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Nr. 244. 21. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Soutes, 16. Oktober 1904.

Gerichts- Zeitung.

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Sonntag,

eines unbescholtenen Mannes umgesprungen, habe diesen auf das In dem Hochstaplerprozeß wurde gestern die Beweisaufnahme schwerste gekränkt und großen Schaden angerichtet. Der Gerichts- fortgesetzt. Es tamen die Fälle zur Verhandlung, in denen der hof erkannte die geltend gemachten Straferhöhungsgründe als berechtigt Mitangeflagte Agent Erdmann beteiligt ist. Als die Angeklagte Ein böser Bursche. Wie man um seinen guten Ruf gebracht an, hob das erste Urteil auf und verurteilte den Angeklagten zu Walewski   im Januar v. J. mit dem Gedanken umging, das werden kann, zeigte eine Anflage wegen übler Nachrede, die gestern drei Monaten Gefängnis. Wilhelmstheater zu übernehmen, ließ sie durch den Mitangeklagten die sechste Straflammer als Berufungsinstanz beschäftigte. Der An Es meldete sich geklagte, Tischler Adolf Müßig, der seinerzeit bei der Aktien friedensbruches beschäftigte gestern die dritte Straftammer die Zeugin Babst, welche bei Erdmann mit der Angeklagten Wa­Studentenstreiche von Maurern. Eine Anklage wegen Land- Erdmann die Stelle einer Stafftererin ausschreiben. geſellſchaft Mig u. Geneſt arbeitete, ist ein schon siebenmal, darunter des Landgerichts II; sie richtete sich gegen sieben Maurer, die im Auguſt leweli zuſammentraf. Diese stellte sich als Inhaberin des Wilhelm­auch mit Zuchthaus vorbestrafter Mensch. Obgleich er verheiratet ist, lebte er mit der gleichfalls in jener Fabrit beschäftigten, jeßt dieses Jahres bei dem Neubau der städtischen Frrenanstalt in Buch theaters vor und erklärte fich bereit, die Zeugin als Kassiererin an­Sie sollte ein Jahresgehalt bon 1500 Mart anderweitig verheirateten Arbeiterin Mandel in wilder Ehe. Das wiederholt nach Feierabend in geschlossenen Trupps burch die Straßen beschäftigt waren. In Buch waren die nicht ortsangesessenen Maurer zunehmen. erhalten, dagegen aber eine Bareinlage bon 1500 Mar Mädchen hatte bei ihm viel auszustehen, wurde von ihm vielfach leisten. Um fie in letterer Beziehung willfährig zu machen, malträtiert und drangsaliert und führte ein elendes Dasein. Sie gezogen und hatten wohl in der Hoffnung, daß ihre Streiche vom stand, wie sie gestern dem Gerichtshofe erklärte, völlig unter Gericht ebenso milde angesehen würden, wie der übliche Studenten- schilderte Erdmann die Rentabilität des Unternehmens in den leb­stand, wie sie gestern dem Gerichtshofe erklärte, völlig unter unfug, die Einwohner belästigt. Im Albrechtschen Lokale kam es baftesten Farben, obgleich er wußte, daß die Walewski   niemals das seinem bestimmenden Willen. In einer öffentlichen Werkstatt­Versammlung der Arbeiter von Mig u. Genest, in welcher über die dann am Sonntag, 8. August, zu Streitigkeiten, die in einen wüsten Theater übernehmen konnte. Er las ihr auch eine Liste von Geld­männern vor, welche sich angeblich mit Kapital an dem Unter­Wertführer Meuschel, der seit 11 Jahren diesen Poſten inne hat, Lampions herabzureißen, um einen Umzug durch den Ort zu verwiffen, daß der Graf damals längst mit der Walewski   gebrochen Wertführer Meuschel, der seit 11 Jahren diesen Posten inne hat, gehörten, machten im Albrechtschen Lokal den Versuch, Fahnen und nehmen beteiligten. Darunter befand sich auch der Graf v. Botulicki, Verhältnisse der Fabrit gesprochen wurde, wurden auch gegen den Grzeß ausarteten. Ein Trupp Maurer  , zu dem die Angeklagten welcher mit 10 000 m. eingetragen war. Dabei mußte Erdmann verschiedene Beschwerden vorgebracht und ein anwesender Gewerk­schaftsbeamter erhob gegen diesen den Vorwurf, daß die in der anstalten. Als ihnen dies verwehrt wurde, verübten sie gegen wissen, daß der Graf damals längst mit der Walewski   gebrochen Fabrik beschäftigten Arbeiterinnen vor ihm nicht sicher seien und daß Personen und Sachen Gewalttätigkeiten und richteten in der Gast- hatte und selbst nichts besaß. Die Beugin ließ sich dadurch überreden, die 1500 m. herzugeben. Sie hat niemals ihre neue Stellung an­er die Arbeiterin Mandel vergewaltigt habe. Diese Behauptung 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen einen der An- getreten, denn aus der Uebernahme des Theaters wurde nichts. Die beruhte auf Mitteilungen, die der damalige, Bräutigam" der Mandel, Der Angeklagte Erdmann 1500 m. hat die Beugin verloren. jeziger Angeklagter müßig, gemacht hatte. Am nächsten Tage erhielt geklagten, der sich auch noch wegen Majestätsbeleidigung zu verant- bestritt, daß er es gewesen sei, der die Liste vorgelesen. der Werfführer einen Brief der Mandel, in welchem dieselben Vorwürfe worten hat, wurde die Verhandlung vertagt. Die Angeklagte Walewski   behauptete, daß sie begründete Hoffnung wiederholt wurden und zwar mit dem bezeichnenden Zusaß, daß er Der schwere Zusammenstoß zwischen einem Straßenbahnwagen gehabt habe, das Projekt zur Ausführung zu bringen. Als ihre innerhalb dreier Tage sich zur Sache äußern solle. Herr Meuschel und einem Privatfuhrwert, der sich am 17. März in Pankow   ereignet Gläubiger von dem Unternehmen gehört hatten, feien sie zum tam diesem Verlangen nicht nach, sondern zitierte im vollen Bewußt batte und von verhängnisvollen Folgen begleitet war, bildete die Direktor Martin gelaufen und hätten sie bei ihm angeschwärzt. fein, sich nach keiner Nichtung hin vergangen zu haben, die Brief- Unterlage einer gegen den Administrator des Rittergutes Mühlenbeck Darauf sei der Direktor, bevor sie noch das Konsortium zusammen­schreiberin vor das Schöffengericht. Dort gab die Mandel zu, daß Karl Grollmuß gerichteten Anklage. Dieser hatte sich wegen gebracht, von dem Vertrage zurückgetreten. Sie hätte 1000 m. ihre Beschuldigung eine völlig erfundene sei und sie mit Herrn Transportgefährdung, fahrlässiger Tötung und Körperverlegung vor Konventionalstrafe zahlen müssen, die sie von der Einlage der Meuschel niemals etwas zu thun gehabt habe. Sie habe den Brief der vierten Straffammer des Landgerichts II   zu verantworten. Am Zeugin Babst genommen habe. Als bittere Selbstironie auf Veranlassung des Angeklagten Müßig geschrieben. Dieser habe 17. März, dem Tage der Stichwahlen zur Gemeinde- flingt es, daß die Angeklagte mit der Aufführung eines neuen eines Tages in schroffer Weise behauptet, daß der Werkführer sie vertretung war der Angeklagte mit dem ihm befreundeten Ge- Stückes, welches" Therese Humbert  " betitelt war, beginnen wollte. vergewaltigt habe und da fie gewußt habe, daß sie vor Müßig am meinde- Sekretär Ernst Franke zusammen gewefen und hatte wohl auch Die dazu getroffenen Vorbereitungen hatten ihr auch bedeutende Un­Teichtesten Ruhe fand, wenn sie ihm nachgab, so habe sie leichthin mehr als sonst dem Biere zugesprochen. Herrn Grollmuß steht ein fosten verursacht. seine Behauptung bestätigt. Alsdann habe sie in Gemeinschaft mit Dienstfuhrwerk zur Verfügung, welches in Nieder- Schönhausen ein- Die Verhandlung giebt ein immer wiederkehrendes Bild von Müßig den beleidigenden Brief geschrieben, dessen beleidigendste gestellt war. Dazu gehört ein etwas feuriges Traberpferd, welches, Lug und Trug, es würde ermüdend wirken, die einzelnen Fälle auf­Stellen von M. herrührten. Sie ist mit Rücksicht darauf, daß sie wie G. wußte, auf glatter Chaussee gut geht, aber nicht auf belebten zuführen, zumal alle die Fälle, welche den abwesenden Grafen unter dem Einflusse des M. gestanden, seinerzeit vom Schöffen- Straßen, wie in Bankow. Er lehnte daher das Ersuchen Frankes, v. Potulicki betreffen, mur gestreift werden. gerichte verhältnismäßig milde bestraft worden. Alsdann wurde dieses Fuhrwerk zur Heimfahrt herbeiholen zu lassen, zuerst ab, Der Abschluß der Verhandlung ist vorläufig noch nicht zu er­aber gegen Müßig die Anklage wegen übler Nachrede erhoben. als aber Franke das Fuhrwerk heimlich hatte zur Stelle schaffen warten, da eine ganze Reihe Zeugen bis zum Mittwoch wieder Dieser bestritt, mit dem Briefe irgend etwas zu tun gehabt zu haben lassen, ließ er von seinem Widerspruch ab und bestieg das Gefährt geladen ist. und behauptete, daß die Mandel ihm aus freiem Antriebe mit Franke und dem 62 Jahre alten Feldhüter Wilhelm Hollmach die Mitteilung von der angeblich stattgehabten Vergewaltigung von Mühlenbed. Infolge eines förperlichen Leidens vermag er gemacht habe. Das Schöffengericht nahm auf Grund die Zügel beim Fahren und Reiten hauptsächlich nur mit der des Beugnisses der Mandel das Gegenteil an und rechten Hand zu führen. Als der Wagen in Bantom aus der verurteilte Müßig zu einem Monat Gefängnis. Hiergegen war Berlinerstraße in die Breitestraße einbog, begann das Pferd scheu von dem Verurteilten sowohl als auch vom Nebenkläger Berufung zu werden, trotz aller Anstrengung vermochte G. es nicht mehr bändigen eingelegt worden. Auch vor der Straffammer wiederholte die Zeugin zu fo mit stieß das Gefährt Mandel unter der abermaligen Versicherung, daß sich der Werfführer Straßenbahnwagen so heftig zusammen, daß alle drei Insassen in feiner Weise vergangen habe, ihre den Angeklagten belastenden hinausflogen. Grollmuß fam unversehrt davon. Hollmach flog gegen Aussagen. Rechtsanwalt Grünspach beantragte namens des einen Baum und zog sich einen Armbruch zu, Frante aber geriet Swinembe. 763 GGD 5halb bb. 4 Haparanda 771 362 2halb bb. 5 Nebentlägers eine wesentliche Erhöhung der Strafe. Der An- unter den Straßenbahnwagen und wurde am schwersten verleßt. Er Hamburg   762 MB 2 tegen geflagte habe keineswegs, wie das Schöffengericht angenommen, erlitt mehrere Rippenbrüche, einen schweren Bruch des rechten Unter- Berlin   761 S als gefränfter Ritter aus Eifersucht, sondern aus niedrigen, schenkels und innere Verlegungen. Er erhielt auf der Unfallstation Franti.a.M. 764 D 1 Aberdeen   764 SS28 2halb bb. recht durchsichtigen Motiven gehandelt und in der frivolsten, die erste Hilfe und mußte dann mittels Krantenwagens nach München   763 D 2 Paris   763 AND 2 wollen! einen der Charité geschafft werden. Leichtfertigsten Weise so schwere Anschuldigungen gegen 6 Dort ist er nach furzer Zeit Wien   763 Still wollig tadellos dastehenden Mann geschleudert. Dafür sei eine Strafe gestorben. Die Anklage behauptete, daß der schwere Unfall Wetter- Prognose für Sonntag, den 16. Oktober 1904. von sechs Monaten Gefängnis angemessen. Auch der Staats- auf ein fahrlässiges Verhalten des Angeklagten zurückzuführen sei Ein wenig wärmer, zeitweise beiter, aber veränderlich mit leichten Regents anwalt beantragte eine Erhöhung der Strafe und zwar auf vier und der Gerichtshof lam auf Grund der Beweisaufnahme zu dem Monate Gefängnis. Der Angeklagte, eine sehr übel beleumundete selben Ergebnis. Er verurteilte den Angeklagten zu drei fällen und mäßigen südöstlichen Winden. ( Bersönlichkeit, sei in unglaublich leichtfertiger Wese mit der Ehre Monaten Gefängnis.

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