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Nr. 61. 20. Jahrgang.

Reichstag  .

1. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

282. Sigung. Donnerstag, den 12. März 1903, nachmittags 1 Uhr.

Am Bundesratstische: v. Go ßler. Auf der Tagesordnung stehen zunächst einige Berichte der Ge­schäftsordnungs- Kommission.

Nach dem Antrage der Kommission wird versagt die Ge­nehmigung zur Einleitung von Privatflagen gegen die Abgg. Fischer ( Sachsen  , Soc.) und Bock( Soc.) wegen Beleidigung; zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen Beleidigung gegen den Abg. Simon Eckart( füdd. Vp.); zur Strafverfolgung gegen den Abg. Schmidt ( Frankfurt  , Soc.) wegen Beleidigung.

Das Ersuchen des Vorsitzenden der ersten Straffammer des Landgerichts zu Königsberg auf Vernehmung der Abgeordneten Stöder( f.) und Tuzauer( Soc.) als Zeugen in Königsberg in der Straffache gegen den Redakteur Noste in Chemniz wegen Beleidigung wird ablehnend beschieden.

In Bezug auf ein Schreiben des Abg. Hegelmaier( Sp.) wegen einer gerichtlichen Vorladung zu seiner Vernehmung als Beuge vor dem Amtsgericht in Heilbronn   unter An drohung der geseglichen Zwangsmaßregeln ohne borgängige Genehmigung des Reichstages ersucht die Kommission um Annahme folgender Resolution:

Der Reichstag   wolle beschließen:

steigern wird. Den Innungen und Privatbetrieben ist meistens nur an größeren, dauernden Aufträgen der Armeeverwaltung etwas ge­legen; fleinere Aufträge sind mehrfach abgelehnt worden. Das Kapitel wird bewilligt.

Beim Kapitel Garnisonverwaltungs- und Serviswesen" bringt Abg. Werner( Antis.) Wünsche der Kaserneninspektoren auf Gehaltsaufbesserung vor.

Abg. Dr. Müller- Sagan( frf. Vp.) wünscht Besoldungsverbesse­rungen der Kasernentvärter.

Generalmajor v. Gallwig: Die Gehaltsaufbesserung der mittleren Beamtenkategorien hat als abgeschlossen zu gelten. Es besteht daher seitens der Militärverwaltung die Absicht, das Gehalt der Kafernen­inspektoren aufzubessern, nicht. Deren Gehalt wird als ausreichend angesehen. Dagegen ist in der That die unterste Gehaltsstufe der Kasernenwärter von 700 W2. kaum auskömmlich.

Abg. Kirsch( C.): Die Verleihung gewisser Abzeichen an die Hannoveranischen Regimenter zur Erinnerung an die frühere Zugehörigkeit zur hannoveranischen Armee ist gewiß mit Freuden zu begrüßen. Es wäre sehr erwünscht, wenn man auch bei den rheinischen Regimentern die Erinnerungen an ihre Tradition und ihre Vergangenheit überall aufrecht erhalten wollte. Aber gerade das Gegenteil ist der Fall bezüglich des Husaren- Regiments Nr. 11, das von Düsseldorf   nach Strefeld verlegt iverden foll. Dies Regiment, gewissermaßen eine Fortsetzung des alten Bergischen   Lanciers- Regiments, hat stets in der alten bergischen Hauptstadt Düsseldorf   domiziliert. Als die erſte Nachricht von der Verlegung dieses Regiments durch die Presse ging, bemächtigte sich nicht nur der Düsseldorfer   eine große Auf­regung. Sogar die freikonservativen Hamburger Nachrichten" das sogenannte persönliche Regiment.( Buruf links: Frhr. v. Redliz!) Ob es der Frhr. v. Jedlig ist, das weiß ich nicht. In Düsseldorf   wußte man auch nichts davon, daß die jetzige Husaren­faserne aufgegeben werden sollte. Man glaubte, sie würde noch 20-30 Jahre benutzt werden.( Hört! hört! links.) In Düsseldorf  liegt außer dem Husarenregiment noch ein Ulanenregiment. Beide zusammen bilden eine Brigade, deren gemeinsame Operation durch die Verlegung gestört wird. An militärische Gründe glaube ich also vorläufig nicht.

Freitag, 13. März 1903.

Abg. Dr. Müller- Sagan( frf. Vp.): Jm Etat von 1898 war eine erhebliche Mehrforderung für die Kasernements in Düsseldorf  enthalten. Die Kommission hätte diese damals sicher nicht bewilligt, wenn die Mitteilungen des Herrn v. Gallwig über die schlechte Beschaffenheit der Kaserne schon damals gemacht wären. Das Dislotationsrecht des Kaisers wird durch meinen Antrag nicht angetastet, ich habe mich lediglich in den Grenzen des Geld­bewilligungsrechts des Reichstags gehalten.

Damit schließt die Diskussion.

Der Antrag Müller- Sagan wird gegen die Stimmen der Socialdemokraten, der Freisinnigen Volkspartei   und einer Minorität des Centrums abgelehnt. Die Etatspofition angenommen. Abg. Gothein( frs. Bg.) beschwert sich darüber, daß auf dem Schießplatz in Jüterbog   von Seiten des Kommandanten mit finanzieller Unterstüßung einer einer Berliner   Brauerei ein Saal mit Restaurationsbetrieb gebaut sei, der den dortigen Gast­wirten Konkurrenz mache. Abg. v. Strombeck( f.) verlangt bessere Entschädigung der auf dem Eichsfeld durch Manöver verursachten Flurschäden. Das Kapitel wird darauf bewilligt.

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Beim Kapitel Ersaz und Reservemannschaften" beklagt sich

Nach§ 49 der Strafprozeßordnung können die Mitglieder des Reichstags, wenn sie sich während der Sigungsperiode außerhalb Berlins   aufhalten, an dem betreffenden Aufenthaltsort als Zeuge gerichtlich vernommen werden, ohne daß es einer Genehmi- brachten einen langen Artikel über die Schädigungen durch Striegsminister v. Goßler: Der Fall ist natürlich untersucht gung des Reichstags bedarf.

Abg. Langerhans( fr). Bp.): Mir scheinen die Rechte des Reichs­tags durch den Beschluß der Kommission nicht genügend gewahrt zu sein und ich beantrage daher, die Sache noch einmal an die Kommission zurüdzuberweisen.

§ 49 der Strafprozeßordnung lautet: Mitglieder deutscher gesetzgebender Versammlungen sind während der Sigungsperiode und ihres Aufenthalts am Drte der Versamm­lung an diesem Orte zu vernehmen. Zu einer Abweichung von der vorstehenden Bestimmung bedarf es in betreff der Mitglieder einer gesetzgebenden Versammlung der Genehmigung."

( Sehr richtig.)

Abg. Glebocki( Pole) darüber, daß bei den Kontrollversammlungen in den polnischen Provinzen öfter unpassende Ansprachen von den Offizieren gehalten werden. So fagte ein Offizier: Glaubt nicht der polnischen Propaganda, wer Euch etwas gegen Breußen fagt, der ist ein Schweinehund in meinen Augen".( Hört! hört! bei den Polen  .) Auch vor den Socialisten wird in solchen Reden gewarnt. worden. Es ist berichtet worden, daß die Ansprache des Offiziers den Zweck verfolgte, die Mannschaften auf die durch Leistung des Fahneneides übernommenen Pflichten hinzuweisen. Wegen einiger Ausdrücke ist ein Offizier rettifiziert worden. Der neue Fall soll ebenfalls geprüft werden.

Das Kapitel wird bewilligt.

Damit ist das Drdinarium erledigt. Es folgt das Extra- Ordinarium.

Eine Reihe von Titeln wird debattelos erledigt.

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Das Haus tritt ohne Debatte diesem Beschluß bei. Zur Erwerbung eines Truppen lebungsplages für das VI. Armeecorps( Neuhammer) sowie Errichtung von Baracken und Zelten zweds Unterbringung von Mannschaften und Pferden 2c. und Herstellung der zugehörigen Nebenanlagen, fünfte Rate( noch für Grundertverb, Plazherrichtung und Wege- Anlagen sowie zum Lager­bau) forderte die Regierung im Etat 1 500 000 m. beantragt, nur 1 million zu bewilligen. Die Kommission hat hiervon 500 000 m, gestrichen und

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Vor allem kommen die Se o sten, welche durch diese Verlegung In Titel 59 fordert die Regierung zum Neubau eines entstehen, in Betracht. Krefeld   hat ein Darlehen von vier Generalkommando- Dienstwohnungs- und Bureau­Die Kommission hat num in ihrer Resolution den großen Fehler Millionen aufgenommen, um die erforderlichen Einrichtungen gebäudes für das XVIII. Armeecorps in Frankfurt   a. M., Die Zinsen dafür wird der Militärfiskus einschließlich Geräte Ausstattung für die Dienstwohnung des kom­gemacht, daß sie den Richter gewissermaßen autorisiert hat, im vor- zu schaffen. aus zu bestimmen, ob ein Abgeordneter an dem und dem Tage in aufzubringen haben. Man behauptet, durch die Veräußerung mandierenden Generals, erste Rate( für Entwurf) 15 000 m. Berlin   anwesend sein kann oder nicht. Darüber muß allein der des bisher von den Husaren in Düsseldorf   eingenommenen Geländes Die Kommission hat diesen Titel gestrichen. Zeuge zu bestimmen haben. Präsumptiv ist jeder Abgeordnete sollen die Kosten aufgebracht werden. Der höchste Ertrag, der dabei während der Dauer der Session in Berlin   anwesend. Nur erzielt werden könnte, wären jedoch nur 1 260 000 M. Die Militär­wenn der Zeuge fich dem Gericht zur Verfügung stellt, verwaltung würde also ein recht schlechtes Geschäft machen. Der feine zwangsweise Vernehmung anordnen. erste Anlaß zur Verlegung der Husaren nach Strefeld ist ja bekannt genug. In allen übrigen Fällen ist die Genehmigung des Reichstags er- In der That hat Krefeld   bei dem Besuche des Kaisers die schönsten forderlich. Der Richter darf nicht die beabsichtigte Reise eines Damen als Ehrenjungfrauen vorgebracht.( Heiterkeit.) Ich werde Abgeordneten nach Berlin   durch Zwangsmaßregeln verhindern mir erlauben, diese Ehrenjungfrauen, wenn auch in Bildern auf den tönnen, das wäre eine starke Schmälerung der Rechte des Reichstags. Tisch des Hauses niederzulegen.( Stürmische Seiterkeit. Eine große Reihe von Abgeordneten drängen sich um den Tisch des Hauses, um Abg. Gamp( Rp.) schließt sich diesem Antrage an und wünscht, Schönheit der Damen nicht vergessen werden, wie schwere finanzielle Teil in unverantwortlicher Weise aufgebauscht worden. die Photographien zu besichtigen.) Ich hoffe, daß Sie über der Abg. v. Salisch( t.): Diese Angelegenheit ist in der Presse zum daß die Kommission einen schriftlichen Bericht erstatte. Leute, die Gegen den Heilbronner   jungen Assessor, der die Zwangs- Bedenten gegen die Verlegung der Husaren vorliegen.( Bravo  ! bei von der Sache keine Ahnung haben, haben sich nicht geschent, den bernehmung angeordnet hat, müßte die Aufsichtsbehörde einschreiten. dem Centrum.) ehrenwertesten Männern die allerschwersten Vorwürfe zu machen. Sein Vorgehen bedeutet einen ganz vollkommen unberechtigten Ein­Generalmajor v. Gallwik: Die historischen Momente, die der In einem längeren Artikel der Breslauer Zeitung" wird es, um griff in die Rechte des Reichstages, gegen den wir uns verwahren Herr Vorredner angeführt hat, könnten wohl nur in Betracht kommen, den Eindruck zu erwecken, als ob die Schäßer in unangenehmer Weiſe müssen. Der Beschluß der Kommission steht im Widerspruch mit einem wenn das Regiment etwa nach Stallupönen verlegt wäre, aber nicht beeinflußt worden seien, so dargestellt, als ob der Oberförster Märder, Beschluß des Reichstages vom 25. Januar 1902. Damals hat Herr bei der Verlegung nach Strefeld, das doch in wenigen Minuten von der kommunaler Beamter der Stadt Görlig ist, ein föniglicher Ober­Singer sich sogar auf den Standpunkt gestellt, daß der Abgeordnete Düsseldorf   mit der Bahn zu erreichen ist. Der Plan, die Husaren förster fei. Man sollte Behauptungen, die man nicht beweisen kann, nicht darüber zu entscheiden habe, ob er einen Prozeß über sich er- nach Krefeld   zu verlegen, stammt schon aus dem Anfange der nicht in die Presse bringen und nicht mit Steinen nach ehrenwerten gehen lassen wolle, sondern daß diese Entscheidung Sache des Reichs- 90er Jahre; von einer Iöglichkeit des Entschlusses Männern werfen. Drei der Sachverständigen kenne ich persönlich tages fei. fann also teine Rede sein. Die Düsseldorfer   Saferne mußte als unanfechtbare Ehrenmänner. Der vierte ist schon durch seine Abg. Baffermann( natl.) schließt sich gleichfalls dem Antrage aufgegeben werden wegen ihrer Gesundheitsgefährlichkeit. Zugehörigkeit zu dem hochangesehenen Stande der preußischen Lenzmann- Gamp an. Sie ist nicht unterkellert und hat feuchte, niedrige, schmale und Regierungs- und Forsträte als ein solcher anzusehen. Die Ab­Abg. Singer( Soc.): schlecht ventilierte Zimmer. Die Anleihe, die Krefeld   aufnehmen weichung bei einem Schäßungsobjekt von 3 Millionen um circa Der Beschluß der Kommission ist durchaus berechtigt. Herr will, beträgt nicht 4 Millionen, sondern 3,3 Millionen, und die 1 Million kann niemand stugig machen. Es kommt sehr darauf an, Der Beschluß der Kommission ist durchaus berechtigt. Herr Militärverwaltung rechnet damit, daß sie jährlich 160 000 M. zu- von welchem Standpunkt man etwas abschäßt( Mehrfaches Sehr Gamp ist in seinem Uebereifer so weit gegangen, sich auf eine zahlen wird. Schließlich möchte ich nochmals betonen, daß die vom richtig! bei den Socialdemokraten), ob man es abschätzt als selb Aeußerung von mir zu beziehen, die einen ganz andren Fall betraf. Herrn Vorredner zulegt leider wieder einmal mit der Verlegung der ständigen Forstkomplex, der gewissermaßen frei in der Welt liegt, Hier handelt es sich nicht um ein Strafverfahren, sondern Busaren in Verbindung gebrachte Angelegenheit mit der Sache nicht oder mit Beziehung auf feine Umgebung, ob nach seinem Werte als darum, ob ein Abgeordneter als 3euge vernommen werden das geringste zu thun hat. tönigliche Forst oder als Dohnafches Fideikommiß. Alles in allem fann. Ich halte es nicht für richtig, daß das Privilegium Abg. Gamp( Rp.) bittet die Militärverwaltung, nach Deutsch   muß man fagen, der Truppenübungsplay war der billigste von allen; des Abgeordneten, das darin besteht, daß er am Size der Serone wieder eine Garnison zu verlegen und überhaupt die kleineren und darum: Räuber und Mörder! Die großen Verluste für die gesetzgebenden Versammlung vernommen werden muß, wenn er sich Städte bei der Belegung mit Garnisonen mehr zu berücksichtigen. Militärverwaltung find Sort befindet, oder wenn nicht, an seinem Wohnorte, zu einer( Bravo  ! rechts.) vermutlich durch schlechte Disposition beim Abholzen und Verwerten der Hölzer entstanden. Was das Verlangsamung der Rechtspflege führen darf. Die Ausübung eines Mandats wird ja hier gar nicht beeinträchtigt. Herr fonders für die Provinz Pommern. Abg. v. Brockhausen( f.) schließt sich diesem Verlangen an, be- Stück Land anlangt, das zuerst enteignet und dann dem Grafen Dohna zur Arrondierung seines Befizes übergeben ist, so muß man Hegelmaier hat sich ja bereit erflärt, an einem bestimmten Tage seine Abg. Dr. Müller- Sagan( frf.Vp.): Die Ausführungen des Vertreters der doch anerkennen, daß die Militärverwaltung das Stück Land, das Zeugenaussage in Heilbronn   zu machen, ist aber dann nicht er- Militärbehörde haben nicht im geringsten den Beweis erbracht, daß schon sie nicht mehr brauchte, auf diese Weise am besten verwertet hat. schienen, so daß der Termin nicht stattfinden konnte. Herr Hegel   feit langer Zeit der Plan bestanden hat, die Düsseldorfer   Kasernements Abg. Dr. Sattler( natl.): Der Ton des Herrn Vorredners war maier hat den Termin nicht wahrgenommen, weil er Beschwerde aufzugeben. Hat aber die Absicht wirklich bestanden, weshalb hat nach meiner Meinung sehr wenig angebracht, da aus dem Hause dagegen erhob, daß er überhaupt in Heilbronn   vernommen werden man nie davon etwas gehört? Nun meint der Vertreter der Heeres- heraus noch nicht der geringste persönliche Vorwurf erhoben worden fönne. Darum handelt es sich also, ob der Reichstag   in der Lage verwaltung, der Voranschlag für die Verlegung betrage ja nur ist.( Sehr richtig! links.) Auch bei der Verteidigung des ist, gegenüber dem flaren Wortlaut des§ 49 jeiner Zeit zu be 3,3 Millionen Mart. Gegenüber Voranschlägen sind wir aber mit ganzen Verfahrens ist er weit übers Biel   geschossen; stimmen, daß Abgeordnete außerhalb Berlins   nicht als Zeugen verber Zeit etwas mißtrauisch geworden.( Sehr richtig! links.) Sollten Senn wenn allein bei der Vorbereitung des Terrains nommen werden dürfen. Ganz falsch ist die Auffassung des Abg. in der für dieses Jahr geforderten Summe bereits die Kosten für 1300 000 Mart mehr ausgegeben find als veranschlagt waren, Hegelmaier, daß deshalb, weil er sich in Berlin   eine Wohnung die Umlegung vorhanden sein, so würden meine politischen Freunde so ist das doch so unerhört, daß man das Recht hat zu fragen, gemietet habe, nun sein Aufenthaltsort in Heilbronn  , selbst einen Antrag auf Streichung des Wortes Krefeld  " und Herabfeßung wie so etwas möglich ist. Nach Artikel 72 der Verfassung ist dem wenn er sich dort befindet, gar nicht mehr Frage der geforderten Summe um 160 000 Mart einbringen. Reichstag   gegenüber für die Rechnungslegung der Herr Reichskanzler tommt. Die Mietung der Wohnung in in Berlin   hebt doch Generalmajor v. Gallwitz: Der Wunsch Krefelds, daß das verantwortlich. Ich richte daher die Frage an den Herrn Kriegs­das Bestehen des andren Wohnorts, wo Herr Hegelmaier Husarenregiment dorthin verlegt werde, stammt bereits aus dem minister, ob die Militärverwaltung die Zustimmung des Reichskanzlers als Beamter thätig ist, nicht auf. Ich zweifle ja nicht, daß wenn Anfang der neunziger Jahre. Der immer erneuten Frage gegen zur Bezahlung der außerordentlich großen Mehrüberschreitungen ein­alle Juristen des Reichstags zusammenkommen, es ihnen gelingen über, welche geheimnisvollen Motive denn eigentlich für die Ver- geholt hat.( Bravo  !) wird, den klaren Wortlaut des§ 49 in sein Gegenteil zu verkehren. legung maßgebend gewesen seien, kann nur immer wieder betont Präsident Graf Ballestrem wendet sich mit einer fragenden Aber bon der Wahrung der Rechte des Reichstags tann dabei nicht die Rede sein. Wenn Sie diese wahren wollen, sollten Sie lieber werden, daß die Golzheimer Heide einer Entlastung dringend be- Geste an den Kriegsminister, ob er ihm das Wort erteilen dafür stimmen, daß Artikel 31 der Verfassung nicht nur auf die Ein- dürftig ist oder daß der dortige Truppen- lebungsplatz in einer solle. Der Kriegsminister zögert unschlüssig, tritt dann an den Präsi Leitung des Strafverfahrens und der Inhaftnahme von Mitgliedern nicht bewerkstelligt werden kann. Weise erweitert werden müßte, die mit den vorhandenen Mitteln denten heran und lehnt es achselzuckend ab, sofort zu antworten. Die Kosten des Regiments in Hierauf vertagt sich das Haus. des Reichstags Bezug hat, sondern daß er auch dahin ausgedehnt Strefeld find absolut etivas höher, als ein Erneuerungsbau in Abg. v. Salisch( f.) persönlich: Ich habe nicht alle Ueber­werde, daß Abgeordnete, die inhaftiert sind, während der Dauer der Düsseldorf   kosten würde; es sind 3,3 Millionen gegen 2,75 Millionen schreitungen für berechtigt erflärt. Bon den Planierungen habe ich Session nicht ihrer Pflicht als Abgeordnete entzogen werden dürfen. nicht gesprochen. Ich habe mich so scharf ansgedrückt, weil auch von Dem Antrage Lenzmann- Gamp werden meine Freunde zustimmen. Abg. Werner( Antis.) wiederholt seinen schon früher vor- Mitgliedern dieses Hauses Nachrichten in der Presse verbreitet sind, Abg. Zehnter( C.) bittet gleichfalls um schriftliche Bericht- gebrachten Wunsch auf Verlegung einer Garnison nach Rothenburg  . die meines Erachtens nicht zu verantworten waren. erstattung. Abg. Roeren( C.): Soweit die Ausführungen meines Freundes Präsident Graf Ballestrem beraumt die nächste Sigung an auf Abg. Gamp( Rp.): Der Abg. Singer ist im Irrtum, wenn er Kirsch den Eindruck erweden konnten, als ob die Verlegung des Freitag 1 Uhr mit der Tagesordnung: Fortfegung der Be­annimmt, daß So ege Hegelmaier sich mit der Anberaumung eines Husarenregiments nach Strefeld einem plötzlichen Impuls entsprungen ratung des Militär- Etats; Reichs- Militärgericht. Termines in Heilbronn   einverstanden erklärt hätte. Das war nur fei, muß ich doch folgendes bemerken: Von Dr. Bach em, dem Abg. Lenzmann( frs. Vp.) beantragt, außerdem die Wahl­in einem früheren Stadium des Prozesses geschehen. Der Reichstag   Vertreter Strefelds, der leider durch Strankheit verhindert ist, an den prüfung über die Wahl des Abg. b. Oldenburg( t) auf die hat ein sehr erhebliches Interesse daran, darüber zu bestimmen, ob heutigen Verhandlungen teilzunehmen, ist mir im legten Augenblid morgige Tagesordmung zu setzen. Diese Wahl, die von der Wahl­seine Mitglieder durch Zeugenvernehmung von den Sigungen fern- Material zugegangen, aus dem sich ergiebt, daß nicht prüfungs- Kommission einstimmig für ungültig erklärt worden sei, gehalten werden dürfen. allein Krefeld   sich seit Jahren bemüht hat, Garnison zu verde das Haus vermutlich nur ganz kurze Zeit beschäftigen. Das Damit schließt die Diskussion. bekommen, sondern daß auch die Militärverwaltung schon Haus werde sich sofort darüber klar sein, daß der Herr fein Mandat bisher Die Anträge Lenzmann und Gamp werden fast einstimmig an feit Jahren ant die Verlegung des Regiments nach ohne Berechtigung ausgeübt habe. Die Etatsberatung werde dadurch Krefeld   gedacht hat. Bereits am 30. April 1886 genommen. hat nicht aufgehalten, und er glaube auch nicht, daß jemand aus der Darauf wird die zweite Lesung des Militär- Etats der Oberbürgermeister von Krefeld   an den Kriegsminister ein Mitte des Hauses es wagen werde, angesichts dieser Sachlage die beim Stapitel Naturalverpflegung" fortgesetzt. Das Kapitel wird Gesuch gerichtet, das dahin ging, Krefeld   mit einer Garnison zu be- Beschlußfähigkeit des Hauses zu bezweifeln. ohne Debatte bewilligt. Präsident Graf Ballestrem erkennt die Berechtigung dieses legen. Ich bitte, es deshalb bei der Forderung des Etats zu belaffen. Bei Kapitel Bekleidung und Ausrüstung der Truppen" spricht Abg. v. Staudy( f.): Der Antrag Dr. Müller- Sagan ist ganz Wunsches an und setzt als letzten Punkt die Wahlprüfung der Wahl Abg. Jacobskötter( f.) die Erwartung aus, daß das System neu. Meine Partei hat noch gar feine Gelegenheit gehabt, dazu des Abg. v. Oldenburg   auf die morgige Tagesordnung. der Detonomic handwerker, das dem Privathandwerk eine Stellung zu nehmen. Aber ich glaube doch, namens meiner politischen Schluß 6 Uhr. erdrückende Konkurrenz mache, immer mehr eingeschränkt Freunde schon jett fagen zu können, daß wir den Abg. Dr. Müller­werde. Die Handwerkerkammern flagen noch immer lebhaft über Sagan zur Stellung eines solchen Antrages nicht für befugt halten. die Konkurrenz besonders der Regimentsschneider. ( Unruhe links.) Die Dislokation der Truppen ist ein ausschließliches Generalmajor v. Gallwitz: Die Armeeverwaltung ist mit der Stronrecht Seiner Majestät des Kaisers, in das wir nicht eingreifen in der Durchführung begriffenen Ersetzung der Dekonomie- können. Außerdem ist ein sachliches Bedürfnis für die Verlegung handwerker durch Givilarbeiter im allgemeinen bis jetzt zufrieden, nachgewiesen. obgleich unsre Hoffnung, daß die Civilhandwerker wesentlich billiger Abg. Kirsch( C.) polemisiert gegen den Abg. v. Staudy; feine arbeiten würden, sich bisher nicht erfüllt hat. Wir hoffen aber, daß Ausführungen bleiben aber bei der herrschenden Uluruhe auf der im Laufe der Zeit die Leistungsfähigkeit der Civilarbeiter fich Tribüne ganz unverständlich.

Mart.

Partei- Nachrichten.

Vom Rastatter Denkmal- Fonds. Nach der vom Rechner des Komitees, Herrn Franz Peter in Achern  ( Baden), filr Ende 1902 gemachten Abrechnung stellt sich der Fonds zur Unterhaltung des Denknials der 1849er Standrechtsopfer fürs neue Rechnungsjahr auf 949,50 M.; es ist somit ein Aniwachsen des Fonds um die bescheidene Summe von 5,50 M. zu verzeichnen. Die Ausgaben für die Pflege