Nr. 212. 22. Jahrgang.
Der angeklagte Gutsbezirk.
Die Straffammer zu Potsdam hat gestern in einer VerHandlung, die den ganzen Tag währte, den Arzt Dr. Hartwig aus Caputh zu 200 M. Geldstrafe verurteilt, weil er den Amts vorsteher v. Thümen in Caputh durch zwei Eingaben an den Landrat in Belzig beleidigt haben soll. In der ersten Instanz vor dem Schöffengericht zu Potsdam war Dr. Hartwig lediglich zu 20 M. Geldstrafe verurteilt. Im Urteil war anerkannt worden, daß diese Verurteilung lediglich wegen formaler Beleidigung erfolgt und obwohl der Beweis der Wahrheit über die schwerwiegenden Vorwürfe, die Dr. Hartwig gegen die Amtsverwaltung Caputh erhoben hatte, erbracht worden sei.
Im Gegensatz zu dieser Feststellung des Gerichts der ersten Instanz hat gestern die Straffammer unter dem Vorsitz des Herrn Bartemiz aus einer Beweisaufnahme, die ziemlich denselben Inhalt zutage förderte, wie die Beweisaufnahme der ersten Instanz, die Ueberzeugung gewonnen, daß bei dem Beweis der Wahrheit der Vorwurf gegen Herrn v. Thümen nicht erbracht worden sei, dagegen sind auch nach der Meinung des Gerichtes der zweiten Instanz die Vorwürfe gegen den Vertreter des Amts borstehers erwiesen und deshalb wurde Dr. Hartwig wegen Beleidigung dieses Stellvertreters, Thorley, für nichtschuldig erklärt. Das Gericht versagte dem Dr. Hartwig den Schutz des§ 193 des Strafgesetzbuches, und zwar lediglich deshalb, weil Dr. Hartwig troß der Abweisung seiner Eingaben durch die Staatsanwaltschaft und die Verwaltungsbehörde eine Anklage gegen die Amtsvorsteher in neuen Eingaben wiederholt hatte. Der Staatsanwalt hatte gegen Dr. Hartvig acht Tage Gefängnis beantragt. In der ersten Instanz hatte der Staatsanwalt nur 20 M. beantragt, auf die das Gericht, wie erwähnt, auch erkannte. Troßdem das Gericht der ersten Instanz also dem Antrage der Amtsanwaltschaft vollkommen entsprochen hatte, ist von der Amtsanwaltschaft Berufung gegen dieses Urteil eingelegt worden.
Dr. Hartwig legt gegen das letztergangene Urteil der Straftammer Revision ein, und es ist mehr als wahrscheinlich, daß diese Erfolg haben wird. Die Angelegenheit des Gutsbezirks Caputh wird also noch nicht zu Ende ſein. Wir werden in der nächsten Nummer auf die Verhandlung am Sonnabend eingehend und kritisch zurückommen. Nicht nur wegen der Bedeutung der ganzen Angelegenheit an sich, sondern auch wegen einer Reihe charakteristischer Vorgänge, die aus der Verhandlung von gestern zu registrieren sind. Endlich aber auch deshalb, weil wir Grund zu der Vermutung haben, daß die Ueberraschungen, die der Prozeß in den verschiedenen Stadien schon gebracht hat, noch nicht die letzten sind.
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außerdem gemeldet aus Melito, Siderno , Bagnara, Sant' Eufemia, Barare, Nicotera , Jerare, Giffone und Tropea , von all diesen Orten auch Tote und Verwundete. In Palmi ist ein Teil vom alten Gefängnis zusammengefallen, fünf Aufseher sind verwundet. In Santa Severina ist die Kathedrale schwer beschädigt worden. Sehr arg wurde auch die Provinz Bulien heimgesucht, besonders die Stadt Molfetta . In Pizzo und Sant' Eufemia d'Aspromonte sind die Bahnhofsgebäude geräumt worden, da ihr Einsturz befürchtet wird. Auch mehrere Brücken sind in Gefahr. Auch aus der Stadt und Provinz Cosenza werden sehr heftige Erschütterungen gemeldet, welche bedeutenden Schaden anrichteten. In Messina waren die Zerstörungen groß, wenn auch nicht so bedeutend wie in Calabrien, es ist niemand getötet, einige Personen sind verletzt worden. Aus Syrakus und Catania iverden ebenfalls heftige Erdstöße gemeldet. Ministerpräsident Fortis stellte den Präfekten von Catanzaro und Cosenza je 20 000 Lire zur Verfügung und ordnete an, daß schnellstens Truppen gesandt und alle Maßregeln zur Hülfeleistung ergriffen werden sollten. Die Blätter veranstalteten Sammlungen zugunsten der Opfer der Katastrophe. Der Ministerrat wird sich am nächsten Sonntag mit Maßregeln zugunsten der Geschädigten beschäftigen.
zu schade, um dem Untergange geweiht zu werden; er nahm sie des- bilden, Martirano gleichfalls. Schwere Beschädigungen werden halb mit nach Hause, obwohl sie an verschiedenen Stellen ramponiert waren. Dort bemerkte sie eines Tages ein Verwandter des Herrn Maennchen und machte diesem Mitteilung davon. Als dann der Angeklagte wegen entstandener Differenzen seine Beschäftigung aufgab, wurde sofort am Tage feines Abganges von Herrn M. Strafanzeige wegen Diebstahls erstattet. Er be wertete diese Skizzen auf zirka 1000 M. unter der Begründung, daß sie von seinem Bruder, dem Prof. Adolf Maennchen , herrühren und für ihn heilig seien. Der Angeklagte ließ sich durch einen ganz unbeteiligten Zeugen bestätigen, daß er diesem seinerzeit sofort Mitteilung davon gemacht habe, daß er die Skizzen in dem KehrichtHaufen vorgefunden und sie gewissermaßen vor der Vernichtung errettet habe. Der Zeuge bestätigte auch, daß sich die Skizzen in einem zerknifften und ramponierten Zustande befunden haben. Bei dieser Sachlage beantragte der Staatsanwalt selbst die Freisprechung. Der Verteidiger, Assessor Süßner, bemängelte die Bewertung dieser Stizzen durch Herrn M. und erflärte es mit Rücksicht auf die gesellschaftliche Stellung des Angeklagten für ein nobile officium des Gerichts, ausdrücklich zu erklären, daß die Freisprechung wegen bewiesener Unschuld erfolge. Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung, indem er für erwiesen erklärte, daß dem Angeklagten bei der Mitnahme der Skizzen jegliche böse Absicht gefehlt habe.
Gegen den Rechtsanwalt Dofing sollte gestern vor der zweiten Serienstraffammer des Landgerichts I eine umfangreiche Anklage wegen Betruges und Unterschlagung verhandelt werden. Der Termin wurde dadurch vereitelt, daß der Angeklagte, der Berlin verlassen hat, zur Verhandlung nicht erschienen war. Seine Verhaftung ist beschlossen worden.
Die Duell- Spielerei hatte zu einer Anklage wegen er aus forderung zum Zweikampfe mit tödlichen Waffen geführt, die gestern vor der Ferienstraftammer des Landgerichts II verhandelt wurde. Angeklagt waren die Studenten Artur W. und Walter K. von der Technischen Hochschule. Beide waren im April dieses Jahres in einem Bierlokal in der Spenerstraße anwesend und der erste Angeklagte glaubte, daß sich St. über ihn luftig machte und ihn absichtlich anödete. Er bat deshalb den letzteren auf einen Augenblid, um eine Unterredung; es tam zum Kartenaustausch und zu einer Forderung auf frumme Säbel, 15 Minuten mit Bandage. Am 15. April sollte der Zweikampf in Charlotten burg in der Kaiser Friedrich- Loge ausgefochten werden; die Gegner waren eben mit dem Bandagieren beschäftigt, als die Polizei erschien und den Waffengang vereitelte. Der Gerichtshof verurteilte die Angeklagten zu je einer Woche Festungshaft. Die jungen Herren werden ihren Unfug mit einer Woche fröhlichen Festungslebens„ büßen".
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Sonnabend vormittag stürzte in der Surmannsgasse ein halb fertiger Neubau ein. Der den Bau ausführende Bauunternehmer Friz, der beim Einsturze im ersten Stockwerke des Hauses weilte, erlitt sehr schwere Verlegungen. Bis mittags waren zwei der unter den Trümmern liegenden Arbeitern geborgen. Einer war schwer verlegt, der andere hat nur leichte Abschürfungen davongetragen. Ein gerade auf der Straße weilender Arbeiter flüchtete in das gegenüberliegende Haus. Er erlitt durch herabfallende Steine leichte Berlegungen. In den gegenüberliegenden Häusern sind die Fenster bis ins zweite Stockwerk hinauf fast sämtlich zerschlagen. Die Polizei, Rettungsmannschaften, die Feuerwehr und viele Freiwillige arbeiten an der Bergung der unter den Trümmern Liegenden. Man nimmt an, daß noch zwei oder drei Mann zu bergen sind. Ein späteres Telegramm meldet:
Von den bei dem Einsturz des Neubaues vermißten Personen ist die letzte nachmittag als Leiche geborgen worden. Insgesamt to thin brei Personen getötet, zwei schwer und zwei leicht verlegt
worden.
Der Gendarm als Tugendwächter. Vor der dritten Ferienstraffammer des Landgerichts in Dresden fand ein Strafprozeß unter Ausschluß der Deffentlichkeit gegen den Gendarm Grünewald statt. Am Abend des 3. Juni dieses Jahres be fand sich der Gendarm in Zivil auf einem Patrouillengange und in dieser seiner Eigenschaft soll er ein junges 20 Jahre altes und Umgegend. Heute Sonntag, den 10. September: Besichtigung Duldung des geschlechtlichen Verkehrs genötigt Verein der Lehrlinge und jugendlichen Arbeiter Berlins Mädchen durch Mißbrauch seiner Amtsgewalt zur des Reichspostmuseums unter fachmännischer Führung. Treffpunkt 11 Uhr haben. Am Abend des 3. Juni in der elften Stunde bemerkte vor dem Museum, Ecke der Leipziger - und Mauerstraße. Gäste will der Beamte in den bekannten Dresdener Zwingeranlagen in der tommen. er Verein Nähe des Denkmals Karl Maria von Weber ein Liebespärchen in Am Sonnabend, den 16. September, begeht der Verein in der Brauerei„ Friedrichshain " sein 1. Stiftungsfest. Das reich einer höchst verdächtigen Situation. Der Beamte unterbrach die haltige, fünstlerische Programm besteht aus Künstlerkonzert, Gesangsauf- Liebesszene, nahm den Liebhaber abseits, vernahm ihn und führungen, Prolog und Rezitationen. Die Festre de hält Reichstags- fchickte ihn dann fort. Hierauf kehrte er zu dem in Todes- Näheres siehe Inserat in heutiger ängsten schwebenden Mädchen, einer Näherin, zurück, bernahm abgeordneter Eduard Bernstein . Nummer. auch diese über ihre Verhältnisse und als sie ihn bat, sie doch laufen Sozialdemokratischer Zeutral- Wahlverein für den Reichstags- zu lassen, veranlaßte der Beamte das Mädchen, mit ihm zu gehen. Wahlkreis Züllichan Schwiebus Croffen Sommerfeld. Dienstag, Beide begaben sich nun an einen verschwiegenen Ort und hier ver 12. September, abends 8%, Uhr: Bersammlung bei Batt, Dragonerstr. 15. anlaßte der Gendarm das Mädchen, daß sie sich ihm hingab. Dabei Tagesordnung: 1. Vortrag des Gen. Dannenberger über:" Forderungen der Sozialdemokratic. 2. Distuffion. 3. Bericht aus den Streife. 4. Vereins- wußte der Beamte, daß das Mädchen ihn für einen Polizeibeamten Das Verhängnis nahte aber in Gestalt eines Feuerwehrangelegenheiten und Aufnahme neuer Mitglieder. Die Genossen werden hielt. mannes, an den sich das Mädchen wendete und dem es das ersucht, recht zahlreich und pünktlich zu erscheinen. Der Vorstand. Arbeiter- Samariterkolonne. Montagabend 9 Uhr: 2. Abteilung„ 3wingeranlagen- Abenteuer" erzählte. Der Feuerwehrmann erstattete Brunnenstr. 154. Bortrag über Krankenpflege und Transport erkrankter dann Anzeige. Das Gericht verurteilte den" Tugendwächter" zu Bersonen. Nachher praktische Uebungen. Gäste find willkommen. Neue sechs Monaten Gefängnis. Ein Antrag auf Inhaftnahme Mitglieder können jederzeit eintreten. Einschreibegeld sowie Monatsbeitrag wurde indessen abgelehnt. 25 Bi. Bibliothek steht den Mitgliedern zur Verfügung. Allgemeine Familien: Sterbekasse. Heute: Zahltag Ackerstraße 123
In der gestrigen Verhandlung wurde erwähnt, daß auch Herr v. Thümen, Frau v. Thümen und Herr Thorley als Zeugen geladen und daß die beiden Amtsvorsteher nach dem Urteil der ersten Instanz als Nebenkläger beigetreten waren. Der Vorsitzende, Herr Barfemiz, versuchte gestern in dem ersten Teil der Verhandlung, den Angeklagten Dr. Hartwig zu einem Widerruf seiner Anschuldigung gegen Herrn b. Thümen zu bestimmen. Dr. Hartwig lehnte das mit äußerster Entschiedenheit ab. Die Beleuchtung der Beugenaussagen durch den Vorsitzenden ergab, daß dieser die Haltung des Amtsvorstehers v. Thümen in jeder Hinsicht für ferreft erachtete und was gegen sie dem Dr. Hartwig zu Einwendungen vom Standpunkte des Gesetzes Veranlassung gab, wurde vom Vorfizenden ausdrücklich als patriarchalisches Verhältnis entschuldigt. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Josephsohn, bezeichnete diese patriarchalischen Verhältnisse als Gesezlosigkeit und Willkür. Das Gericht tam sogar zu dem überraschenden Resultat, daß Herr v. Thümen ganz forrekt gehandelt habe, als er seinen Stellvertreter Thorley anwies, sich die 75 M. anzueignen, die ein Herr Frohberg aus Steglib zur Verteilung an die Armen dem Stellvertreter Thorley ausgehändigt hatte. v. Thümen selbst und Thorleh bezeugten, daß Thorley seinem Vorgesezten erklärt habe, die 75 M. sollen verteilt" werden. Aber das Gericht meinte, es bei Wiesenthal von 3-6 Uhr. sei ganz in der Ordnung, daß Herr v. Thümen das Verlangen des Gebers dahin gedeutet hat, Thorley soll das Geld für sich nehmen. Ebenso wie in der vorigen Instanz wurde festgestellt, daß Thorley nach Willkür und Belieben Anzeigen unterdrückt hat, wenn die Beschuldigten eine Summe zahlten. Festgestellt wurde z. B., daß für die Unterdrückung einer Anzeige wegen Fälschung 60 m. bezahlt worden sind. Dies alles genügt aber nicht, um den Vorwurf zu bekräftigen, daß Herr b. Thümen in Geldsachen nicht so zuverlässig gewesen sei, wie man e bom preußischen Beamten erwartet.
Gerichts- Zeitung.
Vermischtes.
Die Cholera.
Ein angeblicher Erpressungsversuch gegen Frau Geheimrat Krupp lag einer Anklage vor dem Schöffengericht in Essen zugrunde, die sich gegen den Kammerdiener Heinrich Pelludat aus Berlin richtete, dessen Verhaftung wir jüngst meldeten. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld und erklärte, daß er nach Essen gekommen sei, um sich mit Frau Krupp in Verbindung zu sehen, da er sich im Befize dreier von ihrem Gatten an ihn gerichteter Briefe befinde. Unter dem Vorsiz des Kultusministers Dr. Studt fand im Während der Eisenbahnfahrt von Berlin nach Effen sei ihm aber Kultusministerium eine Sigung statt, welche die Cholera und deren die Reisetasche abhanden gekommen, in der sich außer diesen Briefen Bekämpfung zum Gegenstand hatte. Als Ergebnis war festzustellen, Schnucksachen und bares Geld befunden hätten. Infolgedessen habe daß es sich bisher nur um vereinzelte Cholerafälle handele und er nach seiner Ankunft in Essen Frau Krupp schriftlich um eine Ausvon einer Epidemie nicht gesprochen werden könne. sprache gebeten. Die Dame habe aber einen Empfang abgelehnt. Immerhin müßten die in weitestem Umfange getroffenen und bisher Sturz vor seiner Abreise sei er verhaftet worden. Da zwei Beugen, vortrefflich bewährten Bekämpfungsmaßregeln mit größtem Nachdruck die feinerzeit das Coupé des D- Buges mit Belludat geteilt hatten, durchgeführt werden. Besonderer Wert wurde auch darauf gelegt, feine Angaben bestätigten, wurde er freigesprochen und seine Haftdaß das Publikum, wie wir bereits des öfteren betonten, selber sich entlassung angeordnet. mit dem Wesen und der Verhütung der Cholera vertraut mache, weil dadurch sowohl der Gefahr wie auch der übertriebenen Furcht vor der Cholera am besten begegnet würde.
Zu Tode geschundener Lehrling. Ein Opfer der Lehrlings. schinderei ist in Neapel der 12jährige Tischlerlehrling Salvatore Alessio geworden, den sein Meister beauftragt hatte, einen Handwagen mit zwei Doppelzentner Stuhlbeinenholz sechs Kilometer
Eingegangene Druckfchriften.
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Nils Eden . Schwedens Friedensprogramm und die skandinavische Krise.( Halle a. S., Gebauer u. Schwetschte.) Zur schwedisch norwegischen Unionsfrage. Die Adreffe des schwedischen Reichstages an den König.( Stockholm , Kungl. Boktryckeriet.) Verband der Porzellan- und verw. Arbeiter und Arbeiterinnen. Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 1905, abgehalten vom 10. bis 17. Juni im Gewerkschaftshause, Berlin , Engel- Ufer 15.( G. Bollmann, Charlottenburg , Rosinenstr. 3.)
Das Opfer einer anonymen Denunziation ist der Buchhalter Karl W. geworden, der gestern wegen Unterschlagung von zirka 1000 m. vor der achten Ferienstraffammer des Land gerichts I stand. Der junge Mann war seinerzeit Lehrling in dem Die Maßregeln, die einer Verschleppung der Seuche nach Berlin Bankgeschäft v. d. Heydt u. Ko., mit dem sein Vater in Geschäfts- wehren sollen, werden noch immer vermehrt. Mit dem heutigen weit zu schieben. In der stark abschüssigen Via Serra verließ das unverbindung stand. Er hatte die sogenannte fleine Kasse zu ver- Tage tritt die Kreispolizeiverordnung vom 21. März 1905 betreffend glückliche menschliche Lasttier die Kraft. Der Wagen, an dem das Doctouchhalter molte es je scheinen, als ob bei dieſer staſſenführung nacht fommenden Amtsbezirke Grünau, Dahmer, Forſt, Beuthen , Sein war, wollte die Fimmter und walten, die manchmal einen Bestand bis zu 2000 m. hatte. Dem die Leichenschau im Kreise Teltow für die im Schiffsverkehr in Be- Kind vorgespannt war, rollte die Straße hinunter und schleuderte irgend etwas nicht recht in Ordnung wäre und er machte sich eines Alt- Glienicke und den Stadtbezirk Köpenick in Kraft. Die neuen schmettertem Schädel liegen blieb. Zwei Menschen, die den herabTages daran, der Sache auf den Grund zu gehen. Sein Verdacht Bestimmungen über die Leichenschau im Kreise bieten alle nur er- rollenden Wagen zu halten versuchten, waren dazu nicht imstande wurde noch dadurch bestärkt, daß auf sein Ersuchen um Vorlegung dentlichen Schußmaßregeln gegen die Einschleppung der Cholera- und einem 12 jährigen Kinde war diese Arbeitsleistung zugemutet des Kontobuches der fleinen Stasse der Angeklagte ihm nur ein noch feuche. Nach Ansicht der Medizinalbehörden ist es bisher noch nicht worden! nicht lange angelegtes Kontobuch übergab und behauptete, daß das für notwendig erachtet worden, batteriologische Unterältere verlegt und nicht auffindbar sei. Der Oberbuchhalter stellte suchungen des Spreewassers vorzunehmen, da eine dann nach langer, mühseliger Arbeit ein Manto von etwa 1000 Mt. Seuchengefahr nach Annahme der zuständigen Organe ausgeschlossen fest. Er ließ den Vater des Angeklagten kommen, und diesem ge- ist. Bekanntlich wurden seinerzeit bei dem Choleraausbruch in Hamstand denn der Angeklagte zu, daß er sich nach und nach die fehlende burg für die Schiffer an den Üfern der Spree überall Trinkbrunnen Summe angeeignet und zu gelegentlichen Ausgaben, zum errichtet, damit dein Flußwasser benutzt werden sollte. Diese Brunnen Spekulieren, Ankauf von Lotterielosen usw. verwendet habe. Er wurden jedoch damals trotz der Gefahr nur außerordentlich wenig will geglaubt haben, daß es genügt, wenn er für das entnommene in Anspruch genommen. Geld Schuldscheine in die Kaffe legte, da im äußersten Notfalle ſein Aus der Choleragegend wird gemeldet: In Dragig, Kreis wohlhabender Bater die Sache regulieren würde. Der über diese Filehne, ist ein Eigentümer gestorben; die Frau und zwei seiner Verfehlung seines Sohnes höchst betrübte Vater hat den Schaden Töchter sind erkrankt, bei einer ist Cholera festgestellt. Erkrautt sind sofort ersetzt und die Firma v. d. Heydt u. Ko. hat keinerlei Anzeige ferner je ein Arbeiter in Fordon und in Natel, ein Kind in erstattet, sondern den jungen Mann noch eine Weile im Geschäft wieszki, Kreis Schubin . Die asiatische Cholera ist auch bei 2itterungsübersicht vom 9. September 1905, morgens 8 Uhr. behalten. lleber die ganze Angelegenheit war schon Gras ge- dem in der Isolierftation Hohen- Wugen untergebrachten Flößer wachsen, als die die Staatsanwaltschaft durch eine anonyme Franz Liebenow aus Weißenhöhe amtlich festgestellt worden. Der Denunziation, die wohl von einem persönlichen Feind des An- Tod Liebenows ist bereits eingetreten. Der an Cholera erkrankte Stationen geklagten herrührte, Kenntnis von den Dingen erhielt und das Eigentümer Busse in Schönlante- Dorf ist gestern ebenfalls ge= Strafverfahren veranlaßte. Der Staatsanwalt beantragte drei storben. Wochen Gefängnis, der Gerichtshof folgte jedoch den Aus- Amtlich wird mitgeteilt, daß neue Erkrankungen an Cholera in führungen des Rechtsanwalts Dr. Schwindt, indem er dem Hamburg nicht festgestellt worden sind. Die Nachricht, daß auf Hamburg 764 Angeklagten, der überdies infolge einer Operation sehr nervös ist, dem von Hamburg auf dem Tyne eingetroffenen Dampfer Maaitad" Berlin 766 SW 2heiter mildernde límstände mit Rücksicht auf die ganze Sachlage zubilligte ein Cholerafall vorgekommen sei, ist unrichtig; die von der englischen Franks.a. M. 768 und nur auf 300 M. Geldstrafe event. 30 Tage Gefängnis erkannte. Behörde angestellte Untersuchung hat ergeben, daß der Kranke, München 769 Still Auf sehr schwachen Füßen stand die Anklage wegen Diebstahls welcher sich auf dem Dampfer befand, nicht an Cholera leidet, sich Bien an zwei Bilderskizzen im angeblichen Werte von zirka übrigens auf dem Wege der Besserung befindet. 1000 M., die den Kunstmaler Johannes M. gestern vor das Schöffengericht II führte. Der junge Mann war zweimal einige Weite Gebiete in Süditalien sind durch das Erdbeben verwüstet. Zeitlang in dem Maleratelier für dekorative Kunst von Maennchen beschäftigt. Während seiner Beschäftigung fand die Verlegung des Bisher jollen über 2000 Personen als tot gemeldet Ateliers von der Leipziger - nach der Landshuterstraße statt und sein, die Zahl der Verwundeten soll über 10 000 bei dieser Gelegenheit wurde im Atelier Stehraus gehalten und eine betragen. Straußfurt Die ganz besonders schwver heimgesuchten Ortschaften find: Breslau Oberpegel+ 5,13 Meter, bei Breslau Unterpegel ganze Reihe von Zeichnungen und Skizzen aus den Regalen auf Darunter be- Monteleone mit sieben Toten und 27 Bertvundeten, hierunter Ge- bei Frankfurt+ einen Haufen geworfen, um verbrannt zu werden. fanden sich nach der Behauptung des Angeklagten auch die jetzt in fangene, und mit zahlreichen zerstörten Gebänden: Pizzo , fast+2,42 Meter. Barthe bei Posen+0,32 Meter. Ne ze bei Usch Frage stehenden Stizzen. Nach seiner Meinung waren diese noch vollständig zerstört, soll nur noch einen einzigen Trümmerhaufen--Meter.
Barometer
stand mm
Wind
richtung
Windstärke
Wetter
Temp. n. T.
5° C. 4° N.
Swinemde. 765 S
2 heiter
15
5 wolkig
Stationen
Barometer
stand mm
Wind
richtung
Windstärke
Better
Temp. n. E.
aparanda 742 NNW 2 Regen 10 15 Petersburg 757 WSW 2bedeckt 14 14 Scilly 758 SSW 5Regen 15 3 wolkig 17 Aberdeen 748 SW 4halb bd. 9 bedeckt 14 Paris 767 2 heiter 12 768 23 2 bedeckt 17 Wetter- Prognose für Sonntag, den 10. September 1905. Etwas wärmer, vielfach heiter, aber veränderlich mit leichten Regens fällen und lebhaften jüdwestlichen Winden. Berliner Betterbureau.
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Wasserstand am 8. September. Elbe bei Auffig+0,67 Meter, bet 0,59 Meter, bei Magdeburg+ 1,32 Meter.- Unstrut bei Meter. Oder bei Ratibor+ 1,31 Meter, bei 1,02 Meter, Weichsel bei Brahemünde
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1,49
Meter.
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