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Sonntag,

Nr. 150. 18. Jahrgang. 3. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Soutes, 30. Juni 1901.

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Litterarische Rundschau.

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Und nun

Das Pfandrecht der Bauhandwerker. Bon Heinrich Freese  . I deffen Eigentümer er dennoch geworden ist traft der Eintragung ins| selten etivas heraustommt. Sehr deutlich kommt der Widerstreit der Leipzig  . Friedrich Emil Perthes. 1901. Grundbuch, so wenig hat er Geld zum Bauen. Er hat nicht einmal Interessen bei Freese zum Ausdruck, indem er bei Erörterung dieser Der wohlbekannte Verfasser hat als Jalousiefabrikant Gelegen Geld, die Bauzeichnung zu bezahlen. Die lauft" er deshalb gleich Frage sagt: heit gehabt, den Bauschwindel an der Quelle zu studieren; hat er vom Bodenspekulanten mit und dieser giebt ihm außerdem auf Grund Auch hier stehen sich die berechtigten Interessen der Beleiher ihm doch selbst Opfer bringen müssen, Er schreibt also als Fach- eines besonderen Vertrags das Geld zum Bauen. Auch dieses Geld, und der Produzenten schroff gegenüber und es ist eine harte Auf­mann über den Gegenstand und da er gleichzeitig in langjähriger das nur ratenweise mit dem Fortschreiten des Banes gezahlt wird, gabe, den Beschwerden der Handwerker Abhilfe zu schaffen, ohne die öffentlicher Wirksamkeit einen über den gewöhnlich relativ engen wird hypothekarisch eingetragen. Der Spekulant giebt also Geldgeber zu verscheuchen und damit das Huhu zu schlachten, das Gesichtskreis des Fachmanns hinausgehenden weiteren Blid gewonnen einer mindestens zweifelhaften Persönlichkeit nicht nutr fein die goldnen Eier legen soll". hat, so kann sein Buch von vornherein auf den Namen einer beacht- Grundstück ohne Geld, er giebt ihr auch noch eine So auch an andren Stellen. Es ist eben schwierig, den lichen Publikation Anspruch machen. Bauzeichnung und bares Geld obendrein. Und doch Kapitalisten gegen den Kapitalismus zu schützen. Ein Vorschlag geht dahin, die Erteilung Der Banschwindel hat seine specielle Ursache in der Boden- hofft er auf ein gutes Geschäft und macht es auch, wenn nur das meines Erachtens der unbrauchbarste spekulation, dem Bodenwucher, er gedeiht deshalb auch hauptsächlich Haus darauf gebaut wird. Dafür, daß für sein bares Geld auch der Bauerlaubnis abhängig zu machen vom Nachweise der Zahlungs in den modernen Großstädten, diesen menschenfressenden Polypen, wirklich etwas auf das Grundstück gebaut wird, sorgt er durch den fähigkeit. Auch gegen diesen sind die erwähnten Bedenken wie auch wo durch die rasche Massenansammlung von Menschen die Vor- Baugeldvertrag, durch die nur ratenweise Zahlung und durch fleißige manche andre erhoben worden und überdies haben Juristen von bedingung gefchaffen wird, Bodenwucher zu treiben. Die Grundlage Beaufsichtigung des Baues. Daß er etwas gewinnt, ermöglicht er allen bisher gemachten Vorschlägen behauptet, daß sie umgangen ist natürlich auch hier der Privatbesiz am Grund und Boden. Man dadurch, daß er nicht soviel Bangeld hergiebt, wie zur Fertigstellung werden können. fchaffe einen Zustand, wo das Bauen betrieben wird zur Befriedigung des Hauses nötig ist, sondern nur höchstens zwei Drittel. Das Ein charakteristisches Kennzeichen der Halbheit in allen diesen des Wohnbedürfnisses der Bevölkerung, anstatt als Mittel zur Ver- fehlende Drittel fowie noch mancherlei andre Unkosten, die Bestrebungen ist auch dies, daß man die Lieferanten der Baumaterialien wertung des Grund und Bodens, man entziehe den Boden der privaten von dem wirklich gezahlten Baugelde bestritten werden, von dem Pfandvorrecht ausschließen will. Man hat nämlich immer die Spekulation, baue Wohnungen in eigner Regie der Gemeinden, event, fo vor allem der Lebensunterhalt des befiz- und eintonmenslofen mißliche Thatsache vor sich, daß vom Geldgeber niemals soviel Baugelder auch mit Hilfe von Bau Konsumgenossenschaften und der Bauunternehmers während der Bauzeit, wird durch Handwerkerkredite gewährt werden, als wie der Bau kostet, sondern beträchtlich weniger; Bauschwindel hat aufgehört. Die radikale Beseitigung des Bau- ersetzt. Diese Differenz ist es, die die Verluste der Handwerker barbies gehört ja zu den notwendigen Requisiten des Bauschwindels. schwindels fällt zufammen mit der Lösung der Wohnungsfrage. stellt und die der Bodenspekulant als schwindelhaften Extraprofit in Ein Teil der Forderungen muß also ungedeckt bleiben, auch dann, Indes kann nicht geleugnet werden, daß auch, abgesehen von die Tasche steckt, nachdem er es dem größeren oder geringeren Ge- wenn, wie gleichfalls vorgeschlagen, den Baugläubigern ein direktes diesen Grundursachen, der Bauschwindet mancherlei Stüßen findet fchid, der größeren oder geringeren Gewiffenlosigkeit des Bauunter Pfandvorrecht auf das vom Geldgeber verttagsmäßig zu zahlende und der Gesetzgebung über Hypothekenwesen und Pfandrecht, nehmers überlassen hat, so viel wie möglich für sich dabei heraus- noch nicht gezahlte Baugelb eingeräumt wird. Die Lieferanten find deren Beseitigung den Bestand der kapitalistischen   Ordnung nicht zuschlagen, natürlich auf Kosten der Handwerker. aber nicht nur meist ziemlich tapitalfräftig, sondern sie sind im geringsten antasten würde. Sierum allein dreht sich der fie finden noch etwas vor. Die Handhabe zu diesen Manövern bietet die Gesetzgebung. auch die ersten, Kampf der Bauhandwerker und der Mehrzahl ihrer Freunde, und Das Bauwerk gewinnt nach den bei uns herrschenden Grundsägen argumentiert man so: Es handelt sich um einen Schutz der unbeschadet der Einsicht, daß es fich dabei immer nur um fleine durch seine Herstellung die Eigenschaft einer unbeweglichen Sache, es Schwachen, die Lieferanten haben den Schutz noch nicht ver Hilfsmittel handeln kann, die dem Uebel teineswegs radikal zu Leibe wird ein Zubehör des Grund und Bodens und vermehrt nur dessen langt, sie sind auch meist tapitalfräftig, sie bedürfen des Schutzes gehen, kann man diesen Bestrebungen wohl Sympathien entgegen Wert. Die auf das Grundstück eingetragenen hypothekarischen nicht. Deswegen soll auch den Arbeitern ein noch weitergehendes bringen. Man muß sich nur immer bewußt bleiben, daß auch bei Forderungen, die auf Grund des sogenannten Eintragungsprincips" Befriedigungsrecht für rückständige Löhne gewährt werden. Wenn Befolgung selbst der radikalsten nach dieser Richtung gemachten nur nach der Reihenfolge der Eintragung befriedigt werden, ergreifen man aber das Verlangen nach einem fandvorrecht rechtfertigen Vorschläge dem Schwindel noch soviel Spielraum bleiben wird, daß das Bauwert mit, obwohl es bei der Eintragung noch gar nicht kann nach dem Grundsage der Verwendung auf die Sache, so trifft gerade die kleinsten, fapitalschwächsten und darum schutzbedürftigsten vorhanden war nnd obwohl die Eintragungen den Wert" des doch dieses Kriterium auf die Lieferanten ebenso zu. Dazu kommt, Bauhandwerker noch ganz bequem ruiniert werden können. Grundstücs zur Zeit der Eintragung weit überstiegen. Der Hand- daß man wohl durch die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Unter Welchen Umfang der Schwindel hat, dafür bringt Freese in werker fann seine unbezahlte Forderung auch hypothekarisch ein- nehmern den Schwachen von den Stärkeren immer genau scheidet, seinem Buche eine ganze Reihe zahlenmäßiger Angaben, aus denen tragen laffen und thut es wohl auch, aber wenn der Bruch kommt, nicht aber durch die Unterscheidung Handwerker und Lieferant, Verborgeht, baß dabei allein in Berlin   Millionen in Frage kommen. auf den das ganze Geschäft angelegt ist, geht er trotzdem leer aus. denn der" Handwerker" kam ſche tapitalfräftig fieferanten ist also Seine Angaben mögen vielfach kritischer Nachprüfung bedürfen, da ben bog er leer in ber that oft Der Ausschluß der fie entweder auf etwas start verallgemeinernden Schätzungen oder mehr nachkommen, das Haus wird subhaftiert. Vor der Handwerker erstens eine Verlegung des Grundsatzes der Verwendung auf die auf unkontrollierbaren Mitteilungen geschädigter Handwerks- Sypothet sind die hohen, den Gegenwartswert des Grundstücks völlig Sache, auf den sich das Pfandvorrecht gründet und es ist zweitens meister beruhen, es bleibt doch immer noch genug erreichenden, vielfach überschreitenden Hypotheken für Kaufgeld und feineswegs eine zutreffende Unterscheidung der Schwachen und der übrig, um die Erbitterung in den Kreisen dieser Kleinen Baugeld eingetragen. Die Inhaber dieser Hypotheken bieten mur Starken darin zu finden. Unternehmer und ihr Verlangen nach Schutz zu rechtfertigen. bis zu dieser Höhe, die dahinter stehenden Handwerker- Hypotheken In den Vereinigten Staaten   von Nordamerika   besteht bereits Selbst ein Vertreter der Bodenspekulanten, der in einer Broschüre im fallen aus. Oder der Handwerker ersteht das Haus; dann muß eine ausgebildete Schutzgesetzgebung, die Freese nach den Unter­Jahre 1895 den Behauptungen der Handwerker und ihrer Vertreter er über die ersten großen Hypotheken hinaus bieten, fuchungen des Gerichtsassessors Salomons o hit ziemlich ausführlich entgegentrat und dabei unter anderm hervorhob, daß die Preise der obwohl das Haus verläufig auch nicht mehr trägt. Seine schildert. Sie bewegt sich auch in der Richtung, daß sie den Hand­Lieferungen schon den möglichen Verlusten angepaßt und die Profite Hypothet verzinst sich nicht mehr; die Wiete die Wuchermiete wertern unter verschiedenen Formen ein Vorrecht gewährt auf das der Bauhandwerksmeister ziemlich hoch seien, giebt doch noch Ver- geht drauf für Zinsen der großen Hypotheken. Nach Jahren vielleicht, Bauwerk und auch auf das noch nicht gezahlte Baugeld und daß sie lufte von 5 Millionen in einem Jahre zu. Daran mag schon wenn die Wohnungsnot noch weiter gestiegen ist, fann er es teurer die verschiedenen Baugläubiger bei Ausfällen als gleichberechtigt be­etwas Wahres sein. Wenn z. B. Freese mitteilt, daß ihm verkaufen und kommt dann zu seinem Gelde. Das as ist noch der handelt, nicht nach der Reihenfolge der Anmeldung oder Eintragung Klempnermeister seine Berluste in einigen Jahren auf günstigste Fall. Aber nicht jeder Handwerker fann die erforderliche ihrer Forderungen. Sie soll auch nach vielen Zeugnissen zur Ein­75 000. angab, wenn andre in 3 Jahren 80 000, 90 000, Bietungskaution aufbringen, um zum Mitbieten zugelaffen zu dämmung des Schwindels beigetragen haben, beseitigt hat sie ihn ja fogar 200 000 m. verlieren fonnten, ohne zu Grunde zu gehen, werden und schließlich fann ein Handwerker nicht, um einige natürlich nicht. so handelt es sich entweder nicht mehr um Handwerksmeister, tausend Mark zu retten, immer wieder Häuser kaufen, die Hundert- In Deutschland   ist zwar im Bürgerlichen Gesetzbuch die Möglich­givar fim Birger hen Gefezbuch sondern um Großunternehmer, oder die Verluste erscheinen mur tausende kosten. keit der Eintragung einer Sicherheitshypothek für die ganze Forde infolge hoher Gefahrenprofite so hoch. Daß aber trozdem fortgesett Der Krach tommt nicht stets beim ersten Bau des Unternehmers. rung des Baugläubigers schon bei Abschluß des Wertvertrags ge­eine ganze Anzahl Kleiner Meister durch Verlust weniger tausend Er vermietet und verkauft das Haus und baut neue Häuser. Die geben, aber da dies Recht auch dem Baugeldgeber bei Abschluß des Mark infolge des Bauschwindels ruiniert werden, ist Grund genug, Forderungen der Bauhandwerker werden bezahlt aus den Bau- Baugeldvertrags offen steht, so hat es für den Handwerker wenig den Bestrebungen nach Unterbindung dieses Schwindels sympathisch geldern der neuen Häuser. Dann kommt der Krach aber später und Wert. Sonst ist es nur erst zum Entwurf eines Reichsgesetzes und gegenüber zu stehen. Wie sehr dabei übrigens auch die um so größer. eines preußischen Ausführungsgesetzes dazu gekommen, die 1897 der Arbeiter in Mitleidenschaft gezogen werden, geht aus dem Das ist der typische Bauschwindel, der natürlich allerlei Ab- Oeffentlichkeit unterbreitet wurden. Sie gehen auch davon aus, daß Umstand herbor, daß bei der Orts Strankentafe für das ſtufungen, zeigt bis zum rellen Bauunternehmer und wobei noch den Baugängen vor Beginn des Vanes der Baustellenwert, Bauwerk. Deshalb muß 328 Bauunternehmer die Kassenbeiträge nicht bezahlten, wodurch Es mag die Frage nabe liegen, warum sich Handwerker auf der durch Bauschöffenämter ermittelt wird, ins Grundbuch eingetragen diese 38 738 M. an Beiträgen verlor und etwa 8000 M. Prozeß- folche faulen Geschäfte einlassen. Freese beantwortet sie ganz zu werden. Die einzelnen Bauforderungen, die danach eingetragen kosten extra bezahlte. Weit über ein Viertel, bis zu einem Drittel treffend. Es ist ebenso, als wenn man dem sich über Ausbeutung werden, dürfen die übliche Vergütung für eine Leistung um nicht der Bauunternehmer leisteten den Offenbarungseid wegen Staffen- beklagenden Arbeiter fagt, er habe ja volle Freiheit, sich dem zu ent- mehr als den fünften Teil übersteigen, sonst kann jeder beiträgen. Ueber die Lohnverluste, die den Arbeitern durch solche ziehen, es zwinge ihn ja niemand zur Arbeit. Der Handwerker Beteiligte Einspruch erheben.( Es könnte nämlich ein Hand­Schwindler direkt oder auch indirekt erwachsen, enthält das Buch muß die Arbeit nehmen, wo sie sich ihm bietet. Budem ist es ihm werker einer dem Unternehmer unter Decke stecken leider feine Angaben. so viel als Bauforderung eintragen lassen, daß ſte Bſtadt wächst und auch nicht immer jo leicht, zu erkennen, daß er es mit einem anth Wie spielt sich der Bauschwindel ab? Die Großstadt wächst und Schwindler zu thun hat. Der Unternehmer ist neu, oder er hat beide auf Kosten der andern Beteiligten noch ein gutes Geschäft dehnt sich, immer neue Menschenmassen strömen ihr in steigender bisher wenigstens alle Forderungen getilgt, die Auskünfte, die er machten. Mau steht hier wieder die vielen Möglichkeiten des Progreffion zu. Straße um Straße streckt sich an der Peripherie bei den Geldleuten einholt, lauten natürlich immer gut, die Ein- Schwindels und die Unzulänglichkeit in den Mitteln zur Vorbeugung.) hinaus ins Weite und die Aussichten auf Verwandlung noch fernab leitung zum Schwindel mit den Hypothekeneintragungen wird so Die Bauforderungen haben unter sich gleichen Rang. Baugeld­liegenden Acer  - und Waldlandes in Bauland werden immer größer. geschicht gemacht, daß sie oft ein erfahrener Kaufmann nicht durchzahlungen gehen den Bauforderungen vor. Troß ausgedehnter Dis­Großkapitalistische Spetulanten, Terraingesellschaften haben alles Landschauen kann. Der eine Handwerfer läßt sich also beruhigen und| fuffionen ist es aber bis zur Vorlage eines fertigen Entwurfs an rings um die Stadt herum längst aufgekauft und warten ab, bis es übernimmt die Arbeit. Und oft geht es ja auch eine ganze Weile den Bundesrat noch nicht gekommen. einen ihren Wünschen entsprechenden Preis. erlangt. Es zwingt sie gut. Dann bekommt auch der Handwerker sein Geld. Nur den Freese ist einsichtig genug, zu sehen und auch ehrlich genug, es nichts zur Veräußerung und nichts zum Bauen; das Land kostet legten beißen die Hunde". Schließlich denkt jeder, er werde nicht auszusprechen, daß die zur Bekämpfung des Bauschwindels vor­nicht einmal Steuern, da es nichts trägt" und die Großkapitalisten gerade zu den letzten gehören. geschlagenen Mittel dem Wohnungswucher nichts zu Leide haben Zeit zu warten. Zwar hätte die Gemeinde das Land ebenso an sich Die Vorschläge zur Bekämpfung des Bauschwindels, die von thunt, daß sie vielmehr, wenn sie auf die Wohnungsfrage überhaupt bringen oder wenigstens ihr eignes Land behalten können und sie wäre jetzt Interessentenkreisen, von Bodenreformern, wie auch von Juristen aus einen Einfluß haben, eher im entgegengesetzten Sinne wirten können. in der Lage, dem Bodenwucher und damit dem Bauschwindel ebenso gehen, sind ziemlich zahlreich. Sie richten sich meist auf Ginräumung Die Schuld daran legt er zu gleichen Teilen der Staatsregierung entgegenzuwirken wie dem Wohnungswucher, aber eine weise Gesetz besonderer Pfandvorrechte der Bauhandwerker am Bauwerk bezw. und den in Betracht kommenden Gemeindeverwaltungen zur Last. gebung hat ja die Gemeindeverwaltung in die Hände der Inter- Grundstück, aber auch auf vorbeugende Maßregeln andrer Art. Am Die Gemeinden haben meist eine wenig glüdliche Boden essenten des Bodenwuchers gelegt; wer will erwarten, daß diese plausibelsten erscheint dem durch juristische Principien" nicht Be- politif getrieben und der Staat hat sehr wenig gethan, die Ge Leute sich selber den Hals abfchneiden. Die Bodenwucherer bauen schwerten das Verlangen, daß die Handwerker ein unbedingtes meinden auf beffere Wege zu leiten. Es sind in der geit de also nicht, sie verkaufen auch nicht, wenn ein Baubedürfnis sich ein- Pfandvorrecht haben sollen an dem Bauwerk, das sie her- laisser aller große Fehler gemacht worden. Zahlreiche Gemeinde stellt, sondern nur dann, wenn sie ihren Spekulationspreis dafür gestellt haben. Da handelt es sich gar nicht um Einräumung verwaltungen haben ganz außer acht gelaffen, daß die Stadt­bekommen. Das kann sich alles noch in den Grenzen eines eines Brivilegiums, sondern um Beseitigung eines solchen, erweiterung eine Angelegenheit ist, die man nicht sich selbst über­ soliden Geschäfts" abspielen. Der Preis, den fie fordern, nämlich des Privilegiums der Grundstücksgläubiger, sich aus dem lassen kann und daß man einen entscheidenden Einfluß darauf mur kann das Vielfache des ehemaligen Ankaufspreises sein, er wird Bauwerke zu befriedigen, das noch gar nicht vorhanden war, als sie durch einen großen Eigenbesig erlangen kann. Man hat verabsäumt, dennoch von einem zahlungsfähigen Bauunternehmer gezahlt werden, Gläubiger wurden, während der noch unbezahlte Erbauer ruhig zu sich den beizeiten zu verschaffen und steht heute oft genug den wenn die Nachfrage nach Wohnungen start genug geworden ist, daß sehen muß, wie andre sich an seinem Werte schadlos halten. Bodenbefizern, Konsortien und Banken nahezu machtlos gegenüber." die Mietspreise eine ausreichende Verzinsung des aufgewendeten Schön! Freese übersieht nur, daß es sich dabei am aller Gerbs ergeben. Die arbeitende Bevölkerung kann unter einem un augläubigen. Das bietet aber vielerlei technische Schwierigkeiten, wenigften, um eine Bergeßlichkeit", um einen in Unkenntnis ge erträglichen Wohnungswucher seufzen, ohne daß der geringste Bau- vor Dingen vor Beginn des Baues eine Abschätzung des machten Fehler handelt, sondern um eine Erscheinung der kapitalisti­schwindel vorgekommen ist. Der Wohnungswucher liegt ganz inner- Grundstücs vorzunehmen und nach Fertigstellung des Baues auch schen Interessenpolitit. Dort ist die Wurzel und dort muß die Art halb der Grenzen des ehrbaren soliden Geschäfts! Der Bauschwindel dieser abzuschätzen. Eine in Frankreich   bestehende Einrichtung dieser angelegt werden: Beseitigung der kapitalistischen   Interessenpolitit, aber rechnet mit Gewinnen, die der solide Wohnungswucher noch Art ist an den Schwierigkeiten der Abschägung gescheitert und der Kapitalistenherrschaft in Staat und Gemeinde, dann ist auch die nicht leisten kann, weswegen eben der Schwindel, der Betrug toter Buchstabe geblieben. das Außerdem bietet bei dem Frage, wie man dem Bauhandwerker hilft, ohne das Huhn zu erforderlich ist. Was den Mietern nicht ehrlich abgepreßt werden zweifelhaften Begriffe Baustellenwert", bei den unheimlich schlachten, das die goldenen Eier legt, gelöst; ohne dies wird man kann, das wird den Bauhandwerkern einfach betrügerischerweise vor- hohen Spekulationspreisen großstädtischer Grundstüde oft eine sehr wohl auf der einen Seite einen Auswuchs" abschneiden können, er enthalten. unzulängliche Garantie für die Handwerker; sie können dabei noch wird aber auf der andern wieder ausbrechen. Der Schwindel gehört Die Spekulation hat die Bodenpreise auf eine Höhe getrieben, sehr empfindliche Verluste erleiden. Deshalb gehen auch die daß der zahlungsfähige Bauunternehmer, der etwas zu verlieren hat, radikaleren Forderungen dahin, den Baugläubigern ein der deshalb alle Zahlungsverpflichtungen erfüllen muß und der auch bedingtes Vorrecht an dem Grundstück einzuräumen. So­sachverständig genug ist, die Kosten eines Bauwerks und dessen wohl zahlreiche Handwerkerorganisationen, wie auch die Boden­mögliche Rentabilität abzuschäzen, sich nicht mehr auf das Geschäft reformer vertreten dies. Aber dagegen erheben sich gewichtige einläßt. Da finden sich denn in der Großstadt Existenzen genug mit fapitalistische Interessen: Erschütterung der Grundlagent des Real- Eine Inapp gefaßte und übersichtlich gehaltene Zusammens leerem Beutel und weitem Gewissen, die nichts zu verlieren haben, aber fredits", das ist ein Zauberwort, das auf alle kapitalistisch Interessierten stellung deffen, was Proudhon nach Ansicht des Verfassers als viel gewinnen möchten und manchmal, wenn es gut geht, auch wirklich mächtig wirkt. Da zeigt sich auch die Halbheit des Bodenreformers. Mensch getvesen ist und als Theoretiker, Schriftsteller und Politiker der Nachwelt heute meist Herr Freese ist sich der Mangelhaftigkeit des Vorschlags, den Bau- geleistet und hinterlassen hat. Es ist nicht etwas gewinnen. Die sind dem Bodenspekulanten der was in Berfasser Ein solcher Habenichts, gläubigern mir ein Pfandvorrecht am Bauwert einzuräumen, voll gerade wenig, letzterer Hinsicht Konsortien, Banten usw. gerade recht. der auch meist vom Bauen nichts versteht, kauft" die Baustelle, um ständig bewußt, er führt alle die Gefahren an, die dem Handwerker für Proudhon in Anspruch nimmt, feine Wertung darauf ein Wohnhaus zu bauen. Er zahlt", was der Befizer ver- dann immer noch drohen, anderseits fann er sich den Bedenken gegen fordert an verschiedenen Punkten zum Widerspruch heraus. Aber langt. Ob die aus dem Hause einmal zu erzielende Miete zur Ver- Erweiterung des Vorrechts auch nicht verschließen. So ist es auch im ganzen erhält der Leser des Bändchens doch ein ziemlich zu zinsung des Kapitals ausreichen wird, kümmert ihn wenig; mit der mit der Frage, ob die Baugeld- Hypothek vor der Handwerker- treffendes Bild vom Wirken und Wollen des berühmten französischen  Frage hat er gar nichts zu thun. Denn weder will er das Haus hypothet stehen soll oder umgekehrt. Der Baugeldgeber ist der Kapitalist, Socialisten. Eine Bibliographie der Arbeiten Proudhons zeugt von behalten, noch giebt er Stapital her. Das Kaufgeld, oder wenigstens ohne ihn lann man nicht bauen; wird ihm nicht besondere Sicherheit ge der unermüdlichen Schriftstellerarbeit des Theoretiters des Föde der allergrößte Teil desselben als Resttaufgeld, wird hypothe- währt, so wird er schwerere Bedingungen stellen für die Hergabe der ralismus, veranschaulicht auch die Natur seines Schaffens. Das tarisch auf das Grundstück eingetragen. So wenig, wie Gelder. Aber der Vorrang der Baugelder ist für den Handwerker gleichfalls Buch, das jedenfalls mit Fleiß und Geschick gearbeitet ist, enthält Ed, B. der Bauunternehmer Geld zur Bezahlung des Grundstüids hatte, eine große Gefahr, weil darüber hinaus bei der Zwangsversteigerung lauch ein Portrait Proudhons.

Maurergewerbe in Berlin   in den 1891 bis 1898 mancherlei Variationen möglich

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Es handelt sich nur um eine Gleichsetzung der Beleiher mit den

mit

zum Kapitalismus. Subert Bourg

h. w.

Hubert Bourgin  , Proudhon  . Paris  , Société nouvelle de Librairie et d'Edition.( Bibliothèque Socialiste Nr. 5) 96 S. 11. 80. 0,50 Fr.

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