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hoben, und dieses Hat bestimmt, daß über die Kapitalsvermehrung| rief: Mache, daß Du hier wegkommst, Du hast hier nichts zu suchen!"| erreichen. Es empfiehlt sich statt deffen, da Sie finder und elternlos find, nicht nochmals beraten iverden kann. Wahrscheinlich wird jetzt Der Italiener ging darauf einige Schritte zurüd, zog aber einen Revolver ein Testament in der einfachsten Form, dahingehend: Drt und Datum. Ich wieder die Dresdener Bank beim Kammergericht Berufung ein- aus der Tasche und schien nicht übel Lust zu haben, davon Gebrauch und meine Ehefrau sehen uns gegenseitig als alleinige Erben ein. Unter­schrift des Mannes". Darunter:" Dieses Testament soll auch ats mein Tegen. zu machen. Nun flopfte Gustav T. an das Fenster seiner Wohnung Testament gelten. Drt und Datum sowie Unterschrift der Ehefrau." Die und rief seiner Frau zu, ihm einen dort liegenden Degen hinaus- Unterschriften find unter das Testament, also nicht neben das Datum Der Herausgeber des Plutus" schickt uns folgende Zuschrift: zureichen, da er sich doch nicht totschlagen lassen könne". Die oder neben die letzte Beile zu sehen. Wollen Sie auch Bestimmungen für Herr Tat. hält es für richtig, jetzt den Spieß umzudrehen und Frau weigerte sich zunächst, gab aber den Säbel doch hinaus und den Todesfall treffen, so seken Sie dem Testament nach den Worten Erben von mir einen Wahrheitsbeweis zu verlangen, anstatt zunächst seine nun ging der zweite Angeklagte auf den noch immer auf der Straße ein" hinzu: Nach dem Tode des Ueberlebenden von uns sollen dessen Diefer feuerte auf drei oder vier Schritt Erben sein, jedoch hat der Ueberlebende freie Verfügung über den Leser über das zu informieren, was ich wirklich gesagt habe. Die stehenden Italiener los. Polemik in der von Herrn Tat. gewünschten Weise fortzusetzen, hieße Entfernung einen Schuß ab, lief dann fort und feuerte dabei noch Nachlaß und ist von jeglicher Sicherstellung oder Rechnungslegung befreit." V. E. E. Nach der Gesinde- Ordnung und der Praxis der Gerichte mich von der Schlla Unwahrhaftigkeit" zur Charybdis Mangel an zweimal. Die Angeklagten liefen ihm nach und nun wurde der Parteigefühl" hinüberretten. Denn Herr Tat. Hat- mag der Streit Italiener mit einer abgebrochenen Latte und auch mit einem haftet das Gefinde für den Schaden, den es durch Entzweischlagen an­gerichtet hat. Es haftet dann, wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fällt; werden, wie er will- dafür gesorgt, daß ich das Karnickel bleibe. Messer bearbeitet, welches nach den Ergebnissen der gestrigen Fahrlässigkeit anzunehmen ist das Gericht geneigt. 23. 77. Die Rechts­vom ersten Angeklagten als Kampfmittel lage ist für eine Minderjährige, die bereits in Stellung war, eine andere Ich darf wohl annehmen, daß Herr Tat. bereits die einleitenden Beweisaufnahme Schritte zu einem Partei- Schiedsgericht getan hat. Denn der furcht- benutzt sein muß. Der Verletzte ist an den Wunden, die er erhalten, Gesindestellung angenommen hat, diese aber aus Gesundheitsrücksichten nicht bare Frevel, daß ich in meinem eigenen Blatt Parteiredakteure, an- gestorben. Die unmittelbare Todesursache bildete ein Stich in den antreten will, in Preußen eine äußerst schwierige. Durch die nicht auf ein rempelte", darf doch nicht ungefühnt bleiben. Kopf, durch den die Schädeldecke durchbohrt und das Gehirn verlegt bestimmtes Dienstverhältnis beschränkte Genehmigung zum Vermieten ist Das neue Gesinde­die Genehmigung zum Vermieten überhaupt erteilt. Berlin  , den 4. Oktober. Ursprünglich waltete die Ansicht vor, daß diese tödliche verhältnis ist daher rechtmäßig begründet. Georg Bernhard  . Ein Grund zum Rücktritt vom Verlegung durch einen Stich mit dem Degen seitens des zweiten Vertrag liegt in dem Mangel vorheriger vormundschaftlicher Zustimmung Formell kann das Dienstmädchen nur dann von dem Vertrag los­Angeklagten verursacht sein dürfte, nach gerichtsärztlichem Gutachten nicht. spricht aber alles dafür, daß sie durch das Messer des ersten An- fommen, wenn es etwa Mietsgeld nicht angenommen hat und nun einen neuen geflagten hervorgerufen worden ist. Die Angeklagten, die durch Vertrag mit Annahme des Mietsgeldes schließt, dann gilt nur dieser neue Sie Rechtsanwälte Dr. Hoeniger und Dr. Friedemann Vertrag. Es kann im übrigen nur der Vormund der Herrschaft ausdrücklich verteidigt wurden, behaupteten, instande der Notwehr sich be- erklären, daß er mit Rücksicht auf die Gesundheit seines Mündels die funden zu haben. Nach dem Wabrspruch der Geschworenen, die Zustimmung versagt. Verlangt die Herrschaft troßdem den Zuzug und als Mädchen nichts übrig davonzulaufen: eine beiden Angeklagten mildernde Umstände zubilligten, verurteilte der vingt die Zuführung des Mädchens durch die Polizei, so bleibt dem zweite Burüd Der Vormund müßte auf ungültigkeit Gerichtshof den Johann T. wegen Körperverlegung mit tödlichem führung ist unzulässig. Bertrages flagen. es Möglicherweise gelingt Erfolge zu zwei Jahren Gefängnis, Gustav T. nur wegen des ihm, daß anerkannt wird: Der Vertrag ist nichtig, meil unter Körperverlegung zu sechs Monaten Gefängnis. Je drei Monate gerichtlich wurden auf die Untersuchungshaft angerechnet. Gustav Trczynski den obwaltenden Umständen gegen die guten Sitten verstoßend. Sie handeln im Interesse des Mündels, wenn Sie der Herrschaft mitteilen, daß Sie dem wurde aus der Haft entlassen. Antrag nicht zustimmen und wenn Sie ferner Ihrem Mündel untersagen, andere Verträge als solche zu schließen, durch die ihr der jederzeitige kündigungs­fristlose Rücktritt zugestanden wird. Die allgemeine Genehmigung zu Ge­findeverträgen dem Mündel erteilen, verstößt wegen der leibeigenschaftlichen des Mündels und damit gegen die moralische Pflicht als Vormund. Natur unseres Gesinderechts gegen die körperlichen und geistigen Interessen 3. 38. Die Eltern Ihres Schüßlings haben durch ununterbrochenen zehn­fährigen Aufenthalt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Dasselbe trifft für Ihren Schüßling zu, weil er innerhalb der 10 Jahre minder­fährig war. Within ist er nicht militärpflichtig und kann ſich Deutſchland   anſehen.

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Herr Bernhard sucht sich also mit allerlei Redensarten um seine Beweispflicht herumzudrücken da er Beweise für seine An­schuldigung nicht zu erbringen vermag. Wir konstatieren dies einfach und überlassen dem Leser das Urteil. Damit ist für uns der neue " Fall Bernhard" erledigt. Wenn der Herausgeber des" Plutus" meint, war hatten bereits die einleitenden Schritte zu einem Partei­schiedsgericht" getan, so vermögen wir über diese Selbstüberschäßung nur zu lächeln. Seinetwegen machen wir der Partei nicht solche Scherereien.

Gerichts- Zeitung.

Baumeister Bernhard Sehring  .

Der Erfinder des angeblichen Lungenheilmittels Sanosin, Professor Dr. Sommerfeld, hatte die Frankfurter  Vor dem Schöffengericht des hiesigen Landgerichts I wurde Boltsstimme", wie wir fürzlich meldeten, wegen Beleidigung gestern eine Privatklage des Baumeisters Bernhard Sehring   verklagt, weil unser Parteiblatt eindringlich vor dem Mittel gewarnt gegen den Journalisten Franz Bram verhandelt. Der Angeklagte und es als schädlich bezeichnet hatte. Die Verhandlung vom wurde beschuldigt, den Privatkläger durch zwei Artikel beleidigt zu 28. Auguſt wurde vertagt, da die Ladung verschiedener Zeugen und haben, die aus seiner Korrespondenz in die Zeitungen übergegangen Sachverständigen beantragt war. Gestern wurde die Verhandlung, waren. In dem ersten Artikel wurde mitgeteilt, daß gegen Herrn wie uns aus Frankfurt   a. M. gemeldet wird, wieder aufgenommen. Sehring, gegen den aus der Geschichte des Theaters des Westens Sie endete mit der Freisprechung des angeklagten Redakteurs. eine Reihe von Strafanzeigen sich ergeben hatte, das Verfahren wegen Meineides eröffnet worden und zwar auf Grund eines Offen- In dem Urteil wurde hervorgehoben, daß das Mittel viel zu teuer barungseides, den er im Jahre 1898 geleistet hatte. Herr Sehring fei und daß die Reklame, wonach ihm kein zweites gleichkomme, un­verlangte darauf schriftlich und später mündlich von dem Angeklagten zutreffend fei.

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Jm Trakehner Schulprozeß, der seit dem Jahre 1902 die Gerichte beschäftigt, ist gestern die Revision des Lehrers Otto Nickel vom Reichsgericht verworfen worden. Am 7. April d. J. war Nickel wegen Beleidigung des Landstallmeisters v. Dettingen zu 200 M. Geld­strafe verurteilt worden, nachdem das Reichsgericht bereits vorher ein auf 300 m. lautendes Straftammer- Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen hatte.

Vermischtes.

Sozialdemokratisch. Wahlverein

für den

6. Berliner   Reichstagswahlkreis.

Todes- Anzeige.

Am 2. d. M. verstarb unser Mitglied, der Maurer

Hermann Krüger

Ramlerstr. 20.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet heute, Mittwoch, den 5. 5. M., nachmitt. 4 Uhr, von der Halle des Himmel­fahrts- Kirchhofes in Nieder- Schön­hausen aus statt.

Um zahlreiche Beteiligung ersucht 249/3 Der Vorstand.

Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß mein lieber Mann und treuer Vater, der Maurer

am Sonntag, den 2. Oktober, freiwillig aus dem Leben ge­schieden ist.

Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 6. d. Mts., von der Leichenhalle des Gemeinde­Friedhofes in Köpenick  , Rudower­straße( Nähe Bahnhof Spindlers­feld) aus statt.

Die trauernden Hinterbliebenen.

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eine Berichtigung, indem er ihm ein Aftenstück vorlegte, wonach das Der sozialdemokratische Stimmzettel als Ursache eines Konflikts. auf Grund einer Strafanzeige gegen ihn eröffnete Strafverfahren Der Papierfabrikant Keller in Birkesdorf( Rheinland  ) hatte den rechtskräftig eingestellt worden sei. Die etwas ungestüme Art, Polizeidiener Eschweiler   wegen Beleidigung verflagt, in welcher Herr Sehring die Berichtigung verlangte, veranlaßte weil dieser dem Pfarrer erzählt habe, von Steller oder von Kellers den Angeklagten, bei seinem Gewährsmann- dem Schrift- Hause aus seien sozialdemokratische Stimmzettel steller Joachim Gehlsen nachzufragen und auf Grund verteilt worden, mit dem Bemerken, es sei der richtige, der Pfarrer der von diesem und von einem Herrn Franke erhaltenen Ver- habe ihn empfohlen. Die Regierung zu Aachen   erhob den Konflikt ficherung erklärte er in einem zweiten Artikel, daß das erwähnte und machte geltend, Eschweiler   habe sich im Rahmen seiner Amts­Strafverfahren noch nicht erledigt, vielmehr gegen den einstellenden befugnisse gehalten. Der Zettel mit dem Namen Bebel sei von Beschluß des Landgerichts II Beschwerde erhoben worden sei und einem Arbeiter des Keller dem Arbeiter Sieger gegeben worden, daß außerdem noch zwei andere Verfahren wegen Meineids schwebten. und auf dessen Frage habe jemand gesagt:" Der ist der richtige, der Dies habe E. in glaubhafter Weise Darauf erhob Herr Sehring die Privatklage auf Grund der§ 186 Pfarrer hat ihn empfohlen." und 187, weil er der Ansicht ist, daß die zweite Notiz wider besseres erzählen hören und habe es pflichtgemäß seinem Bürgermeister ge­Wissen verfaßt worden sei, da er dem Angeklagten sofort mitgeteilt meldet und auf dessen dienstliches Verlangen dem Pfarrer Mit­habe, daß es gegen den einstellenden Beschluß des Landgerichts eine teilung gemacht. Dabei habe E. gesagt, bei Keller oder von dessen Beschwerde nicht gibt. Im gestrigen Termin stand dem Privat- Hause aus, nicht aber, von Keller usw. Der Fabrikant blieb Das Ober- Verwaltungs= Kläger Rechtsanwalt Dr. Lubszynski, dem Angeklagten Rechts- bei seiner Behauptung. anwalt Dr. Jüngst zur Seite. Der Angeklagte erklärte, daß ihm gericht erklärte den Konflikt für begründet, so daß das Verfahren jede beleidigende Absicht fern gelegen und er Grund gehabt habe, gegen den Polizeidiener endgültig einzustellen ist. Gründe wurden sich bezüglich der ersten Notiz durchaus auf seinen Gewährsmann nicht verkündet. zu verlassen, der sich bei anderer Mitteilung als zuverlässig erwiesen habe. Jeder Zeitungsmann wisse, wie unberechtigt oft fogenannte Berichtigungen verlangt werden und so habe er es denn für seine Pflicht gehalten, sich wiederum bei seinem Gewährsmann zu erkundigen und auf Grund der auch noch von Herrn Franke unterstüßten Versicherung die zweite Notiz veröffentlicht. Der Vor figende stellte aus den Aften fest, daß das auf Grund von drei Strafanzeigen eingeleitete Ermittelungsverfahren sowohl bezüglich des angeblich falschen Offenbarungseides als auch bezüglich der übrigen dem Privatfläger vorgeworfenen Straftaten zur Einstellung des Verfahrens geführt haben. Durch Antrag vom 5. Dezember 1903 Brandunglück. Bei dem Brande eines Hauses eines Tage­hatte dann Rechtsanwalt Röhrig als Vertreter des Kunstmalers löhners in Bonndorf   stürzte eine Giebelmauer ein und begrub Dvorak beantragt, das Verfahren gegen den Privatkläger wegen Meineides, Kontursvergehens 2c. zuungunsten des Herrn Sehring unter sich den 58 jährigen Landwirt und Gemeinderat Johann wieder aufzunehmen. Darauf ist eine erneute Untersuchung durch Sibler und einen 12 jährigen Knaben. Beide Verunglückten fonnten Beschluß des Landgerichts vom 26. März 1904 eingeleitet worden, nur als schrecklich verstümmelte Leichen aus dem Schutt heraus­die 5. Straffammer des Landgerichts II hat aber auf Antrag des gezogen werden. Staatsanwalts selbst das Verfahren wegen mangelnden Beweises Dynamit- Explosion. Nach dem" Frankf. Generalanzeiger" flog Möbel, zumal dieselben wie neu find, erneut eingestellt. In den Plaidoyers fielen viele recht in Mademühlen das Dynamitlager der Bauunternehmer Gebr. um damit zu räumen. Kleiderspind 24, Kommode 18, Sofa mit Auszug 30, scharfe Worte. Rechtsanwalt Lubszynski verlangte die Bestrafung Gries in die Luft. Menschen sind nicht umgekommen. auf Grund des§ 187 und zwar zu Gefängnis und außerdem Bettstelle mit Matrage 20, Muschel Dampfer- Unglück. Der Dampfer" Lutetia", von Middlesborough spinde, Bertikos 36, Salongarnitur, eine an den Privatkläger zu zahlende Buße von 1000 m. nach Hamburg   bestimmt, der bereits für verschollen erklärt worden Plüschgarnituren 105, Muschelbett Er führte aus, daß eine Art Komplott bestehe, um ist, ist, wie jezt bekannt wird, im Sturm mit der ganzen Besazung stellen mit Matraßen 40, geschnitte den Privatkläger, der bei dem Theaterunternehmen in Ver- untergegangen. Büffette, Bücherspinde, Baneelsofas mit mögensverfall geraten war, durch einen sehr befriedigenden In Gerninen( Elsaß  ) wurde der Schutzmann Freurant von einem Satteltaschen 85, Schreibtisch 40, Afford aber seine bürgerliche Ehre wieder hergestellt habe, zu ver- gewissen Viktor Bruchelles erschossen, als er ihn verhaften wollte, Chaiselongue, englische Schlafzimmer, nichten. Deshalb ergingen immer aufs neue Strafanzeigen über weil er ohne Aufenthaltsbescheinigung in Elsaß- Lothringen   weilte.!! Von 36 Mk. an!! Speisezimmer in Eichen, auch Nuß­baum, Salons, Altmahagoni, auch Strafanzeigen gegen ihn und nach geschehener Einstellung des Vor­Automobil- Unfall. Ein Mannheimer Kaufmann überfuhr gestern liefere Herrenanzug, neueste Muster, Jugendstil, sehr billig. Gekaufte Möbel verfahrens Beschwerden über Beschwerden. So sei der Privatkläger schon jahrelang mit Strafanzeigen gequält worden und nun habe abend mit seinem Automobil in fahrlässiger Weise einen Tagelöhner feinste Buthaten, 2 Anproben. Für werden 3 Monate tostenfrei aufbe Alle drei trugen erhebliche Verlegungen guten Siz bekam goldene Medaille. wahrt, durch eigne Gespanne geliefert, fich der Angeklagte zum Werkzeug jener Machenschaften hergegeben samt Frau und Kind. Ludwig Engel, Brenzlatterstraße auch nach außerhalb. Musterbuch und einen neuen Feldzug inszeniert. Seine erste Notiz sei unwahr davon und mußten ärztliche Hülfe in Anspruch nehmen. gewesen, seine zweite aber nach dem ihm gewordenen Hinweis, daß Schwierigkeiten beim Bau des Simplon- Tunnels. Die Ingenieure, Nr. 23 II( Alexanderplat). Nur gute gratis. Bitte genau auf Hausnummer reinwollene Stoffe, großes Lager. 3982* * 12 zu achten. es eine Beschwerde gegen den Einstellungsbeschluß nicht gebe, be welche die Arbeiten am Simplon- Tunnel   leiten, sind sehr beunruhigt wußt unwahr, und der Angeklagte habe sich auf die Autorität des über die Auffindung neuer heißer Quellen im Tunnel. Man glaubt, Herrn Joachim Gehlsen nicht verlassen dürfen. Gegen diese Aus- daß noch große Arbeit und bedeutende Kosten erforderlich sein werden, führungen wurde vom Rechtsanwalt Jing st scharf angekämpft um den Tunnel fertigzustellen, obwohl die noch zu bauende Strede und betont, daß sich der Angeklagte bei der ganzen Sach- ziemlich kurz ist. Lage und bei der von ihm erprobten Zuverlässigkeit seines Gewährsmannes in gutem Glauben befunden habe. Der Den Kollegen zur Nachricht, daß der Verband der freien Gaft: und Verteidiger stellte sodann noch eine Reihe von Be weisanträgen, die dartun sollten, daß der Privatkläger Lampertheim  . Seben Sie sich mit dem Zentral- Arbeiterfekretariat in Schankwirte Deutschlands   am 1. November ins Leben tritt. Alle Anfragen, den Verband im allgemeinen betreffend, find an den die Straftaten, die ihm in den Strafanzeigen vorgeworfen worden, Berbindung. Adresse: Robert Schmidt, Berlin  , Engel- Ufer 15. Vorsitzenden Ferdinand Ewald, Berlin S.  , Schönleinstraße 6, wirklich begangen habe. Er beantragte die Freisprechung eventuell Juriftifcher Teil. Geldsendungen an den Kassierer Balduin Franke, Berlin   19, aber weitere Beweisaufnahme. Der Gerichtshof erachtete den An- Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends Neue Grünstr. 39, zu richten. geklagten im ersten Falle der Beleidigung im Sinne des§ 186, im von 7 bis 9% Uhr abends statt. Geöffnet: 7 Uhr. ziveiten Falle aber der verleumderischen Beleidigung für Chorin  . 1. Die Berechnung der Altersrente stimmt. 2. Die Einsicht schuldig und eine hohe Strafe für geboten, da der Angeklagte auch in das Grundbuch steht kostenlos jedem frei. Wer ohne vorher Einsicht in jetzt noch dabei bleibe, daß seine Behauptungen wahr seien. Das das Grundbuch genommen zu haben, ein Grundstüd kauft, kann außer­ordentlichen Nachteil erleiden. Urteil lautete deshalb auf 500 Mart Geldstrafe und zwei möglich. 4. Ja. 5. Die regelmäßige Polizeistunde für den in Betracht Einsendungen für diese Nummer werden bis 19. Oktober erbeten. 5. S. 2. 1. Nein. 2. Ja. 3. Das ist erscheint Ende Oktober in einer Probe- Auflage von 5000-10 000 Eremplaren. Wochen Gefängnis, außerdem wurde der Angeklagte zu einer tommenden Ort ist im Winter 10, im Sommer 11 Uhr. Berlängerung kann Redaktion und Expedition befinden sich Berlin   N., Brunnen. an den Privatkläger zu zahlenden Buße von 500 Mart ver- auf Antrag erteilt werden. Anton Schweider. Die Kündigung zum urteilt und dem Privatkläger die Publikationsbefugnis für eine große Januar ist rechtsgültig. 23. G. 118. Mit Ihrer Forderung strake 164, und sind Zuſchriften an die Adresse des Herrn Witzel zu Reihe Berliner   Zeitungen zugesprochen.- Der Angeklagte wird so werden Sie nicht durchdringen, falls Sie nicht nachweisen, daß richten. sich der Sohn in einer Notlage befand. Außerhalb. Nein. Den Kollegen und Vereinen, deren Adressen uns bekannt sind, werden fort Berufung einlegen. 69/ 14* A. B. Nehmen Sie mit einem der Anwalte Rücksprache, zu dem Sie Probenummern zugesandt. R. 300. Ob Jemand hülfsbedürftig ist und deshalb Butrauen haben. Revolver, Messer und Degen spielten bei einem Roheitsatte eine Armenunterstügung zu erhalten hat, ist von Fall zu Fall zu entscheiden. steht Agitationsmaterial zur Verfügung. Wir ersuchen die Kollegen allerorts, für den Verband zu agitieren, und Rolle, der gestern das Schwurgericht des Landgerichts II   beschäftigte. Selchow. Nein. Eigenmächtige Lohnabzüge ländlichen Arbeitern gegen­Der Vorstand. Wegen Todschlages hatten sich der Schlächter Johann Trczynski über find unzulässig. Der Arbeiter hat ein Recht darauf, den Lohn ohne und dessen Bruder, der Militäranwärter Gustav Trczynski zu Abzug ausgezahlt zu erhalten und kann dieses Recht durch Einflagung verantworten. Der der Anklage zu grunde liegende Vorgang hatte seines Lohnes geltend machen. Ernst 86. Klagen Sie schleunigst vor sich in der Nacht zum 30. Mai in Reinickendorf   abgespielt. Die der Entbindung auf hinterlegung der Entbindungskosten und eines Duartals Angeklagten waren in jener Nacht in dem Gerdesschen Lokale, Ecke Nr. 10 des dem" Arbeiterrecht" beigefügten Führers. Ein Beispiel für solchen Antrag finden Sie auf S. 219, Das Buch der Wald- und Eichhornstraße, wo sich auch ein Bekannter mit seiner liegt in den öffentlichen Lesehallen aus. M. M. Nein. Frau befand. Die letztere tanzte auffallend viel mit einem Jtaliener Pls. 1. u. 2. Nach zutreffender, aber bestrittener Ansicht: seit 1900 namens Baldi und ihr Ehemann, dem dies keinen Spaß nein. 3. Nein. 2. 10. 1. u. 2. Nein. 3. Etwa 10 M. 4. Ist ohne machte, untersagte ihr schließlich das weitere Tanzen. Er beklagte Einsicht in den Unfallbescheid nicht zu beantworten. 5. Ja. 6. Melden Sie sich bei den beiden Angeklagten lebhaft über das Ver- Ihren Anspruch auf Unfallrente auch aus dem zweiten Unfall an. halten seiner Frau und als sie zusammen nach Hause gingen, suchte G. 85. 3weds Shrer Verheiratung lassen Sie sich auf der Botschaft Ihres ihn der Angeklagte Gustav T. zu trösten und machte dabei eine andes das Zeugnis ausstellen, daß Ihrer Berheiratung nach dortigen etwas wegwerfende Bemerkung über den Italiener. Diese hatte der Gesezen kein Hindernis im Wege steht. Die Naturalisation hängt von dem Belieben der Behörde ab, da Sie Ausländer sind. Das Naturalisations­letztere gehört, denn er ging hinter den Angeklagten und als diese Gesuch ist an den Regierungspräsidenten in Potsdam   zu richten. vor ihrem Hause Waldstr. 65 anlangten, war auch Baldi dort. Es Atheist. Der Testamentsentwurf, wie Sie ihn planen, würde das tam zu einem Wortwechsel, bei welchem Gustav T. dem Italiener zu Gegenteil von dem was Sie wünschen( Rechtssicherheit für den Üleberlebenden)

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Alimente.

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Briefkaften der Redaktion.

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An die

Gaft- u. Schankwirte Deutschlands  .

Unser Verbandsorgan, der

,, freie Gastwirt"

J. A.: Ferdinand Ewald.

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