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einem fleinen Pump Bei uns? Vielleicht ist dies noch das einzige räumungsarbeiten nahmen dann noch stundenlang in Anspruch. Ein auf unsre Unterhaltung... teilen wir mit, daß wir den( Name) Mittel, den freisinnigen Parteifinanzen aufzuhelfen, denn die anti- großer Teil des Dachstuhles ist vernichtet. In der Stallschreiber- und den Gußputer St. we gen Agitation in unfren Werk­semitischen Verbündeten der Freifinnigen danken jedenfalls ihrem straße 58( Morigplay) mußte Sonnabendnachmittag gegen 3 Uhr ein stätten entlassen haben; wir sind der Ansicht, daß es zum Nutzen Schöpfer, daß sie selbst nichts haben. Schornsteinbrand beobachtet werden. Die übrigen Alarmierungen der Allgemeinheit angebracht wäre, sie bis auf weiteres Gaft- Komment unfrer Gegner. Wie die bürgerliche Klaffe betrafen nur ganz unbedeutende Brände. sperren. Auch in Versammlungen, ivozu unsre Leute eingeladen in ihren Wähler Versammlungen das Gastrecht achtet, Berliner Asylverein für Obdachlose. Im Mai nächtigten im waren, haben sie sich in agitatorischer Weise hervorgethan." das die als Gäste eingeladenen Socialdemokraten fordern dürfen, Männerasyl 21 100 Personen, wovon 10 030 badeten; im Frauen- Der Klage- Antrag wurde in der Berufungsinstanz noch näher präs das haben wir mehrfach gezeigt. Welchen Gebrauch die Angehörigen asht 5083 Personen, wovon 1338 badeten. Arbeitsnachweis wird zijiert und beantragt, die Firma Keyling u. Thomas zu ver­urteilen, den durch die Aussperrung entstandenen Schaden bis zur bürgerlicher Parteien in fremden Versammlungen, in denen sie erbeten für Männer: Wiesenstr. 55/59, für Frauen: Füsilierstr. 5. Höhe von 2100 M. zu ersetzen. Zur Begründung der Berufung als Gäste erscheinen, von dem ihnen selber gewährten Gastrecht Arbeiter- Bildungsschule Berlin  , Gewerkschaftshaus, Engel- Ufer 15. wurde ausgeführt: Die Sperre sei eine dauernde, denn sie gehe jetzt machen, das ist nicht minder interessant. Im fünften Wahl- Der Unterricht in Nationalötonomie fällt am 8. und 15. Juni schon ins dritte Jahr. Eine solche dauernde Sperre sei, abgesehen kreiſe gab am Freitag er Herr Bruhn, der Häuptling der Berliner   aus. Der Unterricht in Geſchichte findet am Dienstag und von allem andren, auf jeden Fall etwas Unerlaubtes. Es ſei keinem Radau- Antisemiten, der hier die Rolle eines Durchfalls- Kandidaten Donnerstag statt. Menschen das Recht gegeben, einen andren da dauernd die Erwerbs­übernommen hat, eine Probe Probe antisemitischen Gast 25 Pfennig- Sonntag im Zoologischen Garten! Der heutige möglichkeit in seinem Berufe zu entziehen. Das sei hier geschehen. Komments zum besten. Er erwähnte eine liberale Wähler- Ver- Sonntag als erster im neuen Monat bringt bekanntlich die von den Werde in Berlin   jemand gesperrt, dann ergehe eine Anzeige an den ſammlung, die er in der Provinz mitgemacht habe. Eine liberale großen Massen der Bevölkerung Berlins   stets freudig begrüßte Er- Gesamtverband der Deutschen Metallindustriellen, dem der Berliner  Wähler- Versammlung", sagte er, das heißt: die Liberalen hatten Gelegenheit auch diesmal nach Kräften von Jung und Alt aus- Vorstände der einzelnen Gruppenverbände. So werde in ganz auf nur 25 Pf. pro Person, welche wieder die sie einberufen, aber besucht war sie von Antisemiten, und", so fügte genutzt werden dürfte. Am Nachmittag tonzertieren im Garten ab Deutschland   die Erwerbsmöglichkeit beschränkt. Für die Forderung er mit breitem Grinsen hinzu, wir haben die Herren nachher 4 Uhr drei unsrer beliebtesten Gardekapellen. Besonders hingewiesen auf Schadensersatz genüge übrigens schon eine erhebliche Ver= ausgepfiffen." Durch verschiedene zu werden verdient auf das in der Arena", am Elefantenhause, minderung des Arbeitsmarktes für den Arbeiter. Herr Bruhn ist Verleger und spiritus rector der Staats- ausgestellte Hagenbecksche Riesen- Elefantenweibchen mit saugendem Zeugenaussagen sei glaubhaft gemacht, daß durch die Sperre dem bürger- Beitung", die Tag für Tag um die Wette mit der Frei- Elefantenkindlein, ein entzückendes fleines Tier, welches einem Spiel Aläger das Fortkommen in seinem Berufe unmöglich gemacht, zum finnigen Zeitung" des Herrn Richter darüber jammert und schimpft, zeugkasten entnommen zu sein scheint und jedenfalls eine noch nie mindesten aber fast unmöglich gemacht worden sei. Für den Schaden daß von unsren Genossen in gegnerischen Versammlungen ruhe- bagewesene Sehenswürdigkeit ist. Neben dieser Gruppe präsentiert müsse die beklagte Firma haften, da ohne ihre Anzeige die Sperre nicht verhängt worden wäre. Sie sei Mitthäterin und Anstifterin; störender Lärm verübt und die Veranstalter der Versammlungen sich ein Shetlandpony mit Zwergfohlen. sie habe sich mit einer großen Anzahl von Griverbsgenossen in dem terrorisiert würden. Derselbe Bruhn prahlt öffentlich, daß er und Caftans Panoptikum in der Friedrichstraße 165 erfreute während Verbande verbunden, in dieser Weise cegen nicht genehme Arbeiter feine Kumpane da, wo sie einmal die Mehrheit bildeten, ihren der Pfingsttage seine zahlreichen Besucher durch ein besonders vorzugehen. Die Sperre beruhe auf einer gemeinschaftlichen Ver­Gegnern eine Antwort erteilt haben, die in seiner Staatsbürger- geschmackvolles Specialitätenprogramm und erntete dementsprechend abredung von Erwerbsgenossen. Selbst wenn, wie Seyling und Zeitung" und von ihm selber in seinen Versammlungen sofort als Novitäten Ausgezeichnetes. lebhafteste Anerkennung. In der That bieten verschiedene Thomas behaupten, St. unhöflich gewesen wäre, so würde das So beispielsweise Ruhestörung"," Frechheit"," Terrorismus usw. bezeichnet werden Gedankenleser der Spiritist, doch niemals die Sperre, die Vernichtung der Eristenzmöglichkeit und Tausendkünstler Mr. Slade mit seinen in seinem Berufe rechtfertigen. Der Schadensersah- Anspruch auf würde, wenn die pfeifenden Gäste eben nicht Antisemiten, sondern Enthüllungen über das Medium Anna Rothe mit den Grund der Sperre bliebe ohne weiteres bestehen. Socialdemokraten gewesen wären. Wundern der vierten Dimension und andern unerklärbaren Das Kammergericht wies jedoch am 5. Juni die Berufung St.s Seidenkarl in der Mauſefalle. Unter eigenartig Unter eigenartigen Umständen Sachen", für die selbst der gewiegteste Spiritist eine Erklärung kaum mit der takonischen Begründung ab, der oben citierte§ 826 des gelang es gestern der Polizei einen Einbrecher abzufassen, der erst finden dürfte. Gleich fesselnd sind die Darbietungen des Gummi- Bürgerlichen Gefuzzbuches fände hier keine Anwendung. fürzlich aus dem Gefängnis entlassen und unter Polizei- Aufsicht Unikum bezeichnet werden. Den Löwenanteil des Erfolges darf aber menschen" Sprunkelli; derselbe muß als ein wahres anatomisches stand. Der Dieb, der den Beinamen Seidenkart" führt, hatte sich Herr Forschneritsch, der wunderbare Geiger, der Paganini  in der gestrigen Nacht mit einem

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plicen in dem Hause Neue Königst er noch nicht ermittelten Rom redivivus" für sich in Anspruch nehmen. Er, wie seine Kapelle amerikanischen Professors, führte einen Entschädigungsprozeß gegen

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Die Küche des Sanatoriums. Frau Moore, die Witwe eines den Stabsarzt a. D. Doktor Schulz- Verden beim Berliner   Gewerbe­brecher drangen dann in die Gesellenstube der in dem Hause bilden einen Magnet allerersten Ranges für Caftans Panoptikum. gericht. Die Klägerin war als Oberin" in dem Sanatorium befindlichen Thielschen Bäckerei, nachdem sie sich den Zugang Rigdorf. Auf der Baustelle des Rigdorfer Stichkanals geriethaus Burgfried", das dem Beklagten gehört, in Stellung und hatte durch Zerschneiden der Thürfüllung verschafft hatten und stahlen gestern der Arbeiter Lehmann aus Berlin   mit der linken Hand eine einmonatliche Kündigungsfrist. Es kam zu Differenzen, die in den hier die gesamten Bekleidungs- und Wäschestücke, Betten der zwischen die Puffer zweier Eisenbahnwagen, wobei ihm der Daumen ersten Tagen des April zur Lösung des Vertragsverhältnisses führten. Frau Gesellen, sowie etwas Bargeld, das sich die Leute gespart völlig zerquetscht wurde. Der Verunglückte erhielt in der hiesigen Moore beanspruchte nun wegen vorzeitiger unberechtigter Entlassung - hatten. Aus dem Raube wurde ein großes Bündel ge- Unfallstation die erste Hilfe. Beim Abspringen von einem Arbeits- 172 M. als Entschädigung für entgangenen Gehalt und für Koft. macht und nun wollten die Diebe den Rückzug antreten. Die mit fuhrwert während der Fahrt kam der Arbeiter Wenzel in der fie eget i bioloß bersehene Hausthür war aber augeſchloſſen, and ſtraße zu Fall. Er geriet hierbei mit dem linten Fuß unter die our wetlagte wandte ein, daß er Grind gehabt hätte, die Klägerin ohne Innehaltung Kündigungsfrist zu entlassen. gewaltsam zu öffnen durften die Eindringlinge nicht riskieren, da Räder des schwerbeladenen Fuhrwerks, die ihm den Fuß total zer- sich nicht so wie es einer Oberin zukomme, in der Neuen Königstraße auch nachts ein ständiger Verkehr herrscht, malmten. Der Unglückliche fand Aufnahme im hiesigen Kranken- auch nicht die von ihr erforderten ausreichenden Kenntnisse des außerdem auch auf dem Hofe des Grundstücks der Privatwächter einer Hause. Eine Polizeiverordnung für Rigdorf verbietet bekanntlich Russischen gehabt und zu andern gesagt, in der Küche herrsche Fabrik weilte. So schleppten sie das gestohlene Gut 4 Treppen hinauf und den Straßenhandel mittels Fuhriverkes. Viele kleine Händler, die Schweinerei. Letteres bestreite er; aus der Küche beziehe auch legten es vor die Bodenthür. Die beiden Einbrecher selbst ließen sich sich vor Erlaß der Verordnung zwar mühselig aber redlich ihr er sein Essen. Im Lauf der Verhandlung, die wegen des auf­auf den Treppenpodesten der dritten resp. ersten Etage nieder, um Brot erwarben, sind nunmehr existenzlos geworden und zum Teil geregten Wesens der Frau Profeffor sehr schwierig war, beklagte dort zu schlafen, bis das Haus geöffnet würde. Gegen 5 Uhr früh wurde in bittere Not geraten; andre wiederum, welche trotz des Ver- sich die Klägerin sehr über die Verhältnisse in der Küche der Einbruch entdeckt und fast gleichzeitig der in der ersten Etage botes den Straßenhandel ausüben, haben schon hohe Strafen des Sanatoriums, besonders über Schmuz, und gab zu, Liegende Seidenkarl" aufgefunden. Man hielt ihn fest, bis von der zahlen müssen. Umsomehr wundert man sich in der Bürgerschaft, einem ebenfalls bei Dr. Schulz- Werden beschäftigten Mädchen gesagt 18. Polizeiwache, die ſofort verſtändigt worden war, Schuyleute bak stlingel- Bolle und die Milch- Centrale" ihren Straßenhandel ein haben, s jehe i per suche aus wie nag a ragge herbeikamen. Durch den Tumult war auch der Komplice wach ge- mittels Fuhrwerks nach wie vor ungeniert weiter betreiben, und und Ausschlag. Als der Doktor sich über einen Streit, den sie worden, der nunmehr gemütlich die Treppe herunterkam und an zwar nicht nur mit Milch, sondern auch mit Butter, Stäse, neuer- mit einem andren Angestellten hatte, beschwerte, habe sie ihm zu­feinen Genossen und den neben ihm stehenden Leuten vorbeiging. dings auch Spargel 2c. Höchſt ſelten kommt ein Stutscher dieser gerufen, daß sie einen Kampf gegen Schweinerei in der Er wurde zwar gefragt, was er in dem Hause zu thun habe, doch Großbetriebe zur Anzeige. Am Freitag stand ein Kutscher von Bolle Küche führe. Det Herrn Doktor habe sie nicht be= ließ man ihn auf seine Antwort hin, daß er vier Treppen hoch als vor dem hiesigen Schöffengericht, welches denselben zu 10 M. Geld leidigt und auch nicht beleidigen wollen. Die Behauptung Schlafbursche wohne, passieren. strafe verurteilte. Mitangeklagt war ferner der Bollesche Hof- der mangelnden Sprachkenntnisse beachtete der Gerichtshof nicht Inspektor Müller, welcher den Kentscher zu der Uebertretung an- mehr, nachdem festgestellt worden war, daß Frau M. russisch versteht gestiftet haben sollte. Dies konnte jedoch nicht erwiesen werden und und auch sich russisch verständlich machen kann, wenngleich so erfolgte die Freisprechung. Wäre es nicht richtiger, an Stelle der sie dabei nach Worten sucht. Die verhandelnde Kammer wies die Klägerin mit ihrem Entschädigungsanspruch schuldlosen Kutscher die Betriebsunternehmer zu fassen? schon deshalb ab, weil sie zu dem Mädchen R. ge= fagt hatte, die Küche die Küche sehe aus nach Kräße und Auss schlag. Der Vorsitzende Dr. Wölbling führte dazu aus: Als Oberin, die eine leitende Stellung habe, hätte die Klägerin eine solche Aeußerung nicht einer Untergebenen gegenüber thun dürfen. Sie haben damit rechnen müssen, daß das Mädchen die Worte weiter erzähle und daß der Chef umsomehr dadurch schon schwer hätte ge= schädigt werden können, als es sich um ein Sanatorium Handele, wo Reinlichkeit vor allem herrschen müsse. Durch die eußerung ein er untergebenen gegenüber, habe die Klägerin die aus ihrer Stellung als berin sich ergebenden Pflichten schwer verletzt, und dieses Vergehen sehe der Gerichtshof als einen wichtigen Grund" an, der nach der Gewerbe- Ordnung zur sofortigen Entlassung höherer Angestellter, Betriebsbeamten 2c. berechtige. Der richtige Weg, Abhilfe zu schaffen, sei das nicht gewesen. Klägerin hätte sich, wenn Mißstände vorlagen, an ihren Chef wenden oder, wenn dies nichts fruchtete, Anzeige bei der Medizinalabteilung des Polizeipräsidiums machen müssen.

Der rätselhafte Erkrankungsfall des Gemeindeschülers Frits Müller hat seine Aufklärung gefunden. Der Knabe, welcher in der schul­freien Zeit einen blinden Handelsmann durch die Straßen führte, war, wie gemeldet, in der Bernauerstraße plötzlich zusammen gebrochen unter Strankheitserscheinungen, die die Anstellung polizei­licher Recherchen erforderlich machten. In der Charité, wohin Müller gebracht wurde, ist nunmehr festgestellt, daß der Kleine von einem Higschlag getroffen worden war. Er hat sich nach mehrtägigem Krantenlager wieder soweit erholt, daß er in den nächsten Tagen aus dem Krankenhause wieder entlassen werden kann.

Schon wieder ist ein Kinderfreund festgenommen worden. Ein junger 23 jähriger. Miami   wurde beobachtet, als er in der Tieckstraße ein ſechsjähriges Mädchen an sich lockte und mit dieſem in das Haus Nr. 23 hineinging. Bevor er noch seine nichtswürdige Absicht zur Ausführung bringen konnte, wurde er von den Zeugen des Vorfalles feſtgenommen und der Polizei übergeben. Der Verhaftete soll ein Kaufmann, der Sohn einer wohlhabenden Witwe sein.

Aus der Spree   gelandet wurde gestern die Leiche des Handelsmannes Neuendorf aus der Manteuffelstr. 101, dessen Selbst­mord am zweiten Pfingstfeiertag auf einem Sterndampfer große Aufregung verursachte. Der 44 Jahre alte Mann betrieb mit seiner etwas jüngeren Frau einen Straßenhandel mit Obst, geriet aber oft mit ihr in geschäftlichen Zwist. Nach 24 jähriger Ehe, aus der drei Kinder hervorgingen, verließ ihn die Frau vor vier Wochen. Seit dem war er mißmutig, fümmerte sich nicht mehr um seinen Handel und sprach im Hause mit niemand mehr ein Wort. Als er am 2. Feiertag abends um Uhr mit dem Dampfer von der Oberspree zurüdfehrte, sprang er gegenüber dem städtischen Kohlenplatz an der Holzmarktstraße plöglich über Bord und ging unter. Rettungs­versuche, die vom Dampfer aus sofort unternommen wurden, hatten feinen Erfolg. Gestern wurde die Leiche wenig unterhalb des Kohlenplatzes an der Gasanstalt angeschwemunt und nach dem Schau­hause gebracht.

Sociale Rechtspflege.

Schadensersatzklage eines Arbeiters wegen Verrufserklärung durch die schwarze Liste des Metallindustriellen- Verbandes. Der Gußputer Steinland war auf Veranlassung der Berliner  Firma Keyling u. Thomas, die ihn wegen Ermunterung seiner Arbeitskollegen zum Anschluß an die Deutsche   Metallarbeiter Gewerkschaft entlassen hatte, vom Metallindustriellen- Verband auf die schwarze Liste gesezt worden. Das hatte auch die Verweigerung des Arbeitsnachweisscheines dieses Unternehmerverbands zur Folge. Infolge der Verrufserklärung wurde St. auch von der Firma Arndt, wo er nach der Entlassung durch Keyling Arbeit erhalten hatte, wieder entlassen. Erst nach geraumer Zeit erhielt St. außerhalb eines Berufs die Gelegenheit zu einem, wenn auch erheblich geringeren Verdienst, als er ihn in seinem Berufe hatte. Für den erlittenen Schaden machte er die Firma Keyling u. Thomas verantwortlich, indem er beim Landgericht auf Schadensersaz flagte, Unter anderm berief er sich auf zunächst in Höhe von 1600 M. 8826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs  , wonach zu Schadensersatz ver­pflichtet ist, wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem andren vorsäßlich Schaden zufügt.

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Zur Zahlung von rückständigem Gehalt in Höhe von 27 M. wurde Beklagter seinem Anerkenntnis gemäß verurteilt.

Socialdemokratischer Agitations- Verein für den Reichstags: Wahlkreis Stralsund  - Franzburg  - Rügen. Sonntag, den 7. Juni, vor­mittags 10 Uhr, bei Ramlow, Schönhauser Allee   135: Bersammlung. Zahl­reiches Erscheinen notwendig. Neue Mitglieder werden aufgenommen. Gäste

willkommen.

Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, 7. Juni, vormittags 8% Uhr, in der Aula der 69. Gemeindeschule, Sleine Frankfurterstr. 6: Freireligiöse Vorlesung". Um 10% Uhr vormittags ebendaselbst: Vortrag des Frl. Ida Altmann  : Mut". Gäste, Damen und Herren, sehr willkommen. Arbeiter- Samariter- Kolonne. Die nächste Uebungsstunde in der Filiale findet nicht morgen, sondern am 15. Juni statt. Heute Ausflug nach Treptow  . Treffpunkt 3 Uhr Restaurant Nonnenberg, Parkstraße, Ede Köpenicker Landstraße. Verein für Gesundheitspflege des Volkes Berlin   Moabit  . Montag, den 8. Juni, abends 8 Uhr, im Vereinslolal von Carl Fischer, Mur  , salotuaje 8: Bortrag des gerti Dr. Beviert über Garl beiten und deren Behandlung in der Familie". Diskussion. Gäste herzlich willkommen.

Eingegangene Druckfchriften.

Aug. Flemming. Beiträge zur Handwerkerfrage. 65 Seiten. Preis Centralverband der Glaser und verwandten Berufsgenossen Statt dies Deutschlands  . Protokoll des 10. Verbandstages 1903 zu Leipzig  . Nau, Albrecht. Harnad, Goethe, D. Strauß und 2. Feuerbach   über

Das Landgericht wies die Klage ab und führte unter anderm aus: Wenn auch die Beklagten   Keyling und Thomas dem läger vorfäßlich Schaden zugefügt haben mögen, so liege ihrerseits doch kein Verstoß gegen die guten Sitten vor. Auf Grund der Verhandlung rechtfertige fich die Annahme, daß der Kläger   nicht wegen Zugehörigteit zu seiner Organisation, sondern wegen seiner Agitation unter den andren Arbeitern der Beklagten von dieser ent­Auf der Straße vom Tode ereilt wurde gestern nachmittag die lassen und dem Verbande der Industriellen angezeigt worden sei. 58 Jahre alte Frau des Nachtwächters Werlee, Johanna geb. Steinke, Diese Agitation sei zwar, da die Beklagte nicht behauptet, daß sie aus der Buggenhagenſtr. 4 zu Lichtenberg  . Die Frau brach gegen- in einer nach§ 153 der Gewerbe- Ordnung strafbaren Weise statt­über dem Eingang zum Bahnhof Alexanderplay auf dem öftlichen gefunden habe, das Recht des stlägers geweſen, aber nicht, jebe Bürgersteig plöglich bewußtlos zusammen und starb in einer Droschke, Rechtsausübung sei zu billigen. Der Kläger   bestreite, daß seine mit der ein Schuhmann sie nach der nächsten Unfallstation brachte, Agitation zur Belästigung und zur Beschwerde zweier Mitarbeiter wahrscheinlich am Herzschlag. geführt habe. Auf jeden Fall sei aber anzunehmen, daß sie eine Im Humboldthain erhängt hat sich der 51 Jahre alte Maschinen- Belästigung seiner Mitarbeiter, mit denen er unausgesetzt in Be­bauarbeiter Gustav Grunwald aus der Bernauerstr. 3. Grunwald, rührung fam, Zwistigkeiten unter den Arbeitern der Beklagten   und der in tinderloser Ehe lebte, war acht Jahre lang in der Maschinen- Ausschreitungen aller Art zur Folge haben konnte, ganz ab- 25 Bi. Berlin   1903. Paritschke u. Schurich, Alexandrinenſtr. 105. fabrit von Hoppe in der Gartenstraße beschäftigt. Als die Fabrik gesehen von der Unruhe und Unzufriedenheit, die sie hervorrufen von der Gartenstraße nach Reinickendorf   verlegt wurde, nahm man müsse und die den Arbeitsleistungen unzuträglich sei. ihn nicht mit, weil er früher einmal ohne Grund die Arbeit nieder- jedoch einzusehen und wenigstens auf die Vorhaltung des Direktors 92 Seiten. gelegt hatte und nur auf seine dringenden Bitten wieder angenommen eyling anzuerkennen, habe Kläger Key Ling geantwortet, daß das Wesen des Christentums. 49 Seiten. Delißsch 1903. Verlag C. A. worden war. Seitdem suchte er vergeblich neue Beschäftigung, hatte er ja nur von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch gemacht hätte. Walter. aber keine Nahrungssorgen, weil seine Frau als Köchin einen guten Damit habe Kläger   zu erkennen gegeben, daß er gewillt sei, auch Erster Jahresbericht des Arbeiter- Sekretariats zu Gotha   auf die Verdienst hat. Seit vier bis fünf Wochen schivermütig, stand er am in Zukunft unter seinen Arbeitsgenossen für die Gewerkschaft zu Zeit vom 1. Januar 1902. 34 Seiten. Gotha   1903. Donnerstagmorgen um 4 Uhr auf und verließ die Wohnung unter agitieren. Ein solcher Arbeiter eigne sich aber nicht zur dem Vorwande, daß er einen dringenden Gang zu besorgen habe. Beschäftigung in Fabriken, wo er fortwährend mit einer großen Nichts Gutes ahnend, wollte seine Frau ihm folgen, er hatte aber Bahl andrer Arbeiter in Berührung komme, möge er auch sonst in die Thür von außen verschlossen, und bevor sie den zweiten Schlüssel seinem Fache brauchbar sein. Die Beklagte gehöre nun einem Ver­Diese suchten sich durch das Einfordern fand, war er schon weit weg und nicht mehr zu sehen. Gestern bande solcher Fabriken an. abend fand ihn ein Knabe, der im Humboldthain spielte, dort in der einer Bescheinigung ihres Arbeitsnachweises vor der Einstellung un­geeigneter Arbeiter zu schüßen. Wenn nun die Beklagte gemäß den Stationen Nähe des Denkmals als Leiche an einem Baume hängen. Sahungen und Beschlüssen ihres Verbandes diesem Verbande den Feuerbericht. Nur wenig Alarmierungen hatte die Wehr in den Kläger als ungeeignet bezeichnet habe, um die Verbandsgenossen vor legten 24 Stunden zu verzeichnen. In der Nacht zum Sonnabend Schaden zu bewahren, dann könne ein Verstoß gegen die guten wurde ein größeres Löschaufgebot nach der Dresdenerstr. 132 gerufen. Sitten darin nicht erblickt werden. Uebrigens gehörten auch nicht Swinemde. 764 N 15 Haparanda 754 N Hamburg 3woltig 12 Betersburg Hier war auf nicht ermittelte Weise furz nach Mitternacht auf dem alle Berliner   Metallindustriellen dem Verbande an. Berlin  2bedeckt 10 Cort 773 D Boden Feuer ausgekommen, das an dem in den zahlreichen Boden- Gegen dieses Urteil legte St. beim Kammergericht Be­5'bedeckt 14 Aberdeen  tammern aufgestapelten Gerümpel und Hausrat reiche Nahrung fand rufung ein, welches zunächst noch Beweis erhob. Es wurde unter ranij.a.m. 767 NW München 767933 4 balb bd. 13 Paris 769 ND 4 bedeckt 14 und bei Ankunft des ersten Löschzuges aus der Reichenbergerstraße anderm festgestellt, daß die Vertrauenskommission des Unternehmer- Wien  764 23 1 bedeckt 15 schon auf den Dachstuhl übergesprungen war. Die Wehr sette dann verbandes, der auch Herr Keyling angehört, nach einem Berichte Wetter- Prognose für Sonntag, den 7. Juni 1903. auch sofort mehrere Schlauchleitungen in Thätigkeit und griff den Stehlings beschlossen hat, St. dauernd zu sperren. Vorher war Ziemlich fühl, zunächst vielfach heiter bei mäßigen nordwestlichen Winden; Brand von verschiedenen Seiten aus an. Immerhin dauerte es doch ein Brief der Firma Keyling u. Thomas an den Verband später neue Trübung ohne erhebliche Niederschläge. fast eine Stunde, bevor die Flammen erstickt waren. Die Auf- Berliner Metallindustrieller gelangt, worin es heißt:" Bezugnehmend Berliner   Wetterbureau.

Delitzsch  . Im Lande des einstigen Paradieses. 58 Seiten. Breis geh. 2 M., tart. 2,50 M. Stuttgart   1963. Deutsche   Verlagsanstalt. olfact

Witterungsübersicht vom 6. Juni 1903, morgens 8 Uhr.

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