genommen.
Stadtrat Kauffmann hat die Wahl zum Bürgermeister anZwischen den Stadtvo. Na st und Borgmann hat eine Stich wahl stattzufinden, da bei der Wahl eines Mitgliedes in die Vertehrsdeputation sich in der vorigen Sigung eine Mehrheit nicht ers geben hat. Gewählt wird der Stadtv. St a st mit 56 gegen 31 Stimmen. Stadtv. Stadthagen ( Soc.) berichtet namens des niedergesetzten Sonderausschusses über die Verhandlung seines Antrags wegen Aenderung des Statuts für den
des
Gefinde Belohnungs- und Unterstützungsfonds. Der Ausschuß hat, nachdem ein Antrag, die Aufhebung Statuts zu erwirten, mit 5 gegen 4 Stimmen gefallen war, beschlossen, der Versammlung vorzuschlagen:
werde.
Freitag, 3. Mai 1901.
daß die Unfallrenten auf das städtische Nuhegeld nicht in Bezüglich des Antrags unsrer Genossen gab man allgemein zu, Abzug gebracht werden dürfen. Der beanstandete§ 7a hat folgenden daß die jeßigen Bestimmungen große Härten für all die Personen in Wortlaut: sich schließen, die der Invaliden- Versicherungspflicht unterliegen. Man
Wenn Personen, welche 15 Jahre oder länger ununterbrochen bedauerte, daß die Stadtgemeinde ihre alten, invaliden Arbeiter nicht im Dienste der Stadt gestanden haben, das Arbeitsverhältnis aus so gut stellen fönne, als sie dies thun möchte, aber die Schuld, so Gründen gekündigt wird, die nicht in ihrer Berson liegen, so erhalten wurde ausgeführt, liege eben bei der Reichs Gesetzgebung, nicht bei fie, solange ihnen eine ihren Kräften entsprechende Beschäftigung der Stadt. Der Ausweg, durch event. Verzicht auf die Invalidenin einer andren städtischen Verwaltung nicht gegeben werden kann, renten die Möglichkeit zu schaffen, das städtische Ruhegeld ohne die Hälfte des nach Maßgabe dieses Gemeindebeschlusses zu ge- Abzug zahlen zu können, ging dem Ausschuß zu weit. Andre Wege, währenden Ruhegelds und der Hinterbliebenenversorgung, auch das erstrebte Biel zu erreichen, fonnten nicht vorgeschlagen werden wenn sie nicht dauernd arbeitsunfähig sind." und so wurde der Antrag mit 8 gegen 2 Stimmen abgelehnt.
Der Zweck dieser Bestimmung ist, Arbeitern und Angestellten Eine Aenderung der in Frage stehenden Bestimmungen des der Stadt, die längere oder lange Beit im städtischen Dienst ge- Invalidenversicherungs Gefeßes wird sich als unumgänglich notstanden haben und dann ohne ihr Berschulden entlassen fvendig erweisen, denn auch andre Kommunalverwaltungen werden werden, den llebergang in die neuen Verhältnisse zu erleichtern und sich in ihrem Bestreben, ihre Angestellten im Alter ausreichend zu ihnen bor allem einen, wenn auch nur fleinen, Erfaz versorgen, durch diese Bestimmungen gehemmt sehen. für den Teil ihrer Gesundheit und Arbeitskraft zu gewähren, den sie im Dienst der Stadt aufgebraucht haben. Dieser Baragraph war But abfumes of Lokales. von unsren Vertretern in wesentlich weiterem Umfang und im Unfchluß an die Bestimmungen beantragt worden, die f. 2. gleichfalls Die Stadtverordneten- Versammlung
anstandlos acceptiert hat.
Der
auf den Antrag unsrer Genossen in dem Ortsstatut über die An- hat gestern den Vorschlag, auf eine Aenderung des Statuts den Magistrat zu ersuchen, mit den zuständigen Staatsbehörden stellung der Gemeindebeamten Aufnahme gefunden hatten, und fenn- des Gesinde Belohnungs- und Unterstügungsdahin in Verbindung zu treten, daß der§ 8 des Statuts aufgezeichnend für die Rückständigkeit und das socialpolitische Verständnis Fonds hinzutvirken, bedauerlicherweise verworfen. hoben werde oder daß von der Erhebung der in diesem Baragraphen bes Magistrats ist es, daß er bei der Regelung der Arbeiterverhält Ausschuß, der zur Beratung des bekannten Antrags Stadtgedachten Einrichtung von je 5 Silbergroschen für jeden Dienst- nisse Bestimmungen glaubt abweisen zu sollen, die er bei der antritt und für jeden Dienstwechsel in Zukunft Abstand genommen Regelung der Beamtenverhältnisse in sehr viel weiterem Umfange a gen eingesezt worden war, empfahl die Beseitigung der leidigen 50 Pfennig- Beiträge, die den Dienstmädchen bei jedem DienstStadtv. Wallach( A. 2.) bittet um Ablehnung dieses Antrags. Die beanstandete Streichung der Abzugsfähigkeit der Unfall- wechsel abgenommen werden. Aus der Versammlung sprach nur Herr Die fleine Entlastung um 50 Pf. für den Dienstboten falle doch nicht renten war von unfren Vertretern im ersten Ausschuß und im Wallach für diese Einrichtung. Man solle doch das Geld, sagte er, ins Gewicht, während man 25 000 m. Einnahme des Fonds preis- Plenum durchgesetzt worden, da sie überzeugend nachweisen konnten, nicht so mir nichts dir nichts zum Fenster hinauswerfen, zumal da geben würde. Eine weitere Disfuffion findet nicht statt. Im Schlußwort legt Lasten aus der Unfallversicherung den Unternehmern aufgelegt bagen, der namens des Ausschusses referierte, hob in seinem daß die Reichs- Unfallgesetzgebung mit vollstem Vorbedacht alle die Zahlung der Beiträge den Dienstmädchen nicht schwer falle. Stadtder Referent nochmals die Gründe dar, die dafür sprechen, und ausgesprochen hat, daß diese die Unfallrenten als einen Teil ihrer Schlußwort noch einmal die gewichtigen Bedenken hervor, die gegen wenigstens diese unnüß die Dienstboten belastende Gebühr aus den Produktionskosten anzusehen hätten, mithin eine Verrechnung dieser die fernere Beibehaltung der Beiträge sprechen, aber die Abstimmung obsoleten Statuten zu entfernen. Renten auf anderweit verdientes Ruhegeld oder Benfionen nicht Der Ausschußantrag wird abgelehnt. gerechtfertigt ist. ergab teine Mehrheit für den Vorschlag des Ausschusses. Herr Diese Beanstandungen, so wichtig sie auch sind, hätten indessen Wallach und seine Gesinnungsgenossen würden vermutlich auch bereit Rou die Versammlung wahrscheinlich nicht veranlaßt, die Vorlage wiederum fein, für die Beibehaltung der Gesinde- Ordnung einzutreten, Alte Jakobstr. 33/35, hat sich der Specialausschuß einverstanden in einen Ausschuß zu weisen, wenn nicht von Heimann namens wenn die Entscheidung darüber Sache der Berliner Stadterklärt und empfiehlt, den Vorentwurf zu genehmigen. unfrer Genossen ein Antrag gestellt worden wäre, der bezweckt, eine berordneten Versammlung wäre. Der Vorentwurf Die Versammlung stinimt ohne Debatte zu. To große Härte für all diejenigen Bersonen zu beseitigen, die unter um Neubau des Waisenhauses in der Alten das Invalidenversicherungs- Gesetz fallen. Der§ 48 dieses
Mit dem vollständigen hun blindrial uns oblidad ent Neubau des Waisenhauses,
Jahre in die Monate Juli und August verlegt werden.
isd to
bon teiner Seite mehr bersucht.
-
-
Die Sommerferien der Versammlung werden auch in diesem Gefeges bestimmt nämlich, daß das Recht auf Bezug der Invaliden Jakob Straße wurde angenommen. Eine Debatte darüber rente für bestimmte Personenkreise ruht, solange und soweit wurde -Aus Anlaß Bee die denselben gewährten Pensionen, Wartegelder oder ähnlichen der bevorstehenden Feier des fünfzigjährigen Be Bezüge unter Hinzurechnung der ihnen nach dem Invaliden- stehens der Berliner Feuerwehr ist von Mitgliedern versicherungs- Geseze zugesprochenen Rente den 7/2 fachen Grund der Neuen Linken " und der„ Alten Linfen" beantragt worden, betrag der Invalidenrente übersteigen. Der 7½ fache Grindbetrag der auch der Straßenreinigung zu gedenten, die ja einst Invalidenrente ichtvanft je nach den 5 Lohnklassen zwischen 450 bis mit der Feuerwehr vereinigt war. Der Antrag wurde von der 750 W. Diese Bestimmung des Invalidenversicherungs- Gesetzes war socialdemokratischen Fraktion, für die Genosse Pfannkuch sprach, der Anlaß, daß der Paragraph der Vorlage, welcher von der Abzugs selbstverständlich unterstützt. Für den Fall der Ablehnung hatte fähigkeit andrer Bezüge auf das städtische Ruhegeld handelt, nach fannkuch eine Nesolution eingebracht, die den Magistrat um eine längerer Beratung den folgenden Wortlaut erhalten hat: bezügliche Vorlage ersucht, doch wurde der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.
Das Rittergut Diedersdorf soll an den jetzigen Bächter Liepmann auf 15 Jahre weiterverpachtet werden und zwar für einen Liepmann auf 15 Jahre weiterverpachtet werden und zwar für einen jährlichen Pachtzins von 12 M. pro Morgen. Stadtv. Nelke( wild) bezweifelt, ob der jetzige Zeitpunkt für eine Verpachtung geeignet ist, und hätte die öffentliche Ausschreibung lieber gesehen. Er beantragt Ausschußberatung. Stadtrat Marggraff: Wir übernehmen Diedersdorf und Birkholz am 1. Juli cr., es war also die höchste Zeit, abzuschließen. ( Widerspruch.) Günstigere Bedingungen fönnen wir von feinem andren Bächter erhalten. Der bisherige Pachtjazz beträgt nur
650 M.
Stadtv. Deter( N. L.): Die Vorlage ist so mangelhaft, daß sie der Ausschußberatung unbedingt bedarf.
Stadtv. Caffel( A. L.) spricht sich ebenfalls für Ausschußberatung aus, desgleichen
Stadtv. Hinte Soc.), der u. a. die Bachtzeit für zu lang und die eventuell von der Stadt zu zahlenden Abstandsgelder für zu hoch hält.
Die Ausschußberatung wird beschlossen und der Ausschuß sofort bom Vorstande ernannt.
Anläßlich des fünfzigjährigen Jubiläums der Berliner Feuerwehr will der Magistrat, abgesehen von der Errichtung des FeuerwehrDentmals auf dem Mariannenplage, noch 5000 M. für Festlichkeiten der Mannschaften und Offiziere bewilligt haben und 10 000 m. der Königin Augusta- Stiftung für die Berliner Feuerwehr überweisen.
Stadtv, Karl Goldschmidt ( N. L.): Die Forderung von 5000 M. für Festlichkeiten aus diesem Anlaß an sich ist nicht zu beanstanden. Aber man soll nicht vergessen, daß gleichzeitig mit der Feuerwehr auch die
Straßenreinigung
Stehen einem Rubegeld, Witwen- oder Waisengeld- Empfänger Bezüge aus Mitteln des Reichs, eines Bundesstaats oder andrer öffentlicher Verbände oder auf Grund des Invalidenversicherungs Gesezes zu, so wird das Ruhe-, Witwen- nnd Waisengeld um Das Wartepersonal der städtischen Jrrenanstalten diese Bezüge gekürzt und zwar auch, wenn der Empfangs hat auch im Etatsjahr 1899/1900 wieder recht zahlreich berechtigte nach Aufforderung die zur Erlangung dieser Bezüge gewechselt. In der Anstalt Dalldorf mußten im Laufe des erforderlichen Schritte unterläßt. Jahrs 141 Wärter und 75 Wärterinnen ersetzt werden. Von den Bei den Ruhegeld- Empfängern tritt diese Kürzung jedoch nur ausscheidenden Wärtern und Wärterinnen waren 98 bezw. 26 erst in dann ein, wenn und soweit diese Bezüge zusammen mit dem städtischen Ruhegeld den 71/ 2fachen Grundbetrag der Invaliden- demselben Jahre eingetreten. Der Bericht der Deputation für die rente übersteigen. städtische Jrrenpflege sagt, es sei noch schwerer als bisher gewesen, Heimann hat nun beantragt, den legten Absatz dieses Para- geeignetes Perfonal zu erhalten, ja selbst mur die ausreichende Bahl graphen wie folgt zu fassen: einzustellen. Die wesentlichste Ursache sei der Mangel an Bei den Nubegeld- Empfängern tritt diese Kürzung jedoch Arbeitskräften überhaupt gewefen. Hinterher wird nur dann ein, wenn und soweit diese Bezüge zusammen mit dem jedoch bemerkt: Eine beträchtliche Erhöhung der Lohnstädtischen Ruhegeld den 71/2 fachen Grundbetrag der Invaliden- fäße war das zunächst zu ergreifende Mittel zur Abhilfe, und es rente, oder, falls das Rubegeld na§ 3 höher scheint, als ob es dadurch und durch die veränderten Verhältnisse fein würde, als diefer 7/ 2fache Grundbetrag bes Arbeitsmartis überhaupt gelingen wird, die Schwierig diesen höheren Betrag übersteigen.
"
-
Auch in dem
Durch diesen Zusatz soll vermieden werden, daß der 7/ 2fache teiten allmählich zu überwinden." Daß eine beträcht Grundbetrag der Invalidenrente der Invalidenrente die Höchstgrenze bildet für liche Lohnerhöhung zwar nicht das einzige, aber ein wichtiges Mittel alle Bezüge, die einer unter das Invalidenversicherungs- Gejez zur Erzielung einer größeren Beständigkeit unter dem Warte ihr Jubiläum feiert. Um historisch gerecht zu sein, muß man nach den Bestimmungen der Vorlage ein städtisches Ruhegeld die Lohnerhöhungen, fallenden Person zufließen können, selbst wenn diese Perfon personal ist, das haben wir oft hervorgehoben. Leider pflegen aber die in auch für die Straßenreinigung ein Feft feiern. Wir beantragen, erdient hat, welches für sich allein schon höher ist, als der willigt werden, teineswegs beträchtlich" zu sein, so daß den städtischen Betrieben bean diesem Tage den Arbeitern einen Extra- Tagelohn 71/ 2fache Grundbetrag der Invalidenrente. zu zahlen und für das Personal ebenfalls ein Fest zu ver- ein städtischer Arbeiter ein Durchschnitts Jahresverdienst von Hat zum Beispiel fich die bon der Verwaltung daran geknüpften Er anstalten. Gewiß steht der Beruf der Feuerwehr höher; aber beide 1200 W., so würde er gemäß den Bestimmungen der Vorlage, wartungen in der Regel nur halb erfüllen. haben ihre großen Verdienste um die Stadt und erfordern große wenn er nach 40jähriger Thätigkeit im Dienste der Stadt arbeits- Abschnitt über die Austalt Herzberge wird endlich zugegeben, Anstrengungen und Opfer. In den letzten 10 Jahren hat unfähig wird, ein städtisches Ruhegeld von 900 M. ferdient haben. daß die Höhe des Lohns von Bedeutung für die Beschaffung eines auch bie Straßenreinigung 37 schiere Unglücksfälle, fünf Seine Invalidenrente betrage 300 m., so erhält er nach guten und ausdauernden Personals ist. Hier gingen 112 Wärter davon mit tödlichem Ausgange, aufzuweisen. Wir wünschen den bisherigen Beschlüssen von der Stadt nicht nur nicht das und 59 Wärterinnen ab, so daß ungefähr ebenso viel Stellen neu zu circa 5000 Mart zu diesen Brecken auszuwerfen; in der erdiente Nuhegeld von 900 Mark, sondern das Arbeiterschaft und bei den Beamten der Straßenreinigung darf das geld wird um 450 M. gekürzt, da Ruhegelb und Invalidenrente nicht Bereitwilligkeit der Deputation", sagt der Bericht, konnte eine Suhe besetzen waren, als in der Anstalt vorhanden sind. Durch die Gefühl der Zurückfegung nicht aufkommen. Ungewöhnlich ist meine mehr als den 71/ 2fachen Grundbetrag der Invalidenrente ausmachen ohnerhöhung erfolgen und so die im ganzen auf Anregung nicht. dürfen, die für ihn in der fünften Lohntlasse 750 M. beträgt. Wie Stabtv. Pfannkuch( Soc.): Gegen die Vorlage wird sich wohl hart diese Bestimmung gerade für die wirtschaftlich schwachen Ber - der Männerseite noch sehr nötige Gewinnung geeigneterer Pflegenichts einwenden lassen; wir unsrerseits sind ebenfalls da- ionen ist, die unter das Invalidenversicherungs- Gefeß fallen, träfte wenigstens durch Verbesserung der materiellen für.. Wir können uns auch für den Antrag Goldschmidt erwärmen wird flar werden, wenn man bedenkt, daß die Vorlage auch für die Stellung erleichtert werden". Für die Anstalt und werden für denselben stimmen. Sollte er abgelehnt werden, so Pensionierung all derjenigen städtischen Angestellten maßgebend ist, die Wuhlgarten, aus der 71 Wärter und 34 Wärterinnen aus würde ich eine Resolution beantragen behufs Borlegung eines nicht lebepflichtig sind. Diese Personen also erhalten, da schieden, werden auch die Gründe des Ausscheidens angegeben. Am Magiftratsantrags in dem Sinne der Forderungen des Antrages die angeführten Bestimmungen des Invalidenversicherungs- Gefeges häufigsten ist„ Urlaubsüberschreitung". Leider fam auch Mißhande Goldschmidt. Die bezüglichen Anträge der Straßenreinigungs nicht entgegenstehen, in jedem Fall das nach den Bestimmungen Iung von Kranten vor; 5 Wärter und 2 Wärterinnen wurden Deputation find im Magistratetollegium abgelehnt worden der Vorlage erdiente Nuhegeld voll und erdiente Nuhegeld voll und ohne jeden b- ( hört, hört!), wie uns scheint, mit Unrecht.( Sehr richtig!) zug ausbezahlt. Gewiß ist der Beruf der Feuerwehr gefahrvoll; bei der Straßen- ungerechten Bustand für die städtischen Arbeiter vollkommen bewaren 58 noch kein Jahr, von diefen 44 noch kein halbes Jahr und Der gestellte Antrag würde den dargelegten aus diesem Grunde entlassen. Von den onsscheidenden Wärtern reinigung sind dauernd etwa 35 der Beschäftigten frank, für die fort- feitigen. Das nach den Bestimmungen der Vorlage erdiente davon wieder 27 noch kein Vierteljahr( 15 fogar noch nicht 1 Monat) während Ersatz geschafft werden muß, so daß eigentlich städtische Nuhegeld würde danach allen Angestellten der Stadt in der Anstalt beschäftigt gewesen. Bei den Wärterinnen lagen die 35 Mann mehr eingestellt werden müßten, Beweis genug, wie an- ohne jeden Abzug ausbezahlt werden müssen, gleichviel ob fie flebepflichtig Berhältnisse nicht ganz so schlimm, aber ähnlich. greifend die Arbeit ist. Nach den Feststellungen der Deputation würden find oder nicht. Der Antrag bringt aber den nicht zu umgehenden 5000 m. zu wenig fein. Circa 5000 M." giebt auch nicht die notwendige großen Uebelstand, daß die Versicherungsanstalt ihrerseits in all den Biblische Geschichte in freifinniger Nukanwendung. Die Freiheit nach oben. Annähernd wird ein Betrag von 6000 m. Fällen die Zahlung der Stente einstellen würde, in denen das städtische Geschichte von den sieben fetten und den sieben magern Jahren erforderlich sein, um den 1400 Arbeitern den Tagelohn als Grati Ruhegeld höher als der 71/2 fache Grundbetrag der den betreffenden spiegelt sich in den Augen eines waschechten Mancheſterfreisinnigen fifation zu geben und für die Beamten und Aufseher ein Festmahl Ruhegeldempfängern zustehenden Invalidenrente ist. Der Ausschuß anheimelnd wieder. Der Stadtv. Fähndrich hielt über den zu arrangieren. Würde diese Festlichkeit dem ganzen Personal hatte von der Versammlung den Auftrag, nach Mitteln und wegen Haushalts- Etat der Stadt Berlin einen Vortrag im Haus. gegeben, dann würden auch 6000 m. nicht hinreichen. Diese zu suchen, das Ziel des Antrags unserer Genoffen zu erreichen, befizer Verein Norden, der bei fällig aufgenommen wurde Summe mindestens müßte in den Antrag aufgenommen werden. Stadtv. Goldschmidt erklärt sich mit dieser Aenderung ein- ne daß man nötig habe, der Versicherungsanstalt die bei ihr und, wie der Berichterstatter meldet, schon deshalb Beachtung verfällig gewordenen Renten zu schenken. dient, weil die vorgetragene Anficht von vielen Stadtverordneten Die Debatte wandte sich zunächst dem§ 7a zu und es wurden geteilt wird. Der Redner fagte n. a. Seit dem Jahre 1894 von unsren Vertretern alle oben furg slizzierten Gründe, die für habe die Stadt gute Beiten" gehabt, die aber nun vor über unveränderte Annahme sprechen, noch einmal ausführlich dargelegt. zu sein scheinen, wenigstens fei der Höhepunkt schon überschritten. Nach mehrfachen Entgegnungen der Gegner des Paragraphen nahm Den größten Etat, der immer mehr anwachse, habe das städtische der Oberbürgermeister das Wort, um auszuführen, daß die Ab- Schulwesen, es erfordere allein einen Zuschuß von 18 Millionen lehnung des Paragraphen durch den Magiftrat nach ein Mart. Die Zuschüsse für Schulen, Armenpflege. Obdach, Siechen wenn der Ausschuß ben Paragraphen in unveränderter liefen sich auf über 80 Millionen Mart. Die Schuldenlaft sei auf Gestalt wieder annehmen und die Versammlung diesem Beschluffe rund 300 Millionen Mark gewachsen. Die Finanzlage sei heute noch Der Ausschuß, welchem die viel erörterte Vorlage betr. die Be- ihres Ausschusses beitreten würde, daran die ganze Vorlage scheitern eine gute und werde, wenn sich die Stadtverwaltung nicht in eine willigung von Ruhegeld- und Hinterbliebenen- Versorgung für die könne. Die Abstimmung ergab die unveränderte Annahme uferlose Finanzpolitik" durch Uebernahme von ohne Pensionsberechtigung im Dienst der Stadt dauernd beschäftigten mit 8 gegen 4 Stimmen. elettrischen Straßenbahnen, Anschlagsäulen usw. Personen zur abermaligen Durchberatung überwiesen wurde und Beharrte so der Ausschuß bei diesen Bestimmungen auf seiner in eigene Regie hineintreiben laffe, wahrscheinlich auch bleiben. der aus denselben Mitgliedern wie das erste Mal besteht, Ansicht, so fügte er sich beim§ 9 den magistratlichen Wünschen, nach- Ahnst du etwas? Die Finanzlage der Stadt bleibt gut, wenn bat Dienstag getagt. Bekanntlich hat die Stadtverordneten- dem seitens der Magistratsvertreter ausgeführt wurde, daß die neue die Stadt der" Großen", der Firma Naud u. Hartmann und Versammlung durch Beschluß vom 22. März d. J. die Vorlage Vorlage infofern ein sehr erhebliches Entgegenkommen des Magistrats selbstverständlich den Hausbefizeru ungeschmälert ihre Profite übermit den Abänderungen, die der erste Ausschuß beschlossen hatte, darstelle, als im städtischen Dienste erworbene Unfallrenten andre läßt. Die Finanzlage der Stadt wird schlecht, sobald die Stadt angenommen. Die Hoffnung indessen, daß auch der Magistrat bleiben bei der Berechnung des Rubegehalts ganz außer Betrachteinen Teil der bisher vom Privatkapital eingeheimsten Brofite einseinerseits diesen Abänderungen seine Zustimmung erteilen würde, nur abgezogen werden dürfen, wenn und soweit sie zusammen mit dem streicht und ihn zum Besten der Einwohnerschaft verwendete. Denn hat sich als trügerisch erwiesen. Durch Vorlage vom 11. April d. J. städtischen Ruhegehalt den Durchschnitts- Arbeitsverdienst übersteigen. unter dem Wohl der Stadt ist nach kommunalfreifinniger Logik nicht ersucht der Magistrat die Versammlung um Streichung des vom Die Annahme des Magistratsantrags erfolgte mit acht gegen zwei das Wohl der Gesamteinwohnerschaft zu verstehen, sondern der Ausschuß neu eingefügten§ 7a, sowie um Aufhebung des Beschlusses,| Stimmen. Profit der Grundstüdsbesiger und Straßenbah
verstanden.
Der Antrag Goldschmidt und mit dieser Erweiterung die Borlage werden angenommen. Schluß 7 Uhr.
Zur Frage der Pensionsberechtigung gehender Beratung erfolgt sei; er gab zu bedenken, daß und Waifenpflege, Polizei, Feuerwehr, Straßenreinigung usw. bes städtischer Arbeiter.
-
"