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Nr. 87.

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Ericheint täglich außer Montags.

Vorwärts

Berliner Volksblatt.

21. Jahrg.

Die Infertions- Gebühr beträgt für die sechsgespaltene Kolonel­geile oder deren Raum 40 ẞfg., für politische und gewerkschaftliche Vereins. und Versammlungs- Anzeigen 25 Pfg. Kleine Anzeigen", das erste( fett­gedruckte) Wort 10 Bfg., jedes weitere Wort 5 Pfg. Worte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochens tagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet.

Telegramm- Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin".

Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Erfolge des Strafvollzugs.

Die Technik der staatserhaltenden Breßkorruption arbeitet im wesentlichen mit drei Mitteln, um unangenehme Enthüllungen aus dem Gegenwartsstaate zu beseitigen. Glaubt man, daß die Ankläger nicht jedes Wort urkundlich beweisen können, so leugnet man dreist ab, erklärt die Behauptungen für zu dumm, für Hundstagsphantasien, stellt nebensächliche Einzelheiten richtig", um die Wahrheit des Wesentlichen zu entkräften und schleudert pappene Entrüstungsgranaten gegen die Hezer. Giebt es aber kein Entrinnen, wird die Wahrheit aftenmäßig und nur attenmäßig bewiesen, so wendet man die zweite Methode an: man schweigt! Wird man schließlich doch zum Neden gezwungen, so bleibt als letzte Zuflucht das bedauernde Ein­geständnis schlimmer Auswüchse und beklagenswerter Ausnahmen" folgt dann wieder die Entrüstungskanonade gegen die Umstürzler, die alles verallgemeinern und übertreiben.

Ein Ungefähr hat die furchtbaren Zustände in unfren Gefängnissen ans Licht gebracht. Die Zeit am Montag" und der Vorwärts" haben in nackten und dürren Aftenstücken, die selbst die, Norddeutsche Allgemeine Zeitung" nicht aus der Welt dementieren konnte, die Schrecken des preußischen Strafvollzugs enthüllt. Hätten wir nicht die Atten selbst mitgeteilt, sondern nur auf Grund der Aften eine allgemeine Schilderung entworfen fein Zweifel, die Offiziösen hätten sofort alles abgestritten. Hier aber sprachen Urkunden und so griff man zur zweiten Waffe: zum Totschlagen der Wahrheit durch verstocktes Schweigen. An dieser elenden Ver­schwörung des Schweigens beteiligen sich aber nicht nur Regierungs­organe, lonservative und nationalliberale Blätter, sondern auch die fleritale und freifinnige Presse deckt fast ausnahmslos dide Teppiche über die blutigen Opfer unsres humanen" Vollzugs. Man schweigt, schweigt, schweigt. Es giebt fein öffentliches Gewissen mehr in der bürgerlichen Welt. Humanität ist ihr ein lächerliches Jdeal. So ist tein Schrei des Entsezzens durch die bürgerliche Deffentlichkeit ge­gangen, sondern in verbrecherischem Schweigen hat man den auf­gedeckten Barbareien Hehlerdienste geleistet.

"

Unter diesen Umständen bleibt kein andrer Weg, als das Anklage­material zu Bergen zu häufen, bis selbst die gewissenlosesten Ver­schworenen des Schweigens zum Reden gezwungen werden, d. h. zu jener dritten Methode der Lüge zu greifen, dem heuchlerischen Be­dauern über dunkle Ausnahme- Erscheinungen, die man aber nicht übertreiben dürfe.

zu

Königl. Centralgefängnis

Wronte.

Liebe Eltern!

*

Wronke , den 1. Oftober 1899,

Es geht mir sehr schlecht. Ich bin bereits am 18. d. Mts. 4 Jahre in Gefangenschaft. Die ganze Zeit über ging es mir traurig, aber so wie es mir jetzt geht, ging es noch nie. Es ist rein zum Verzweifeln über die Ungerechtigkeit die heutzutage noch herrscht. Ich ging namendlich die lezte Zeit viel mit Selbstmord­gedanken um. Aber im Gedenken, daß ich Euch, liebe Eltern, schon soviel Schmerz und Kummer bereitet habe, wollte ich Euch gern den letzten und größten ersparen. Mir ist das ganze Leben so verhaßt, daß ich eine solche That nicht scheue. Hier ist jeden Sonntag Kirche. Da heißt es aber nicht, wer gehen will, sondern du mußt gehn. Und da hört man gewöhnlich immer: Mit der Wahrheit kommt man am weitesten, und: Haltet fest an der Wahrheit und noch mehr solche Sprüche. Aber die Wahrheit immer obendran. Ich habe es erfahren wie weit man mit der Wahrheit kommt, hier im Gefängnis und auch gleich am ersten Tag nach meiner Verhaftung. Da hieß es immer: sage man die Wahrheit; es wird ja nicht so schlimm; es ist ja ganz gleich ob es ein Diebstahl ist oder zwanzig. Es giebt deshalb doch nicht mehr und nicht weniger Strafe. Mir konnten sie feinen Diebstahl nach­weisen, nur einen, den ich selbst eingestanden. Nun wollten sie aber mehr wissen. Im guten ging es nicht, da fingen sie mit Schlägen an. Das half auch nicht. Da ließen sie mir hungern und boten mir dann ein gutes Frühstück an. Es half alles nichts. Ich war auf einen falschen Namen zu Protokoll vernommen und fogar abphotografiert. Da tamen in der einsamen Zelle die Ge­danken, ob es nicht besser ist, du sagst die Wahrheit, vielleicht nehmen sie dann etwa Rücksicht deiner Jugend halber. Ich war noch nicht 17 Jahre alt. Also ich habe meine Schuld eingestanden. Trotzdem habe ich sehr lange in Untersuchung füßen müssen. Als es endlich zum Termin kam, wunderte ich mich nicht wenig als es hieß: für jeden Diebstahl soundsoviel Jahre. So ist meine Strafe auf 5 Jahre 6 Monate gestiegen. Damit wollte ich Euch nur ein Beispiel geben, iviewveit man mit der Wahrheit kommt. Für mir giebt es feine Wahrheit mehr und wenn ich mir nicht allein bessere, die Anstalt und die Kirche kann es nicht. Ich will jetzt schließen und grüße Euch herzlich

Verfügt:

Zu den Akten!

2. 10. 99. gez. Rüstow .

Euer Sohn

Willy Schirmer.

Dieser nicht an den Adressaten beförderte, sondern zu den Aften" gegebene Brief Schirmers war das lekte Produkt seiner flaren Bernunft. Seine Einzelhaft ist vermutlich nichts andres gewesen, als eine Vereinsamungshaft, wie sie in den Gefängnissen allen denen teil wird, die nicht durch besondere Umstände, Herkunft, Talente, Berstellungstünste usw. ein erhöhtes Interesse der Beamten, Geist­lichen und Herzte für ihre Person zu erwecken verstehen. Ein zwanzigjähriger Mensch, der durch Jahre nichts als die vier Wände feiner Belle sieht, der verlernt es bald, feine Gedanken vernünftig zu ordnen; er durchläuft die Stadien der sogenannten Einzelhaft­Psychose und wird, wenn nicht rechtzeitig Hilfe kommt, unfehlbar geisteskrant. Nachdem Schirmer 3 Jahre in Wronke eingesperrt war, erwies sich, daß er an Hallucinationen und Bewußtseins­störungen litt. Dem Anstaltsarzt fiel gelegentlich einer Dis­ciplinierung das feltsame Benehmen auf. Es wurde dent Herrn leicht, die beginnende oder vorgeschrittene Verblödung Schirmers zu

Donnerstag, den 14. April 1904.

fonstatieren; er bezeigte auch soviel Interesse für den Bedauerns­werten, daß er dessen Verlegung in Gemeinschaftshaft beantragte und vorschlug, ihn nach Plößensee zu überführen, wo Einrichtungen beständen, den Stranken vor gänzlicher Geistesumnachtung zu be wahren. Der Oberstaatsanwalt entschied diesem Antrage ent­sprechend.

In Plößensee angekommen, wurde Schirmer nach kurzer Be­obachtung im Lazarett in Gemeinschaftshaft verlegt. Er hatte das Glüd, einen Stationsaufseher zu finden, der nicht, wie viele andre, die, mürrisch und mit sich selbst unzufrieden, nichts thun, als die Dienst auf menschliche Art that. Nachsicht gab es bei ihm allerdings Gefangenen reizen und quälen, sondern einen Mann, der seinen nicht; aber so hoch versteigen sich die Wünsche der Gefangenen auch gar nicht, sie find schon dankbar, wenn der Beamte nur streng und nicht brutal und chifanös dazu ist. Dieser vortreffliche Beamte ver­mochte den geistig nicht gefunden und mithin leicht reizbaren Schirmer zu lenten wie er wollte. Nur ein Augenwint, und Schirmer be teiligte sich an allen, auch den schmußigsten Arbeiten der Kalefattoren, wozu sich sonst keiner freiwillig findet. Er betrug sich ruhig, höflich und bescheiden. Sein Stationsaufseher hatte Ursache, ihn gut leiden

zu können.

Darüber waren etwa 6 Monate vergangen. Wie immer zur Winterszeit, so mußte auch Ende 1900 für die steigende Zahl der Zugänger in Plößensee Platz geschaffen werden. Zu diesem Zwede werden Leute mit kurzen Reststrafen in die umliegenden Gerichts­gefängnisse übergeführt. Es sollen dazu, wie ausdrücklich bestimmt ist, nur gesunde und disciplinarisch sichere Gefangene ausgesucht werden, weil sonst durch Rücktransporte usw. unnötige Kosten ent­stehen. Zu diesen ausgesuchten Leuten gehörte auch Schirmer. Ob man ihn als gesundet betrachtete oder sich um seinen Zustand und feine Atten gar nicht gefümmert, steht dahin. Im Dezember 1900 erfolgte seine Ueberführung in das Gerichtsgefängnis zu Lübben . Was nun wurde, mögen die weiteren Aften erzählen. Gehorsamste Anzeige.

Lübben , den 13. II. 01.

Heute früh beim aufschließen der Kojen wurde ich vom Strafgefangenen Schirmer mit folgenden Worten angerufen: Gehen sie weg von die Thüre oder ich gieße ihnen den ganzen Nachttopf ins Gesicht." Als ich nun aufschloß, goß mich der p. Schirmer den Topf ins Gesicht und wollte auf mir zu kommen. Ich schlug sofort die Koje wieder zu und ließ selbigen drin sizen. Bitte Euer Hochwohlgeboren zur weiteren Veranlassung. ganz gehorsamst gez. Panse, Hülfsgefangenaufseher.

An

den Herrn Gefängnisvorsteher. Hochwohlgeboren

Hier. Lübben , den 13. II. 01. Vorgeführt erscheint der Strafgefangene Schirmter. Dem­felben wurde die Anzeige des Gefangenaufsehers Banse von heute mitgeteilt, worauf er erklärte: Ich weiß von Nichts. Demnächst erscheint der Gefangenaufseher Banse und erklärt: Gestern Nachmittag im Arbeitssaal forderte ich Schirmer auf, nicht zu faullenzen. Hierüber war er augenscheinlich gereizt. Ich nehme an, daß er hierdurch zu seinem heutigen Benehmen mit beranlaßt ist. Meine Anzeige von heute enthält die reine Wahrheit. Hinzuzufügen habe ich noch, daß Schirmer heute ge­fungen hat, nachdem er mir der Inhalt seines Nachttopfes ins Gesicht gegossen hatte und daß er nachher zu einem anderen Ge­fangenen fagte: Nun werde ich doch einmal sehen, was sie mit mir machen werden. Die Richtigkeit dieser meiner Angaben ver­fichere ich amtlich.

V. g. u.

gez. Panfe, Hülfsgefangenaufseher. Beschlossen und eröffnet:

Der Strafgefangene Schirmer wird wegen schweren Ver­stoßes gegen§ 50 der Gefängnisordnung mit einer Arreststrafe von zwei Wochen belegt und zwar wird diese geschärft durch Ver­dunkelung der Zelle während der ganzen Zeit und Entziehung des Bettlagers während der ersten Woche.

Nachdem dies eröffnet tvar, erfrechte sich Schirmer noch zu Redensarten wie: Baden Sie nur immer noch was zu, das ist mir ganz egal, usw."

Hieraufhin wurde eröffnet: Obiger Beschluß wird dahin er­gänzt, daß für die ganze Arrestzeit das Bettlager entzogen wird. A. u. f.

Verfügt:

1. Strafbuch.

gez. Dr. Schubart, Referendar. gez. Niehoff, Amtsgerichtsrat.

2. Vorzulegen H. Gefängnißinspektor zur sofortigen Aus­führung.

3. Herrn Sanitätsrath Annuske zu ersuchen, morgen den p. Schirmer daraufhin anzusehen, ob die Vollstreckung neben­stehender Strafe unbedenklich erscheint.

4. Nach zwei Tagen event. mit Anzeige.

gez. Niehoff.

ad 2, die Strafe ist von heute nachmittag 1 Uhr ab zu vollstrecken. 13. II. 01. gez. W. Gef. Inspektor. Lübben , den 15. Februar 1901. An die Direktion des Gerichtsgefängnisses in Lübben .

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV. Mr. 1984.

tveise ich auf das Schreiben der Gefängnisdirektion in Wronke, in dem die Bitte, Schirmer in Gemeinschaftshaft zu legen, folgender­maßen begründet wird: Schirmer ist hier( Wronke) wiederholt wegen Schlaflosigkeit und Hallucinationen ärztlich behandelt worden und erst am 13. d. Mts.( März 1900) aus dem Lazareth entlassen. Nach dem Gutachten des Anstaltsarztes ist zur Vers hütung von Rüdfällen seine Ueberführung in eine Anstalt mit dauernd gemeinschaftlicher Haft erforderlich." Auf Grund vor­stehenden Gutachtens und der Vorgänge im hiesigen Gerichts­gefängniß, die durch Bewußtseinsstörungen erklärt werden können, ist die Annahme, daß Sch. sich in einem Zustande krankhafter Geistesstörung befindet, wahrscheinlich. Demgemäß halte ich die Ueberführung des Schirmer in ein Gefängnis mit Lazareth­gez. Dr. Annuske, Kreisphysikus. station zur Beobachtung seines Geisteszustandes für erforderlich. Am 16. Februar 1901 wurde die Arreststrafe, auf dies Gute achten hin, unterbrochen. Lübben , den 16. Februar 1901. Eurer Hochwohlgeboren berichte ich unter Anschluß der schriftlichen Erklärung des hiesigen Gefängnisarztes, Streisphyfitus Dr. Annuste, von gestern, der Anzeige des Gefangenauffehers Banse vom 13. b. Mts., der Ver handlung vom 13. d. Mts. und der Personalakten des Straf­gefangenen Schirmer, unter der Bitte um Rücksendung dieser Piecen, gehorsamst: Der Strafgefangene Schirmer verbüßte bom 13. d. Mts. nachmittags 1 Uhr ab feine Disciplinarstrafe. Es er­scheint mir sehr zweifelhaft, ob derselbe etwas an Geistesstörung leidet, oder ob er solche nur fimuliert. Letzteres scheint mir das Wahrscheinlichere zu sein, weil ein Theil der hierher überführten Gefangenen, zu denen offenbar auch Drasche und Schirmer ge­hören, gern nach Blößensee zurückmöchten. Als einziger Weg, dies zu erreichen, mag ihnen die Simulierung von Geisteskrankheit erscheinen, weil sie wissen, daß sie dann einer Lazarettstation überwiesen werden müssen, die hier fehlt. Eine Aussetzung der Verbüßung der Disciplinarstrafe Seitens des p. Schirmer ers scheint mir durchaus unangängig folange Schirmer hier ist, weil dadurch, falls er nur simuliert, alle Disciplin im hiesigen Ge­fängnis untergraben würde, was mir umso bedenklicher erscheint, als unter den von Plößensee hierher überführten 25 Gefangenen fich eine größere Anzahl offenbar recht frecher Bursche befindet. gez. Niehoff, Amtsgerichtsrat, Gefängnisvorsteher.

An

den Herrn Oberstaatsanwalt beim Königlichen Kammergericht

zu Berlin .

Entweder auf das Gutachten des Arztes oder auf diesen eigen­händigen, für die Anschauungen gewisser Gefängnisbeamten charakte= ristischen Bericht des Amtsgerichtsrats und Gefängnisvorstehers, er= schien es dem Oberstaatsanwalt geboten, den Rüdtransport des Schirmer nach Plößensee anzuweisen. Anfangs März 1901 wurde er daselbst wieder eingeliefert.

Am 17. 4. 01 fragte das Amtsgericht zu Lübben bei der Direktion des Strafgefängnisses an, ob die gegen den p. Schirmer erkannte Disciplinar strafe nunmehr vollstreckt sei.

Verfügt:

Mit den Personalaften und sämtlichen Anlagen, Briefen an den Kaiser und die Kaiserin, an Herrn Sanitätsrath Dr. Pfleger zur gefl. gutachtlichen Aeußerung, ob an dem p. Schirmer zurzeit die ihm in Lübben zuerkannte Arreststrafe( noch 11 Tage ge= schärften Dunkelarrest) vollstreckt werden kann.

Plößensee, den 19. 4. 01.

Direktion

gez. Wirth. Von den beigelegten Briefen hatte der am wenigsten confuse, diesen Inhalt:

Plößensee, den 10. April 1901. Ich wolte euer Hochwohllöbliche Majestät des Kaisers höflicht ersuchen mich doch jetzt entlich mal beistand zu leisten. Da ich Euer hochwohllöbliche Majestät schon mehreremal gebittet habe aber immer erfolglos. Ich bin ein junger schwächlicher Mensch meine Kraft ist mir genommen worden im Gefängniß. Ich sehe nun bald ein das mein bitten und beten bei Euer Majestät des Kaisers bis jetzt auch keinen Anklang gefunden hat, bitte ich doch die Sache weiter zu durchsuchen. Weil mir meistenteils alle meine Gesuche die ich an die Ober Staatsanwaltschaft abgesandt habe unterdrückt find. Weil ich nie teine richtige Antwort von der Anstalts Beherde bekommen habe. Also bitte ich noch mals dringend mich von dem Rest meiner Strafe zu entbinden. Da ich mich nicht halb sondern ganz gebeffert fühle. Wenn ich von der Anstalt entlassen werde, beabsichtige ich ein nüßliches Mitglied der Menschlichen gesellschaft zu werden. Ich habe bereits Auftrag gegeben, einen größeren Waldkompler einzufriedigen in welchem ich eine Dressuranstalt für allerlei wildes Gethier einrichten lassen will wobei mir eine 500 starte Mannschaft von der Leibwache beistehen soll. nachs dem diese Dressur denn vollendet ist, werde ich einen Cirkus in welchem diese Thiere in Freiheit dressiert vorgeführt werden, ein­richten. Da ich meine kostbare Zeit nicht unnüz vergeuden möchte, so bitte ich dringend meine Haft abzufürzen. Ich bin gern bereit als gegen leistung ein paar in Freiheit dressierte wilde Hunde ab= zutreten. Ihnen stets ihre Wünsche gern erfüllend bleibe ich gern ihr allergnätigster unterthan Willy Schirmer. Nach Durchsicht der Akten und der Briefe begutachtete der Herr Sanitätsrat Dr. Pfleger:

Die Strafe fann vollstreckt werden, doch muß, da Schirmer psychisch verdächtig war, von Verdunkelung der Belle abgesehen und auf ihn besonders geachtet werden.

Plößensee, den 23. 4. 01.

Der Strafgefangene Schirmer, der zurzeit eine Arreststrafe in dunkler Zelle verbüßt, mußte heute behufs ärztlicher Besichti gung, da er auf dem Boden der Sunkelen Zelle mit abgewandtem Gesichte lag und auf Anrufen nicht reagierte, von vier Mit­gefangenen gewaltsam aus der Zelle gebracht und auf eine Bank gelegt werden. Schirmer hatte die Augen offen, Tag, von den Leuten an Armen und Beinen gehalten, ruhig, und reagierte auf wiederholt an ihn gestellte Fragen nach seinem Befinden etc. in gez. Dr. Pfleger. feiner Weise. Nach kurzer Zeit machte er Anstrengungen, sich zu Am 23. April erklärt der Anstaltsarzt von Plößensee den zweifel­befreien, ohne dabei einen Laut von sich zu geben. Schirmer wurde darauf wieder in die Belle gebracht. Seit Antritt der Dis. los geiftestranten Menschen für fähig, die Arreststrafe zu erdulden. ciplinarstrafe( 13. II. Mittags) foll Sch. keine Nahrung zu sich Am 28. April tritt Schirmer diese Strafe an, nun aber ereignet sich genommen haben. Aus der heutigen Besichtigung ist ein Urtheil ein Zwischenfall, der zu einer erneuten Untersuchung führt: über einen eb. Zustand krankhafter Geistesstörung bei Sch. nicht zu gewinnen. Indessen ist in den Personalakten des Sch. wieder­holt von Geistesstörungen desselben die Rede; insbesondere ber­

Verfügt:

Mit 1 Vol. Personalakten und allen Anlagen dem Herrn Ge­heimrat Dr. Bär und Herrn Sanitätsrat Dr. Pfleger zur geff.