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Nr. M. 22. 1. KeilU des Jormirts" Kerl« KolUlitt DmMg,2V.ImM5. Sirbeute GeneralversamiiilMg des Deutschen Metallnrbeiter-Derbnndes. Leipzig , Sonnabend, 17. Juni. In der heutigen Vormittags sitzung werden zunächst allge- meine Anträge verhandelt. Der Vorstand wird beauftragt, der nächsten Generalversammlung iiber die Mehrausgabe pro Jahr zu berichten, die durch die Erhöhung der Unterstützungssätze und zwar nach Ibjähriger auf 11 M., nach ISjähriger Mitgliedschaft auf 12 Sit. pro Woche verursacht würde. Auch soll er einen Entwurf aus- arbeiten, wonach alle die Mitglieder, die zehn Jahre und länger dem Verbände angehören, in eine höhere Unterstützungsstufe ein- gereiht werden. Als Ort der nächsten Generalversammlung wird München bestimmt. Ein Antrag, über die momentane Situation der Metallarbeiter� Bewegung in Bayern zu beraten, und zwar in geschlossener Sitzung, wird mit knapper Majorität abgelehnt. Für die Zeitungs- Kommission berichtet B i r n e r» Hamburg . Es wird beschlossen, in Zukunft keine Geschäftsinserate mehr auf- zunehmen, beziehungsweise neue Verträge nicht mehr abzuschließen, sondern nur die laufenden zu erledigen, die zum Terl noch bis 1906 erscheinen müssen. Den so gewonnenen Raum wird man zu einem monatlich erscheinenden technischen Rundschauteile ausnützen, worin in populärer Weise fachgewerbliche Fragen behandelt werden sollen. Es soll weiter darauf gesehen werden, daß Montag Redaktionsschluß eintritt und der Versand der Zeitung am Mittwoch zu Ende ist. Entgegen dem Kommissionsvorschlage wird beschlossen, dem Vor- stände einen Antrag zur Berücksichtigung zu überweisen, der die Herausgabe einer monatlich erscheinenden, den Fortschritt des Verbandes übersichtlich wiedergebenden, vor allem der Agitation dienlichen Zeitschrist wünscht, unter spezieller Berücksichtigung taktischer Fragen des Verbandes, sowie der deutschen und ausländischen Gewerkschaftsbewegung. wie auch wissen- schaftliche, geistig bildende Artikel enthaltend, welche allen Ver- trauensleuten und in der Agitation stehenden Kollegen unentgeltlich zugestellt wird. Die Anstellung eines zweiten Redakteurs für das Fachorgan wird einstimmig beschlossen. Sodann erstattet die Beschwerde- Kommission Bericht. Als Referent fungiert zunächst Peine « Bremerhaven . Es waren acht Beschwerden zu erledigen. Bezüglich der Diätenftage an Vorstands- Mitglieder in der Höhe von 16 M. wird der Standpunkt des Aus- schusseS von der Generalversammlung geteilt und die neuerliche Festsetzung der Stawtenberatungs-Kommission überwiesen. Der so viel besprochene Fall der Ueberweisung von 5000 M. an die PensionSkasse der Verbandsbeamten wird im Sinne des Aus- schußantrages entschieden das Geld ist also der Hauptkasse wieder zuzuschreiben. Die Beschlußfasiung über eine Resolution, welche den Beitritt zur Unterstützungsgenossenschaft des Vereins Arbeiterpresse empfiehlt und hierfür die Hälfte der Beiträge auf die Verbandskasse zu übernehmen empfiehlt, wird nach zweimaliger resultatloser W- stimmuna für Nachmittag zurückgestellt. ES folgt der Bericht der Wahlkommission, für welche Franz» Hamburg referiert. Die Verbandöbeamten, die bis jetzt, so weit es sich um die Geschäftsführer und sonstigen Angestellten der örtlichen Verwaltungsstellen handelt, sich einer alljährlichen Neuwahl unterziehen müssen, dürfen in Zukunft dieser Prozedur nicht mehr unterworfen werden. Sie werden auf Grund der Bestimmung des Handelsgesetzbuches mit sechswöchentlicher Kündigung angestellt. Eine lebhaste und längere Debatte wird durch die BehaltS- frage entfesselt. Es wird beschlossen, die im Stuttgarter Haupt- bureau angestellten HülfSbeamten mit einem Anfangsgehalt von 1920 M. zu besolden, das Gehalt steigt in neun Jahren bis zu 2500 M. Der Gehaltssormulierung wird die ganze Tätigkeitsdauer als Angestellter im Dienste des Verbandes zugrunde gelegt. Die Verhältnisse der Ge- schäftssllhrer und sonstigen Angestellten der einzelnen VerwaltungS- stellen werden in Zukunft nach denselben Grundsätzen geregelt. Die Bezirksleiter. Redakteure und Vorstandsbeamten werden mit einem Minimalsatz von 180 M. pro Monat angestellt. Diese Gehälter steigen in den ersten vier Jahren um je 120 M., in den weiteren zwei Jahren um je 90 M. bis zum Höchstsatze von 3000 M. Die Personenfrage erhält keine Veränderung, es bleiben Schlicke erster, Reichel zweiter Vorsitzender. Werner Kassierer, Massatsch Sekretär, Scherm erster Redakteur, sämtlich in Stuttgart , und Weiß ig- Frankfurt a. M. Vorsitzender des Ausschusses. Als zweiter Redakteur wird O u i st- Kiel neu- gewählt, als Stellvertreter des Ausschuß-Vorsitzenden Siegel. Sitz des Ausschusses bleibt Frankfurt a. M. Ein Leidfaden für die Funktionäre wird berausaegeben werden. Da jetzt die Resolution betreffend Anschluß der Beamten an den Verein Arbeiterpresse abermals abgelehnt>vird , genehmigt nachträglich der BerbandStag die Ueberweisung der 5000 M. an die Pensionskasse, wodurch der vorherige Beschluß korrigiert wird. Dann tritt die Mittagspause ein. In der Nachmittags- Sitzung wurde zuerst über die aus- stehende Maiferer-Resolution gesprochen und Beschluß ge» faßt. Für die Siebener-Kommission referierte Leber- Jena , indem er, bezugnehmend auf die gestrigen kurzen Ausführungen zu diesem Thema, ohne längere Einleitung erklärte, daß die Kommission ihre Mission durch Vorlage folgender Resolution für erledigt ansieht: «Da der Beschluß des Internationalen Arbelter-KongresscS die Durchführung der Arbeitsruhe am 1. Mai überall dort fordert. wo dieS ohne Schädigung der Arbeiterinteressen möglich, beschließt die siebente ordentliche Generalversammlung: 1. In allen Betrieben, wo% der dort beschäfsigten Arbeiter vollberechtigte Mitglieder des Deutschen Metallarbeiter-VerbandeS find(§5. Abs. 1). sind dieselben verpflichtet, durch geheime Abstimmung einen Beschluß über die ArbeitSruhe am 1. Mai herbeizuführen. Entscheidet sich die Majorität für Arbeitsruhe, so hat sich die Minorität diesem Beschlutz zu fügen. Der Ortsverwaltung ist spätestens zehn Tage vor dem 1. Mai von dem Beschluffe Kenntnis zu geben. 2. Eine Beschlußfassung über die Arbeitsruhe am 1. Mai darf nur in Betriebsversammlungen erfolgen. S. Aussperrung. Maßregelung und Entlassung wegen der Arbeits- ruhe am 1. Mai dürfen mit Forderungen unsererseits ohne Zustimmung des Vorstandes nicht be- antwortet werden. i. Bei Aussperrung, Maßregelung und Entlastung wegen der ArbeitSruhe am 1. Mai tritt für die Betroffenen, soweit sie vollberechtigte Mitglieder(8 5, Abs. 1) sind, die Maßregelungs-Unterstützung auf die Dauer von längstens 13 Wochen in Kraft, die vom 2. Mai ab gezahlt Ivird. Mit der Haltung der Vertreter des Deutschen Metallarbeiter- Verbandes auf dem S. Deutschen Gewerkschaftskongreß, bezw. der Maifeier und dem polittschen Massenstreik, ist die Generalversamm- lung nicht einverstanden." Cohen-Berlin bittet, in dieser ernsten und folgenschweren Frage keine Schaumschlägerei zu treiben. sSehr richtig I) Auf keinen Fall dürfen Aussperrungen oder sonstige Maßregelungen anläßlich der Maifeier mit Forderungen beantwortet werden. Der Absatz 3 in seiner vorliegenden Form erscheint unannehmbar. Er empfiehlt Streichung der Worte:.ohne Zustimmung des Borstandes". Nachdem sich ein anderer Redner noch gegen den Schlußpassus der Resolution gewandt, konstatiert Peine - Bremerhaven , daß er die Vertrauensleute vor einer Feier des 1. Mai gewarnt habe(Murren), weil er wußte, daß die Unternehmer bloß darauf warteten.(Sehr richtig I) Ein anderer Delegierter meint, daß nmnchmal durch Forde- rungen ein Aussperrungsbeschluß gut paralisiert iverden kann. So habe man eine diesbezügliche Drohung der Unternehmer damit be- antwortet, daß man beschloß, für diesen eintretenden Fall keine Ueberstundenarbeit in Zukunft mehr zu machen. Das habe gewirkt die Aussperrung unterblieb. Der zweite Vorsitzende des Verbandes, Reichel, führt aus: Wenn wir eine größere Beteiligung an der Maifeier erstreben, werfen wir damit einen größeren Zankapfel unter unsere Mitglieder. (Widerspruch.) Die Verbandsdelegierten haben in Köln ihren Stand- Punkt aus praktischen Gründen eingenommen und es sei nicht richtig, wenn sie nun daftir gerüffelt würden. 95 Proz. der Metallarbeiter haben die Maifeier nicht mitgemacht.(Hört I hört!) Weiß ig konstatiert, daß die Resolution den Mitgliedern Pflichten auferlegt, ohne ihnen Rechte zu gewähren. Das sei un- gerecht. Henning- Magdeburg betont, die von Lebes empfohlene Resolution sei das mindeste, um die Rettung desjenigen zu er- möglichen, was wir tun müssen, wenn wir als gleichwertig in der Arbeiterbewegnng gelten wollen. Der Vorstand hat in der Maifeier frage eine Diktatur bewiesen, die wir ablehnen müssen. Wir haben uns noch soviel idealen Geist bewahrt, um nicht wegen Pfennigen und Markstücken unsere Ueberzeugung zu opfern. Retten wir mit der Kommissions- Resolution den Standpunkt unserer 200 000 Mit gliedert(Vereinzeltes Lachen.) Durch die Annahme eines Schlußantrages wird 13 weiter vor- gemerkten Rednern das Wort abgeschnitten und nach wiederholter Abstimmung dem Referenten E h r l e r mit 73 gegen 61 Stimmen das Schlußwort gestattet. Dieser behauptet, daß man in der Kommission gesagt habe, man wolle sich nur nicht prinzipiell gegen die Maifeier festlegen! Dann dürfe sich aber die Generalversammlung auch nicht prinzipiell nach der andern Seite hin festlegen! In England mit seinen guten Arbeiterorganisationen wird keine Arbeits- ruhe am 1. Mai eingehalten, sondern die Maifeier am ersten Sonntag begangen. Sowohl die Engländer als auch die Franzosen haben auf den internationalen Kongressen wohl bezüglich der Arbeitsruhe am 1. Mai Beschlutz fassen helfen, aber diese Beschlüsse selber nicht eingehalten. Bei den Berg-, Handels- und Transportarbeitern Deutschlands ist von der ArbeitSruhe nichts zu spüren. Nach einer vom Vorstande aufgestellten Statistik haben in diese m Jahre von 388 Orten nicht iveniger als 282 Orte überhaupt keine Arbeitsruhe gehabt, in 102 Orten war teilweise und nur in ganzen vier Orten vollständige Arbeits ruhe unter den organisierten Metallarbeitern. Davon ist aber einer dieser Orte der altbayrische Wallfahrtsort Altötting , wo also die Maifeier keine rote, sondern eine schwarze war.(Heiterkeit.) In diesen 388 Orten sind 14 488 Betriebe befragt worden mit 681334 Arbeitern. Hiervon hatten überhaupt keine Arbeitsruhe 13 966 Be- triebe mit 646 011 Arbeitern. 515 Betriebe mit 34 850 Arbeitern nur eine teilweise(meist wohl nachmittags) und nur sieben Betriebe mit 473 Arbeitern eine vollständige Arbeitsruhe I Das beweist besser als alle Worte, daß die ArbeitSruhe bei der Mai- feier gar nicht durchführbar ist! Ihm genügt, diese Tat« fachen von der Tribüne der Generalversammlung herab öffent lich festgestellt zu haben; möge nun die Stellungnahme der Delegierten ausfallen, wie sie wolle. Bei der Frage der Maifeier spiele die wirtschaftliche Konjunktur die Hauptrolle. Den Unter nehmern wird durch die Arbeitsruhe eine Handhabe gegeben, die sie ausnützen werden. Die Arbeitsnihe als Zwangsmittel zur Er> reichung unserer Ziele ist untauglich. Bisher haben wir nicht mit breiter Front gekämpft. Wenn die Feier beschlossen wird, soll auch Gemaßregelten-Unterstützung bewilligt werden. Mindestens soll die Verpflichtung aus der Resolution entfernt werden, da sonst die Unternehmer mit der Nase auf ihren Vorteil gestoßen werden. Die Verbandsbeamten haben bei ihrer Stellungnahme sich von ihrem Verantwortlichkeitsgefühl leiten lassen und verdienen daher keinen Tadel. Er empfehle gegenüber der KommissionSresolution nochmals die seine, die folgenden Wortlaut hat: Nach den bisher gemachten Erfahrungen ist die allgemeine Arbeitsruhe am 1. Mai in der Eisen- und Metallindustrie ohne schwere wirtschaftliche Schädigung der Arbeiter nicht durchführbar. Ferner kann dieselbe als ein gewerkschaftliches Kampfesmittel zur Erreichung besserer Lohn- und Arbeitsverhältnisse nicht be> trachtet werden, weil sie ihrem inneren Wesen nach eine genügende Berücksichtigung taktischer Maßnahmen nicht ermöglicht. Die 7. Generalversammlung erklärt daher nach gewissenhafter Würdigung dieser Umstände und in spezieller Berücksichtigung der diesbezüglichen Beschlüsse des internationalen Kongresses, daß sie den Mitgliedern des Verbandes, die Beteiligung an der Arbeits- ruhe am 1. Mai nicht in allen Fällen zur Pflicht machen kann. So lange aber der Beschluß des internationalen Kongresses die Durchführung der ArbeitSruhe am 1. Mai überall dort fordert. wo dies ohne Schädigung der Arbeiterinteressen möglich ist, be- schließt die Generalversammlung für solche Fälle: Bei Aussperrungen, Maßregelung und Entlassung, wegen der Arbeitsruhe am 1. Mai, tritt für die davon Betroffenen, soweit sie vollberechtigte Mitglieder(§ 6, Abs. 1) sind, eine Unterstützung in der Höhe der Arbeitslosen-Unterstützung, auf die Dauer von längstens 13 Wochen in Kraft und wird die Unterstützung vom 2. Rtai ab bezahlt. Diese Unterstützung gilt nicht als Arbeitslosen­unterstützung, wenn nachstehende Grunosatze beachtet werden: 1. In Betrieben, in denen drei Fünftel der dort beschäftigten Arbeiter vollberechtigte Mitglieder des Verbandes sind und die wirtschaftlichen Verhältnisse die Durchführnng der Arbeits- ruhe am 1. Mai ermöglichen, kann nach Prüfung dieser Ver- Hältnisse und nach Zustimmung des Vorstandes, die Beteiligung an der Maifeier durch Arbeitsruhe, in geheimer Abstimmung beschlossen werden. 2. Aussperrungen, Maßregelungen und Entlastungen wegen der Arbeitsruhe am 1. Mar dürfen ohne Zustimmung des Vor- standes nicht mit Forderungen beantwortet werden." Fritz Ehrler . Leb er-Jena erklärt in seinem Schlußwort kurz, daß er an- Sesichts der Vorstandshetze gegen die Maifeier schon davon befriedigt t, daß es überhaupt Metallarbeiter in Deutschland gibt, welche dw Maifeier durch ArbeitSruhe begehen. Um wieviel größer wäre wohl die Beteiligung, wenn der Vorstand seine Pflicht erfüllt hätte! So aber sei die Meinung der Delegierten nicht dem Willen der Ver- bandsmitglieder entsprechend, sondern nur ihre eigene. Ohne ArbeitSruhe würde die Maifeier ihrer Ideale entkleidet. Entiveder solle man sie würdig oder gar nicht begehen, und daher seine Resolution, d. h. diejenige der Siebenerkommission, annehmen. Bei den Abstimmungen iverden zunächst alle SIbänderungS- Vorschläge bis auf den von Cohen gemachten abgelehnt, dieser mit 81 gegen 52 Sttmmen angenommen und sodann absatzweise über die einzelnen Anträge abgestimmt. Absatz 1 wird mit allen gegen 21 Stimmen, Absatz 2 einstimmig, Absatz 3 mit der Cohenschen Streichung mit 84 Sttmmen, Absatz 4 mit großer Majorität und der Schlußsatz mit dem Tadelsvotum an die Kongreßdelegierten mit 66 gegen 57 Sttmmen angenommen. Die Gesamtabstimmung über die Resolution der Siebenerkommission ist eure namentliche. Sie wird mit 94 gegen 63 Stimmen angenommen. Gelegentlich der Verkündigung dieses Resultats erklärt der Vor- fitzende Cohen als gewesener Kongreßdelcgierter und Mitglied der Generalkommission, daß daraus hervorgehe, daß doch noch ein gewaltiger Bruchteil des Verbandes hinter den Kongreßdelegierten stehe. Eine Aenderung des Wahlsystems für den nächsten Gewerlschafts- kongrrß bleibt der folgenden Generalversammlung überlasten. Jetzt bleibt nur noch die Statutenberatung übrig. Die Kom- Mission hatte erklärt, daß sie das Material nur aus dem Groben heraus bearbeiten könne und die redaktionellen Abteilungen dem Vorstande und Ausschusse zusammen mit der Kommission sofort nach Schluß der Generalversammlung überlassen müsse. Schulz» Berlin spricht für die bisher im§ 30 Absatz 1 festgelegte größere Selbständigkeit der größeren Verwaltungsstellen. Nach mehreren fruchtlosen Abstimmungen wird die beantragte Ausmerzung des dies« bezüglichen Passus aus dem Statut in namentlicher Abstimmung mit 80 gegen 80 Stimmen abgelehnt. W e i n h e b e r- Hainburg referiert sodann in großen Zügen über die Gesichtspunkte, von welchen die StatutenberatungS-Kommission sich bei ihren Arbeiten hat leiten lassen. Bezüglich der Delegatton zur Generalversammlung schlägt sie vor, statt wie bisher auf 1000 in der Folge auf je 1500 Mitglieder einen Delegierten zu entsenden. Nachdem Referent die leitenden Gesichtspunkte beleuchtet, welche für die Oeffentlichkeit nur sekundäres Interesse besitzt. Den Diätensatz für VerbandSbcamte möge die Generalversammlung im Plenum entscheiden, damit die Frage sofort geregelt werden kann. Spruchreif ist dieselbe durch die vorausgegangenen Erörte- rungen. Im Vertrauen auf die Objektivität der Kommission möge der'Verbandstag en bloc den gemachten Vorschlägen zustimmen und um ähnlichen Zwangslagen auf künftigen Verbandstagen zu entgehen. möge man sofort bei den Delegiertenwahlen bezirksweise einen Delegierten in die StatutenberatungS-Kommission zu entsenden, die dann gleich mit Anfang der Generalversammlung ihre Tätigkeit be- ginnen kann. Nach kurzer Debatte werden die skizzierten Vorschläge im ein» zelnen mit überwälttgenden Majoritäten angenommen und sodann die namentliche Abstimnmng über das vorgelegte neue Statut vor- genommen. Es ist Zweidrrttelmajorität zur Annahme erforderlich. Von 160 Delegierten stimmen 109 mit Ja und 51 mit Nein. Die Zweidrittelmajorität ist also, wie der Vorsitzende konstattert, sogar überschritten.(Bravo !) Das neue Statut soll am 1. Juli 05, die erhöhten Leistungen am 1. Juli 06 in Kraft treten. Die Diäten für die Vorstandsmitglieder wurden auf 10 M. bemessen. Damit sind die Arbeiten der Generalversammlung nach außer- ordentlich aufteibender Tätigkeit erledigt und nach den üblichen Dankes- und Schlußworten nach Va9 Uhr abends mit einem brausenden dreifachen Hoch geschloffen. Hus InduftrCc und Handel. DaS Handelsgesetz des Großkapitals. Der von uns dargestellte Fall der Aktiengesellschaft Orivit in Köln ist nicht nur um deswillen beachtenswert, weil er den Terrorisnms beleuchtet, den rheinisch- westfälische Großindustrielle vermöge des größere» Aktienbesitzes ausüben, sondern auch weil er die Unzulänglichkeit des Aktiengesetzes zeigt, wenn es sich darum handelt, die Interessen der kleinen Aktionäre zu schützen. Der Zweck des neuen Handelsgesetzbuches sollte ja gerade darin bestehen, auch die Aktionär-Minoritäten zu schlitzen, während das frühere Handelsrecht ausschließlich zum Schutze der Gläubiger berufen war. In der Tat hat daher auch da? neue Handelsgesetzbuch einige Bestimmungen erlassen, die es selbst kleineren Aktionären ermöglichen sollen, ihre Rechte wahrzunehmen. Daß aber diese Bestimmungen nicht ausreichen, wird eben wieder durch die Affäre Orivit deutlich gezeigt. Die Großaktionäre, die hierbei durch den Aussichtsrat und die Bergisch-Märkische Bank repräsenttert werden, trugen an dem Zusammenbruch der Orivit- Gesellschaft die Schuld. Dennoch ziehen sie schließlich noch den größten Borteil aus derSanierung", auf Kosten der kleinen Aktionäre; dies alles unbekümmert aller Paragraphen des Handelsgesetzbuches, die zu deren Schutze aufgestellt sein sollen. Die Zusammenbrüche der letzten KrisiS haben bewiesen, wie schwer eS ist, dem Vorstand oder Aufsichtsrat einer Akttengesellschaft nachzuweisen, baß er absichtlich zum Nachteil der Gesellschaft gehandelt hat. Der Auffichtsrat von Orivit erhält für seine Aktien 100 Proz., die Kleinakttonäre bekommen nur 60 Proz. Jeder Mensch muß das als eine absichtliche Schädigung der Aktionär- Minorität auffasse». Die geheimnisvolle Logik des Kapitalismus denkt anders. Sie sagt:Gebt Ihr Kleinen uns nicht 100 Proz., so lassen wir das Unternehmen zugrunde gehen und Ihr erhaltet aar nichts oder noch wesentlich wemger als 60 Proz. Das Gesetz sieht ruhig zu; das Großkapital schafft sich eben seine Handelsgesetze ebenso wie seine politischen Gesetze. Weiterhin beleuchtet der Orivit-Vorfall die Komödie der Decharge-Erteilung. Das Gesetz schreibt vor. daß in jeder ordentlichen Generalversammlung der Verwaldlng Decharge für ihre Geschäftsführung im abgelaufenen Geschäftsjahre zu erteilen ist, und die Beteiligten, Vorstand und Aufsicbtörat haben sich hierbei der Abstimmung zu enthalten, weil sie nicht über sich selbst Richter sein können. Bei der Orivit-Gesellschaft hätten die Aktionäre, wenn diese Gcsetzesbestinimungen korrekte Anwendung gefunden hätten, sicherlich der Verwaltung die Decharge versagt. Aber um dem zu entgehen, vertritt nicht mehr der AuffichtSrat die Akttcn- Majorität in der Versammlung, sondern die Württemberger Fabrik, die sie kurz vorher erworben hatte. Und in dem Kaufvertrage über diese Aktien wird ausdrücklich vereinbart, daß die Entlastung für die Geschäftsführung in der Generalversammlung erteilt werden muß! So wird das Gesetz umgangen, ohne daß die kapitalistische Börsenpreste, jene angebliche Hüterin der kleinen Akttonärinteressen, dringend die Forderung erhoben hätte, derartigen Manövern einen Riegel vorzuschieben. Wenn die Börsenpresse fort- gesetzt energisch die Forderung nach Aenderung des Handelsgesetzes erheben würde, wäre manches unmöglich, was trotz aller schlechten Erfahrungen sich im Aktienwesen fast täglich wieber ereignet. Aber es handelt sich ja nicht um Arbeiter, sondern um Banken und Groß- Unternehmer, und da lohnt eS sich schon, darüber hinwegzusehen, oder um den A n s ch e i n zu erwecken, daß man die Kleinen schützen wolle. nur mit ein paar nichtssagenden Worten den Entrüsteten zu spielen._ Deutsche Auswanderung. ES wurden deutsche Auswanderer be- fördert: Im Monat Mai 1905 über Bremen 1823(1904 1659), Hamburg 760(765), deutsche Häfen zusammen 2583(2424), fremde Häfen(soweit ermittelt) 510(669), überhaupt 3093(3093). Aus deutschen Häfen wurden im Monat April 1905 neben den 2583 deutschen Auswanderern noch 33 360 Angehörige fremder Staaten befördert; davon gingen über Bremen 20 631, über Ham- bürg 12 679._ «ItternngSllberstcht vom 19. Juni 1005, Morgen» 8 Nhr. Stationen Swlnemdc. amburg erlin Frankf.a.M. Niinchen Wien 759 W 7K0SW 76t!NW 762 N 762 SO 761 NNW Vetter 2 bedeckt 4heiter 3 wolkig Lwolkenl Äwolkenl Lhedeckt «osi (!% eil M& Stationen 3« Haparanda Petersburg Sclllh Aberdeen Part» ZZ 765 N 760 SM 762 SSW 755� NNW 762 S R Wetter 6'BaIB bd. IHeiter 4 bedeckt 1>Reaen tjhaw bd. t-l« r-Ä f* M 5i 12 23 14 12 16 Wetter-Prognose für Dienstag, den SO. Juni 1905. Etwas wärmer, vorwiegend heiter und wocken, bei schwachen südwest- lichm Winden. Berliner Weiterbureaw