Wie aus Transvaal berichtet wird, entstand dort in den letzten Monaten eine Bewegung für die Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen. Die Boerenführer sind mit den Zielen diefer Bewegung durchaus einverstanden und gaben das Bersprechen ab, bei den kommenden Beratungen über die neue Verfassung für das Frauen wahlrecht zu wirken.
genommen:
wahlrecht erklärt, und im Lande gibt es nur wenige, die bereit| Landgerichts I wegen begangener Amtswidrigkeiten in acht Fällen, notwendige Abschaffung der Arbeitsstunde von 6-7 Uhr abends wären, die Rechtlosigkeit der Frauen zu verteidigen. Die Zeit des Nichtablieferung von Geldern, falscher Registerführung 2c. zur Ver- hin, zumal die Arbeit um diese Zeit ganz erheblich erschwert wird. Argumentierens ist deshalb vorbei. Die Zeit des Handelns ist ge- antwortung gezogen werden. Nach längerer Verhandlung erklärte In der nachfolgenden Diskussion verbreiteten sich eine ganze fummen. fich der Gerichtshof für unzuständig und verwies die Sache vor das Reihe Kollegen im Sinne des Referenten. Sie hoben zum Teil Schwurgericht. Auf Antrag des Staatsanwalts wurde beschlossen, auch die Notwendigkeit des Anschlusses an die Organisation herden Angeklagten in Untersuchungshaft zu nehmen. vor, damit die Verbesserung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse ein Bestrafung des Verleumdeten. Die Klassenjustiz in Sachsen beschleunigtes Tempo annehmen könne. Der Verband der städtitreibt jeder Tag seltsamere Blüten, so daß die Tagespresse das schen Arbeiter habe in den letzten Jahren erhebliche Vorteile für Material kaum noch alles registrieren kann. Zu den wunderbaren die städtischen Gärtner und Parkarbeiter erzielt, darum ſei es Gesetzesauslegungsfünsten in Streifprozessen, wo der Klassencharakter teiligen. Nachstehende Resolution wurde alsdann einſtimmig anEhrenpflicht jedes Kollegen, sich rege am Verbandsleben zu be= immer unverhüllter zutage tritt, kommer nun noch die in politischen Prozessen. Mag man die Opfer der Klassenjustiz auch noch so sehr bedauern, so hat doch diese Art Rechtsprechung" das große Verdienst, durch ihre Tätigkeit die Arbeiterschaft viel nachhaltiger und intenfiber über ihr Wesen als Klasseninstitution und Stampfesmittel der bürgerlichen Gesellschaft aufzuklären, als es die besten theoretischen Darlegungen vermöchten. Ein solcher Fall spielte sich vor dem Schöffengericht in Reichenbach i. B. gegen unseren Genossen Pfaff aus Netschkau ab. Zwei Stunden vor der letzten Stadtverordnetenwahl in Netschfau am 7. Dezember v. J. erschien plötzlich ein anonymes Flugblatt, worauf weder der Verleger noch der Drucker verzeichnet, sondern nur:" Mehrere Bürger" unterschrieben war. Dafür enthielt es die schimpflichsten Verleumdungen gegen den Textilarbeiterverband, der mit den Arbeitergroschen nur so herumspringe und den Arbeitern das Geld aus den Taschen ziehe und so weiter. Damit sollte hauptsächlich der Genosse Pfaff, der Stadtverordneter und Vorsitzender des Tertilarbeiterverbandes in Netzschtau ist, getroffen werden.
Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse. In der Versammlung am Montag, den 12. März, sprach Ottilie Baader über„ die Schäden der Kinderarbeit". Die Referentin schilderte den Zusammenhang der Kinderarbeit mit der fapitalistischen Wirtschaftsweise; an reichem statistischem Material wies sie die verderben bringende Wirkung der Kinderarbeit nach. Die Verbrecherstatistik zeigt, welch' großen Prozentsaz die in der Jugend Erwerbstätigen bilden. Das Kinderschutzgesetz mildert wohl einige Schäden, ist aber nicht eingreifend genug und es fehlt an Aufsicht zur Kontrolle der Vorschriften. Mit einer lebhaften Aufforderung an die Frauen, für die Aufhebung jeglicher Kinderarbeit einzutreten, schloß die Referentin ihre interessanten Ausführungen. Am Montag, den 19. März, veranstaltet der Verein ein geselliges Beisammensein in Feuersteins Festsälen Alte Jakobstr. 75, zu dem auch Gäste willkommen sind.
Weißensee. Der hiesige Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse hielt am Mittwoch, den 7. März, im Lokale von Schmutz, König Chauffee, seine ordentliche Mitgliederversammlung ab. Herr Dr. Karo referierte über„ Erkältungen ". Die gut besuchte Versammlung folgte den Ausführungen mit großer Aufmerksamkeit und spendete denselben reichen Beifall. Es wurden 13 neue Mitglieder aufgenommen. Der Vorstand.
Gerichts- Zeitung.
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Die Wirkung dieses Flugblattes auf die Wahl war aber für die Urheber trotzdem niederschmetternd; statt der bisherigen drei Vertreter der Arbeiterschaft wurden deren fünf gewählt. Der Stampfesweise des anonymen Verfassers erteilte der Genosse Pfaff aber dann noch in einem Flugblatt die verdiente Antwort. Tarauf haben 23 Neßschlauer Ordnungsstüßen: Stadtverordnete, Textilbarone und ihre Prokuristen, Strafantrag wegen Beleidigung gestellt, und die Staatsanwaltschaft übernahm die Anflage ,, im öffentlichen Interesse" und dehnte sie noch auf die Verübung groben Unfugs aus. In der Verhandlung selbst tam durch die Aussage das einzigen vernommenen Zeugen der Name des anonymen Verfassers ans Tageslicht, es ist der ehrenwerte Tertilbaron Gustav Feiler aus Netschkau , der sich merkwürdiger weise nicht unter den 23 Strafantragstellern befindet, obwohl gerade Das fiel selbst dem Vorer sich allein beleidigt fühlen müßte. sitzenden unangenehm auf.
Zur Berufspflicht einer Zeitungshändlerin. Die 73 jährige Zeitungshändlerin Wittwe& bel stand gestern dor der 8. Straffammer des Landgerichts I unter der Anklage des Feilbietens fitilich anstößiger Schriften. Wie sie angab, verkauft sie seit Jahrzehnten an der Ecke der Linden- und Ritterstraße in Wind und Wetter Druckschriften. Eines Tages wurden ihr, wie gewöhnlich, die gerade erschienene Nummer 47 des„ Satyr" und Nummer 20 des„ Kleinen Album" gebracht. Kaum hatte sich der Bote entfernt, Die Verhandlung selbst gestattete wunderbare Einblicke in das als ein Kriminalbeamter ihr die Eremplare unter Hinweis auf ein Treiben einer ordnungsparteilichen Flugblatt werkkurz vorher erlassenes polizeiliches Verbot dieſe Nummern konfiszierte stelle. Der erwähnte Zeuge sagte nämlich aus, daß die Ordnungsund sie anzeigte. Vom Schöffengericht wurde fie freige helden, genannt Bürgerwahlkomitee, das anonyme Flugblatt vor sprochen, nachdem festgestellt war, daß sie zur fraglichen Zeit das dem Druck gelesen, seinen Inhalt gebilligt hätten und es verbreiten Verbot noch gar nicht zugestellt erhalten hatte. Der Staatsanwalt ließen. Darin sah das Gericht den Beweis, daß die anonymen Verlegte jedoch Berufung mit der Begründung ein, daß die leumder die Verfasser seien und durch das Pfaffiche Flugblatt beZeitungshändler selbst jedesmal prüfen müßten, leidigt worden seien, und verurteilte diesen zu 200 M. Geldstrafe. ob die von ihnen vertriebenen Druckschriften Sittlich oder Auf Freiheitsstrafe sei deshalb nicht erkannt worden, weil er der religiös anstößig seien. Letzteres sei aber bei mehreren Angegriffene war. Artikeln der betreffenden Nummern der Fall. Als die Angeklagte Das verleumderische anonyme Treiben der erklärte, daß sie mit ihren alten Augen doch unmöglich alle die von" Ordnungsmänner" wurde vom Gericht in der Urteilsbegründung ihr feilgebotenen Zeitungen und Wochenschriften auf etwaige An- mit der Bemerkung beschönigt, daß diese in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt hätten. Ueber den groben Unfug schwieg es stößigkeiten hin durchlesen könne, wies der Vorsitzende darauf hin, sich überhaupt aus, weder bei der Urteilsfällung, noch bei der Bedaß ja auch die Nahrungsmittelhändler selber prüfen müßten, ob sie nicht verdorbene Lebensmittel verkaufen; ebenso sei es mit der gründung erwähnte es ihn. Der Staatsanwalt hatte ihn in seinem geistigen Nahrung. Der Verteidiger der Angeklagten führte dem" Plaidoyer" ebenso verblüffend einfach wie klar dahin ausgelegt, gegenüber aus, daß jedermann wohl beurteilen könne, ob Lebens- daß sich des Bürgertums wegen des Flugblattes eine große Empörung bemächtigt habe. mittel verdorben seien, daß aber in Deutschland niemand mehr wissen könne, was sittlich oder religiös anstößig sei. Die Zeitungs - teidiger Pfaffs, Rechtsanwalt Dr. Hübler aus Leipzig , an, daß Das dicke Ende für diese Art Gerechtigkeit fündigte der Verfrau aber zum Zensor zu machen, würde doch ein sonderbares Beginnen sein. Auch seien Form und Pointe in allen Artikeln derart ver- gegen den nunmehr bekannten Verfasser des Verleumdungsflug blattes Strafantrag gestellt werde. Weiter deckte er die für die schleiert, daß sie wohl für Strafrichter, keineswegs aber für Nicht- Staatsanwaltschaft blamierende Tatsache auf, daß sie das preßgesetztenner verständlich seien. Das Urteil lautete auf 3 M. Geldstrafe. Der Vorsitzende begründete die Verurteilung damit, daß die liche Vergehen des ordnungsparteilichen Flugblattes habe verjähren Berteidigungsgründe zwar Wilderungs- aber nicht Strafausschließungs- lassen, obwohl ihr Pfaff schon bei seiner Vernehmung ein solches Flugblatt mit dem Hinweis gründe feien. Wenn die Angeklagte solche Dinge nicht lesen oder verstehen könne, dürfe sie nicht Zeitungshändlerin sein. Diese Aus- auf das Fehlen des Druder- und Verlegernamens überreicht habe. dehnung der Berufspflicht einer Zeitungshändlerin widerspricht der Möglichkeit der Ausübung des Verkaufsgewerbes und dem Grindsatz, daß ein Vergehen nur begehen fann, wer bewußt rechtswidrig handelt, also das Bewußtsein der Anstößigkeit hat.
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Die zahlreich versammelten Gärtner und Parkarbeiter der Stadt Berlin haben Kenntnis genommen von den Beratungen der städtischen Parkdeputation. Sie begrüßen die von derselben angenommenen Lohnjähe als Gewährung ihrer eingereichten Forderungen.
Sie können sich jedoch keinesfalls mit der Beibehaltung der elften Stunde einverstanden erklären, sondern erachten vielmehr die Abschaffung derselben für unbedingt erforderlich.
Sollte schon die eine Tatsache, daß kaum andere Kategorien städtischer Arbeiter mehr als zehn Stunden ohne Extrabezahlung zu arbeiten brauchen, Magistrat und Stadtverordneten vers anlassen, auch den städtischen Parfarbeitern im Sommer um sechs Uhr Feierabend zu gewähren, so ist diese Maßregel auch aus betriebstechnischen Gründen durchaus geboten, da infolge des großen Passantenverkehres die letzte Arbeitsstunde nur unter erheblich erschwerten Verhältnissen zu Ende geführt werden kann.
Die Versammlung beauftragt das Bureau der Versammlung, diese Resolution dem Magistrat und dem Stadtverordnetenkollegium zur gefl. Kenntnisnahme zu unterbreiten. Hoch auf die moderne Arbeiterbewegung. Der Vorsitzende Brink schloß die Versammlung mit einem
Briefkaften der Redaktion.
W. S. 74. Da Sie nach eigener Angabe keine Ahnung von Geld. geschäften" haben, können wir Ihnen nur raten, Ihr Geld bei einer Sparkaffe unterzubringen. Juristischer Teil.
Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends von 7 bis 9 lbr abends statt. Geöffnet: 7 Ihr. Jeder Aufrage ist Antwort wird nicht erteilt. ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzeichen beizufügen. Briefliche
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P. B. 81. Die Kinder
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17. W. M. Ist bereits rechtskräftig entschieden, so ist nichts zu machen. Trifft diese Boraussetzung nicht zu, so ist gegen den ablehnenden Bescheid der Berufsgenossenschaft Berufung an das Schiedsgericht für Arbeiterversicherung, später an das Reichsversicherungsamt zulässig. Gs empfiehlt sich wohl in ihrem Falle, sich an das Arbeiterfekretariat unter Borlegung auch der älteren Aften zu wenden. 1. Das ist möglich. 2. Von niemand. 3. Ja, aber auf Antrag fann die find zur Zahlung nach Maßgabe Ihrer Versicherungsbedingungen ver nachträgliche Dienstunfähigkeit ausgesprochen werden. F. G. 18. Ste pflichtet. So viel uns bekannt, steht in denselben kein Bassus, der zum ein seitigen Rücktritt berechtigt. M. B. 59. 1. Nein. 2. Sie sind an den Vertrag gebunden, aber feineswegs verpflichtet, den schriftlichen Vertrag zu unterzeichnen, den Sie nicht verabredet haben. Sit von vornherein aus gemacht, daß erst durch schriftlichen Abschluß der Vertrag perfekt werden solle, so ist dies gültig. M. W., Schöneberg . Leider nicht. 8. 5. 20. 1. Ja. 2. Sprechen Sie mit dem Vorsitzenden des Vereins. ftredbarkeitserklärung ein, Sie fönnen auch die Bollstreckbarkeitserklärung G. S. Reichen Sie den Zahlungsbefehl mit dem Antrage auf Voll auf einen bestimmten Betrag einschränken. erben gleichmäßig. An Stelle des früher verstorbenen Kindes treten dessen $. 1000. 1. Es müßte Klage Stinder, nicht der Gatte und die Stinder. G. S. 1. 500 M. Anwalt ist erforderlich 2. Bes erfolgen. 2. Nein. schwerde beim Magistrat und an das Landgericht ist zulässig.- M. W. 100. fönnen Sie lediglich auf Reparatur klagen und das auch nur mit Aussicht Das wäre mur angängig, wenn eine ausdrückliche Abrede getroffen ist, so auf Erfolg, wenn Ihr uns nicht bekannter Vertrag dem nicht entgegensteht. 34. 2. 2. Eine solche Vermietung ist nicht berboten. S. A. 27. Für den Schaden, den das Stind angerichtet hat, ist, wenn überhaupt zu baften ist, im vollen Umfange zu haften. Es ist zu haften, wenn der Richter amimmt, der Schaden wäre bei Anwendung der gehörigen Aufsicht unterblieben. A. St. Der Vertrag ist durchaus gültig. Die Stempelung eines Miets. vertrages ist für die Rechtsgültigkeit unerheblich und geschieht durch Eintragung in ein Buch zu Beginn dieses Jahres, nicht durch Stempelmarken aut dem Vertrage. St. St. 13. Ihr Anspruch ist durch Zeitablauf ber jährt. Er lebt wieder auf, wenn Sie in Deutschland mindestens 200 Marken Zur Freisprechung des Pfarrers Gaisert. Das freisprechende auf Grund eines Versicherungsverhältnisses fleben. Ein Anspruch auf eine Urteil nimmt an, Pfarrer Gaifert habe nicht gewußt, daß die Zeugen Rüderstattung steht Ihnen nicht zu. R. 101. Riegt fein schriftlicher eidlich vernommen würden, er habe vielmehr geglaubt, der Zeuge Bertrag vor, so können Sie den Knaben sofort aus der Lehre nehmen, werde nach der ihm empfohlenen unwahren Befundung ich weiß Sonit müßten Sie beim Amtsgericht Königs- Wusterhausen auf Aufhebung Wozu ein großes Beamtenheer in Preußen notwendig ist. Nicht von nichts" sofort unbeeidigt wieder entlassen. In der Verhandlung des Vertrages und Schadenersas flagen. C. A. 35. Die beiden, welche iveniger als hundertundzweiundvierzig Strafverfam folgender Brief, den der Abgeordnete und Dberamts= fich als Ihre Schuldner unterschrieben baben, haften für das Darlehn fahren wegen Beleidigung der Polizeibeamten richter Wittemann an Gaisert geschrieben hatte, zur Verlesung: 30 Jahre lang, nicht aber Ehegatten. 5. S. 1806. Der Versuch fann in der von Ihnen vorgeschlagenen Art gemacht werden, in Aachen sind bei dem dortigen Amtsgericht anhängig, und zwar Donaueschingen , 17. Dezember 1905. eventuell tritt aber Zeugniszwangsverfahren ein. A. A. 34. Ja, so sämtlich aus Anlaß eines Gaffenhauers, durch den die Aachener Hocht. Herr Pfarrer! lange Sie nicht aus der Kirche austreten, müssen Sie Kirchensteuer zahlen. Schußleute sich in ihrer Ehre gekränkt fühlen und der von den BeBesten Dank für Ihre gütigen Zeilen. Die 2. Kammer wird -D. M., Schöneberg . Nein.- A. B. 90. Der Chef ist zur Zahlung schuldigten während der Karnevalstage auf den Straßen durch das Ministerium des Innern und dieses durch den Wahl- berpflichtet. A. P. 16. Das Gericht kann diese Säumnis Ihnen zu gesungen worden ist. Das diesjährige rheinische Karnevals- fommissär Oberamtmann Kapferer- Säckingen oder den Amtmann in erwirten Sie dann das Armenrecht zweds Ehescheidung und reichen Sie billigen. W. B. 36. Beantragen Sie Sühnetermin beim Amtsgericht, lied Tautete: ,, Drinke ner noch en Dröppchen aus dem Bonndorf , soweit Ihre Person angeht, folgendes erheben lassen: fleinen Henfeltöppchen!" dann die Ehescheidungsklage durch einen Anwalt baldmöglichst ein. Dem Texte hatte man in Aachen Ist es richtig, daß der Pfarrer Gaisert von Gündelwangen E.&. 300. 1. Zustimmung der Mutter und des Vormundes ist er noch eine Strophe hinzugefügt, in der die im Volte am Wahltage oder kurz zuvor in den Gemeinden Gündelwangen forderlich. 2. Großjährigkeitserklärung fann vom vollendeten 18. Jahre ab tveitverbreitete, aber selbstverständlich völlig irrige Auffassung und Holzichlag von Haus zu Haus ging, um teils zur Teilnahme erfolgen. In Ihrem Fall hätte Sie wenig Zwed, weil bis zur Erledigung zum Ausdruck kommt, daß die Schuhleute gern einen trinken, an der Wahl unter Amtsmißbrauch anzuspornen, teils abzuhalten all der Formalitäten das 21. Lebensjahr bereits erreicht sein dürfte. Suchen aber nicht gern bezahlen. Daraus ist die Massenanlage und mit welchen im einzelnen wiederzugebenden Aeußerungen bezw. Sie doch die Einwilligung nach und machen Sie sich nicht im voraus Kopfentstanden. Man hat sogar zwei holländische Arbeiter, die aus einem Mitteln suchte Pfarrer Gaisert seinen Zweck zu erreichen?" schmerzen. Frisch gewagt ist halb gewonnen! R. N. 1. Nein. 2. Ja. 2. St. 9. Ihre Anfrage enthielt von wöchentlich nichts. Spätestens nahen Grenzorte herübergekommen waren, als Ausländer fest- In erster Reihe werden die drei Personen, welche als Zeugen zu Beginn der Woche ist zum Schluß der Woche zu fündigen. genommen und vierzehn Tage in haft behalten. Die angeführt sind, und zwar eiblich vernommen. Ich befürchte, G. T. Bersicherungsanstalt Berlin , Kölnischer Fischmarkt, ist für einen beiden Leute sind aber jezt vom Schöffengericht mit der Begründung Ihr Zusatz:„ Ein Katholik darf und kann nicht anders wählen als eventuellen Anspruch zuständig. F. 2. 85. 1. Baßzwang besteht nicht. freigesprochen worden, daß es sich um einen Fastnachtsscherz Bentrum" wird als unerlaubte Agitation und Mißbrauch der geistlichen Regitimationspapiere zwedmäßig, aber nicht notwendig. 2. In der handle und den Leuten Bewußtsein und Absicht der Beleidigung Autorität von den verbündeten Nazzen und Sozzen aufgefaßt. Sie Vorwärts- Buchhandlung erhalten Sie alle Bücher. E. P. 69. Wenn fehlte. Wenn die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, so werden brauchen kein Zeugnis zu geben, da niemand sich selbst zu be- Sie nicht innerhalb fechs Wochen der Erbschaft entsagt hatten, find Sie wegen des harmlofen Scherzes an die dreihundert Gerichtsverhandlungen schuldigen braucht. Uebrigens im Ernstfalle würde Sie sicher ein Erbe geworden. Die Entsagung erfolgt durch eine notariell oder gerichtlich stattfinden müssen. beglaubigte Eingabe an das Gericht. Strafrichter aus§ 16c nicht verurteilen fönnen, aber die Wahl einen Bertrag notariell oder gerichtlich abschließen. Ein Beispiel finden Sie Gegen Lehrlingsverbummung. Gegen das Drtsstatut der Stadt tönnte vom Landtag tassiert werden. Was erinnert sich denn der in dem dem„ Arbetterrecht" beigefügten" Führer" Seite 225. Das Buch Gardelegen , das für Lehrlinge und Fabrikarbeiter bis zu 18 Jahren Wirt Faller in Gündelwangen und Mich. Stoll noch? Ich wäre liegt in den öffentlichen Bibliotheken aus. 44. 5. A. 1. und 2. Ihre den obligatorischen Fortbildungsschulunterricht vorschreibt, sollte sich dankbar, wenn Sie das erfragen und mir mitteilen würden. Was Frau, nicht aber Sie sind an den Vertrag gebunden. Auch Ihre Frau der Schuhmachermeister Krüger vergangen haben, indem Sie zu dem Maler sagten, ist gleichgültig und unerheblich. Ich haftet nicht, wenn sie bei Abschluß des Vertrages noch nicht 21 Jahre war. 3. Amtsgericht I zuständig. 4. Nein. P. B. 99. Ja. er eines Sonntags seinen Lehrling nicht in den Fortbildungs- beabsichtige Sie als Zeuge zu benennen: Sie können dann von imterricht, sondern zu feiner Mutter nach einem mehrere Ihrem Rechte zur Zeugnisverweigerung immer noch Gebrauch machen Berliner Marktpreise. Aus dem amtlichen Bericht der städtischen entfernten Drte schickte, damit Mutter Nein ich unterlasse es besser, der Amtmann wird am Ende schon markthallen Direktion. Rindfleisch Ia 63-66 pr. 100 Pfund, Ila 54-62, die schmutzige Wäsche abliefere und sich reine Wäsche allein auf Sie kommen. Hoffentlich wissen die 2 nicht mehr, was Sie IIIa 49-53, IVa 39-47. Stalbfleisch la 78-86, IIa 63-75, IIIa 52-60, hole. Bu diesem Zwecke besuchte der Lehrling jeden sagten, dann ist's auch gut. Wenn Sie sagten: meiner Sammelfleisch Ia 60-71, IIa 54-60. Schweinefleisch 73-78. Rotwild Pfd.0,00 sechsten Sonntag seine Mutter. Im Lehrvertrage war ausbedungen politischen Ueberzeugung nach kann ein Katholit nur Zentrum bis 0,00, Damwild 0,00. Staninchen Stud 0,85-0,95. Hübner, alte Stüd worden, daß die Mutter für die Reinigung der Wäsche und die wählen", wäre die Sache schon gelinder. Der Besuch bei den 1,60-2,80. junge 1,00-1,20, do. Ila 0,00-0,00. Tauben, junge 0,38-0,60, alte Instandsetzung der Kleidung des Lehrlings zu sorgen habe. Der Familien als Ortspfarrer und die Ansprache dabei wäre übrigens 0,45-0,50. Gnten, Stüd 3,45-3,50. Gänse, junge, Stüd 0,00-6,00, ruffifche Angeklagte erachtete deshalb die Verfäumung des Fortbildungs- das Verquicken Ihrer Stellung als Ortsgeistlicher mit der Politit, 0,35-0,40 9. pr. Pfd. Schellfische 0,00 M., Flunder 00-00. , pro 100 fo. unterrichtes an jenem Sonntage als durch einen„ triftigen Grund" wenigstens würde das der rote und stärkste Teil des Landtages sicher Hechte 77-91, Schleie 00,00; ale, groß 00-00, mittel 00-00; Blößen 58-61, Plögen in Eis, große 00, fleine 00-00, Karpfen für entschuldigt. Das Landgericht Stendal verurteilte ihn annehmen. 55-56, Rheinlachs 500, Seelachs 20-25 M. pr. 100 Bfd. Schottische aber สน einer Geldstrafe. Wenn Sie einen Artikel schreiben wollen, schicken Sie mir Bollberinge( gefalzen) nahm an, daß 40-44 0. Eier, Schod 3,30-3,60. Butter tein triftiger Grund nachgewiesen ſei. Der Meister solchen vorher bitte zur Durchsicht. Von Montag bis Freitag pro 100 Pfund Ia 122-124, IIa 118-122, IIla 116-118, abfallende hätte wegen der Wäsche die Post in Anspruch nehmen oder den mittag 3 Uhr bin ich wieder in Karlsruhe ( Ständehaus oder Café 110-115. Startoffeln pr. 100 Bid. rote Daberfche 2,00-2,50, magn. bon. 2,10-2,35, runde weiße 1,80-2,00. Wirsingkohl pr. Schock Lehrling auch an einem schulfreien Wochentage beurlauben Nowack.) fönnen. Im übrigen sei der Sonntagsunterricht, da er mit der Nun beste Grüße für heute. Gott gebe einen günstigen 0,00-00,00, Weißfohl pr. 100 ẞfb. 3.25-4,00, Rottohl pr. Schod 00-00, Stirchzeit nicht kollidierte, statthaft gewesen. Verlauf der Untersuchung und behüte uns vor einer Neu- bon. 17-20 M. Saure Gurken, Schock 2,00 M., Pfeffergurten 2,00 M. wahl. Sie selbst persönlich können auf alle Fälle ruhig sein. Ihr erg. Wittemann.
Stunden
er der
St. legte Revision ein, zu deren Vertretung er persönlich vor dem Stammergericht erschien. Er betonte besonders, daß es für den Lehrling, der die ganze Woche schwer arbeiten müsse, eine mangebrachte Abhetzung wäre, ivenn er Sonntags in die Kirche gehen wollte und vorher noch in die Fortbildungsschule gehen müßte. Angeflagter wollte die Unzulässigkeit des Sonntagsunterrichts
damit dartun.
Der erste Straffenat des Kammergerichts verwarf die Revision. Wenn der Angeklagte die schweree Wochenarbeit des Lehrlings ins Feld führe und solch großes Mitleid mit seinem LehrTing zeige, so könne der Senat nicht einsehen, warum er den armen Jungen die ganze Woche über so sehr schwer arbeiten lasse. Das Landgericht hat die Entschuldigung ohne Richtsirrtum als triftigen Grund nicht gelten lassen.
Berhaftung eines Gerichtsvollziehers. Der Gerichtsvollzieher Wilhelm Kemnig sollte gestern vor der III. Straffammer des
Vernichten Sie bitte diesen Brief nach Lesung! Schwerlich würde man der Wahrheit nahe kommen, wenn man annähme, ein Arbeiter, der solchen Brief empfängt und an den zu vernehmenden Zeugen so schreibt wie der Pfarrer Gaisert es getan, wisse nicht, daß der Zeuge eidlich vernommen wird. Freilich ist ein Arbeiter fein Pfarrer.
Verfammlungen.
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A. B. 67. Ja. Sie müssen
Witterungsübersicht vom 14. März 1906, morgens 8 Uhr.
Stationen
Barometer
itand mm
Wind.
richtung
Windstärke
752 23
Better
4 heiter
Temp. n. G
50(= 40.
Stationen
Barometer
stand mm
Wind.
richtung
Bindstärke
Wetter
1 moltig
5 bedeckt
761 WNW 3 heiter 758 SSW 3 bedeckt
Temp. n. C.
=
-3
7
Swinemde -1 Haparanda 735 DND 4Schnee-6 Hamburg 757 WSW 4halb bd.-2 Petersburg 742 Berlin 757 WNW 5 heiter 1 Scilly 760 NÆ Franti a M 761 3 Schnee -2 Aberdeen München 763 NW 3 Schnee-3 Paris Verband städtischer Arbeiter. Eine überaus zahlreich besuchte Bien 761NW Versammlung der städtischen Gärtner und Barkarbeiter fand am 3 woltig Wetter- Prognose für Donnerstag, den 15. März 1906. 10. März in den Arminhallen statt. Ortssekretär E. Dittmer Beitweise beiter, aber fühl und veränderlich mit geringen Niederschlägen referierte über die Verhandlungen der Parkdeputation bezüglich der und ziemlich frischen westlichen Winden. cingereichten Forderungen. Redner wies ganz besonders auf die Berliner Wetterbureau.