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Nr. 237. 21. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts  " Berliner   Volksblatt. Sonnabend, 8. Oktober 1904.

Sozialistische Presse Deutschlands  .

IV. Quartal 1904.

Zentral- Organ.

Magdeburg Boltsstimme" Jakobsstr. 49. Redaktion:| Münzstr. 3.

Mainz   Mainzer Boltszeitung"( Hessische Boltsstimme")

Margarethengasse 13.

Mannheim Bolfsstimme" R 3, 14.

Mülhausen   i. E. Freie Bresse" Bäckerstr. 17.

Vorwärts" Berliner Volksblatt, SW. 68, Linden- München Münchener Post" Wittelsbacherplatz 2. straße 69. Täglich erscheinend.

Wissenschaftliche Wochenschrift.

Nürnberg   Fränkische Tagespost" Luitpoldstr. 9. Offenbach   Offenbacher Abendblatt" Große Marktstr. 25, Rostock Mecklenburgische Volkszeitung" Doberanerstr. 6. Saalfeld Boltsblatt" Rosmaringasse 15.

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Solingen   Bergische Arbeiterstimme" Hohegasse 7. Stettin Bolts- Bote" Schillerstr. 10. Straßburg   i. E. Freie Presse für Elsaß- Lothringen  " Fintmattstaden 2.

Die Neue Zeit", Revue des geistigen und öffentlichen Lebens. Stuttgart  , Furthbachstr. 12. Redaktion: Berlin- Friedenau, Saarstr. 19. 100

Täglich erscheinende Zeitungen. Altenburg   Mtenburger Volkszeitung" Kunstgasse 12. Augsburg Augsburger Volkszeitung" Marimilian­ftraße B 31.

Bant Norddeutsches Boltsblatt" Neue Wilhelmshavener straße 82.

Bielefeld Volkswacht" Schulstr. 20.

Bochum Boltsblatt" Maarbrückerstr. 17.

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Stuttgart   Schwäbische Tagwacht" Furthbachstr. 12. Zwickan i. S. Sächsisches Voltsblatt" Richardstr. 15.

Wöchentlich dreimal erscheinende Blätter. Altwasser Wahrheit" An der Promenade. Breslan Schlesische Volkswacht" Neue Graupenstr. 5/6. " Bojener Volkszeitung" Neue Graupenstr. 5/6. " Boltszeitung" für die Kreise Landeshut  , Bollenhain, Jauer.

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Wöchentlich zweimal erscheinende Blätter.

Brandenburg   Brandenburger Zeitung, Märkisches Delmenhorst Delmenhorster Voltsblatt" Schulstr. 8. Boltsblatt" Kurstr. 73. Langenbielau Der Proletarier aus dem Eulengebirge" Ober- Langenbielau, 2. Bezirk.

Braunschweig  

" Braunschweiger Vollsfreund" Kleine

Burg 16. Bremen Bremer Bürger- Zeitung" Hankenstr. 21-22. Bremerhaven   Norddeutsche Volksstimme" Am Hafen 49. Breslau Volkswacht" Neue Graupenstr. 6.

Caffel Boltsblatt für Hessen   und Waldeck  " Töpfermarkt 6. Chemnik Boltsstimme" Uferftr. 14.

Crefeld Niederrheinische Volfstribüne", Breitestr. 62. Defjau Volksblatt für Anhalt" Ballenstedterstr. 5. Dortmund   Arbeiter- Zeitung  " Kielstr. 5. Dresden   Sächsische Arbeiter- Zeitung" 3wingerstr. 22. Sächsischer Volksfreund" Zwingerstr. 22. Düffeldorf Bolts- Beitung" Benratherstr. 6. Elberfeld  - Barmen Freie Presse" Friedrichstr. 87. Erfurt   Tribüne" Kleine Arche 1.

21

Forst i. 2. Märkische Volksstimme" Frankfurterstr. 11. Frankfurt   a. M. Boltsstimme" Großer Hirschgraben 17. Fürth Fürther Bürger- Zeitung" Moststr. 7. Gera   Reußische Tribüne" Alte Schloßgasse 11.

Görlik Görlizer Volkszeitung" Teichftr. 6.

Greiz   Reußische Volkszeitung" Untere Silberstr. 2.

Wöchentlich einmal erscheinende Blätter. Dresden   Der arme Teufel" Falkenstr. 10. Caffel Der Wegweiser" Hohenthorstr. 2. Gießen   Mitteldeutsche Sonntags- Beitung" Kirchenplak 11. Köln Rheinische Zeitung"( Wochenausgabe) Ursulaplak 6. Stuttgart Schwäbischer Volksfreund" Furthbachstr. 12.

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After 14 Tage erscheinend. Stuttgart   Die Gleichheit" Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen, Furthbachstr. 12.

Monatlich zweimal erscheinend.

Monatlich einmal erscheinend.

Gotha   Boltsblatt für die Herzogtümer Coburg   und Berlin   Die Fadel" N. 31 Boltaftr. 45. Botha" Mohrenberg 7.

Halle a. S. Boltsblatt für Halle" Geiftstr. 21. Hamburg   Hamburger Echo", Hamburg I, Fehlandstr. 11. Harburg Boltsblatt" Großer Schippsee 4, part. Hannover   Volkswille" Burgstr. 9.

Hof Oberfränkische Boltszeitung" Karolinenftr. 39. Karlsruhe Boltsfreund" Louisenstr. 24.

Kiel   Schleswig- Holsteinische Bolts- Beitung Bergstr. 11. Köln   Rheinische Zeitung  " Ursulaplag 6. Königsberg i. Br. Königsberger Bolts- Beitung" Knochen­straße 32, part.

Leipzig   Leipziger Boltszeitung" Tauchaerstr. 19-21. " Boltszeitung für das Muldenthal" Tauchaer straße 19-21.

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Ludwigshafen   Pfälzische Post" Dggersheimerstr. 27. Lübeck   Lübecker Boltsbote" Johannisftr. 50. Lüneburg   Lüneburger Boltsblatt" Schröderstr. 11.

Gewerkschaftspresse Deutschlands  .

IV. Quartal 1904.

Dreimal wöchentlich erscheinend. Correspondent für Deutschlands   Buchdrucker und Schriftgießer", Salomonstr. 8.

Leipzig  

Wöchentlich erscheinend. Altenburg   Correspondent für die Arbeiter und Ar­beiterinnen der Hut- und Filzwaren- Industrie", Wilhelmstr. 2, parterre.

Berlin   Bildhauer- Zeitung", SW. 29, Solmsstr. 33. " Correspondenzblatt der Generalfommission der Gemert­schaften Deutschlands  ", SO. 16, Engel- Ufer 15. Die Einigkeit", Organ der Vertrauensmänner- Bentrali­fationen Deutschlands  , W. 30, Golzstr. 43, III. Allg. Fahr- Zeitung", SW. 12, Schüßenstr. 58. " Der Gastwirtsgehilfe", C. 25, Dirdjenſtr. 39 I. " Allg. deutsche   Gärtner- Beitung", N. 37, Megerstr. 3. " Der Handschuhmacher", O. 34, Tilsiterstr. 40, II. " Fachzeitung für Schneider", SO. 33, Köpeniderstr. 32. Der Töpfer", SO. 16, Engel- llfer 15.

Bochum Deutsche Berg- und Hüttenarbeiter- Beitung", Wiemelhauserstr. 42.

Aller 14 Tage erscheinend.

Altona  - Ottensen   Die Biene", Drgan des Zentral­berbandes der Konditorgehilfen 2c., Eulenstr. 61, III. Berlin   Der Courier", Zentralorgan für die Interessen der im Handels-, Transport- u. Verkehrsgewerbe beschäf tigten Arbeiter Deutschlands  , SO. 16, Engel- Ufer 15. " Correspondenzblatt des Verbandes der Vergolder Deutschlands  ", NW. 5, Wilsnackerstr. 39. " Deutscher   Maschinist und Heizer", Drgan der Ma­schinisten und Berufsgenossen Deutschlands  , SO. 33, Bücklerstr. 55.

" Die Gewerkschaft", Organ für die Interessen der Arbeiter in Gasanstalten und sonstigen städtischen Be­trieben, Berlin   W. 57, Bülowftr. 21. Lederarbeiter- Zeitung", SO. 16, Engel- Ufer 15, IV. " Sattler- Beitung", SO. 16, Adalbertstr. 56. Allg. Steinfeger- Beitung", NW. 21, Wiclefftr. 16. " Solidarität", Organ aller im graphischen Berufe be­schäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen, NO. 18, Elbingerstr. 27, b. IV.

" Solidarität" Publikationsorgan der deutschen   Metall­arbeiter- Gewerkschaft, S. 59, Urbanſtr. 83.

Der Wäsche Bote", Organ für alle in der Wäsche- und Krawattenbranche, Dampfwäschereien und Plättereien beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen, NO. 55, Greifswalderstr. 218, II.

Bremen   Deutsche Böttcher- Beitung", Hankenstr. 21/22. Bremerhaven   Der Werftarbeiter", Am Hafen 49. Charlottenburg" Die Ameise", Organ des Porzellan- Frankfurt a. M. Neue Deutsche Dachdecker- Zeitung", arbeiter- Verbandes, Rosinenstr. 3.

Chemnik Der Tertilarbeiter", Uferstr. 14. Gotha   Schuhmacher- Fachblatt", Mohrenberg 7. Hamburg Deutsche Bäcker- Zeitung", Organ des Bäder­Verbandes, Hamburg   23, Marstr. 27. " Der Bauhilfsarbeiter", Bremerreihe 15, part. " Der Grundstein"( für Maurer  ), Hamburg   5, St. Georg  , Brennerstr. 11, I.

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Holzarbeiter- Zeitung", Hamburg   19, Frucht- Allee 79/81. " Schmiede- Zeitung", Uhlenhorst, Herderstr. 2.

Brückenstr. 31.

Hamburg   Correspondenzblatt der Tapezierer", Stein­damm 99.

" Friseurgehilfen- Zeitung", Hamburg   19, Osterftr. 166, III. " Der Hafenarbeiter", Hamburg 1, Gänsemarkt 35, II. " Handlungsgehülfen- Blatt", Hamburg 1, Valentinskamp92. Der Schiffszimmerer", Eilbeck  , Konventstr. 5. " Der Kupferschmied", Hamburg   23, Gilbeck, Marstr. 6, I. " Der Seemann", Hamburg   4, St. Pauli, Hafenstr. 116. " Weckruf der Eisenbahner", Hamburg   27, Ausschläger­Allee 32.

" Der Stuffateur", Hamburg   22, Barmbeck  , Am Holsten- Hannover Der Proletarier"( für Fabrik- 2c. Arbeiter famp 39a, II. und Arbeiterinnen) Schillerstr. 5, II. Vereins- Anzeiger für Maler 2c.", Hamburg   22, Barmbed, Leipzig- Volkmarsdorf" Der Lithograph", Natalienstr. 12. Schmalenbeckerstr. 17. Offenbach   Portefeuiller- Zeitung", Waldstr. 8, I.

" Der Zimmerer", Hamburg   22, Barmbeck  , Feßlerstr.28, I. Karlsruhe Glaser- Zeitung", Schüßenſtr. 8 a.

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Monatlich einmal erscheinend.

Der Asphaltarbeiter", Organ des Verbandes deutscher   Asphalteure, Pappdecker und sämtlicher Hülfs­arbeiter, SO. 26, Elisabeth- Ufer 29.

Königsberg Der Ostpreußische Landbote" Knochenftr. 32. Leipzig   Der Steinarbeiter", Gr. Fleischergasse 14. I. " Der Tabatarbeiter"( für Bigarrenarbeiter), Tauchaer- Berlin straße 19/21. Leipzig  - Schkendik Graphische Preffe", Schreudig. Linden- Hannover Brauer- Zeitung", Burgstr. 9. Löbtau  - Dresden   Der Fachgenosse"( für Glas-, Porzellan­und Thonwaren- Arbeiter), Reisewigerstr. 34. Stuttgart   Buchbinder- Zeitung", Sophienstr. 10. Metallarbeiter- Zeitung", Druckerei des deutschen  Metallarbeiter- Berbandes, Rötestr. 16b.

Hanau Der Bauernfreund" Philipp Ludwigs- Anlage 9.

Wikblätter( Erscheinen aller 14 Tage). München   Süddeutscher Postillon" Senefelderstr. 4. Stuttgart   Der wahre Jacob" Furthbachstr. 12.

Illustrierte Unterhaltungsblätter. Berlin   Jn freien Stumden" SW. 68, Lindenstr. 69. Er scheint in Wochenheften. Hamburg   Die Neue Welt" Hamburg I, Fehlandstr. 11. Erscheint wöchentlich einmal.

Aus der frauenbewegung.

Das Recht der Mutter.

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Der§ 218 des Reichs- Strafgesetzbuches bedroht eine Schwangere, die vorsätzlich ihre Frucht abtreibt, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter fechs Monaten. An dieser Vorschrift hat die Auslegungskunst unserer Reichsjuristen die schönsten Blüten getrieben durch die An­wendung des Grundsatzes von der Strafbarkeit des Versuchs mit untauglichen Mitteln am untauglichen Objekt.

Eine

Aus Anlaß der jetzt auf der Tagesordnung stehenden Reform des Strafgesetzes nimmt eine Frau, Gräfin Gisela v. Streit berg, in einer kleinen, von Wilhelm Möller in Oranienburg   ver­legten Broschüre das Wort, um für das Recht der Mutter gegenüber dieser Strafvorschrift und ihrer Anwendung einzutreten. Frau ist besonders berufen, in solcher Frage zu reden und gehört zu werden, und Gräfin Streitbetg schildert mit Wärme das Un­recht, das unter Umständen der Frau durch die Rechtsprechung in diesem Punkte zugefügt wird. Ganz treffend ist der Hinweis auf den Widerspruch zwischen dem Strafgesez und unseren allgemeinen fozialen Einrichtungen, den die Verfasserin der Schrift in diese Worte fleidet:

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Der Bäcker", Drgan für die Interessen der Bäcker­gesellen Berlins   und Umgegend, C. 54, Gipsstr. 2. Der Bureau- Angestellte", NW. 21, Emdenerstr. 4. " Die Sanitätsivarte", SO. 16, Neanderstr. 13. Hamburg   Fachzeitung für Zivilmusiker", Hamburg­Eimsbüttel, Hellkamp 33, II. Etage.

Der Organisator", Schäferstr. 19. Connewitz, Marienstr. 5.

" Der Schläger", Druckerei des deutschen   Metallarbeiter- Leipzig Monats- Blätter" des Lagerhalter- Verbandes,

Berbandes.

Monatlich dreimal erscheinend.

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Altenburg   Müller- Zeitung", Publikationsorgan des Verbandes deutscher   Mühlenarbeiter, Zwidauerstr. 12. ginn jedes Duartals. In der Zwischenzeit sich ergebend Obige Zusammenstellung veröffentlichen wir zu Be Berlin Zeitschrift für Graveure und Ciseleure", SO. 26, Adreß- oder sonstige Veränderungen bitten wir uns zui Mariannenplatz 5, Hof I.

Monatlich zweimal erscheinend. Berlin   Der Fleischer", C. 54, Dragonerstr. 15.

Dies wäre vollkommen begründet, wenn der Frau diefelbe ge­schlechtliche Freiheit zustände als diesem. Da sie jedoch erstens nur durch die Eheschließung das staatlich verbriefte Recht zur Mutter­schaft erlangt, und da ihr zweitens im Ehestande hinsichtlich des Mutterwerdens feine freie Selbstbestimmung, feine Berücksichtigung ihrer individuellen Wünsche und Bedürfnisse, ja nicht einmal die Abwehr mißbräuchlicher Ausnuzung ihrer Lebenskraft gesetzlich ge­währleistet ist, so ergibt sich der auffallende Widerspruch, daß die Frau von Rechts wegen behandelt wird wie eine Sache, aber ver­antwortlich gemacht und eventuell bestraft wird wie eine zurechnungs­fähige Person.

Die im§ 218 unter Strafandrohung an sie gestellte Forderung, eine feimende Leibesfrucht in ihrem Schoße unter allen Umständen auszutragen und auf die Welt zu bringen, ist ein untwürdiger Ein­griff in die allerintimste Privatangelegenheit eines Weibes. Die genannte Forderung ist in erster Linie inkonsequent, da man den präventiven und sterilen Geschlechtsverkehr für zulässig erachtet."

Da das Gesetz feinen Selbstmordversuch bestraft, so ist es un logisch, die Beseitigung eines eben nur keimenden Lebens zum Ver­brechen zu stempeln.

Zum Schluffe zieht sie ihre Forderungen so zusammen: " Da die Frau allein die Lasten und Schmerzen der Geburt trägt und ohne Vergeltung von seiten der Nation ihre Kinder unter tausendfachen Mühen und Sorgen für dieselbe aufzieht, so ist fie allein zuständig zu entscheiden, wie oft fie diese Aufgabe erfüllen will. Dem teimenden Leben in den ersten Stadien seiner Ent­wickelung ist noch kein Anrecht auf strafrechtlichen Schutz zu Die Ungerechtigkeit des§ 218, Abfah 1, leuchtet ganz bezugestehen; eine Schwangere dürfte unter allen Umständen erst sonders ein, wenn man in Betracht zieht, daß der Staat teiner noch dann wegen vollendeter niemals aber wegen beabsichtigter fo armen Mutter eine Beihülfe zum Aufziehen ihrer Kinder ge Fruchtabtreibung zur Verantwortung gezogen werden, wenn der währt, es sei denn, daß sie als Witwe irgend eines Staatsdieners Fötus   bereits Lebenszeichen von sich gegeben hatte. Anspruch auf eine dürftig bemessene Bension erheben darf, oder als völlig erwerbsunfähig der öffentlichen Armenversorgung anheim­fällt. Und nun gar die ledige Mutter! Die Empfängnis und zwar nur dieser vom Zufall abhängige Umstand wird ihr als Sünde und Schande angerechnet, gleichzeitig aber das Leben des entstehenden Kindes als heilig genug angesehen, um vor der Geburt unter staatlichen Schuß gestellt zu werden. Nach der Ge­burt wird der Bastard als nicht eristenzberechtigt den Enterbten zugezählt. Die unverehelichte Mutter muß als bescholtene Person" ihrem Kinde meistens ohne die nötigste Fürsorge und Pflege das Leben geben, was naturgemäß schädigend auf dessen Entwickelung wirft; fie muß ferner zu seiner Unterhaltung ungleich größere Opfer bringen als die verheiratete Frau, und dennoch wird die Er­füllung dieser streng von ihr geforderten Pflicht ihr durch Gesetz und Brauch auf alle denkbare Weise erschwert, während man dem außerehelichen Vater mehr als einen Ausweg zur Umgebung seiner Schuldigkeit offen läßt."

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Allerdings trifft diefe Bemerkung weniger das Strafgesek als die sozialen Einrichtungen, der Widerspruch wäre gelöst, wenn sich die Gesellschaft auch des geborenen Kindes und seiner Mutter in ausreichender Weise annähme.

Auch auf den Widerspruch zwischen der Strafbarkeit der Frucht­abtötung und der Straflosigkeit des Selbstmordversuches wird hin­gewiesen, der dann zutage tritt, wenn eine Schwangere einen Selbst mordversuch macht. Eindringlicher sind die Gründe der Gräfin Streitberg, wo sie auf die Leiden der Frau hinweist, die mit der Schwangerschaft und dem Gebärakte verbunden sind. Sie schreibt:

Wenn das Weib um seiner Wehrlosigkeit willen für schuh  bedürftiger erachtet wird als der Mann, so müßte dies doch noch in erhöhtem Maße von der werdenden Mutter gelten. Und in diesem Sinne sollte nun mindestens die gefeßliche Zusicherung gleichen Rechtsschutes für alle Reichsangehörigen an ihr zur Wahrheit ge­macht werden. Aber weit davon entfernt, hat die Gesetzgebung im Bunde mit der gesellschaftlichen Moralanschauung die Sabung auf gestellt, daß das Weib für jegliche Pflichtverletzung auf dem Gebiete Der Lebenserzeugung mit größter Strenge zu bestrafen sei, weil die Natur ihr zugleich mit der damit verbundenen schweren und meistens leidensvollen Aufgabe eine bedeutend höhere Berantwortung für das Zustandekommen der Menschtverdung auferlegt hat als dem Maune.

Die Gesetzgebung macht sich großer Ungerechtigkeit schuldig, wenn sie ein weibliches Wesen wegen Vernichtung entstehenden Lebens mit entehrenden Strafen züchtigt, während zahllose Männer ungestraft die gemeinschädlichen Laster des Truntes und der Un­zucht ausüben dürfen, welche Laster eine massenhafte Verwüstung und Vernichtung von Menschenleben, auch von entstehendem, zur Folge haben, somit auch als verbrecherisch angesehen und beurteilt werden müßten.

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Bormerkung mitteilen zu wollen. Berlin  , den 5. Oftober 1904.

Der Parteivorstand.

Briefkaften der Redaktion.

Kater. Lesen Sie Scheffels Trompeter". M. N. Niemals! 753. Richter. Metallarbeiter- Verband. Künftig Abonnements Duittung nicht vergessen! K. Sch., Steglig. Das Institut ist städtisch, erfahren Sie alles Nötige. Wedding. Redaktion der Flamme", Breitestr  . 5, Berlin   C. Dort geschah bereits in Nr. 225 des Borwärts" Briefkastens. J. B., Danzig  . Met.  ( Wettende.) Was darüber zu sagen, Stimmt: Voluntas regis suprema lex. J. G. Sie wenden sich des wegen am besten an Frau G. Swienty, Sedanstr. 57 in Schöneberg  . Konstantinopel  . Stambul   auch Istambul  ; ebenso Bosporus   wie auch Bosphor Biebrich. H. N. Alter Abonnent. Duftet allerdings verdächtig nach dafür auszuwenden. Uns ist die Sache nicht so viel wert.- Schwindel. Es ist also wohl verkehrt, den Vorzugspreis" von 5,65 M Adresse: Verlag von Wilhelm Müller  , Dranienburg. Nähere Adresse une J. K. 27. unbekannt. Uebrigens zu bestellen durch jede beliebige Buchhandlung. Hoffnung. Es kann nicht in unserer Absicht liegen, dem Arzte vorzugreifen Wenden Sie sich an ihn. Vanl. 1. Anfänglich 1500 M., steigend von drei zu drei Jahren bis 3000 M. 2. Gehalt dasselbe trop der Bezeichnung Ober" vor dem Titel. 3. Richtet sich nach der Ortsservistlaffe; jährlich 180, 216, 300, 360, 432 M. 4. Mein. F. M. In eine Umschreibung der Be­griffe Person oder Persönlichkeit usw. und enthält an und für sich keine Be­leidigung. Juriftifcher Teil.

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zu verlangen. Wer Vormund des Kindes ist, erfahren Sie auf dem Gericht. 1000 Eichwalde  . Sie haben das Recht, die Herausgabe Ihres Kindes Der Vater des nach dem 31. Dezember 1899 geborenen Kindes hat kein Recht, das Kind vom vollendeten vierten Lebensjahre ab zu verlangen. G. 6. Ihre Anfrage ist bereits unter Glos 6 in der Nummer vom 23. September beantwortet. A. W., Boeckhstraße. Um das Armen­recht zu erhalten, wenden Sie sich zunächst an den Armenvorsteher mit dem Antrage, Ihnen zu bescheinigen, daß Sie die Klagekosten zu tragen außer Sie es dem Gericht ein und beantragen unter Darstellung des Sachverhalts stande find. Nach einigen Wochen erhalten Sie das Attest. Dann reichen und Angabe der Beweismittel, Ihnen das Armenrecht zu bewilligen. Sie tönnen auch schon zuvor die Klage einreichen.

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D. R.   100. Nein. E. D. Die Arbeitsstelle brauchen Sie nicht zu nennen. ia, Sie können aber bei der Steuerdeputation Erlaß oder Stundung mit Im übrigen: Rücksicht auf die Militärdienstleistung beantragen. 1853. 1. Nein, das Bilichtteil( Hälfte der geſehlichen Erbportion) hat das sind zu beanspruchen; verpflichtung geht auf die Erben über. im übrigen bleibt das Testament zu Recht bestehend. 2. Die Zahlungs­ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. 4. Ja. 3. Rein: legen Sie sich eine Text­Mr. M. 100. Nein. R. 77. 1. Ja, die Zustimmung Ihrer Heimatsgemeinde. 2. Ja. 3. Nein. Würzburg  . 1. Ja. 2 und 3. Nein. M. M. Es ist Der Staat hat ein hohes Interesse an der Erzeugung ge- möglich, aber nicht sicher, daß auf die von Ihnen angegebenen Thatsachen sunder und leistungsfähiger Bürger, desgleichen an der Ber  - hin Ihre The geschieden oder Ihnen gestattet wird, von Ihrem Ehemann minderung der großen Zahl von tranfen, schwachen, erwerbe- getrennt zu leben. E. W. 7. Glauben Sie benachteiligt zu unfähigen und sittlich verkommenden Menschen, deren Versorgung ben Beweis dafür erbringen, daß wirklich etwas beiseite geschafft ift. sein, so tönnen Sie auf Herausgabe flagen. Sie müssen aber ihm nicht zu überwältigende Lasten auferlegt. Es erwächst ihm Storfer. Soweit Ihre Darstellung erkennen läßt, ist die Frau nicht demnach kein Verlust aus der Beseitigung einer unter den un pensionsberechtigt.. günstigsten Umständen entstandenen Geschöpfesanlage, von welcher Nr. 235 richtig beantwortet: Geschwistern steht ein Pflichtteilsrecht seit 1900 W. E. Ihre Anfrage ist richtig verstanden und in mit Sicherheit vorauszusehen ist, daß sie nach ihrer Geburt zur Ver- nicht zu; mithin stand Ihrem Vater ein Pflichtteitsrecht nicht zu. Wollen mehrung der genannten Kategorien beitragen würde. Sie über eine andere Frage eine Auskunft haben, so stellen Sie diese Der Staat könnte die Uebertretung des§ 218, welche er trok schriftlich oder in der Sprechstunde. M. W. 100. 1. und 2. Nein. härtester Strafmaßregeln nicht zu verhindern vermag, am besten jede Wiedergabe einer Beleidigung fann als Beleidigung erachtet werden, Gewehr. Solches Urteil existiert nicht. Jede Aeußerung, insbesondere vermindern, wenn er in den Kreisen der Armen und schwach Be- wenn der Nichter die Absicht oder wenigstens das Bewußtsein der Beleidi mittelten durch approbierte Aerzte sowie durch gebildete Hebeammen gung tatsächlich feststellt". G. 11. 100. Sie beerben Ihren Mann zu und Krankenpflegerinnen mehr Belehrung über die erlaubten Mittel, Shre Stiefrinder erhalten des Nachlasses. zur Verhütung der Empfängnis verbreiten lassen, eventuell die An- wird nur eine( die höhere) Rente. O. 5. 64. Gezahlt schaffung solcher Mittel erleichtern würde."

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Adlershof  . Der Verein für Frauen und Mädchen in Adlershof   Stationen hält Montag, den 10. d. Mis., abends 8% Uhr, im Lokale von Wöllstein  , Bismarckstr. 24. seine Mitgliederversammlung ab. Auf der Tagesordnung steht unter anderem ein Vortrag des Herrn Swinembe. 743 232W6Regen Dr. Paul Bernstein- Berlin über die Pflege des Säuglings in Swinembe. 743 2323 6 Regen 10 Saparanda 744 N gefunden und franken Tagen. Der Vortrag wird ganz besonders Berlin  Hamburg   747 WSW 3Regen für unsere Frauen sehr lehrreich und interessant werden, weshalb Franff.a. M. 752 SW wir auch um regen Besuch bitten. Gäste, auch Männer, haben München  Zutritt. Der Vorstand.

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Wien

9 Petersburg 740 GO 9 Aberdeen 754 2N28 4 wollig 5 Regen 10 Baris 750 SSW 2 bedeckt 755 23 5 heifer 13 Wetter- Prognose für Sonnabend, den 8. Oftober 1904. Zunächst etwas wärmer, vorwiegend trübe und regnerisch bei lebhaften westlichen Winden; später aufklavend, aber kühler.

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