Nr. 156. 20. Jahrgang.
,, Schlimmer als die Wilden."
des am
Mittwoch, 8. Juli 1903.
Sachsen bezeichnen sich nicht als christliche Gemeinden. Die andren Paragraphen strenge Bestrafung eintreten zu lassen, denn es ist im freireligiösen Gemeinden feien aber sämtlich christliche Gemeinden. Gefeß nur Gefängnisstrafe vorgesehen; Geldstrafen sind vollständig Ihre Angehörigen laffen zumeist ihre Kinder taufen. Die Frei- ausgeschlossen. Ich beantrage danach gegen Rohrum 9 Monate und religiösen haben allerdings keine Glaubenslehren. Sie glauben 2 Wochen, gegen Johannes Hammer 11 Monate und 2 Wochen, gegen auch nicht an einen persönlichen Gott. Sie haben von der Gottheit Beck 9 Monate und 2 Wochen, gegen Michael Arnold 7 Monate und eine höhere Auffassung, als daß sie an einen individualisierten Gott 2 Wochen, gegen Gruber 7 Monate und 2 Wochen, gegen Schick, glauben könnten. Sie verehren Gott als etwas Universelles. Die Erbreich, Jakob Hammer, Brandt, Schwalbach und Grober je Individualität sei immer ein Teilbegriff, die Freireligiösen haben 6 Monate und 2 Wochen, gegen alle andren Angeklagten je 3 Monate aber eine höhere Auffassung von dem Wesen Gottes. In diesem Gefängnis. Ich beantrage außerdem, den Angeklagten die Kosten Sinne werden auch die Andachten der Freireligiösen abgehalten. des Verfahrens aufzuerlegen und auf Grund des§ 200 des StrafDer folgende Zeuge ist der Weingutsbesitzer Sommer- Gau- Gesetzbuches dem Freiherrn von Zucco- Cuccagna auf Kosten der AnBickelheim: Er habe den Prediger Freiherrn v. Zucco- Cuccagna geklagten die Publitationsbefugnis zuzugestehen. auf dem Bahnhof in Bickelheim abgeholt. Zufällig war auch der nengewählte Bürgermeister Hammer von Gau- Bickelheim auf dem Bahnhof. Dieser sagte, auf den Freiherrn v. Zucco- Cuccagna deutend:" Da ist der Kerl in Lebensgröße, diesmal geht es aber nicht so ruhig ab wie das lekte Mal."
Es wird sodann eine Reihe von Zeugen, zumeist Leidtragende, vernommen. Diese bestätigen im wesentlichen die Bekundung des Freiherrn v. Zucco; die Menge habe gerufen: " Solch' roter Spizbube, roter Hund, roter Saufer!!"" Der Kerl hätte die Rede auch bei den Juden halten können!" „ Er hat seinen katholischen Glauben abgeschworen, weil er eine Frau haben wollte. Nun macht er noch allerlei Hokuspokus und beleidigt noch obendrein unfren Kaiser!"" Hinaus mit dem Kerl!
Werft ihn ins Grab!"
Der Vertreter des Nebenklägers, Justizrat Gör3, schließt sich den Ausführungen des Staatsanwalts im wesentlichen an.
Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Schmitt:
Der bereits gestern von uns kurz erwähnte, aber noch eine ausführlichere Wiedergabe verdienende Prozeß wegen 27. Dezember 1902 in Gau- Bidelheim stattgefundenen FriedhofStandals wurde am Freitag und Sonnabend vor der zweiten Straffammer des Großh. Landgerichts in Mainz verhandelt. Angeklagt find 19 Bewohner von Gau- Bickelheim , weil sie eine von dem Prediger der Mainzer freireligiösen Gemeinde, Freiherrn v. Zucco- Cuccagna, vollzogene Beerdigung durch Lärmen, Thätlichteiten, Beschimpfungen, Bedrohungen usw. gestört haben sollen. Die Angeklagten find: 1. Maurer Franz Lohrum, 2. Ackersmann Johannes Hammer, 3. Landwirt Wilhelm Beck, 4. Hilfsbriefträger Michael Arnold, 5. Tagelöhner Heinrich Schick, 6. Ackersmann Jakob Gruber, 7. Ackersmann Jakob Erbreich, 8. Landwirt Ich habe wohl kaum nötig, hervorzuheben, daß ich, der ich derHeinrich Schröder, 9. Landwirt Paul Weis, 10. Landwirt Jakob selben Religionsgemeinschaft angehöre wie die Angeklagten, es ganz Hammer, 11. Landwirt Heinrich Schwalbach, 12. Landwirt Franz unendlich bedauere, daß sich dieselben zu solchen Ausschreitungen Brandt, 13. Makler Philipp Grober, 14. Backofenbauer Peter Haas, haben hinreißen lassen. Ich bin entfernt, die Handlungen der An15. Nüfer Heinrich Brandt, 16. Ackerbursche Johannes Arnold, geflagten irgendwie zu rechtfertigen, im Gegenteil, ich verurteile sie 17. Dienstknecht Wendel Hilsdorf, 18. Landwirt Peter Paul aufs schärfste. Andrerseits ist doch aber nicht zu leugnen, daß der Schnobel, 19. Tagelöhner Philipp Frondorf. Die Angeklagten, die Herr Nebenkläger die Angeklagten geradezu provoziert hat. Ich bin, sich im Alter von 17 bis 60 Jahren befinden, find sämtlich in Gauim Gegensatz zu dem Herrn Vertreter des Nebenklägers, der Meinung, Nach Verlesung des Anklagebeschlusses bemerkt auf Befragen Herr von Zucco- Cuccagna hätte die Vornahme der Leichenfeier ablehnen müssen, zumal er gar nicht dazu berechtigt des Vorsitzenden der erste Angeklagte Maurer Franz Lohrum: Er Jakob Hammer habe versucht, ein eisernes Kreuz, das an einem to a r. Er wäre aber auch verpflichtet gewesen, in seinen Ausbestreite, sich strafbar gemacht zu haben. Er habe sich lediglich auf alten Grabe stand, auszureißen, das Kreuz stand jedoch so fest, daß führungen etwas vorsichtiger zu sein. Er hätte sich sagen den Standpunkt des Kaisers gestellt, der im vorigen Sommer in es nicht auszureißen war; er habe aber das Kreuz gelockert. müssen, daß er durch seine Rede die religiösen Gefühle der seiner Aachener Rede erklärte: Es habe niemand das Recht, die Ackersmann Bertram bekundet: Es sei im Dorfe gesagt Andersgläubigen verlebe. Im übrigen machte der katholische Kirche , ihre Einrichtungen und Gebräuche zu beschimpfen. worden:„ Wenn der rote Kerl wieder kommt, dann giebt's Nebenkläger in seiner Leichenrede die Bemerkung, daß die Zeit der Freiherr v. Zucco habe das aber bei einer Beerdigung, die er im et to a 3."" Die Zeugen bezeichnen eine Reihe der Angeklagten als Scheiterhaufen vorüber sei. Dadurch hat der Nebenkläger die Leute August v. J. in Gau- Bickelheim vollzogen, gethan. Als er hörte, Hauptfrawallmacher und verneinen die Frage des Vorsitzenden, ob geradezu provoziert und beleidigt und eine Kompensation dürfte sich daß am dritten Weihnachtsfeiertag derselbe Prediger wiederum in Gau- Bickelheim eine Leichenrede halten werde, sei er nach dem Freiherr v. Zucco- Cuccagna die christliche Religion beschimpft habe. zum mindesten empfehlen. Die§§ 166 und 167 fönnen nicht zur Friedhof gegangen, um zu hören, ob der Mann etwa wiederum geklagten Lohrum, Johann Hammer und Wilhelm Beck als die freireligiösen Predigers können unmöglich als gottesdienstliche Handdie katholische Kirche beschimpfen werde, so daß man den Mann zur jenigen, die gerufen haben:" Werft den roten Sauteri, lungen im Sinne des Gesezes angesehen werden. Eine GottesAnzeige bringen könnte. Als nun der Prediger wieder den katholi- den roten Hund, den Socialdemokraten ins verehrung kann nur von den Religionsgesellschaften vorgenommen schen Glauben angriff, habe er Pfui gerufen. Vors. Haben Sie nicht auch gerufen:" Der Mann gehört auf den Schindkarren!" Grab." Diese drei haben auch den Prediger mit werden, die auf monotheistischem Standpunkt stehen, nicht aber von einer Religionsgemeinschaft, die nicht einen persönlichen Gott, sondern Angel.: Nein, das habe ich nicht gerufen. Ich habe allerDie erwähnten drei Angeklagten bezeichnen das als Un- nur eine universelle Gottheit anerkennt. Eine solche Religions dings gerufen:" Der Mann straft die Worte des Kaisers Lügen." wahrheit. gemeinschaft kann unmöglich auf den Schutz der§§ 166 und 167 des Vors. Haben Sie den Prediger nicht auch bedroht?- Angel.: Auf wiederholten ausdrücklichen Vorhalt des Vorfizenden be- Straf- Gesetzbuchs Anspruch erheben. Nicht die Angeklagten, sondern Das habe ich nicht gethan. merkt jedoch der Zeuge, daß er seine Bekundung vollständig aufrecht Herr v. Cuccagna hat in Gau- Bickelheim den religiösen Frieden ge= halte. stört. Wäre Herr v. Cuccagna nicht nach Gau- Bickelheim gekommen, Landwirt Jakob Bed: Er sei bei der Beerdigung am 27. De- dann lebte die dortige Bevölkerung noch heute in Ruhe und Frieden zember unter dem Sängerchor gewesen. Als der Prediger seine und dann säßen diese 19 Leute nicht hier auf der Anklagebant. Herr Rede begann, sei ein furchtbarer Standal entstanden. Die Menge v. Cuccagna wußte, daß die Leute in Gau- Bickelheim sich schon durch schrie:" Pfui, fui. Wir sind katholische Christen, das gehört nicht seine früheren Leichenreden in ihren religiösen Empfindungen verletzt hierher." Noter Hund, roter Schuft, bleib doch in Mainz ! Schmeißt gefühlt haben, er mußte zum mindesten vorsichtiger sein und durfte doch den Kerl ins Grabl" Ganz besonders hervorgethan haben sich nicht außer acht laffen, daß er nicht vor gebildeten Leuten spreche. die Angeklagten Lohrum, Johannes Hammer, Wilhelm Beck, Schick usw. Lohrum habe gerufen: ,, Er beleidigt unfren Kaiser!"
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haben.
Der zweite Angeklagte, Adersmann Johannes Hammer, äußert sich in ähnlicher Weise und bestreitet, ein Kreuz ausgeriffen und den Prediger mit dem Verbrechen des Totschlages bedroht zu Der dritte Angeklagte, Landwirt Wilhelm Bed, und auch der vierte Angeklagte, Hilfsbriefträger Michael Arnold, schließen sich den Ausführungen dieses Angeklagten im wesentlichen an. Sie geben zu, fui" gerufen, aber niemand beschimpft oder bedroht zu haben. Sie bestreiten auch, den Plan gefaßt zu haben, die Beerdigungsfeier zu stören.
In ähnlicher Weise äußern sich die Angeklagten Heinrich Schick, Ackersmann Jakob Gruber, Ackersmann Jakob Erb= reich, Landwirt Heinrich Schröder.
Der erste Zeuge ist der Prediger der Mainzer freireligiösen Gemeinde, Freiherr v. Bucco- Cuccagna,
ein fleiner Herr von 42 Jahren.
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Der Zeuge befundet: Als er am 27. Dezember 1902 nach GauBidelheim fam, habe er zunächst im Trauerhaue eine kurze Andacht gehalten, alsdann habe sich der Leichenzug in Bewegung gefeßt. Nachdem der Leichenzug auf dem Friedhof antam, sei zunächst ein Lied gesungen worden. Alsdann habe er seine Rede zu halten begonnen. Bors: Herr Prediger, sind Sie nicht, als Sie Herr Sommer vom Bahnhof abholte, von diesem gewarnt worden, dies mal etwas vorsichtig zu sein, da das Gerücht umgehe: Die Leichen feier werde nicht so ruhig verlaufen, wie das vorige Mal? 3euge: Herr Sommer hat allerdings eine ähnliche Aeußerung gethan. Ich stehe aber auf dem Standpunkt, daß ich keinerlei Nüdfichten zu nehmen, sondern nur notwendig habe, mich im Rahmen des Gesezes zu halten. Ich habe meine Rede etwa mit den Worten begonnen: Gerade zur Zeit, da das Fest der Liebe gefeiert wird und Freude in jedem Hause einkehrt, ist eine Familie dieses Ortes von tiefem Schmerze und Trauer betroffen; sie hat ihr geliebtes Oberhaupt verloren. Aber gerade wie der Gläubige in der Hoffnung auf ein ewiges Jenseits seinen Trost findet, bietet dem modernen, auf dem Boden der naturwissenschaftlichen Weltanschauung stehenden Menschen Trost und Ermutigung der Gedanke an die Ewigkeit des Diesseits.
In diesem Augenblick begann ein furchtbarer Lärm, so daß ich am Weitersprechen verhindert war. Es fiel mir schon von vornherein auf, daß eine große Anzahl Leute in Werktagskleidung das Grab umstanden. Ich fuhr alsdann fort: Wir teilen nicht die Anschauungen der alttestamentarischen Welt, wir erkennen die Lehre von der Furcht nicht an. Wir stehen geistig auf einem höheren Standpunkte. Wir glauben nicht an einen Gott, vor dem wir uns zu fürchten haben, sondern an ein erhabenes, universelles Wesen, an den Gott der allumfassenden Menschenliebe.
Erdschollen beworfen.
Lohrum habe auch den Prediger mit Erdschollen beworfen. Bors. Hat er den Prediger auch getroffen? 3euge: Jawohl.
Vors. Hat Lohrum mehrfach geworfen? 3euge: Jawohl.
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Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Billhardt sucht ebenfalls in längerer Rede den Nachweis zu führen, daß der Nebenkläger durch sein ganzes Verhalten das bedauerliche Vorkommnis verschuldet habe und daß den einzelnen Angeklagten ihre Handlungen nicht genügend nachgewiesen seien.
Nach etwa einstündiger Beratung des Gerichtshofes verkündet der Vorsitzende Landgerichts- Direktor Zimmermann folgendes
Urteil:
Die Bernehmung der Dienstmagd Maria Bamberger ge- Der Gerichtshof hat durch die Verhandlung für festgestellt ftaltet sich sehr dramatisch. Die Zeugin bekundet: Johann Hammer erachtet, daß bei der von dem Nebenkläger auf dem inter= habe gerufen:" Roter Sauterl, wenn Du nicht aufhörst, dann betonfeffionellen Friedhof in Gau- Bickelheim vollzogenen Bekommst Du eins über den Kopf oder auf den Kopf." Ferner habe erdigung des Besizers Michael beschimpfender Unfug an Hammer geschrieen: Kerl, mach's Buch zu, Du kannst ja gar nicht einem zu gottesdienstlichen Handlungen be= mehr predigen, Du hast es schon verlernt." Der Angeklagte Erb- stimmten Orte verübt worden ist. Es liegt mithin eine reich habe gebrüllt: Roter Hund, Seligmacher, merft Verlegung des§ 166 des Straf- Gesetzbuches vor. Eine Verlegung ihn ins Grab!" Schon mehrere Tage vor der Beerdigung sei des§ 167 des Straf- Gesetzbuches hat der Gerichtshof nicht für vorim Dorfe erzählt worden: Wenn der rote Prediger aus Mainz liegend erachtet, weil er nicht der Ansicht ist, daß die Störung einer wieder in Gau- Bickelheim predigt, dann wird er mit Erdschollen gottesdienstlichen Handlung stattgefunden hat. Auch eine Bedrohung beworfen. und Beleidigung hat der Gerichtshof nicht für nachgewiesen erachtet. Landwirt Nikolaus Hammer macht ähnliche Bekundungen: Ebenso ist in der Verhinderung des Aufwerfens der drei Handvoll Erde Die Angeklagten haben sich alle an dem Standal beteiligt. in das Grab nicht eine Störung der religiösen Handlung erblickt worden. Landwirt Jakob Bollmann: Die Menge habe gerufen: Das Ausreißen des Kreuzes und Aufheben des Pfahles ist nicht für Roter Hund, rote Canaille, roter Spizbube, halt's Maul, sonst genügend nachgewiesen erachtet worden. bekommst Du was drauf." Besonders habe sich der Angeklagte auf Grund der§§ 167, 168 und 241 und 185 des Straf- GefeßDer Gerichtshof hat also Schröder hervorgethan. buches alle Angeflagten freigesprochen. Vollständig freis gesprochen sind die Angeklagten Schröder, Heinrich Brandt, Johannes Arnold und Frondorf, da deren Schuld nicht genügend nachgewiesen. Bei der Strafzumessung der 15 andren Angeklagten hat der Gerichtshof die Art der Teilnahme an dem Spektakel und die Vorstrafen de einzelnen Angeklagten in Betracht gezogen. Im § 166 des Straf- Gesetzbuchs verurteilt: Lohrum zu 3 Monaten, Namen des Großherzogs hat daher der Gerichtshof auf Grund des Johann Hammer und Beck zu je 3 Monaten, Gruber zu 2 Monaten, Michael Arnold, Schick und Erbreich zu je 3 Wochen, Franz Brandi und Grober zu je 2 Wochen, Schwalbach und Haas zu je 1 Woche, Schnobel zu 5 Tagen, Hilsdorf zu 3 Tagen Gefängnis. Soweit Freisprechung erfolgt ist, sind die Kosten des Verfahrens der Staatsfasse, soweit Verurteilung erfolgt ist, den Angeklagten auferlegt.
Sehr eingehende Bekundungen macht Landwirtin Frau Rollmann.
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Als der Prediger zu sprechen begann, da entstand fofort ein furchtbarer Lärm. Die Menge schrie Hurra! Bravo! Pfui! Du roter Saufer!, Du roter Spitzbub', Du Schuft, Du roter Lump, wir Dich tot." Der Prediger wurde von oben bis unten mit ErdWeiberverräter, H... Kerl, halt Deine Schnauze, sonst schlagen fchollen beworfen. Die Menge schrie:„ Wir sind Katholiken und wollen Katholiken bleiben, wir brauchen solch' roten Prediger- Kerl nicht, der unire Religion beschimpft."
Danach wird eine Reihe
Entlastungszeugen
betreffs der einzelnen Angeklagten vernommen. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob sie auch Bfui gerufen beziv. sich an dem Spektakel beteiligt haben, berweigern die meisten dieser 3eugen die Antwort. Einige Zeugen geben zu, an dem Spektakel teilgenommen zu haben. Diese Zeugen werden nicht vereidigt.
Gendarm Haas:
Staatsanwalt Dr. Bernhards:
Aus der Frauenbewegung.
Kirchliches Frauenftimmrecht in Norwegen . Der norwegische Staatsrat hat am 1. Juli die Bestimmung erlassen, daß alle der Staatskirche angehörenden über 25 Jahre alten Männer und Frauen in den Gemeindeversammlungen Stimmrecht haben sollen. Bisher hatten nur Familienväter dieses Stimmrecht.
Briefkaften der Redaktion.
A. W. Im Jahre 1861. Klara 100. Im Jahre 1900. Juriftifcher Ceil.
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2. M. 9. 1. Sie müssen, falls nichts andres vereinbart ist, in Ihrem Falle zur Anprobe zur Schneiderin gehen. 2. Sehen Sie eine Frist von brei Tagen zur Herstellung des Gewandes, drohen Sie an, daß Sie, wenn Die Vorkommnisse sind für unser kulturelles Zeitalter tief abermals das Kleid nicht paßt, es nicht abnehmen und Schadensersak verLangendreer. Eine Be beschämend. Man sollte es nicht für möglich halten, daß im langen und führen Sie Ihre Drohung aus. zwanzigsten Jahrhundert, das ebenso wie das neunzehnte mit strafung ist möglich, aber unwahrscheinlich. Stellen Sie unter Beweis, daß Sie wiederholt unbehelligt in gleicher Weise geregelt hatten. 8203. Stolz das Jahrhundert der religiösen Toleranz 3 und 4: Nein, O. 6. 37. Sie können Teilung verlangen: die genannt wird, solche Dinge passieren konnten. Durch die Beweis- 1500 M. gehören zur Nachlaßmasse. Der Mutter steht ein Viertel des Nachaufnahme ist zweifellos festgestellt, daß die Störung der laffes zu. Mieter Mieter 1000. Sehen Sie nach, ob im Vertrage steht, daß Leichenfeier geplant war. Dafür spricht schon, daß, für den Fall der Verlegung der Hausordnung dem Vermieter ein Ermissionsals der Bürgermeister Kandidat Hammer den Freiherrn recht zustehe. Ist das der Fall, so kann der Wirt eine Ermissionsllage verb. Zucco auf dem Bahnhof in Gau- Bickelheim erblickte, die Besuchen. Es ist aber unwahrscheinlich, wenngleich nicht unmöglich, daß das merkung machte:" Da ist er in Lebensgröße, diesmal wird es Gericht in dem Jahre lang geduldeten Spielen der Kinder einen belästigenden, unnötigen Aufenthalt auf dem Hof erblickt. Orts aber nicht so ruhig abgehen, wie das vorige Mal." Krankenkaffe. Beide Fragen find zu bejahen... 90. Nein. Witterungsübersicht vom 7. Juli 1903, morgens 8 Uhr.
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Bei diesen Worten begann der Lärm mit noch größerer Heftigteit. Ich versuchte meine Rede fortzusehen und sagte: Die wahre Religion ist nicht der innere Glaube, sondern die That gegen seine Nebenmenschen. Die wahre Religion äußert sich in der Bethätigung der Nächstenliebe. Es ist höchst bedauerlich, daß noch vielfach reEr sei auf den Friedhof von Leuten mit der Mitteilung geligiöser Fanatismus besteht. Glücklicherweise ist aber die Zeit des rufen worden: Auf dem Gemeindefriedhof sei ein furchtbarer Scheiterhaufens vorüber. Wir haben Religions- und Glaubens- Standal, die Menge beschimpfe den Prediger und freiheit. In diesem Augenblick brach der Standal von neuem mit drohe, denselben tot zu schlagen. Er sei daraufhin größerer Heftigkeit los. Es wurde Pfui geschrieen, ich wurde mit auf den Kirchhof geeilt. Der Prediger habe sich unter seinen Schutz Erdschollen beworfen. Ein Mann rief: Im Namen des Kaisers begeben und habe ihm gesagt, daß er mit Erdschollen beworfen verbiete ich Ihnen, weiter zu sprechen. Ein Mann trat mir mit geworden sei. Die Kleidung des Predigers wies ballter Faust entgegen und drohte, mich zu schlagen. Er hob auch deutlich die Spuren von Erdschollen auf. einen Gegenstand auf, mit dem er mich zu schlagen drohte. wurde gerufen:„ Schmeißt doch den Kerl ins Grab. "" Hinaus mit dem roten Sauferl."„ Das beste wäre, wir hängen den Kerl auf." Gottesleugner." Der Lärm wurde schließlich so groß, daß an eine Fortseßung der Rede nicht zu denken war. Ich wollte drei Hände voll Erde ins Grab werfen; da wurde ich von der Menge gestoßen und es wurde gerufen:„ Laß den Hokuspokus, Du roter Spihbub, Du roter Bankert!" Ich war schließlich genötigt, mich unter den Schutz des Gendarmen zu begeben. Bors Ms Sie auf dem Bahnhof in Gau- Bickelheim anfamen, da soll jemand gerufen haben:" Da ist der Kerl in Lebensgröße. Beuge: Das hat mir Herr Sommer erzählt, ich habe es nicht gehört. Auf Befragen des Staatsanwalts bemerkt der Zeuge noch: Ich bin genötigt, gegen sämtliche Angeklagte die Bestrafung zu Die freireligiösen Gemeinden Rheinhessens haben seit 1850 Stor- beantragen. Die Angeklagten Lohrum, Johannes Hammer und porationsrechte. Er sei 1898 als Prediger der freireligiösen Ge- Wilhelm Beck sind als die Rädelsführer anzusehen. Der Angeklagte meinde gewählt und von der Behörde bestätigt worden. Johannes Hammer hat außerdem den Versuch gemacht, ein Kreuz Auf Befragen des Verteidigers Rechtsanivalt Dr. Schmitt von einem Nebengrabe auszureißen, er hat jedenfalls das Kreuz gebemerkt der 3e uge: Die freireligiösen Gemeinden seien christ- lockert, er wird mithin auch auf Grund des§ 168 des Straf- Gesetzliche Religionsgemeinschaften. Als solche werden sie auch vom buches zu bestrafen sein. Johannes Hammer hat ferner den Versuch Staate bezeichnet. Alles übrige sei gegenstandslos. Die frei gemacht, einen Pfahl, auf dem der Sarg stand, zu erheben und gereligiösen Gemeinden führen offiziell den Namen: Freie christ- droht, den Prediger tot zu schlagen. Arnold, Johannes Hammer, Swinemde. 754 23 4wollig 16 Haparanda 761 D katholische Gemeinde. Die Moral der Christenheit sei auch die Schwalbach und Grober werden auch wegen Bedrohung auf Grund Hamburg 750 Moral der freireligiösen Gemeinden. Sie haben die Taufe, das des§ 241 des Straf- Gesetzbuches zu bestrafen sein. Bei der Straf- Berlin 755 SS29 Abendmahl, die Konfirmation, wenn auch nicht im Sinne der zumessung wird zu berücksichtigen sein, daß die Angeklagten Frantf.a.M. 758 SW gläubigen Christen, jedoch als Sinnbild. Der Taufatt sei das Sinnbild der Aufnahme in die Gemeinschaft der Freireligiösen; das Abendmahl das Sinnbild der sittlichen Reinheit. Nur die frei einen Unfug verübten, der seinesgleichen sucht. Der Gesetzgeber hat religiösen Gemeinden in Brandenburg , Bommern und Broving auch der Miren gehabt, wegen Verlegung der in Frage kommenden
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aus religiösem Fanatismus auf einem Friedhof, der selbst Wilden heilig ist,
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München 762 3
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Wetter
Temp. n. G.
5°. 4° R.
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Temp. n. T. St.
5° C. 4°
2wolfen! 12
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