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So

Man wollte den Redakteur eben auf dem Wege des Zeugnis­zwanges dafür bestrafen, daß er die Notiz gebracht hatte. Wenn ich Richter wäre, würde ich keinen Augenblick zweifeln, daß es unter den Paragraphen des Strafgesetzbuches fällt, der den Richter unter der Strafe stellt, der in der untersuchung widerrechtliche wangsmittel anwendet, um ein Geständnis zu erpressen. Aber wo kein Kläger ist, ist tein Richter. Das ganze Gerede von der Notwendigkeit des Zeugniszwanges und von den wenigen Fällen beweist nichts. Wenn ein Gesez eine Handhabe bietet, so gegen den giebt, so bestehen diese ganz gewiß auch in den Ostmarken. Abg. Kuterski( Pole): Wenn es irgendwo Mißbräuche zu rügen Sinn der Gesetze zu handeln, muß es fallen. Man sagt, die Presse sind denn bei uns auch besonders krasse Fälle von Zeugniszwang müsse unter das gemeine Recht gestellt werden. Sonderbar diese feitens der politisch verseuchten preußischen Gerichte angeordnet Begeisterung für das gemeine Recht bei den Leuten, die sonst Auss worden.( Unruhe.) nahmegeseze und Zwangsmittel für zulässig halten. Schon Vicepräsident Dr. Paasche( unterbrechend): Es ist nicht zulässig, Reichensperger hat sehr treffend gejagt, die Presse jei daß Sie die preußischen Gerichte für politisch verfeucht erklären. Ich bielen privilegia odiosa behaftet, day man rufe Sie deswegen zur Ordnung! ihr auch ein gutes Privileg gönnen tönnte. Besondere Abg. Kuleršti: Wenn ich diesen Ausdruck gebraucht habe, so will Berhältnisse verlangen eine besondere Regelung. Ich sehe nicht ein, ich den Beweis dafür erbringen.( Große Heiterfeit.) tvarum nicht der Presse billig sein soll, was dem Rechtsanwalt, dem Arzt, der Hebamme recht ist. Abg. Roeren sagte, daß man sich an diese Personen nur in einer Notlage wendet. Genau ebenso ist der Redakteur Vertrauensmann nicht bloß für individuelle Leiden, sondern für solche der ganzen Nation.

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Gerichte politisch verseucht seien, für nicht zulässig erklärt habe, so Vicepräsident Dr. Paasche: Wenn ich den Ausdruck, daß preußische haben Sie auch nicht das Recht, von einem Beweis dieser Behauptung zu sprechen.

Abg. Kulersti( Bole) fortfahrend:

den Zeugen zu vernehmen, und wenn er nicht aussagen will,| Beides sind Rüstzeuge aus der Werkstatt der bureaukratischen| die Strafen für Beleidigungen erhöhen. Die ihn sogleich in Zeugniszwangshaft gu nehmen! Wenn Thrannei, Schild und Panzer für die Bureaukratie, um sich jeder oppositionelle Presse hat sich über zu milde Strafen nicht zu es Richter giebt, die solcher Anmaßung Folge leisten, so Stritit und ihr Treiben jeder Aufhellung zu entziehen. Hier will bellagen. Oft werden direkt drakonische Strafen ausgesprochen. spricht das nicht für das richterliche Selbstgefühl der Verwaltung Dr. Jänecke mit der einen Hand wieder nehmen, was er mit der( Abgeordneter Kopsch ruft: Besonders in Hirschberg!) Andrerseits gegenüber. Ein besonders arger Fall ist folgender: Der, Vor andern gegeben hat. Meine Partei ist der Meinung, daß der Stampf freilich nehmen die Staatsanwalte Männer der Opposition oft nicht wärts" hatte den Erlaß eines Landrats veröffentlicht, worin gegen den Zeugniszwang aussichtslos ist, so lange nicht der Kampf genügend gegen Beleidigungen in Schutz. Ich erinnere nur an den dieser seinen untergebenen Behörden Vorschriften machte, wie sie die fiegreich geführt ist gegen seinen inneren Grund, die Volksfeindlichkeit Fall des Dr. Theodor Barth. In zwei Jahren begehen wir politische Ueberzeugung von Rekruten, die zur Fahne einberufen der Bureaukratie als Ganzes. Hier fällt der Mantel nur mit dem eine Jahrhundertfeier eines Vorfalles, der hier gut herangezogen werden sollen, ausschnüffeln und dem betreffenden Regiment melden Herzog!( Beifall bei den Socialdemokraten.) werden kann. Im Jahre 1806 wurde der Buchhändler Palm sollten. Der Landrat hatte einen Schreiber in Verdacht, den Erlaß ausgeliefert zu haben, der aber nicht mehr Beamter war. in Nürnberg   erschossen, weil er angeblich hochverräterische Ein Abg. Himburg( f.): Disciplinarverfahren gegen ihn hätte also zu keiner Bestrafung Schriften vertrieben hatte und den Verfasser nicht genannt hatte, ob­Wir teilen nicht den Standpunkt der Interpellation. Im Interesse wohl ihm das nahegelegt war. Alles Flehen seiner Familie half führen können. Daher eröffnete man, trotzdem man genau wußte, einer geordneten Strafrechtspflege muß jede objektiv feststehende nichts, er ist den Tod gestorben für seine Ehre. Hoffen wir, daß um wen es sich handelte, ein Disciplinarverfahren gegen Unbekannt, Strafthat auch ihre Sühne finden. Dazu müssen alle vorhandenen bis zur Feier des hundertjährigen Gedächtnisses Palms der Zeugnis­ließ den Schreiber als Zeugen vernehmen und ebenso den Redakteur, Beweismittel ausgenutzt werden. Die Redakteure können nicht wie der, als er sich weigerte, den Einsender zu nennen, in Zeugnis Geistliche und Aerzte das Recht der Zeugnisverweigerung haben für wang aufgehoben ist.( Beifall links.) zwangshaft geommen wurde. das, was sie in ihrem Berufe erfahren haben. Wir verkennen nicht, Abg. v. Gerlach( Hosp. d. frs. Vg.): daß Redakteure durch den Zeugniszwang in eine sehr mißliche Lage Die Erklärung des Herrn Staatssekretärs war zwar in der Form kommen können. Aber das geht andern Berufsarten ebenso. Dem liebenswürdig, ihr Inhalt aber ließ an Dunkelheit durch die Presse Beleidigten muß ebenso wie dem auf andre Weise nichts zu wünschen übrig.( Sehr richtig! links.) Wann und Beleidigten Genugthuung gegeben werden. Nun kann es nicht genügen, was geschehen soll, wissen wir danach nicht. Herr Nieberding meint, wenn ein Redakteur oder ein Sigredakteur bestraft wird oder die Redaktion die Sache sei nicht ängstlich und berief sich auf eine Statistik, wonach eine Geldstrafe bezahlt, sondern er kann die Bestrafung des eigent in 24 Jahren mur 18 Fälle vorgekommen sein sollen. Nach einem lichen Beleidigers selbst verlangen.( Bravo  ! rechts.) Artikel des Abg. Böttger aber sind im letzten Jahre nicht weniger als sechs Fälle vorgekommen. Das würde darauf schließen lassen, daß gerade im letzten Jahre der Zeugniszwang gegen die Presse besonders häufig an­Reihe von Fällen angeführt werden könnte, wo durch den Zeugnis gewandt worden ist. Das wirksamite Plaidoyer für sie wäre, wenn eine zwang wichtige Staatsinteressen wirksam geschützt worden sind. ton struierte Fälle werden uns vorgeführt. Und Von solchen Fällen aber ist nicht die Nede. Nur theoretisch auch da hat die Rechnung ein Loch. Wenn der Zeugniszwang schon bedeutende Fälle gehandelt hat, um wie viel mehr wird er ver­jest versagt, wo es sich immer nur um verhältnismäßig uns sagen, wenn der Redakteur zum Zeugnis in einem Falle ge­sehr recht hatte Herr Heine damit, daß das Ansehen der Presse zwungen werden soll, wo den Urheber eine harte Strafe erwartet. erheblich gestiegen ist, daß Redakteure wochenlang die Zeugnis zwangshaft über sich haben ergehen lassen, man weiß jetzt im Man führt an, daß der Staat nicht bestehen könne ohne die Publikum: es kann kommen, was will, die Redakteure Pflicht der Wahrheit für seine Unterthanen. Ich erkenne diese Pflicht Ihnen selbst überlassen.( Seiterkeit.) In einer öffentlichen Gerichts zwangshaft so zwecklos ist, warum will man sie dann nicht Ich will dann folgenden Vorfall erzählen und die Beurteilung verraten nichts.( Sehr richtig! links.) Wenn also die Zeugnis­ohne weiteres an. Aber das soll man zuerst einmal denen sagen, die das Recht auf Wahrheit bei jeder Gelegenheit mit Füßen treten, verhandlung hat ein Straftammer- Borsigender gesagt: Es sei ganz abschaffen. Es ist ausgeschlossen, daß ein Verleger einen Redakteur die das Recht der religiösen und politischen Meinungsfreiheit nicht Der Feind war in diesem Fall ein polnisches, der Freund ein deutsches Zeugniszwangshaft ist also ein untaugliches Mittel zu natürlich, daß der Feind anders behandelt werde als der Freund. anstellt, der einmal seine Berufsgeheimnisse verraten hat. Die nur den Beamten, sondern jedem Arbeiter rauben möchten. Herr Roeren hat auf ein merkwürdiges Institut verwiesen, auf Blatt.( Hört! hört!) Solche Leute werden für solches Verhalten einem unfittlichen 3wed.( Sehr gut! links.) Ich habe nur das Recht der Beamten, ihre Aussage zu verweigern. Const handelt noch belohnt, sie machen Karriere. Der Interpellant meinte, man zwei Blätter gefunden, die sich gegen die Aufhebung des Zeugnis­es sich bei der Zeugnisverweigerung um einen Sonflift zwischen könnte die Strafen für Beleidigung verschärfen. Wir Polen   find zwanges erklärt haben. Die alldeutsche Deutsche Zeitung" dem Gewissen des Einzelnen und der Pflicht gegen den Staat. dagegen, uns find die Strafen für Beleidigungen hoch genug, denn ist zwar eigentlich auch gegen den Zeugniszwang, aber Wenn aber der Beamte dem Staat, in dessen Dienst er handelte, die polnische Presse ist noch schlimmer daran als die socialdemo- sie will ihn aufrecht erhalten wissen gegenüber der social­die Aussage verweigern darf, so steht Staat gegen Staat. In kratische. Gegen uns wird besonders scharf vorgegangen, und wir demokratischen Presse.( hört! hört! bei den Social­Wahrheit aber steht nur gegen den Staat das Interesse der habe eine ganze Anzahl Fälle des Zeugniszwanges zu verzeichnen, demokraten.) Es ist ja bekannt, daß es immer noch Leute im Bureaukratie, die sich nicht in ihre Karten sehen lassen will.( Sehr ganz abgesehen davon, daß man mit Vorliebe das ganze Personal Deutschen Reiche   giebt, die nur dann glücklich sind, wenn sie in richtig! bei den Socialdemokraten.) auf einmal vor das Gericht schleppt und den Betrieb stört. In jedes Gesez ein kleines Socialistengeses hinein. Über die Pflicht der Aufrichtigkeit gegen den Staat, die ich an einem Fall hat man nicht einmal mit der Ver- bringen können. Die Post" aber erklärt sich überhaupt gegen erkenne, findet ihre Grenze an dem höheren Interesse des Volkes, nehmung von zwei Druderlehrlingen Erfolg ge- die Aufhebung des Zeugniszwanges und zwar aus dem Grunde, daß das Vertrauen nicht getäuscht wird, das ein Mitglied der Ge- habt. Man hat die Jungens vier Wochen im Gefängnis gehalten, weil die Redakteure, die sie übrigens" Priester der Deffent­meinschaft in ein anderes gesezt hat; das ist auch ein Stück der aber alle Mühe war vergebens. In einem andern Fall kam es nicht lichkeit" nennt, nicht wie Aerzte und Geistliche ein Egamen Pflicht zur Wahrheit. Der Staat kann nicht eriſtieren, wenn zu einer Haft, aber vier Angestellte einer Druderei wurden wegen abgelegt hätten. Zu meinem Bedauern hat sich auch Herr Himburg Bertrauensbruch erzwungen wird. Ausgezeichnet ist, daß der Verweigerung ihrer Aussage mit je 100 Mark Geldstrafe belegt. heute principiell gegen die Aufhebung des Zeugniszwangs erklärt, Abg. Behrent schon 1876 bei der Beratung der Justiz gefeße Auch das ist im höchsten Grade zu verurteilen. Der Zeugniszwang während früher eine Petition zur Aufhebung des Zeugniszwangs hier gesagt hat: Ist es recht, Gesetze aufzustellen, deren Erfüllung ist in der That durchaus ummoralisch und verwerflich.( Bravo  !) einstimmig vom Reichstag angenommen worden ist. Wenn Herr nach allgemeiner Auffassung zur Unehre gereicht? Ich bin der Meinung, Abg. Ablaß( frf. Vp.): Himburg meint, die Redakteure dürften Verleumder nicht in Schuß daß alle diese Widerstände gegen die Presse von dem Mißtrauen aus­gehen, das man der Vertreterin der öffentlichen Meinung in der träge, die sich im wesentlichen decken mit der vorliegenden Inter  - gesprochen haben, findet sich aber dazwischen irgend eine kleine Der Abg. Heine hat ganz richtig darauf hingewiesen, daß An- nehmen, so kennt er die bestehende Praxis nicht. Jemand kann in einer Einsendung einen ganzen Scheffel von Wahrheiten aus­Bureaukratie entgegenbringt. Wenn rause wetter gesagt hat: pellation, gerade von unsrer Partei wiederholt eingebracht worden es giebt keine Deffentlichkeit, so hat er damit nur aus- find. Nech im Jahre 1898 hat der verstorbene Abg. Munkel die Inkorrektheit, so wird trotzdem Anklage wegen Beleidigung erhoben. geplaudert, was der größte Teil der Beamten innerlich denkt. Aufmerksamkeit des Hauses auf diese Materie gelenkt. Wir haben ja ein für die Erhaltung der Unmoral im Staat, oder, wenn Sie so Wer für die Erhaltung des bestehenden Zustandes eintritt, tritt Sehr interessant ist, daß Herren der nationalliberalen Partei heute eine Antwort von der Regierung erhalten, die doch viel lieber wollen, für eine staatserhaltende Unmoral.( Beifall links.) die Interpellation eingebracht haben. Diese Partei hat durch ihren verbindlicher und entgegenkommender lautet, als das Umfall in den Preß- und Justizgesehen den heutigen Zustand ber- bisher der Fal gewesen ist. Früher wurde stets betont, daß die Staatssekretär Dr. Nieberding: Der Vorredner hat einiges schuldet. Wäre die Partei damals festgeblieben, so hätte das auch Aufhebung des Zeugniszwangs gegenüber der Breffe ein Mißtrauen in die Richtigkeit der von mir erwähnten Liste gefeßt. manch andern Uebelstand nicht herbeigeführt, z. B. den fliegenden Ding der Unmöglichkeit ſei. Aus der heutigen Erklärung Jch will das Haus nicht mit den einzelnen Namen behelligen, bin Gerichtsstand der Presse. Der Abg. Lasker hat sich ja hier im des Herrn Staatssekretärs ging hervor, daß die Regierung aber gern bereit, Herrn v. Gerlach eine Abschrift zur Verfügung zu Reichstage förmlich für den Zeugniszivang begeistert und von den ihre bisherige Zurückhaltung aufgiebt, weni auch seine stellen. Er wird dann vermutlich erkennen, daß die Liste im wesent Verlegern und Redakteuren der Presse halb init Achtung für gute Erklärung noch entgegenkommender hätte lauten können. Mit dem lichen richtig ist. Geschäftsleute, halb mit Verachtung gesagt, es feien Neuigkeits- Abg. Heine bin ich darin einverstanden, daß man die Frage der Abg. Dr. Arendt( Rpt.): verkäufer. Wir haben eine andre Auffassung von ihnen und, wie es Aufhebung des Zeugniszwanges ausscheiden Ein Redakteur, der das ihm anvertraute Redaktionsgeheimnis zu meiner Freude scheint, auch der Herr Interpellant. kann aus der Revision der gesamten Strafpreisgiebt, handelt ehrlos. Die Staatsgewalt darf niemanden zu Interessant sind die Mitteilungen, die am 13. Januar 1902 der prozeß- Ordnung. Und da sich erhebliche Mißstände auf diesem einer ehrlosen Handlung zwingen. Ich gehe hier fast noch weiter bg. Sartorius   im bayrischen Landtag machte. Er Gebiete herausgestellt haben, so sehe ich nicht ein, weshalb man als die Abgg. v. Gerlach und Ablaß  : ich wünsche den Zeugniszwang erzählte, daß unmittelbar nach dem Umfall der Nationalliberalen nicht den Zeugniszivang sofort aufheben will. Allerdings hat beseitigt selbst auf die Gefahr hin, daß die Beleidigungs­der Hauptschuldige, Dr. v. Marquardsen, sich in einer Ver- ja der Herr Staatssekretär recht erhebliche Vorbehalte gemacht. Lagen schärfer bestraft werden. Der Zeugniszwang ist sammlung von Interessenten verteidigen mußte wegen der Er sprach bon Der Gruppe von Fällen, in denen der Aufrechterhaltung des Zeugniszwanges. Da habe Inhalt einer Einsendung selbst strafbar ist und meinte, ja auch völlig wirkungslos. in er versichert, die Bestimmungen würden nie zur Anwendung all diesen Fällen könnte der Redakteur ohnehin nicht als Zeuge ver- Sächsischer Geheimrat Börner: Der Herr Abg. Heine hat gesagt, kommen, wenn es sich nicht um die vitalsten Interessen, das Bestehen nommen werden, da er ja Thäter sei. Der Herr Staatssekretär hat ich sei über den Fall der Leipziger Volkszeitung" falsch informiert des ganzen Staates, handelte, und nie würde es einer deutschen Ne- dabei übersehen, daß es bei vielen Zeitungen nicht einen gewesen, die Ladung der Betreffenden habe bereits die Androhung gierung einfallen, das gesamte Redaktionspersonal einer Zeitung zur Redakteur, sondern mehrere giebt. Und diejenigen Redakteure, von Zwangsmaßregeln enthalten. Daß Beugen mit Androhung von Aussage zwingen zu wollen. Das ist die Gläubigkeit der die nicht gerade für den besonders in Betracht kommenden Teil des Zwangsmaßregeln geladen werden, weiß wohl ein jeder. Aber es Rationalliberalen. Blattes verantwortlich sind, können auch in diesen Fällen in besteht ein Unterschied zwischen Gestellungspflicht und Zeugniss Nun könnte man sich ja freuen, daß die Sünder Buße thun. Zeugniszwangshaft genommen werden.( Sehr richtig! links.) ablegungspflicht. In dem Formular, das den Angestellten der Jch lege keinen Wert darauf, daß der Interpellant gleich zu Beginn ch behaupte, day es ernsthafte Bedenken gegen Leipziger Boltszeitung" zugegangen ist, war nur von ihrem Er feiner Rede erklärte, er hätte Bedenken, für eine Reform ein- die Aufhebung der Zeugniszwangshaft gar nicht giebt. scheinen, nicht aber von der eigentlichen Zeugnisablegung die Rede. zutreten, die auch uns zu gute käme. Das ist Geschmacksache. Und wenn auch der Reichstag   nicht verpflichtet sein kann, in allen Eine falsche Information liegt demnach auf meiner Seite nicht vor. Aber einer der Mitunterzeichner der Interpellation will in Fällen, wo er Mißstände aufdeckt, auch einen Weg zur Abstellung Ein Bertagungsantrag Dr. Sattler( natl.) wird hierauf gegen einem Artikel der National Zeitung" den Zeugniszwang dieser Mißstände zu zeigen, so scheint es mir in diesem Falle doch die Stimmen der Linten angenommen. aufrecht erhalten wissen bei Aufforderung zum Hoch gar nicht so schwer zu sein, einen Weg zur Abhilfe nachzuweisen. Persönlich erklärt verrat usw. und bei jeder Veröffentlichung von amt Der beste und einfachste Weg ist der, den der Deutsche Juristen- Abg. Dr. Jänecke( natl.): Herr Heine hat gesagt, ich hätte ge­lichen Schriftstücken, ohne jede Beschränkung, tag bereits 1879 empfohlen hat. Der Deutsche Juristen- äußert, es sei für mich bedenklich, etwas zu vertreten, was auch die nicht nur bei strafbarer Veröffentlichung.( Hört! hört! bei den tag hat den Grundsatz aufgestellt, daß man bei periodischen Socialdemokratie vertritt. Ich habe lediglich erklärt, daß durch das Socialdemokraten.) Das sind ja gerade die Fälle, in denen auch Zeitschriften den verantwortlichen Redakteur in jedem Berhalten der Socialdemokratie der thatsächliche Erfolg in der auch jekt der Zeugniszwang eingeleitet wird. Und gehört der Fall Falle als Thäter hat und daher nicht noch nach einem von uns gewünschten Richtung erschwert werde. Hildebrand zu den vitalen Interessen des Staates, weil irgend ein andern Thäter suchen dürfe. Und weiter hat der Deutsche Abg. Dr. Böttger( natl.): Es ist auf meinen Artikel in der Erlaß irgend eines Schulinspektors tritisiert wurde? Oder die Juristentag verlangt, daß bei nicht periodischen Druckschriften Redakteur, Oder die Juristentag verlangt, daß bei nicht periodischen Druckschriften Redakteur, National- Zeitung" Bezug genommen, derselbe ist aber teilweise Bankower 50000 Mark- Affaire oder welcher Polizeibeamte das Verleger und Drucker zur Zeugnisverteigerung berechtigt sein sollen. falsch citiert und verstanden worden. Herr Heine hat gesagt, daß Schriftstück verloren hatte, das hinterher auf den Redaktionstisch Das Interesse der Wahrheitsermittelung steht selbst im Strafprozeß wir es den Redakteuren nicht verübeln könnten der Bergarbeiter- Zeitung" flog? Wir haben drakonische Straf durchaus nicht so hoch, daß darunter andre, wertvollere Güter leiden Präs. Graf Ballestrem: In einer persönlichen Bemerkung darf bestimmungen über den Verrat militärischer Geheimnisse und dürften. Selbst dem Richter muß der Redakteur, der das man nicht von wir" sprechen.( Heiterfeit.) diplomatischer Urkunden, die vollkommen ausreichen. Und gerade Redaktionsgeheimnis trog des Zeugniszwanges nicht preisgiebt, Abg. Dr. Böttger( fortfahrend): Ich wollte nur sagen, daß ich der in diesen Fällen ist der Zeugniszwang ausgeschlossen, da ja der achtungswürdig, der andre, der sich dem Gesetze fügt, als Ansicht bin. Redakteur fich nicht selbst beschuldigen brauchte. Aber in den andern ein Lump erscheinen.( Bustimmung links.) Derjenige, der gegen Präsident Graf Ballestrem: Ihre Ansicht dürfen Sie in einer Fällen soll veröffentlicht werden. Die Bureaukratic soll sich nicht das Gesez handelt, ist ein Gentleman, der andre ein Lump. Solche persönlichen Bemerkung hier nicht wiedergeben. Sie können nur verkriechen, die Behörden sollen nichts zu verbergen haben, das Volk unmoralischen Geseze dürfen wir nicht aufrecht richtigstellen, wo Sie falsch citiert oder falsch verstanden sind. foll wissen, was vorgeht. erhalten. Abg. Dr. Böttger: Unter diesen Umständen muß ich verzichten, denn ich hatte vor, darauf zu erwidern.( Große Heiterkeit.) Nächste Sigung: Montag 1 Uhr.( 1. Interpellation wegen Kündigung der Handelsverträge. 2. Interpellation wegen des Königsberger Geheimbundprozesses. 3. Erste Lesung der Vorlage betreffend taufmännische Schiedsgerichte.) Schluß 54 Uhr.

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Witterungsübersicht vom 15. Januar 1904, morgens 8 Uhr.

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Man sagt: die Behörden sind die Diener des Volfes. Nach meiner Außerdem kann der Zeugniszwang die Nebenwirkung haben, daß Meinung sollen die Diener ihre Herren nicht hintergehen und keine der Einsender des inkriminierten Artikels sich selbst denunziert. Geheimnisse vor ihnen haben.( Heiterkeit und Sehr gut! bei den Nach unsrer Rechtsauffassung aber soll man niemanden durch irgend­Socialdemokraten.) llebrigens weiß die Bureaukratie Dinge, die welche Mittel, und feien sie auch psychologischer Art, zu einem Ge­einwandsfrei vor der öffentlichen Stritit bestehen können, recht gut ständnis zwingen. an das Licht des Tages zu bringen; wenn einer etivas geleistet hat, Bei der Presse muß der alte Sazz des code civil geltent: ,, la dann steht's am nächsten Tage im Lokal- Anzeiger" oder sonst einem recherche de la paternité est interdite. Da hat ein geistreiches hervorragenden Preßorgan.( Heiterkeit.) Was aber dem Lichte des Wigblatt zum Kwiledi- Prozeß ausgeführt, wenn man hier die Tages entzogen wird, das sind schmutzige Polizeimaßregeln, Schnüffe- Baterschaft einwandsfrei feststellen wolle, so bleibe nichts weiter Leien, niedrige Handlungen aller Art!( Lebhafte Zustimmung bei den übrig, als ein Zeugniszwangs- Verfahren gegen den Storch. Socialdemokraten.) und solche Dinge soll man noch fördern, indem( Heiterkeit.) man der Geheimniskrämerei Vorschub leistet!? Im Gegenteil: Es kommt hinzu, daß in den meisten Fällen der Zeugniszwang heraus mit der Sprache! nuglos ist. Dann bedeutet er einen Schlag ins Waffer Abg. Dr. Jänecke wünschte höhere Strafen für Beauf Seite der Justiz. So hat auch Redakteur Hildebrand Teidigungen durch die Presse. Ich habe mich schon in von der Hilfe" vor Ablauf Swinemde. 740 28 der sechs Monate entlassen der vorigen Session mehrmals gegen diesen von den National- werden müssen, weil man das Verfahren als zivedlos erkannte. Berlin  Hamburg   740 BS9Regen 744 5 wollig liberalen immer wieder gemachten merkwürdigen Vorschlag Für die Aufrechterhaltung des Zeugniszwangs ist das Institut der Franks.a.M. 753 WSW 3wolfig gewandt. Es liegt umso weniger ein Bedürfnis zu schärferen Strafen Sigredakteure ins Feld geführt worden. Das Reichsgericht München   756 23 5 bededt bor, als selbst die jetzige, noch leidlich moderierte Anwendung der hat aber gegen diese Einrichtung Stellung ge- Wien   754 4 bedeckt Beleidigungs Paragraphen schon zu einer Gefahr für die freie nommen, indem es erklärt hat, das Zeichnen der Zeitung genüge Wetter Prognose für Sonnabeud, den 16. Januar 1904. Meinungsäußerung, für die öffentliche Stritit geworden ist und nicht, es müsie auch die Befähigung für einen Redakteur vor- Ein wenig kälter, vielfach heiter, aber noch veränderlich mit geringen fie in dieser Beziehung auf genau derselben Stufe steht handen sein. Der Einwand fällt also fort. Protestieren Niederschlägen und langsam abnehmenden westlichen Binden. vie, die Anwendung des Zeugniszwanges gegen die Presse. I möchte ich auch gegen die Aeußerung des Interpellanten, mau tönne Berliner   Betterbureau

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5 bedeckt

4 Haparanda 746D

2 bedeckt

2 Betersburg 742 SD 1 bedeckt 4 Cork 7573N 4 heiter 4 Aberdeen  2 Paris  758 BSW 3 wolfig

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