Nr. 220. 20. Jahrgang.
Der Wahlkrawall in Laurahütte.
Kapulls dA- brisesVCMSE
Beuthen, 17. September 1903.
Der Vorsitzende erklärt die Beweisaufnahme für geschlossen und erteilt dem Staatsanwalt Fipper zur Anklagerede das Wort: Wenn man, sagt er, die Zeitungen in den letzten Tagen gelesen hat, könnte man glauben, daß hier ein sensationeller politischer Prozeß stattfindet. In der Verhandlung handelt es sich aber nicht darum, ob dieser oder jener Angeklagte dieser oder jener Partei angehört ob diese oder jene Partei den Krawall hervorgerufen hat. Wir haben uns deshalb hier von jeder Einmischung in die Politik zu enthalten. Der Thatbestand ist einfach folgender: Zu Sonntag, den 21. Juni, hat der Pfarrer Schwieder eine Versammlung für Centrumswähler angesagt. Jm Saale war der Gendarm Becker mit noch einem Beamten, draußen waren einige Beamte und vier Feuerwehrleute postiert. Im Saale war eine große Menschenmenge versammelt. Die Beamten begleiteten den Pfarrer in den Saal. Der Pfarrer forderte die anwesenden Nicht- Centrumsleute auf, den Saal zu verlassen. Da erhob sich ein Lärm und alle Versuche des Pfarrers, zu Wort zu kommen, waren vergeblich. Da erklärte der Pfarrer die Versammlung für geschlossen und forderte den Gendarm Beder auf, die Versammlung aufzulösen. Becker that dies und forderte die Menge wiederholt auf, den Saal zu verlassen. Dann ließ er die draußen stehenden Polizeibeamten hereintreten, um ihm bei Räumung des Saales zu helfen. Nun wurde die Menge herausgebracht und die Thüren wurden freigehalten. Auch die FeuerwehrLeute waren dabei behilflich, sie waren schon vor der Versammlung zur Unterstützung der Polizei von dem Amtsvorsteher hingeschickt worden. Nachdem ein großer Teil der Menge den Saal verlassen hatte, fiel es einem andren Teil der Leute gar nicht ein, aus dem Saal zu gehen. Becker notierte die einzelnen Personen, die sich dabei entfernten und nur ein einziger blieb zurück. Die Menge staute sich draußen an und da haben die Gendarmen Becker und Kynast die Menge aufgefordert, auseinander zu gehen, aber vergeblich. Becker. mußte nun den Mann im Saal, der nicht herausgehen wollte, verhaften. An der Thür riß sich der Verhaftete Tos und lief davon. Draußen wurde er angehalten und es gelang den Beamten, dem Verhafteten eine Handkette anzulegen. In demselben Augenblick fam auch die Menge und rief:" Laßt ihn nicht". Dann wurde der Arrestant den Beamten entrissen. Vorher schon, als die Versammlung aufgelöst wurde, wurde Feuer" gerufen. Der Brandmeister nahm an, daß wirklich Feuer entstanden wäre und ließ durch den Feuer
wehrmann Allarm blasen.
Es folgt die Schilderung der weiteren Vorgänge. Der Staatsanwalt ist der Ueberzeugung, daß der Aufruhr und Landfriedensbruch in dem Augenblick begonnen hat, wo sich die Menge auf die Beamten, welche den Gefangenen abfuhren wollten, stürzte. An andrer Stelle sprach der Staatsanwalt aus: Am Hüttenamt endlich blieb den Beamten nichts andres übrig, als zu thun, was sie längst hätten thun follen: von der Feuerwaffe Gebrauch zu machen.
Der Staatsanwalt erörtert nun die Schuldfrage und hält nur bier von ihnen für nichtschuldig. Eine große Zahl der Angeklagten hatte zugegeben, in den betreffenden Straßen furze Zeit gestanden oder durchgegangen zu sein. Das genügt für den Staatsanwalt: Er stellt dann fest, daß die Betreffenden wissen mußten, die Menge sei zu unerlaubtem Thun beisammen und habe durch Stehenbleiben
Central- Verband
Filiale Berlin . Am 17. d. M. berstarb unser Mitglied, der Töpfer
Ernst Heiland.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Sonntag, nachmittags 3 Uhr, auf dem Gethsemane- Kirchhof in Nieder- Schönhausen statt.
Um rege Beteiligung ersucht 196/13 Der Vorstand.
Am 18. Juli 1903 verftarb nach turzem, schwerem Krantenlager unfre innigft geliebte Tochter, Schwester, Braut und Schwägerin Mellita
im 28. Lebensjahre.
Dies zeigt statt besonderer Meldung an
namens der
1811b
trauernden Hinterbliebenen
A. Brandes.
Deutsche bakt Metallarbeiter- Gewerkschaft
Ortsverwaltung Berlin . Den Kollegen zur Nachricht, daß am 16. d. M. unser Mitglied, der Dreher
Emil Müller
im Alter von 36 Jahren an Blinddarmentzündung verstorben
ift.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonntag, den 20., nachm. 5 Uhr, von der Leichenhalle des Luisen- Kirchhofes, Fürstenbrunner Weg, aus statt. Rege Beteiligung erwartet 280/11 Die Ortsverwaltung.
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Deutschere Metallarbeiter Verband.
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( Verwaltungsstelle Berlin .) Die Beerdigung des Kollegen Bertrams
fand bereits am Sonnabend statt. 121/18 Die Ortsverwaltung.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme und die reichen Kranz spenden bei der Beerdigung meines lieben Mannes sagen wir allen Teilnehmern unsern tiefgefühlten Dant. Witwe Anna Pohlmann 26862 nebst Kindern.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher
Sellnahme und die reichen Stranz
Spenden bei der Beerdigung meiner lieben Frau sagen wir allen Teilnehmern, besonders dem Gesangverein Edelweiß I" unsern tiefgefühlten Dant.
26852
Albert Schaplin, nebst Kindern und Mutter, Waldemarstr. 74.
Verlag v. Max Richter, Berlin SO. 36. Soeben erschien: Preis 1 Mark ( auch d. alle Buchhandlg. erhältlich).
am Landfriedensbruch bezw. Aufruhr teilgenommen. Die unflarsten Aussagen der Angeklagten über das, was sie gesehen haben, genügen dem Staatsanwalt, um so zu argumentieren: Der Betreffende hat die Sprite oder dergleichen gesehen, also muß er da gestanden haben, also muß er gewußt haben, daß hier ettoas Unerlaubtes geschieht, also hat er sich am Landfriedensbruch bezw. Aufruhr beteiligt. Die meisten Angeklagten werden durch solche eignen Erklärungen belastet ein Teil dagegen durch alberne Renommistereien, denen einfach geglaubt wurde.
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gewiesen wird groben, ja sogar ganz groben Unfug verübt, aber feinen Aufruhr.
Die einzelnen Feuerwehrleute haben in ganz unsinniger Weise den Feuerlärm hervorgerufen. Sie haben gerade dadurch die Leute erbittert, Hunderte von Leuten herangelockt und dadurch die Ausschreitungen hervorgerufen. In dieser Beziehung sind diese Leute mehr schuldig als die Angeklagten. Dazu war doch die Feuerwehr nicht da, den Kravall unnük zu vergrößern. Diese Aufregung hat sich von der Feuerwehr auf die Menge übertragen. Das Zerschlagen eines Scheibenreftes ist auch Zerstörung einer Sache, denn So war die Aufregung angefacht und vergrößert von einer sagt der Staatsanwalt Stück hätte man noch ein kleineres Fenster ausfüllen tönnen! aus dem übrig gebliebenen Seite, welche nicht die der Angeklagten war. Rechtsanwalt Dr. Seyda: Typisch für die Nenommistereien ordneten, liegt kein Zeugnis vor. Da stützt sich der Staatsantvalt zuzuschreiben, daß er in das Ermittelungsverfahren hineingezogen Gegen Andreas Korfanth, den jüngeren Bruder des Abge- war der Fall Stochnioll. Durch seine Prahlereien hatte er sich selbst auf sein Geständnis", daß er 2 Minuten an einem Ort gestanden, wurde. Jetzt ist kein Zweifel mehr an seiner Unschuld.( Stochnioll wo nach Ansicht der Anklage schon der Aufruhr war. Er hatte gleich ist sogar während der Berhandlung aus der Haft entlassen worden.) gehen sollen, statt stehen zu bleiben." Schuldig nach seinen eignen Angaben 2 Minuten Er hat aber alle diese Beweise und Zeugen bei Beginn des Er2 Jahre Gefängnis! mittelungsverfahrens angegeben. Es war Pflicht der ErmittelungsVom alten Korfanth hält der Staatsanwalt für erwiesen, daß behörde, schon damals die Zeugen zu vernehmen. Stochnioll befindet er gerufen hat:" Jungens, laßt Euch nicht!" Und wieder doppelte sich zu Unrecht auf der Anklagebant. Bei diesem Angeklagten be= Logit: Aus den belastenden Worten ergiebt sich selbstverständlich, daß antrage ich der Staatstaffe die Kosten der Verteidigung aufzuerlegen. Korfanty den Zweck des Aufruhrs gekannt hat, daß er ihn gebilligt, Beugin hat erklärt, daß ihr die Schwester des Angeklagten Nietzsch Rechtsanwalt Steinih: Der Staatsanwalt behauptet: Eine gewollt hat, daß er an ihm bewußt teilgenommen hat! gesagt habe, der Nietzsch habe ihr erzählt, daß er einen Stein getragen babe. Das ist kein Beweis. Denn wenn man auch alles für wahr hält, weiß man noch immer nicht, we I che 3 Delift der Angeklagte eventuell begangen hat. Und wenn der Herr Staatsanwalt nan sagt: Nietzsch ist daraufhin des Aufruhrs und des Landfriedensbruchs fchuldig, so stützt sich eine solche Feststellung mehr auf Phantasie als auf Logit.
Nun ist durch einwandsfreie Zeugen festgestellt worden, daß der alte Mann etwa zu gleicher Zeit gesagt hat:" Es wäre beffer, wenn die Leute nach Hause gingen." Das ist aber felbstverständlich für den Staatsanwalt nichts besagend"," wertlos", ohne Belang". Selbstverständlich!.
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Nach der Mittagspause sezt der Staatsanwalt mit seinen Strafanträgen an:
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" Die Angeklagten sind teils minderjährig, teils noch nicht vorbestraft. Pfarrer Schwieder sagt, sie wären verleitet worden. Wenn das der Fall wäre, so würde es strafverschärfend wirken, da es auf einen organisierten Krawall schließen ließe, die Verhandlung hat aber für diese Annahme nichts ergeben." Strafverschärfend ist nach Ansicht des Staatsanwalts der starke berbrecherische Wille". Er betrachtet anscheinend die Angeklagten als eine zusammenhängende Masse, deren jedes Glied solidarisch für alle Thaten der andren haftet bei denen es nicht mehr beteiligt war. Der Staatsanwalt stellt seine Strafanträge, die bereits telegraphisch mitgeteilt und in unfrer Freitagsnummer veröffentlicht sind. Die Verteidiger bemühten sich nachzuweisen, daß einzelne Angeklagte in keiner Weise an den Strafthaten beteiligt waren. Im übrigen wurde für mildernde Umstände plaidiert. Nur einzelnes hiervon sei hervorgehoben. Rechtsanwalt Dr. Herrnstadt: Bezüglich der jugendlichen Angeklagten muß festgestellt werden, ob sie die zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforderliche Einsicht besaßen. Das ist in diesem Fall nicht so einfach, als sonst, wenn es sich um einen Diebstahl oder der gleichen handelt. Man thut den Jungens eine unverdiente Ehre an, wenn man gegen sie die Anklage wegen Aufruhrs und Landfriedens bruch erhebt. Es ist festgestellt worden, daß Hunderte von Leuten sich auf der Straße bewegt haben, da und dort gestanden haben. Es find ehrenwerte Zeugen aufgetreten, die auf den Straßen waren. Wenn folche Leute nicht die Einsicht besaßen, daß sie sich ebent. strafbar machen da sollen es diese 13, 14 und 16jährigen Jungen wissen?
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Die Jungen haben soweit ihnen etwas Strafbares nach
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Der Dolmetscher übersetzt die Anträge der Staatsanwalts fchaft und der Verteidiger. Aber nur die formellen Anträge mehr schreibt die Prozeßordnung nicht vor. Die Angeklagten, welche nur polnisch sprechen, wissen gar nicht, was der Staatsanwalt gegen sie gesagt hat. Nach kurzen Erklärungen einiger Angeklagter wird die Verwie schon telegraphisch handlung geschlossen. Das Urteil wird am Sonnabend um 3 Uhr verkündet werden. mitgeteilt
Das Urteil lautet
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6 Angeklagte werden freigesprochen. wie uns ein Privattelegramm meldet-: Jahre Gefängnis, Czerner swei Jahre, fieben Monate, Schulz Rubit drei 2 Jahre, 7 Angeklagte, darunter Redakteur Wicif vom„ Gornos lazat" und Privatschreiber Solik zu je zwei Jahren, Kozlit 1% Jahre, 3'y Ika, Wawrosch gleichfalls. Drei Angeklagte je 15 Monate, drei Jugendliche und der alte Korfanty je 1 Jahr, 4 jugendliche und 3 erwachsene Angeklagte je 9 Monate, 6 Monate, 8 Angeklagte, darunter Jugendliche je 3 Monate, der der 63 jährige Warzecha 7 Monate, Jugendlicher Kuzma 12jährige Chudet 2 Monate, ein Angeklagter 6 Wochen, vier Angeklagte 2 Wochen. Im übrigen Geldstrafen für Uebertretung des Vereinsgesetzes. Woznika, Solnik, Andreas Korfanty, Wolny, Tarara wurden in Untersuchungshaft genommen. Nach Verkündung des Urteils brach vor dem Gerichtsgebäude ein herzserbrechendes lautes Jammern der Frauen der Angeklagten aus.
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