Einzelbild herunterladen
 

Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 99.

Parlamentsberichte.

Abgeordnetenhaus.

51. Sigung vom 27. April, 12 Uhr.

Referent der Rechnungskommission Abg. Sattler beantragt vorbehaltlich der Rechnungslegung die nachträgliche Genehmigung der außeretatsmäßigen Ausgaben und Etatsüberschreitungen. Abg. Kieschke spricht den Wunsch aus, daß möglichst bald ein Komptabilitätsgesetz vorgelegt werde.

Donnerstag, den 28. April 1892.

9. Jahrg.

verfall gerathen war, habe ich stets einen Erlaß an Pachtgeldern Verwaltung blos nach den formalen Regeln verfahren, man befürwortet, um dem Betreffenden zu ermöglichen, von Neuem muß in allen Ressorts der Staatsverwaltung in der kommunalen und eine bescheidene Existenz zu beginnen. Die Be- privaten Verwaltung vielfach Billigkeit walten lassen; so würde dingungen, welche die Domänenpächter eingehen müssen, sind sehr es auch nach Erlaß eines Etatisirungsgesetzes bleiben müssen. streng und müssen streng sein; andererseits müssen dieselben das Was man in der Regel als tönigliche Gnaden bezeichnet und Am Ministertische: Miquel, von Heyden, von Vertrauen zu der Staatsregierung haben, daß sie wohlwollend wobei man über das fönigliche Begnadigungsrecht in Zivilsachen Bötticher und zahlreiche Kommissarien. Auf der Tagesordnung steht zunächst der Bericht der behandelt werden. Dem Domänenpächter auf Weestenhof sind streitig ist, ist in der That nur eine Vermeidung von Härten. 30 000 m. erlassen worden. Der Betreffende hat bei Ueber- Abg. v. Kardorff( freit.): Auch wir theilen den Wunsch Rechnungskommiffion, betreffend die allgemeine Rechnungnahme der Pachtung ein Vermögen von 110 000 m. nachweisen auf balbigen Erlaß eines Romptabilitätsgesetzes, verkennen aber über den Staatshaushalt des Jahres 1888/89. müssen. Er hatte durch Ueberschwemmungen und durch den Zu- die Schwierigkeiten der Fertigstellung eines solchen nicht, die wir Die Kommission beantragt die Entlastung unter nachträglicher fammenbruch einer Zuckerfabrik bedeutendes Kapital verloren. Mein indeß bald überwunden zu sehen hoffen. Aber auch beim Be Genehmigung der Etatsüberschreitungen und der außeretatsmäßigen Amtsvorgänger war der Ueberzeugung, daß der Mann sich nicht stehen eines solchen Gesezes würde der vorliegende Fall nicht Ausgaben. mehr halten könne; deshalb wurde ihm die Domänenpacht ge- anders erledigt werden können, denn von diesen Dingen bekommt Abg. Kieschke: Der Staatszuschuß an Waldeck ist in der Kündigt, zumal fich gleichzeitig die Gelegenheit bot, diese ja der Finanzminister feine Kenntniß. Ohne solche Erlasse geht alten Höhe von 310 000 M. gezahlt worden, trotzdem die Ein- Pachtung an eine andere fistalische Verwaltung abgeben zu es eben nicht, und man muß dem Minister das Vertrauen nahmen Waldecks so erhebliche gewesen sind, daß 26 000 m. ertönnen. Meine Absicht war, daß der Mann aus dem Zusammen- schenken, daß er dabei nach Recht und Gerechtigkeit entscheidet, spart worden sind. Um diesen Betrag hätte der preußische Zu- bruch ein fleines Vermögen von zehn bis zwölf und ich glaube, das Haus meint mit mir, der Minister solle schuß gekürzt werden müssen. Das ist aber nicht geschehen, an- Tausend Thaleru retten sollte, um etwas Neues an- auch in Zukunft bei der früheren Praxis bleiben. geblich um eine alte Verwendung Walded'schen Staatsvermögens zufangen. Niedriger kann man in solchen Fällen faum greifen. Abg. Bachem( 3.): Ich glaube nicht, daß in den vorliegen­aus dem Jahre 1867 wieder zu decken. Die Kommission hat Der Betreffende hatte bei der Zuckerfabrik 60 000 verloren, aber den Spezialfällen der Minister zu weit gegangen ist. Das Recht darauf verzichtet, diese Frage diesmal zu entscheiden. Das be- mit größter Energie die Domäne in einen so vorzüglichen Zu- zum Erlaß von Pachtrückständen besteht für die Regierung, liebte Verfahren widerspricht jedoch dem, was bei der Gewährung stand gesetzt, daß er voraussichtlich den Schaden durch den Er- wenn auch nicht geschrieben, so doch historisch. Bedenklich ist mir des Zuschusses verhandelt worden ist. Geb. Ober- Finanzrath Lehnert: Der Fall, daß dieser Zu hätte. Außerdem war für ihn ungünstig, daß nicht ein anderer gewährt, um dem aus dem Pachtverhältniß scheidenden Bächter trag des Rübenbaues eines einzigen Jahres wieder eingebracht nur der Punkt, daß der Minister einen Bachterlaß zu dem Zwecke schuß zu hoch ist, ist erst einmal eingetreten und wird sich wahr Domänenpächter an seine Stelle trat und das ganze Juventar eine sichere Existenz in Zukunft zu lassen, das grenzt an Wohl­scheinlich nicht mehr wiederholen; es ist im Gegentheil die aller verkauft werden mußte. Die andere Domäne im Gumbinner thätigkeit, und die dürfen wohl Private üben, aber in solchen größte Wahrscheinlichkeit dafür vorhanden, daß er nicht aus reichend sein wird. Es hat sich schon zu wiederholten Malen Bezirk war von dem Betreffenden im Jahre 1882 in Pacht ge- Fällen nicht der Staat. nommen, und zwar in einem sehr geringwerthigen Bu Abg. Richter( dfr.): Der Abg. Bachem hat einige Grund­der preußische Zuschuß derartig unzulänglich erwiesen, daß, um stand. Bon dem Pächter mußte ein Vermögen von zirka fäße ausgesprochen, die meines Erachtens nicht unwidersprochen das Fehlende zu decken, aus den waldeckschen Kassenbeständen 135 000 Mart nachgewiesen werden. und aus dem Kapitalvermögen das Erforderliche zugeschossen großer, vielleicht zu Derfelbe ging mit bleiben dürfen. Er meint, es liege im Sinne einer liberalen großer Energie an werden mußte. Das hat in Waldeck wenig Anklang gefunden. Des wirthschaftlichen Zustandes der Domäne, er hat ungefähr Bacht gewährt werde, wenn der Reinertrag die Höhe der Pacht­die Hebung Behandlung der Domänenpächter, daß diesen ein Nachlaß der Das Verhältniß mit Waldeck ist eine staatsrechtliche Sonderbar 25 000 Mark zu Meliorationszwecken aus seinem Ver- summe nicht erreicht. Die Domänenpachten werden abgeschlossen feit, so etwas Außergewöhnliches, daß die preußische Verwaltung mögen beigesteuert und 258 Hettare meliorirt. den Landtag bittet, seine Zustimmung dazu zu ertheilen, daß der Leistung, welche sehr hoch angeschlagen werden muß. Der Be- ganze Zeit garnicht sicher berechnen. Unter allen Umständen Das ist eine auf 18 Jahre, die Konjunkturen lassen sich im Voraus für die Zuschuß wie bisher unverkürzt gewährt und als außerordentliche treffende gerieth in Vermögensverfall zu einer Zeit, als die ganzen wird deshalb ein Risiko bei der Pacht übernommen und dies findet Ausgabe in den Etat eingestellt werde. Abg. Virchow( df.): Nach den Erklärungen der Regierung auch heute meiner Ueberzeugung nach nicht so günstig beurtheilt Jemand davon gehört, daß, wenn die Konjunkturen günstiger aus­Berhältnisse in Ostpreußen   im Niedergang begriffen waren, welche auch in der Pachtsumme seinen Ausdruck. Hat denn schon jemals in der Kommission soll durch dieses Verfahren fein Präjudiz ge- werden können, als es seitens des Vorredners geschehen ist. Wir fallen, der Bächter feiner Bachtsumme etwas zugelegt hätte?( Heiter schaffen werden. Es liegt also fein Grund vor, die außeretats- müssen die Verhältnisse dort mit einiger Besorgniß ansehen. Es feit.) Eine große Zahl später selbständiger Grundbesitzer ist reich mäßige Ausgabe oder Etatsüberschreitung, welche der Finanz besteht eine gewisse Blutleere, ein Mangel an Geld und Menschen. geworden aus den Domänenpachten, namentlich in der Proving minister im guten Glauben gemacht hat, jezt abzulehnen. Die Domänen verwaltung hat den Pächtern über die schwierigen Sachsen  . Bei der Neuverpachtung wird oft die dreifache Pacht Der Antrag der Kommission wird darauf angenommen. Zeiten hinweghelfen zu müssen geglaubt. Nach den alljährlich summe von der bezahlt, die der bisherige Pächter gegeben hat. Es folgt die Berathung der Uebersicht der Staats- zur Kenntniß dieses Hauses gelangten Berichten waren die Pacht- Ebenso wenig wie man verlangt, daß der Bächter in günstigen einnahmen und Ausgaben für 1890/91. rückstände im letzten Etatsjahr angeschwollen von 430 000 m. Jahren etwas zu seiner Bachtsumme zulegt, ebenso wenig fann auf 1 800 000 M., in diesem Jahre werden sie ungefähr auf man umgekehrt aus ungünstigen Konjunkturen einen Bachterlaß gleicher Höhe bleiben. Gegen den Herrn, welchem die 40 000 m. herleiten. Der Minister sagte, die Domänenpachten, wie sie erlassen sind, bestand im Ministerium eine gewisse Mißstimmung, gegenwärtig bezahlt würden, feien viel zu hoch. Dieser Aus­weil derfelbe eine lebhafte Agitation zur Verbesserung der spruch ist sehr bedenklich und kann sehr eigenthümliche Folgen Lage der Domänenpächter entfaltet hat und in seinen nach sich ziehen. Wenn die Herren erst hören, daß sie nach An­Aba. Papendieck( dfr.): Wir lesen in dem Bericht der Angriffen auf die Staatsregierung vielleicht etwas zu weit sicht des Ministers zuviel zahlen, so wird das nicht gerade dazu Kommission von verschiedenen Pachterlassen an Domänenpächter. gegangen war. Aber gerade das hat mich bestimmt, ihn bei beitragen, sie in ihrem Eifer, ihre Pacht pünktlich zu bezahlen, Einem derselben sind 30 000 m. erlassen worden, weil er durch Auflösung des Pachtverhältnisses nicht schlechter zu behandeln zu stärken, sondern im Gegentheil müffen solche Erklärungen fie Betheiligung an einer Zuckerfabrik in finanzielle Verlegenheiten als jeden andern. Auch hier beabsichtige ich, daß der Mann aus provoziren, nachlässig zu werden und mit Anliegen zu kommen, gerieth. Ich möchte den Referenten der Kommission fragen, ob dem Zusammenbruch ein kleines Vermögen rette. Er ihre Bachtsumme zu ermäßigen. Worauf gründet sich überhaupt in der Kommission irgend etwas mitgetheilt ist, woraus hervor besitzt allerdings jetzt ein Rittergut, aber unter ungünstigen Ver- diese allgemeine Behauptung, daß die Pachtsummen zu hoch geht, daß der Domänenpächter zunächst mit seinem eventuell vor- hältnissen. feien? Die Pachtverträge sind nicht alle in einem Jahre handenen Privatvermögen in Anspruch genommen ist. Ferner Abg. Rickert: Warum sind die Herren von der Rechten abgeschlossen, in jedem Jahre wirkt die Abschätzung der all­find 40 000 M. einem Domänenpächter im Regierungsbezirk heute so schweigfam über die Nothlage der Landwirthschaft", gemeinen Ertragsverhältnisse auf die Normirung der Bacht Gumbinnen   erlassen worden, welcher große Aufwendungen zur während Sie uns in jedem Jahre beim Etat beweisen wollen, in verschiedener Weise. Es fann wohl sein, daß Pachten Verbesserung seiner Wirthschaft gemacht hatte. Man ist wie sehr die Landwirthschaft bei uns heruntergekommen ist? Ich zu hoch sind, die in den Gründerjahren abgeschlossen sind, sie in der Provinz etwas aufgeregt über diesen Fall, weil hoffe, daß den Herren in Zukunft der Appetit vergehen wird, können aber auch zu niedrig sein, wenn sie aus Jahren stammen, man weiß, daß der betreffende Domänenpächter als er aus folchen Zahlen die Noth der Landwirthschaft deduziren zu wo man ungünstiger über die Landwirthschaft dachte. Es ist nach diesem Erlaß die Pachtung aufgab, sich ein Rittergut wollen. Wenn der Minister fagt, daß er es Domänenpächtern eine eigenthümliche Erfahrung, die wir heute machen, daß der gekauft hat. Der Herr fist hier im Hause und wird im sehr hoch anrechne, daß sie in der Mehrzahl der Fälle das Pacht Finanzminister all diesen Dingen vollständig fern steht. Früher Verzeichniß aufgeführt als Rittergutsbesitzer auf Friedrichsfelde.   objekt nicht vernachlässigen, so war dies Lob sehr überflüssig, war er zugleich der Ressortminister der Domänenverwaltung und Das dürfte für andere Domänenpächter kein gutes Beispiel geben. Denn die Bächter haben nur ihre verfluchte Pflicht und hatte als solcher eine Kontrolle auszuüben, wenn es sich um Nach­Wenn der Referent über diesen Fall keinen Ausschluß geben kann, Schuldigkeit gethan.( Bustimmung links.) Ich würde mich im läffe von Pachtverpflichtungen handelte. so möchte ich an die Staatsregierung die Anfrage richten, ob das Gegentheil sehr wundern, wenn sie ihre kontraktmäßig über­Minister v. Heyden: Ich bin mir nicht bewußt, die all­alles dem Ministerium bekannt ist. Im Regierungsbezirk Gum- nommenen Pflichten vernachläffigten. Die gedrückte Lage der gemeine Aeußerung gethan zu haben, daß die Domänenpachten binnen kommen verschiedene Dinge vor, über die man sich viel- Landwirthschaft erkenne ich aus eigener Kenntniß an, ich viel zu hoch feien. fach verwundert. So z. B. mußte ein anderer Domänenpächter bedauere die Uebertreibungen von jeder Seite. In Abg. v. Schalscha( 3.): Wenn man gute Erfolge haben jahrelang warten, ehe er die Entschädigung für Brandschaden jedem einzelnen der hier in Rede stehenden Fälle sind will bei der Verpachtung der Domänen und man hohe Pachten von der Domänenverwaltung ausgezahlt bekam. Bufällig trifft es nicht die allgemeinen ungünstigen Konjunkturen, unter erzielen will, so kann das nur dadurch erreicht werden, daß die es sich, daß in diesem Falle der Domänenpächter freifinnig ist. denen die Landwirthschaft zu leiden hat, sondern die besonderen Leute das Vertrauen zur Domänenverwaltung haben wenn ( Murren rechts.) Ich möchte die Anfrage an den Referenten persönlichen Verhältnisse, welche die Nothlage herbeigeführt haben. einmal ein schlechtes Jahr kommt, so haben wir es nicht bezw. die Staatsregierung richten, ob es immer der Fall ist, daß( Oho! rechts.) Der erste Bächter hat sich bei einer Buckerfabrik mit Halsabschneidern zu thun, sondern mit anständigen Leuten. Domänenpächter nach stattgehabtem Brande die Gebäude aus verspekulirt. Damit hat also die allgemeine ungünstige Lage der Dann können wir das Risiko bei der Pacht eingehen, eigenen Mitteln aufbauen und dann sehr lange auf die Ent- Landwirthschaft nichts zu thun. Würden Sie bei einem Kauf- um mit dem, was wir in guten Jahren mehr erzielen, das schädigung warten müssen. Ferner ist einem Domänenpächter mann, der sich verspekulirt hat, die gleiche Entschuldigung gelten Fehlende in schlechten Jahren zu ersehen. Eine gewisse Libera von Seiten der Domänenverwaltung gefagt worden, er möge laffen? Würden Sie ihm nicht vielmehr seine schlechte Moral lität in den Forderungen ist noch kein schlechtes Geschäft. doch nicht so regelmäßig die Pacht bezahlen, das mache vorhalten, daß er über seine Mittel spekulirt? Der Minister Damit schließt die Debatte. teinen guten Eindruck. Wenn solche Winke gegeben fagte, es hätte ihm sehr daran gelegen, daß der betreffende werden, so scheint mir das nicht ganz in der Ordnung Pächter mit einem Kapital von 36 000 m. herausgehen konnte, Der Bericht der Staatsschulden Kommission für das Jahr zu sein. Die Nothlage der Domänenpächter im Regierungsbezirk um sich eine andere Existenz zu schaffen. Es scheint, als wenn 1890/91 wird ohne Debatte der Rechnungskommission über Gumbinnen   ist nicht so arg. Ich bin überzeugt, wenn die Herren das Staatsministerium denn der landwirthschaftliche Minister wiesen. vernünftig wirthschaften und zu Hause bleiben, anstatt nach fann doch nicht allein solche Grundsätze aufstellen und befolgen Berlin   zu gehen, so würden sie nicht in einen solchen Vermögens- den Grundsatz aufgestellt hat, daß ein Mann aus einer Patsche, und Dra we auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend eine Es folgt die zweite Berathung des Antrages Neukirch verfall tommen. Ich bin auch Besitzer in Ostpreußen  , und es in die er sich selbst hineingebracht hat, mit einem Vermögen von vorläufige Bestimmung über die Regulirung ber gutsherrlichen geht mir nicht so gut wie früher, aber vernünftige Wirthe können 36 000 m. herausgeht. Ich weiß nicht, ob in der Rechnungs- und bäuerlichen Verhältnisse behuss der Eigenthumsverleihung in vorläufige Bestimmung über die Regulirung der gutsherrlichen nicht flagen, es gehe ihnen so schlecht, daß sie nicht bestehen fammission diese Praxis bekannt gewesen ist. Den Finanz­fönnen.( Widerspruch rechts.) Wenn die Staatsregierung ben minister frage ich: Sat er bei allen diesen Fällen mitgewirkt, Neuvorpommern und Rügen. Domänenpächtern, wenn sie ihre Pacht nicht regelmäßig zahlen, und zwar auf der Grundlage, welche der landwirthschaftliche Graf Behr: Als Einwohner von Neuvorpommern möchte Erlasse gewährt, so müßte sie auch den Leuten, die nicht in der Minister hier angegeben hat; ist diese Grundlage durch das ich mich dahin aussprechen, diesem Gefeße die Zustimmung zu Lage sind, ihre Zinsen zu bezahlen, zu Hilfe tommen. Das Staatsministerium festgestellt worden, existiren überhaupt Grund- geben, da es durchaus der Billigkeit entspricht und die würde ich niemals billigen, aber es wäre folgerichtig. fäße, nach welchen solche Pachtniederschlagungen stattfinden? Berhältnisse in Neuvorpommern einer Regelung dringend Minister v. Heyden: Wenn wirklich einem Domänenpächter Minister v. Heyden: Der Finanzminister ist mit dieser bedürftig sind. Ich glaube aber, einige Bestimmungen des seitens der Regierung an die Hand gegeben sein sollte, nicht so regel Sache nicht befaßt worden, und fonnte auch gar nicht damit Gesetzes gehen zu weit, indem fie wohlerworbene ohne Weiteres mäßig Bacht zu zahlen, so würde ich teinen Anstand nehmen, das als besaßt werden, denn seitdem die Domänenverwaltung auf das Rechte Dritter beseitigen wollen, Ab= einen Unfug zu bezeichnen. Ferner soll ein zufällig der freisinnigen landwirthschaftliche Ministerium übergegangen ist, ist die Regelung machungen, die nach dem 1. Januar d. J. stattgefunden haben, Partei angehöriger Domänenpächter die Brandentschädigungen erst des Verhältnisses zwischen Pächtern und Verpächtern Sache des sollen ohne Wirkung sein; das kann doch nicht in der Absicht nach großen Weiterungen erhalten haben. Ich bin nicht in der Lage, landwirthschaftlichen Ministeriums. So lange wir eine Domänen- des Gesetzes liegen. Es soll doch nur zwischen Besitzern und mich darüber auszusprechen, weil mir von der Sache nichts verwaltung haben, hat sich diese für berechtigt gehalten, in Ver- Bauern ein erträgliches Verhältniß hergestellt werden. Ich glaube bekannt ist. Mir ist nur bekannt, daß die Domänenverwaltung mögensverfall gerathenen Bächtern die rückständige Pacht zu er- daher, daß wir alle Veranlassung haben, diesen Punkt noch einer feinen Unterschied macht zwischen Pächtern verschiedener Bartei- lassen, soweit die Verhältnisse dies als billig erscheinen ließen, näheren eingehenden Erwägung zu unterstellen, und beantrage da­stellung und daß sie den Grundsay befolgt, die Gelder für Brand- um ihnen die Möglichkeit zu gewähren, sich eine neue Existenz her, das Gesetz an eine Kommission zu verweisen. Das Herren­schäden aus dem dazu bestimmten Fonds so rasch wie möglich zu schaffen. Dagegen hat das Abgeordnetenhaus niemals haus wird dieses Gesetz doch nicht eher verabschieden, bis wir und ich habe geglaubt, daß das das definitive Gesetz ihnen zugeschoben haben. Es wird also in flüssig zu machen. Wenn im Regierungsbezirk Gumbinnen   das Widerspruch erhoben, auch diesmal das wohlwollende Verfahren gegen keiner Weise dadurch verzögert. Ich bitte im Interesse des Zu­Gerücht verbreitet ist, daß einem Domänenpächter so und so viel Saus würde. Eine Barallele zwischen Den standekommens des Gesches, dasselbe an die Kommission zu ver= gegeben sei zu Verbesserungen und sonstigen wirthschaftlichen Bächter billigen andern Berufsständen fann fann hier nicht weisen. Einrichtungen, so kann ich die Richtigkeit eines derartigen Ge- Landwirthen und Minister v. Heyden: Ich habe früher schon meiner per­rüchts nicht fontrolliren. Aber für jeden mit unseren Verwal- gezogen werden. Die Domänenpächter stehen zum Staate in tungsgrundsäßen einigermaßen bekannten Mann liegt es auf der einem Vertragsverhältniß; fie können höchstens mit einem in fönlichen Meinung dahin Ausdruck gegeben, daß es gut sein Hand, daß den Domänenpächtern zu Meliorationen, Drainagen, Konkurs gerathenen Kaufmann verglichen werden und mit seinen würde, wenn die Materie gefeßlich geregelt würde. Inzwischen hat sich das Staatsministerium mit der Sache beschäftigt; Begebauten Gelder bewilligt werden unter der Bedingung einer Gläubigern. Abg. Papendieck: Ich habe in meinem Geschäft ebenso ver- dasselbe ist bereit, sich an dem Zustandebringen dieses Gesezes gewiffen Antheilnahme ihrerseits. Aber in allen diesen Fällen find bestimmte Grundsätze vorgeschrieben, welche gleichmäßig ge- fahren müssen, wie die in Rede ſichenden Domänenpächter, habe zu betheiligen und wünscht diese Angelegenheit noch in der Der Staat hat ein Interesse daran, aber dabei genau berechnet, ob die Vergrößerung meines Betriebes diesjährigen Tagung zu Ende zu bringen. Ich glaube, daß dies daß die Domänenpächter das Vertrauen hegen, daß sich so rentiren würde, daß ich meinen Verpflichtungen würde gelingen wird. Das Nothgefeß hat deshalb nur eine unter­feine Handhabung der wohlwollende nachkommen können und womöglich noch Vortheil daraus zöge. geordnete Bedeutung. Im Uebrigen glaube ich, daß den Be Bachtrechte eine für die Domänenpächter ist und Den einzelnen Ver- Was wäre aber gewesen, wenn dies nicht der Fall gewesen wäre? denken bezüglich der Faffung eine gewisse Berechtigung nicht hältnissen Rechnung trägt. Von diesen Grundsägen ausgehend, Hätte der Staat mir auch Hilfe gebracht? Ich bin doch ebenso abgesprochen werden kann. Ich glaube daher, daß es gut sein wird, den Gefeßentwurf an die Justizkommission zu ver hat die Staatsregierung unter Mitwissen dieses Hauses nie Be gut wie ein Domänenpächter! benken getragen, von ihrem Rechte Gebrauch zu machen und in Finanzminister Miquel: Der Erlaß von Pachtrückständen weisen. einzelnen Fallen um die Niederschlagung von Domänen- Bacht ist lediglich Sache des landwirthschaftlichen Ministers und Abg. Neukirch( dfr.): Ich bin sehr befriedigt über die ent­geldern zu bitten. Wenn ich die Ueberzeugung gewonnen hatte, fommt gar nicht zur Kenntniß des Finanzministers, weder gegenkommenden Erklärungen, die heute der Minister namens der Man kann nicht in einer großen Staatsregierung abgegeben hat, und die wesentlich anders lauten daß der betreffende Domänenpächter unverschuldet in Vermögens. fachlich noch formal. Man kann

handhabt weeden.

nur

--

Der Antrag der Kommission wird angenommen.

W