3. weimarischer Ar. Soc. Natl.
Natl.
1. Dldenburg. Kreis Soc. Fr. Vp. 2. Soc. Fr. Vp.
Frs. Vp.
3.
2. Braunschw. Kreis Soc. Natl.
Koburg
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1. Meining. Kreis. F. Vp. B. d.L. Waldeck- Pyrmont . Antis. Fr.Vg. Straßburg - Stadt. Soc. F. Vgg. Mülhausen, Elsaß . Soc. Natl. Hagenau - Weißenburg
Wild konf. Elf. Bolchen- Diedenhofen Centr. Els.
Frs. Vp. Natl.
Stichw. mit Soc. Sticht. mit Natl. Stichw. mit Soc.
Soc. Wild
Soc.
Soc. Natl.
Soc. Natl.
.
Soc. Frs. Vp.
Soc. Kons.
Soc. Lib.
Frs. Vp. Natl. Frs. Vp. Fri. Vp. Lib.
Stichw. mit Natl. Stichw. mit Soc, Stichw. mit Soc. Stichw. mit Kons. Stichw. mit Kons. Stichw. mit Soc.
Frs. Vp.
Antis.
Stichw. mit Natl. Sticht. mit Natl.
J. Vg. Natl.
Wild
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Elf. Elf.
St. mit Natl.
• Rp. F. Vg.
Rp.
folge der verräterischen Gefälligkeit der Streitbrecher nach wochen, so daß dadurch einmal eine Dame veranlaßt worden sei, den Streifen langer Dauer erfolglos beendet worden. Die Bauarbeiter- Aus- den auszuweichen, indem sie von dem Granitsteige nach der Bords sperrung in Bern dauert fort, da bisher alle Vermittelungsversuche schivelle zu abbiegen mußte.( 1) Der Aufforderung, dort fortzugehen, an der Protzigkeit der Bauunternehmer scheiterten. sei der Angeklagte nicht nachgekommen, deshalb sei seine Sistierung erfolgt. Der ebenfalls von Dr. Heinemann verteidigte Angeklagte bestritt entschieden, überhaupt eine Aufforderung zum Weitergehen erhalten zu haben. Ihm sei von dem Schutzmann nur gewinkt worden, und dieser habe ihn dann bei der Ablösung ohne weiteres mit zur Wache genommen. Auch hier lautete das Urteil auf
vermeiden.
Gerichts- Zeitung.
Wie der Staat Verbrecher züchtet.
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Zur Ausstandsbewegung in Barcelona berichtet„ W. T. B." Sämtliche zum allgemeinen Verbande gehörigen Arbeitervereine haben den gegenwärtig im Ausstande befindlichen Berufszweigen ihre Hilfe durch Proklamierung des allgemeinen Ausstandes angeboten. Die Behörden treffen Maßregeln, um einen Konflikt zu verwerfung der Berufung. Zwar handle es sich hier nicht um eine Störung der Verkehrssicherheit, sondern nur um Bes einträchtigung der Verkehrs bequemlichkeit. Dennoch habe der Schutzmann die Besorgnis hegen müssen, daß es durch den Streits posten zu einer größeren Verkehrsbehinderung kommen könne; deswegen sei eine Anordnung, dort fortzugehen, berechtigt gewesen, Ein Bild von den erbärmlichen Gehaltsverhältnissen der Land- und der Angeklagte hätte derselben unbedingt nachkommen müssen. Gegen diese Urteile wird Revision eingelegt werden. Wenn briefträger wurde am Sonnabend vor dem Potsdamer Schwur- eine derartige Spruchpraris allgemein einreißen sollte, dann wäre gericht, vor dem sich der Landbriefträger Wilhelm Buttlig aus ausständigen Arbeitern das Streifpoftenstehen überhaupt unmöglich Niemegt wegen Verbrechens im Amte zu verantworten hatte, ent- gemacht. Die bloße Besorgnis eines Polizeibeamten, daß eine rollt. Derselbe war bereits im Jahre 1885 in seiner Heimat Tegel Verkehrsbehinderung eintreten könne, würde dann bei Berlin in den Postdienst getreten, wurde dann nach Oranienburg , jedesmal genügen, um einen Streifposten fortzuweisen oder zu verLuckenwalde und schließlich nach Niemegt verfezt und bezog nach 18jäh- haften. Damit wäre das Streikpostenstehen und damit auch meistens riger Dienstzeit zulett inkl. Wohnungsgeldzuschuß ein Gehalt von ca. 80 m. der Erfolg eines Streiks dann einfach von dem Belieben der Polizei Die Neunstundenbewegung der Kürschner hat bis jetzt den Erfolg pro Monat. Seit 1891 ist er verheiratet und Vater von 3 Kindern. abhängig. gehabt, daß 18 Firmen mit 865 Arbeitern und Arbeiterinnen die Im April d. J. erkrankte infolge ihrer Entbindung seine Frau, auch fortgesetter Unterschlagungen zum Schaden der Firma N. Israel Der Prozeß gegen die Brüder Julius und Berthold Befas, die Forderungen bewilligten. Die im Verein der Pelzwarenfabrikanten ein Kind wurde frank und Puttlig geriet nun in Geldverlegenheit. beschuldigt waren, ist gestern abend zu Ende gegangen. Der Staatsund in der Berliner Kürschner - Innung organisierten Arbeitgeber Er machte ein Unterstützungsgesuch und glaubte zubersichtsanwalt beantragte auf Grund der Beweisaufnahme je 2 Jahre setzen den berechtigten Forderungen der Arbeiter den hartnäckigsten lich, daß dasselbe genehmigt würde, so daß er, da seine Geldnot Gefängnis. Widerstand entgegen. Sie lehnen nicht nur jedes Entgegenkommen
längeren Plaidoyers des Rechtsanwalts den Arbeitern gegenüber ab, sondern versuchen auch, die Bewegung immer dringender wurde, sich dazu verleiten ließ, von dem Betrag Leonhard Friedmann und Justiziat Dr. Sello sprach der Ges für die Durchführung der neunstündigen Arbeitszeit durch das brutale von 9 M. 50 Pf., die er von dem Gemeindevorsteher Steinhaus richtshof nur den Angeklagten Julius Besas und zwar nur der Mittel der Aussperrung zu ersticken. Am Donnerstag waren in Haseloff auf seinem Bestellgang zur Einzahlung auf Urkundenvernichtung schuldig und verurteilte ihn zu drei Monaten die beiden Korporationen der Arbeitgeber versammelt, und da be- eine Postanweisung erhalten hatte, 1 M. 50 Pf. zu Gefängnis unter Anrechnung von 2 Monaten Untersuchungsschlossen sie: unterschlagen und die Postanweisung vorläufig nicht ab- haft und 1000 Mark Geldstrafe. Der Gerichtshof nahm an, daß der welchen gestreift wird, die Arbeit nicht wieder aufgenommen oder wieder decken und die Sache unentdeckt glatt machen könne. Durch Berthold Besas wurde ganz freigesprochen. Falls bis zum Mittwoch, den 24. Juni, in den Werkstätten, in zuschicken. Er hoffte, daß er durch die Unterstützung die Summe Angeklagte, ohne ſich ſelbſt bereichern zu wollen, sondern nur um eventuelle Kündigung zurüdgezogen ist, werden am 25. Juni eine Nachfrage des Steinhaus nach dem Einlieferungsschein kam aber sämtliche Arbeiter und Arbeiterinnen in allen Werkstätten entlassen oder dem jeweiligen Ar- die Sache heraus, Buttlig borgte fich mun 1,50 M. und schickte das beits Verhältnis entsprechend gekündigt. Geld ab, so daß der Fiskus nicht geschädigt ist. Als man seine Wohnung durchsuchte, fand man einen Brief, den er nicht rechtzeitig bestellt hatte, und zivei alte Zeitungen, die er sich vom Postamt als Makulatur mitgenommen hatte. Wegen dieser beiden Fälle erachteten die Geschworenen keine strafbare Handlung für vorliegend und bezüglich der Unterschlagung im Amte billigten fie Buttlig mildernde Umstände zu. Der Staatsanwalt beantragte 9 Monate, das Urteil lautete auf 7 Monate Gefängnis!
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Wie es heißt, soll die Unternehmer- Versammlung auch beschlossen haben, daß die Arbeitgeber, welche die Forderungen bereits durch Unterschrift anerkannten, dieselbe zurückzuziehen haben. Die Selbständigen der Pelz- und Müzenbranche Zwischenmeister wollen Laut Beschluß die Forderungen der Arbeiter nicht bewilligen. Die Streifleitung will der Bewegung dadurch einen größeren Nachdruck verleihen, daß sie alle unverheirateten Arbeiter zur Abreise zu bewegen versucht. Am Mittwoch findet im Schüßenhause, Linienstr. 5, eine Kürschnerversammlung statt, welche über die weiteren Schritte in der Bewegung Beschluß fassen wird.
Achtung, Kürschner! Alle Mitglieder des Deutschen KürschnerVerbandes, die durch die gegenwärtige Neunstunden- Bewegung in Mitleidenschaft gezogen sind, werden hiermit aufgefordert, sich unverzüglich in unsrer Streit- Kontrolle, Landwehrstr. 11 bei Ludwig, vormittags bis 12 und nachmittags von 3-6 Uhr zu melden. Die nächste Auszahlung für unsre streikenden und arbeitslosen Mitglieder erfolgt Sonnabend, den 27. d. M., abends daselbst.
Deutfches Reich.
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Aus der Frauenbewegung.
Ober- Schöneweide.
und Mädchen hatte am 15. Juni eine Agitationsversammlung vers Der hiesige Bildungsverein für Frauen anstaltet, in der Herr Dr. Roeder- Schöneberg über„ Die Säugs lingsernährung und ihre Unterstützung durch die Gemeinden" einen Vortrag hielt. Der lebhafte Beifall, den der Referent nach dem Vors trag erhielt, und die sehr gut besuchte Versammlung, bewiesen, daß es der Verein verstanden hat, das Interesse der Frauen an ihrer Fortbildung zu wecken. Die nächste Versammlung findet am 29. Juni
statt.
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Briefkaften der Redaktion.
A. R. E. M. Eignet sich nicht für uns.
H. 2. O. Besten Dank. An den Parteikassierer abgeliefert. Juriftifcher Teil.
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Streifpoften als Verkehrshindernis. Die a chte Straffammer des Landgerichts I hat gestern wiederum zwei Urteile gefällt, die innerhalb der Gewerkschaften berechtigtes Befremden erregen müssen Anläßlich des Streits bei der Firma Mewes, Stottek u. Co., Maschinenfabrik, Schönhauser Allee , sollen sich die Dreher Schröder und Wiesner letzterer war bisher Vorsitzender der MetallarbeiterGewerkschaft dadurch gegen die Straßenpolizeiverordnung vergangen haben, daß sie der Aufforderung eines Wachtmeisters, sich aus der Nähe der Fabrik zu entfernen, nicht sofort Folge geleistet haben. von 7 bis 9½½ Uhr abends statt. Geöffnet: 7 Uhr. Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sounabends Beide wurden sistiert und erhielter ein Strafmandat in der Höhe von G. K. 100. Wählen kann auch bei der Stichwahl nur wer in der je 30 M. Das Schöffengericht bestätigte seiner Zeit die Strafe mit Wählerliste eingetragen ist. E. F. 100. Mündliche Abrede genügt. der Begründung, daß die Angeklagten den Anordnungen des Polizei- G. B. in C. Nur mit Genehmigung des Verlegers. Lohnbewegung der Zimmerer Hamburgs . Eine am 21. d. M. in beamten hätten nachkommen müssen. In Rücksicht auf die Ge- müssen klagen und dann vollstrecken lassen. C. H. 3. Ist nichts andres Brüssel. Sie Hamburg abgehaltene Zahlstellen- Versammlung der Zimmerer Ham- fährlichkeit ihres Verhaltens sei trotz ihrer bisherigen Unbe- vereinbart, jo kann im gewerblichen Arbeitsverhältnis jeden Tag, nicht nur burgs und Umgegend, wozu die Orte Hamburg , Altona und Harburg scholtenheit die Höhe der Polizeistrafe als angemessen erachtet worden. am Zahltag, unter Einhaltung der vierzehntägigen Frist gekündigt werden. gehören, beschloß, zur Erringung der neunstündigen Gegen dieses Urteil hatten die beiden Streiksünder durch Rechts- versicherungspflichtig. Besorgen Sie sich die Karte und beantragen Sie bei G. 23. 65. 1. Sie und Ihre Frau sind invaliden- und frankens Arbeitszeit und eines Stundenlohnes von 70 Pf. in anwalt Dr. Heinemann Berufung einlegen lassen. die partielle Bewegung einzutreten. Diese Forderung stellte durch Befragen des als Zeuge erschienenen Polizeiwachtmeisters anlassen oder Kleben Sie selbst und klagen den entsprechenden Teil gegen Letterer der für den Arbeitgeber zuständigen Polizeibehörde die Nachklebung zu ver konnte im vorigen Jahre nur teilweise zur Durchführung gebracht werden. fest, daß dieser erst durch den Fabrikanten Mewes zum Einschreiten den Chef ein. Nach Festsetzung der Unterstützungssäge, welche für Verheiratete gegen die Angeklagten veranlaßt worden war, der Beamte mithin Ihnen lediglich einen Rat, feinen Auftrag erteilt. Trifft dies zu, so können 2. Soweit aus Ihrer Darstellung ersichtlich, hat der Chef 3,25 M. und für Ledige 2,40 M. pro Tag beträgt, wurde beschlossen, weniger das Verkehrsinteresse als die Interessen des Fabrikanten Sie nicht mit Aussicht auf Erfolg lagen. 3. Matthäilirchstr. 19. daß die in Arbeit Stehenden pro Tag 0,75 M. zu leisten haben. wahrgenommen habe. Im übrigen erinnerte der Verteidiger an ein. 2. 10. Die Klage hätte keine Aussicht auf Erfolg. 9190. Ste Alle Meldungen sind an das Bureau Hamburg 3, Alter Stein- Urteil des Kammergerichts, das besagt, den Anordnungen eines lediglich versuchen in Güte Lösung des Vertrages zu erzielen. haben leider fein Recht vom Vertrag entbunden zu werden. Sie können weg 25 I, Tel. 1 1345, zu richten. Zuzug nach Hamburg und Um Polizeibeamten sei nicht immer unbedingt und unter allen Um- Die Entscheidung betrifft die altpreußische, nicht die sächsische Städte- Ordnung. gegend, wozu die Orte Hamburg , Altona , Harburg, Lockstedt und ständen Folge zu leisten, vielmehr müsse es der richterlichen EntBramfeld gehören, ist fernzuhalten. 7. 2. 999. Bei der Hauptwahl. scheidung überlassen bleiben, ob die Anordnungen eines Beamten gerechtfertigt waren oder nicht. Die Straffammer entschied: Es liege keine Veranlassung vor, von ihrer bisherigen Spruchprayis abzuweichen. Wenn sich die Angeklagten auch für berechtigt gehalten haben, in Ausübung des Koalitionsrechtes die Fabrik zu observieren, so hätten sie doch der Aufforderung des Wachtmeisters, jene Gegend zu verlassen, unbedingt Folge leiften müssen. Sie hätten dann eventuell im Verwaltungsstreitverfahren feststellen lassen können, ob der Beamte zu einer Aufforderung berechtigt gewesen war oder nicht. Stationen Hier genüge es, daß der Beamte die Besorgnis hegte, es fönne durch die Angeklagten die Verkehrssicherheit gefährdet werden. Die Berufng wurde daher verworfen.
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Husland.
Allgemeine Metallarbeiter- Aussperrung in Schweden . Der Hauptvorstand der Schwedischen Werkstättenvereinigung", die ungefähr 80 Großindustrielle umfaßt, hat beschlossen, am 29: Juni eine allgemeine Aussperrung in Südschweden vorzunehmen, falls bis dahin acht Gießerei- Arbeiter von vil ans mechanischer Werkstatt in Kristiansstad, die um Lohnerhöhung streiken, die Arbeit nicht wieder aufgenommen haben. Wird der Konflikt nicht bis zum 6. Juli beseitigt, so soll die Aussperrung auf alle der Vereinigung angehörenden Werkstätten im ganzen Lande ausgedehnt werden. In diesem Fall würden ca. 15 000 Arbeiter ansgesperrt werden. Aus Kristiansstad wird vom 20. Juni gemeldet, daß in Hvilans Werkstatt die Aussperrung bereits vorgenommen wurde. Sie umfaßt 70 Arbeiter; 10 Unorganisierte segen die Arbeit fort.-
Streitbewegung in der Schweiz . Ein Buchdruckerstreit ist in Grenchen ( Kanton Solothurn ) ausgebrochen, an dem 30 Personen beteiligt sind. Gefordert wird die Entlassung eines chikanösen und denunziatorischen Faktors. Der Malerstreit in St. Gallen ist in
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Loosigk.
Witterungsübersicht vom 22. Juni 1903, morgens 8 Uhr.
Barometer
stand mm
Wind
richtung
Windstärke
Wetter
3 bedeckt
Temp. n. C.
5° C. 4° N.
Stationen
Barometer
Winds
6halb bd. 12 Petersburg 756 S 3 bedeckt 14 Cort
richtung
Windstärke
Wetter
Temp. n. T.
10= 4° R.
6halb bd. 18 2 bedeckt
20
5 Regen 13
2wolfen 10
In dem zweiten Falle handelte es sich um den Maurer M., der Swinemde. 761 765 NNW am 8. November v. J. beim Kanalmaurerstreit in der Kaiser Wilhelm- Hamburg Berlin 763 NW straße als Streikposten den Verkehr behindert haben sollte. Auch er Frantf.a.M. 766 N hatte ein polizeiliches Strafmandat von 20 Mark erhalten, das vom München 766 23 Schöffengericht bestätigt war. Ein Schutzmann bezeugte, der An- Bien 760 NW geflagte sei zwischen der Kloster- und Neuen Friedrichstraße zwar Wetter- Prognose für Dienstag, den 23. Juni 1903. ruhig und ohne jemand zu belästigen auf und abgegangen, doch habe Aufflarend, nachts sehr fühl, am Tage wärmer bei schwachen öftlichen er sich mehrere Male mit einigen streifenden Maurern unterhalten, Winden; keine oder unerhebliche Niederschläge.
für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden.
abgegeben werden. Größere
Inserate Inferate bitten wir vorher anzumelden und bis 4 Uhr nachmittags einzusenden.
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