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Nr. 36. 23. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Dienstag, 13. Februar 1906.

Preußischer Bergarbeiter- Delegiertentag.

Essen a. R., 11. Februar. Auf Veranlassung der Siebenerkommission", welche im borigen Jahre zur Leitung des großen Bergarbeiterstreits aus den bier Bergarbeiterorganisationen gebildet worden war, trat heute früh im großen Saale von van de Loo in Essen   eine neue allgemeine preußische Bergarbeiterkonferenz zusammen, um zu den Berg= arbeiterfragen Stellung zu nehmen, welche in der vergangenen Woche auch die Barlamente eingehend beschäftigt haben.

Vertreten sind der zirka 130 000 Mitglieder zählende Berg­arbeiterverband, der Gewerkverein christlicher Bergleute mit etwa 80 000 Mitgliedern, der Hirsch- Dunderſche Gewerkverein und die Organisation der polnischen Bergleute. Es sind auch sämtliche preußischen Bergrebiere bertreten. Als Vertreter der General­fommission ist Genosse Silberschmidt anwesend.

Der Vorsitzende der Siebenerkommission, Johann Effert ( Christlicher Gewerkverein) eröffnete die Berhandlungen. Auf seinen Vorschlag werden die Vorsißenden der beiden größten Ver bände, Reichstagsabgeordneter Sachse bom alten" Berband und Köster( Essen  ) vom Christlichen   Gewerkverein, zu Leitern der Ver­handlungen gewählt. Abg. Sachse übernimmt den Vorsitz und führt aus: In der letzten Zeit seien wieder Notizen durch die Presse gegangen, daß die Siebenerkommission nicht einig sei und in einigen Punkten auseinandergehe. Er mache keinen Hehl daraus, daß der Konkurrenzstreit der verschiedenen Richtungen zu Auseinander­sehungen führe. Aber in allen den Punkten, welche die Konferenz in Berlin   beschäftigt habe, und welche sie heute beschäftigen werde, gingen sie bollständig einig zusammen.( Lebhafter Beifall.) Der erste Punkt, die Stellungnahme zum Knappschafts­gesek, habe das preußische Dreitlassenparlament bereits in erster Lesung beschäftigt. Trotzdem sei es nötig, daß die Bergleute hierzu ihre Wünsche und Forderungen aussprechen. Für das Referat fei ein praktisch arbeitender Bergmann   und Knappschaftsältester ge­wonnen worden, damit die verschiedenen reaktionären Herren nicht fagen können: Ach, diese Geschichten machen ja doch die Verbands­leiter und Heber!" Nach Ansicht dieser Leute sind wir ja alle Heber. Sie von der anderen Seite nicht ausgeschlossen.( Sehr richtig! Heiterkeit.)

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Zum ersten Punkte der Tagesordnung

Stellungnahme zum Knappschafts  - Gesezentwurf spricht Knappschaftsältester Ernst Brinke- Oberhausen( Alter Berband). Die Bergleute wollten der Oeffentlichkeit zeigen, daß ihre Forderungen zur Knappschaftsreform sich durchaus im Rahmen der Möglichkeit bewegten und daß sie keineswegs unsere Industrie auf dem Weltmarkt konkurrenzunfähig machen wollten. Redner tritt den Behauptungen des Abg. Hilbd entgegen, daß das Unter­nehmertum durch die sozialpolitische Gesetzgebung übermäßig be­lastet werde. Eine der Forderungen der Bergleute gehe dahin, daß dem Bergmann   nach 25jähriger Mitgliedschaft, nach 1300 Beitrags­wochen, auch ohne Nachiveis der Arbeitsunfähigkeit die Invaliden­pension ausgezahlt werde. Eine solche Forderung sei durchaus billig und gerecht. Wenn der Bergmann   25 Jahre als Pionier der Kultur gearbeitet habe, wenn er 25 Jahre lang des Tageslichtes entbehrt habe, dann sei es nur ein Att nationaler Gerechtigkeit, ihm diese leine Rente auf seine alten Tage zu gewähren, selbst wenn er noch weiter arbeite. Die finanzielle Belastung werde keine allzu große sein, denn lange nach der 25jährigen Tätigkeit werde der Bergmann   nicht mehr auf dieser Welt sein, die ihm ja überhaupt nur ein Jammertal gewesen sei. Das Lebensalter der preußischen Bergknappen fei immer mehr zurüdgegangen, das Durchschnittsalter betrug 1861: 55 Jahre, 1904: 46 Jahre( Hört! hört!) Mit aller Entschiedenheit müßten sich die Bergleute dagegen wehren, daß, um die Leistungsfähigkeit der Knappschaftstassen aufrecht zu erhalten, die bereits bestehenden Rentensäge herabgefeßt werden, wie es in dem Entwurf vorgesehen sei und uch von den Unternehmern ver= langt werde. Die Behauptung des Abg. Hilbd, der sich immer auf den Bochumer   Anappschaftsverein berufe, sei unrichtig, daß die Leistungen der Knappschaften das Dreifache der Reichsversicherung leisteten. Es gebe kleine Snappschaftsvereine, welche nach 20jähriger Beitragszahlung fünf Mart monatlich Invaliden­rente zahlen, das seien doch wahre Hungerlöhne und er glaube, daß Herr Hilbd eine solche Rente vielleicht an einem Tage ver­frühstücken würde.( Sehr wahr! Heiterkeit.) Mögen Regierung und Landtag den Wünschen der Bergleute und dem tatsächlich vor­handenen Elend Rechnung tragen, damit nicht die Erbitterung der Bergleute wiederum zu einer so schweren Katastrophe führe, wie im vorigen Jahre.( Lebhafter Beifall.) Redner unterbreitet der Ver= sammlung einen längeren Antrag, der die Forderungen der Berg­leute zusammenfaßt. Der Antrag lautet:

Die am 11. Februar in Essen   tagende, von allen größeren Revieren beschickte Konferenz der organisierten Bergarbeiter Breußens nimmt Stellung zu dem Gefeßentwurf, betreffend Titel VII des Allgemeinen Berggefeßes( Snappschaftsvereine be­treffend) und beschließt, dem Abgeordnetenhause folgende Aen­derungsvorschläge des benannten Gefeßentwurfes zugehen zu lassen: 1. Die Konferenzg ist nicht damit einverstanden, daß besondere Anappschaftstrankenkassen mit besonderer Verwaltung zugelassen, fondern wünscht, daß die Krankenkassen den Knappschaftsvereinen einverleibt und der Verwaltung derselben unterstellt werden. Ebenso ist gesetzlich die Gründung neuer Knappschaftsvereine zu verbieten.

2. Wir sind mit dem Verlangen der Werksbeamten, für Beamte mit über 2000 M. Gehalt besondere Benfionskaffen mit eigener Berwaltung zu gründen, ganz einverstanden und bitten, das Gesetz demgemäß zu ändern, weil die Beamtenpensionen viel fach durch Arbeiterbeiträge aufgebracht werden.

3. Wir bitten, in diesem Gesetz auch gleich die Frage der freien Arztwahl mitzuregeln. Zu diesem Zweck ist mindestens den Mitgliedern der Knappschaftsvereine die Wahl in einem be­stimmten Umkreise unter den Aerzten freizustellen, welche für das von der Berwaltung des Knappschaftsvereins mit anderen Aerzten bereinbarte beziehungsweise von der Knappschafts­verivaltung anerkannte Arzthonorar die Behandlung übernehmen. Der Umkreis vom Wohnsiz des Mitgliedes darf dabei deshalb nicht zu enge gezogen werden, weil in Bergrebieren Ortschaften von großer Ausdehnung sehr häufig vorkommen. Da mindestens auch Aerzte aus Nachbarorten mit zur Auswahl für die Mitglieder zugelassen werden müssen, ist der Umkreis auf mindestens zehn Kilometer, vom Wohnort des Mitgliedes aus gerechnet, zu be= messen.

Wir bitten deshalb, in§ 170a noch eine Bestimmung vielleicht folgenden Inhaltes einzufügen:

über die Zulassung der Aerzte und approbierten Naturheil fundigen, wobei den Mitgliedern das Recht zur freien Wahl derjenigen Aerzte und Naturheilkundigen zuzugestehen ist, welche in einent Umkreise von zehn Kilometern, vom Wohnorte des Mitgliedes gerechnet, wohnen und die Behandlung der Anappschaftsmitglieder für diejenigen Honorarsäte übernehmen, welche die Snappschaftsverwaltung mit anderen Aerzten ge troffen beziehungsweise beschlossen hat."

4. Das Krankengeld bitten wir im§ 171b auf mindestens gloei Drittel bes im letzten Jahre berdienten Durchschnittslohnes festzusehen; hingegen die Strafen auf den einfachen Betrag des Krankengeldes au normieren.

5. Die freiwillige Mitgliedschaft(§ 172d) bitten wir zu er Teichtern und über ein Jahr hinaus zuzulassen; es müssen diesen Mitgliedern aber die vollen Rechte, auch das passive und aktive Wahlrecht belassen werden, weshalb der letzte Satz im§ 171d, Ab­jab 8 zu streichen ist.

6. Da viele Bergleute nach fünf- bis zehnjähriger Arbeitszeit schon eine Schädigung ihrer Gesundheit erlitten haben, ist der

Uebertritt der Mitglieder von einem Verein in den anderen mög­lichst zu erleichtern. Durch die Bestimmung des§ 172 Absatz 1 wird aber die geplante Gewährung der Freizügigkeit ganz bes deutend eingeschränkt, wenn nicht vielfach ganz aufgehoben. Wir bitten deshalb, die Bestimmungen in bezug auf Alter und Ge­sundheit für die aus anderen Knappschaftsvereinen übertretenden Mitglieder nicht so zu belassen, sondern diese Bestimmungen im besagten Absah 1 und§ 172c Absah 1 demgemäß zu erweitern, daß auch für die Knappschaftsmitglieder das Freizügigkeitsgeseh wirklich in Kraft tritt und die Versicherungspflicht mit dem 16. Lebensjahre zu beginnen hat.

7. Ganz unannehmbar ist die Bestimmung im§ 172a, wonach die Invaliden-, Witwen- und Waisenrente nebst Sterbegeld nur dann gezahlt wird, wenn Arbeitsunfähigkeit oder Tod nicht durch eigenes grobes Verschulden" verursacht ist.

War die bisherige Bestimmung schon äußerst hart, wonach die Invalidenrente verweigert werden konnte, falls grobes Ver­schulden" vorlag, so ist es geradezu himmelschreiend, diese harte Bestimmung nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern sie sogar auf das Sterbegeld und auf die Hinterbliebenen anzuwenden. Wir bitten dringend, die ganze Bestimmung zu streichen.

8. In Ziffer 1 des§ 172a bitten wir noch einzufügen, daß die Invalidenunterstützung auch nach 25jähriger Mitgliedschaft ( 1300 Beitragswochen) gewährt werden muß, ohne Nachweis der Arbeitsunfähigkeit; ferner, daß die Witwenrente in Höhe von zwei Drittel des Invalidengeldes gezahlt werden soll und die Waisen fürsorge bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres ausgedehnt wird.

punkt der Arbeiter gewesen, weshalb dieser selbe Fehler bei Er­richtung der neuen Schiedsgerichte unbedingt vermieden wer­den muß.

Das im Absatz 6 vorgesehene Ausnahmerecht des Vor­sigenden, die Beisitzer nach Belieben zu berufen, bitten wir un­bedingt zu streichen, weil es nur Mißtrauen und Mizdeutung er­wedt, was sicher nicht im beiderseitigen Interesse liegt.

24. Schließlich bitten wir noch dringend, im§ 186L gegen die Urteile des Schiedsgerichtes nicht bloß die Revision, sondern den Rekurs an das Oberschiedsgericht zuzulassen, damit beide Teile auch bei unbefriedigenden Urteilen des Schiedsgerichtes noch das Oberschiedsgericht anrufen können.

Hierauf wird die Diskussion eröffnet.

Johann Leimpeters- Bochum, Redakteur der Bergarbeiter­Zeitung( Alter Verband), macht Mitteilung von einer Betition des Knappschaftsvereins Meinerzhausen in der Eifel  . Dieser Verein, der bereits dreimal die Beitragsleistungen herabgesetzt habe, habe beim Landtag petitioniert, die Vorlage rundweg abzulehnen. ( hört! hört!) Die Petition wende fich gegen die Freizügigkeit der Mitglieder und die Sicherstellung der Renten. Unbegreiflicherweise habe fast die gesamte Belegschaft der Bleibergwerksgrube mechanisch die Petition unterschrieben.( hört! hört!) Er habe an Ort und Stelle Nachfrage gehalten, und da hätten ihm mehr als 20 Arbeiter mit Bestimmtheit erklärt, daß sie zwar etwas hätten unterschreiben müssen, daß ihnen aber nicht gesagt worden sei, um was es sich handele.( hört! hört!) Auf seine Frage, weshalb sie sich denn nicht organisierten, fei ihm erwidert worden, man habe auch schon an Effert nach Effen geschrieben, aber da hätten sie große 9. Jm Absatz 2 des§ 172a und§ 172d Absah 1 bitten wir Schwierigkeiten bei der Werksleitung und beim Bürgermeister ge­die Wartezeit, entsprechend dem Reichsinvalidenversicherungs- habt. Der Pfarrer habe ihnen gefagt: Um Gotteswillen, bleibt gefeh von 5 Jahre auf 200 Beitragswochen herabzusehen. nur mit dem christlichen Gewerkverein weg; wir haben doch schon 10. Den§ 172b bitten wir so zu ändern, daß die einzelnen den katholischen Arbeiterverein.  "( Lachen.) Das ist das Revier, Anappschaftsvereine teine Mitgliederklassen einführen können, von dem August Brust gesagt hat, er wünsche ihm zwar nicht sondern einheitliche Beiträge, einheitliche Wochensteigerungen und die Cholera auf den Hals, aber die Sozialdemo auch einen einheitlichen Grundbetrag bei jeder Rente anzurechnen tratie, damit die Arbeiter endlich aufgeklärt werden.( Stürmische haben. Demgemäß bitten wir auch§ 172c Absatz 2 zu ändern. Heiterkeit.) Der Pfarrer hat in der Kirche am Sonntag von der 11. Jm§ 172d Absatz 1 bitten wir die Anerkennungsgebühr Kanzel herunter die Arbeiter aufgefordert, die Wagen vollzuladen. auf höchstens 2 M. jährlich zu beschränken und auch die Zulassung( Großes Gelächter.) Die Beamten führten darüber Beschwerde; der freiwillig volle Beiträge fortzahlenden Mitglieder unter die Arbeiter bekämen ja die Wagen voll bezahlt und machten sich des boller Steigerung ihrer Rechte vorzuschreiben und namentlich auch Betruges schuldig. Und Betrug sei Sünde.  ( Allseitiges großes Ge die Rückerstattung ihrer Beiträge an solche Mitglieder gefeßlich lächter.) Redner schließt: Und das passiert in einem Kreise, der vorzuschreiben, die von den Werksbesitzern entlassen werden, ohne eine Hochburg des Zentrums ist.( Große Unruhe und Beifall.) daß gegen fie einer der im§ 82 Biffer 1 bis 7 des Allgemeinen Becker Alteneffen( Christl.) wendet sich gegen die Bestim­Berggesezes angegebenen Gründe vorliegt oder welche die Arbeit mung, daß bei gröblichem Selbstverschulden des Arbeiters feine aus einem der in§ 83 Absak 1, 3iffer 1 bis 4 oder aus den in Invalidenrente gezahlt werde. Bei Offizieren handele man anders. § 152 der Gewerbeordnung enthaltenen Gründen verlassen hat Diese könnten sich gegenseitig zu Krüppeln schießen und bekämen oder verlassen mußte und nicht in eine andere Knappschafts  - doch ihre Pension. pensionskasse übertritt. Ferner bitten wir bei§ 173 noch folgenden Bor Eintritt der Mittagspause nimmt öster( Christl. Ge­Sab einzufügen: Verlorene Anrechte leben wieder auf( ent- werkverein) das Wort zu einer Erklärung gegen Reims  sprechend§ 46 Absatz 4 des Reichsinvalidenversicherungsgefeßes), peters. Heute früh habe Sachse erklärt, daß sie trob mancher falls Mitglieder wieder bei einem Vereinswerk in Beschäftigung Konkurrenzstreitigkeiten einig seien. Seine Freunde hätten diese treten oder durch freiwillige Beiträge 200 Beitragswochen zurüd- Erklärung mit Freuden begrüßt, aber umsomehr den Angriff Leim­gelegt haben. peters gegen das Zentrum bedauert.( Zustimmung.) Was habe die Zentrumspartei   hier zu tun?( Lebhafter Beifall bei den Christ­ lichen  .) Die Situation ist sehr gefährdet. Da sollte man sich hüten, einen Banfapfel hier hineinzuwerfen.( Sehr wahr!) Wir haben die ehrliche Absicht, mit Ihnen zusammen zu arbeiten.( Stürmischer Beifall bei den Christlichen  .)

12. Die Verjährung der Unterstüßungsansprüche im§ 173 Abfah 1 bitten wir zu ändern und nach§ 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bestimmen. Hingegen im Absatz 3 des§ 173 bitten wir die Aufrechnung zu Unrecht gezahlter Unterstüßungen nur für zwei Jahre rüdwärts zuzulaffen. Stam es doch jetzt vor, daß zu viel gezahlte Witwenrente vom Bochumer   Knappschaftsverein auf über zehn Jahre rüdwärts aufgerechnet wurde. Hatte eine Staffe zehn Jahre lang zu viel gezahlt und die Witwe hat ihre und die Witwe hat ihre Rente, die sie wohl nicht selbst berechnen konnte, also sicher in gutem Glauben genommen und verzehrt so ist es ganz am Blake, auch die Kaffenverwaltung für solche langjährige Fehler

berantwortlich zu machen.

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13. Desgleichen bitten wir in§ 173 folgende Bestimmung ein­zufügen: Auf Knappschaftspensionen dürfen Unfallrenten, au Militärpenfionen usw. nur dann aufgerechnet werden, wenn diese Renten zusammen den Betrag übersteigen, den das betreffende Mitglied in den letzten zehn Jahren als Durchschnittslohn verdient hat. Knappschaftsvereine dürfen, auch wenn sie für die reichs­gefeßliche Invalidenversicherung feine besonderen Beiträge er heben, den Zuschuß, welchen das Reich zu jeder reichsgefeßlichen Rente zahlt, nicht aufrechnen."

14. Eine bedeutende Verschlechterung enthält der§ 175d Ab­fat 1, welcher in Arbeiterkreisen eine große Erregung verursacht hat, weil nicht nur die Minderungen der Kassenleistungen herbei­geführt werden, sondern weil sogar nach dem neu angefügten zweiten Sah diese Minderung auch auf die bereits bewilligten oder rechtskräftigen Bensionstaffenleistungen ausgedehnt werden

fann.

Die Erhöhungen der Kaffenleistungen kommen in der Regel den Bezugsberechtigten nicht zu gute, hingegen eine Verringerung der Bezüge sollen fie sich gefallen lassen.

Das kann unmöglich in das Gesetz aufgenommen werden, weshalb wir dringend um Ablehnung dieser Verschlechterung bitten. Der erste Entwurf enthält dieselbe nicht.

Am Nachmittag führt Köster vom Christlichen   Gewerkverein den Vorfiz. Es sind 157 Delegierte und Gäste anwesend, davon entfallen 76 Delegierte auf den Alten Verband, v6 auf den Christ­lichen Gewerkverein, 17 auf die Polenorganisation, 7 auf die Hirsch­Dundersche Organisation. für die freie Wahl der Knappschaftsältesten ein und wendet sich In der weiteren Debatte tritt Sofsinsti. Bochum  ( Pole) gegen die Bestimmung, daß nur der deutschen Sprache mächtige Arbeiter wählbar sein sollen. Der Abg. il bd habe gemeint, daß sonst die ganze Bolenpolitit scheitern würde. Alle Arbeiter müßten doch die Beiträge zahlen, aber wenn man nichts anderes gegen die Arbeiter vorzubringen vermöge, fomme man mit der Polen  . politit. Die Regierung habe schon über 400 Millionen Mark für die Polenpolitit ausgegeben und nichts erreicht. Sie werde auch gegen die Arbeiter nichts erreichen, wenn diese zusammen-. halten.( Lebhafter Beifall.)

Ed Bensberg( Christlicher Gewerkverein): In seinem Bezirk erhalte ein Arbeiter nach 30 jähriger Mitgliedschaft 5,25 Mark Invalidenrente monatlich.( hört! hört! Bewegung.) Schlösser Aachen  ( Alter Verband) bringt Beschwerden über das Knappschaftswesen im Wurmrevier vor.

Effert Essen wendet sich gegen Stürzung der Knappschafts­renten, während bekanntlich Reichsrenten voll ausgezahlt werden. Er stelle den Antrag: Die Knappschaftrente muß neben den übrigen Renten so lange gezahlt werden, bis sie die Höhe von... er= reicht hat."

Koczynski Beuthen, Vertreter des Vereins christlicher Arbeiter zur gegenseitigen Hülfe": In Oberschlesien   herrsche große unzufriedenheit unter den Arbeitern. Diese werde aber noch steigen, wenn man den Arbeitern, welche nicht das Glück haben, der deutschen Sprache ganz mächtig zu sein, die Wählbarkeit versage.( Beifall.) in dem Bergmannslazarett Neurode. Tholl- Waldenburg( Alter Verband) bespricht die Zustände

15. Jm§ 179 bitten wir nicht nur unter allen Umständen das geheime, direkte Wahlverfahren beizubehalten, sondern auch das passive und aktive Wahlrecht auf alle invaliden und freiwilligen, ebenso aber auch auf nichtdeutsche Mitglieder( Ausländer) aus- Auf Vorschlag von Sachse wird mit Rücksicht darauf, daß auf zudehnen; desgleichen auch im§ 180 zur Wahl des Knappschafts  - dem allgemeinen Snappschaftstag in Berlin   unter 67 Delegierten borstandes die geheime Wahl vorzuschreiben.

16. Jm§ 181 Absatz 2 bitten wir die Bestimmung vorsehen nur fünf Arbeiter gewesen sein sollen, die Zahl der anwesenden Es sind unter den Delegierten zu wollen, daß bei allen Abstimmungen die einfache Majorität zu 67 Snappschaftsälteste: 44 vom alten Verband, 18 vom Gewerk­entscheiden hat. Unter keinen Umständen aber darf nach dem verein und 5 von den Polen  . Verlangen des Abgeordneten Hilbe vom 22. Januar d. J. der Vorsitz und die Entscheidung den Werksbesitzern in die Hände ge­legt werden.

17. Jm§ 184 muß neben dem Vertreter des Oberbergamtes auch den Vertretern der Arbeiter und der Werksbesizer das Recht der Anrufung des Oberschiedsgerichtes gegen gesezwidrige Be­schlüsse gegeben werden.

18. Die Bestimmungen im§ 186a Absatz 1 und 2 find zu weit gehend und bitten wir zu streichen.

19. Den Rechtsweg bitten wir bei§ 186a Abfab 2, Ziffer 3 nicht auszuschließen.

20. Entgegen dem früheren Entwurf der Regierung sind im §186b für die Schiedsgerichtsbeisiber keine Stellvertreter mehr vorgesehen. Wir bitten dringend, die Stellvertreter überall wieder cinzufügen und das in Absah 4 und 6 vorgesehene Ernennungs­recht der Beifiker durch das Oberbergamt vollständig zu beseitigen, sowie im Absatz 5 die Wahlperiode nicht auf fünf, sondern höchstens auf drei Jahre auszudehnen und Neuwahlen für alle aus­geschiedenen Schiebsgerichtsbeisiger vorzusehen, sobald kein Stell­bertreter mehr vorhanden ist.

21. Da selbst zum Reichstag jeder 25 Jahre alte Bürger ge­wählt werden kann, und auch im alten Entwurf nur die Voll­jährigkeit vorgeschrieben war, bitten wir, auch im§ 186c das ein undzwanzigite Jahr wieder einzusehen und auch den Ausländern bei dieser Wahl das passive und attive Wahlrecht zu belassen. 22. Die hohe Strafe von 500 M. im§ 186e bitten wir in 300 umzuwandeln.

Die Debatte ergibt dann noch wenig Neues. Es werden von vielen Delegierten Klagen und Beschwerden vorgebracht und vor allem auch das System der Halbinvaliden getadelt, sowie auch für die Ausländer, die zu den Beitragsleistungen herangezogen werden, das Recht, über ihre Angelegenheiten mitzusprechen, gefordert.

Hammacher Oberhausen  ( Hirsch- Dunder) meint, daß man auf den Landtag keine allzu hohen Hoffnungen sehen dürfe und schließlich wohl noch werde zufrieden sein müssen, wenn wenigstens die Forderungen der Regierung durchgehen.

Als legter Diskussionsredner erflärt Adamec- Sattowit ( Alter Verband), daß die oberschlesischen Bergleute zur preußischen Regierung fein Vertrauen hätten, aber immer noch mehr, als zu den Dreillaffen- Landtag. Die Bergleute in Oberschlesien   würden als fünfte Slaffe behandelt.

Die beantragte Resolution wurde mit verschiedenen Er­gänzungen einstimmig unter lebhaftem Beifall angenommen. Be schlossen wurde u. a. auch, die Wählbarkeit derjenigen Bergleute zu fordern, welche der deutschen Sprache und Schrift nicht mächtig sind. Zur persönlichen Bemerkung erklärt

Beimpeters- Bochum  : Unser Präsident, Kamerad Köster, hat mich heute mittag zur Ordnung gerufen, weil ich den Santapfel in die Konferenz geworfen hätte.( Sehr wahr! bei den Chriftlichen, Widerspruch beim Alten Verband.) Das war nicht meine Absicht. Ich hatte nur eine politische Partei kritisiert, nämlich das Zentrum, wie ich jede politische Partei stets tritifieren werde, die arbeiterfeind. fiche Beschlüsse faßt ober arbeiterfeindliche Taten vollbringt.( Sehr gut! bei dem Alter Verband.) Auch hier! Ich war nämlich in dem 28. Auch im§ 186g ist gegenüber bem ersten Entwurf eine naiven Glauben hierher gekommen, daß wir lauter neutrale Berg­bedeutende Verschlechterung darin zu erbliden, indem im Ab- arbeiterverbände seien und uns feiner politischen Partei als Partei­fab 4 nur je ein Vertreter zur Schiedsgerichtssitung heran- gruppe angeschlossen hätten.( Heiterkeit und Sehr gut! bei dem gezogen werden soll, während der erste Entwurf, den Arbeiter- Alten Verband.) Jezt bin ich allerdings eines anderen belehrt wünschen entsprechend, je zwei Beisiger vorjah. Wir bitten worden. Ich habe zudem nur Mißstände mitgeteilt, wie sie mir dringend, auch in diesem Paragraphen die Zahl des ersten Ent- berichtet worden waren aus einer Domäne der Zentrumspartei. wurfes wieder einzufügen, denn die Besehung der Berggewerbe- und die Tatsachen, die ich konstatiert habe, sind wahr!( Lebhafte gerichte mit nur je einem Beisiger ist von jeher ein Beschwerde- I Zustimmung beim Alten Verband.), Aber ich bin meinem Freunde