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1. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 140.

Parlamentsberichte.

Abgeordneteuhans.

76. Sigung vom 17. Juni. 11 Uhr. Am Ministertische: Thielen und Kommissarien. Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Berathung des Gesetzentwurfs über die Kleinbahnen und die Privatanschluß­bahnen. In der Generaldiskussion erklärt

Abg. Rickert( dfr.), daß er für das Gesetz stimmen werde in der Hoffnung, daß man es in weitherzigstem Sinne ausführe und es so der Bevölkerung zum wirklichen Nuzen gereiche. Jede fleinliche, polizeiliche Chikane aber sei zu verwerfen. Namentlich bitte er den Minister, die in zweiter Lesung als unentbehrlich bezeichnete Vorprüfung der Pferdebahn- Gäule doch lieber zu unterlassen und die Verantwortung dafür den Unternehmern felbst zu überlassen. Wenn die Polizei in Berlin   die Verbreitung ganz unauständiger Broschüren zulasse, ohne davon einen Nach­theil für die öffentliche Ordnung zu befürchten, so könne sie auch die Pferdebahn- Gäule in Ruhe lassen. Bei dem Geseze fomme alles auf die Ausführung an.

Eisenbahnminister Thielen: In einzelnen Punkten, welche die Regierung anders geregelt zu sehen wünscht, wird sich hoffent­lich eine Ausgleichung der Gegensäge in der weiteren Behandlung Der Vorlage noch ermöglichen lassen. Namentlich im Often ist das Bedürfniß, dem durch das Gesetz abgeholfen werden soll, in starkem Maße vorhanden.

Sonnabend, den 18. Juni 1892.

9. Jahrg.

Die Abg. Lehmann und Bachem wünschen Ueberweisung   stellung der Lehrer an den nicht staatlichen Lehranstalten für zur Erwägung. Mit schwacher Mehrheit wird demgemäß be nothwendig, glaubt aber, daß man einen anderen Weg hätte ein­schlossen. schlagen tönnen und bedauert, daß die Vorlage so spät an das Die Petition des Bergmanns Kelter in Altenkessel um Ab- Haus gekommen sei, daß man fundamentale Aenderungen nicht änderung der jetzigen Regeln für Gewährung staatlicher Prämien mehr vornehmen tönne. Daß für die Lehrer nicht schon früher werkstätten sich Wohnhäuser bauen, soll nach Antrag der Budget- den zu große seien, sodaß man nicht alle Jerfüllen könne, wenn man an Berg und Hüttenleute, welche in der Nähe von Staats- etwas geschehen sei, liege daran, daß die Aufgaben der Gemein­kommission der Regierung zur Erwägung dahin überwiesen wer- nicht die Steuerzahler übermäßig belasten wolle, der Staat hätte den, ob die Verloosung der Bauprämien und zu Bauzwecken be- den Gemeinden schon früher zu Hilfe kommen müssen, da es sich bereits im vorhergehenden Herbst vorgenommen werden kann. willigten unverzinslichen Darlehen nicht anstatt im Frühjahr hierbei um eine Aufgabe handelt, die eigentlich dem Staate zu fallen müßte, namentlich jezt, wo der Staat die Selbständigkeit der Gemeinden in Bezug auf die höheren Anstalten sehr ein­geschränkt hat: Besser wäre es, wenn man von den Bedürfniß­zuschüssen absehen und feste Zuschüsse gewähren würde.

Abg. Engels( ft.) bezeichnet diesen Kommissionsantrag als nicht ausführbar. The der Etat festgestellt sei, fönne man die Verloosung der Prämien nicht vornehmen. Es sei daher der Uebergang zur Tagesordnung über die Petition geboten. Geh. Bergrath Eskens erklärt dieses Bedenken des Vor­redners für wohlbegründet und bittet ebenfalls um Uebergang zur Tagesordnung.

Der Kommissionsantrag wird angenommen.

Kultusminister Bosse: Es müsse Erbitterung erregen, daß die Lehrer an den nichtstaatlichen Schulen schlechter gestellt sind. Die ganze Mehrbelastung auf den Staat zu übernehmen, gestattet die Finanzlage des Staates nicht; es wird aber so viel als mög­lich geschehen, um die Gemeinden zu entlasten.

einzelnen Bergleuten nicht die Prämien fest zusagen, bevor sie Abg. Francke- Tondern: Allerdings kann die Regierung den hier im Hause bewilligt sind. Thatsächlich waren aber seit 1842 Lage der in Rede stehenden Lehrer für nothwendig; für diese Freiherr von Malzahn- Roidin hält eine Verbesserung der bereits solche Bauprämien regelmäßig gegeben und niemals hat wichtige Aufgabe müßten die Gemeinden, die nun einmal höhere sich im Abgeordnetenhause die geringste Opposition dagegen Lehranstalten haben, die Mittel aufbringen; dazu helfe ihnen geltend gemacht. Da nun den Bergleuten aus dem späten Termin die Staatsbeihilfe und die Möglichkeit, das Schulgeld zu erhöhen. der Zuweisung große Schwierigkeiten erwachsen, so ließe sich doch wohl die Verloosung schon vorher vornehmen, um diese Schwierig- Schulen eingerichtet sind, lediglich um einer möglichst großen von Schöning: Wenn in den siebziger Jahren soviel höhere feiten aus dem Wege zu räumen. Anzahl junger Leute gewisse Berechtigungen zu verschaffen, so Abg. v. Bismarck  ( f.): Wir werden einige Abänderungs- von Kanzleidiätarien und Kanzleigehilfen im Bezirk des Ober- ftüßen, namentlich nicht bei der jeßigen schlechten Finanzlage. Die Petition fann es nicht Aufgabe des Staates sein, solche Anstalten zu unter­anträge einbringen, unter allen Umständen aber dem Ganzen zu landesgerichts in Köln  , wegen Vermehrung der etatsmäßigen Die Kommission habe die Eingriffe in die Selbstverwaltung der stimmen in der Hoffnung, daß daraus eine erhebliche Steigerung Ranglistenstellen bei den Justizbehörden wird der Regierung zur Gemeinden abgeschwächt, deshalb solle das Haus, die Vorlage. des Wohlstandes von Industrie und Landwirthschaft resultiren fortdauernden Erwägung überwiesen, desgleichen die Petition nach den Kommissionsanträgen annehmen. wird. Wir wollen dem Privatkapital die volle Betheiligung einer Anzahl von Justiz- Kanzleigehilfen wegen Berbesserung ihrer laffen, halten aber namentlich die Betheiligung der Kommunen Lage mit der Maßgabe, a) ob nach einer Beschäftigung von drei des Herrn v. Wedell folgende Abänderung angenommen: Die In der Spezialdiskussion wird zu§ 1 gemäß einem Antrage und Kommunalverbände für ganz besonders wünschenswerth. Jahren für die Kanzleigehilfen eine dreimonatliche Kündigungsfrist Besoldung der übrigen technischen, Elementar- und Vorschullehrer. Abg. Bödiker( 8.): Wenig genehm sei ihm die ganze Ron- gesetzt werden soll und b) ob, beziehungsweise durch welche ist innerhalb der für die entsprechenden Kategorien von Lehrern firuktion der Genehmigung, hier müßte noch eine Verbesserung Maßregeln den Wünschen der Petenten bezüglich der Versorgung an den staatlichen höheren Schulen bestimmten Grenzen dergestalt angestrebt werden. im Falle der Dienstunfähigkeit sowie der Versorgung ihrer festzustellen, daß dieselbe hinter derjenigen der Volksschullehrer in Abg. Hammacher( natl.): Eine unerfreuliche Abänderung| Hinterbliebenen Rechnung getragen werden kann. habe das Gesetz durch einen Antrag Hansen erfahren, welcher dem betreffenden Orte nicht zurückbleiben darf und außerdem Ueber die Petition von Hilfe- Gerichtsdienern wegen Verbesse- jenen Lehrern eine nicht pensionsfähige Zulage von 150 M. die Jnangriffnahme des Baus einer Kleinbahn ohne vorherige rung ihrer Lage wird zur Tagesordnung übergegangen. Planfeftfezung jährlich gewährt wird." nur dann gestatten will, wenn es sich nicht um Die Petition des Neulander Deichverbandes um staatliche die Benutzung öffentlicher Wege handelt. Durch diese Ein- Entschädigung für durch staatliche Bauten verursachten Deichbruch schränkung werde ein guter Theil der von dem Gesetz in nächster will die Agrarkommission der Regierung zur Berücksichtigung Beit zu erwartenden günstigen Wirkungen wieder aufgehoben, dahin überwiesen, daß unter Zuziehung der Betheiligten nochmals Denn die Bauten würden dadurch eine ganz unverhältnißmäßige geprüft wird, ob nicht die dem Neulander Deichverbande im Verzögerung erfahren. Jahre 1875 erwachsenen Hochwasserbeschädigungen im vollen zuführen sind. Umfang auf die Verlängerung des Hauer Flügeldienstes zurück­

Damit schließt die Generaldiskussion.

In der Spezialdiskussion werden die§§ 1 und 2 ohne Debatte angenommen.

§ 3 bestimmt die für die Ertheilung der Genehmigung zu fländige Behörde. Für die Betriebe mit Maschinenkraft ist der Regierungspräsident im Einvernehmen mit der Eisenbahn­Behörde, in allen übrigen Fällen a) der Regierungspräsident, fofern Kunststraßen benugt werden oder von der Bahn mehrere Kreise oder nichtpreußische Landestheile berührt werden sollen, b) der Landrath, sofern mehrere Polizeibezirke desselben Kreises berührt werden; c) die Ortspolizeibehörde, sofern das Ünter: nehmen innerhalb eines Polizeibezirkes verbleibt.

Auf Antrag Jerusalem   wird in dem§ 3 statt der ge­Sperrten Worte gesagt: sofern Kunststraßen, welche nicht als städtische Straßen in der Unterhaltung und Verwaltung von Stadtgemeinden stehen, benutzt werden."

genommen. Nach kurzer Erörterung wird der Kommissionsantrag an­

Die Wester- und Lintelermarscher Deichacht im Kreise Norden bittet das Abgeordnetenhaus, die Regierung zu veranlaffen, ihr aus Staatsmitteln eine Anleihe von 1161 000 M. zu 21/3 pet. Zinsen und 1 pGt. Amortisation zu gewähren, um eine Beſteinung ihres Seedeiches vornehmen zu können.

Betition in der Erwägung zur Tagesordnung übergegangen, daß Die Agrarkommission ist mit 7 gegen 5 Stimmen über die Unterstützung eintreten zu laffen. die Provinz Hannover   die Nächstverpflichtete ist, die geforderte

Abg. Fegter( nat.), der die Petition eingereicht hat, bittet die Regierung, den Betenten in der erwähnten Weise entgegen­gescheitert, da überall der Kredit verweigert wurde. Mangels zukommen. Alle Versuche, bei Banken Geld zu erlangen, seien der Besteinung könne der sehr gute Marschboden nicht ausgenußt

Nach§ 7 fann die Zustimmung der Unterhaltungspflichtigen ergänzt werden, soweit eine Proving betheiligt ist, durch den Provinzialrath, soweit eine Stadtgemeinde betheiligt ist, durch werden. Beschluß des Bezirksausschusses.

Abg. Brandenburg( 3.) empfiehlt Ueberweisung zur Berück Abg. von Tiedemann- Bomst beantragt folgenden Zusatz fichtigung, da die Interessenten sich nicht selbst helfen könnten zum§ 7: Bei dem Antrage auf Ergänzung der Zustimmung ist und ihre Lage unerträglich sei. Der Nachweis der Leistungsfähigkeit für die erforderliche Sicher­heitsstellung beizubringen.

$ 7 wird unter Ablehnung des Antrages v. Tiedemann unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen. Nach§ 10 fann bei der Genehmigung von Bahnen, auf welchen die Beförderung von Gütern stattfinden soll, vorbehalten werden, den Unternehmern jeder Zeit zur Gestattung der Ein­führung von Anschlußgeleisen für den Privatverkehr anzuhalten. Abg. Jerufalem bemängelt diese Fassung und würde dem obligatorischen Vorbehalt den Vorzug geben. § 10 wird unverändert angenommen.

genehmigt, die§§ 4 bis 6 nach den Beschlüssen des anderen §2 und§ 3 werden nach den Anträgen der Kommission Hauses.

dem Antrage der Kommission gestrichen. § 7( betr. die Erhöhung des Schulgeldes) wird entsprechend § 8 gelangt unverändert,§ 9 mit dem oben mitgetheilten Gesetze zur Annahme. Darauf gelangt das Gesetz im Ganzen zur Annahme; das­felbe muß an das Abgeordnetenhaus zurückgehen.

Den Nachtrags- Etat für 1892/93( Herstellung einer Wasser­leitung für den westlichen Theil des oberschlesischen Industrie­gebietes) beantragt die Budgettommission zu genehmigen.

daß die Quelle bei Bawada nur nach erfolgter oder wenigstens Graf Frankenberg beantragt, die Erwartung auszusprechen, vorläufig festgestellter Entschädigung der verlegten Privatrechte zur Wasserversorgung herangezogen wird.

Freiherr v. Durant beantragt, den Antrag des Grafen Frankenberg dahin zu fassen, daß die Erwartung ausgesprochen wird, daß die Regierung die Schadloshaltung für verlegte Privat­rechte übernimmt.

Die Vorlage wird genehmigt; der Antrag Graf Frankenberg. Durant wird abgelehnt. ( Borlage betr. die Aufhebung der Steuerfreiheit der Standes­Schluß 54 hr. Nächste Sigung Sonnabend 1 Uhr. Herren.)

Parteinachrichten.

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Abg. v. Erffa   will die Ueberweisung zur Berücksichtigung in hergiebt, sondern die Provinz Hannover   zur Ausschreibung von dem Sinne, daß die Regierung nicht in erster Linie selbst Geld Grenzen vorhanden sind. Provinzialsteuern zwingt, wenn solche Nothstände innerhalb ihrer Zu einer großartigen Kundgebung für die Sozial­Abg. v. Huene: Der Kommissionsantrag ist der einzig demokratie gestaltete sich eine Voltsversammlung, welche forrette. Wir können hier nicht eine Petition der Regierung in Reichstags- Abgeordneter Molkenbuhr am 13. Juni am dem Sinne zur Berücksichtigung überweisen, daß sie nunmehr die Dönberg   bei Neviges   im Freien abhielt. Die Zahl der An­Provinz zur Gewährung von Unterstützungen anhalten soll. Die wesenden wird auf 6-7000 geschäßt. Berücksichtigung wollen wir Alle, aber der von dem Vorredner empfohlene Weg ist nicht der richtige. In Magdeburg   hat sich, wie das Hallesche Volksblatt" Abg. Sattler: Aus welchen Motiven die verschiedenen mittheilt, der Verein der Unabhängigen" wieder aufgelöst. Barteien für die Berücksichtigung stimmen, soll mir gleich fein, wenn sie nur dafür stimmen. Ob die hier erforderliche Be- Zu dem Verhalten des Landshuter Magistrats in steinung eine Melioration ist im Sinne der Provinzialordnung Sachen des Militärboykotts worüber wir dieser Tage be­ist mir doch zweifelhaft. richteten bemerkt die bürgerliche Frankfurter   Beitung":" Der Berücksichtigung gesprochen, wird demgemäß beschlossen. Nachdem noch Abg. Hottendorff für Ueberweisung zur Magistrat von Landshut  , der merkwürdiger Weise das Militärverbot, veranlaßte", scheint nicht zu begreifen, wie er Schluß 4 Uhr. Nächste Sigung Sonnabend 11 Uhr. gerade der sozialdemokratischen Bewegung durch so einseitig § 16 wird nach dem Antrage Bödiker mit einer redaktionellen,( Gefeßentwurf betr. Die Militäranwärter; Antrag der Geschäfts- tendenziöses Berhalten in die Hände arbeitet. Es giebt eben noch bom Abg. Krause beantragten Aenderung angenommen. ordnungs- Kommission bett. die Strafverfolgung des Vorwärts"; immer Leute, welche durch die Wirkungen des Sozialistengefeges Petitionen und ev. wiederholte Berathung des Lehrerbesoldungs- noch nicht belehrt worden sind."

§ 16 der Beschlüsse zweiter Lesung lautet: Die Genehmigung, welche einer Aftiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aftien behufs Eintragung in das Handelsregister aus gehändigt worden ist, tritt erst in Wirksamkeit, wenn der Nach­weis der Eintragung in das Handelsregister geführt ist. Abg. Bödiker will den§ 16 auch auf die Gesellschaften mit beschränkter Haftung ausdehnen und beantragt eine entsprechende Modifikation.

§ 17 schreibt vor, daß mit dem Bau von mit Maschinenkraft getriebenen Bahnen erst nach der Feststellung des Bauplanes durch Gesetzes.) die genehmigende Behörde begonnen werden kann. Wenn aus der beabsichtigten Bahnanlage Nachtheile oder erhebliche Be­läftigungen der benachbarten Grundbesitzer und des öffentlichen Verkehrs nicht zu erwarten sind, kann der Minister den Beginn des Baues ohne vorherige Planfestsetzung gestatten.

In den letzten Satz war in zweiter Lesung auf Antrag des

Abg. Hansen die Klausel eingeschoben worden sofern es sich missarien. nicht um die Benuzung öffentlicher Wege handelt".

Herrenhaus.

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Ein Meineidiger. Bekanntlich sind vor dem Geschworenen­gericht in Magdeburg   kurz hintereinander 11 Staßfurter   Arbeiter wegen angeblichen Meineides verurtheilt worden. In einer Ver­fammlung in Staßfurt   sollte von dem Bergarbeiter Märtens 21. Sigung vom 17. Juni. 12 Uhr. eine beleidigende Aeußerung über den preußischen Richterstand Am Ministertische: Bosse, v. Berlepsch und Kom- gefallen sein. Dieserhalb unter Anklage gestellt, behauptete Märtens, die inkriminirte Aeußerung in anderem Zusammenhang Auf der Tagesordnung steht die Berathung des Gesetz- gethan und sie in Bezug auf die liberale Partei angewendet zu § 17 wird nach der Fassung zweiter Lesung mit dem An- entwurfes betreffend das Diensteinkommen der Lehrer haben. Drei Zeugen beschworen die Richtigkeit der Angabe trage Hansen angenommen; ebenso ohne Debatte die§§ 18-29. an den nichtstaatlichen höheren Schulen. Märtens', während die ebenfalls vereideten zwei Polizeibeamten, Nach§ 30 der Beschlüsse zweiter Berathung kann der Staat Die Kommission beantragt die Genehmigung der Vorlage welche die bezügliche Versammlung überwacht und die Anzeige eine Steinbahn erwerben, wenn sie eine solche Bedeutung für den mit einigen Abänderungen gegenüber den Beschlüssen des Ab erstattet hatten, auf ihren ursprünglichen Angaben stehen blieben. öffentlichen Berkehr gewonnen hat, daß sie als Theil des all- geordnetenhauses. Nach den letzteren sollten die Bestimmungen Die Richter legten, wie das altes Herkommen ist, den Aussagen gemeinen Eisenbahnnetzes zu behandeln ist. Doch ist dazu er des Normaletats für die staatlichen Lehranstalten auf die Zeichen der Polizisten größere Glaubwürdigkeit bei und verurtheilten orderlich, daß der Unternehmer der Bahn sich weigert, sich dem und Elementarlehrer der nichtstaatlichen Anstalten ebenfalls an- Märtens zu drei Monaten Gefängniß. Die Staatsanwalt­Gisenbahngesetz von 1838 zu unterwerfen; außerdem soll eine gewendet werden. Die Kommission des Herrenhauses will auf schaft aber, mit diesem Resultat nicht zufrieden, erhob einjährige Kündigungsfrist vorangehen. die Regierungsvorlage zurückgehen, welche nur die vollbeschäftigten nun gegen die drei Zivilzeugen Anklage wegen Meineids. Vor Zeichenlehrer, nicht aber die sonstigen technischen Lehrer und die den Geschworenen Magdeburger Großbourgeois vom reinsten Elementarlehrer berücksichtigt. Die Kommission hat hinzugefügt, Waffer- ließ der Staatsanwalt die bekannten Minen springen. daß die Elementarlehrer an den höheren Anstalten im Gehalt Darnach gehört das Meineidschwören bei den Sozialdemokraten, nicht hinter denen der Volksschulen zurückstehen sollen, daß sie wenn sie glauben dadurch einen Genossen vor Strafe bewahren ferner eine nicht pensionsfähige Bulage von 150 m. jährlich er zu können, zu den erlaubten Dingen. Auch die Religionslosigkeit - In§ 2 ist die Bestimmung, daß der Reffort ber Sozialdemokraten mußte herhalten, weil infolge derfelben ein im Hause der Abgeordneten nicht verloren hat. Genehmigung dazu geben muß, wenn das System Sozialdemokrat keine Vorstellung von der Heiligkeit des Gibes" der Dienstalterszulagen nicht eingeführt werden soll, gestrichen.habe und deshalb ohne Strupel Meineide schwöre. Daß bei Es folgen Kommissionsberichte über Petitionen. Jm§ 3 ist hinzugefügt, daß an den Befugnissen der Gemeinden solcher Auffassung es Pflicht des Staatsanwaltes gewesen wäre, Ueber die Petition von Rohloff und Genossen in Lobbe, in zur Aufhebung der Anstalten nichts geändert wird. Der§ 7, schon seinerzeit gegen die Vereidigung der drei Arbeiter zu pros welcher beantragt wird, das Domänenvorwerf oder 30 Heftar welcher eine Erhöhung des Schulgeldes gestattet, ist gestrichen testiren, ist ebenso selbstverständlich als es geradezu unbegreiflich ist, Acer   und Wiesen deffélben als Rentengüter- Befizungen zu ver- und im§ 9 ift hinzugefügt worden: Unter Aufrechterhaltung baß diefelbe Staatsanwaltschaft, welche auf der angeblichen geben, geht das Haus nach dem Antrag der Agrarkommiffion zur gleicher Besoldungsansprüche müssen sich die Lehrer an solchen Meineidsgepflogenheit der Sozialdemokraten ihr ganzes Auflage­Tagesordnung über. von Gemeinden unterhaltenen höheren Schulen, deren Klaffen- gebäude aufführte, es ruhig geschehen ließ, daß in dem Prozeß bestand und Lehrkräfte verringert werden, die Versehung an eine gegen die Drei acht andere Arbeiter ebenfalls auf ihren von derselben Gemeinde unterhaltene höhere Schule mit minderen Gid hin das Gleiche bekundeten, wegen dessen die Drei Berechtigungen gefallen lassen." des Meineids angeklagt auf der Anklagebank saßen. Die Ge­

§30 wird in dieser Fassung unverändert angenommen. In der Gesammtabstimmung, welche bei der Geringfügigkeit der heute beschlossenen Abänderungen sofort vorgenommen wird, gelangt das Gesetz einstimmig zur Annahme. Auf Antrag der Geschäftsordnungs- Kommission erklärt das Haus, daß das Mitglied des Hauses Landrichter Jerusalem  , halten sollen.

Die Petition des Landgerichts- Sekretärs Bernards in Köln  Bewilligung einer Theuerungszulage für die in Köln   wohnen­den Staatsbeamten beantragt die Budgetkommission der Regierung als Material überwiesen.

Ober- Bürgermeister Struckmann- Hildesheim hält die Besser- schworenen fanden die drei Angeklagten des Meineids schuldig