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sinnen, aus welchen Quellen er schöpfte.

handlung gegen den Redakteur des radikal- polnischen Gornoslazat" der Kirche die Zugehörigkeit zu derselben und die heiligen Sakra-| Kündigungsfrist für denselben festgefekt wird. In Streitfällen ( Oberschlesier  "), von Wolski wegen Beleidigung des Kardinals mente zu verweigern, weil dieser dem Stimmzettelverteiler einer entscheidet der Ausschuß der Berliner   Gewerkschaftskommission. Kopp und der ihm unterstellten oberschlesischen Geistlichkeit. Die politischen Partei sein Haus öffnete? Weiter wurde beschlossen, daß die Forderungen auch der Central Beleidigung soll begangen sein durch den Abdruck eines Artikels Zeuge Darauf, daß die Nationalpolen durch ihre Angriffe auf die kommission der Krankenkassen unterbreitet werden, damit dieselben des Warschauer Blattes Przeglad Katolicki", der eine scharfe Kritik der Kirche Aergernis erregten. Ich mache hier keinen Unterschied zwischen beim Abschluß von Verträgen zwischen Krankenkassen und Badeanstalts­Stellung des Kardinals und seiner oberschlesischen Geistlichen zum Polen Polen und Socialdemokraten. befizern berücksichtigt werden können. tum enthält. Es sei, heißt es u. a. in dem Artikel; eine Lüge, Verteidiger: Woraus schöpften Sie solche Anschauungen? Zur Lohnbewegung der Berliner   Bäckergesellen. In der Vers wenn der Kardinal das Centrum als die einzige sittlich erlaubte Zeuge Aus privaten Studien. Zeuge kann sich nicht be- sammlung der Tagesbäder Mittwochabend, Industriesäle, politische Partei für die Katholiten bezeichne und die Solidarität Beuthstraße, die sich mit der in Aussicht genommenen Lohnbewegung mit dieser Partei als Gewissenspflicht des Katholiken fordere. Die Verteidiger: Weshalb ließen Sie den letzten Satz des Briefes beschäftigte, teilte der Referent e bichold mit: Die jebige Bes deutsche Sprache werde dem Volke nicht nur in der Schule, sondern unvollendet? War nicht der Sohn Machareks Briefträger? auch in der Kirche aufgedrängt; die Kanzeln verwandelten sich in Zeuge: Ja. Ich hatte zunächst die Absicht, an wegung solle sich nicht auf Berlin   beschränken, sondern auch eine in politische Tribünen und widerhallten von unwürdigen und un- die Postbehörde zu schreiben und sie aufzufordern, auf den ganze Reihe Bororte, die Redner namhaft machte, werden mit in die Bewegung hineinbezogen werden, um auch für diese und christlichen Ausfällen gegen die Gefühle und Ueberzeugungen Sohn des Macharek ein wachsames Auge zu haben, weil der Drtsangehörigen, welche auf Schritt und Tritt mit der der Vater Nationalpole sei. Das ist meines Erachtens mit diesen günstigere Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erkämpfen. typischen deutschen Grobheit behandelt und von den eignen mit dem Dienst eines königlichen Beamten nicht zu vereinen. Ich Die Lohnbewegung der Steinmeşen Berlins   ist nun im all­Seelenhirten mit Füßen getreten werden. Die Folgen feien habe die Absicht aber aufgegeben, um nicht als Denunziant gemeinen als beendet anzusehen. Wie in der Steinarbeiter verderblich für den Glauben und die Kirche und führten dazu, zu erscheinen. Ich wollte mir die Sache für später auf Versammlung am 23. März festgestellt wurde, ist der 75 Pf.­daß immer größere Scharen des polnischen Volkes zur Fahne des sparen.

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Minimal- Stundenlohn jezt auch von den meisten und maßgebenden Socialismus und der Konfessionslosigkeit schwören. Das Auftreten Pfarrer Chorus bekundet, daß zu der Besprechung der Erz- außerhalb der Innung stehenden Arbeitgebern bewilligt worden, so­des Klerus gegenüber dem polnischen Volte sei eine moralische priester in Breslau   über politische Angelegenheiten erst im Verlaufe weit dieser Lohn oder ein höherer nicht schon vorher gezahlt wurde. Nichtswürdigkeit, eine Vergewaltigung der Naturrechte und der Erzpriester- Konferenz eingeladen worden sei, und zwar ohne jede Uebrigens hat, wie der Altgeselle Buchmann mitteilte, der Ober­der Rechte der Kirche und in ihren Folgen ein Verrat Einwirkung des Kardinals durch Erzpriester Glowayti. Der Zeuge meister der Steinmezinnung den Gesellen zur Durchführung der an der fatholischen Sache aus Gefälligkeit gegen giebt nicht zu, polnischen Arbeitern angedroht zu haben, ihnen neuen Arbeitsbedingungen bei den nicht der Innung angehörenden den Staat! Der Artikel beschuldigt dann oberschlesische Geistliche, die Gnadenmittel der Kirche zu entziehen, wenn sie weiter den Arbeitgebern die Unterstützung der Innung zugesagt. In der Ver­niedrige Intriguen gegen den Abgeordneten Korfanth geübt zu haben, Gornoslazat" lesen. sammlung wurde außerdem kurz über Anträge zum Verbandstag um ihn als einen Feind der Kirche erscheinen zu lassen. Der Artikel Generalvicariats- Sekretär Buchmann Breslau wird als diskutiert. Beschlüsse wurden hierzu nicht gefaßt. Mit der Erhöhung behauptet dann noch, daß Kardinal Kopp der in Berlin   Sachverständiger darüber vernommen, ob ein Geistlicher entsprechend des Beitrags zur Gewerkschaftskommission auf 12 Pf. pro Mitglied Hochgeachtet sei in Breslau   vor den letzten Landtagswahlen eine dem tirchlichen Recht handle, wenn er einem Angehörigen der Kirche und Jahr erklärte sich die Versammlung einverstanden. Priesterfonferenz veranstaltete, in der man sich mit den Angelegen- die Sakramente deshalb verweigere, weil derselbe dem Stimmzettel- Achtung, Treppengeländer- Arbeiter! In der letzten Zeit ist es heiten der Kirche und den Nöten des der geistlichen Obhut völlig träger einer vermeintlich firchenfeindlichen Partei in seinem Hause wiederholt vorgekommen, daß in einzelnen Betrieben Ueberstunden  beraubten Volles sehr wenig beschäftigte, desto mehr aber mit der aufnehme. Der Sachverständige meint, hier fei das subjektive gemacht werden. Insbesondere geschieht dies in der Werkstatt von Politik. Empfinden des Geistlichen wohl maßgebend. Auf weiteres Befragen Schmidt u. Co., Schönhauser Allee   167a. Ohne die Kommission zu Die Anklage sieht in diesen Behauptungen sowohl schwere des Verteidigers erklärt der Sachverständige, er selbst würde die Ent- benachrichtigen, beschlossen die dort Beschäftigten, pro Tag zwei Beleidigungen formaler wie thatsächlicher Art, insbesondere scheidung davon abhängig machen, wieweit der Sünder bewußt als lleberstunden zu machen, obwohl genügend Arbeitskräfte auf der gegen den Kardinal, der bestreitet, aus politischen Zwecken gehandelt Feind der Kirche gehandelt habe. Auf Befragen des Vorsitzenden erklärt Straße liegen. Sie blieben selbst bei diesem Beschlusse bestehen, zu haben und nur das Seelenheil seiner Schafe im Auge gehabt der Sachverständige, daß über die Vorgänge bei der Beichte nicht nachdem sie in einer Werkstellen- Sizung auf das verwerfliche dieser haben will. Zum Beweise für die Richtigkeit der Be- nur der Beichtiger, sondern auch das Beichtkind zu schweigen habe Handlungsweise aufmerksam gemacht wurden. Wir bringen den be­Hauptungen des Artikels hat der Angeklagte v. Wolsti und daß eine Verlegung dieser Pflicht im kirchlichen Sinne eine stehenden Beschluß nochmals in Erinnerung: Ueberstunden sind die Ladung bon etwa achtzig Zeugen aus den Kreisen Sünde sei.

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Die Verhandlung wird darauf abends 7 Uhr auf den nächsten Vormittag 92 Uhr vertagt.

Gewerkschaftliches.

Berlin   und Amgegend.

Die Kommission.

Zum Streit der Schuhmacher in Luckenwalde  . Zu der Arbeits­niederlegung in der mechanischen Schuhfabrik von Maleck ist noch folgendes zu berichten: Die Ursachen des Konflikts find Lohn­reduktionen. Herr Maleck, welcher erst vor kurzem feinen Betrieb von Berlin   nach Luckenwalde   verlegt hat, hat den Arbeitern Lohn­fäße unterbreitet, die gegen die früheren in Berlin   gezahlten um 15-24 Proz. niedriger sind. Entsprechend den Luckenwalder   Ver hältnissen waren die Arbeiter auch mit einem Herunterseßen der Lohns fäße zu ungefähr der Hälfte der angegebenen Differenz einverstanden. Herr Maled schien aber nicht geneigt, sich auf dieser Basis zu einigen; er machte nur geringe Zugeständnisse. Am Sonnabend erfolgte dann plötzlich die Entlassung des Vertrauensmannes, welche unter den ge­gebenen Verhältnissen als eine Maßregelung betrachtet werden mußte. Da die Entlassung am Montag nicht zurückgenommen wurde und auch die Lohnfrage nicht im befriedigenden Sinne gelöst war, legten dann die Arbeiter die Arbeit nieder. Der Vertreter der Organisation, welcher des andren Tages vermitteln wollte, wurde in schroffer Weise abgewiefen. Im Ausstande befinden sich 33 Per­sonen, darunter sieben weibliche.

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der oberschlesischen Kirchenbesucher beantragt, das Gericht hatte die Gestützt auf diese Erklärung des Geistlichen stellt nun der Vor- unter allen Umständen zu verweigern." Ladung von seiten des Gerichts abgelehnt, so daß der Angeklagte sigende dem Angeklagten auf Grund persönlicher Erwägungen die Zum Tischlerstreif von Steglitz   und Groß- Lichterfelde   wird be­diese Ladung nunmehr selbst bewirken mußte. Da auch von seiten Frage, ob er noch auf die Vernehmung der Zeugen über richtet: Die Tischlermeister arbeiten jezt mit Hochdruck, um Arbeits­der Staatsanwaltschaft viele Zeugen, insbesondere Geistliche Dinge aus dem Beichtstuhl bestehe. Der§ 54 der Straf  - willige heranzuziehen. Jede Arbeitskraft findet jezt Verwendung. geladen find, wird der Prozeß, dessen Dauer auf zwei Tage be- prozeß- Ordnung berechtige die Beichtkinder allerdings nicht zur Leute von 65 Jahren, welche kaum noch den Hobel regieren können, messen ist, im großen Schwurgerichtssaal verhandelt. Eine große Beugnisverweigerung, hier sei aber doch zu erwägen, daß solche behaupten, 33 M. Lohn zu erhalten. Ob wohl die Meister an diesen Anzahl Vertreter der Presse, nicht nur der deutschen, sondern auch Aussagen das religiöse Empfinden der Zeugen tief berühren werde. Leuten mehr verdienen, als an ihren früheren Gesellen? Wir glauben der russisch- und östreichisch- polnischen Presse, sind zu den Nach einer Beratung mit seinem Klienten giebt der Verteidiger die es nicht. Die wohllöbliche Polizei läßt sich den Schutz der Arbeits­Berhandlungen erschienen. Die Verteidigung liegt in den Händen Erklärung für diesen und für sich selbst ab, daß sie auf Vernehmung willigen nach wie vor sehr angelegen sein. Des Morgens werden des Rechtsanwalts Dr. Senda- Kattowiz. Der ebenfalls als der Zeugen bestehen müssen. Nach dem Gutachten des hochangesehenen dieselben von der Elektrischen und von den Bahnhöfen abgeholt, des Verteidiger bestellte Reichstags- Abgeordnete, Justizrat Lenzmann, hat Prälaten Stannovius in Krakau   sei eine Verpflichtung des Beicht- Abends wieder hingebracht. Natürlich finden sich auch andre Leute, andrer Geschäfte wegen fein Mandat zurüdgegeben. findes zur Geheimhaltung dessen, was im Beichtstuhle vor- welche den Arbeitswilligen das Geleit geben, und ein Kinderhaufen Der Angeklagte übernimmt dann nach Berlesung der Anklage- geht, nicht gegeben und deshalb das Erzählen desselben bildet den Schluß. Den Streifposten geht es natürlich nicht so gut. schrift und des inkriminierten Artikels die volle Verantwortung für keine Sünde. Dann seien auch die Zeugen freiwillig gekommen und Ein Meister aus der Nielerstraße in Stegliz kann die Streikposten denselben und erklärt, er wolle für die darin enthaltenen Behaup- bereit, auszusagen. Schließlich ist auch das Verhalten der Geistlichen durchaus nicht stehen sehen. Eines Morgens verstieg er sich in tungen den Beweis der Wahrheit antreten. Die Wend.... g im Artikel, ethisch so verwerflich, daß wir auch aus diesem Grunde auf die Ver- Gegenwart eines Schußmannes zu dem Ausdruck: Die Hunde die verstanden werden könnte, als ob dem Kardinal Kopp der Vor- nehmung der Zeugen bestehen müssen, auch damit die Welt erfährt,( nämlich die Streikposten) müßte man mit dem Gummischlauch weg­wurf der Lüge gemacht werde, solle nicht in diesem Sinne verstanden was in Oberschlesien   vorfällt. bringen!" Was wäre wohl dem Streifposten gescheher, wenn dieser werden. Der Angeklagte v. Wolski, der 26 Jahre alt ist und Hoch- Vorsitzender: Auch dann, wenn das Gericht annimmt, daß der eine solche Aeußerung gemacht hätte! Es sei darauf hingewiesen, schulbildung hat, ist seit anderthalb Jahren in der Redaktion Angeklagte in gutem Glauben an die Wahrheit der ihm bekannt ge- daß auf einer Liste für die streifenden Tischler gesammelt wurde. des Gornoflazat" thätig und bisher nicht bestraft. Der Verteidiger, wordenen Mitteilungen handelte? Die Streifleitung ersucht, solche Listen zurüdzuweisen. Rechtsanwalt Seyda, stellt nach Vernehmung des Angeklagten eine Verteidiger und Angeklagter: Ja, auch dann! Sollten die Tischler in die Lage kommen, die Arbeiterschaft des= Reihe von Beweisanträgen. Zunächst beantragt er die Vorlesung einer Auf die Verlesung der kommissarischen Aussage des Kardinals wegen in Anspruch zu nehmen, so werden fie fich ordnungsgemäß an Anzahl Nummern des" Gornoslazak", um das thatsächliche Ver- Kopp will der Staatsanwalt verzichten, der Verteidiger widerspricht das Gewerkschaftskartell wenden; vorläufig sind sie jedoch materiell hältnis des Blattes zum Kardinal Kopp darzustellen. Dann dem jedoch, zugleich aber auch der Verlesung, da er das persönliche so gestellt, daß sie den Kampf noch lange aus eignen Mitteln führen die Bernehmung des Centrums Abgeordneten Dr. Borsch Ericheinen des Kardinals an Gerichtsstelle fordert. Das Gericht be- fönnen. darüber, daß es sich bei bei der Priesterzusammenkunft in schließt jedoch die Verlefung der Aussage des Kardinals, da der Breslau   nicht um die offizielle Erzpriester- Konferenz, sondern um Grund für die kommissarische Vernehmung, nämlich die weite Entfernung, eine fich unmittelbar an diese schließende Besprechung oberschlesischer noch fortbestehe. Aus der verlesenen Aussage ist hervorzuheben, daß der Geistlicher handelte, die im Vincenzhause in Breslau   tagte und sich Kardinal entschieden in Abrede stellt, die politische Besprechung der mit den Wahlen beschäftigte. Drittens beantragt die Verteidigung oberschlesischen Geistlichen in Breslau   veranlaßt oder an der dort be­die Vernehmung einer großen Anzahl Zeugen darüber, daß eine schlossenen Resolution gegen die Nationalpolen, dem fog. Steckbrief", erhebliche Zahl oberschlesischer Geistlicher ihr Amt in der Kirche irgendwie mitgewirkt zu haben. Diese Aussage hat der Kardinal und außerhalb derselben zu politischen Zwecken mißbraucht mit seinem Eide bekräftigt. haben, insbesondere dazu, katholische Wähler zu veranlassen, nicht die polnischen Kandidaten, sondern die des Centrums zu wählen. Die Verteidigung nennt eine große Reihe von Fällen, in welchen näher bezeichnete oberschlesische Geistliche Mißbrauch der Satramente getrieben haben sollen, indem sie Lesern radikal- polnischer Blätter die Abnahme der Beichte oder Erteilung der Absolution nach abgelegter Beichte verweigerten. In einzelnen Fällen sollen nationalpolnisch gesinnte Leute mit groben Worten der Kirche verwiesen worden sein. Eine Lohnbewegung des Badeanstalts- Personals wurde durch den In manchen Fällen wurde die Abſolution so lange verweigert, bis Beschluß einer am Mittwoch abgehaltenen Versammlung eingeleitet, der Betreffende versprach, das polnische Blatt nicht mehr zu lesen. Die der Verband des Massage-, Bade- und Krankenpflege- Personals Auch Frauen wurden die firchlichen Gnadenmittel verweigert, weil einberufen hatte. Das Personal in den Badeanstalten hat nach dem fie entweder selbst Leser solcher berpönten Blätter waren Referat des Stadtverordneten Antric eine übermäßig lange oder ihre Männer nicht genügend beeinflußt hatten, diese Arbeitszeit. Der Arbeitstag währt meist 14-16 Stunden. Die Blätter nicht mehr zu abonnieren. Wieder andre sollen auf Beschäftigung ist eine höchst ungesunde, weil sie ausgeübt wird in Korfanty   und andre polnische Führer verwiesen worden sein zwecks heißen, mit allerlei schädlichen Ausdünstungen angefüllten Räumen. Erteilung der Absolution. Auch die kirchliche Trauung wurde In den meisten Fällen giebt es weder Pausen zum Einnehmen der mehreren Nationalpolen verweigert, ebenso den Kindern der Eltern, Mahlzeiten, noch einen Raum, wo der Badewärter sein Essen ein­welche vermutlich polnisch gewählt hatten, die Erteilung des Beicht nehmen könnte. Das unwürdigste in dem Arbeitsverhältnis unterrichts. Manche Pfarrer oder Kapläne machten nach den der Badewärter ist es, daß sie für ihre anstrengende und Beweisanträgen des Verteidigers nicht nur das Aufgeben aufreibende Beschäftigung nicht einmal Lohn erhalten. Sie sind an= Die Tischler haben nun auf den Oderwerfen" in Stettin  des Abonnements auf polnische Blätter zur Bedingung, sondern gewiesen auf die Trinkgelder, welche die Badegäste ihnen spenden. die Arbeit wieder aufgenommen, nachdem eine Verständigung er­forderten ausdrücklich das Abonnement auf das centrumsfreundliche Ja, in verschiedenen Badeanstalten müssen die Wärter von dem reicht worden ist. Die Forderung von 35 Pf. Stundenlohn für sämt polnische Blatt Gazeta Katolica" des Pfarrers Stephan. Die ihnen zufließenden Trinkgelde ihrer einzigen Einnahme- noch liche Tischler wurde feitens der Direktion abgelehnt. Zugebilligt Frauen wurden aufgefordert, mit ihren Männern so lange zu das Hilfspersonal, wie Hausdiener, Scheuerfrauen, bezahlen, fie wurden dagegen 34 Bf. Stundenlohn und die Garantierung desselben fämpfen, bis diese sich der Kirche wieder fügten. Ein 65jähriger tot- müssen Buzzzeug halten und sogar Renovierungsarbeiten, wie An- bei Accordarbeiten, falls der Accord den Stundenlohn nicht erreicht. tranter Mann sollte mit den Sterbesakramenten versehen strich von Decken und Wänden, ausführen oder die dazu erforder- Nachdem noch vor kurzem 12, 14 und 16 Stunden gearbeitet werden. Der Kaplan sah am Spiegel jedoch ein Bild lichen Arbeiter bezahlen. So verstehen es die Unternehmer, einen worden ist, werden jezt Arbeiter aller Kategorien wegen Mangel an des Kandidaten Korfanty   stecken, riß es heraus und wesentlichen Teil der Betriebskosten aus den Trinkgeldern zu decken, Arbeit entlassen. Dieser Tage traf 17 Schiffszimmerer dieses ließ den Kranken schwören, daß er sich von der polnischen Sache die das Publikum dem Badewärter zahlt. Aenderung dieses un- Schicksal. abwenden wolle. Auch auf den Kanzeln soll nach den Beweis- würdigen Zustandes ist die dringendste Forderung, welche die Bade- Die Lohnbewegung der Tapezierer hat in Iberfeld ebenfalls anträgen der Verteidigung die politische Agitation von vielen wärter und wärterinnen an ihre Unternehmer stellen. Daneben mit einem vollen Erfolg der Gehilfen geendet. Geistlichen in der heftigsten Weise betrieben sein. Ein Pfarrer fäme noch in Betracht die Einführung einer geregelten Ar- mit einem vollen Erfolg der Gehilfen geendet. verglich Korfanth mit dem jüdischen Schächer Barabas; ein beitszeit und die möglichste Einschränkung der Sonntagsarbeit. Die Einführung der eineinhalbstündigen Mittagspause in den andrer führte den Vergleich noch weiter, indem er den Die Verbandsleitung wurde dann beauftragt, den Unternehmern die Textilbetrieben zu Reichenbach i. V. ist von den Unternehmern, Centrumskandidaten Letocha Jesus dem Korfanty Barabas   nachstehenden Forderungen zu unterbreiten und mit ihnen darüber wie wir vorausahnten, abgelehnt. Von etwa 70 Unternehmern gegenüber stellte. Ein Geistlicher erklärte die national zu verhandeln: 1. Abschaffung des Trinkgeldsystems. 2. Gewährung polnische Bewegung auf der Kanzel als ein Verbrechen, die polnischen eines Wochenlohnes von 36 m. für männliche, 34 M. für weibliche haben überhaupt nur zwei geantwortet. Beide haben bereits die Führer als Lumpen und Socialdemokraten, wieder ein andrer Stollegen. 3. Arbeitszeit: Von 9 Uhr morgens bis 9 Uhr abends, 1stündige Pause eingeführt und der eine von ihnen antwortet Pfarrer verfluchte von der Kanzel herab in aller Form den an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 12 Uhr vormittags. 4. Regelung noch dazu in einem Tone, der erwarten läßt, auch er werde dem­Gornoflazak, ein dritter ließ in der Kirche zunächst für die Wähler der Bäderannahme: Dampf, Lohtannin- und sonstige Bäder mit nächst zur einstündigen Pause zurückkehren.- Die Arbeiter sind des Centrumskandidaten beten, dann aber auch für die Gegner des Packung oder Massage bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Feier- entschlossen, die Sache nicht ruhen zu lassen. Centrums, damit der heilige Geist sie erleuchte. Husland. Nach kurzer Beratung lehnt der Gerichtshof die von der Ver- zweiten Sonntags nach§ 105 der Gewerbe- Ordnung, sofern diese teidigung gestellten Beweisanträge ab, beschließt aber entsprechend den Materie nicht geregelt ist durch Freigabe von zwei halben Tagen Gewerkschaftliche Berufskongresse in der Schweiz  . Außer dem Bestimmungen der Strafprozeßordnung doch, die von der Verteidigung in der Woche und Einführung sogenannter Damentage in den Danipf- Allgemeinen schweizerischen Gewerkschaftskongreß werden während zur Stelle gebrachten Zeugen zu vernehmen, wobei der Staatsanwalt abteilungen. 6. Arbeiten, die mit dem Beruf eines Badedieners oder der Ostertage in Luzern   auch die Verbandstage der Holzarbeiter beantragt, den Zeugen mitzuteilen, daß sie, als nicht von seiten des Masseurs nicht zu vereinbaren sind, wie: Reinigen oder Instand- und Metallarbeiter sowie die Delegiertenversammlung der Maurer Gerichts geladen, nicht verpflichtet seien, an Gerichts- halten der Anstaltsräume, Streichen der Wände, Kesselreinigen, und Handlanger abgehalten. Am 17. April finden die Delegierten­stelle zu verweilen. Der Verteidiger widerspricht diesem Wäschelegen, Rollen, kommen in Fortfall. 7. Die für diesen Zived versammlungen der Lithographen in Aarau   und der Schuhmacher in Antrage als einen ungefeßlichen, das Gericht instruiert jedoch in der nötigen Hilfskräfte hat der Arbeitgeber selbst zu bezahlen und darf Basel   statt. Abgehalten wurden bereits die Verbandstage der vom Staatsanwalt geforderten Weise, worauf der Verteidiger den dafür vom Lohn der Angestellten nichts abgezogen werden. 8. Hilfs- Brauer, Buchdrucker, Legtilarbeiter und Glaser. Der Brauerberband Zeugen, die bleiben wollen, erklärt, daß er für die Kosten auf- personen, die dem Badediener zur Seite gestellt sind, wie Scheuer- erhöhte im Jahre 1903 seine Mitgliederzahl von 730 auf 823, fein tomme. frauen in den Wannenabteilungen oder Hausdiener in den Dampf- Bermögensbestand beträgt 6939,65 Fr. Die Zahl der Brauereien Der erste Zeuge, Pfarrer Kronschmidt aus Deutsch- abteilungen, find durch den Arbeitgeber zu bezahlen. 9. Die Arbeit ohne Freibier konnte der Verband im vorigen Jahre von 25 auf 31 haben Bernig, giebt zu, dafür bei dem Häusler Macharek daselbst einen geber sorgen, daß zu Aus- erhöhen und dadurch der Förderung der Kultur, der socialen und Brief geschrieben zu haben, in welchem es heißt, übung der Majsage tüchtiges, ausgebildetes Personal ver- gesundheitlichen Hebung der Brauerei- Arbeiter aufs neue die schäß­daß der Pfarrer ihn nicht mehr als zur katholischen wendet wird, aber nicht unter Hinzuziehung von Leuten, die barsten Dienste leisten. Die verschiedenen Organisationen der Textil­Kirche gehörig betrachte und die heiligen Sakramente verweigere, weil die Massagetechnik unvollkommen oder gar nicht beherrschen. arbeiter haben sich zu einem Industrieverband zusammengeschlossen, er, Macharet, mit Nationalpolen verkehre. Ein letter Satz des 10. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß ein mehr der bereits 5161 Mitglieder, wovon 3362 männliche und 1799 weib­Briefes Was Jhren Sohn betrifft" war unvollendet geblieben. als einmaliges Benutzen der Badewäsche unter feinen Umständen liche, zählt und in der Ostschweizer Industrie- Zeitung" ein eignes Die Delegiertenversammlung beschloß, mit den Der Pfarrer erklärt vor dem Gericht, er habe gehört, daß Macharek stattfinden darf. 11. Anerkennung der Organisation der Angestellten. Organ besitzt. einen polnischen Stimmzettelverteiler in sein Haus aufnahm und 12. Diese Forderungen sind in Form eines Vertrages mit der Fabrikantenverbänden behufs Einführung des Zehnstundentages in schrieb deshalb den Brief. Organisation der Arbeitgeber abzuschließen und zwar so, daß der der Textilindustrie in Verbindung zu treten, ferner dem inter­Verteidiger: Worauf gründen Sie das Recht, einem Angehörigen Vertrag von unbestimmter Dauer ist und eine vierteljährliche nationalen Tegtilarbeiter- Sekretariat beizutreten.

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tagen bis 10 Uhr vormittags. 5. Freigabe eines jeden

der

Achtung, Metallarbeiter! Sämtliche Reparatur Arbeiter ( Schlosser, Schmiede, Dreher, Klempner) der Cementfabrik in Tasdorf bei Rüdersdorf   haben die Kündigung wegen Lohndifferenzen eingereicht. Zuzug obengenannter Branchen ist streng fernzuhalten. Ortsverwaltung Berlin   des Deutschen Metallarbeiter- Verbandes  . Deutfches Reich.

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