezirke sollen zu gleichem Borgehen veranlaßt wolle, der auch der Minderheit eine Vertretung sichern soll, so 6 Zahlstellen wurden neu gegründet, 23 gingen ein. Einer Einnahme dürfe man dies nicht dem Ermessen der einzelnen Kommunal von 32 935,34 M. stand eine Ausgabe von 24 995,37 M. gegenüber. Die Schiedsgerichtsfrage in den sächsischen Konsumbereinen. behörden überlassen. Die Befürworter des Antrags Trimborn hätten Mit dem vorhandenen Bestand beträgt das Vermögen 19 954,34 M. offenbar den Hintergedanken, die von den socialistischen Gewerk. Die Lohnbewegungen find an 9 Orten zu gunsten der Arbeiter aus- geht anscheinend einer Lösung entgegen. In einer Konferenz dieser schaften aufgestellten Kandidaten aus dem Gewerbegericht möglichst gefallen und wurden 9399,03 M. an Streitunterstützung gezahlt, wo Vereine, die im Januar d. Js. tagte, wurde einer Kommission der Auftrag erteilt, Vorschläge für die Bildung eines solchen Gerichts zu fernzuhalten. Die Abgg. Frhr. v. Richthofen, Trimborn und Schwarz von 7698 M. anderen Gewerkschaften überwiesen wurden. ( Lippstadt  ) bestritten, irgend welche Hintergedanken zu haben. Mit Einen von Juppenplag gestellten Antrag, der empfiehlt, für machen, die in einer ernenten Konferenz am 24. März erledigt der Proportionalwahl mache man einen Sprung ins Dunkle, eine Erhöhung der Beiträge einzutreten, lehnte man mit 18 gegen werden sollen. Die Kommission macht mun folgenden Vorschlag: Wenn 14 Stimmen ab. Die Besprechung der vom Parteivorstand bes 1. Das Schiedsgericht setzt sich zusammen aus zwei Vorstands­man fönne fie deshalb nicht obligatorisch einführen. sich dies Wahlsystem bewährt, so würden sich immer mehr fundeten Stellung zu den Lolalorganisationen zeitigte eine lebhafte und zwei Aufsichtsratsmitgliedern seitens der Konsumvereine und Gemeindebehörden finden, welche dasselbe durch Ortsstatut einführen. Debatte und führte zur einstimmigen Annahme einer Resolution, die vier Personen aus den Reihen des angestellten Personals. Die Bei­Der Antrag Tugauer wurde hierauf gegen die Stimmen der beiden sich in sachlicher Form gegen die Auffassung des Parteivorstands fizer seitens des Personals müssen der Branche angehören, welcher Socialdemokraten abgelehnt. Auch der freifinnige Abg. Bargmann wendet. Des weiteren diskutierte man auf der Konferenz über die der Angestellte angehört, um den es sich in dem Streitfall handelt; I

Die Unternehmer weigern sich beharrlich, mit den Arbeitern zu unterhandeln, weil die Arbeiter den Kontrakt vom September 1900 gebrochen hätten. Die Hafenarbeiter hingegen behaupten, daß die Unternehmer ihre Versprechungen von damals nicht gehalten haben. Der Vertrag vom September 1900 jezte einen Tagelohn von 6 Fr. fest; die Unternehmer suchten diesen Satz zu umgehen, indem sie junge Leute für 3,50 bis 4 Fr. engagierten oder Leute zu Wochen­löhnen von 30 Fr. annahmen. Die Arbeitszeit sollte 9 Stunden betragen, zwischen 12-2 Uhr sollte Pause sein. Auch diese Verein­barungen seien von den Unternehmern nicht gehalten worden. Das Internationale Syndikat, das den Streit führt, hat mehrere Tausend Italiener zu Mitgliedern; zwei von ihnen wurden aus­Verleger Möller ausgedehnt und gestern ließ sie gleichzeitig in gewiesen. Diese hohe Zahl italienischer Mitglieder erklärt sich daraus, der Druckerei obiger Zeitung und beim Redacteur, der in Rütten- daß die Stadt zehntausende italienischer Staatsangehöriger zu ihren scheid bei Effen wohnt, nach dem Manuskript haussuchen, um auch Einwohnern zählt. Früher ist es häufig zu ernsten Zuſammenſtößen noch den Einsender zu ermitteln. Der Liebe Müh war natürlich zwischen italienischen und französischen   Arbeitern gekommen, nament­umsonst; drei Monate hebt natürlich keine Druckerei abgedruckte lich deswegen, weil die Italiener billiger zu arbeiten pflegen. Die Manuskripte auf. Um die Wahrheit des inkriminierten Artikels zu Hauptforderung des Syndikats ist denn auch: Gleichstellung der beweisen, haben sich bereits 37 Bengen angeboten. Nationalitäten. Natürlich wird den französischen   Arbeitern von der tapitalistischen Presse ein Vorwurf daraus gemacht; wenn die Unter­nehmer aber ausländische Arbeiter heranziehen, um die Löhne der eignen Landsleute herabzudrüden, hat dieselbe Preise selbstverständ­lich nichts dagegen. Um die gegen die Arbeiter geschleuderte Ver­dächtigung, sie streitten im Juteresse des Auslands" zu entkräften, In hat das Syndikat 20 000 Frant, die ihm von England zugingen, zurückgewiesen.

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Gewerkschaftliches. Berlin   und Umgegend.

wurde. In dem Bericht

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werden.

Bociales.

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