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In Süddeutschland sind die letzten Kaiserreden mit größter Verwunderung und selbst Beunruhigung aufgenommen worden. Die Betrachtungen der dortigen Blätter, selbst eines Blattes wie der bayrisch- offizösen Augsb. Abendztg.", glauben wir in Anbetracht möglicher ſtaatsanwaltlicher Mißverständnisse nicht wiedergeben zu Die Beunruhigung der Süddeutschen erscheint uns mindestens sehr übertrieben. In der Entfernung scheinen sich die Dinge schlimmer anzusehen als sie sind. Berlin hat die fühle Ruhe nicht verTorent.
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Zu den Kaiserreden. Gegen die Polen wendet sich eine offigiöse Note der„ Nordd. I Der Anlaß fand sich bald. Im Bezirksschulrat, dessen Mitglied Die Centrums presse wünscht dringend, daß der offizielle Allgem. 8tg.". Es solle außer durch die bisherigen wirtschaftlichen Seiß eben ist, wurde das Gesuch eines franken Lehrers um Aushilfe Wortlaut der Kaiserlichen Aeußerung über die 48er Kämpfe in Berlin Maßnahmen noch durch Gründung deutscher Vereinshäuser in Posen verhandelt. Der berüchtigte Gregorig fungierte als Berichtbekannt gegeben werde. Sie wünscht es nicht am wenigsten im und andren Städten, sowie durch Vermehrung der Garnisonen der erstatter und beantragte die Abweisung des Gesuchs. Es sei, erklärte Intereffe der Achtung der Autoritäten, deren Abnahme der Kaiser fortschreitenden Polonisierung entgegengetreten werden.- er, wohl bei der gegen den betreffenden Lehrer im vorigen Jahre selbst erst wenige Tage vorher beklagte". Handwerksorganisation. Während von den noch nicht in Kraft durchgeführten Disciplinaruntersuchung nichts herausgekommen, er gefeßten Bestimmungen des Handwerksorganisations: Gesetzes vom aber wisse durch seine privaten Verbindungen, daß der Lehrer dennoch Jahre 1897 der Passus über die Meisterprüfung erst zum Beginn des ein„ Hochverräter" sei, und solche zu unterstützen, falle der Wiener Oftober im laufenden Jahre Geltung erlangt, treten die Vorschriften, Gemeinde nicht ein. Wie es sich mit diesem Lehrer verhielt, hat welche besonders für die in Handwerksbetrieben beschäftigten Lehr Herr Lueger, der als Wiener Bürgermeister Vorsitzender des Bezirkslinge erlassen sind, am 1. April d. J. Leben. Es badurch namentlich auch Neuerungen im Gesellenprüfungsschulrats iſt, in der betreffenden Debatte im Abgeordnetenhauſe wefen eingeführt, und nach dem 1. April werden sich diese selbst verraten. Gegen den Lehrer war vor längerer Zeit eine mit Brüfungen auf Grund der neuen geseglichen Vorschriften vollziehen vollem Namen und Charakter unterzeichnete schriftliche Anzeige beim müssen. Bezirksschulrat erstattet worden, die ihn beschuldigte, er sei bei einer Kammhoff an der Arbeit. Elberfeld , 29. März.( Gig. Sonnwendfeier mit dem Rufe Schwarz ist die Niedertracht, gelb ist Ber.) Recht interessante Enthüllungen förderte ein Prozeß zu Tage, der Schein, drum will ich mein Leben lang kein Schwarzgelber sein" den brennenden Holzstoß gesprungen. der vor dem hiesigen Schöffengericht anhängig war. Angeklagt Angeklagt über Deutsches Reich . einer folchen Anzeige jeden Unwar der frühere Bolfsschullehrer Engel, der seiner Zeit fein denunziatorische Charakter Lehramt hier aufgab, als Hypnotiseur die Heil- befangenen vorlveg lar sein müßte, leitete der Bezirksschulrat Schutz der Angestellten im Gastwirtsgewerbe. nach Bonn über, hielt aber hier bou Beit au Zeit beſtritt entſchiedent, funde praktisch auszuüben. Von hier siedelte Herr Engel dennoch eine hochnotpeinliche Untersuchung ein. Der Lehrer Der Entwurf von Bestimmungen über die Be Sprechstunden ab. Weil dieser Gewerbebetrieb hier nicht an macht zu haben und die natürlich sehr eingehend gepflogene immungen über die Bc. Sprecherelt, fchäftigung von Gehilfen und Lehrlingen in gemeldet war, erfolgte Anklage und auch Verurteilung zur niedrigsten untersuchung das giebt der Bezirksschulrat selbst zu- Weil diefer Gewerbebetrieb hier nicht all macht enthieden, die hochverräterische" Acußerung Gast und in Schankwirtschaften, der nach fast Strafe von 1 Mart. Das ist ja mun etivas alltägliches. achtjähriger Vorarbeit nunmehr dem Bundesrat zur Jnterefiante an diesem Prozeß ist die Bemerkung des Verteidigers vermochte nicht das geringste Beweismaterial gegen ihn zu beschaffen, Beschlußfassung vorliegt, enthält folgende Bestimmungen: des Herrn Engel, daß die Anklage gegen seinen Klienten erst dann stellte vielmehr fest, daß sich der Anzeiger" hinter einem falschen 1. In Gaft und Schantwirtschaften ist jedem Gehilfen und erhoben worden sei, nachdem der Bezirkskommissar Kamm Namen verborgen habe und der nicht aufgefunden werden konnte, Lehrling über 16 Jahre innerhalb der auf den Beginn seiner Hoff, bekannt aus dem großen Elberfelder Socialistenprozeß, Trotzdem sollte ihm nach dem Antrag des Herrn Gregorig, der einer Arbeit folgenden vierundzwanzig Stunden eine ununterbrochene Engel des Anarchismus verdächtigt habe. Weitere Ausführungen der unwissendsten und rohesten Fanatiker unter den christlich- socialen Ruhezeit von mindestens acht Stunden zu gewähren. Für Gehilfen nach dieser Richtung schnitt der Gerichtsvorsitzende mit der Bemerkung Verbildungsproßen ist, die Aushilfe für eine fchivere Strankheit verund Lehrlinge unter 16 Jahren, sowie in Gemeinden, welche nach ab, daß das nicht zur Sache gehöre. Fest steht nun aber weiter weigert werden! Der Antrag des Referenten rief im Bezirksschulrat der jeweilig letzten Volkszählung mehr als 20 000 Einwohner haben, aus den Atten, daß außer Engel auch dessen Schwester, den: lauten Widerspruch der Lehrervertreter chervor und Herr muß die Ruhezeit mindestens neun Stunden betragen. Für fleinere die ihm den Haushalt besorgt, anarchistischer Ortschaften kann diese längere Ruhezeit für Gehilfen und Lehrlinge verdächtigt wurde. Und auf Grund dieser Verdächtigungen Gregorig wurde energisch gefragt, wie er gegen das Ergebnis der über 16 Jahre durch Polizeiverordnungen der zum Erlaß solcher hat der Landrat von Bonn , unter Hinweis auf den Umstand, daß Untersuchung seine Beschuldigung aufrechthalten könne. Als mun Verordnungen berechtigten Behörden vorgeschrieben werden. Die denmächst der deutsche Kronprinz die Bonner Universität bezicht, die Herr Gregorig die Antwort gab, er habe:„ auf Grund selbst= Zahl der Ruhezeiten darf für die Woche nicht weniger als sieben Elberfelder Polizei ersucht. über das Vorleben der Verdächtigten gepflogener Recherchen" die volle Ueberzeugung, daß betragen. Recherchen einzuziehen. Diese Recherchen haben die Grundlosigkeit jener Lehrer kein guter Oestreicher sei, rief ihm Seiz mit Fug des Verdachts ergeben. So viel uns befannt ist, hat Herr Engel sich und Recht zu, er habe also seine Wissenschaft durch Spizel erpolitisch nicht bethätigt; mir ist bekannt, daß er ein sehr begeisterter halten. Auf diesen Zwischenruf stürzte sich Herr Gregorig auf Anhänger Egydis war. " Sie blamieren ja die Polizei der ganzen Monarchie!" so rief Seiß und schrie ihn wutentbrannt zu:" Nehmen Sie den„ Spike!" antwortete gelassen, er habe nicht im großen Elberfelder Socialistenprozeß der Staatsanwalt einem zurück oder!" Seiz dessen er Gewährsmann Stammhoffs zu. Durch dieses neneste Stüdchen des Gregorig einen Spißel genannt ,, fondern den, Kammhoff dürfte das Ansehen der politischen Polizei auch nicht be- sich bedient habe. Jumitten des Wortwechsels erhob sich nun fonders gehoben werden. der Direktor Gugler, eine christlich- fociale Kreatur, und apostrophierte den Gregorig mit den Worten: Beschmugen Sie sich nit min auch Seit seine Ruhe und rief dem christlich- socialen Provokateur Die Reichstags- Erfahwahl im Wahlkreis Greifswald 31: Sie wollen vielleicht, daß Sie eine Ohrfeige bekommen!" Die Reichstags- Ersatzwahl im Wahlkreis Greifswald Grimmen an Stelle des verstorbenen konservativen Abgeordneten Obwohl nun Seiz diese Bemerkung nicht als Lehrer, sondern als Bezirksschulrat gemacht hatte, als solcher aber nur der diskretionären In denjenigen Wochen, in welchen hiernach eine ununterbrochene v. Bismarck- Bohlen ist auf den 21. Mai festgesetzt worden. Gewalt des Borsigenden untersteht, wurde dennoch eine Disciplinar vierundzwanzigstündige Ruhezeit nicht gewährt zu werden braucht, ist außer der in Biffer 1 Abs. 1, 2 festgesezten ununterbrochenen Vorbereitungen sollte am Freitag der Landtag auf unbestimmte des Lehrers Seiz war. Aus Sachsen Weimar. ( Eig. Ber.) Nach den getroffenen untersuchung eingeleitet, deren Ergebnis die Entlassung acht oder neunstündigen Ruhezeit mindestens einmal eine weitere Beit vertagt werden. Sie auszusprechen, hat der BezirksZeit vertagt werden. Da jedoch die Opposition ihre Drohung, schulrat allerdings tann nicht die Macht, er ununterbrochene Ruhezeit von mindestens sechs Stunden zu gefie nur währen, welche in der Zeit zwischen zwölf Uhr mittags und neun eise Stellung zu nehmen, weil man sie aus zu allen Bunkten im Plenum in der ausgiebigsten sie aus allen allen in Antrag bringen. Die zweite Instanz ist der Landes- Schulrat, Uhr abends liegen muß. hauptsächlichsten Ausschüssen ausgeschlossen hatte, wahr die dritte das Unterrichtsministerium. Aber um den politischen 4. Die Arbeitgeber find verpflichtet, für jedes Kalenderjahr ein macht, ist der Landtag auf die Gnade der Opposition angewiesen, Gegner aufs empfindlichste zu schädigen, wurde er sofort suspendiert Verzeichnis anzulegen, welches die Namen der einzelnen Gehilfen wenn er bis furz vor Ostern nur die notwendigsten Arbeiten erledigen ganz gegen das Gesez, das die Suspension nur dort zuläßt, wo und Lehrlinge enthalten muß. In das Verzeichnis ist bei Ablauf will. Diese böse Erfahrung trug jegt dazu bei, daß bei der Wahl sie unerläßlich notwendig ist, wo der weitere Verbleib im Amte das jeder Woche neben den Namen der einzelnen Gehilfen und Lehr- des Rechnungsausschusses, welcher außerhalb der Sigungsperiode Ansehen des Lehrerstandes schädigen würde. finge einzutragen, wie oft innerhalb dieser Woche für jeden des Landtags zur Prüfung der Staatsrechnungen zufammentritt, auf einzelnen Gehilfen und Lehrling von der in Ziffer 2 gewährten die Drohung, es werde, wenn kein Vorschlag der Opposition berüd- die schlichte Wiedergabe des Thatsächlichen mit unübertrefflicher Wir haben den Thatbestand deshalb so ausführlich erzählt, weil Befugnis Gebrauch gemacht worden ist. Zugleich find diejenigen Tage, an welchen eine Ruhezeit gemäß Ziffer 3 tigt, dieselbe auch daraus ihre Konsequenzen gichen, ein re Deutlichkeit bloßlegt, daß die Disciplinarverfolgung des Lehrers nichts gewährt worden ist, und die Dauer dieser Ruhezeit einzutragen. Fällt das Ende des Kalenderjahrs nicht mit dem Ablauf der Woche zusammen, so find die Eintragungen für die in die Woche fallenden Zeile beider Kalenderjahre getrennt vorzunehmen. Die Verzeichnisse sind auf Erfordern den zuständigen Behörden und Beamten jederzeit zur Einsicht vorzulegen.
2) Bis zu sechzig Mal im Jahre darf die aus den Bestiannungen unter Ziffer 1 Abi. 1. 2 sich ergebende Höchstdauer der Arbeitszeit für den einzelnen Gehilfen und Lehrling überschritten werden; jedoch muß in allen Fällen nach dem Abschlusse der Arbeit eine Ruhezeit von der in Ziffer 1 Abs. 1, 2 vorgeschriebenen Dauer gewährt werden. Auch behält es bei der Bestimmung der Ziffer 1 Abs. 3 fein Bewenden.
3. An Stelle der nach Ziffer 1 Abs. 1, 2 zu gewährenden ununterbrochenen acht- oder nennstündigen Ruhezeit ist den Gchilfen
und Lehrlingen alle drei Wochen mindestens einmal eine infers wie die„ Südd. Reichskorresp." mitteilt, im Frühjahr Vertreter aller mit dem da! Auf diesen frechen, provokatorischen Angriff verlor Zu einer Konferenz für einheitliche Rechtschreibung werden, Bundesstaaten sich in Berlin versammeln.
brochene Ruhezeit von mindestens vierundzwanzig Stunden zu gewähren. In Gemeinden, welche nach der jeweilig legten Volkszählung mehr als als 20 000 Einwohner haben, ist diese Ruhezeit mindestens alle zwei Wochen zu gewähren.
5. Gehilfen und Lehrlinge unter 16 Jahren dürfen in der Zeit von 10 Uhr abends bis 6 1hr morgens nicht beschäftigt werden.
6. Gehilfen und Lehrlinge weiblichen Geschlechts unter 18 Jahren, welche nicht zur Familie des Arbeitgebers gehören, dürfen nicht zur Bedienung der Gäste verwendet werden.
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finniger gewählt wurde.--
Die zweite hessische Kammer nahm am Freitag nach beinahe viertägiger Debatte mit allen gegen 5 Stimmen den Antrag Haes an, der die Regierung ersucht, ihre Bundesbevollmächtigten dahin anzuweisen, daß sie im Bundesrat eintreten für ausreichende Erhöhung der bestehenden Getreide und Viehzölle und in Verbindung damit für ausreichende Erhöhung der Zölle auf andere landwirtschaftliche Er zeugnisse, einschließlich derjenigen des Obst, Gemüse- und Weinbaues, sowie des Gartenbaues, ferner für ausreichenden Zollschutz derjenigen Industriezweige, welche desselben bedürfen, und für den Abschluß neuer handelsverträge, in denen diese Wünsche nach Möglichkeit erfüllt werden.
Die Forderungen dieser Resolution heben eine die andere auf. Darum fonnten Agrarier und Liberale fich in ihr freundnachbarlich bereinen. Die Socialdemokratie machte den Schwindel nicht mit.
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andres ist als eine gemeine, boshafte Rache an dem politischen Gegner. Das ist auch allgemein die Empfindung, und im Abgeordnetenhaus, wo die Sache von unsrem Genossen Ellenbogen am 22. März zur Sprache gebracht worden ist, wurde von allei Parteien anerkannt, daß eine politische Verfolgung vor liege, die sich im Wesen als eine Verlegung der den Abgeordneten verbürgten Inmunität darstelle. Das Abgeordnetenhaus beschloß auch, die Sache zur Prüfung dem Verfassungsausschuß zuzuweisen, dessen Bericht eben heute verhandelt wird. Nach dem Grundgesez über die Reichsvertretung erstreckt sich die Imnummität dem Wortlaut nach wohl nur auf gerichtliche Verfolgungen", und der Ausschuß lehnte es demnach ab, die disciplinare Verfolgung eines Abgeordneten als eine Verlegung der Abgeordneten- Immunität zu erklären. Sehr mit Unrecht, denn der Wille und die Absicht des
7. Als Gehilfen und Lehrlinge im Sinne dieser Bestimmungen gelten solche Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, welche im Betrieb der Gast- und der Schankwirtschaften als Oberkellner, Kellner oder Kellnerlehrlinge, als Köche oder Kochlehrlinge, am Büffet oder mit dem Fertigmachen falter Speisen beschäftigt werden. 8. Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. Oftober 1901 Zur Schulreform erklärte in der württembergischen Rammer Gefeßes gehen sicherlich dahin, den Abgeordneten vor jeder in Kraft. Bis zum 31. Dezember 1901 ist Leberarbeit( 3iffer 2) der Abgeordneten der Kultusminister v. Weizsäder im allgemeinen Berfolgung durch eine Staatsgewalt, in welcher höchstens fünfzehn Mal zulässig. fein Einverständnis mit dem preußischen Schulerlaß, Form diese auch auftrete, zu schüßen, ihn in jeder Hinsicht sicher Damit haben endlich die in zahlreichen Erhebungen und lehnte aber die Gründung eines Reformgymnasiums ab. zu stellen. Wie immer aber auch der Beschluß des Abgeordnetenhauses Untersuchungen, die auf viele Jahre sich erstreckten, ihren vordin Chisinausfallen möge, ob verneint oder beträftigt wird, daß sich die läufigen Abschluß gefunden; wir sagen einen vorläufigen, denn Chronik der Majestätsbeleidigungs- Prozesse.Wiener Machthaber an der Freiheit des Abgeordneten vergriffen es erscheint uns sehr wünschenswert, daß sich der Reichstag in Koblenz wurde ein Buchbindergehilfe aus Riesa , den ein haben: daß sie den Lehrer verfolgt haben, ihm an die Gurgel noch mit der Materie beschäftige. Durch die Verordnung wird den Wünschen der Angestellten nur in sehr geringem Um- Schlaffollege, der Monteur Schulz aus Langenfelwolt bei Hanau a. M., gefahren sind im Haß wider seine politische Anschauung: das steht fange Rechnung getragen, zur Zeit in Frankfurt , angezeigt hatte, wegen Majestätsbeleidigung fest und ist nun zum allgemeinen Bewußtsein geworden. Die über die Vorschläge der zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafthat innerste Art des Aleritalismus, der die Geister knechtet, die Kommission für Arbeiterstatistik, die den energischen und soll in betrunkenem Zustande begangen worden sein. Gewissen vergewaltigt und in seinem haßerfüllten Wüten feines berechtigten Widerspruch der Angestellten hervorrriefen, menschlichen Empfindens achtet: die ist an der Verfolgung des von gehen die Bestimmungen Bestimmungen der Verordnung nur um allen seinen Berufsgenossen hochgeachteten Lehrers mit voller Klar. ein Geringes hinaus. Vor allem ist bedauerlich auch heit zu Tage getreten. Die Christlich- Socialen, sind nun erkannt und damit sind sie auch gerichtet. die in punkto der Socialreform gewiß sehr gemäßigte .Nat. 8tg." bedauert dies, daß die Regierung sich nicht einmal bis zu der von zu der von den fast allzu bescheidenen den fast allzu bescheidenen Gehilfen geforderten neunstündigen Ruhezeit auf geschwungen hat. Acht Stunden Ruhezeit, d. h. mit andren Worten eine tägliche Arbeitszeit von 16 Stunden; der 16 stündige Normalarbeitstag, fanttioniert von der Gesez gebung. Um zu diesem Resultat zu gelangen, bedurfte es einer Arbeit von acht Jahren. In den großen Städten, für die eine neunstündige Ruhezeit vorgeschrieben ist, wird diese durch den meist sehr weiten Weg von und nach dem Geschäft bedeutend eingeschränkt.
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Ausland.
Eine Immunitätsaffaire.
Mittlerweile hat der Reichsrat, wie wir bereits mitgeteilt haben, einen Antrag angenommen, demzufolge der Verfassungsausschuß beauftragt werden soll, eine Aenderung der geseßlichen ImmunitätsBestimmungen in dem Sinne zu beraten und darüber zu berichten, daß der Immunitätsschuß auch auf disciplinare und polizeiche Verfolgungen ausgedehnt werde.-
1st- Wien , 28. März. Knapp vor Thorschluß hat sich das östreichische Abgeordnetenhaus, das heute feine letzte Sigung vor den Osterferien hielt, mit einem Immunitätsfall zu beschäftigen, dem eine große politische Bedeutung zukommt. Es handelt sich um eine disciplinare Verfolgung des socialdemokratischen Abgeordneten seig, der Lehrer an einer Wiener Gemeindeschule ist und als solcher jüngst in eine Disciplinar- Untersuchung gezogen und mit der Entlassung aus dem Amte bestraft worden ist. Seiß ist Ein Sieg des französischen Minifteriums. der Gründer und Führer der freisinnigen, unabhängigen LehrerIn der französischen Kammer wurde am Freitag die Beratung bewegung, der sogenannten Jungen", die ohne gerade social des Vereinsgefeges zu Ende geführt. Der Antrag des Ganz unzulänglich sind die Bestimmungen insofern, als demokratisch zu fein, die moderne Strömung im Lehrer- Socialisten Breton, den Mitgliedern der Kongregationen das sie sich auf die Kellner, Köche und die„ Mamsells" beschränken; stande verkörpert. Dadurch ist er den Wiener Machthabern, deren ahlrecht zu entziehen, ward mit 352 gegen 194 Stimmen des Radikalen Laferre, die Hausdiener und das weibliche Hilfs Streben nach Verschlechterung und Verkleritalisierung der Volksschule abgelehnt; ebenso der Antrag den Rongregationen Ser christlichen Schulbrüder personal ist vollkommen ausgeschlossen. Nach der Ver- geht, ein Dorn im Auge geworden. Der Haß gegen den unbeug- wonach ordnung liegt für den Unternehmer also die Möglichkeit vor, famen Mann wuchs noch, als Seiß von den Lehrern als ihr Ver- das Recht genommen werden soll, Spenden und Legate Hierauf die Arbeit des vom Gesetz geschützten Koches oder Kellners treter in den Wiener Bezirksschulrat gewählt worden war. Der Be- anzunehmen, mit 366 gegen 180 Stimmen. von weiblichen Personen verrichten zu lassen. zirksschulrat ist das Organ der Gemeinde, das als erste Instanz die beantragte Le Myre de Villers, daß das Vereinsgesetz auf die Kolonien und Schuhgebiete teine Anwendung finden solle. Ebenfalls unberücksichtigt geblieben sind die Wünsche der Aufsicht über die Schule führt. Im Bezirksschulrat hatte nun Seis Redner erklärt, daß die Missionare fich stets als gute Bürger und Angestellten bezüglich des Ruhetags. Wenn man schon Gelegenheit, die Gesinnungsverfolgung zu beobachten, die von treue Diener der Republit erwiesen hätten, rühmt die Thätigder Eigenart" des Gewerbes mancherlei Konzession zu der chriftlich socialen Mehrheit gegen alle unabhängigen und feit der Missionare und Klosterschwestern und meint, daß die Aus machen geneigt ist, wenn man ohne weiteres auch eine felbftbewußten Elemente der Lehrerschaft betrieben wird. Bei führung des Gesetzes diplomatische Stonflikte hervorrufen könnte. Der Seit als Abgeordneter Solonialminister Decrais wendet sich gegen den Antrag und führt Sonntagsruhe für das Gastwirtsgewerbe als nicht der letzten Reichsratswahl wurde durchführbar anerkennen will, so muß um so energischer gewählt- als erster socialdemokratischer Abgeordneter in einer aus, man dürfe die Regierung nicht in ihrer Freiheit einschranken, für das gesamte Personal ein regelmäßig wöchentlich Stäbtefurie, und zwar gegen ein Haupt der chriftlich- socialen Maffia, wenn sie es in der Zukunft für nötig halten follte, daß Gesez in dieser oder jener Kolonie zur Anwendung zu bringen. Der Antrag wiederfehrender Ruhetag als unerläßliches den niederöstreichischen Landesausschuß Richter. Die Wut der 2e Myres wird mit 296 gegen 254 Stimmen abgelehnt. Unter Aequivalent für die Sonntagsarbeit und die Christlich Socialen stieg bis zur Raserei, umſomehr, als Seis in großem Lärm begründen sodann mehrere Deputierte ihre Ansicht Iange Arbeitszeit an den Wochentagen gefordert einer sehr bemerkten Rede im Abgeordnetenhause die behördliche über die gesamte Borlage. Dieselbe wird schließlich mit 303 gegen werden. Es wird Sache des Reichstags sein, den gewiß be Praris, die von den Wiener Schulbehörden gegen die antiklerikale 224 Stimmen angenommen. Hierauf vertagt sich die Kammer scheidenen Wünschen der Angestellten zur Anerkennung zu Lehrerschaft insceniert worden ist, mit der nötigen Rücksichtslosigkeit bis zum 14. Mai. verhelfen. Das Gesez ist demnach mit einer Mehrheit von 79 Stimmen beleuchtet hatte. Den verhaßten politischen Gegner zu treffen, war mun ihr fester Borsaz. angenommen worden. Drei Monate lang hat die Debatte gedauert
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