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Nach einigen Bemerkungen der Abgg. Dr. Arendt( Np.), Dr. Sattler( natl.) und b. Staudy( t.) wird der Paragraph ein­stimmig abgelehnt.

§ 4, der bestimmt, daß die Wirkung des Gesetzes vom 1. April 1904 eintritt, wird debattelos angenommen.

Schafetretär Freiherr v. Stengel: Auf die Einführung| ledigt ist, wenn Neichstag und Bundesrat ihn beschlossen haben. Der lastung mit Matrikularbeiträgen nicht ertragen. Welche Stellung die diretter Reichssteuern will ich nicht näher eingehen Abjatz über die Schuldentilgung ist ja doch nur eine Dekoration. Regierung zu der Streichung dieses Paragraphen einnehmen wird, ( Buruf bei den Socialdemokraten: Warum nicht?), sondern die Man weiß ja, daß dabei nichts herauskommt. Wir werden vermag ich noch nicht zu sagen; ich behalte mir diese Stellungnahme Aenderung des Artikels 70 der Reichsverfassung erörtern. Der Vor- also dem letzten Saz des§ 2 unsre Zustimmung für die dritte Lesung vor. redner scheint von Voraussetzungen auszugehen, die ich als richtig unter feinen Umständen geben können.( Bravo  ! bei nicht erachten kann. Wenn er den jetzigen§ 70 ansieht, wird er den Socialdemokraten.) finden, daß darin der subsidiäre Charakter aller Matrikularbeiträge Abg. Dr. Sattler( natl.): Gegen die getrennte Abstimmung scharf betont ist. Durch die jetzige Vorlage soll der subsidiäre haben wir nichts. Sachlich stehe ich aber auf ganz andrem Stand­Charakter nur auf die ungedeckten Matrikularbeiträge beschränkt punkt wie die Vorredner. Wir dürfen außerordentliche Ausgaben werden, nicht auch die gedeckten, die das Reich aus eignen nicht einfach von den Bundesstaaten beitreiben, zumal in der rohen Mitteln aufzubringen hat. Diese sollen gleich den andern Ein- Form der Matrikularbeiträge, die jeder Bundesstaat nach der Kopfzahl nahmen des Reichs gelten, während die ungedeckten Matrikular der Bevölkerung aufbringen muß. Wir müssen also mindestens den beiträge, die die Bundesstaaten aus eignem Haushalt beizusteuern Sag belassen: solange nicht die erforderlichen Mittel auf andre haben, den subsidiären Charakter beibehalten sollen. In dieser Weise beschafft werden". Das verpflichtet noch zu nichts und be­Aenderung des Artikels 70 der Reichsverfassung liegt also nicht eine ruhigt die Einzelstaaten. Donation der Einzelstaaten, sondern eine Einschränkung ihrer Rechte und wenn sie den Vorschlägen des Abg. Richter zustimmen und den letzten Satz streichen würden, so zweifle ich, ob die Vorlage für die verbündeten Regierungen noch annehmbar ist. Sie wissen, daß 14 Stimmen im Bundesrat genügen, um ihre Ablehnung herbei­zuführen. Abg. Dr. Südekum( Soc.):

Die Frage nach direkten Reichssteuern hat der Schatzsekretär mit einer Handbewegung abgewiesen. In der Kommission hat er offener ausgesprochen, daß direkte Reichssteuern in absehbarer Zeit nicht eingeführt werden würden. Ich begreife nicht, warum er nicht mit Freuden die Gelegenheit ergriffen hat, diese Erklärung vor dem Volk zu wiederholen. Den subsidiären Charakter der Matrikularbeiträge hat er schon in der Kommission betont, aber richtiger wird seine Anschauung dadurch nicht. Denn er übertreibt die Subfidiarität und stellt sie dadurch in falsches Licht, daß er nicht zugeben will, daß die Ver­fassung bon der Annahme direkter Reichssteuern auts­gegangen ist. Wenn sie es auch nicht ausdrücklich sagt, so stellt sie es doch als Korrelat den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern gegen über. Das geht aus dem Wortlaut des Artikel 70 deutlich hervor. Die Einführung direkter Reichssteuern wäre eine Finanzreform, die ihrem Urheber Ehre machen würde, aber nicht diese kalkulatorischen Versuche.( Sehr wahr! bei den Socialdemokraten.) Ursprünglich hatten die Matrikularbeiträge überhaupt nicht den Sinn, gedeckt zu werden. Das hat erst die Franckensteinsche Klausel hinzugefügt. Sie sollten eigentlich als Kontributionen vom Reich ausgeschrieben werden. Von einer Ersatzpflicht des Reichs war nicht die Rede. Jetzt soll der Bundesrat sie gewissermaßen nur als Vorschuß verlangen können, wie Kredit von einem Banfier. Der soll ja jetzt bei der Reichsver­waltung auch bei der Togo  - Anleihe eingeführt werden. Wir aber wollen im Neiche dabei bleiben, daß die Aufstellung des Etats er­

Die Kommission hat folgende Resolution beantragt: Der Reichskanzler möge dem Reichstag   baldmöglichst einen Gesezentwurf vorlegen, durch welchen die Maischbottichsteuer- Rück­vergütung auf eine der thatsächlichen Ausbeute möglichst ent­sprechende Höhe herabgesetzt wird. Abg. Holtz( Rp.) hält die Resolution für ganz überflüssig. Abg. Gröber( C.): Abgeordneter Sattler hat wohl übersehen, Abg. Müller- Fulda( C.) spricht sich für die Resolution aus. daß der Artikel 73 der Verfassung vor und nach dieser Finanzvorlage Frhr. v. Stengel: Die Regierung wird, wenn der Reichstag  gestattet zur Deckung außerordentlicher Bedürfnisse Anleihen zu einen derartigen Initiativantrag annimmt, die Frage einer sorg­Lasten des Reiches aufzunehmen". fältigen Prüfung unterziehen. Es kommen aber erhebliche wirt­Abg. Südekum( Soc.): Wir haben niemals die Matrikular- schaftliche Bedenken in Betracht, die erst einer sorgfältigen Klärung beiträge für eine ideale Art der Besteuerung gehalten, wir wünschten bedürfen. nur, daß Herr Sattler einen Teil seiner Entrüstung aufsparen möchte Abg. v. Kardorff: Ich bitte den Reichstag  , aus Anstandsgefühl gegen die indirekten Steuern, die doch unzählige Mal ungerechter sind die Resolution abzulehnen.( Bravo  ! rechts.) als die Matrikularbeiträge.( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) Abg. Wurm( Soc.): Der Verlauf der Debatte tann uns nur Durch die Einkommensteuern in den Einzelstaaten werden doch die mit Genugthuung erfüllen. Wir können konstatieren, daß das, was Reichen wenigstens ein klein wenig stärker herangezogen als die wir vor einem Jahrzehnt ausgesprochen haben, jezt bestätigt ist, weniger Leistungsfähigen.( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten.) daß nämlich 3 bis 4 Mark zuviel auf jeden Liter dena­Abg. Schrader( frs. Vg.): Auch wir sind keineswegs begeistert turierten Spiritus vergütet werden. Jezt fämpft Herr Holzz für die Matrikularbeiträge. Wir würden gerne an ihrer Stelle eine darum, daß den Herren diese Liebesgabe erhalten wird, direkte Reichs- Einkommensteuer einführen. So lange dies nicht ge- deren Bestehen sie früher stets bestritten haben. Nur 7 Proz. schieht, müssen wir aber an den Matrikularbeiträgen im Interesse des Kartoffelbaues in Deutschland   werden zu Brennereizwecken benigt, einer gefunden Finanzwirtschaft festhalten. also auf die Lage der notleidenden Agrarier hat diese Rückvergütung gar feinen Einfluß. Einen Vorteil von der Liebesgabe haben mur Größe des Betriebes. Es sind die Aermisten der Armen, die Brannt­weintrinfer, welche diese Steuer bezahlen müssen. Wir können nur wünschen, daß die Regierung sobald wie möglich einer solchen Liebes­gabenpolitik ein Ende macht.( Bravo  ! bei den Socialdemokraten.) Abg. Holtz( Rp.) bestreitet, daß nur die großen Brenner von der Rückvergütung Vorteil hätten. Die kleinen Brenner participieren infolge des Staffeltarifs mehr an der Rückvergütung als die großen. Hierauf wird die Resolution gegen die Stimmen der Rechten und der Nationalliberalen angenommen.

Damit schließt die Diskussion.

§ 2 wird gegen die Stimmen der Socialdemokraten und Frei- die großen Brenner, denn die Rückvergütung richtet sich nach der sinnigen in der Kommissionsfassung angenommen. § 3 lautet in der Fassung der Vorlage:

der

Der Betrag der Matrikularbeiträge soll in der Regel den Betrag von ihnen in den fünf Vorjahren durchschnittlich empfangenen Ueberweisungen nicht übersteigen.

Die Kommission hat den Paragraphen gestrichen. Frhr. v. Stengel: Ich halte mich verpflichtet, für diesen Para­graphen doch noch eine Lanze einzulegen. Die Kommission hat in dem Paragraphen einen Zwang zur Bewilligung neuer Steuern gesehen. Ebenso gut kann man darin einen Zwang zur Sparsam­feit sehen. D6 Sie nun den§ 3 annehmen oder nicht, Sie fommen damit um die Bewilligung neuer Steuern nicht herum. Die Einzelstaaten fönnen eine dauernde Ueber­

Handhabung!

46972*

Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Nächste Sizung: Montag 1 Uhr.( Dritte Lesung der Kleinen Finanzreform und des Etats.) Schluß 5% Uhr.

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1. Kasse.

am 31. Dezember 1903. Aktiva.

2. Bankguthaben

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anlage

4. Conto Kraftwerk

5. Conto Betriebsmittel

6. Vorrätige Betriebsmaterialien

7. Grundstücks- und Gebäude- Conto.

Abschreibung

8. Wertpapiere( bei Behörden hinterlegte

Kautionen)

9. Bureau- Inventar

Abschreibung

10. Verschiedene Debitoren

Passiva.

1. Aktienkapital

2. Gesetzlicher Reservefonds

3. 4%, Schuldverschreibungen

( ausserdem M. 4700 000,- noch nicht

begebene Schuldverschreibungen)

4. Hypotheken auf erworbenen Grund­stücken

5. Bahnanlage- Tilgungsfonds

6. Erneuerungsfonds

7. Fonds für aussergewöhnliche Aus­gaben im Betriebe.

8. Zinsen der Schuldverschreibungen für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. De­zember 1903( fällig 1. April 1904)

9. Noch nicht erhobene Dividonde, Zinsen auf Schuldverschreibungen und Bauzinsen auf Aktien.

10. Verschiedene Kreditoren

11. Reingewinn des Jahres 1903

zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Jahre 1902

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135 979 31

4 342 115 89

152 176 40

34 806 16

17 408 08

17 403 08

M.

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150 281 70

41,509 940 10

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30 000 000 270 962 43

7 800 000

935 300 138 700 525 000

100 000

78 000

T

8 910

502 592 02

1 144 919 13

5 556 52

1 150 475 65

41 509 940 10

Gewinn- und Verlust- Rechnung.

Debet.

1. Zinsen der Schuldverschreibungen

2. Rücklage für den Tilgungsfonds der Bahnanlage.

3. Rücklage für den Erneuerungsfonds.

4. Rücklage für aussergewöhnliche Aus­gaben im Betriebe

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auf Bureau- Inventar

6. Saldo, zur Verteilung verbleibender Ueberschuss

Kredit.

1. Vortrag aus 1902

2. Betriebseinnahmen

abzüglich Betriebskosten

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0,66

11

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0,51

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II. III.

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0,42

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IV.

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V."

Ferner wird das Krankengeld im Betrage der Hälfte des durchschnitt­lichen Tagelohns unter Berechnung dreier Karenztage für jeden Arbeitstag einschließlich der auf einen solchen fallenden Festtage gewährt. 11476 Der Vorstand.

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Tages- Ordnung: 1. Aufnahme von Vereinen. 2. Bundesangelegenheiten. NB. Die Vereine werden ersucht, bis zur Ausschußfißung ihre Üebungslokale bei G. Schönthal, Ammen Der Vorstand. 49992 ftraße 10, anzuzeigen, wegen Aufstellung eines neuen Vereinstalenders.

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