Nr. 259.
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Telegramm- Aoresse: ,, Socialdemokrat Berlin".
Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Stadtverwaltung in Preußen.
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Donnerstag, den 5. November 1903.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
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preußischen Städte wohl recht gute Staatsdiener, aber sicherlich keine auf den Kultusminister schlimm genug, daß eine preußische unabhängigen Kommunalbeamten sind.... So lange dieses absolute Stadtverwaltung auf diesen schwachen Trost angewiesen ist. Bestätigungsrecht der Regierung dauert, ist... an die Selbständig - Es gilt, Rechte zu erfämpfen und dieser Kampf feit und Unabhängigkeit der Städte absolut nicht zu denken." muß zunächst bei den Landtagswahlen aufgenommen werden! Wir begnügen uns mit dem bisher angeführten zur Charakteristik preußischer Stadtverwaltung, wir übergehen die vielfachen besonderen Chikanen, die mit der reichsgesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigung der Militäranwärter im städtischen Dienst in Preußen verbunden sind, wir übergehen den Umstand, daß die städtischen Beamten jeden Ranges der staatlichen Disciplinargewalt unterstehen, und wollent den preußischen Verhältnissen nur in ganz kurzen Zügen die Grundfäße der englischen Stadtverwaltung gegenüberstellen.
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Unfre deutschen Kommunalprogramme zerfallen im allgemeinen in zwei Teile, von denen der eine die Aufgaben umschreibt, die unsern Vertretern in dem städtischen Vertretungskörper selbst ob- Und doch giebt es noch wichtige Gebiete, die man in Preußen giebt es noch m Gebiete, die no liegen, während der andre die Forderungen bezüglich der Stadt- der so außerordentlich vorsichtig gebildeten und ängstlich unter verwaltung dem Staat gegenüber behandelt. In der That ist die Einengung strengster Kontrolle der Staatsbehörden gehaltenen Stadtvertretung selbst der städtischen Verwaltung durch die staatlichen Behörden besonders nicht anvertraut die wichtigsten sind Polizei und Schule. bei uns in Preußen außerordentlich stark; wir sagen: selbst der städtischen, Die Polizeiverwaltung wird in Preußen überhaupt ausschließlich da die Landgemeindeordnung noch traurigere Verhältnisse zeigt. als Staatsangelegenheit behandelt von England stellt ein gründGewiß haben wir in Preußen eine von der Bürgerschaft gewählte licher und gewissenhafter Kenner der dortigen Verhältnisse fest:„ daß Stadtverordneten Versammlung; aber das Wahlrecht zu dieser ist es dort eine Staatspolizei nicht giebt und daß keine von der Renicht nur an die Bedingung einer bestimmten Steuerleistung geknüpft, gierung mittelbar oder unmittelbar durch Befehle geleitete Polizei- In England wird die Stadtverwaltung ausschließlich und allein sondern auch nach der Höhe der Steuerleistung verschieden bemessen; macht existiert.... Eine Befehlsgewalt in Polizeisachen hat kein von Erwählten der Bürgerschaft geführt. Der Stadtrat( Town es ist ein Dreiklassen Wahlrecht schlimmster Art. Dazu kommt, einziges Organ der englischen Regierung." Council) besteht aus den Stadträten, die direkt gewählt werden, daß die Stimmabgabe öffentlich ist. Alle diese Umstände Wie steht es nun mit der Polizei in den preußischen Städten? und den Aldermen. Die Stadträte werden von allen großjährigen tragen dazu bei, der Stadtverordneten - Versammlung einen durchaus Zunächst kann durch einfachen Beschluß des Ministers des Innern in Bürgern nach direktem gleichen und geheimen Wahlrecht gewählt, konservativen Charakter zu verleihen. Aber diese gewählte" Ver- allen Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern die örtliche Polizei- die in die Wohnsteuerliste aufgenommen sind. Aftermieter, Haustretung der steuerzahlenden Bürgerschaft hat ja gar nicht verwaltung besonderen Staatsbeamten übertragen werden; föhne und Hausgesinde entbehren des Wahlrechts, das im übrigen die Verwaltung der Stadt zu besorgen. Nach§ 35 der Städte- von dieser Befugnis ist vielfach Gebrauch gemacht; so giebt es auch den unverheirateten Frauen zusteht. Mit Ausnahme der Frauen Ordnung von 1853, auf deren Geltungsbereich wir uns hier be- tönigliche Polizeipräsidien in Berlin , Königsberg, Stettin , Breslau , deckt sich das aktive und passive. Wahlrecht. schränken, hat die Stadtverordneten - Versammlung über alle Gemeinde- Magdeburg , Hannover mit Stadt Linden, Frankfurt a. M. und Die auf drei Jahre gewählten Stadträte wählen weiter die Angelegenheiten zu beschließen, soweit dieselben nicht ausschließlich dem Köln ; königliche Polizeidirektionen in Charlottenburg , Schöneberg , Aldermen( ein Drittel soviel als Stadträte vorhanden), die 6 Jahre Magistrat überwiesen sind. Eine Reihe wichtiger Angelegen- Rigdorf, Danzig , Posen, Potsdam , Kiel , Kassel , Wiesbaden , Aachen , im Amte bleiben. Außer durch die längere Mandatsdauer unterheiten, so die Anstellung der Beamten, über die die Stadt- Koblenz, Hanau und Fulda . Aber auch in sämtlichen andren scheiden sich die Aldermen in keinerlei Weise von den Räten; fie verordneten Versammlung nur vernommen wird( St. D.§ 56 Städten, in denen die örtliche Polizeiverwaltung den Bürgermeistern dienen wesentlich zur Aufrechterhaltung der Traditionen. Räte und Nr. 6) find also dem Magistrat ausschließlich überwiesen; zusteht, wird sie von diesen im Namen des Königs geführt"; als Aldermen wählen außerdem jährlich einen Mayor, meist mit aber auch die Beschlußfassung in den andren Angelegenheiten nutzt solcher hat der Bürgermeister völlig die Pflichten eines Bürgermeister übersetzt, der aber keinerlei Vorrechte genießt, nichts, wenn der Magistrat ihr nicht beitritt. Können sich Staatsbeamten, er ist oberster Ortspolizeibeamter und ,, die außer daß er die Stadtverwaltung bei Festlichkeiten Stadtverordneten - Versammlung und Magistrat nicht einigen, so Ortspolizeibeamten sind verpflichtet, die ihnen von der vor- repräsentiert, wodurch ihm erhebliche Kosten erwachsen. entscheidet auf Anrufung seitens eines Teiles der Bezirksausschuß, gefegten Staatsbehörde in Polizei- Angelegenheiten erteilten An- Der Stadtrat hat nun die ganze Stadtverwaltung selbständig zu führen. in Berlin der Oberpräsident. Der Magistrat ist also stets in der weisungen zur Ausführung zu bringen."( Ges. über die Polizei- Dazu teilt er sich in Komitees, die teils dauernd für bestimmte VerLage, gegen Beschlüsse der Stadtverordneten - Versammlung seinen verwaltung v. 11. März 1850§ 1 Abs. 2.) Hiermit ist der Bürgermeister waltungszweige, teils vorübergehend für bestimmte Aufgaben ge= Willen mit Hilfe der staatlichen Behörden durchzusehen; denn der zum Untergebenen des Regierungspräsidenten gemacht, dessen An- bildet werden. Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse dieser Bezirksausschuß ist keineswegs als ein Organ der Selbstverwaltung weisungen er gehorchen muß. Weiter bestimmt das Gefeß, daß alle Komitees müssen allen Mitgliedern des Plenums ständig ausführ zu betrachten mit vollem Recht hat noch 1899 der Oberbürger- Polizeibeamten, die von den Gemeindebehörden zu ernennen sind, der liche Berichte zugestellt werden, so daß jede einzelne Handlung der meister Bender von Breslau gelegentlich einer besonderen Frage im Bestätigung durch den Regierungspräsidenten bedürfen und schließlich Komitees im Plenum zur Sprache zur Sprache gebracht werden kann, Herrenhaus erklärt:„ Ich protestiere jedenfalls dagegen, daß in der heißt es:„ leber die Einrichtung, welche die örtliche Polizei- wo es einem Mitgliede nötig erscheint; andres kann in Bausch und Mitwirkung des Bezirksausschusses ein Korrektiv auf dem Gebiet der verwaltung erfordert, kann der Regierungspräsident besondere Vor- Bogen genehmigt werden, denn die ausschlaggebende Entscheidung Selbstverwaltung gegeben wird." Bezeichnend ist ja auch der schriften erlassen." Also die städtische Polizei ist thatsächlich steht rechtlich stets dem Stadtrat als Ganzem zu. Die Aufteilung Umstand, daß für Berlin schlankweg der Oberpräsident der Provinz ganz in den Händen der Staatsbehörden; die scheinbare Mit der Arbeit unter die Kommitees ist von der Gesetzgebung völlig dem Brandenburg eintritt. wirkung der städtischen Behörden aber ist nicht nur deshalb Stadtrat selbst überlassen; vorgeschrieben ist nur, daß ein besonderes gefährlich, weil sie scheinbar ist und wie alles Scheinbare den Ein- ständiges Kommitee für die Polizeiverwaltung einzurichten ist. Nun wird ja freilich der Magistrat mitsamt dem Bürgermeister druck der nackten Wirklichkeit abschwächt, sondern vor allen Dingen, Der Stadtrat hat alle Beamten zu ernennen und zu entvon der Stadtverordneten- Versammlung gewählt; diese Wahl weil diese( scheinbare) Anteilnahme den Ausgangspunkt aller Be- lassen, wie er es im Interesse der Stadtverwaltung für ist aber nur scheinbare. Das Bestätigungsrecht, das in Städten strebungen bildet, die spärlichen Anfänge einer Selbstverwaltung zu angemessen befindet; ja, es steht in seinem Ermessen, welche über 10 000 Einwohnern in Bezug auf die Bürgermeister ersticken. Sehr lustig ist es, daß wir uns als Zeugen hierfür auf und wie viel Beamte er für nötig hält. Nur für den dem König, in Bezug auf die besoldeten besoldeten Stadträte Stadträte in Herrn Miquel berufen können, den späteren Ministerliebling der obersten Beamten( Town Clero) ift von der Städteordnung Letzter Instanz dem Minister des Innern zusteht, ist Rechten. Als nationalliberaler Abgeordneter führte Johannes Miquel ein Arbeitsgebiet mit bestimmten Pflichten und Rechten vorgeschrieben; in Preußen thatsächlich ein Ernennungsrecht, da erstens Gründe für im Jahre 1876 aus: selbstverständlich hat aber auch der Town Clerc die Beschlüsse des eine Nichtbestätigung nicht angegeben werden, ja nicht angegeben ich rede von einem praktisch vor- Stadtrats unweigerlich auszuführen, wie er auch von diesem erwerden dürfen, und da zweitens, wenn auf Grund der Nichtbestätigung gekommenen Fall ein Regierungspräsident fährt durch eine Stadt, nannt und entlassen wird. Auf die Polizeiverwaltung kann die Centraleine Neuwahl stattgefunden und auch dieser Gewählte die Bestätigung findet die Straße nicht hell genug beleuchtet, dekretiert an den behörde( Local Governement Board) einen gewissen Einfluß ausüben. nicht findet, der Regierungspräsident- in Berlin der Oberpräsident Bürgermeister: das ist für die öffentliche Sicherheit gefährlich, eine Jährlich hat die Stadtverwaltung ausführlich an die Centralbehörde ermächtigt ist, die Stelle einstweilen auf Kosten der Stadt kommissarisch solche Beleuchtung genügt nicht, die Stadt muß die Straße mit Gas über die gesamte Verwaltung zu berichten. Findet die Centralbehörde verwalten zu lassen", und zwar bis eine Wahl stattgefunden hat, die erleuchten, nur dadurch wird die nötige Sicherheit hergestellt, und ich in der Organisation und Leistungsfähigkeit des Polizeidienstes die Bestätigung findet! verfüge dies kraft der mir obliegenden Aufsichtsrechte an dich, Mängel, so regt sie deren Abänderung bei dem Stadtrat an; geht Von welchen Grundsäßen man bei der Aufrechterhaltung und, Bürgermeister, der du allein die Polizei handhabst. Dann ist die der Stadtrat auf die Vorschläge nicht ein, so muß die Stadt auf den wir dürfen getrost sagen, noch heute bei Ausübung des Bestätigungs- Stadt verpflichtet, dies auszuführen. Wo bleibt da eine selbständige staatlichen Zuschuß zu den Polizeikosten( Hälfte der Besoldung und rechts, das ja ganz im diskretionären Ermessen der Behörden liegt, Kommunalverwaltung, wo ist da überhaupt noch eine Grenze zwischen Bekleidungskosten für die Mannschaften) verzichten. Einen weiterausgeht, läßt ein Immediatbericht des Ministers v. Rochow Aufsichtsrecht und Selbständigkeit vorhanden." Das Beispiel gab Miquel gehenden Einfluß vermag die Centralbehörde nicht einmal auf an den König Friedrich Wilhelm IV. aus dem Jahre 1842 um den Satz zu beweisen: Das herrschende preußische System führt diesem Gebiet zu üben. Gegen ungefeßliches Vorgehen der erkennen. In ihm heißt es:" Bei dieser höchst wichtigen Stellung angesichts der absoluten Unmöglichkeit, die Polizei- von der Kom- städtischen Behörden steht der Centralverwaltung, wie übrigens des Magistrats selbst der kleinsten Stadt ist diesen Behörden munal- Verwaltung real zu scheiden, in Wirklichkeit dazu, unter der dem Gesetz nach jedem Bürger, nur der Klageweg bei den ordent eine bedeutende Einwirkung auf die Gesinnung der Ge- Firma der Polizei die kommunale Selbstverwaltung zu untergraben. lichen Gerichten offen. Die öffentliche Schule ist in England nicht meinden gesichert. Von einer einzigen Wahl hängt es oft obligatorisch eingeführt. Wo öffentliche Schulen nicht bestehen, ab, ob auf Jahre hinaus Eintracht oder Zwietracht, Ordnung Vielleicht noch übler steht es mit der Schule. In Wahrheit haben die Stadträte ein Schulbeaufsichtigungs- Komitee zu bilden; oder Unordnung, Sittlichkeit oder Liederlichkeit in dem giebt es in Preußen kein Schulrecht; aber was schlimmer ist, an to öffentliche Schulen eingerichtet werden, stehen sie unter dem öffentlichen Leben der Stadt herrschen soll." Könne sich selbst der feiner Stelle herrscht ein Chaos von Wust und Moder abgelebter Local School Board, Lokal- Schulbehörde, die genau ebenso wie der Staat trotz aller ihm zur Verfügung stehenden Mittel bei Beamten- Institutionen, deren formelle Fortexistenz behauptet wird, ob- Stadtrat selbst gewählt wird, sich wie jener zu Verwaltungsernennungen bergreifen, so um vieles leichter eine Stadtverordneten - gleich sie zu allen realen Verhältnissen des heutigen Lebens in zwecken in Komitees gliedern kann, Lehrer anstellt usw. Versammlung. Gegen widerwärtige Erscheinungen dieser Art, die dem unversöhnlichen Gegensage des Toten zum Lebendigen Schulausgaben werden durch Zuschläge zur städtischen Hauptallerdings nur sehr vereinzelt vorkommen, liegt das alleinige stehen; und in diesem Chaos tummelt sich ein Schwarm von steuer gedeckt. Die Schulverwaltung wird von der CentralKorrektiv in dem Bestätigungsrecht der Regierungen. Ministerialreskripten und sonstigen Verwaltungsverfügungen, die behörde beaufsichtigt. Eine direkte Einflußnahme ist dieser aber Sie haben nach dem Gesetze dieses Recht in gleicher Un- einander vielfach durchkreuzen und widersprechen, die oft von proble- wiederum nur dadurch möglich, daß die Staatszuschüsse, die abhängigkeit auszuüben, wie die Stadtverordneten ihr Wahlrecht." matischer Rechtmäßigkeit, manchmal von zweifelloser Rechtswidrigkeit übrigens auch Privatschulen empfangen, nur zur Auszahlung geWenn die Regierung einen Mann als unbrauchbar für sind". Dies die Worte eines freisinnigen Universitätslehrers in langen, wo die Aufsicht die vollständige Erfüllung der staatlichen die Stellung halte, könne sie ihn auch nicht für einen geachteten einem ernstwissenschaftlichen Buch( H. Preuß, Das städtische Amts- Anforderungen ergiebt. Mann ansehen, selbst wenn die Stadtverordneten ihn mit der über- recht in Preußen 1902), dem wir den größten Teil unsrer Anführungen Die Grundpfeiler der städtischen Verwaltung in England find wiegendsten Stimmenmehrheit gewählt hätten, da die dissentierende entnehmen. Selbstverständlich ist es im Rahmen eines Artikels nicht die völlige Freiheit bei Bildung der Gemeindevertretung, wobei das Minderheit... vielleicht eben die Meinung des besseren Teils der möglich- wenn es überhaupt möglich ist ein Bild der Rechtsverhält- Wahlrecht freilich an eine Steuerleistung geknüpft ist, und die Bürgerschaft ausgesprochen hat". Das ist die auf die Stadt- nisse im städtischen Schulwesen zu geben. Wir können uns damit be- völlige Freiheit bei der Gestaltung und Durchführung der Verwaltung verwaltung angewendete Theorie vom beschränkten Unterthanen- gnügen auf den Fall hinzuweisen, der sich jüngst in unsrer Nachbar- selbst. verstand. Daß sie noch heute herrscht, beweisen eine Anzahl stadt Charlottenburg abgespielt hat und der im Leitartikel des Erst diese freie Ausgestaltung städtischen Lebens hat es ermöglicht, Beispiele aus der neuesten Zeit ihre Zahl kann nicht„ Vorwärts" vom 30. Oktober besprochen ist. Durch einen Rechts- die großen Aufgaben der Gemeinden auch auf wirtschaftlichem Gesehr groß sein, δα die Stadtväter von Dreiklassenwahl bruch, wie sich der Oberbürgermeister Schustehrus ausdrückte, wolle die biete in die Hand zu nehmen- der Municipalsocialismus" wegen den Wünschen der Regierung nur allzu bereitwillig Regierung die Stadtverwaltung der Kirche gegenüber in Schulsachen ist in England in mächtigem Fortschritt begriffen. Rechnung tragen. Daß diese Theorie und Praxis Praxis mit gefügig machen. Unter dem 24. Dezember 1902 verfügte der RegierungsSelbstverwaltung gar nicht vereinbar ist, hat gelegentlich präsident in Potsdam wesentliche Einschränkungen der Be- Die letzte Bemerkung dürfte allerdings einen Liberalen von gutem des Versuchs, eine neue Städte- Ordnung zu schaffen, besonders der fugnisse der städtischen Schuldeputation, die ohnehin sehr wenig weit- Schrot und Korn ein wenig stußig machen; sonst würde er ganz alte Centrumsführer Windthorst im Abgeordnetenhaus im gehende find. Der Stadtschulrat Dr. Neufert stellte fest, daß gewiß erklären: Alles was hier über Stadtverwaltung gefagt Jahre 1876 ausgesprochen:„ Ich kenne für meine Person teine stärkere es den Rektoren sogar verboten sei, Berichte über die Thätigkeit der ist, unterschreibe ich gern; dazu braucht man nicht Socials Verneinung der Selbständigkeit einer Stadt, ich kenne feinen größeren Lehrer an die Schuldeputation zu senden. Zwei liberale Mitglieder demokrat zu sein. Das ist ganz richtig. Wir Socialdemokraten Hohn auf die Selbstverwaltung, als wenn die Regierung ohne jeglichen der Charlottenburger Schuldeputation legten ihre Mandate nieder, sind uns auch hier über zweierlei klar. Einmal, daß die Forderung Grund den Mann des Vertrauens der Stadt verwerfen kann." Und bei da unter solchen Umständen das Amt eines Mitgliedes der nach politischen Freiheiten gegenüber dem rückständigsten Polizeistaat einer andern Gelegenheit erklärte er:„ daß die Bürgermeister der Schuldeputation ein Schattenamt sei. Herr Schusteherus hofft eigentlich Sache des Liberalismus ist; diese Aufgabe hat eben die
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