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Husland.

eingereicht, aber abgelehnt und werden jegt mittels Baufperren durch-| täglich erteilen, wobei von Arbeiterschutz" faum mehr geredet werden hatten, welcher der Gründung eines Abstinentenheims dienen follte. aufezen gesucht. fann. Im allgemeinen war die bewilligte Ueberzeitarbeit infolge Die Korrespondenz" nannte Herrn M. Canis in der fraglichen Publi­Von der Aussperrung in Pirmasens  , die nun feit fechs Wochen früheren Jahren. Die Vorschriften über die Dauer der täglichen Canik beschimpfe und verunglimpfe die approbierten Aerzte in von ihm Von der Aussperrung in Pirmasens  , die nun seit sechs Wochen der fortdauernden Krise in der Berichtsperiode geringer als in fation einen ber... Kurpfuscher" und Hezapostel" und behauptete, beendet ist, sind immer noch eine Anzahl von Arbeitern beschäftigungs- Arbeitszeit und der Zwischenpausen sind wieder trotz einberufenen Volksversammlungen. los. Es hat den Anschein, als ob die Fabrikanten insgeheim eine des weiten Entgegenkommens der Behörden mit Ueberzeitbewilli- Herausgeber und Redakteur der Korrespondenz", Herrn Dr. Joachim, Herr Canig verklagte den schwarze Liste mißliebiger Personen aufgestellt hätten, denen die Fabriten für immer verschlossen bleiben sollen. Es würde sich in eine Dreherei täglich 5 bis 10 Minuten länger als die gefeßlichen vom Landgericht I zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Land­gungen vielfach übertreten worden. Im Kanton Zug   ließ wegen Beleidigung. Der Angeklagte wurde auch in zweiter Instanz Siefem Falle um einen schnöden Wortbruch der Fabrikanten handeln, 11 Stunden arbeiten, in Nidwalden   verkürzte ein Fabrikant die gericht ging davon aus, daß der Angeklagte nur deshalb zu verurteilen denn bei der Vereinbarung, die der Aufhebung der Aussperrung boranging, wurde ausdrücklich festgesezt, daß Maßregelungen nicht Mittagspause auf eine halbe Stunde. Die aargauische sei, weil er dem Wort Kurpfuscher die Buchstaben ber" mit acht Regierung berichtet: stattfinden sollen. Während viele Etablissements von Punkten dahinter vorangesetzt habe. Das solle heißen be fich aus den Normalarbeitstag reducieren, mindestens auf 10 und rüchtigter Kurpfuscher" und deute entschieden auf die Absicht der 10 Stunden und dabei gut fahren, haben andre das Bestreben, Beleidigung. Hinsichtlich de: Worte Kurpfuscher und Hegapostel stehe Der Tischlerstreit in Triest   ist beendet. Da von den Arbeit- denselben bei jedem sich ihnen bietenden Grunde auszudehnen dem Angeklagten als Arzt und Redakteur einer ärztlichen Zeitschrift gebern teils der 91, teils der 9stündige Arbeitstag zugestanden und einen etwaigen Ausfall in der Arbeitszeit infolge geringfügiger der Schutz des§ 193 zu, auch sei durch Vernehmung verschiedener wurde, nahmen die Tischlergehilfen nach achtwöchentlichem Ausstande Betriebsstörungen sogar nach Minuten berechnet wieder ein Zeugen der Wahrheitsbeweis dafür erbracht, daß Canig in Volks­die Arbeit wieder auf. Die Löhne bleiben unverändert, nur die zuholen." Auch Sonntags- und Nachtarbeit wurde in zahlreichen versammlungen die approbierten Aerzte scharf angegriffen und in der Bezahlung der Ueberstunden wird erhöht. Fällen bewilligt. Trotzdem wurden die bezüglichen Vorschriften, öffentlichen Meinung herabgesetzt habe.- Der verurteilte Dr. Joachim Bergarbeiterstreit in Ungarn  . In den Kohlengruben zu Anna- auch diejenigen zum Schuße der Frauen und Kinder, immer legte Revision beim Stammergericht ein und verlangte seine gänzliche Frei­wieder übertreten und sind daher in bögly find 1200, zu Ujdorog 160 Arbeiter, welche Lohnerhöhung der Berichtsperiode sprechung. Der Straffenat des Kammergerichts ber­fordern, in den Ausstand getreten. Deshalb wurde die Gendarmerie biele Verwarnungen und Verweise erteilt, sowie Bußen ver- warf aber die Revision als unbegründet. Der Vorderrichter habe verstärkt und zwei Compagnien Infanterie herangezogen. Also hängt worden. Die letzteren bewegen fich zwischen 5 und 200 Fr. ohne Rechtsirrtum angenommen, daß das Wort berüchtigter" nicht Gendarmen und Soldaten zum Schutz der Unternehmerinteressen. Jm Graubündener Berichte heißt es:" Absichtliche Zuwiderhandlungen zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, sondern nur bei Gelegen­gegen bestehende Vorschriften sind nicht zur Anzeige gelangt. In heit der Wahrnehmung solcher Interessen gebraucht worden sei, was Die Aussperrung in Schweden  , die der dortige Fabrikantenverein mehreren Fällen, in welchen uns Ungesetzlichkeiten angezeigt wurden, die Strafbarkeit nicht ausschließe. beschlossen hat, ist am Montag ausgeführt worden. 15000 Ar- war Unkenntnis der Vorschriften die Ursache." Zu dieser gelungenen beiter sind, wie ein Wolfffches Telegramm aus Stockholm   meldet, Beschönigung fapitalistischer Gesetz- Der Schuhmacher als Trödler. Die Inhaber von kleinen Schuh­und Buchtlosigkeit sei ausgesperrt. nur bemerkt, daß Graubünden   zu den social rückständigsten Kan- macher- Werkstätten und Verkaufsstellen, namentlich in Berlin  , be­tonen gehört. Der Berner Bericht erwähnt 83 Strafanzeigen von Stiefeln und Ausführung von Reparaturen für Kunden, noch treiben vielfach neben dem Verkauf neuer Stiefel, der Anfertigung wegen Uebertretung des Gesezes, ferner 110 Verwarnungen und einen Handel mit alten Stiefeln, die sie vorher reparieren und auf­Anordnungen zur Beseitigung bestehender Mängel, zu deren näherer Beleuchtung eine ganze lange Musterkarte angeführt wird. frischen. Ein solches Geschäft hatte auch die Frau Kördel in Berlin  ; ihr Mann, der Schuhmacher ist, macht Schuhmacher   ist, macht Neuarbeiten und An die flaglose Durchführung des schweizerischen Fabrikgesetzes ist Reparaturen für Kunden und repariert auch die aufgekauften unter solchen Umständen noch lange nicht zu denken.

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Die Durchführung des schweizerischen Fabrikgesekes.

Zürich  , 2. Juli.  ( Eig. Ber.)

Die 25 schweizerischen Kantonsregierungen haben soeben ihre Berichte über die Durchführung des schweizerischen Fabrikgeseges in den zwei Jahren 1901 und 1902*) veröffentlicht. Die Berichte sind sowohl ihrem Inhalt wie ihrem Umfange nach sehr verschieden. So umfaßt der Bericht der Regierung des Kantons Waadt  , der mit feinen 410 dem Fabrikgesez unterstellten Betrieben industriell sehr bedeutend und in lebhafter Weiterentwicklung begriffen ist, nur 21 Drudzeilen für eine zweijährige Berichtsperiode! während der Bericht aus dem kleinen Appenzell J.-Rh. mit seinen 16 Fabrit betrieben und ca. 330 Arbeitern doch zwei Seiten, andre Berichte aber bis 22 Seiten umfaffen.

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Bemerkenswert ist die Wahrnehmung, daß von wenigen Aus­nahmen abgesehen, in den beiden Berichtsjahren, die zugleich Krisenjahre waren, eine ganz erhebliche industrielle Fortentwidlung ftattgefunden hat. So vermehrten sich im Kanton Bern   bie Betriebe von 815 auf 876, Neuen­ burg   von 382 auf 424, Waadt   von 378 auf 410, Zürich   von 992 auf 1012, Genf   von 394 auf 406 usw. Eine gewaltige industrielle Entwidlung hat der Kanton Neuenburg   erfahren, der 1878, bei dem Jufrafttreten des Fabritgefeges, erst 31 Fabriken zählte und nun deren 424 aufweist, wovon mehr als die Hälfte, nämlich 251, allein auf die Uhrenindustrie entfällt. Mehrere Kantone, so Nidwalden   und Zug, können nur von Stillstand berichten, Schaffhausen   erfuhr einen Rückgang von 77 auf 75 Betriebe." Jm ganzen aber hat, wie gezeigt, die Schweiz   in den letzten zwei Jahren an industrieller Bedeutung weiter erheblich gewonnen.

Gegenüber der Berichtsperiode 1899/1900 hat die Bau­thätigkeit für industrielle und gewerbliche 8wede start abgenommen. So ging im Kanton Zürich   die Zahl der Bauplan- Genehmigungen von 269 auf

Sociale Rechtspflege.

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alten Schuhe, die neben neuen im kleinen Geschäftsraum zum Verkauf gelangen. Frau K. wurde nun auf Grund der§§ 35 und 38 der Gewerbe- Ordnung und der ministeriellen Bekannt machung vom 30. April 1901 angeklagt, weil sie kein Trödelbuch führte, wie es für den Trödelhandel( Handel mit gebrauchten Etwas vom Zustellungsverfahren in Unfallsachen. Die frühere Kleidern usw.) vorgeschrieben ist. Sie bestritt, zur Führung Bestimmung, daß die Zustellung in Unfallachen durch die Post er des Trödelbuchs verpflichtet zu sein, und machte geltend, daß folge, ist ersetzt durch eine Bestimmung, wonach die Zustellung durch das Auffrischen und Verkaufen gebrauchter Stiefel ein integrierender eingeschriebenen Brief erfolgen kann. Eine Zeitlang herrschten mun Bestandteil des Schuhmacherhandwerks set, welches sie beziehungs­in der Rechtsprechung Zweifel darüber, ob durch diese Aenderung weise ihr Mann ausübe. Das Landgericht verurteilte sie jedoch zu alle Zustellungsarten der Civilprozeß- Ordnung anerkannt worden einer Geldstrafe und das Kammergericht in Berlin   verwarf feien und ob somit die Konsequenz wäre, daß die danach zulässige ihre Revision und führte aus: Stiefel gehörten zu den Seleidern eventuelle Zustellung an den Hauswirt unter allen Umständen ge- im Sinne der angezogenen Bestimmungen und es läge ein Trödel­nüge, ganz gleichgültig, ob dieser sie rechtzeitig weiter gebe oder handel vor, wenn gebrauchte Stiefel vom Schuhmacher aufgekauft, ob der Werlebte bei an sich verspätetem Eingreifen des Rechtsmittels repariert und wieder in den Handel gebracht würden. Es hätte ein sich darauf berufen könne, daß ihm das Dokument zu spät vom Trödelbuch geführt werden müssen. Hauswirt übergeben sei. Der Zweifel darüber ist beseitigt, nachdem fich der erweiterte Senat des Reichs- Versicherungsamtes mit der An­gelegenheit beschäftigt hat. Das Reichs- Versicherungsamt nimmt jest an, daß die Zustellung an den Hauswirt( durch eingeschriebenen Brief) unter allen Umständen genügt und rechtskräftig erfolgt. Der Verletzte kann also um sein Rechtsmittel, eventuell um einen be­rechtigten Anspruch kommen, wenn an den Hauswirt die Zustellung erfolgte und dieser die rechtzeitige Weitergabe verbummelte.

Gerichts- Zeitung.

Die

wohnung brehte sich ein Rechtsstreit der Gemeinde Emstätten mit ber Um die Beschaffung eines Waschteffels für eine Lehrer Dienst Regierung zu Münster  . Zu der Dienstwohnung des Lehrers in Emstätten gehört eine Waschküche, in welcher aber der übliche Stessel fehlt. Die Gemeinde verweigerte die Beschaffung eines solchen auf ihre Kosten, die Regierung in Münster   ordnete schließlich an, daß die Gemeinde dem Lehrer den Kessel zu besorgen habe. Gemeinde flagte darauf beim Kreisausschuß, wurde aber ab­gewiesen mit der Begründung, daß der Lehrer Anspruch auf einen Steffel habe, wenn mit der Lehrer- Dienstwohnung eine Waschküche verbunden sei. Der Bezirksausschuß erkannte indessen zu Gunsten der Gemeinde und führte aus, eine Waschküche könne nicht als not­wendiges Zubehör zu einer Lehrer- Dienstwohnung angesehen werden, wenn es sich wie hier, um ländliche Verhältnisse handele. Das Revision der Regierung.

Der Papst im Sterben.

Die Revisionsverhandlung im Prozeß Hüffener. Kiel  , 6. Juli. 186 zurüd, in Bern   von 127 auf 95, in Luzern   von 21 auf Seute vormittag 8 Uhr begann vor dem Ober- Striegsgericht die 10, in St. Gallen   von 118 auf 91 2c. Genf   verzeichnet 25 gegen 24. Revisionsverhandlung gegen Fähnrich zur See Hüssener. Die Be- Ober- Verwaltungsgericht verwarf die gegen dieses Urteil eingelegte Sehr zweckmäßig ist die Praris der Basler Behörden, die alle Bau- rufung des Gerichtsherrn erstreckt sich nur auf die Annahme des begehren für gewerbliche Anlagen dem eidgenössischen Fabrikinspektor Gerichts, daß ein minder schwerer Fall vorgelegen habe. Die von zur Begutachtung überweisen, welcher Geschäftsgang den Vorteil hat, Süffener gegebene Darstellung des Sachverhalts deckt sich mit den daß die fabritpolizeilichen Forderungen auch in Gewerben, die dem vom Angeklagten in der ersten Verhandlung gemachten Angaben. Fabritgesetz nicht unterstellt sind, zur Geltung kommen; muß ein Der juristische Beisitzer Marine- Kriegsgerichtsrat Cöfter sucht durch folcher Betrieb später doch unterstellt werden, so bleibt den Behörden Fragen Widersprüche aufzuklären, die im Bericht enthalten sind. Seit Sonnabend ist der 94jährige Papst Leo XI.   schwer er­und den Geschäftsinhabern die Anordnung und Vornahme nachträg Die Beweisaufnahme ergiebt im Vergleich zur ersten Verhand- krankt, und man sieht stündlich seiner Auflösung entgegen. Am licher Verbesserungen erspart. Mehrfach flagen die Kantons­Montag früh verbreitete sich in Nom die Kunde des Ablebens, jedoch regierungen, daß sich die Unternehmer an die ihnen erteilten Auf- lung feine wesentliche Aenderung des Thatbestandes. Nach zweistündiger Beratung verkündete das Oberkriegsgericht war die Nachricht irrtümlich. Noch bis zum späten Abend am Montag träge betreffend bauliche Ausführungen nicht halten und daß dadurch folgendes Urteil: Es ist dahin erkannt worden, daß das Urteil erhielt die Kunst der Aerzte das schwindende Leben. Weiterungen veranlaßt werden. Wir verzeichnen aus der Fülle der offiziösen Telegramme nur Im Kanton Luzern   hatte ein Fabrikant an den unteren Scheiben des Kriegsgerichts der ersten Marine- Inspektion vom 26. Mai d. I. die hauptsächlichsten. der Fenster seines Etablissements die Glasscheiben durch soweit es den Angeklagten des Ungehorsams gegen einen Befehl in Rom  , 5. Juli. Ueber das Befinden des Papstes ist heute vor­Blechtafeln erseßen lassen, worauf die Behörde die Dienstsachen für schuldig erklärt, mit den für dieses Vergehen und mittag folgendes Bulletin veröffentlicht worden: Dr. Lapponi hatte, Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangte, weil durch die wegen Mißhandlung eines Untergebenen in Idealkonkurrenz ver- da ihm der Gesundheitszustand des Papstes Besorgnis einflößt, eine angebrachten Blechtafeln die Beleuchtung der Arbeitsräume von hängten Einzelstrafen und der gesamten Strafe aufgehoben wird Besprechung mit Dr. Mazzoni, der die von Dr. Zapponi auf fenile außen beeinträchtigt wurde. Wie unzweckmäßig und unhaltbar die und der Angeklagte der vorschriftswidrigen Behandlung eines Unter- Hepatisation der Lunge" gestellte Diagnose bestätigte und die von Anwendung des gesetzlichen Arbeiterschutzes nach der Zahl der in gebenen für schuldig erklärt, und wegen vorseßlicher Mißhandlung Dr. Zapponi eingeschlagene Behandlungsweise billigte. Der all­einem Betriebe beschäftigten Arbeiter ist, beweist wieder einmal der Züricher   Bericht. Die Behörden hatten den im eines Untergebenen mit tötlichem Ausgange zu zwei Jahren und gemeine Zustand des Papstes ist in Anbetracht seines Alters ernst, Kanton vorhandenen vier Hadersortierereien den Auftrag fieben Tagen Feftungshaft verurteilt wird. Zwei Monate und sieben für den Augenblick aber nicht beunruhigend. Rom  , 5. Juli, 6 Uhr abends. Die Umgebung des Vatikans und gegeben gegen bie äußerst schädliche Staubentwicklung Tage sind durch die Untersuchungshaft für verbüßt zu erachten. der Petersplay zeigen das gewöhnliche Aussehen, nur sieht man, Staubabfangungen an den Sortiertischen anzubringen. Daraufhin Die zweite Instanz hat also, wie man voraussah, den instruktions- daß zahlreiche Kardinäle und andre tirchliche Würdenträger sich nach reducierte einer der Geschäftsinhaber die Zahl seiner Arbeiter und gemäßen militärischen Mord erheblich milder beurteilt; in der ersten dem Vatikan   begeben, unter ihnen die Kardinäle Serafino Vannutelli  , Fieß sich von der Fabritliste streichen. Nun tann er thun und lassen, Instanz wurde er zu vier Jahren Gefängnis verurteilt! Gotti und Di Pietro, Kardinal- Staatssekretär Rampolla   benach was er will, feine Behörde kümmert sich darum. Für die Streifvergehen. Im November vorigen Jahres wurde in der richtigte heute vormittag bas Heilige Kollegium vom Zustande des Arbeiterinnen ist aber selbstverständlich der schädliche Staub Fabrit von Wolter hierselbst, Müllerstraße, gestreift; der Streit hatte Bapstes. Der Kardinal- Stämmerer Dreglia begab sich um 11 Uhr nach in dem reducierten Betriebe genau fo gesundheitsgefährlich wie in bem größeren, dem Fabritgefeße unterstellten Betriebe, in der Maßregelung einiger Arbeiter seinen Grund. Die übrigen dem Batikan und blieb eine Stunde: um 4 Uhr nachmittags erschien wie in dem größeren, dem Fabritgefeße unterſtellten Betriebe. Arbeiter Wolters erklärten sich mit den Gemaßregelten solidarisch er dort aufs neue und verweilt noch daselbst. Mit diesem Vorgang im Stanton Zürich stimmt auch überein, was und verlangten deren Einstellung. Als die Firma dieses Verlangen Kommunion. Für alle Stirchen find Gebete angeordnet. Die Schwäche Rom  , 5. Juli, 11 Uhr abends. Der Papst empfing die aus dem Kanton Solothurn   gemeldet wird: Die anbefohlenen Schuhvorrichtungen wurden überall- wenn auch oft nur zögernd ablehnte, brach der Streit aus. Dem Angeklagten, Former 28 ifchte, im Befinden des Papstes hat bedeutend zugenommen. wurde nun zur Last gelegt, den Lehrling Pritschow durch Ehrverletzung und nach mehrmaligen Mahnungen erstellt. Kleine Geschäfte halten thätliches Anrempeln auf offener Straße zu bestimmen versucht der Papst sich in einen Lehnstuhl tragen, in welchem er noch saß, Rom  , 6. Juli, nachmittags 5 Uhr. Gegen Tagesanbruch ließ folche Schußvorrichtungen nicht selten für überflüssig und unpraktisch zu haben, an einer Verabredung zum Behufe der Erlangung günstiger als um 81%, Uhr die Aerzte Dr. Lapponi und Dr. Mazzoni erschienen. und fügen sich daher den Anordnungen der Behörden nur widertvillig; Lohnbedingungen teilzunehmen, und zugleich damit groben Unfug Die leichte Besserung hielt im Laufe des Tages an. Indessen ist die bie großen Fabriken dagegen sind sofort bereit, den diesbezüglichen verübt zu haben. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten weisungen nachzukommen." Sehr finnenfällig zeigen sich in diesen legungen die Nachteile der kleinen, tapitalschwachen Unternehmungen legten sowohl der Staatsanwalt als auch der Angeklagte Berufung bericht lautet: Heute abend machen sich deutliche Anzeichen allgemeiner Rom  , 6. Juli. Der heute abend 8 Uhr veröffentlichte Krankheits­amtlichen, ohne bestimmte tendenziöse Absichten gemachten Dar nur wegen groben Unfugs zu 3 M. Geldstrafe. Gegen dieses Urteil Gefahr bei weitem noch nicht entfernt. für die Arbeiter gegenüber den großen kapitalfräftigen, die für ein. Die Beweisaufnahme ergab, wie in erster Instanz, daß An­befriedigenden Arbeiterschutz die nötigen Mittel aufwenden können. geklagter den Pritschow, als er bei diesem vorüberging, angerempelt. Kräfte- Abnahme bemerkbar. Die Atmung ist häufiger und ober­In Bezug auf das Unfallwesen wird immer wieder von Pritschow faßte dieses Anrempeln als ein absichtliches auf. Er flächlich. Der Puls ist klein und zuweilen nicht fühlbar. Die Temperatur ist andauernd unter normal. Die geistigen Kräfte sind Mißständen berichtet, die au die Pflichtversäumnis von Unter- meinte, Wischte habe dies aus Aerger darüber gethan, daß er nehmern wie von Behörden zurückzuführen sind. Die Anzeigen werden Beuge weiter bei Wolter arbeitete. Der Staatsanwalt beantragte ungetrübt. gez. Lapponi  . Mazzoni. nehmern wie von Behörden zurückzuführen sind. Die Anzeigen werden Berurteilung des Angeklagten wegen Bergehens gegen§ 153 und Rom  , 6. Juli.  ( W. T. B.) Die Aerzte des Papstes haben, nach­gar nicht oder verspätet gemacht, die Protokolle manchmal mangel- Nötigung. Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Heinemann dem von ihnen zunehmender Kräfteverfall festgestellt worden ist, fast haft ausgeführt, oder die Lohnabzüge find höher als zulässig ist plädierte auf Freisprechung. Von einer Nötigung könne keine Rede alle Hoffnung aufgegeben, daß der Papst die Krisis überstehen könne. ferner werden die Entschädigungen an verletzte Arbeiter gar oft in fein, da Angeklagter dem Britschow nur feinen Unmut Die Nahrungsaufnahme ist völlig ungenügend und die Herzthätigkeit, die ungenügendem Maße entrichtet und so die Opfer der Arbeit von barüber ausgedrückt habe, daß diefer bei Wolter weiterarbeitete. auszusetzen droht, wird nur durch Steizmittel aufrecht erhalten. Der dividendenhungrigen Aftionären der Unfallversicherungs- Gesellschaften auch noch um die ihnen zustehenden Summen betrogen. Die Daß er ihn durch den Stoß habe nötigen wollen, fich dem Streit Zustand der Lunge ist unverändert, doch glaubt man, daß der Papst Regierungen verschiedener Kantone lassen sich die Wahrnehmung anzuschließen, dafür fehle es an jedem Anhalt, da Wischte kein Wort die Nacht überleben wird. Der Papst hat fast den ganzen Tag im der Arbeiterinteressen bei der Erledigung von Unfallsachen ernstlich zu Pritschow gesagt habe. Aus diesem Grunde sei auch von der Lehnstuhl zugebracht, weil ihm fizend das Atmen leichter wird. Anwendung des§ 158 teine Rede, der übrigens deshalb schon aus­angelegen sein. In Basel   hat der socialdemokratische Regierungsrat scheide, weil der Streit nicht die Erlangung günstiger Lohn- und Wullschleger gegenüber der Vergewaltigung der Verletzten burch sondern

die volle Freiheit der Aerztewahl haben.

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betraf. Grober liege vor, da sich das Anrempeln

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Loubet in England.

die intereffterten Aerzte der Unfallversicherungs Geſellſchaften burch Betheitsbedingungen finden die Ginſtellung gemaßregelter Arbeiter Letzte Nachrichten und Depefchen. einen besonderen Erlaß festgestellt, daß die Arbeiter in allen Fällen gegen die ganz bestimmte Person des Pritschow, über den Aus Dortmund   wird der Franff. 8tg." berichtet: Durch einen Arbeitsbedingungen, die nicht entsprechend den Vor- Wischke ärgerlich war, richtete, nicht gegen das Publikum in zu früh losgehenden Sprengschuß wurden auf Zeche Margarete" schriften des Fabrifgesetzes den Arbeitern zur Meinungsäußerung vor seiner Allgemeinheit. Höchstens tomme Beleidigung in Frage. Wegen zwei Bergleute tödlich und einer leichter verlegt. gelegt worden find, wurden von den Behörden nicht genehmigt, son- dieser aber fei Strafantrag nicht gestellt. Das Gericht erkannte auf Freisprechung, indem es an­bern an die betreffenden Unternehmer zur Erfüllung der gefeßlichen uahm, daß Wischte einmal den Angeklagten zu keiner Handlung oder Bestimmung zurückgeschickt. Die Luzerner   Regierung erklärte die Unterlassung habe nötigen wollen. Damit falle die Anwendung des Aufnahme von Bestimmungen in die Arbeitsordnung über das Ber  -$ 153 der Gewerbe- Ordnung und die nötigung. Auch betraf der Streit nicht halten der Arbeiter außerhalb der Fabrik für unzulässig, weil sie bie Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen. Deshalb nur die Verhältnisse in der Fabrit zu regeln hat. Im Gegensatz zu der von der Züricher   Regierung seit Jahren sei ebenfalls ber§ 158 nicht zur Anwendung zu bringen. Grober geübten und bewährten Braris, lle berzeitbewilligungen Unfug liege nicht vor. Mithin sei der Angeklagte freizusprechen. nur auf die Dauer eines Monats und nur für eine Stunde täglich zu Die Berliner   ärztliche Korrespondenz" des Dr. Joachim hatte gewähren, giebt es immer noch einige rückständige Regierungen, die sich in ihrer Nr. 25 darüber aufgeregt, daß die Aerzte Dr. Curt liche Einrichtungen gegründet und hätten das gleiche Bestreben, den folche Bewilligungen bis zu drei Monaten und bis zu drei Stunden Freudenberg und Dr. Paul Bernstein sowie noch zwei andre Mediziner Frieden zu erhalten. Ihr Einvernehmen nüße nicht nur ihnen selbst, einen auch vom Naturheilkundigen Mag Canis und ver- fondern auch dem Fortschritt der Civilisation und der Wohlfahrt der *) Verlag von H. N. Sauerländer u. Cie in Aarau  . Preis 1,80 M. fchiedenen andren Leuten unterschriebenen Aufruf mitunterzeichnet| Menschheit. Verantwort.Redakteur: Carl Leid   in Berlin   Infesterteil verantwortlich: 25. Glocke in Berlin  . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdruckerei u. Berlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW. Hierzu 1 Beilage u.Unterhaltungsblatt

Dover, 6. Juli.  ( W. T. B.) In einer Ertviderung auf die Bes grüßungsansprache des Mayors führte Babie ebenswürdige Präsident Loubet   aus, Ginladung des Königs und bringe dem großen Nachbarbolte einen er tomme im Namen Frankreichs   und auf Einladung des Königs und bringe dem großen Nachbarvolle einen öffentlichen Freundschaftsbeweis. England und Frankreich   hätten nicht allein Interessengründe, um zusammenzugehen und zu einer Verstän­digung zu gelangen; beide Länder hätten auch ihre Wohlfahrt auf freiheit­