Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

Sozialdemokratischer Wahlverein f. d. 4. Berliner Reichstagswahlkreis( 6st). Donnerstag, den 26. Oktober, abends 8 Uhr, in Boekers Gesellschaftshaus, Weberstr. 17: General- Versammlung.

262/ 12*

Zages Drdnung:

1. Fortsetzung der Diskussion über den Antrag des Vorstandes und der Bezirksführer auf An­stellung eines befoldeten Kassierers. 2. Wahl eines Kaffierers. 3. Bericht von der Brandenburger Parteikonferenz.

Mitgliedsbuch legitimiert.

Zahlreichen Besuch erwartet

Der Vorstand.

Stukkateure!

Montag, den 30. Oftober cr., abends 8 Uhr pünktlich, in den Musiker­Sälen, Kaiser, Wilhelmstraße 18m:

Oeffentliche Versammlung.

Sages Ordnung:

1. Die Durchführung der Fensterfrage. 2. Diskussion, Bahlreiche Beteiligung deer Kollegen erwartet

Ortskrankenkasse Weißensee.

Bekanntmachung.

181/ 11*

Zentral- Verband der Maurer Deutschlands .

Zweigverein Berlin .

Sektion der Gips- und Zementbranche.

Freitag, den 27. Oftober 1905, abends 8% Uhr, im Gewerkschaftshause, Engel- Ufer Nr. 15( großer Saal):

General- Versammlung.

ages Drdnung:

1. Abrechnung vom dritten Quartal pro 1905.

159/6

2. Berichterstattung über die mit dem Berliner Betonverein" geführten Vertragsverhand lungen und endgültige Beschlußfaffung über den Vertrag. Mitgliedsbuch legitimiert. Um rege Teilnahme der Mitglieder an dieser Bersammlung ersucht Prinzen­

Dr. Simmel, Str. 41,

Spezialarzt für 29/14 Haut- und Harnleiden. 10-2, 5-7. Sonntags 10-12, 2-4.

14000 Mark

als I. Hypothek auf schönes Grundstüd mit neuen Gebäuden zum Ausbau für Arbeiter- Lokal gesucht. Geft. Offerten erbeten an 296/ 12*

Der Vorstand.

Verein Berliner Hausdiener

gegründet 1883.

Arbeitsnachweis u. Bureau: Alte Leipzigerstraße 1. Eing. Raules Hof. Geöffnet von 8-6 Uhr. Sonntags geschlossen. Telephon: Amt I, 2632. Donnerstag, 26. d. M., abends 9 Uhr, in der Berliner Refsource", Kommandantenstr. 57:

E. Frenz, Perleberg. außerordi. General- Versammlung.

Der Einberufer. Die Krankenunterstüßung wird für die Dauer der Krankheit gewährt, fie endet spätestens mit dem Ablauf der 26. Woche nach Beginn der Krankheit, im Falle der Erwerbsunfähigkeit( Abfat I giffer 3) spätestens mit Ablauf der 26. Woche nach Beginn des Krankengeldbezuges, sofern diese Beitdauer nicht burch§ 16 auf einen fürzeren Zeitraum beschränkt ist.

Tages- Ordnung:

1. Mitteilungen. 2. Neuwahl des Gesamtvorstandes, Angestellten, Revisoren und der Beschwerdekommission. 3. Anträge.

Der wichtigen Tages- Ordnung wegen find sämtliche Mitglieder 28866 Endet der Bezug des Krankengeldes erst nach Ablauf der 13. resp. berpflichtet an der Versammlung teilzunehmen. Gemäß§ 67 der Kassensatzungen bringen wir hiermit die Krankengeldes auch der Anspruch auf die im Abs. I unter 1 und 2 bezeich 26. Woche nach Beginn der Krankheit, so endet mit dem Bezuge des Mitgliedsbuch legitimiert. nachstehenden, in den Generalversammlungen vom 18. Mai- neten Leistungen.

§ 14 Abs. 4 erhält folgenden Zusak:

Die im Krankenhause untergebrachten, unverheirateten Mitglieder er

3. August 1905 beschlossenen und von dem Bezirksausschuß zu Potsdam unter dem 25. September 1905 genehmigten halten ein Behntel des im§ 13 Abfat 3 festgesetzten Strankengeldes und Sagungs- Aenderungen den Mitgliedern und Arbeitgebern zur gefälligen Kenntnis.

Die Aenderungen treten am 6. November 1905 in Kraft.

II. Nachtrag

zur Sagung der Ortskrankenkasse für den Gemeindebezirk Weißensee vom

war:

d)

Mitglieder der I. Alaffe 0,18 Mart

II.

"

0,12

.

III.

0,09

IV.

D

0,06

27. April/ 18. Auguſt 1904, beschlossen in der Generalversammlung vom heißen, bie Hälfte des im§ 12 feftgefesten durchschnittlichen Lagelohnes

18. Mai/ 3. August 1905.

§ 10 erhält folgende Faffung.

Die Arbeitgeber haben jebe von ihnen beschäftigte versicherungspflichtige Berson, welche auf Grund des§ 2 Mitglieb der Staffe ist, spätestens ai dritten Tage nach dem Beginn der Beschäftigung im Kaffenlokal schriftlich anzumelden und spätestens am dritten Tage nach Beendigung der Beschäfs tigung schriftlich abzumelden. In den im§ 2 Abs. 3 erwähnten Fällen be­ginnt die Frist für die Anmeldung erst mit dem Ablauf von zwei Wochen nach dem Beginn der Beschäftigung. 275/18

Die Anmeldung muß enthalten: den Vor- und Zunamen, Geburtstag und Geburtsort, die Wohnung und die Beschäftigung, den Zeitpunkt des Eintritts in die Beschäftigung, den täglichen Arbeitsverdienst des Anzumeldenden, welchen der Betreffende zunächst beziehen wird.

Die Zahlung erfolgt nach Entlassung aus dem Strankenhause. Im§ 16 soll es anstatt: die Hälfte des durchschnittlichen Tagelohnes Im§ 19 foll es anstatt: durchschnittlichen Tagelohnes" heißen, des im§ 12 feftgefekten durchschnittlichen Tagelohnes".

§ 20 Abs. 1 erhält folgende Faffung: Beim Tode eines Mitgliedes, welches vor seinem Ableben mindestens 6 fällige Wochenbeiträge ununterbrochen zu einer Zwangskrankenkasse oder Gemeindekrankenversicherung gezahlt hat, gewährt die Staffe ein Sterbegeld im 40fachen Betrage des im§ 12 fefigesezten durchschnittlichen Tagelohnes. Für Mitglieder, welche diese Bedingungen nicht erfüllt haben, wird ein Sterbegeld im 20fachen Betrage des im§ 12 festgesezten Arbeitsverdienstes gewährt. § 21 Abs. 1 lautet wie folgt:

Der Vorstand.

Deutscher Holzarbeiter- Verband.

Am Donnerstag, den 26. Oktober 1905, bei Keller, Roppenstraße 29:

Vertrauensmänner- Versammlung

für sämtliche Bezirke und Branchen.

Zages Ordnung: 1. Welche Lehren ziehen wir aus der Aussperrung in der Elektrizitäts Industrie? Referent: Th. Glocke. 2. Werkstattstreiks und Differenzen, Verbandsangelegenheiten. 95/ 12* Mitgliedsbuch nebst Starte legitimiert.

Die Ortsverwaltung.

Deutscher Metallarbeiter- Verband.

Verwaltungsstelle Berlin. = Haupt- Bureau: Engel- Ufer 15, Zimmer 1-5. Fernsprecher: Amt IV 9679. Arbeitsnachweis Zimmer 34. Amt IV, 3353.

an, so ist die Mitgliedsnummer auf der Anmeldung anzugeben; war hin- wangstrantentasse oder einer Gemeindefrankenversicherung gezahlt haben, Achtung! Ausgesperrte der Elektrizitäts- Industrie!

Gehört die anzumeldende Person bereits der Ortskrankenkasse Weißensee gegen die anzumeldende Person Mitglied einer anderen Staffe, so ist der Name der Staffe anzugeben. In beiden Fällen muß der Anmeldung das Mitgliedsbuch beigefügt werden.

Die Abmeldung muß enthalten: den Vor- und Zunamen, Geburtstag und Geburtsort sowie die Wohnung des Abzumeldenden, den Zeitpunkt des Austritts aus der Beschäftigung und

die Nummer des Mitgliedsbuches.

Die Meldungen müssen mit der Unterschrift( Bor- und Zuname) des Arbeitsgebers versehen sein und die Wohnung und Betriebsart desselben genau bezeichnen.

Meldungen, welche den Vorschriften nicht entsprechen, tönnen als un­vollständig zurüdgewiesen werden.

Das Recht auf die Unterstützung beginnt für diejenigen, welche der Kasse auf Grund des 2 angehören, mit dem Tage des Beginnen der Mitglied­schaft. Solchen Mitgliedern, welche vom Tage der Erwerbsunfähigkeit ab gerechnet nicht mindestens 6 fällige Wochenbeiträge ununterbrochen zu einer wird das Krankengeld bis zur Dauer von 26 Wochen nach näherer Be­ftimmung des§ 6 Abs. 2 des Gesezes, nur im Betrage der Hälfte des der Bemessung zugrunde liegenden durchschnittlichen Tagelohnes gewährt. Nur die im§ 29 Abs. 2 Biff. 3 bezeichneten Bersonen, welche vorüber gehend aus der Kaffe ausgeschieden find, erhalten beim Wiedereintritt in die legtere schon vom Tage des Biebereintritts ab die bollen fagungsmäßigen Unterstügungen ohne die vorstehenden Beschränkungen.

Absaz II bleibt unverändert.

Jm§ 22 foll es anstatt durchschnittlichen Tagelohnes" heißen, des im§ 12 festgesezten durchschnittlichen Tagelohnes". 8 25 Absah I erhält folgende Faffung: Sämtliche Meldungen find in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Auszahlung des Krankenkaffengeldes erfolgt an jedem Berktage im Wenn in der Beschäftigung einer Person, welche der Versicherungspflicht Staffenlokal und zwar nach Ablauf einer jeden Strantenwoche, beziehungs­

Diejenigen Mitglieder, die aus Anlaß der Aussperrung noch Unterstügung zu beanspruchen haben, werden ersucht, ihr Geld in den nächsten Tagen ab zuheben. Die Auszahlung erfolgt täglich bis 7 Uhr abends im Gewerkschaftshause, Engel- Ufer 15. Die Ortsverwaltung. Achtung! Achtung! Montag, 30. Oktober, abends 8, Uhr, im Gewerkschaftshause, Engel- llfer 15, Saal 5:

Porbesprechung d. Delegierten d. Mechaniker- Krankenkaffe

153/11

Der Einberufer.

bisher nicht unterlag, während der Danter ihrer Beschäftigung bei demſelben weiſe nach Beendigung der Strantheit, sobald dieſelbe weniger als eine Boe Kranzbinder! Kranzbinder! Kranzbinderinnen!

Arbeitgeber eine Veränderung eintritt, durch welche die Person auf Grund des§ 2 Mitglied dieser Kasse wird, so haben die Arbeitgeber auch für diese Person spätestens am dritten Tage nach Eintritt der Veränderung die vor Schriftsmäßige Anmeldung zu bewirken. Dabei ist an Stelle des Eintritts in die Beschäftigung der Zeitpunkt des Eintritts dieser Veränderung an­zugeben.

Bei Personen, welche gegen Stüdlohn arbeiten, ist als täglicher Arbeits­verdienst der Durchschnittsverdienst der letzten 26 Wochen einer vom Arbeit geber in gleicher Art beschäftigten Person anzugeben. Hat der Arbeitgeber Personen in gleicher Art bisher noch nicht beschäftigt, so gilt einstweilen als Maßstab für die Bemessung des täglichen Arbeitsverdienstes der Durch­schnittsverdienst der von anderen Arbeitgebern in gleicher Art beschäftigten Personen.

Aenderungen in dem täglichen Arbeitsverdienfte, welche die Verlegung in eine andere Mitgliedsflaffe zur Folge haben, sind vom Arbeitgeber spätestens am dritten Tage nach Eintritt der Veränderung im Kaffenlotal schriftlich anzumelden.

Die Bersäumnis dieser Berpflichtungen zieht Geldstrafen bis zu 20 M. nach sich.

gedauert hat, gegen Einlieferung eines von der Kassenverwaltung aus­gestellten und vom Vereinsarzt in der vorgeschriebenen Weise ausgefüllten Krankenscheines, in welchem die Zahl der Wochentage, während welcher der Erkrankte erwerbsunfähig war, angegeben sein muß.

§ 27 erhält folgende Fassung:

Die Unterstügung der Böchnerinnen wird erstmalig am fiebenten Eage nach der Entbindung gegen Einlieferung einer Bescheinigung des Standes: amis über die Eintragung des Geburtsfalles und demnächst nach Ablauf jeder weiteren vollen Woche gezahlt. § 29 Abja 1 erhält folgende Fassung:

IV. Beiträge. a) Eintrittsgeld.

Neu eintretende Mitglieder der Kaffe haben ein Eintrittsgeld im dreifachen Beitrage ihres Bochenbeitrages zu zahlen und zwar:

I. Slaffe 2,40 M.

II.

III.

IV.

1,60

1,25

0,80

§ 30 lautet wie folgt:

Arbeitgeber, welche ihrer Anmeldepflicht vorfäßlich oder fahrlässigerweise nicht genügen, find außerdem verpflichtet, alle Aufwendungen zu erstatten, welche die Kaffe in einem vor der Anmeldung durch die nicht angemeldete Berson veranlaßten Unterstüßungsfalle auf Grund dieser Bestimmung geim§ 12 festgesezten durchschnittlichen Tagelohnes.

macht hat.

§ 12 erhält folgende Faffung:

B. Maßstab für die Bemessung der Unterftligungen und Beiträge. Für die Bemessung der Höhe der Staffenleistungen und der Beiträge werden die Kaffenmitglieder in 4 Klaffen eingeteilt.

1. Kaffenmitglieder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag 3,00 m. und mehr beträgt,

I. Klaffe. 2. Staffenmitglieder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag 2 bis 2,99 M. beträgt,

II. Klaffe. 3. Staffenmitglieder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag 1,50 bis 1,99 M. beträgt, III. Selaffe. 4. Kaffenmitglieder, deren Arbeitsverdienst weniger als 1,50. be trägt, IV. Klaffe. Dem täglichen Arbeitsverdienst find nach§ 6 der Kassensagungen auch eventuell vom Arbeitgeber gewährte Tantiemen und Naturalbezüge hinzu zurechnen. Der durchschnittliche Tagelohn ist bis auf weiteres festgesetzt: für die I. Klaffe auf 3,00 M.

"

II.

D

III.

"

" D

2,00

"

1,50

"

D

"

IV.

1,00

Jedes Kaffenmitglied wird auf Grund seiner Anmeldung nach Maßgabe des darin angegebenen Arbeitsverdienstes durch die Kaffenverwaltung einer Klaffe augeteilt, welche in das Quittungsbuch des Kassenmitgliedes(§ 36) einzutragen ist. Berlegungen in eine höhere oder niedrigere Klasse finden bei verändertem Arbeitsverdienst jedoch nur von vier Wochen zu vier Bochen statt. Beschwerden der Mitglieder gegen die Feststellung der Alaffen werden von der Aufsichtsbehörde entschieden.

§ 18 erhält felgeube Fassung:

Ms Unterstügung wird den Kaffenmitgliedern im Falle einer Krankheit oder durch Krautheit herbeigeführten Erwerbsunfähigkeit gewährt:

1. vom Beginn der Krankheit ab frete ärztliche Behandlung und Arznei;

2. die Lieferung von Brillen, Bruchbändern und ähnlichen Vorrich tungen und Heilmitteln, welche zur Heilung des Erfrankien oder zur Herstellung oder zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit nach beendetem Heilverfahren erforderlich find;

3. im Falle der Erwerbsunfähigtett vom Tage der Erkrankung ab aus­schließlich der Sonntage täglich drei Fünftel des im§ 12 festgesetten durchschnittlichen Tagelohnes und zwar:

für Mitglieder der I. Klasse 1,80 M.

II.

1,20

III.

0,90

D

IV.

0,60

"

Freitag, den 27. Oktober d. J., abends 9 Uhr, in Dräsels Feft fälen, Nene Friedrichstraße 35( 2. Saal oben):

Oeffentliche Versammlung.

Zagesordnung: 1. Berichterstattung der Kommission über den ausgearbeiteten Zarif. 2. Diskussion hierzut. 296/14 Ortsverwaltung Groß- Berlin des Aug. Deutschen Gärtner- Vereins.

Verband der baugewerblichen Hülfsarbeiter Deutschlands .

Achtung!

Achtung! Hülfsarbeiter bei Stukkateuren.

Sonntag, den 29. Oktober, vormittags 10 Uhr:

Versammlung

Die wöchentlichen Raffenbeiträge betragen fortan 4%, bom Gundert des aller bei den Stuffateuren beschäftigten Hülfsarbeiter

I. Selaffe 0,81 m.

II.

0,54

III. IV.

0,42 0,27

Der letzte Absatz bleibt unverändert.

§ 36 erhält folgende Faffung:

in den Industrie- Feftfäleu", Beuthstr. 19-20. Tages Ordnung: 1. Die Stellung der Hülfsarbeiter bei Stuffateinen zur Organisation. 2. Diskussion. 3. Verschiedenes.

Alle Kollegen, welche bei Stuffateuren beschäftigt sind, müssen in dieser Bersammlung erscheinen. Die Stullateure werden ersucht, ihre Hülfsarbeiter auf diese Versammlung aufmerksam zu machen. 44/ 6* Der Zweigvereins- Vorstand.

eine Angabe über die Höhe der Beiträge(§ 30) und der eintretendenfalls

Für jedes Rafenmitglied wird ein Duiftungsbuch aus gefertigt, welches Achtung! Lederarbeiter, Weißgerber, Färber, Lohgerber!

zu gewährenden Unterstügung enthält.

Dasselbe wird bei der ersten Beitragszahlung, sofern dieselbe durch den Freitag, 27. Oktober, nahm. 4 Uhr, im Marienbad ", Badstr . 35/36: Arbeitgeber erfolgt, diesem, anderenfalls dem Kassenmitgliede eingehändigt. Jebe Zahlung von Beiträgen und Eintrittsgeldern ist in dem Quittungs­buche durch den Rendanten, deffen Stellvertreter oder Kassenboten zu quittieren. Diefe Quittung ist für die Kasse verbindlich.

Versammlung.

Sages Drdnung: 1. Bortrag des Genoffen Adolf Hoffmann . Bericht des Borstandes. 3. Diskussion. 4. Berschiedenes. Pünktliches und zahlreiches Erscheinen erwartet

Achtung!!

Auf Beschluß des Borstandes können die Beiträge auch gegen besondere 2. Quittung erhoben werden, in diesem Falle unterbleibt die Quittung im Mitgliedsbuche und hat der Arbeitgeber die geleisteten Bahlmngen in dem- 144/8 felben zu bescheinigen. Rassenmitgliedern, für welche die Einzahlung der Betträge durch den Arbeitgeber erfolgt, ist das Quittungsbuch bei jeder Lohnzahlung zur Einsicht vorzulegen und beim Ausscheiden aus der Be­schäftigung einzuhändigen, für sie genügt bei jeder Beltragszahlung während bes Arbeitsverhältnisses der Quittungsvermert des Arbeitgebers und fann Stoffe zu Kostümen, Regenröcken, von ihnen nach dem Ausscheiden aus der bisherigen Arbeit das Quittungs­buch zur Abstempelung mit dem Tagesstempel bei der Abmeldung an der Raffe vorgelegt werden.

Für Erneuerung eines verlorengegangenen Duithmgsbuches wird eine Gebühr von 10 Pig. erhoben.

§ 57 Abs. 2 8iffer 9 erhält folgende Fassung: Festlegung der Vergütung für die Beamten. eißensee, den 4. August 1905.

Der Vorstand der Ortskrankenkasse Weißenfee. W. Reske. C. Jung .

Albert Kirchner. Bruno Stein. H. Mohelt. O. Scheer. Malissa. Borstehender Nachtrag wird mit der Maßgabe genehmigt, daß in § 20 bj. 1 am ghluß anstatt Arbeitsverdienstes burchschnittlichen Tage­lohnes gefezt wird. Potsdam , ben 25. September 1965.

B. 9021.

( L. S.)

D

Namens des Bezirks- Ausschusses. Der Borsigende. In Bertretung: Reich. eißenfee, ben 20. Oftober 1905.

Der Vorstand. J. A.: 23. Reste, Borfigender,

Sportröcken.

994

Der Vorstand.

4762L

Stoffe" Fertige Röcke.

Stoffe zu Damenpaletots, Eskimo, Astrachan , Breitschwanz, fertige Paletots kaufen Sie billig

in der Werkstatt Pankstr. 16a, I, kein

Astrachan

este: Kostümstoffe, Mäntelstoffe, Konfektion:

Jacketts Röcke Blusen C. PELZ, Kottbuserstraße 4.