Ableben stündlich erwartet wird. Der gewiffenlose Führer des Schlächterwagens, ein gewiffer Breiger, wurde in Weißensee von der Polizei, die dem Flüchtenden per Droschte nachfuhr, gestellt und verhaftet. Auf dem städtischen Beutral- Schlachthofe find im Monat März 1892 46 865 Schweine, gegen 44 186 im März 1891, auf Trichinen untersucht worden. Davon find 23 Stück wegen Trichinen und 125 Stück wegen Finnen als zur menschlichen Nahrung ungeeignet zurückgewiesen worden.
Folgende Berichtigung, die freilich erst sehr spät kommt, wird uns von Herrn Schaufwirth Frankenfeld, Liebenwalderjir. 51, zugesandt:
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fach als unberechtigt ansehen. Wegen dieser Aeußerungen wurde im Jahre 1886 plöglich und ohne vorherige Krankheit verstarb, obige Anklage erhoben. Der Staatsanwalt beantragte eine Ge- ging sofort das Gerücht um, daß ihn die Angeklagte um die fängnißstrafe von drei Monaten. Der Gerichtshof bezeichnete die den Ecke gebracht habe. Das Gerücht schlief dann wieder ein, bis Militarismus betr. Aeußerung Bieners für so blödsinnig, daß der es später wieder in verstärkter Form auftrat und zur Kenntniß zweite Aeußerung zweifellos aufreizender Natur und dafür das Jahres die damals fünf Jahre in der Erde liegende Leiche aus felben irgend ein Gewicht nicht beizulegen sei. Dagegen sei die der Behörden tam. So wurde denn im Anfang des vorigen beantragte Strafmaß von 3 Monaten Gefängniß angemessen. gegraben. G3 fanden sich nur noch Knochen und einige vertrocknete Gine Strafhöhe, die eigentlich doch zu der Frage heraus- Weichtheile vor. Dieselben wurden an den Gerichtschemiker fordert, ob sie angebracht fei gegenüber einem Redner, dem die Dr. Jeserisch nach Berlin geschickt, welcher bei der Untersuchung Richter in obigem Urtheil selber die Fähigkeit absprechen, die in ca. 500 gr der Leichentheile erhebliche Mengen Arsenik ( 0,22 gr) jurinische Tragweite seiner Reden und die Bedeutung der Worte auffand und daraus isolirte. Außer der Angeklagten war ur voll und ganz zu ermessen. sprünglich auch der Ehemann derselben verhaftet worden, derselbe wurde jedoch wieder auf freien Fuß gefeßt und der Verdacht In Ihrer Beitung ist in der Ausgabe vom Sonntag, den standen sich gestern feindlich gegenüber in einer Berhandlung, p. Nögel an den Symptomen einer Arfenvergiftung gestorben ist, Die beiden Kellnervereine„ Einigkeit" und„ Eintracht" tonzentrirte fich ausschließlich auf die Angeklagte. Daß der 13. Wära cr. in der Rubrik" Lotales" folgende Notis ent- welche vor der 128. Abtheilung des Schöffengerichts stattfand. ist zweifellos, ebenso, daß die Angeklagte zu damaliger Beit Arsen halten: Giner empörenden Thierquälerei haben sich ein Bierdehändler Mitglieder, Das Verhältniß der beiden Bereine, welches aus dem versucht den in den Leichentheilen gefundenen Arsengehalt daBeide Vereine befaffen sich mit der Stellenvermittlung für ihre besaß und manche verdächtige Aeußerung gethan hat. Diefelbe und ein Schankwirth aus der Liebenwalderstraße schuldig gemacht. Gefichtspunkte der Konkurrenz schon ohnehin fein gutes war, ver- durch zu erklären, daß fie behauptet, der Berstorbene habe öfter Als nämlich ein Bierd des ersteren sich bei der Ausfahrt störrisch schlimmerte sich, als der Vorsitzende der Einigkeit", Hugo Radtke, auf dem hohlen Bahn Arsenik gelegt oder folches in Pulverform zeigte, legten fie dem Thiere einen Strid um die Zunge und austrat und sich der Einigkeit" zuwandte, wodurch viele Kunden auf die Butterbrote gestreut. gerrten so heftig daran, daß sie in einer Länge von 20 Zentimeter gleichfalls zu diesem Berein übergingen. Jezt nahm der Vor- zu beweisen, daß in jener Gegend öfter Arfenit gegeffen werde. Sie fucht auch durch Zeugen abriß. Das Pferd wurde dann für 30 M. an einen Roßschlächter stand des Vereins Ginigteit Veranlassung, gegen den früheren Die betreffenden Beugen bestätigten dies, behaupteten sogar, daß verkauft." In Ihrer Ausgabe vom Dienstag, den 15. März cr., kommen zu erstatten. Vorsitzenden desselben eine Anzeige wegen Unterschlagung eine Menge von etwa 0,5 bis 1 Gramm genossen zu werden Sie auf diese Notiz nochmals zurück und nennen dabei meinen Bereiusvermögen der Einigkeit" dadurch geschädigt habe, verständigen absolut tödtlich wäre. Die Angeklagte sucht den behauptet, daß Radtke das pflege- eine Dofis, welche nach der Bekundung der SachDie in Ihrem Blatte gegebene Darstellung des Falles ist anwalt daß er einen Betrag, den der Verein einem Rechts- Arfengehalt in der Leiche auch durch die Behauptung zu erklären, für Führung eines eine unrichtige. Der Vorfall hat sich vielmehr folgendermaßen aus der Raffe entnommen, aber an den Rechtsanwalt nicht ab. Diese Behauptung wird durch die medizinischen Sachverständigen Prozeffes schuldete, zwar daß derselbe von außen her in die Leiche gekommen sei. zugetragen: geführt habe. Außerdem soll ein Betrag von 20 M. in der Kaffe Kreisphyfitus Dr. Herrendörfer- Ragnit und Kreiswundarzt Das betreffende Pferd, welches schon auf der Straße wild gefehlt haben. Die Richtigkeit dieser Behauptungen wurde durch Dr. Gustine Schmaleningten widerlegt und Dr. Jeferich. gewesen war, wurde auf dem Hofe des Besizers, eines Pferde- Die Beweisaufnahme erwiesen, worauf der Staatsanwalt gegen Berlin weist nach, daß er in der Umgebung des Sarges, der händlers, infolge einer Büchtigung plötzlich störrisch, schlug und Radtke eine Gefängnißstraße von drei Monaten beantragte. Der Kirchhofserde, kein Arsenik gefunden habe, solches deshalb nicht biß wüthend um sich und verlegte durch Ausschlagen mit den Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Haase, plädirte aus juristischen von außen in die Leiche gekommen fein tönne.-A13 Motiv Hinterbeinen einen der Mitinfaffen des Wagens. Der Befizer Gründen für Freisprechung. Diejenigen Vereine, die nicht zur That wird angenommen, daß die Angeklagte den Verstorbenen, des Pferdes, der bereits abgestiegen war, sprang hinzu, weil zu Rorporationsrechte besitzen, tönnen als solche weber flagen, beffen Schränke fie öfters mittelst Nachschlüffels revidirt hat, befürchten war, daß das Pferd durch Durchgehen oder durch Aus- noch verklagt werden und auch nicht Verträge oder sonstige babe beerben und ihn auch deshalb habe befeitigen wollen, weil schlagen weiteres Unheil anrichten würde und griff nach dem Rechtsgeschäfte abschließen. Folglich habe der Angeklagte, wenn er derfelbe, ihrer Meinung nach, ihrem guten Einvernehmen mit Bügel der Kandare. Hierbei faßte er außer der Kandare die einen Rechtsanwalt Namens des Vereins mit der Führung eines ihrem Ehemanne im Wege stand. heraushängende Zunge des fich hoch aufbäumenden Pferdes, eines Prozesses beauftragte, dies nur persönlich thun fönnen und sei heute mit der Freisprechung der Angeklagten. Der VorDie Verhandlung endete fogen. Blöters", d. h. eines Pferdes, bas, sobald es das Gebiß auch persönlich für die entstandenen Gebühren haftbar. Da also fitzende entließ die Geschworenen mit der Bemerkung, daß er, im Maule hat, die Bunge heraushängen läßt. Jufolge des Um der Verein von dem Rechtsanwalt nicht nochmals in Anspruch ohne Stritif an ihrem Spruche üben zu wollen, ihnen mittheile, standes, daß sich das Pferd gerade in dem Augenblicke hoch aufgenommen werden könne, sondern der letztere sich lediglich an den daß das Urtheil des Gerichtshofes anders gelautet hätte. Das bäumte, als der Besitzer desselben zugriff und zwar kräftig, wie Angeklagten zu halten habe, so sei auch keine Benachtheiligung heißt wohl: feine Kritik? es die Umstände erforderten, riß ein Stück der Zunge ab. Es des Vereinsvermögens entstanden und insofern fönne im recht ist hiernach unrichtig, daß dem Bjerde ein Strick um die Bunge lichen Sinne von einer Unterschlagung nicht die Rede fein. Auch gelegt ist; es liegt lediglich ein unglücklicher Zufall vor, der dem wegen des Fehlbetrags der 20 M. fönne der Angeklagte nicht Befizer des Pferdes erheblichen Schaden verursacht hat." bestraft werden, weil der Vorstand die Kasse unter Ertheilung der Entlastung abgenommen habe.
Namen.
Polizeibericht. Am 11. b. M. Vormittags wurde in der Spree , hinter dem Grundstück Vor dem Stralauer Thor 1-2, die Leiche eines Dekonomie- Handwerkers angeschwemmt. Beim Anbringen eines Hängegerustes an der Vorderseite des Hauses
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Angeklagten febr wahrscheinlich sei, aus den von der Vertheidigung Der Gerichtshof war zwar der Ansicht, daß die Schuld des geltend gemachten rechtlichen Gründen müsse derselbe aber straffrei
ausgehen.
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Soziale Lebersicht.
Firma H. und 2. Brüning in Hanau ist beendet. Der Streif der Lithographen und Steindrucker der A.
Achtung, Tischler! In der Werkstätte von Rizio in alle haben sämmtliche Kollegen die Arbeit niedergelegt, da der ortsübliche Minimallohn nicht bezahlt wird.
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Wallner- Theaterstr. 29 stürzte Mittags der Dachdecker Thunert von einem Balton des fünften Stocks auf die Straße Der große, gegen 24 Angeklagte gerichtete Diebstahlsherab und erlitt so schwere Verlegungen, daß er bald darauf im und Hehlerei Prozeß wurde wider Erwarten noch gestern zu St. Hedwigs- Krankenhause verjarb. Auf dem Hofe des Grund- Ende geführt. Sämmtliche Angeklagte wurden verurtheilt. Das stücks Thurmstraße 72 wurde Nachmittags der Sayloffer Timmler Strafmaß bewegte sich zwischen 6 Jahren Buchthaus bis hinab von einem beim Transport herabfallenden, etwa acht Zentner zu einem Verweise. leber 100 Arbeiter der Steinnuß Knopffabrik Rar! Die Rädelsführer der Diebesbande, die schweren Maschinentheil am Bein getroffen, so daß er einen Arbeiter Sodermann und Zerning, wurden zu je fe ch 3 23e yerbusch u. Komp. in Elberfeld haben, nach einer Doppelten Knöchelbruch erlitt. Er wurde nach dem Krankenhause Jahren Buchthaus verurtheilt, von den der Hehlerei Be- Wittheilung der„ Freien Presse", am Sonnabend wegen aberMoabit gebracht. gerieth zu derfelben Zeit ein vierjähriger Knabe unter die Räder deffen Ehefrau zu einem Jahre Buchthaus verurtheilt. Vor dem Hause Greifswalderstraße 24 schuldigten wurden der Handelsmann Seipelt zu 3 Jahren, maliger Kürzung des Lohnes die Arbeit eingestellt. eines Schlächterwagens und erlitt bedeutende Verlegungen im Alle übrigen Angeklagten erbielten Gefängnißstrafen. In North West Norfolk streift ein großer Theil landGesicht, so daß seine Ueberführung nach dem Krankenhause am Summe aller Strajen betrug 17 Jahre 6 Monate Buchthaus 12 auf 13 Mart pro Woche. Die wirthschaftlicher Arbeiter um eine Lohnerhöhung von Friedrichshain erforderlich wurde. Abends fand vor dem Hause und 23 Jahre 6 Monate Gefängniß. Die Verhandlung dauerte Stralsunderstraße 68 ein Zusammenstoß zwischen einem Roll- bis 9 Uhr Abends. wagen und einem Geschäfts- Fuhrwert statt, wobei ein fünfzehnjähriger Knabe von leyterem herabgeschleudert und am Unterkiefer Betreffs der Quittungskarten des Juvaliditäts- und schwer verlegt wurde. Er mußte nach dem Lazarus- Krankenhause Alterversicherungs- Gesetzes hat das Reichsgericht eine Ent gebracht werden.-Im Laufe des Tages fanden drei fleine scheidung getroffen, die den Versuchen, die Karte zu Bermerten Brände statt. Der Unternehmer zu benutzen, einen Riegel vorschiebt. Als Angestellter eines Maurermeisters hatte in Berlin ein Maurerpolirer H. seinen Namen in die Quittungskarte eines der von dem Meister befchäftigten Maurer eingetragen und dann den Namen mit einer Marte derart überklebt, daß er nur gegen das Licht gehalten sichtbar war. Von dem refidenzlichen Justanz gericht war die Eintragung des Namens zwar als nach dem un8eideutigen Wortlaute des§ 108 zilirten Gesezes unzulässig dessen Einwand, durch die Eintragung seines Namens lediglich anerkannt, gleichwohl H. indessen freigesprochen worden, weil gegenüber wiederholten Beschwerden entlassener Maurer über unVerwendung der Marken bezweckt zu haben, für glaubhaft und genügende Markeneinklebung eine Kontrolle über die thatsächliche auch für durchschlagend erachtet wurde, um zu verneinen, daß H. mit dem Bewußtsein gehandelt habe, eine nach dem Gefeze unzulässige Eintragung oder einen gefeßlich unzulässigen Bermert zu machen. Das Bergehen gegen die Klebegesetz- Beimmungen sei ein vorfäßliches und erfordere Wissen und Wollen einer nach dem Gefeße unzulässigen Eintragung, Borausjegungen, welche bei H., der nicht bewußt rechtswidrig gehandelt habe, nicht zutrajen.
Theater.
Die Reorganisation der Buchdrucker- Vereinigung auf der Grundlage der Selbständigkeit gegenüber der Polizei bezweckt der Entwurf eines Statuts, welchen der Vorstand des Unterftüßungsvereins deutscher Buchdrucker in der Sonntagsnummer des Korrespondent" veröffentlicht. Danach wird an Stelle dieses Vereins ein Verband deutscher Buchdrucker errichtet. Die wichtigsten Paragraphen des Entwurfs lauten: § 1. Der Verband deutscher Buchdrucker" hat zum Zwecke die Bertretung der gewerblichen Intereffen seiner Mitglieder mit Ausschluß aller politischen und religiösen Fragen.
Zur Erreichung dieses Zweckes dienen insbesondere a) Erzielung möglichst günstiger Arbeitsbedingungen auf gefeglichem Wege;
b) strenge Durchführung und Aufrechterhaltung ber vom Vorstande des Verbandes als maßgebend anerkannten und Bestimmungen in Bezug auf Arbeitspreise Arbeitszeit;
c) Pflege des geselligen Verkehr 3;
d) Errichtung von Arbeitsnachweisen;
e) Pflege der Berufsstatistik;
f) Gewährung von unentgeltlichem Rechtsschutz;
g) Unterstützung bei Arbeitslosigkeit.
Der Sitz des Verbandes ist in Berlin .
§ 2. Mitglied des Verbandes fann jeder in Deutschland beschäftigte Buchdrucker, Schriftgießer, Stereotypeur oder Galvanoplastiker werden, sofern er von der Mitgliedschaft seines Konbitionsortes als Gebilje anerkannt ist und zu den von dem Vorstande des Verbandes anerkannten Bedingungen arbeitet 2c.
Thomas- Theater. Montag, der 11. April brachte uns im Thomas- Theater das erste Auftreten des königlich fächsischen HofSchauspielers Emil von der Osten als Gast. Gegeben wurde: Unfere Zigeuner", Schwant in 3 Akten von Ostar Justinus. Unter der Flagge Schwant wird heut zu Tage alle mögliche und unmögliche Waare verfrachtet. Unser Zigeuner" ist ein mixtum compositum. Eine olla potrida. Es enthalt Elemente aus allen Dichtungsarten. Als Posse ist es zu zahm und enthält jogar tragische Momente; als Luftfpiel zu pofsenhaft. Otto Kolbe", den der Gast darstellte, ist eine Art Goldontel junior. Gin jugendlich liebens würdiger Charakter, ein Naturbursche, welcher lange in der Welt herumzigeunert; endlich in die Heimath zurückgekehrt, giebt er sich bei seinen Verwandten für arm aus, um ihnen einen Schreck einzujagen, während er reich ist. Er verliebt sich in Erna", eines Kommerzienrathes Töchterlein, welche einen alten Der zweite Senat des Reichsgericht hat aber diese EntBaron heiratben soll, von welchem der am Rande des Abgrunds scheidung, wonach die Freisprechung durch die Annahme gerecht balancirende Herr Papa Rettung hofft. Erna liebt den schmucken Bigeuner" auch, aber sie wagt es nicht, dies auszusprechen. Otto fertigt ist, daß der Begriff des vorfäglichen Bergehens nur Hend hält sich für verschmäht, troydem ist er es, der den Sturz ihres lungen umjasse, welche mit dem Bewußtsein der Rechtswidrigkeit An der Baters verhindert. Am Ende löst sich dann die ganze Sache in vorgenommen feien, als rechtsirrthümlich aufgehoben. § 6. Jn gewerblichen Rechtsstreitigkeiten, sobie solchen, Wohlgefallen auf. Der Vater ist gerettet und Duo bekommt die Hand des in konstanter Praxis als leitend festgehaltenen Grundgedankens, daß überall, wo das Gesetz nicht die Widerrecht welche das Krantentassen, Alters- und Invaliditätsgesetz be reizende Erna und wird wahrscheinlich mit ihr glücklich werden. lichkeit der Handlung in die Begriffsmerkmale des Delifts auf treffen, ferner in Fällen, durch welche ein Mitglied durch sein Was die Aufführung betrifft, so ist es zunächst der Gast, welcher uns in erster Linie beschäftigt. Er führte seine genommen oder eine besondere Willensrichtung des Thaters Gintreten für den Verband den Rechtsschutz bedarf, kann derselbe Gaft, welcher uns in erster Linie beschäftigt. Er führte feine als Boraussetzung der Strafbarkeit bezeichnet habe, für nach Anhörung eines juristischen Gutachtens gewährt werden. Partie mit Bravour durch. Unterstützt durch eine im- den Thatbestand eines vorsätzlichen Vergehens nichts§ 7. Eine Reife Unterstützung tann an Mitglieder, welche posante Persönlichkeit, sympathisches Organ, eine wohlthuende darauf ankomme, ob der Thäter wisse, daß die von ihm mit dem Verbande mindestens 18 Wochen angehören und ihren Natürlichkeit und fünstlerisches Maßhalten, war seine Darstellung Wissen und Wollen vorgenommene gefeßlich mit Strafe bedrohte Bahlungsfristen nachgekommen sind, gewährt werden. mustergültig und fand reichen Beifall. Außerdem sind Bandlung einem rechtlichen Verbote zuwider laufe, wird erörtert,§ 8. Arbeitslofen Mitgliedern, welche mindestens 150 Wochens lobend zu erwähnen Erna- Frl. Wagen, Fel. v. Zwiebel- wie das Gesetz nicht blos die Eintragung eines Urtheils über beiträge geleistet haben, fann für den Zeitraum bis zu 20 Wochen Marie Corbach und Ottilie Frl. Hocke. Von den Herren: Führung oder Leistung des Quittungskarten Inhabers, sondern Arbeitslosen- Unterstützung gewährt werden. Kommerzienrath Klügeman- Wirth. Wilfert Walden. auch alle sonnigen, durch das Gefeß nicht vorgesehenen Ein-§ 9. Ob und in welcher Höhe eine jede der aufgeführten Feodor Hausman- Guthery. Das Stück wurde vom Publikum tragungen oder Vermerke in die Quittungskarte als unzulässig Unterstützungen gewährt werden kann, entscheidet der Verbandsbeifällig aufgenommen und ließ uns zum Schlusse auch den bezeichne und Den mit Strafe bedrohe, welcher solche unzulässigen vorstand; derselbe kann jedoch, im Falle eine Reise- oder ArbeitsDichter deffelben kennen lernen. Die Absicht der losen Unterstützung in Frage kommt, die Entscheidung dem Das zu Anfang gegebene Luftspiel:„ Ein delikater Auftrag" Gintragungen oder Vermerke mache.
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ift eigentlich nur eine Stauferie, in welcher der Gast Gelegenheit gefeggebenden Faktoren war es in der That, zuständigen Gauvorstande überlassen. Die weitestgehenden Vorkehrungen gegen die§ 10. Ju besonderen Nothfällen kann der Verbandsvorstand fand, fich als vorzüglichen Salonschauspieler einzuführen, vor Möglichkeit eines Mißbrauchs der Quittungs- fowohl an Mitglieder als Nichtmitglieder Unterstützungen getrefflich sekundirt von Frau von Chatenay dem liebenstarte zu treffen, und demgemäß erscheinen währen. würdigen Frl. Frieda Wagen.
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Gerichts- Beifung.
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unterschiedslos alle Eintragungen und Ver§ 11. Alle in den§§ 6 ff. aufgeführten Unterstützungen merte in der Quittungstarte, welche nicht, sei sind freiwillige, ein Rechtsanspruch steht keinem Mitglied auf es im Geseze selbst, sei es in den vom Bundes- dieselben zu. rathe auf Grund des Gesebes erlassenen§12. Der Vorstand ist ermächtigt, aus dem Vereins Raffirungsbestimmungen ausdrücklich als zu vermögen an Mitglieder und Nichtmitglieder Darlehne zu ge lässig vorgesehen sind, strafbar. Mit dem Vorder- währen." ridier zählt hierhin das Reichsgericht auch den überklebten, also Das erste Alinea deß§1 ist verbesserungsbedürftig; der Der kürzlich wegen Majestätsbeleidigung und Aufreizung verdeckten, für den Eingeweihten aber wahrnehmbaren Bermerf. Verband stellt sich durch die Worte:„ mit Ausschluß aller polizu 1/2 Jahren Gefängniß verurtheilte Tapezirer Karl Biester tischen und religiösen Fragen" eine Aufgabe, die er so minutios, wurde gestern wiederum der 2. Straftammer des Landgerichts I Tilfit, 11. April. ( Direkte Mittheilung.) Ein interessanter wie es hier vorgeschrieben, garnicht halten kann. Wenn man vorgeführt, um sich wegen Aufreizung zum Ungehorsam zu ver- Giftmordprozeß, auf dessen Ausgang man hier febr furz gefagt hätte: der Verband deutscher Buchdrucker hat zum antworten. Am 22. September v. J. trat Biester in einer sozial- gespannt ist, beschäftigte eine ganze Woche hindurch das hiesige Bwed die Vertretung der gewerblichen Interessen seiner Mits demokratischen Versammlung, die in einem Lokale in der Gips- Schwurgericht. Die Anklage richtet sich gegen die verebelichte glieder," so wäre das einerseits genügend, um zu verhindern, straße stattfand, als Redner auf. Es war dieselbe Verfanumlung, töbel, welche befchuldigt wird, im Jahre 1886, also vor baß er zum Versuchsfelde für politische Bestrebungen gemacht in welcher Biefter fich in Schimpfworten gegen den fozialdemo- beinahe 6 Jahren, den Bruder ihres Mannes zu Strebndicken wird, die mit dem Gewerbe nichts zu thun haben, andererseits kratischen Abgeordneten Stadthagen erging und dadurch eine durch Gift getödtet zu haben. Nicht weniger als 70 Beugen und würde dadurch vermieden sein, daß fehr wichtige, auch das Ge folche Unruhe hervorrief, daß die polizeiliche Auflösung erfolgte. 8 Sachverständige find zu vernehmen und bei der Eigenartigkeit werbe berührende Fragen im Verband nicht erörtert werden Bei Beginn feiner Rebe sprach Biester über den Erfurter des Falles ist die Beweisaufnahme eine außerordentlich schwierige tönnen, weil sie ihres allgemeinen Interesses halber als politische Parteitag. Er lenkte dann auf die heutigen Zustände über und zeitraubende. Zahlreiche Zeugen stimmen darin überein, bezeichnet werden. und soll u. A. gefagt haben, daß man dem Militarismus daß die Angeklagte mit dem Bruder ihres Mannes, dem den Boykott erklären müsse, es sei beffer, sich im Julande damals 66 Jahre alten Ernst Nögel, in stetem 3wist gelebt todtschießen zu lassen, wie im Auslande. Das Bolt müsse sich habe; der letztere wohnte bei ihr ein und sie hat sich häufig selbst zu seinem Rechte verhelfen und die bestehenden Gefeße ein geäußert, daß ihr derselbe zur Last sei. Als nun Ernst Mögel
Der Proletarier in Acht und Bann. Die in Zwidan erscheinende deutsche Bergarbeiter- Zeitung„ Glückauf!" theilt mit, daß die Direktionen der Delsniz Gersdorf- Lugauer