Gewerkschaftliches.
die Arbeiter an
Aus Florenz berichtet Wolffs Telegraphen- Bureau", baß die Bäckerei- Arbeiter sich mit den Arbeitgebern wegen der Nacht arbeit nicht einigen konnten und daß infolgedessen der allgemeine Ausstand der Bäcker eingetreten ist. Am Freitag waren sämtliche Bäckereien geschlossen. Die Behörden haben Vorsorge getroffen, um Brot vom Lande kommen zu lassen.
Sociales.
handlung war der Beuge Philippeit nicht erschienen und hatte sein Nichterscheinen durch Rohrpostbrief mit Strantsein entschuldigt. Der Gerichtshof glaubte aber ohne diefen nicht auskommen zu fönnen. Es stellte sich nämlich heraus, daß der Schußmann Münch bei seiner gestrigen Vernehmung die Vorkommnisse und seine eignen Wahrnehmungen in vielen Bunften wesentlich anders darstellte, als dies bei seiner Vernehmung durch den Seviervorstand geschehen war. Der Vorfigende machte den Zeugen wiederholt auf diese auffallenden Abweichungen aufmerksam. Rechtsanwalt Dr. Schwindt hatte zu Gunsten des Angeklagten noch mehrere Schuhleute geladen, die bes funden sollten, daß Berndt randaliert, aber nicht plötzlich auf geschrien habe. Er sei vollständig betrunken gewesen und es sei wohl möglich, daß er gestürzt sei und sich dabei die Verlegung zugezogen habe. Der Gerichtshof hielt bei dieser ganzen Sachlage die zeugeneidliche Vernehmung des Philippeit für dringend ge boten und vertagte aus diesem Grunde die Verhandlung. An der Schleusenbrücke, die sich zwischen dem Roten Schloß
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Die Tischler Leipzigs befinden sich zur Zeit in der Abwehr gegen die von den Unternehmern geplante Verschlechterung der im Jahre 1899 vereinbarten Arbeitsbedingungen. Nachdem schon seit einiger Zeit mehrere kleine und mittlere Arbeitgeber versucht hatten, an jenen Abmachungen zu rütteln, ist neuerdings eine Hauptfirma, Aus der Frauenbewegung. die Möbelfabrit von F. A. Schi 3 mit Durchbrechungen des festgelegten Tarifs vorgegangen. Die Arbeiter diefer Firmen befinden sichWeibliche Delegierte werden auf dem am 1. November bewie bereits mitgeteilt wurde im Streit, um die feitherigen Arbeits- ginnenden Gesamtparteitag der östreichischen Socialdemokratie bedingungen aufrechtzuerhalten. Centralvorstand und Ortsverwaltung 7 anwesend sein und zwar 3 als Vertreter Wiener Wahlkreise, 1 für des Holzarbeiter Verbandes versuchten durch Unterhandlungen mit Linz , 1 für Bodenbach , 1 für Fallenau, 1 für das fargebirge. der Firma die Differenzen beizulegen, jedoch ohne den gewünschten Außerdem noch eine Genosfin als Mitglied der Parteivertretung. Erfolg. Bei einer dieser Verhandlungen wurde den Vertretern der Arbeiter mitgeteilt. daß die Situation jezt bedeutend ernster geworden sei, denn der Vorstand des Verbandes der Holzindustriellen habe beschlossen, den im Jahre 1899 vereinbarten Garantielohn bei Bauarbeiterschuh. Für das Herzogtum Koburg- Gotha will die und dem Werderschen Markt befindet, ereignete sich am 5. Juli ein Accordarbeiten zu beseitigen. Es hat demnach den Regierung jetzt eine Verordnung erlassen, deren Entwurf unser Unglücksfall, der gestern die zweite Straffammer des Landgerichts I Anschein, daß die Unternehmer die gegenwärtige Geschäftslage zu Gothaer Parteiblatt veröffentlicht. Der Entwurf ist ziemlich aus beschäftigte. Der seit 19 Jahren angestellte Schleusenwärter Albert aus- Engmann war der fahrlässigen Tötung beschuldigt. An der einer allgemeinen Verschlechterung der bedingungen benugen wollen. Eine am Mittwoch abgehaltene, von arbeiter weiter entgegen wie andre derartige Verordnungen. Das arbeiten ausgeführt worden, die in der Weise bewerkstelligt wurden, 1200 Leipziger Tischlergesellen besuchte Versammlung beschloß, Wichtigste daran sind die Vorschriften über die Verantwortlichkeit daß die Arbeiter sich auf einem Brahm, der an der Ufermauer beder Beseitigung des Garantielohnes ,, sobald die Unter- und die Kontrolle, die folgenden Wortlaut haben: festigt wurde, befanden. Die Arbeiten waren beinahe vollendet, am nehmer mit diesem Verlangen heran- Verantwortlich für die Beachtung obiger Vorschriften ist zunächst Morgen des 5. Juli sollten die beiden Maurer Sieteck und Huebel nur noch treten, Widerstand entgegenzusetzen. Die Zahlstelle des Holz- der Bauherr, wenn dieser selbst die Bauleitung übernommen hat, einige Steine anstreichen, um denselben ein den übrigen Steinen arbeiter- Verbandes und der Gesellenausschuß wurden beauftragt, andrenfalls der mit der Bauausführung betraute Bauunternehmer gleiches Ansehen zu geben. Wie immer, hatten die Maurer dem unverzüglich mit den Arbeitgeber- Organisationen in Unterhandlung oder Bauhandwerker. Schleusenwärter Anzeige gemacht, daß sie sich unter der Brücke bezu treten, um dadurch, wenn möglich, den Ausbruch eines allgemeinen Die vorgenannten Personen fönnen jedoch die ihnen hiernach fanden. Da die Arbeit nur wenige Minuten in Anspruch nahm, so Streits zu verhüten, aber auch die gefährdeten Interessen der Arbeiter obliegende Fürsorge einer geeigneten Person übertragen, welche hielten die Maurer es nicht für notwendig, den Brahm erst in der in entsprechender Weise zu wahren. während der Arbeitszeit beständig auf dem Bau anwesend üblichen Weise zu befestigen. Gleich darauf näherte sich von der ist. Diese Person, welche aus der Zahl der dort beschäftigten entgegengefeßten Seite ein Kahn, welcher durchgeschleust werden sollte. Die ausständigen Nordhäuser Tabakarbeiter haben nach Arbeiter genommen werden fann, ist der Baupolizei anzuzeigen und Der Angeklagte öffnete die Schleuse, ohne an die unten befindlichen Tangen Kampf wieder einen Erfolg zu verzeichnen. Zu den fünf von dieser, falls ihr gegen die Wahl fein Bedenken beigeht, beiden Arbeiter zu denken, die herabstürzende Wassermasse brachte Firmen, die mit den Arbeitern schon seit längerer Zeit Frieden ge- durch Handschlag zu verpflichten. Ist die Baupolizeibehörde nicht den Brahm ins Schwanken und dann zum Untergehen. Sieted rettete schlossen haben, ist jetzt eine sechste hinzugetreten. Die Firma gleichzeitig die Ortsbehörde. so fann fie die lettere mit Vornahme fich durch Schwimmen, während Huebel ertrant. Der Sachverständige H. u. R. Wittig hat die Organisation anerkannt Ser Verpflichtung beauftragen. Bei allen größeren und schwierigeren begutachtete, daß der Brahm sicher nicht untergegangen wäre, wenn und sich mit ihren Arbeitern und Arbeiterinnen geeinigt. Die Bauten, oder wenn der Bauausführende sich jäumig oder unfähig er am Ufer befestigt gewesen wäre. Hierauf begründete der VerForderungen: Regelung des Lehrlingswesens, Aufbesserung der Röllchenmacher- Löhne find zugestanden. Es sind nunmehr 6 Firmen, deigt, die ihm obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen, kann die Bau- teidiger, Justizrat Bronfer, feinen Antrag auf Freisprechung, während polizeibehörde die Bestellung eines solchen Bauaufsehers anordnen, der Staatsanwalt gegen den Angeklagten sechs Monate Gefängnis welche mit ihren Arbeitern in Frieden leben. Hoffen wir, daß auch die und wenn dieser Anordnung nicht entsprochen wird, ihn auf Kosten beantragt hatte. Der Gerichtshof war doch der Ansicht, daß der übrigen Firmen im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt und des des Bauherrn selbst bestellen. Friedens eine Einigung mit ihren Arbeitern herbeiführen werden. Auf Verlangen der Baupolizeibehörde ist der Bauaufseher zu Angeklagte von dem Vorwurf der Fahrlässigkeit nicht freizusprechen Gegen die übrigen, nunmehr sieben Firmen, dauert der Kampf fort entlassen, wenn er sich bei Erfüllung seiner Pflichten unfähig oder sei, und verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von 4 Monaten. und bitten die Kämpfenden um weitere finanzielle und moralische unzuverlässig erweist. Unterstügung, damit überall ein gerechter Abschluß dieses schweren Kampfes herbeigeführt wird, dessen Erfolge die Erfolge der gesamten Arbeiterschaft sein werden.
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Die
Für die gesamte Konfektionsbranche von Bedeutung ist Ist ein solcher verpflichteter Bauaufseher bestellt, so bleibt der eine Entscheidung, welche gestern die 5. Straftammer des LandBauausführende neben diesem noch insoweit verantwortlich, als er gerichte I gefällt hat. Es handelt sich um die Frage, ob die in den die von ihm selbst wahrgenommenen oder ihm vom Bauauffeher ge- fogenannten„ Einrichte"-Abteilungen der Konfettionsgeschäfte thätigen Eine öffentliche Kollekte sollten nach Ansicht der Magdeburger meldeten Uebelstände nicht beseitigt oder es unterläßt, die hierzu er jungen Mädchen als" Fabritarbeiterinnen" oder als taufmännische Gehilfinnen anzusehen sind. Der Kaufmann Julius Fischbein Polizei die Genossen Voß und Hauschild veranstaltet haben, indem forderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. sie zur Unterſtügung der streifenden Glasarbeiter aufgefordert Abgesehen von der durch die Organe der Baupolizeibehörde war des Gewerbevergehens beschuldigt, weil er„ Arbeiterinnen" an und die beim Gewerkschaftskartell eingegangenen Beiträge für( Bezirksverwaltungs- Behörde) auszuübenden Kontrolle über die Ein- einem Sonnabend noch nach 51/2 Uhr nachmittags beschäftigt habe. den Glasarbeiterstreik in der„ Boltsstimme" quittiert haben. Durch haltung der allgemeinen baupolizeilichen Bestimmungen, der be- Der Angeklagte befigt ein großes Kindergarderobe Geschäft in der Entscheidung des Schöffengerichts, welches die genannten Genossen fonders getroffenen baupolizeilichen Anordnungen und der in gegen Leipzigerstraße . Die Geschäftslokalitäten bestehen aus Comptoir ift Berordnung enthaltenen Schußvorschriften von der polizeilich verfügten Strafe freisprach, mußte sich die Polizei wärtiger Berordnung die und Verkaufsräumen für den Großhandel, Plättraum und Nähraum der letzteren bon Ortsbaukommissionen belehren lassen, daß nach einer Entscheidung des Kammergerichts Durchführung zu für fleine Abänderungen 2c. Fast sämtliche Kindergarderobe wird durch vom 17. August 1900 die oben bezeichnete Handlung nicht als Ver- überwachen, welche in den Städten sowie in den Landgemeinden Heimarbeiterinnen außer dem Hause angefertigt. Die Arbeiteanstaltung einer Sollefte angesehen werden kann, daß vielmehr zu mit stärker entwickelter Bauthätigkeit zu bilden sind. Ueber das Be- rinnen holen sich unfertige Arbeit nach Hause und bringen fertige Arbeit dem Begriff der Kollekte das Einsammeln von Person zu Person stehen eines Bedürfnisses zur Bildung einer solchen Kommission in nach dem Geschäft. Es besteht für diese Zwecke ein„ Einrichte-" und erforderlich ist. ländlichen Gemeinden ist erforderlichenfalls im Instanzenwege zu ein Abnahme" Raum. In dem ersteren werden die Stoffe abgeschnitten, die nötigen Buthaten dazu gelegt und den HeimMißgriffe der Polizei pflegen fich trok entgegenstehender Gerichts- entscheiden. urteile zu wiederholen. Die Ortsbaufommission besteht in den Städten aus einem Mit- arbeiterinnen übergeben. Die Polizei ist der Ansicht, daß eine solche gliede des Stadtrats beziehungsweise Magistrats, in den Land- Einrichterei" eine Fabrit sei, daß die darin beschäftigten Mädchen Die erste gebührenfreie Stellenvermittelung für des gemeinden aus dem Gemeindevorstand und zwei bauverständigen Mit-" Arbeiterinnen" seien und Sonnabends nach 5/2 Uhr abends nicht Berliner Schlächtergewerbe wird am 15. Oftober in der gliedern, von denen das eine aus dem Kreise der Arbeitgeber, das mehr beschäftigt werden dürfen. Das Schöffengericht hatte seiner Schönhauserstraße 1 eröffnet und zwar durch die Berliner andre aus dem Kreise der Arbeitnehmer durch die Gemeindevertretung Beit auf Freisprechung erkannt, weil es der Meinung war, Verwaltungsstelle des Centralverbandes der Fleischer und Berufs- zu wählen ist. daß es sich bei der Einrichterei um faufmännischen Betrieb handle genossen Deutschlands . Die Arbeitsvermittelung ist für Arbeitnehmer die Mädchen faufmännische Gehilfinnen seien. Die Mitglieder der Ortsbaufommission haben die in ihrem und sowohl wie für Arbeitgeber unentgeltlich. Die in Arbeit zu schickenden Bezirke stattfindenden Bausausführungen einer fortgefeßten ein Staatsanwaltschaft legte Berufung ein; vor der fünften Straf Gesellen müssen jedoch dem Centralverbande angehören. Hervorgehenden Kontrolle zu unterziehen; sie sind verpflichtet, die schleunige fammer wurde gestern die Ansicht des Schöffengerichts von gerufen ist dieses Vorgehen der organisierten Fleischergesellen einer- Abstellung aller dabei von ihnen wahrgenommenen oder sonst zu ihrer der Gewerbe Inspektions Assistentin Fräulein Reichert lebhaft seits durch die geradezu unerhörte Ausbeutung der arbeitslosen Kenntnis gekommenen Zuwiderhandlungen gegen baupolizeiliche Bor- befämpft. Die Inspektorin erklärte es nicht für angängig, bei der Schlächtergesellen seitens der privaten Stellenschacherer und andrerseits schriften und Anordnungen sowie die Beseitigung der das Leben, Beurteilung der Frage, ob eine Fabrit im Sinne des Gesetzes vordurch die ablehnende Haltung der Berliner Meisterschaft gegenüber die Gesundheit oder die Sittlichkeit gefährdenden Zustände liege, nur von der Beschaffenheit des Einrichteraumes" auszugehen, der Einführung des paritätischen Arbeitsnachweises, durch Benehmen mit dem verantwortlichen Bauleiter, nötigen vielmehr müsse das Geschäft seiner Gesamtheit nach beurteilt Die Tabakarbeiter der Paffekschen Fabrik in Pirna find, falls durch Anzeige bei der Baupolizeibehörde auf fürzestem werden. Mit Rücksicht auf die in dem Geschäft herrschende Arbeitswie wir berichtet haben, vor einiger Zeit ausgesperrt worden. Kürz- Wege herbeizuführen. Kommt der Bauleiter den zur Abstellung von teilung, welche äußerlich durch die verschiedenen Arbeitsräume, wie lich hatte sich der Firmeninhaber verpflichtet, die Hälfte der Aus- Verstößen gegen die baupolizeilichen Schutzvorschriften erteilten An- Blätterei, Näherei, Expedition 2c. in die Erscheinung tritt, könne der gesperrten wieder einzustellen. Legtere erflärten sich damit ein- weisungen der Ortsbaukommission nicht alsbald nach, so hat lettere Charakter als Fabritbetrieb nicht zweifelhaft sein. Die innerhalb verstanden unter der Bedingung, daß der Fabrikant neue Arbeitskräfte bei Gefahr im Verzuge die Fortsetzung der vorschriftswidrigen Bau- dieses Fabritbetriebes mit Abmessen und Buschneiden der an die Heimarbeiterinnen zu verabfolgenden Stoffe Beschäftigten seien nicht nicht einstelle, so lange noch Ausgesperrte am Ort arbeitslos find, ausführung zu untersagen. ferner daß das Ausschußwesen beseitigt und den Arbeitern anständige Die baupolizeiliche Thätigkeit der Ortsbaukommission unter- faufmännisches Hilfspersonal, sondern gewerbliches Personal des Fabritbetriebes, mithin Arbeiterinnen". StaatsBehandlung zugesichert werde. Der Geschäftsinhaber ging auf diese liegt der Aufsicht der Baupolizeibehörde. anwalt Schmittendorf konnte sich diesen Ausführungen Bedingungen ein, er hat aber trotzdem einige Neueinstellungen be- Die Beamten der sächsischen Ortskaffen beschäftigten sich nicht anschließen und beantragte die Verwerfung der Berufung. Der wirft und in auswärtigen Blättern Arbeitsfräfte gesucht. Da durch dieser Tage in einer Zusammenkunft in Hainichen mit ihren Arbeits- Gerichtshof war jedoch auch der Meinung, daß bei der hier erkenn eine eventuelle Arbeitsniederlegung der Wiedereingestellten teine verhältnissen. Von den gefaßten Beschlüssen ist erwähnenswert, daß baren Specifikation der Arbeit es sich im vorliegenden Fall um Besserung zu erwarten ist, so sahen die beteiligten Arbeiter von der Reichstag ersucht werden soll, bei der Abänderung des Kranken- einen Fabritbetrieb" handle. Mit der Ausgabe des Stoffes weiteren Schritten ab. versicherungs- Geseyes auf die Einführung von Schiedsgerichten für und der Buthaten beginne die Herstellung der Kindergarderobe, sie Sämtliche Arbeiter der Grubeneisenbahn in Waldmohr Streitigkeiten zwischen Kassenbeamten und Verwaltungen bedacht gehöre zum Gewerbebetriebe und die betr. Mädchen feien als ( Pfalz ), ungefähr 200 Mann, haben nach einer Meldung der" 8w. zu sein. " Arbeiterinnen " und nicht als faufmännisches Hilfspersonal 3tg." in der vorigen Woche die Arbeit eingestellt, weil ihnen nuc Ein großartiges Volkshaus haben sich die Arbeiter Stockholms zu betrachten. Unter Aufhebung des ersten Urteils wurde der An29 Pfennige für die Stunde zugesagt wurden. Seither wurden erbaut. Socialdemokraten" ist bereits nach dort über- geklagte zu 20 M. Geldstrafe verurteilt. 32 Pfennige für die Stunde bezahlt. Viele Italiener reisten infolge- gefiedelt; am Montag wurde die Zeitung zum erstenmal in dem dessen ab. neuen Volkshaus und auf einer neuen Rotationspresse gedruckt. Auch Die Lohnbewegung der Textilarbeiter im Vogtlande ist die Arbeiterbibliothek des Bibliothekverbandes hat bereits thren Einzug nunmehr mit einer Anzahl von Versammlungen eingeleitet worden. gehalten. Die Arbeiterbibliothet, die einen Bücherbestand Der geforderte Lohntarif ist den Fabrikanten zugestellt worden. Er von 10 000 Bänden aufweist, verfügt dort über 5 Räume. Dem Auch von foll am 1. November in Kraft treten; die Unternehmer sollen sich Bibliothekverband gehören 93 Arbeiterorganisationen an. bis zum 20. Oktober dazu äußern. Berlangt wird durchgängig zehn- der Stadtgemeinde erhält die Bibliothek einen Zuschuß; in diesem stündige Arbeitszeit, Lohnzahlung Freitags, für erwachsene männ- Jahre wurden 1500 Kronen dafür bewilligt. liche Färberei- Arbeiter 16 M. wöchentlichen Mindestlohn, für Weber Berechnung des allgemein eingeführten Accordlohns nach einem besonderen Tarif, der gegen die bisherigen Säße eine Erhöhung um 10 Broz. bedeutet. Als eine der Hauptforderungen wird verlangt, daß ein Weber nur zwei Stühle bedienen darf.
In der Flensburger Glashütte sollen am nächsten Montag die letzten der daselbst ausständig gewesenen Flaschenmacher eingestellt
werden.
Ausland.
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Gerichts- Beitung.
Lekte Machrichten und Depelthen.
Hamburg , 11. Oftober.( Privatdepesche des Vorwärts".) Der Oetonom Lorenzen wurde heute wegen vielfachen Sittlichkeitsverbrechens, begangen an Insafsinnen des Ham burger Armenhauses in Billwärder , zu zwei Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust verurteilt.
Gelsenkirchen , 11. Oftober.( W. T. B.) Im Stadt- und Landkreise beträgt die Zahl der gemeldeten Typhus - Erkran= tungen 1088. Seute sind vier Personen gestorben.
Wegen einer Mißhandlung auf der Polizeiwache stand gestern der Schußmann Heinrich Ellerbrock vor der ersten Straf- Dresden, 11. Oktober. ( W. Z. B.) Bei den heute stattgehabten fammer des Landgerichts I . Der Dachdecker Karl Berndt und Ergänzungswahlen zur zweiten Ständekammer wurden der Maler Franz Philippeit waren in der Nacht zum 21. Mai gewählt: 20 Konservative, ein Mitglied des Bundes der Landwirte, turz nach Mitternacht wegen ruheftörenden Lärms von dem An- 7 Nationalliberale und 2 Fortschrittler. Kaiserslautern , 11. Oktober. ( B. H. ) Wie der„ Kl. Pr." beDie Nachricht, daß im Fürstentum Reuß- Greiz sämtliche geklagten festgenommen und zur Wache des 16. Polizeireviers geschafft worden. Berndt soll sich seiner Siftierung widersetzt und Philippeit Gewerkschaftsversammlungen verboten worden sein sollen, beruht, versucht haben, ihn zu befreien. Auf der Wache benahm sich Berndt richtet wird, ist eine Typhus- Epidemie unter den in der Kamm wie unser Greiger Parteiblatt mitteilt, auf unwahrheit. Von der auch noch weiter widerseßlich und mußte schließlich gefeffelt werden. garnspinnerei Raiserslautern beschäftigten Arbeitern ausbezeichneten Nachricht, die der„ Chem. Allg. 3tg." entstammt, hatten Der Schumann Ellerbrod wird nun von Berndt und gebrochen. 12 schwere Erkrankungsfälle und ein Todesfall sind in auch wir fürzlich Notiz genommen. Philippeit beschuldigt, dem Berndt einen Faustschlag in das den legten Tagen bekannt geworden. Die Ursache der Epidemie ist Gesicht versezt zu haben, so daß diesem ein Bahn aus in schlechtem Trinkwasser zu suchen. er am Munde heftig blutete. Der Fiume, 11. Oktober. ( W. T. B.) Bei der unweit von hier Die Angestellten der Wiener Straßenbahn ( Bau- und geschlagen worden und damalige Reviervorstand, jeßige Polizeihauptmann Schmidt I, gelegenen Station Meja fuhr ein Güterzug infolge falscher Betriebsgesellschaft) befinden sich in einer Bewegung zur Abwehr der bekundete gestern vor Gericht, daß nach seinen protokollarischen Fest- weichenstellung in einen dort haltenden andern Güterzug; von der Direktion geplanten Verlängerung der täglichen Dienstzeit bon 12 auf 14 Stunden. Die Angestellten beabsichtigen vorläufigstellungen die Behauptungen des Berndt nicht unwahrschein vom Bugpersonal wurden eine Person schwer und drei leichter Iich feien. Die im Nebenraum beschäftigt geweſenen Schußleute verlegt. nicht, ihren Zweck durch Arbeitsniederlegung zu erreichen. Sie haben Münch und Pilz hatten bei ihrer Vernehmung vor ihrem Vorgesetzten Petersburg , 11. Oftober.(. T. B.) In der Rektifizier befriedigenden Bescheid erhalten. Am 11. b. M. hat Genosse Neumann bekundet, daß sie plöglich einen Aufschrei des Berndt gehört und Abteilung einer hiesigen Spiritus- Brennerei fand heute mittag eine dann gesehen hätten, daß dieser heftig aus dem Munde und an den Erplosion statt. Ein Behälter mit etwa 3000 Liter Spiritus diese Angelegenheit im Wiener Gemeinderat zur Sprache gebracht, Lippen blutete. Beide Beamte haben auch erklärt, daß Berndt Mädchen tam dabei ums Leben. Der Hauptschornstein der indem er den Bürgermeister über dessen Stellung zu den Maßnahmen ohne Verwundung auf die Wache gelommen sei egplodierte aus bisher unbekannter Ursache. Ein siebenjähriges interpellierte. Der Bürgermeister stellte sich auf den Standpunkt, dak und auf die direkte Frage des Reviervorstandes hatten sie an Fabrik und andre Teile derfelben zeigen Nisse und drohen, eins eine dauernde Verlängerung der Dienstzeit der Angestellten eine Berndt, mißhandelt worden zu sein, alle Wahrscheinlichkeit für sich austürzen. Aenderung der Dienstordnung darstelle, die der Zustimmung habe. In dem gestrigen Verhandlungstermin erklärte der Kapstadt , 11. Oktober. ( Meldung des Reuterschen Bureaus".) des Gemeinderats bedarf. Darüber, ob im Falle einer durch Angeklagte, daß die ihn belastenden Angaben unrichtig seien. Der Der Gouverneur der Kapkolonie hat eine Broklamation erlassen, willkürliche Dienstverlängerung hervorgerufenen Betriebseinstellung die Gesellschaft ein Verschulden trifft, sagte der Bürgermeister nichts. dem Kopfe gegen den Fensterriegel gelaufen fein und und Maclear, Mount Fletcher und Matatiele in Ost- Griqualand die Gesellschaft ein Verschulden trifft, sagte der Bürgermeister nichts. I sehr aufgeregte und renitente Berndt müsse nach seiner Anficht mit nach welcher in den Distrikten Elliot und Xalanga in Tembuland Bäckerstreiks in Italien . Der Woff. 3tg." wird telegraphiert, sich dort verletzt haben. Polizeihauptmann Schmidt I hat die be- ähnliche Bestimmungen zur Anwendung gelangen, wie in den daß in Mailand fämtliche Bädergesellen, 2500 an der Bahl, treffende Stelle am Fenster untersucht, aber keinerlei Spuren Distritten, in welchen das Kriegsrecht verkündet ist; die Verivon Blut daselbst vorgefunden. Zur gestrigen Ver- waltung verbleibt indessen den Civilbehörden. wegen Lohnstreitigkeiten in den Ausstand getreten find. Hierzu 2 Beilagen.
die Direktion um Regelung der Arbeitszeit ersucht, aber noch keinen
des