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Nr. 51. 20. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Die Straßenreiniger.

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Sonntag, 1. März 1903.

Verfammlungen.

Eine öffentliche Civilmusiker Versammlung, einberufen bom

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Anklage bildet. Der Angeklagte schildert darin die wirklichen Vor­gänge seiner Internierung, wie sie sich nach seiner Meinung ab­gespielt haben und wie sie zu beurteilen feien. Er suchte nachzu­Die Hauptstadt des Deutschen Reiches mit ihren beinahe zwei weisen, daß diese Vorgänge feineswegs seine Internierung in der Proteft der Civilmusiker gegen die Konkurrenz der Militärkapellen. Millionen Einwohnern steht hinsichtlich der Reinlichkeit unter den Frrenanstalt rechtfertigen können und daß er das Opfer schwerer Großstädten wohl mit an erster Stelle. Möge es regnen oder behördlicher Mißgriffe fei. Medizinalrat Dr. Leppmann gab Allgemeinen deutschen Musiker- Verband", fand am Freitag in schneien, in kurzer Zeit sind die Straßen gesäubert und wenn zu sein Gutachten dahin ab, daß er den Angeklagten nicht für geistes- Dräsels Festsälen statt, um gegen den Beschluß des Bundes= Winterszeiten in unsren Vororten noch der Droschkenschlitten" eine gesund erachten könne. Es sprechen, wie der Sachverständige des rate in der Militärfonkurrenz rage zu pro­gewohnte Erscheinung ist, so ist dieses Gefährt in der Metropole so näheren darlegt, mindestens starke Momente dafür, daß der An- testieren. Der Präsident des Verbandes. Ernst Vogel, schilderic gut wie unbekannt. Daß es, um diese Firigkeit in der Reinigung geklagte zur Zeit der Abfassung der Broschüre sich in einem Zustande ausführlich, wie sich der Verband in den 30 Jahren seines Bestehens zu erreichen, eines gewaltigen und festorganisierten Apparates bedarf, anormaler Geistesverfassung befunden habe, der die freie Willens- wiederholt mit bescheidenen Petitionen an den Reichstag   und den erscheint flar, wenn man erfährt, daß nicht weniger als rund bestimmung ausschloß. Medizinalrat Dr. Mittenzweig Bundesrat, an den Reichskanzler, den Kriegsminister und direkt au 10 000 000 Quadratmeter Straßengebiet von der Stadt ständig zu schließt sich diesem Gutachten dahin an, daß nach seiner wissenschaft den Kaiser gewandt hat, um die verderbliche Konkurrenz, die dic reinigen sind, von denen etwa 6 000 000 Quadratmeter täglich dieser lichen Ueberzeugung Herr v. Münch kein geistesgesunder Mensch und Militärkapellen den Civilmusikern bereiten, ein wenig einzudämmen. Procedur unterworfen werden. Die Straßen werden durchschnittlich schon lange trant sei. Der Angeklagte v. Münch verteidigte sich aber alle diese Bemühungen sind bis jetzt erfolglos geblieben. Gine dreimal wöchentlich ordnungsmäßig gesäubert; eine Anzahl wiederum energisch gegen die Zweifel an seiner geistigen Gesundheit, denen im Jahre 1900 an den Reichstag gesandte Petition wurde in der täglich einmal, andre dagegen ein oder zwei Mal die Woche, je nach die Sachverständigen Ausdruck gegeben, und suchte nachzuweisen, daß Betitions- Kommission hinsichtlich des ersten Punktes, die Aufhebung dem Charakter, der Lage oder dem Verkehr der Straße. Auch die die Broschüre nur die berechtigte Abwehr gegen eine ganze Reihe von der Fahrpreis- Vergünstigung der Militärkapellen, dem Bundesrat Beschaffenheit des Pflasters trägt wesentlich dazu bei, wie oft und Drangfalierungen sei, die ihm württembergische Gerichte und Be- zur Berücksichtigung, im übrigen zur Erwägung überwiesen und dem­in welcher Weise gereinigt wird. Bei Holz- und Asphaltpflaster ist hörden fortgesetzt widerrechtlich bereitet haben. Staatsantvalt entsprechend beschloß auch das Plenum des Reichstages in der der Kot möglichst bald und forgfältig entfernen, schaftsrat Schmidt stimmte dem Gutachten dahin bei, daß be- Sigung vom 6. Juni 1902. Der Bundesrat aber entschied, daß Sand und Kies zu streuen, Asphalt mit Wasser reich- rechtigte Zweifel an der zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur der Petition reine Folge zugeben fci Wie drückend Lich zu begießen und mit Gummischrubbern abzuziehen, Zeit der That vorhanden seien. Er beantragte in subjektiver Be diese stonkurrenz der Militärkapellen wirkt, das zeigt eine in Dort­weil sonst das Pflaster glatt und der Gang der Pferde ziehung die Freisprechung des Angeklagten auf Grund mund aufgenommene Statistit. In dieser Stadt von 150 000 Gin unsicher wird. Das zur Bewältigung dieser Arbeit benötigte Personal des§ 51 St.-G.-B., in objektiver Beziehung die Vernichtung wohnern, die keine Garnisonstadt ist, konzertierten im Jahre 1902 besteht aus einem Direktor, einem Inspektor, neun Oberauffehern, der beschlagnahmten Broschüre und Unbrauchbarmachung der Platten insgesamt 41 Militärkapellen an 160 Tagen. Sie zählten zusammen von denen einer die Funktionen des Depotverwalters versieht, einem und Formen. Der Angeklagte verlangte, nicht auf Grund des 4452 Mann und ihr Verdienst belief sich auf 33 721 M. Daß solche Oberaufseher im inneren Dienst und 29 Aufsehern. Das Arbeits-§ 51 freigesprochen zu werden, sondern auf Grund des§ 193 und Ueberschwemmung mit Militärmusit dem Civilmusiker die Griſtenz personal ist zusammengesetzt aus 112 Vorarbeitern, 493 Arbeitern weil die Wahrheit der von ihm behaupteten Thatsachen bewiesen unmöglich machen muß, ist selbstverständlich. Der vom Staat be I. Lohnklasse, 493 Arbeitern II. 2ohuklasse, 70 Arbeitern III. Lohn- sei. Er suchte dies nochmals in umfangreichen Ausführungen dar- foldete und erhaltene Militärmusiter kann ein Engagement m Klasse und 358 Arbeitsburschen, insgesamt besteht es aus zulegen. Der Gerichtshof erkannte nach dem Antrage des 20-50 Bros. billiger annehmen als der Civilmusiker, der sich und 1567 Köpfen. Ein Vergleich der Kopfzahl der ständigen Arbeiter Staatsanwalts. feine Familie selbständig erhalten soll. Dazu tommt die Vorliebe mit der zu reinigenden Fläche ergiebt, daß auf jeden Stopf eines großen Teils des Publikums für das bunte Tuch. Der Rednec 6442 Quadratmeter Straßengebiet, 3896 Quadratmeter Fahrdamm wie3 mehrere Plafate zu Militärkonzerten vor, die mit ihren bunten fläche und von der täglich zu reinigenden Straßenfläche 3754 Quadrat Bildern mehr für eine Cirkusvorstellung als für ein Stonzert geeignet fläche und von der täglich zu reinigenden Straßenfläche 3754 Quadrat erscheinen. Zum Schluß empfahl der Redner eine Resolution, e meter entfallen. Im Hauptdepot sind außerdem noch drei Flick­bereits in mehreren Städten Deutschlands   angenomen worden is schneider, zwei Zimmerleute, ein Anstreicher und ein Arbeiter thätig und worin die Versammlung ihre Verwunderung darüber ausspricht, Die Oberauffeher haben ein Anfangsgehalt von 2400 M., steigend in 18 Jahren bis 3300 M.; die Aufseher fangen mit 1500 M. an daß der Bundesrat die bescheidenen Wünsche des Musiier- Verbandes und enden nach 20 Jahren mit 2200 M. Neben freier Dienst 28. Februar legte der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt verlangt wird, daß die schrankenlose Konkurrenz der Militärmusiker In der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht II am abschlägig beschieden hat, dies aufs tiefste bedauert und von neuem bekleidung wird ihnen für die Ausübung ftraßenpolizeilicher Seine, dar, daß nach den neueren Entscheidungen des Stammer- abgestellt wird. Funktionen eine jährliche Zulage von 180 W7. gewährt. gerichts die Zusammenfunft teine Versammlung" gewesen sei; es Der Arbeitslohn beträgt für die ältere Hälfte der Vorarbeiter hätte sich nämlich nur um eine Besprechung von etiva 20 Arbeitern 4,25 M., die jüngere Hälfte der Vorarbeiter 4 M., die Arbeiter der einer bestimmten Werkstatt unter einander und mit dem von ihnen I. Lohntlasse 3,75 W., die Arbeiter der II. Lohnklasse 3,50 W., die 70 Arbeiter der III. Lohntlasse 3 M., die Arbeitsburschen zur Hälfte eigens dazu berufenen Angeklagten Zander gehandelt. Solche 70 Arbeiter der III. Lohntlasse 3 M., die Arbeitsburschen zur Hälfte privaten Zusammenfünfte seien nicht als Versammlungen im Sinne 2 M., die jüngere Hälfte 1,75 M. Die Handwerker im Hauptgerätedepot werden wie die Vorsprochenen Angelegenheiten öffentliche, denn sie hätten lediglich die des Vereinsgefezes anzusehen, ebensowenig seien die dort be­arbeiter mit 4,25. bezahlt. Die Plazaufseher auf den öffentlichen Verhältnisse in der Klemmeschen Werkstatt betroffen. Ab- und Einladeplägen, die aus den Arbeitern der Straßenreinigung Der Amtsanwalt beantragte gegen jeden der Angeklagten 15 M. entnommen werden, beziehen täglich 4,75 M. Lohn. Der Lohnfaz der Arbeiter auf diesen Plägen ist inzwischen auf

4 M. erhöht worden.

bemerken:

Ueber den Begriff I., II. und III. Lohuklasse ist folgendes zu Alle Arbeiter, die neu eingestellt werden, erhalten zunächst einen Tagelohn von 3 M. Die Zahl dieser Arbeiter beträgt aber nur 70 Stöpfe, fie rüden meist noch innerhalb des ersten Dienstjahres in die höhere Lohnstufe auf. Sämtliche Arbeiter der städtischen Straßenreinigung erhalten freie Dienstkleidung, ebenso wird ihnen auch das Arbeitsgerät von der Verwaltung gestellt. Der Tagelohn wird 14tägig gezahlt und auch für Sonn- und Festtage nicht gekürzt, gleichgültig, ob an diesen Tagen voll gearbeitet wird oder nicht.

Was ist eine Versammlung? Der Schlosser Julius 3 ander, Vertrauensmann des Metallarbeiter- Verbandes in Stegliß, und der Restaurateur Grube dort waren wegen einer nicht an gemeldeten Versammlung, in der öffentliche Angelegenheiten beraten worden wären, angeflagt; Zander sollte als Redner, Grube als

Inhaber des Lokals bestraft werden.

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Geldstrafe. Das Gericht schloß sich den Ausführungen der Ver­teidigung an und sprach die Angeklagten frei.

zur

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Central Verbandes der Civilmusiker, ein. Für ein schärferes Vorgehen trat Hoch, der Vertreter de stellie radikalere Forderungen als der Referent, wies besonders auch darauf hin, wie notwendig es für die Musiker ist, daß sie ihre poli­tischen Rechte in verständiger Weise ausnüßen, wenn sie in Staat und empfahl die unten abgedrudte Resolution. In der weiteren und Gemeinde die Anerkennung ihrer Forderungen erzwingen wollen, Diskussion sprach der Reichstags- Abgeordnete kopsch. Er warnte vor Hineinziehung der Politik in die Diskussion und meinte, daß die Frage gar nichts mit der Politit zu thun habe. Dann erflärte der Redner, der seiner Zeit im Reichstag für die sollte ut Beit des Gtreits an den Stanalarbeiten an der Kaiser Freund der Musiker für ihre Wünsche eintreten werde. Demgegen Streifpostenverfolgungen. Der Maurer Christian Bütsa Petition der Musiker gesprochen hat, daß er auch in Zukunft als ein Wilhelm- Brücke cine Straßenpolizei- Kontravention begangen haben, über führte der Reichstags- Abgeordnete Ledebour  wegen deren gegen ihn ein Strafbefehl in Höhe von 30 t. erlassen aus, daß die Frage der Militärmusiker- Konkurrenz gerade eine worden war. In der auf seinen Widerspruch anberaumten Gerichts- wirtschaftspolitische sei, deren Lösung wesentlich von der verhandlung bei dem Schöffengericht, Abteilung 144, zu Berlin   am Stellung der Parteien abhänge. Die laue Stellungnahme der 27. Februar bekundete der Schuhmann Krysat, er habe den An- Petitions- Kommission ist lediglich dem Umstand zuzuschreiben, daß geklagten zuerst auf einer Seite des Bürgersteiges der Brüde stehen dort die reaktionären Parteien die Mehrheit bilden. Die Social­sehen und ihn aufgefordert, weiter zu gehen. Der Angeklagte habe demokraten wollten selbstverstädlich die ganze Petition zur Berid­dies gethan, jei aber nach kurzer Zeit zurückgekommen und sei auf sichtigung überweisen. Die Herren, die den Militarismus befördern, der andren Seite der Brücke hin- und hergegangen, habe auch furze haben eben auch nichts gegen das Fortwuchern der Konkurrenz der Militärmusik einzuwenden. Die Musiker aber haben auch noch in Die regelmäßige Arbeitszeit beginnt nachts um 12 1hr und Beit auf dem für Fahrverkehr gesperrten Fahrweg der Brüde ge andrer Hinsicht ein sehr großes Interesse an einer freiheitlichen Ent­Er habe den Angeklagten endigt gegen 8 Uhr morgens, einschließlich einer halbstündigen Eßpause. standen. Darauf habe er ihn sistiert. Die Mannschaft, die am Tage arbeitet, hat Dienst von morgens 7 Uhr nur aufgefordert, wegzugehen, weil er ihn mit andren Leuten dort widelung unsrer politischen Verhältnisse, denn nur in einem freien bis abends 7 Uhr, auf Frühstück, Mittag und Vesper entfallen drei habe sprechen sehen und weil er ihn deshalb für einen Streifposten Lande kann echte Kunst gedeihen. Der Redner sprach sich im übrigen Stunden, so daß hier die wirkliche Arbeitszeit neun Stunden beträgt. gehalten habe, er habe fich für berechtigt gefühlt, alle Streitposten für ein bollständiges Verbot des Konzertierens der Militärkapellen Die Leute werden in allgemeinen gleichmäßig zum Tages- und dort wegzuweisen. Was der Angeklagte mit den Leuten gesprochen aus. Die Ausführungen fanden lebhaften Beifall. Bei der Abstimmung über die Resolutionen wurde die des Nachtdienst herangezogen. Für die Sommermonate ist eine Ein- habe, und ob es sich überhaupt auf den Streit bezogen habe, ja, ob richtung getroffen, die den Arbeitern einen dienfifreien Tag in der Der Angeklagte gab an, daß er beim Arbeitsuchen mi andren Die folgende von dem Vertreter des Central- Verbandes eingebrachte richtung getroffen, die den Arbeitern einen dienstfreien Tag in der diese Leute überhaupt Arbeitswillige gewesen wären, wisse er nicht. Allgemeinen deutschen Musiker- Verbandes abgelehnt, dagegen Woche bieten soll, derart daß sie von beendeter Arbeit am Sonntag Stollegen an diese Stelle gekommen sei, daß einer von ihnen nach der mit großer Mehrheit angenommen: morgen bis Montagnacht vollkommen frei haben, ohne Lohn einzu- Bedürfnisanstalt am Dom gegangen wäre und ihn etwas lange Die öffentliche Civilmusiker Versammlung protestiert ganz büßen. Um dies zu ermöglichen, wird Montags die sonst täglich zu hätte warten lassen, worauf er den andren gesagt hätte, es dauere entschieden gegen die Ablehnung der im Oktober 1900 an den Reichs­Leistende Arbeit auf das notwendigste Maß eingeschränkt. Ein ordnungsmäßiger Wechsel in der Verteilung der täglichen ihm zu lange, er müßte jezt gehen. Der Amtsanwalt beantragte, tag abgesandten Petition des Allgemeinen deutschen Musiker- Ver­die Geldstrafe aufrecht zu erhalten. bandes durch den Bundesrat. In Erwägung, daß infolge der Arbeiten giebt die Gewähr, daß jeder Arbeiter in der Reihe in den Der Verteidiger, Rechtsanwalt Heine, führte aus, daß nach Ablehnung der äußerst geringen Forderungen der Betition eine ernste Genuß des dienstfreien Tages tommen muß. Hiernach läßt sich schon den eignen Angaben des Schuhmanns die Aufforderung überhaupt Silfe für den deutschen Musikerſtand von dem gegenwärtigen Reichs­durch die Arbeiter ſelbſt leicht kontrollieren, ob alle Dienstleistungen nicht im Verkehrsinteresse erlassen sei, auch nicht im Interesse des tag nicht zu erwarten ist, in fernerer Erwägung, daß die Ablehnung auch regelmäßig und der Reihe nach auf sämtliche Arbeiter ver- Schutzes der Ruhe und Ordnung, sondern daß sie lediglich auf dem der Petition nur möglich sein konnte infolge der Unkenntnis des Gewisse besonders schwere Arbeiten, denen alte schwächliche Leute irrigen Glauben beruhte, die Polizei hätte das Recht, Leute, die sie Bundesrats fotie des Reichstags über die Verhältnisse des deutschen  Musikerstandes, fordert die Versammlung die Reichsregierung auf, nicht mehr recht gewachsen find, z. B. das Baggern der Sentgruben für Streifposten hielte, aus einem bestimmten Rayon gänzlid, weg bald eine Enquete über die socialen Verhältnisse der Mujiler zu ber suiveifen. und Gullies, werden mehr auf die jüngere Mannschaft verteilt, was Das Gericht trat dieser Auffassung bei und erkannte auf auftalten. Die Versammlung hält es für unbedingt notwendig, daß von dieser in fameradschaftlicher Art auch gern hingenommen wird. die civilmusit geschäftliche Thätigkeit des Militärmusikers im Freisprechung. Weiter wird den Arbeitern nach zehnjähriger Dienstthätigkeit ein Interesse des gesamten Musikerstandes zu seiner Erhaltung und zur Ruhegeld und eine Hinterbliebenen- Bersorgung derart gewährt, daß Ein roher Patron stand am Sonnabend in der Person des Bermeidung weiterer Verkümmerung vollständig untersagt wird. nach diesem Zeitraum 150 des Einkommens und für jedes weitere Obermeisters Ringenbach von der Fabrik Berliner um den Forderungen der Civilmusiker als solche sind noch z Jahr 10 mehr berechnet wird. Außer diesen Bezügen, die den Bleiche" in Niederschöneweide   wegen schwerer Körperscrivähnen: gänzliches Verbot der musit- geschäftlichen Thätigkeit der Arbeitern andrer städtischer Betriebe auch zustehen, ist für die Straßen- berlegung auf der Anklagebant der fünften Straffammer des Staats- und Kommunalbeamten, Regelung des Lehrlingswesens und reiniger seitens der Stadtverordneten eine besondere Ausnahme- Landgerichts II. Mitangeklagt war der von ihm verletzte Arbeiter Anwendung der Socialgesetzgebung auf den Musikerstand Bestimmung getroffen, die folgendermaßen Tautet: Schilde. Der Anklage lag folgender Vorfall zu Grunde: Am Nachdruck zu geben, erklärt die Versammlung: Es ist Pflicht jedes deutschen   Musikers, seine Stimme mit den Stimmen des Voltes in die Wagschale zu werfen, sich an den politischen Wahlen zu beteiligen rnd bei den Reichstags-, Landtags- und Kommunalwahlen nur dem Abgeordncten seine Stimme zu geben, der sich verpflichtet, obige Fordcngen mit aller Kraft zur Durchführung zu bringen."

teilt werden.

Zum Schluß sei noch erwähnt, daß die ständigen Arbeiter zwei Garnituren Dienstkleider besigen, von denen die eine als Sonntags­anzug gilt. Die Gesamtausgaben für die Berliner   Reinigung stellen fich für 1901/02 auf rund 4 Millionen Mark.

Gerichts- Zeitung.

F

Dic Resolution soll dem Bundesrat zugestellt werden.

mehr

Den am 1. April 1901 im Dienste der Stadt befindlichen 15. Juli v. 3. forderte der Arbeiter Schilde von dem Obermeister Straßenreinigungsarbeitern, welche innerhalb der nächsten zehn Jahre Ringenbach seine Entlassung, welche ihm dieser aber erst nach Ver­dienstunfähig werden, sind die ihnen nach den bisher gültig gewesenen lauf von etwa einer Stunde gab. Mißmutig durch das lange Warten Grundfäßen gegenüber dem vorliegenden Gemeindebeschluß etwa zu- machte Schilde dem Obermeister gegenüber einige verdrießliche Be­ftehenden Mehrbezüge neben ihrem Ruhegelde noch im Wege der merkungen, die zu einem ziemlich heftigen Wortwechsel zwischen besonderen Unterstützung zu gewähren. beiben führten. Im Berlauf desselben vergaß sich der Arbeiter so weit, dem Meister einen kleinen Stoß zu verfeßen, welchen dieser nun derartig erwiderte, daß der Arbeiter rücklings hinfiel, dabei mit dem Stopf auf die Fliesen schlug und mit einem Schädelbruch besinnungslos liegen blieb. Hierauf entfernte fich der Meister, kehrte aber gleich darauf wieder zurück, Iniete auf den Daliegenden nieder und schlug dann in wilder Wut auf diesen los, um, wie er sagte, feine Autorität den andren Arbeitern gegenüber zu beweisen. Der Uns mensch mighandelte sein wehrloses Opfer in so brutaler Weise, daß Der ehemalige Reichstags- Abgeordnete Rittergutsbesitzer Oskar nach Aussage eines Zeugen dessen Gesicht aussah wie ein rohes Freiherr v. Münch stand gestern vor der neunten Straffammer des Stücke Fleisch". Landgerichts I  , um sich wegen Beleidigung des königl. württem- Schädelbruch eine Verlegung des Glasförpers am linken Auge, durch bergischen Staatsministers v. Pischeck, des Medizinalrats welche die Sehschärfe vermindert ist, ferner starte blutunterlaufene Dr. Diet, des Oberamtmanns Stieferhofer und andrer, Gesichtsschwellungen und eine Anzahl kleiner Wunden. Schilde selbst Dem württembergischen Ministerium des Innern unterstellten Be- giebt an, daß er gegenwärtig noch sehr kopfschwach ist und teilweise amten und Behörden zu verantworten. Den Vorsiz führte Land- sein Augenlicht eingebüßt habe. Seine damalige Erregung dem gerichtsrat Kämpfe, die Anklage vertrat Staatsanwaltschaftsrat Meister gegenüber führt er auf eine erst kurz vorher beendete Strant­Schmidt. Der Verhandlung wohnten als psychiatrische Sachverheit zurück. Nachdem der Obermeister dann endlich seine Wut gestillt ständige die Medizinalräte Dr. Leppmann und Dr. Mitten hatte, schrie er den Mißhandelten wie besessen an: Raus aus der a weig bei, die sich über den Geisteszustand des Angeklagten äußern abrit, raus mit dem Kerl!" Dieser erhob sich schließlich, taumelte Be­sollten. In diefer Straffache hat am 4. November v. J. schon dann nach einem Waschbecken und wusch sich das Blut ab. cinmal Termin angestanden. Der Verlauf desselben hat dem An- merkenswert ist, daß von den zahlreichen Arbeitern jener Fabrik auch geklagten Veranlassung zu einer Beschwerde über die Richter gegeben nicht ein einziger den Mut fand, ihrem mißhandelten Kollegen bei­Das Urteil lautete für Mingenbach auf 200 M. und und als das Kammergericht diese Beschwerde zurücwies, erhob er aufpringen. wieder Beschwerde über das Kammergericht. Er hat sich auch mit für Schilde auf 30 M. Geldstrafe event. für je 5 M. einen Tag Eingaben an den Präsidenten des Landgerichts I   und an den Justiz- Gefängnis. In der Begründung hob der Vorsitzende hervor, daß minister gewandt und darin zum Ausdruck gebracht, daß nicht dem bei dem Obermeister nur bis zu einem gewissen Grade Notwehr in Swinemde. 749 N23 Gefeße gemäß verfahren würde. Vor Eintritt in die gestrige Ber- Betracht kommen fönne, die brutale Mißhandlung des wehrlosen Hamburg  handlung stellte der Angeflagte den Antrag, die beiden psychiatrischen Arbeiters charakterisiere sich als eine überaus rohe Handlungsweise. Berlin  Sachverständigen abzulehnen, dem Anfrage wurde aber vom Doch auch der Arbeiter Schilde habe bestraft werden müssen, weil Gerichtshofe nicht stattgegeben. Unter dem 30. Januar 1902 ber- er feinem Borgesetzten zuerst einen Stoß gab. In Anbetracht der öffentlichte Frhr. v. Münch, der jetzt in Schöneberg   wohnt, unter ihm erwachsenen törperlichen Nachteile aber sei die Strafe nur niedrig em Titel" Württembergische Rechtspflege und bemessen worden. Verwaltung" eine Broschüre, die den Gegenstand der jetzigen

Der socialdemokratische Wahlverein für Schöneberg   hielt am Dienstag eine Mitglieder- Versammlung in Obst's   Festsälen ab. Der Trofe Gaal var bis auf den letzten Plaß gefüllt, und nahmen die rfchienenen den Vortrag des Genossen Zubeil mit Beifall entgegen. Derselbe sprach über die bevorstehenden Reichstagswahlen. But Agitation für dieselben wurde ein Wahlkomitee, aus 9 Personen be­sichend, gewählt. In dieser, auch von zahlreichen Frauen besuchten

Bersammlung, wurden 79 Neu- Aufnahmen vollzogen. Ein ärztliches Attest konstatierte außer dem

Arbeiter Samariterkolonne( gegründet 1888). Montag, den März 1903, abends 9 Uhr, in der Centrale, Dresdenerstr. 45: Vortrag über Transport Verunglückter und Erkrankter. Nach dem Vortrage praktische uebungen. Neue Teilnehmer werden stets aufgenommen. Sonntag, den 8. März, vormittags pünktlich 10 Uhr: Besichtigung des Pathologischen Museums in der Charité( Eingang Merander- lifer) für sämtliche Mitglieder. Sonnabend, den 14. März, 15. Stiftungsfest in den gesamten Räumen von Frankes Festfälen, Sebastianstr. 39. Näheres Annonce am 8. März. Witterungsübersicht vom 28. Februar 1903, morgens 8 1hr.

Stationen

Frantj./M.

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Wetter

2Regen

749 WSW 2Regen 751 53 4woltig 754 S

Temp. n. C.

5°.= R.

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748 23 752S

2Schnee 1 4 moltig 6 66ebedt 11

5 Haparanda 742 Stil Nebel-3 5 Petersburg 751 S 10 Cort 6 wolkig 11 Aberdeen  760 523 1 bededt 6 Paris  762 D 1woltig Wetter Prognose für Sonntag, den 1. März 1903. Kühler, zeitweise heiter aber noch veränderlich mit geringen Nieder­fchlägen und ziemlich frischen westlichen Winden.

München  Wien