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D. Die Forderung
Beitragsmarken für dreizehn Wochen berivendet worden find. Ein der Accordsäge zu erkundigen. Mit diesem Trick muß es der Firma| streitung der Kosten. Das Recht des siegenden Gegners, Erstattung seiner solches Verfahren ist unstatthaft und ein Beweis dafür, daß die be- nämlich stets gelingen, bei etwaigen Klagen einer Arbeiterin Kosten zu verlangen, wird durch das Armenrecht nicht berührt. x. 9. 3. treffenden Arbeitgeber diefe Weitragsmarken nicht bei ber jebes- vor dem Gewerbegericht ein obfiegendes Urteil zu erzielen, Sie haben am 8. Juft angefragt, Die Sintwort unter 3. 27. 8 bite finitel maligen Lohn- bezw. Gehaltszahlung, wie dies der§ 141 weil eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen beiden wärts" vom 9. Juli erhalten. Wenn Sie eine Anfrage an den Briefkasten des Juvaliditätsversicherungs- Gesetzes vorschreibt, sondern erst betreffs der Accordpreise nicht vorliegt, die Firma vielmehr sagen verjährt, da sie ausgeklagt ist, erst in 30 Jahren, also im Jahre 1924. richten, so sollten Sie doch im Briefkasten nachsehen. eine tann, sie fönne den Arbeiterinnen zahlen, was ihr beliebt. In Wirk Schotter. Sie sind im Frrtum: das Spielen in nicht preußischen Lotterien längere geit als eine Woche gelten, miſſen auch immer entwertet lichkeit wird aber both rich fejten ägen gearbeitet, tie aus Sie find im Stammtisch H. John. 1. Die Frist zur sein. Ferner ist bei jeder Lohn- beziv. Gehaltszahlung von den Ver- Lohnbüchern hervorgeht, nur darf der nominelle Tagesverdienst Ginlegung einer Berufung in Civil fachen beträgt einen Monat, von Zu ficherten die Hälfte der Beiträge in Abzug zu bringen. Sind Abzüge den Betrag von 2,80 M. nicht übersteigen, widrigenfalls die Accord- ftellung des Urteils ab gerechnet. 2. Schon vorher können die Kosten durch bei einer Lohn- oder Gehaltszahlungsperiode unterblieben, so säge für die betreffende Arbeiterin sofort reduziert werden. Jekt Gerichtsbeschluß festgesetzt und auf Grund dieses dem Gegner zuzu dürfen sie für die fragliche Bezahlungsperiode nur bei der nächst- aber kommt das wunderbarste an diesem System: Die Arbeiterin ſtellenden Beschlusses beigetrieben werden. 2. F. 200. Nein. folgenden Lohn- oder Gehaltszahlung nachgeholt werden. Von erhält am Lohntage nicht etwa ihren nach den Ghe außerehelich gebornen, aber nicht von Ihnen erzeugten Kind beilegen. G. D. 99. Ihren Namen können Sie dem von Ihrer Frau vor Ihrer allgemeinſtem Interesse sind zwei vorliegende Gerichtsentscheidungen, geltenden Accordsägen erzielten thatsächlichen Es ist hierzu bie Zustimmung der Mutter und des Kindes( beziehentlich, welche dieselbe Materie behandeln, aber zu entgegen Verdienst ausgezahlt, sondern nur 90 Proz. des- wenn es minderjährig ist, seines Vormundes) in notariell oder gerichtlich gesetzten Schlüssen gelangen. Beide betreffen Arbeitgeber, felben, 10 Broz, zieht die Firma ihr einfach vor beglaubigter Form erforderlich. Diese Einwilligungserklärungen sind dann welche es verabsäumt hatten, der versicherten Person recht der Nase ab. Diefer Abzug wird nun nicht, wie man vielleicht dem Standesbeamten einzureichen, in dessen Regiſter der Geburtsfall einz zeitig und ausreichend Marken zu fleben, infolge dessen diese mit denken könnte, einem Kranken- oder Unterstügungsfonds zugeführt, Standesbeamten, in dessen Register die Geburt eingetragen ist, erfolgen. ist. Es kann auch die Beilegung des Namens zu Protokoll des ihrem Anspruch auf Invalidenrente von der Versicherungsanstalt ab- sondern wandert kurzerhand in die Tasche des Arbeitgebers. gewiesen wurde und nun den Arbeitgeber auf 8ahlung einer ents Wohut dieser Standesbeamte in Berlin , so ist also der Weg der einfachste, Dies der Sachverhalt, auf den sich die Klage bezog. Vom Ver- mit Ihrer Frau und dem Vormund sich zu dem Standesbeamten zur be sprechenden jährlichen Rente vor Gericht verklagte. Dem Klage- treter der Klägerin wurden die willkürlichen Abzüge als allem Rechts geben. Sonst reichen Sie ungefähr folgende Urkunde dem Standesbeamten antrage wurde im ersten Falle mit der Begründung Folge gegeben, empfinden und den guten Sitten zuwiderlaufend bezeichnet, während ein: Meine Ehefrau, Margarete Niedlich, hat vor der Ehe ein nicht von daߧ 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches denjenigen zum sich der Vertreter der Firma darauf berief, daß gegenseitige bindende mir erzeugtes Kind, Lisette Niedlich, geboren. Ich erteile hierdurch daraus entstehenden Schadens verpflichte, der Abmachungen nicht vorlägen, die Firma also zahlen könne was sie meiner Ehefrau meinen Namen, so daß es fortan eines andren verlege oder wer gegen ein den Schuh eines andren daß fie von der Firma nichts mehr zu fordern habe. Das Gericht die notariell oder gerichtlich zu beglaubigen ist. Dann folgt etwa: Mit der Erteilung des Namens Dentedran an mein Kind, beziehentlich mein Mündel bezweckendes Gesez verstoße. Die öffentlich rechtliche Arbeiter schloß sich im wesentlichen der letzteren suffaffing an, fügte aber bin ich einverstanden. Berlin , den folgen ble gericht 3. versicherung bezwecke aber ohne Frage Schutz der wirtschaftlich noch hinzu, die Klägerin habe, weil sie seit circa einem Jahre ohne notariell zu beglaubigenden Unterschriften Ihrer Frau und des Bormundes. Schwächeren gegen Not, Entbehrungen und Inanspruchnahme der Widerspruch die Abzüge geduldet, stillschweigend die Berechtigung der A. K. Den Namen fönnen Sie nur mit Erlaubnis des Polizei- Präsidenten öffentlichen Armenpflege. Sowohl das Alters- und Invalidengesetz selben anerkannt; die Klage müsse daher aus rechtlichen Gründen dem Kinde geben: Kostenpunkt 50 Mart. Wahrscheinlich wollen Sie aber vom 22. Juni 1889 als auch das Invalidenversicherungs- Gesez fostenpflichtig abgewiesen werden, falls sie nicht im letzten Augenblick dem Kinde nicht nur Ihren Namen geben, sondern es adoptieren. Dann vom 13. Juli 1899 verpflichteten den Arbeitgeber zum noch zurückgezogen werde. Letzteres geschah hierauf. ist ein Adoptionsantrag erforderlich. Damit der Adoptionsantrag gültig sei, rechtzeitigen Einkleben der Beitragsmarken in ausreichender Nach Aussage ihres Vertreters zahlt die Firma jezt, seitdem ist die Zustimmung Ihrer Frau und der Mutter des Kindes erforderlich. Höhe und erforderlichen Zahl. Dies Ferner bedarf der Vertrag der Bestätigung des Amtsgerichts. Schließen hätte dem be- diese Klage anhängig gemacht war, den ganzen Verdienst ohne Abzug Sie also den Adoptionsvertrag, reichen Sie ihn dann unter Dar treffenden Arbeitgeber bekannt sein müssen. Derselbe habe daher jener 10 Prozent an die Arbeiterinnen aus, weil sie ferneren gericht legung der Verhältnisse mit dem Antrag dem Amtsgericht ein, dem grob fahrlässig gehandelt, indem er ſeiner Klebepflicht nicht nach lichen Scherereien aus dem Wege gehen will. Damit extenut je Bertrag die Beſtätigung zu erteilen, und beantragen Sie feiner, falls Sie gekommen sei, und habe demzufolge den darauf ursächlich zurück- ohne weiteres an, daß sie ihren Arbeiterinnen bislang ein schweres noch nicht 50 Jahre alt find, Sie von dem Erfordernis der Zurücklegung zuführenden Schaden zu vertreten. Er wurde zur Zahlung und Unrecht zugefügt hat. Vielleicht bequemt sie sich auch noch zu einer des 50. Lebensjahres mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse zu disSicherstellung einer jährlichen Nente in Höhe des Betrages der aus- Aufbefferung des Stundeslohnes, damit die berüchtigte Abteilung J pensieren. gefallenen Invalidenrente verurteilt. In stoppe les agente in baldiger Zukunft einen besser flingenden Namen erhält als„ Dreizehn- Pfennigs- Bude".
voriäglich bent stude oder fahrlässig das Eigentum oder sonstiges Recht wolle; auch habe die Klägerin bei ihrem Abgang schriftlich anerkannt, Lifette Denfedran heißen soll. Berlin , den Folgt Ihre Unterschrift,
fie fei hochgradig nervös und würde voraussichtlich 4
daß
Dermischtes.
fein Der Schiffboden liegt lleber
Stationen
Barometer:
ftand mm
Wind:
richtung
Windstärke
Berlin 762 WSW
1
Wetter
Temp. n. T.
5°. 4º R.
10
Stationen
Barometer
Wind:
ftand mm
richtung
Windstärke
14 Saparanda 759 SW
Wetter
Temp. n. 6.
2FA4 5°.= 4° 9.)
2'woltig 2 wolten! 12 Petersburg 760 Still 1 bedeckt 14 Cort 2 bedeckt 14 Aberdeen
4 heiter
12
voltig 15 1 bedeckt
14
762
Todes- Anzeige.
Statt jeder besonderen Meldung mein lieber Mann, unser guter Vater, Schwiegervater und Großvater, der Buzer Fritz Loth nach schweren Leiden verstorben ist.
Im zweiten Falle wurde die Klage der geschädigten verficherten Person zurückgewiesen, indem das Gericht geltend machte, daß das Kleben von Invaliditätsmarken vorwiegend Pflicht des Arbeit nehmers sei. Zwar liege im vorliegenden Falle eine Nachlässigkeit des Arbeitgebers vor, aber eine noch größere des Arbeitnehmers. Ueber die Hamburger Schiffskatastrophe 5 Denn dieser hätte darauf dringen müssen, daß der Arbeitgeber seiner liegen noch folgende Meldungen vor: Bis Donnerstag waren Swinembe. 761 Klebepflicht nachkomme. Im Invaliditätsversicherungs- Geseze feinen 86 Personen als gerettet angegeben. Da 112 Personen als ver- Hamburg 761 23 feine Bestimmungen enthalten wie im Strantenversicherungs- Gefeße, auf Grund welcher der Arbeitgeber für den durch sein Verschulden mit festgestellt sind, dürfte dieses als endgültiges Ergebnis Grants./m. 763 2 anzusehen sei. Der Taucher Becedorf hat Donnerstag München 765 Still wolfent 15 Paris entstandenen Schaden haftbar gemacht werden könne. 1 woltig 15 764 23 SO früh bei Hochwasser den„ Primus" in Ketten an den Schutten Wien 2wolfen 17 Die Direktrice W. verlangte durch Klage beim Getverbegericht hängend querab von der Einfahrt in den Teufelsbrücker Hafen Wetter Prognose für Freitag, den 25. Juli 1902. von dem Krawattenfabrikanten Friedländer den Lohn für einen auf den Bönhafensand gesezt. Das Schiff bildet jetzt Kühl und veränderlich, vorwiegend trübe mit Regenfällen und schwachen ganzen Monat, in welchem sie nur die vier ersten Tage ge- Hinderniß für die Schiffahrt mehr. Berliner Wetterbureau. westlichen Winden. arbeitet hat. Sie machte unter anderm geltend, daß sie frank gewefen nach oben, Masten und Schornstein find abgebrochen. fei, wobei sie sich auf ein Attest ihres Ärztes fügte, welches besagt, den Umfang der Beschädigung fonnte der Taucher noch keine genaue Am Donnerstag, den 24. Juli, arbeitsunfähig sein. Außerdem betonte Klägerin now, has ein Mitteilung machen. Der Taucher fand im„ Primus" nur eine weibe nachmittags 4 Uhr, entſchlief sanft die traurige Nachricht, daß am 23. Juli nach langen, schweren Leiden meine wichtiger Grund zur Arbeitsniederlegung vorgelegen habe. Die liche Leiche, die festgeklemmt war.- Die Verhandlung des innig geliebte Frau Geschäftsführerin des Beklagten habe sie beleidigt und fortwährend See Amis über den Zusammenstoß zwischen Hansa" und „ dressiert". Das Gewerbegericht bennteiſte den Beklagten„ Brimus" findet vorausfichtlich anfangs nächſter Woche, vielleicht schon Therese nur zur Zahlung des Gehalts für die vier Tage, au welchen die am Dienstag statt. Bis dahin werden täglich Verhöre der Be Klägerin thätig war, und wies sie mit dem Mehranspruch teiligten, sowie von Zengen vor dem See- Anite vorgenommen. Heutende geb. Reimann ab. Das Gericht war auf Grund der Verhandlung und vormittag wurden bei Blankenese drei, bei Altona zwei Leichen gefurz vor vollendetem 38. Lebensjahre. des ärztlichen Attestes nicht zu der Ueberzeugung gelangt, Berlin , Kirchbachstr. 16. daß Klägerin den ganzen Monat thatsächlich arbeitsunfähig borgen. Emanuel Wurm . gewesen sei, und führte weiter aus, daß von einer groben Be Die Beerdigung findet statt am leidigung auch nicht die Rede sein könne und„ dreffieren" nicht zur wird gemeldet: Als Donnerstagvormittag Sappeure eines hier 11 Uhr, von der Zeichenhalle bes Minenexplosion bei einer Militärübung. Aus Versailles Sonntag, den 27. Juli, vormittags Arbeitsniederlegung berechtige. Somit falle auch der Gehaltsanspruch liegenden Genieregiments Minen auf dem Satoryfelde auffliegen Centralfriedhofs zu Friedrichsfelde . für den Monat weg. vorzeitige Exploſion. Zwei Offiziere wie weetypluie ließen, ereignete sich eine vorzeitige Grplosion. 3 wei Office Eine feine Firma. Die Arbeiterin Emma belt flagte und zwei Unteroffiziere wurden getötet, feds Emma beim Gewerbegericht gegen die bekannte Firma Bergmann A.-G., Mann verwundet. Ueber die Ursachen des Minemunglücks Hennigsdorferstraße, auf Auszahlung eines einbehaltenen Lohnes wird berichtet: Die Sappeure vom Geniecorps machten Minen fertig. d. Maurer Deutschlands bon 65,22 M. Unter dem Vorsitz des Gewerberichters Dr. welche heute nachmittag in Gegenwart der Schüler der KriegsLangerhans fam die Klage am Donnerstag zur Verhandlung, schule von St. Cyr entladen werden sollten. Beim Laden einer Mine wobei fargelegt wurde, daß die Firma in Bezug auf Berechnung verursachte ein gnjanımenstoßen zweier Feuersteine einen Funken, und Auszahlung des Lohnes Praktiken befolgt, die wohl einzig in welcher das Pulver zum Explodieren brachte. Die Wunden der VerBerlin dastehen dürften. In der Abteilung J ihres Wertes verfährt legten sind sämtlich schwer. Der Zustand eines derselben ist die Firma bei Einstellung von Arbeiterinnen folgendermaßen: Sie hoffnungslos.
Briefkasten der Redaktion.
am
fichert" den bedauernswerten Lohnsklavinnen einen Stundenlohn Cholera und Pest. In Alexandrien wurden von 133 Pfennig, sage und schreibe dreizehn und ein drittel Donnerstag vier Cholerafälle amtlich festgestellt, von denen drei Pfennig zu. Die Arbeitszeit ist von 6 bis 6 Uhr mit einstündiger tödlich verliefen. In Mucha sind 17 neue Bestfälle festgestellt Mittagspause auf 11 Stunden bemessen; Vesper- und Frühstücks- worden. pausen giebt es nicht, so daß die Arbeiterin während einer vollen Woche den geradezu erbärmlichen Verdienst von ganzen 7,80 M. erzielt. Nun scheint der Firma allerdings selbst so etwas wie eine Ahnung aufgedämmert zu sein, daß mit Sonnabends von 7 bis 9½ 1hr abends statt. bei Berliner Die juvifiifche Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Verhältnissen auch die anspruchsloseste Arbeiterin einem derartigen Jammerlohn auszulommen vermag, deshalb 0. Rein. 3. 10. Da es sich nur um die gewöhnHoffnung 1000. Nein. bergiebt sie die einzelnen Arbeiten einzelnen Arbeiten auch in Accord, und lichen Wirtschaftsgegenstände handelt, erbt die Frau allein. 2. R. 100. zwar, wie sich ihr Vertreter ausdrückte, aus purer Humanität. Die vereinbarte 14 tägige Kündigungsfrist ist ungültig. Ihnen steht des: Hierbei wird nun nicht etwa von vornherein ein fefter Accordsazz halb als Handlungsgehilfen eine fechswöchentliche Kündigungsfrist zum vereinbart, beileibe nein, das könnte ja die Arbeiterin in den den Konkursverwalter an und machen Sie event. beim Amtsgericht geltend. Quartalsersten zu. Melden Sie Ihre Ansprüche bis zum 1. Oftober bei Glauben wiegen, daß sie an die Firma feste, bestimmte Ansprüche C. 5. 100. 1. Das wäre zwecklos. 2. Auf Grund einer schriftlichen Vollmacht, bei der Lohnzahlung habe sondern es bleibt ihr überlassen, sich ia. bei ihren dort schon länger beschäftigten Kolleginnen nach der Höhe
Jedes Wort:
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5
Pfennig.
Nur das erste
Wort fett. Worte mit mehr als 15 Buchstaben zählen doppelt.
Verkäufe.
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Wurm
Verband Central- Verband
Zweigverein Berlin. Sektion der Putzer. Unfren Mitgliedern sowie den Mit gliedern des Gesangvereins der Putzer zur Nachricht, daß am 23. Juli unser Mitglied
Fritz Loth
nach langem Strantenlager verstorben ist.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonntag, den 27. Juli, nachmittags 4 Uhr von der Leichenhalle des Emmaus- Friedhofes, Hermannstr. in Rixdorf statt. Um rege Beteiligung ersucht 134/6] Die örtliche Verwaltung.
J. C. 50. Eine Anfechtung wäre möglich.- 100. A. K. Jn 30 Jahren. 1/22 1hr 300. Die Bewilligung des Armenrechts befreit vorläufig von der Be- werder.
Kleine Anzeigen.
10215
Arbeiter
Die Beerdigung findet am Sonntag nachmittag 4 Uhr vom Emmaus: Kirchhof aus statt.
Um stilles Beileid bitten
11166
Die Hinterbliebenen.
9. Abänderung
zum Statut der Ortskrankenkasse der
Steindruder n. Lithographen.
Artikel I. 1. Jm§ 20 wird erhält folgende Fassung: Ansprüche auf Sterbegeld flir die verstorbene Ehefrau bezw. Kinder können nur er hoben werden, wenn das Mitglied bereits der Kaffe ein Jahr angehört.
Absatz 3 u. 5 gestrichen. Absatz 4
Artikel II. Vorstehende Abände ring tritt mit dem 2. Montage nach erfolgter Genehmigung durch den Bezirksausschuß und stattgehabter Veröffentlichung in Kraft. Berlin , den 24. Juli 1902. M. Stuhlmann, Vorsitzender.
10206
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+ 45* 83/ 3*
Die Ortsverwaltung.