Nr. 268. dan b
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Telegramm Aoreffe: ,, Socialdemokrat Berlin".
Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1983.
Zarisch- Preußen.
Die Geschichte der preußisch- russischen Freundschaft ist eine unendliche Reihe niederträchtiger Verschwörungen aller Mächte der Finsternis gegen die Freiheit und die westeuropäische Kultur. Durch die heilige Allianz, die selbst konservative Historiker als die tiefste Schmach der in ihr verbündeten Länder brandmarken, wurde die Entwicklung Preußen- Deutschlands um ein Jahrhundert betrogen. Aber die schlimmsten Ausschreitungen dieser historischen preußischrussischen Geheimbündelei gegen die„ Revolution" reichen läßt sich ohne jede Uebertreibung aussprechen- an moralischer Verwerflichkeit nicht heran an die Vorgänge, deren Zeugen wir preußische Staatsbürger im Anfange des 20. Jahrhunderts werden. Jene geheimnisvolle Anarchisten- Stonvention" zeitigt Früchte, die genügen, um die Kulturehre Preußen- Deutschlands tödlich zu vergiften.
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das
Als die Söldner des Preußenkönigs Friedrich Wilhelm II. gegen die junge, weltumgestaltende Kraft der französischen Revolution marschieren mußten, fand diese lächerliche Farce wenigstens darin einen Schein von Berechtigung, daß sich das verfaulte Europa der Legitimität in dynastischer Geschäftssolidarität um die eigne Erhaltung bemühte.
Sonntag, den 15. November 1903.
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Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69.
Wernigrecher: Amt IV. Nr. 1984.
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Die rechtliche Handhabe zu dem beispiellosen Verfahren, das Wenn das Wort„ Verbindung" in jenem Musterparagraphen in einen neuen Bitaval gehören würde, selbst wenn es im Sande Wachs ist, so ergiebt doch der Nachsatz:" deren Dasein, Verfassung verlaufen sollte, bietet äußerlich der§ 102 des deutschen Strafgesetz- oder Zweck vor der Staatsregierung geheim gehalten werden soll", buches, welcher lautet: daß die strafbare Verbindung aus einer einigermaßen ungrenzten Wers Ein Deutscher, welcher im Inlande oder Auslande, oder Personenmehrheit bestehen, eine gewisse Dauer, eine fassung und einen faßbaren dauernden und in die Verfassung ein Ausländer, welcher während seines Aufenthalts im Julande aufgenommenen 8 wed haben muß. Nichts von alledem liegt hier vor. gegen einen nicht zum Deutschen Reiche gehörenden Staat oder Vor allem fehlt die Dauer; und selbst wenn es sich um ein verzweigtes, dessen Landesherrn eine Handlung vornimmt, die, wenn er fie längere Zeit hindurch funktionierendes Deckadressennetz handeln sollte, gegen einen Bundesstaat oder einen Bundesfürsten begangen würde die Organisation fehlen, d. h.„ die Unterordnung des hätte, nach Vorschrift der§§ 81 bis 86 zu bestrafen sein würde, Einzelnen unter den irgendwie( z. B. durch Mehrheitsbeschluß, Bewird in den Fällen der SS 81 bis 84 mit Festungshaft von fehle des Oberen zc.) zum Ausdruck gelangten Willen der Gesamtmöglicherweise wiederholte einem bis zu zehn Jahren, oder, wenn mildernde Umstände vor- heit". Hier liegen bestenfalls vor handen sind, mit Festungshaft von sechs Monaten bis zu zehn einmal die Möglichkeit der Bildung eines Gesamtheitwillens Gefälligkeiten einer Person gegen eine oder ein paar andre; nicht Jahren, in den Fällen der§§ 85 bis 86 mit Festungshaft von kann von der fühusten Phantasie erdacht werden. Mit genau derselben einem Monat bis zu drei Jahren bestraft, sofern in dent andern Logik und Gesetzlichkeit tönnte jedes Kaffeekränzchen der Königs Staate dem Deutschen Reiche die Gegenseitigkeit verbürgt ist. berger Richtergattinnen oder jedes Betschwestern- Konventifel aus Vom Hochverrat handeln die§§ 81 bis 84; die Majestäts-§ 128 prozessiert werden. Habeant sibi! Aber ernsthafte Männer beleidigung gegen einen fremden Herrscher wird durch den§ 103 möge man mit solchen illegalen Spizfindigkeiten ungeschoren lassen. unter Strafe gestellt, der lautet: Die Sache hat indes noch eine ganz besonders ernste Seite. Wer sich gegen den Landesherrn oder den Regenten eines Amtsrichters, dieses oder jenes Polizeibeamten, sondern ein syste Es gilt nicht etwa nur sporadische Mißgriffe dieses oder jenes nicht zum Deutschen Reiche gehörenden Staates einer Beleidigung matisches, von einer Centralstelle aus insceniertes und geleitetes schuldig macht, wird mit Gefängnis von einer Woche bis zu zwei Steffeltreiben im Dienste desjenigen Zarismus, von dem man eben Jahren oder mit Festungshaft von gleicher Dauer, sofern in erst in den Kreisen derer, die nicht alle werden bei dem diesem Staate dem Deutschen Reiche die Gegenseitigkeit verbürgt längeren Aufenthalte des Zaren im liberalen" Hessenlande eine ist. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag der auswärtigen Re- Liberalisierung erträumt hatte! Statt dessen ist Deutschland dreifach gierung ein. Die Zurücknahme des Antrages ist zulässig." russifiziert worden. eines fremden Fürsten ist, fann Was objektiv eine Beihilfe zur Majestätsbeleidigung Für dieses systematische Kesseltreiben ist Beweis: die Gleichohne besondere ruffischzeitigkeit und Gleichartigkeit des Vorgehens an verschiedenen Orten: juristische Begabung nicht eingesehen werden. Entscheidend ist, daß auch der Fall Krassikoff- Popoff( Schekoldin) gehört hierher; ferner Weit schimpflicher ist die jetzige preußisch- russische Politik. Jetzt die Anwendung der vorstehenden Strafbestimmungen nur dann die bereits gebrachte Wieldung, daß nach Mitteilung des hiesigen wendet ein Staat, der doch immerhin die ersten Anfänge eines anwendbar ist, wenn Polizeipräsidiums das Vorgehen gegen Straffikoff und Popoff auf die zwischen den beiden Staaten ein liberalen Verfassungswesens erreicht hat, seine Machtmittel auf, um Gegenseitigkeitsvertrag besteht. Zur Strafbarkeit genügt natürlich unmittelbare Initiative des Ministers des Innern zurückzuführen ist. ein andres Volt zu verhindern, daß es auch nur die niedrige Stufe nicht der Abschluß irgend einer Geheim konvention. Denn die Polizei und die Staatsanwaltschaft( die deutschen Gerichte Wir dürfen nach unsern Informationen bestimmt behaupten, daß der politischen Entwicklung erreicht, auf der er selbst steht. Die ge- niemand kann zur Rechenschaft gezogen werden auf Grund von find, bekanntlich unabhängig) in allen jenen Fällen auf direkte Unwaltsame Niederhaltung eines fremden Volkes unterhalb der eignen Verträgen, die nicht publiziert worden sind, deren Bestimmungen weisung der Minister des Innern und der Justiz eingegriffen haben Entwicklung das ist hoch verrat wider die Kultur, also niemand kennt. Ob hinsichtlich des Hochverrats ein solcher und daß die Fäden aller Verfolgungen preußischer und russischer Bürger wider die Majeſtät der freien Menschheit, ein Verbrechen, für das Vertrag jemals veröffentlicht worden ist, vermögen wir im Augen- wegen Schriftenschmuggel“ und„ Geheimbündelei" direkt in die es vor dem Gericht der Geschichte keine Sühne giebt. Und schlimmer noch: Um diesen Zweck zu erreichen, verfolgt man die auch die Bestrafung nach einem unbekannten Gesetz unmöglich, ganz gelinde gesagt- Polizeiwillfürlichkeiten zu Tage gefördert, die ein blick nicht sicher festzustellen, wir bezweifeln es aber. Damit wird Wilhelmstraße führen und Unter den Linden zusammenlaufen. Der Prozeß Popoff( Schekoldin) hat ein ganzes Bündel von Angehörigen des eignen Staates. Die Schweiz weist die russischen abgesehen davon, daß jene russischen Aufklärungsschriften nach neuerdings ergangener Bescheid des hiesigen Polizeipräsidiums einfach Spigel aus, die dort ihr gemeingefährliches Handwerk zu treiben deutschem Recht zweifellos nicht den Begriff des Hochverrats erfüllen, durch den Hinweis zu rechtfertigen sucht, daß die Garantien unsrer fuchen, Preußen aber nimmt die Gesellen nicht nur mit offenen und daß ihre etwaige Verbreitung auch keine Beihilfe zu einem Strafprozeß- Ordnung außer acht gelassen werden dürften, da nur Armen auf, sondern es leiht ihnen Beihilfe und opfert ihnen Delift, das nicht vorhanden ist, darstellt. preußische Staatsbürger.
Auch in der heiligen Allianz handelte es fich schließlich nur darum, daß sich das reaktionäre Osteuropa gegen die westliche Revolution wehrte. Wenn Friedrich Wilhem IV. nach dem 18. März mit dem hochverräterischen Gedanken spielte, wenn es sein müßte, mit den Kosaken das eigne Volt niederzuwerfen, so trieb auch hier die Selbsterhaltung des Absolutismus .
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Ueber den in Ostpreußen unternommenen Versuch, auf dem Wege des Geheimbündelei- Paragraphen die Verbreitung russischer Schriften zu bestrafen und zu verhindern, werden weiter unten noch rechtliche Erwägungen angestellt werden. Inzwischen gehen leiften. scheint man die Unmöglichkeit der Konstruktion eingesehen zu haben und hat sie nunmehr durch eine Ungeheuerlichkeit ersetzt, für die es unfres Wissens, mindestens in der Geschichte des letzten Jahr hunderts, in keinem civilisierten Staate ein vorbildliches Beispiel Aus Königsberg meldet uns nämlich ein Privat telegramm:
giebt.
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sicherheitspolizeiliche Maßnahmen, nicht Maßregeln zur Vorbereitung eines Strafverfahrens in Frage kämen, d. h., daß in Preußen der feiner strafbaren Handlung Verdächtige rechtloser dasteht, als der dringend verdächtige Verbrecher: die Proklamation des„ administra Preußen einen ganzen Stab russisch sprechender Kriminalbeamten hält, tiven Verfahrens!" Interessant war die Feststellung, daß von denen im Fall Popoff das Exemplar Babezki, Adlatus des
Daß subjektiv jede Verfolgungsmöglichkeit ausgeschlossen ist, braucht nicht erst erwähnt zu werden. Unfre Parteigenossen hatten ja teine Ahnung von dem Inhalt der Schriften, konnten also auch nicht Beihilfe zu den behaupteten Verbrechen und VerAftion, schon aus juristischen Gründen sich in nichts auflösen wird, Wenn demnach angenommen werden muß, daß auch diese Kriminalkommissars Wiene, mitwirkte. so wird der Versuch dieser Prozedur doch unvergeßlich und unverzeihlich bleiben, als ein Dokument, wie weit man sich in dem Preußen des Jahres 1908 unter den Barismus beugte bis zur ,, Die Haftentlaffung der Genossen Braun und Nowagrokki wurde Verantwortlich ist selbstverständlich für diese Entblößung der un Vernichtung aller fulturellen und rechtlichen Vernunft und Sittlichkeit. abgelehnt. Die Anklage lautet jetzt auf Beihilfe zum Hochverrat möglichen Möglichkeiten in Zarisch- Preußen nicht irgend ein begegen das russische Reich und auf Beihilfe zur Beleidigung auftragter Beamter der juristischen Bureaukratie, sondern die Redes Zaren." Beihilfe zum Hochverrat gegen das russische Reich- Beihilfe gierung, die dies Syſtem ſtützt und fördert. Die Deffentlichkeit Europas fordert Rechenschaft und Halt! Die zur Beleidigung des Barendas klingt so aufreizend und rätsel- Grenzüberschreitung des Zarismus nach Westen ist nicht länger zu haft daß wir beinahe glauben möchten, wir seien durch das Telegramm mystifiziert. Aber wir dürfen das leider nicht annehmen, Festungen der Civilisation an den barbarischen Feind ausliefert Wir protestieren, daß der preußische Junkerstaat die schon deshalb nicht, weil auch der phantasiereichste Satiriker nicht ein kulturelles Jena ! auf den verwegenen Einfall geraten könnte, durch solche Erfindung die preußischen Zustände zu geißeln. So etwas erfindet
man eben nicht.
Lassen wir einen Augenblick die juristische Beurteilung außer
dulden.
Zum russisch- preußischen Geheimbund
acht und betrachten nur die politische Seite. Gäbe tausendmal wird uns noch geschrieben:
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jagden liegt für jeden Denkenden flar auf der Hand: die Schmach Die Ursache und der Zweck der Memel - Königsberger Socialistens Deutschlands , die diebarbarisierung Deutschlands . das Bauchleitung jener mysteriösen Geheimbunds- Prozesse nicht nachweis rutschen vor der Knute. Aber auch die Ursache der Einpräsidium den Gedanken an die Einleitung eines Strafverfahrens bar. Im Fall Popoff Krassitoff wies das hiesige Polizeis gegen die beiden Mussen zunächst weit von sich: Sollen wir die Leute noch durchfüttern? Wir setzen fie über die Grenze und damit basta! Haussuchung und Verhaftung geht ja auch so" Als dann aber die Deffentlichkeit aufmerksam wurde, zog man 03 vor, auch ein Strafverfahren einzuleiten zur Deckung der Verhaftungen. Die Gefahr liegt nahe, daß der öffentlichen Meinung auch jene gerichtlichen Verfolgungen von Memel , Königsberg und Tilfit als ein Feigenblatt für sicherheitspolizeiliche" Verfolgungen der ver haßten russischen Aufklärung und ihrer heldenhaften Märtyrer erscheinen.
Im Namen des civilisierten Deutschlands fordern wir Einhalt. Es ist genug und wird zuviel der unwürdigen Preisgabe an fofatische Expansionsgeliste. Soll das Deutschland , das sich vermißt, die Welt zu erobern, selbst von russischer Barbarei vollends erobert werden? Deutschlands Ehre steht auf dem Spiel!
wahl.
ein Strafgesetzbuch Anhalt dazu, folche Delifte zu konstruieren und Gewissens unsrer herrschenden Gewalten. Er bedroht nach herr$ 128 unfres Reichs- Strafgesetzbuchs ist der Spiegel des bösen zu verfolgen, in welchem civilisierten Staate würde eine Regierung schender freilich nicht ganz einwandfreier es wagen, ein solches Mittel anzuwenden, ohne daß das ganze geheime" Verbindung an und für sich, möge sie noch so legale Ansicht jede sogen. Syſtem im Augenblick von der öffentlichen Empörung in Trümmer Zwecke verfolgen:„ man tann nie wiſſen", meint das Staffengeles; Zum Verfahren bei der Abgeordnetengeschlagen würde! Während des Boerenkrieges haben Deutsche die Vermutung" spricht für die Staatsgefährlichkeit alles dessen, den Hochverrat" der Boeren thatkräftig unterstützt. Wie hat man was der deutsche Staatsbürger ohne Santtion der hohen Obrigkeit darüber bei uns schon gejammert, als die englische Regierung in denkt und thut. Diese Aengstlichkeit hat die gleiche Wurzel wie das Bei den Wahlen der Abgeordneten durch die Wahlmänner, bie Transvaal einige englandfeindliche deutsche Blätter verbot; die fehende Mißtrauen der Blinden und Tauben. am 20. November an den durch das Gesez vom 27. Juni 1860 feftenglische Regierung hätte ja fogar beanspruchen können wenn des Wortes: fast jeder Buchstabe ist Gummi. Was ist Verbindung? Dingen die Aufgabe haben, auf die strenge Durchführung der gefeߧ128 gehört zu den Kautschufparagraphen im schlimmsten Sinne gelegten Orten stattfinden soll, werden unsre Wahlmänner vor allen auch nicht juristisch, daß alle deutschen Boerenfreunde, die irgend wer die Rechtsprechung zu§ 158 der Gewerbe- Ordnung fennt, weiß, lichen Vorschriften zu achten. Wie wenig diese eine regelrechte Probe wie den boerischen Aufstand unterstützten, wegen Beihilfe zum Hoch- wie die Grenzen dieses Begriffs schwanken. Was heißt: geheim bestehen können, beweist die Verordnung des Ministers des Innern, berrat prozessiert würden. Denn nichts andres würden unsre gehalten werden soll"? Was heißt„ Teilnahme"? Wachsweiche wonach die Wahl für Teltow- Beeskow diesmal statt in Stöpenick in ostpreußischen Freunde im schlimmsten Falle gethan haben, wenn sie Worte in den Händen der Klassenpolizei, der Klassenjustiz. Rigdorf abgehalten werden soll. Diese Verordnung verstößt in so wirklich ihre Beihilfe einer Organisation russischer Hochverräter ge- Nach den jüngsten Posener Schülerprozessen, in denen harmlos unerhörter Weise gegen das Gefeß, daß die Wahlprüfungstommission leistet hätten. Auch dann hätten sie keine strafbare Handlung be- findische Vereinigungen von halbwüchsigen Jungen nach§ 128 des Abgeordnetenhauses auf Anruf die in Nixdorf erfolgte Wahl für gangen, sondern die Bürgerkrone verdient. qualifiziert und schwer bestraft wurden, glaubte man den Gipfel un- ungültig erflären muß. Erklärte doch der Regierungss Aber die oftpreußischen Parteigenossen haben überhaupt nichts gezügelter Gefeßesauslegung erreicht. Und als die ersten Nachrichten tommissar noch im März dieses Jahres in der Petitionsdergleichen gethan. Sie haben lediglich Schriften bezogen und viel- flogen, zweifelte jeder vorsichtige Jurist an der Vollständigkeit der nach Rirdorf auf Grund des Wahlgesetzes vom 27. Juni 1860 auf über die Memeler, Königsberger , Tilsiter Vorgänge durch die Presse tommission, als angeregt worden war, den Wahlort von Köpenick leicht auch verbreitet, deren Inhalt fie gar nicht kannten und die, Meldungen über die thatsächlichen Unterlagen des polizeilichen und dem Verordnungswege zu verlegen, nach dem amtlichen Bericht: wie wir vermuten, nicht irgend welche Hochverräterische Aktionen gerichtlichen Vorgehens: es fonnte nicht stimmen, daß gegen die„ daß das Gefeß vom 27. Juni 1860 eine Verordnung in vorbereiteten oder organisierten, sondern das in jedem Kulturstaate wegen Geheimbündelei gehaussuchten und verhafteten Personen nur diesem Falle nicht zulasse; denn nur dann, wenn die Aberlaubte Ziel berfolgen, über politische Zustände aufzuklären borlag, daß sie als Decadressen oder gar nur als gelegentliche Haltung der Wahl an dem im Verzeichnisse bestimmten Orte durch anund für eine Besserung, Umgestaltung dieser Zustände zu agitieren. Empfänger für durchaus legale Büchersendungen gedient haben stedende Krankheiten, Unterbrechung der Verbindung mit dem Wahlorte Selbst eine litterarische Aufforderung zum Zarenmord wäre follen. Die neuesten genauen Meldungen aber rüden das außer oder durch andre unabwendbare Zufälle unausführbar werde, sei dies noch kein Hochverrat, zu dessen Begriff Handlungen ge- Zweifel und zwingen zur sofortigen schärfsten und rücksichtslosesten möglich. Diese Umstände kämen hier aber nicht in Betracht; denn noch kein Hochverrat, zu deſſen Begriff Handlungen ge- Berteidigung der strengen Gefeßlichkeit gegen eine überwuchernde man könnte auch nicht von einem unabwendbaren Zufall sprechen, hören, die unmittelbar die That vorbereiten. Beihilfe zum Hochverrat gegen einen fremden Staat, Beihilfe juristischen Stern aus§ 128 herauszugetvinnen sucht; und nicht einpolitische Justiz, die hier noch den letzten Rest von faßbarem, festem da die beklagten Verhältnisse sich ja allmählich entwickelt hätten." Nach dieser Feststellung eines durchaus nicht nur ungefeglichen, zur Majestätsbeleidigung gegen einen fremden Herrscher noch nie mal im Interesse Deutschlands oder Preußens, sondern des russischen sondern widergefeßlichen Vorgehens des Ministers muß man sich auf mals dürfte eine solche Anklage erhoben sein. Despotismus. zahlreiche Versuche der Wahlkommissare, durch ungefeßliches Handeln
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