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Der Wahlvorsteher scheinbar ordnungsgemäß in die„ Urne" ihre Aussage dazu beitragen könnte, daß Finnemann gefaßt würde. Gegen die Simultanschule in Hessen legte. Einige Tage später gab ein anderes Mitglied des Unter diesen Umständen, die, wenn sie auch nicht die Beamten ernst will das Zentrum Sturm laufen. Das führende ultramontane Wahlvorstandes, Bollmeier Karstorf, dem Wähler unter aller- lich beschuldigten, doch mindestens die einzige Belastungszeugin als Organ in Hessen , das„ Mainzer Journal", verlangt im Hinblick auf hand beleidigenden Ausfällen zu verstehen, daß er deſſen leichtfertige Schwätzerin erscheinen ließen, haben die Dänen alles ver- den Zentrumsfieg in Bayern , daß auch die heſſiſche ultramontane sucht, die Finnemann- Sache wieder vor Gericht zu bringen. Es wurde Landtagsfraftion den Kampf um die Konfessionsschule energischer sozialdemokratische Abstimmung erspäht habe, also Strafanzeige wegen Falscheides erstattet, um die Wiederaufnahme führen solle:„ Das katholische Volk verlangt mehr als Eisenbahnen das gesetzlich garantierte Wahlgeheimnis doch verlegt war. des Verfahrens anzubahnen, Finnemann junior fehrte nach Deutsch - und Steuern. Wie sagt doch unser alter Windhorst? Das Feld, Die Sache wurde nunmehr der Staatsanwaltschaft land zurück, um sich strafbar zu machen und so einen neuen Rechts- auf dem der Kulturkampf ausgefochten wird, ist in Hannover angezeigt. Diese aber antwortete: spruch zu erlangen. In dieser Abficht ging er nach Kiel und denun- die Schule." Das Voltsschulwesen im Großherzogtum Hessen Ich sehe mich nicht veranlaßt, die öffentliche Klage zu zierte sich selbst wegen unerlaubter Rückkehr. Er bekam jedoch ist durch das Schulgesetz vom Jahre 1874 auf simultaner erheben. In dem Verhalten des Wahlvorstehers Stille, wie es in einen Strafprozeß, sondern wurde einfach ab Grundlage geordnet. Das Journal" verlangt nun seine 1874 dem Schreiben des August Möller( Name des Wählers) dargestellt geschoben. Die dänischen Abgeordneten schnitten darauf die verlorene Konfessionsschule wieder, jene Schule, unter der Preußen ist, ist eine strafbare Handlung nicht zu erblicken. Nach§ 107 Sache parlamentarisch an, Hanssen im Landtag, Jessen im groß und mächtig geworden ist." Das Blatt ruft:„ Man mache des Strafgesetzbuches ist strafbar, wer einen Deutschen durch Reichstag. Auch das half nichts. bei der nächsten Wahl den Anfang damit und setze die Sache in der Gewalt oder durch Bedrohung mit einer strafbaren Handlung verIm Jahre 1904 veröffentlichte nun der Abg. Hanssen in den Kammer fort." Die nächsten Wahlen sind die Landtagshindert, in Ausübung seiner staatsbürgerlichen Rechte zu wählen Südjütischen Jahrbüchern", die in Nordschleswig in dänischer wahlen, welche in diesem Herbst ausgefochten werden, sie werden oder zu stimmen. Dieses Vergehens hat sich Stille nach dem Sprache erscheinen, eine kritische Beleuchtung des Falles. Im An- also vom Zentrum unter der Parole:„ leritalisierung der Schreiben des August Möller nicht schuldig gemacht. Nach§ 108 schluß an diesen Aufsatz ließ sich auch ein Haderslebener Korre- Volksschule" bestritten, denn um die Schule völlig unter die des Str.-G.-B. wird bestraft, wer in einer öffentlichen Angelegen- spondent in der sozialdemokratischen Schleswig- Holsteinischen Volksheit mit der Sammlung von Wahl- und Stimmzetteln oder Zeichen Beitung", welche die Angelegenheit lebhaft verfolgt hatte, über die geistliche Botmäßigkeit zu bringen, stellt das„ Journal" drei Forderungen auf. Zunächst heißt es:" Der Religionsunterricht kann nicht oder mit der Führung der Beurkundungsverhandlung beauftragt, Sache hören. Diese beiden Artikel gaben Anlaß zu Strafanträgen. im Auftrage des Staates erteilt werden. Die Prüfungen darin ein unrichtiges Ergebnis der Wahlhandlung vorfäßlich Der Prozeß, zu dem nicht nur Zeugen aus Nordschleswig, sondern nimmt der Bischof oder dessen Vertreter allein und selbherbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Auch das liegt nach auch solche aus Dänemark geladen sind, wird in seinem Verlauf vor- ständig ab; hier ist der Regierungsvertreter ausder Erklärung des August Möller nicht vor, da Möller, trotz aussichtlich ein scharfes Bild der Verhältnisse in Nordschleswig geben zuschalten." Im weiteren wird die Errichtung konfessioneller der Versuche Stilles, ihn umzustimmen, doch seinen ursprüng- und, wie er anscheinend das Echo einer parlamentarischen Kund- Lehrerseminarien verlangt und als dritte Forderung die kon lichen Wahlzettel abgegeben hat. Ein unrichtiges Ergebnis der gebung ist, so wird sein Ausgang höchst wahrscheinlich wieder ein fessionelle Schulaufsicht, die am besten von GeistWahlhandlung ist also nicht herbeigeführt. Der Versuch des in Echo in den Parlamenten erwecken. lichen ausgeübt werde. § 108 des Strafgesetzbuches bezeichneten Vergehens ist nicht ftrafbar.
Es liegt daher auf seiten Stilles eine strafbare Handlung nicht vor. In dem Verhalten des Vollmeiers Karstorf kann höchstens eine Beleidigung des August Möller erblickt werden. Wegen dieser Beleidigung kann nur auf Antrag Möllers eingeschritten werden. Die Erhebung der öffentlichen Klage wegen der dem August Möller zugefügten Beleidigung würde übrigens nicht im öffentlichen Interesse liegen.
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Deutfches Reich.
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Zur Rehabilitierung" des Hänge- Peters bemerkt die Frankf. 3tg.", nachdem sie die Urteilsgründe des Disziplinarhofs abgedruckt: ,, Und dieser Herrenmensch, der die Schwarzen als sein persönliches Eigentum behandelt, mit dem er nach Belieben umgehen zu fönnen meint, der durch seine Schand- taten den deutschen Namen so schwer kompro: mittiert hat, erhält wieder die Berechtigung, den Titel „ Reichskommissar a. D." zu führen. Diese, wenn auch nur teilweise Begnadigung ist so be fremdlich, daß im Reichstage ganz sicherlich die Frage gestellt werden wird, wie sie über= haupt hat erfolgen können. Hält man es etwa in der Kolonialverwaltung gar für möglich, Herrn Peters wieder im Reichsdienste zu beschäftigen und in die Lage zu versezen, seine Kultur- und Moralanschauungen aufs neue zu be= tätigen?"-
Wenn die hannoversche Staatsanwaltschaft die beTreffenden gesetzlichen Bestimmungen wirklich richtig interpretiert hätte, wäre das Wahlrecht in der Tat völlig ohne Schutz. Die Frankf. 3tg." äußert indes Zweifel an der Richtigkeit der staatsanwaltlichen Auslegung der beiden Paragraphen. Und das sehr mit Recht. Denn ohne Zweifel hat der Wahlvorsteher den Versuch gemacht, durch Gewalt die freiwillige Stimmabgabe zu verhindern. Oder sollte erst dann Anwendung von Gewalt vorliegen, wenn der Wahlvorsteher dem Wähler einen Revolver vorgehalten hätte?! Das kriegsgerichtliche Urteil gegen die beiden Hamburger Daß das Vorgehen des Wahlvorstehers erfolglos blieb, Landwehrleute Strauer und Krogmann hat wohl so ziemlich ist ohne Belang, da nach§ 107 schon der Versuch strafbar allgemeines Kopfschütteln erregt. Die militärfrommen Blätter iſt. Auch§ 108 hätte zur Anwendung gelangen müssen. haben nun inzwischen ausfindig gemacht, daß die beiden LandwehrDenn nach einer Reichsgerichts- Entscheidung ist die vorsätz- leute zu Erzessen neigen und vielfach vorbestraft seien. Demliche Herbeiführung eines unrichtigen Ergebnisses der Wahl gegenüber fönnen wir mitteilen, daß es sich hier um eine sehr liche Herbeiführung eines unrichtigen Ergebnisses der Wahl- durchsichtige Mache handelt, denn die beiden unglücklichen handlung" bereits in dem Augenblid voll. Menschen haben so unwesentliche Vorstrafen erlitten, daß der Verzogen, in welchem die die Gesetzwidrigkeit in sich fassende treter der Anklage, der sonst grau in grau malte, sie nicht als straf Handlung ausgeführt wurde, also hier in dem Augen- erschwerend für die Begründung seines exorbitant hohen Strafblick, wo der Wahlvorsteher das Wahlkuvert öffnete maßes heranzuziehen vermochte. und den Stimmzettel herausnahm; der Feststellung des Ergebnisses durch den Wahlvorstand bedarf es feineswegs.
Die Aften über den Fall schamloser Wahlfälschung dürfen deshalb noch keineswegs als geschlossen betrachtet werden!
Die Zwangspolitik in Nordschleswig vor dem Kieler Landgericht.
Ein Prozeß von politischer Bedeutung hat am Montag vor der Ferienstraffammer des Landgerichts Kiel seinen Anfang genommen. Es handelt sich um den einen von zwei Prozessen, die auf Strafantrag des Landrates im Kreise Hadersleben und eines dortigen Amtsvorstehers gegen den Redakteur der Schleswig- Holsteinischen Volks- 3eitung" Jvers und gegen den dänischen Landtagsabgeordneten H. P. Hanssen angestrengt worden sind. Die Verhandlung gegen den in Apenrade wohnenden Abgeordneten Hanssen wird in einiger Zeit in Flensburg erfolgen, falls nicht die Stieler Verhandlung so ausläuft, daß der Flensburger Staatsanwalt bon seinem Prozeß absieht. Der in Kiel angeflagte Redakteur vers ist beschuldigt, durch einen Artikel in der Schleswig- Holsteinischen Bolts- Zeitung" den Landrat Becherer und den Amtsvorsteher Valentiner beleidigt zu haben.
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Ein überaus glimpfliches Militärgerichts- Urteil. Ueber ein befremdendes Urteil des Kriegsgerichts der fünften Division in Frankfurt a. D. entnehmen wir folgende Darstellung der" Frankfurter Oder- Zeitung":
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Man wird also damit rechnen dürfen, daß das hessische Zentrum, dem die ultramontanen Erfolge in Bayern den Kamm schwellen machen, den Kampf um die Schule mit Macht aufnehmen wird. Die bereits auf dem hessischen Katholikentag in Bensheim im Jahre 1897 angenommene Resolution soll nun verwirklicht werden. In ihr wurde verlangt:
Die Beseitigung der gemeinsamen Schule, da sie nimmer ihre Aufgabe einer religiösen Erziehung der Kinder erfüllen kann. Wir verlangen nicht minder die Wiederherstellung konfessioneller Lehrerseminarien, die Zulassung der Orden zur Lehrtätigteit, fowie endlich die Wiederherstellung und Gewährleistung des katholischen Charakters derjenigen höheren Lehranstalten, welchen derselbe stiftungsgemäß zukommt."
Unsere hessischen Genossen nehmen den von den Ultramontanen hingeworfenen Handschuh auf und beantworten bei der kommenden Landtagswahl den ultramontanen Ruf nach Beseitigung der Simultanschule mit der Parole: Reinliche Scheidung von Schule und Kirche!
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Ueberfall einer Proviantkolonne in Südwestafrika.
Ein Telegramm aus Windhuk meldet: Beim Ueberfall einer Karre durch Hottentotten zwischen Karibaem und Gaibes am 17. Juli 1905 sind gefallen: Gefreiter Karl Bartholomae, geboren am 28. 8. 82 zu lacht, Stopfschuß; Gefreiter Anton 2 in 3. geboren am 6. 5. 83 zu Gbenweiler, Kopfschuß; Reiter Baul Mannsperger, geboren am 16. 5. 83 zu Eleebronn, Bruſt- und Bauchschuß; Reiter Eugen Wersinger, geboren am 16. 12. 76 zu Hagenbach , Kopf- und Schulterschuß. Reiher Johann Klein, geboren am 7. 8. 80 zu Rundelshausen, hat sich am 19. Juli 1905 in Windhut aus Unvorsichtigkeit mit einem Revolver durch die linke Hand geschossen. Ein weiteres Windhuker Telegramm meldet: Reiter Friedrich Pähler, geboren am 6. 5. 82 zu Steele, ist am 17. Juni bei Narus gefallen, Kopfschuß.-
Ausland.
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Einen Tritt soll der Feldwebel Bernhard Bastian von der 12. Kompagnie Inf.- Regts. Nr. 52 dem Musketier Gustav B. im Zum norwegisch- schwedischen Unionskonflikt. Juni gegeben haben, daß P. einen Bruch davontrug. B. hatte sich deshalb wegen Soldatenmißhandlung zu verantworten. Selbstverständlich wird von unseren norwegischen Parteigenossen meldet hatte P. den Vorfall nicht, sondern als er vor berlangt, daß wenigstens dann, wenn das Thronangebot an die Schmerzen nicht mehr weiter konnte und im Kranken- Bernadotte endgültig abgelehnt ist, eine tonstituierende forb nach dem Lazarett gebracht werden mußte, rückte er auf fünftige Staatsform Norwegens bestimmen soll. Aber eigentümlich nationalversammlung einberufen werde, die über die zuvieles Bureden mit der Sprache heraus, erst dadurch kam die Mißhandlung ans Tageslicht. ist es, daß in Kristiania kein einziges Blatt außer Der Angeklagte " Social- Demokraten" dieses Verlangen äußert, obgleich bestritt die ihm zur Last gelegte Straftat. Ein Feldwebel, der während des Vorganges ganz nahe auf einer Bank man doch eigentlich schon jetzt, nachdem über sechs Wochen vergangen find, ohne daß Oskar II. sich zu dem Stellenangebot geäußert hat, gesessen hatte, will nichts wahrgenommen das Recht und die Pflicht hätte, zu der Frage Stellung zu nehmen. haben, trotzdem das Schimpfen des Angeklagten bis in den Keller gehört wurde. Der vernommene Militärarzt Dagegen stimmen außer den sozialdemokratischen viele bürgerals Sachverständiger hielt es wohl für möglich, daß der iche Provinzblätter mit der Forderung auf Einberufung einer Nationalversammlung überein. Es scheint, daß das HauptBruchansak von dem Fußtritt herrühren könnte. Er glaubt aber, daß nach ein paar Jahren die Stelle wieder verstädtische Bürgertum seine demokratische Gesinnung, die doch zu heilen dürfte. Dem Angeklagten, hinter dem eine tadellose einer republikanischen Staatsreform führen müßte, zu verleugnen Dienstzeit liegt, wurde entgegen den Antrage von sechs Wochen für notwendig erachtet. Morgenbladet" behauptet z. B., die Frage ob Königtum oder Republik sei gar nicht aktuell; nach dem nur 12 Tage gelinder Arrest auferlegt." Grundgeses sei Norwegen ein Königreich; der Thron sei ledig, aber nicht abgeschafft. Nun ist aber nach dem Wirisamteit gefekt". Also nicht nur der König Storthingsbeschluß vom 7. Juni das„ Königtum außer als solcher, sondern das Königtum überhaupt, und daraus folgt selbstverständlich, daß Norwegen trok seiner moralischen Verfassungsbestimmungen wenigstens vorläufig Republik ist, und darüber entschieden werden muß, ob ein Königtum überhaupt wieder in Wirksamkeit" treten soll.-
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Soldaten als Erntearbeiter.
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Ueber die Hauptpunkte des auszuarbeitenden Gutachtens hat
Es handelt sich bei der Sache um einen Aft aus dem Gebiete der nordschleswigschen Zwangspolitik, und zwar speziell um die Frage der Optanten sowie der Ausweisungen. Am 28. Januar 1902 Dies Urteil verstehe, wer kann. Das Kriegsgericht muß doch wurde der Hofbefizer T. Finnemann, der 6 Jahre Gemeinde- den Angaben des Mißhandelten Glauben geschenkt haben, sonst wäre vorsteher und Kreistagsabgeordneter und 20 Jahre Schulvorsteher es ja überhaupt nicht zum Schuldspruch gegen den Bastian gelangt. gewesen war, und den man jetzt für einen Nichtpreußen erklärte, Für einen Fußtritt in den Bauch, der einen Bruch hervorrief, von Amtswegen gezwungen, Deutschland zu verlassen. Bierzehn Tage zwölf Tage gelinden Arrestes das ist eine ganz unbegreifliche später wurde sein Sohn N. Finnemann mit vierzehntägiger Frist Sühne!- ausgewiesen, weil sein Vater ein dänischer Staatsangehöriger und er somit fein Reichsdeutscher sei. Der Vater C. Finnemann griff zu dem einzig möglichen Mittel, mit dem in solchen Fällen ein NichtEine Zeitungskorrespondenz meldet:„ Eine außerordentlich große Dem schwedischen Reichstag fällt es offenbar äußerst deutscher eine gerichtliche Entscheidung erzwingen kann, er kehrte Nachfrage nach militärischen Erntearbeitern herrscht augenblicklich ohne Erlaubnis über die Grenze zurück. Daraufhin wurde er ver- allgemein. Die sogenannten„ Ernte- Urlauber", die vom Regiment schwer, zu irgend welchen auch nur vorläufigen Beschlüssen zur haftet und dann, wie es sein Wunsch war, wegen der Straftat der während der Erntezeit zur Unterstützung der Landwirte auf be- ösung des Unionskonfliktes zu kommen. Die geheimen Verhandunerlaubten Rückkehr angeklagt. In diesem Prozeß erkannte das stimmte Beit Ferien erhalten, hatten schon furz nach der ent- lungen haben noch immer kein Ende genommen, obgleich die zweite Oberlandesgericht in Kiel als höchste Instanz, daß der sprechenden Bekanntgabe sämtlich Anstellung erhalten. Zahlreiche Kammer ihre Sihungen schon bis in die Nacht ausdehnt. Die LangAusweisungsbefehl ungültig sei, weil aus den festgestellten Tat- Landwirte mußten schließlich von Regiment zu Regiment laufen, um wierigkeit der Verhandlungen beweist, welche Uneinigkeit und Versachen hervorgehe, daß C. Finnemanns Option für Dänemark nicht sich Arbeitsunterstützung für die Ernte zu verschaffen. Die stärkste wirrung noch immer in Schweden über die allgemeine Lage herrscht rechtsgültig gewesen sei, und daß er somit ein Inländer sei, den man Nachfrage herrscht naturgemäß bei den Infanterie- Regimentern." und wie wenig das Land geeignet ist, dem einmütigen Willen des nicht hätte ausweisen dürfen. Eine Option, d. h. die Erklärung Wir haben schon früher erklärt, daß wir es für absolut unnorwegischen Volkes Troß zu bieten. eines Nordschleswigers, daß er nicht Preuße sondern Däne sein wolle, zulässig halten, die Soldaten landwirtschaftlichen Unterwerde nach der bestehenden Rechtsprechung erst dann gültig, wenn nehmern als Erntearbeiter zur Verfügung zu stellen. Sofern es 1. eine Optionserklärung vorliegt und dieser 2. ein längerer Aufent fich um Familienangehörige handelt, läßt sich eine Erntehalt im Auslande mit der Absicht dauernder Niederlassung gefolgt urlaub rechtfertigen; zu Saisonarbeiten für die Agravier sind die sei. C. Finnemann hatte in dem Prozeß bewiesen, daß er zwar Soldaten auf keinen Fall da! Das innige Verhältnis zwischen der optiert habe, dann aber nur 3-4 Tage, also nicht genügend lange wegischen und schwedischen Arbeiterschaft ist von neuem in Dänemark gewesen sei, und daß er sich kurz nach der Option zum Ausdruck gekommen in folgendem Telegramm, das der gegenfogar zu der preußischen Aushebung gestellt wärtig tagende norwegische Gewerkschaftskongres habe. Diese Tatsachen waren es, die das Oberlandesgericht in Effen, 23. Juli. ( Eig. Ber.) Hier, in Holsterhausen , in Werden, in dem Parteisekretär Widman in Stockholm sandte: Stiel zur Freisprechung veranlaßten. Solange der Prozeß des Vaters Kupferdreh , in Stoppenberg und in Borbed fanden heute große Versammelt zum Kongreß, bezeugen die organisierten Arbeiter währte, hatte man die Sache des Sohnes ruhen lassen. Nun aber äußerst zahlreich besuchte Volksversammlungen Norwegens ihre Liebe zur Gerechtigkeit, zur Freiheit und zum ging man gegen den Sohn vor, und trotzdem das höchste Ge- zwecks Stellungnahme zu der am 19. September stattfindenden Frieden und bringen den schwedischen Klaſſengenossen für ihren richt den Bater als Deutschen anerkannt hatte, teistasseriaswaby statt in Solſterhausen fra de großen Ginjal in ber Sache der Gerechtigkeit und des Friedens war beim Ausgang dieses Verfahrens das Oberlandesgericht gebakteur Leimpeters von der Bergarbeiter- Zeitung", in Werden ihren innigsten Dank dar."- nötigt auf Grund der festgestellten Tatsachen", an denen das Reichstagsabgeordneter Otto Hue , in Kupferdreh und in StoppenRevisionsgericht ja nicht rühren kann, zu erkennen, daß N. Finne- berg Reichstagskandidat Wilhelm Gewehr- Elberfeld. In der Borbecker mann Däne sei, weil sein Vater C. Finnemann Däne sei. Also das Versammlung wurde nach einem zweistündigen Vortrage des gleiche Gericht, das den Vater als Deutschen anerkannt hatte, war Reichstagsabgeordneten Hermann Sachse folgende Resolution einnun gezwungen, den Sohn für einen Dänen zu erklären, weil ein stimmig angenommen: untergeordnetes Gericht„ tasächlich festgestellt hatte", daß der Vater doch Däne sei.
In dem Prozeß gegen Finnemann. Sohn hatten ein Gendarm und eine Frau aus Esbjerg in Jütland bekundet, daß Finnemann Bater längere Zeit in Dänemark sich aufgehalten habe. War das richtig, so wäre C. Finnemann in der Tat Däne gewesen. Nun wurde aber dem Gendarmen schon vor dem Landgericht nachgewiesen, daß er um die Zeit, wo er gesehen haben wollte, daß C. Finnemann wegen Aufenhalts in Dänemark längere Zeit auf seinem nordschleswischen Hofe gefehlt habe, noch gar nicht in jener Gegend Gendarm gewesen sei. Das Urteil, Finnemann sei Däne, stüßte sich demnach allein auf die Aussagen der erwähnten Frau Bodil Hansen aus Esbjerg , die eine schwankende aber immerhin für Finnemann ungünstige Aussage gemacht hatte.
Seitdem ist nun aber bekannt geworden, daß diese Zeugin Hansen erzählt hat, sie habe für ihre Aussage 20 mt. in bar erhalten und der Landrat habe ihr zusammen mit dem Amtsvorsteher Valentiner eine Belohnung von 2000 Mt. in Aussicht gestellt, wenn
Zur Reichstagserfahwahl in Effen.
die Zweite Kammer endlich am Mittwoch ihre Abstimmungen geschlossen und auch die Erste Kammer soll zu diesem Punkt vorgeschritten sein.-
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Die türkische Bombe. Konstantinopel , 24. Juli. ( Meldung des Wiener f. t. Telegr.Korrefp.- Bureaus.) Nach türkischer Angabe ist man dem Urheber des Die heutige zahlreich besuchte Volksversammlung im Lokale Bombenanschlages vom vorigen Freitag auf der Spur. Gestern des Herrn Roth erklärt sich mit den Ausführungen des Reichstags- wurden alle Toten und alle unkenntlichen Leichenrefte begraben. Abgeordneten Sachse einverstanden. Die Versammlung erblickt in Ein Schwerverletzter hat ausgesagt, daß furz vor der Explosion ein den Kandidaten der Zentrumspartei , der Nationalen und Christlichsozialen Partei eine Vertretung der Interessen der herrschenden und be- unbekannter Mann einen Korb auf einen Wagen stellte und fich Einige Minuten später erfolgte die Explosion. fizenden Klassen, wohingegen die Versammlung als den einzigen Ver- dann entfernte. treter der Arbeiterinteressen den Kandidaten der sozialdemokratischen Türkischerseits glaubt man bereits Beweise oder Anzeichen dafür Täter ein Bulgare gewesen sei, Partei anerkennt. Die Versammlung verurteilt die Politik der zu haben, daß der Täter Herrschenden Klassen ganz entschieden. Insbesondere verurteilt welcher Zeit hatte, sich zu flüchten. Immerhin ist diese die Versammlung die arbeiterverräterische Haltung des Zentrums Angabe vorläufig mit Vorsicht Vorsicht aufzunehmen. Die Nachbei der Berggesegnovelle und verspricht, bei der kommenden Reichs- forschungen werden in der ganzen Stadt und der Umgebung tagserfazwahl dieser Partei hierauf die wohlverdiente Quittung fortgesetzt und mit größtem Eifer gepflogen. 8ahlreiche Verzu erteilen. Die Versammlung verpflichtet sich, für die Wahl des Es wurden Bulgaren , Arbeiterkandidaten Wilhelm Gewehr mit aller Kraft und Ent- 5aftungen wurden vorgenommen. schiedenheit bis zum 19. September einzutreten. Armenier sowie Angehörige anderer Nationen, ebenso zahlreiche Die gleiche Resolution wurde in der Versammlung in Kupfer- Mohammedaner in Haft genommen. Im Yildiz tagt ununterbrochen, dreh angenommen. auch während der Nacht, die Untersuchungskommission. Es werden chemische Analysen verschiedener Explosionsreste vorgenommen. Die
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