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entscheidung:

erfreute.

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richtig ist, wird nun durch den Märzausweis über den Kohlenabjay| Geltung war, laufen bekanntlich die agrarischen Großgrundbefizer| Irrtum zu überzeugen. Daraufhin erfolgte die Auflösung, noch bestätigt. Nach Meldung der Rh.- Weftf.- 3tg." betrug der rechnungs- feit Jahren Sturm. Die Gesundheit und das Leben ihrer Wit ehe der Vortrag den Hüter des Gefeßes etnes Besseren belehren mäßige Kohlenabsatz des Kohlensynditats im Monat März dieses menschen gilt ihnen so wenig, daß sie sich scheuen, ein paar Mart fonnte. Einen ergößlichen Beigeschmack hatte das Vorgehen der Jahres bei 27 Arbeitstagen 5 932 361 Tonnen gegen 5 090 489 Tonnen Versicherungsgelder auszugeben und verlangen, wenn ein Mensch Behörde gegen eine Versammlung in Oberschlema, welche von den bei 26 Arbeitstagen im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Der durch ein Bieh, das für die Landwirtschaft gebraucht wird, Schaden Genossinnen einberufen worden war mit der Tagesordnung: Absatz hat demnach um 16,54 Prozent zugenommen und von der erleidet, soll der Schaden in der Regel nicht ersetzt werden. Die Welches sind die Waffen der Arbeiterklasse im Befreiungskampf?" Beteiligung find also 86,58 Prozent gegen 77,06 Prozent im Vor- Reichsregierung ist bekanntlich diesem agrarischen Verlangen gehorsam Das Thema erschien der Wohllöblichen höchst verdächtig. Die Gine jahr abgesezt worden. und schleunigst entgegengekommen und hat eine dahingehende Wende beruferin sollte angeben, welche Waffen die Referentin empfehlen Das deutsche Ruffenkonsortium ist wütend darüber, daß ihm rung des§ 888 des Bürgerlichen Gesetzbuches dem Reichstage vor-( oder vielleicht nach polizeilicher Meinung in ihrer Kleidertasche durch die Stellungnahme der Regierung nicht auch ein Happen von gelegt. Wie völlig hinfällig die zur Begründung der agrarischen mitbringen) würde. Kurz und gut, die Ortsbehörde fand es für der russischen Milliardenanleihe zugefallen ist. Ein erheblicher Teil Schmerzen aufgestellten Behauptungen find, ein Landwirt müsse in ratsam, die drohende Gefahr im Keime zu erstiden, sie verbot die der Bumpsumme bleibt nämlich bei den freundlichen Helfern fleben: folge der Reichsgerichtsrechtsprechung unter dem Leichtsinn und der Versammlung. Die Genofsinnen änderten darauf die furchtbare anstatt 2250 Millionen bekommt Rußland   tatsächlich nur zirka Habgier jener Leute schrecklich büßen, die angeblich zu tausenden Tagesordnung. Genossin Wackwik sollte das Thema behandeln 1800 Millionen Frank. Die ollen ehrlichen Seeleute, welche das durch Vieh zu erleiden, um dann von dem Besitzer eine Schaden- ihr." Nun durfte die Versammlung tagen, die sich offenbar dank herumlaufen und kein höheres Vergnügen kennen, als eine Verlegung" Die gewerkschaftliche Organisation und die Stellung der Frau zu Bumpgeschäft bermitteln, plündern Rußland   gerade so, wie jeder erfahrente rauszuschlagen, zeigt die nachfolgende Reichsgerichts- der unfreiwilligen Agitation der Behörde eines sehr guten Besuchs vor dem Bankrott stehende Hochstapler ausgenommen wird. Aber man steckt nur die Beute ein, das Risiko wälzt man auf die Schultern Der Eifer der Behörden gegen die Frauen wird nicht des großen Geld gebenden Publikums ab. Wenn dieses nachher von mann Löwe in Blumberg   bei Berlin   einen Beinbruch zu Frauen aufpeitschen, sie erst recht aufmuntern, in zähem Wider Aus Furcht vor einem biffigen Hunde hatte sich der Handels- ohne Erfolg bleiben. Solche ungewollte Hebe wirkt, sie wird die dem Hochstapler gründlich hineingelegt wird, dann waschen die Vermittler ihre Hände in Unschuld und halten den Beutel zu! gezogen und gegen den Gutsbesitzer G. als Tierhalter auf Schadlos- stand gegen Gewalt und Unrecht, ihre Interessen als Frau und Um zu zeigen, wie deutsche Interessen durch die Fernhaltung der haltung geflagt. Vom Reichsgericht wurde dieser Anspruch Lohnsflavin zu verteidigen. Drud erzeugt Gegendrud. Anleihe vom deutschen   Markte geschädigt worden sind, läßt sich die wegen eigenen Verschuldens aber abgewiesen. Kläger   hatte den National- 8tg." durch ein Brivattelegramm aus Wien   melden: Gutshof des Beklagten betreten, vor dem eine Tafel angebracht war: Im Anschlusse an die russische Anleihe werden die österreichisch  - Fremden ist der Zutritt des Hofes streng verboten. Achtung! Bissige Hunde!" ungarischen Eisenwerke größere russische Beſtellungen von Eisen- und wußte, daß der Hund fort war, wenn die Hoftür offen Sonntagsnummer ist an einer Stelle eine Beile herausgefallen. Kläger   war mit den Verhältnissen vertraut In der Literarischen Rundschau" ( Artikel" Ethik und materialistische Geschichtsauffassung"), der bahnmaterial, speziell von Schienen erhalten, doch ist das Ausmaß stand. der Bestellungen noch nicht bestimmt. Das war der Fall, und er betrat das Haus. Als Es Bor   wenigen Tagen berichtete die Betersburger 8tg.", daß die er wieder aus dem Hause in den Sof trat, war der Hund, muß in der zweiten Spalte nach dem Bitat aus Kautskys Ethit" ruffischen Eisenwerte und Waggonfabriken teine Arbeit haben und glaubte aber unter diesen Umständen den Hof verlassen zu können. vor einen Karren gespannt, mit einem Führer zurückgekehrt. der Krone anboten, ihr Waggons und Lokomotiven mietsweise zur Inzwischen hatte sich der Führer mit Milchkannen von dem Hunde Verfügung zu stellen. Und bei solchem Stande der Dinge foll am entfernt und dieser ging plöglich auf 2. los, den Karren hinter fich Tage nach Berfettwerden der Anleihe schon über große Bestellungen herziehend. nach dem Auslande entschieden sein! Die 2. lief ins Haus zurück und kam vor Angst und Mendelssohns Schreden auf der ersten Treppenstufe so unglücklich, wie oben gefagt find doch etwas gar zugefcheit in Stimmungsmache. ist, zu Fall. Der Hund wurde indessen von dem zurüdgekehrten Daß in Rußland   nicht die freundlichen Nehmer und Helfer, Nehmer Führer aufgehalten. für sich und Helfer der Reaktion, allgemeine Sympathie erweckt haben, befagt eine Meldung der Bossischen 8tg." aus Petersburg  . Danach wird vielfach für einen Boykott der französischen   Waren Stimmung gemacht, weil man in der jetzigen Placierung der An­Leihe eine den wirtschaftlichen Reformen hinderliche Stärkung der Re­altion erblidt. Das russische Drama ist noch nicht zu Ende, es werden noch Szenen genug folgen, die es für Deutschland   als er­freulich erscheinen lassen werden, wenigstens von dem letzten Pump verschont geblieben zu sein.

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Gerichts- Zeitung.

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Unfall

Das Landgericht Berlin   erkannte auf Abweisung der Klage des 2. wegen eigenem Verschulden. Dagegen sah das Hälfte für begründet an, indem es annahm, daß Schrecken und Kammergericht zu Berlin   die Ansprüche des Klägers zur find, eigenes Verschulden aber nur teilweise vorliege. Das des Klägers Klägers durch den Hund verursacht worden Reichsgericht war auf die Revision des Beklagten anderer Ueberzeugung und wies die Klage unter Aufhebung des Vorderurteils ganz ab: Kläger   hätte nicht den Hof betreten dürfen, als er den Hund sah, dessen Gefährlichkeit ihm be­

tannt war.

Berichtigung.

heißen:

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" In der griechischen Philosophie dieser Epoche kommt dieser Ausgang deutlich zum Ausdruck; denn worauf sie sich konzentriert, ist jene spezielle Form der Ethit, die man als Staats- oder politische Ethit bezeichnen darf. Zwar geht sie nicht, wie später, von einem tonstruierten abstrakten Staatszived aus; sie ist zunächst rein intuitiv, d. h. sie fußt auf bloßen finnlichen Anschauungen, und diesen Anschauungen nach ist ja der Staat nichts anderes als eine Summe von Individuen; aber sie be trachtet den Menschen auch nicht für sich als Einzelwesen, sondern so, wie er sich im täglichen Leben darstellt, als Zoon politikon, d. h. als Teil eines Gemeinwesens, dessen Existenzbedingung fich seine Sittlichkeit unterzuordnen hat."

Zentralverband der Handels-, Transport- und Verkehrsarbeiter

Deutschlands  . Verwaltungsstelle Berlin I.  Hierdurch diene zur Nachricht, daß unser langjähriges Mitglied, der Kohlenarbeiter

Trotz alledem wird in wenigen Wochen im Reichstage wieder darüber geklagt werden, welch' entsegliches Unrecht dem Großgrund­Menschenleben und Menschengesundheit höher schätzt, als agrarischen befizer dadurch zugefügt wird, daߧ 833 B. G.-B. in der Regel Leichtsinn, agrarische Scheu, zu zahlen, und antisozialen Egoismus. Wilhelm Golla

Berliner   Wohnsitz oder Forense? Der Erbhofmeister Graf Königsmark zu Blaue a.., Mitglied des Herrenhauses, war vom Berliner Magistrat für das Jahr 1905 mit 1487 M. zur Ge­meindeeinkommensteuer herangezogen worden. Der Magistrat ging davon aus, daß der Graf in Berlin   einen zweiten Wohnsitz habe, Beleidigung durch das Wort Streifbrecher". da ihm auf seinem Villengrundstück Genthinerstraße 13 eine eigene Wohnung zur Verfügung stehe, wo er auch in den Wintermonaten mehrere Arbeitswillige bei Gelegenheit eines Streits durch das Wort Das Schöffengericht zu Düsseldorf   hatte fünf Maurer, die Aufenthalt nähme: Die Wohnung wurde auf 2500 M. Mietswert Streifbrecher beleidigt haben sollen, freigesprochen. Es war der An­eingeschäßt. Graf Königsmart erhob Einspruch und klagte nach ficht, daß das Wort keine Beleidigung enthalte, es würde oft bon dessen Berwerfung im Verwaltungsstreitverfahren, indem er be- Arbeitern als leere Bhrafe gebraucht. Gegen dieses Urteil legte der stritt, in Berlin   einen zweiten Wohnsis zu haben, und sich nur Amtsanwalt Berufung ein und kam die Sache vor die Straf­zur Zahlung der Forensalsteuer bereit erklärte. Der Bezirks. ausschuß stellte auch den Kläger von der Einkommensteuer frei.ammer in Düsseldorf  . Diese stellte sich nun auf den Standpunkt, Er führte u. a. aus: Der Annahme des Magistrats, daß dem Kläger daß in dem Worte Streifbrecher etwas Höhnisches und Verächtliches das Haus Genthinerstraße 18 das ganze Jahr hindurch zur Ber  - liege, die Arbeitswilligen sollten sich durch die Anwendung des fügung stehe, ständen die Behauptungen des Klägers gegenüber, daß das Haus überhaupt nur während einiger Wintermonate in bewohnbarem Zustande sei und daß Kläger  , als er im Sommer 1904 zu den Sibungen des Herrenhauses nach Berlin   gekommen sei, im Hotel gewohnt habe. Es sei anzunehmen, daß Kläger   nicht die Absicht gehabt habe, den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Tätigkeit von seinem Wohnsitz Plaue nach Berlin  zu verlegen. Die Begründung eines zweiten Wohnsizes in Berlin  müsse verneint werden. Mitglieder der gesetzgebenden Körper­schaften, die wegen ihrer parlamentarischen Zätigteit genötigt seien, in Berlin   längere Zeit Aufenthalt zu nehmen, begründeten dadurch an sich noch keinen zweiten Wohnfiß. Die Umwandlung des Aufent haltsverhältnisses in ein Wohnverhältnis erfolge auch nicht schon dadurch, daß in einem solchen Falle die Unterkunft in eigenen, ent­weder mietsweise oder anderweitig benutzten Räumen derjenigen in einem Hotel oder Bensionat vorgezogen werde, zumal wenn die Wohnung während des Aufenthaltsverhältnisses mit zeitweisen Unterbrechungen benutzt und nach Beendigung desselben in unbe wohnbaren Zustand bersetzt werde.

Das Oberverwaltungsgericht als Revisionsinstanz billigte die Freistellung des Grbhofmeisters von der Gemeinde­einkommensteuer in Berlin   mit der Begründung: Es tönne nicht angenommen werden, daß es sich hier um eine Wohnung im Sinne des Gesetzes handele. Die fraglichen Räume mögen fich ja objektiv als Wohnräume tennzeichnen. Indessen wären sie bei Berüd­fichtigung der sozialen Stellung des Klägers und seinem dement sprechenden Wohnbedürfnis nicht als Wohnung, sondern als Absteige­quartier zu betrachten. Somit könne schon deshalb von einem zweiten Wohnsitz des Klägers in Berlin   nicht die Rede sein.

Folgen einer Kontrollversammlung.

Bom Landgericht Braunschweig find am 17. Juni b. 3. der Zimmermann Friedrich Eide aus Ahlshausen, der Schuhmacher August Brand und der Dienstinecht Wilhelm Kreger aus Ritterode zu mehrmonatiger Gefängnisstrafe verurteilt worden. Sie waren auf der Kontrollversammlung gewesen und hatten nachher dem Biere reichlich zugesprochen. Dann war eine Prügelei entstanden, bei welcher fie ihre Gegner erheblich verletzten. Die von den Angeklagten eingelegte te vision wurde am Dienstag vom Reichsgerichte verworfen.

Wer haftet für bissige Hunde?

§ 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches   lautet: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verlegt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher

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die Arbeit einzustellen und sich den Streifenden anzuschließen. Es ortes beleidigt fühlen und dadurch veranlaßt werden, fei eine exemplarische Strafe am Plaze. Zwei der Angeklagten wurden zu je 14 Tagen Gefängnis verurteilt, während drei ber­felben, weil ihnen nicht bewiesen werden konnte, daß sie das ominöse Wort gebraucht, freigesprochen wurden. Die Verurteilten gehörten den christlichen Gewerkschaften an, die Freigesprochenen waren Sozial­demokraten. Das Urteil ſegt eine außerordentlich hohe Strafe feft. Und wofür? Weil die Angeklagten durch Aussprechen der Wahrheit ihre Arbeitsgenossen zum Bewußtsein des Torichten und Wertverflichen ihrer Handlung bringen wollten. Also weil die Ver­urteilten das gefeßlich gewährleistete Koalitionsrecht gebrauchten und einen anderen zum Anschluß an den Gebrauch des Koalionsrechtes durch Aussprechen der Wahrheit bewegen wollten, find fie bestraft. Die berurteilten Christlichsozialen lommen jegt vielleicht zu der Einsicht, was eine von den Zentrumsleuten und Christlichsozialen so eifrig geleugnete Klassenjustiz ist, und daß die Arbeiter längst ein wirkliches und geschütztes Koalitionsrecht hätten, wenn nicht gar so viele Arbeiter noch sich von den Klassenjustizschwärmern und Preis­fechtern des Kapitalismus im Zentrum und in der christlichsozialen Partei irreführen ließen.

Der beleidigte Muttersohn".

Der Schriftsteller Johannes Dose   hat einen Roman unter dem Titel Muttersohn" erscheinen lassen. Die Hauptrolle in diesem Roman spielt ein Asmus Berg. Nechtsanwalt Ritter aus Zondern nahm an, in dem Muttersohn" sei er eigentlich der Asmus Berg und sei durch einige Verzeichnungen beleidigt. Er flagte wegen Be leidigung. Das Schöffengericht in Lübeck   wies die Klage ab. Die Straflammer hob gestern das freisprechende Urteil auf, berurteilte Dose wegen Beleidigung zu 200 M. und erkannte auf Einziehung bes Romans. Bestätigt das Oberlandesgericht dies in Gestalt eines Beleidigungsprozesses geübte Benfurstüdlein, so wird der Muttersohn" verbrannt und die zu seiner Erzeugung gebrauchten Platten vernichtet werden. Ob damit wirklich dem Rechtsanwalt Ritter gedient ist?

Hus der Frauenbewegung.

am 16. d. m. verstorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet morgen, Freitag, den 20. April, von der Leichenhalle des Emmaus Kirch­hofes, Rigdorf, Hermannstraße, aus statt. 68/1 Um recht zahlreiche Beteiligung Die Ortsverwaltung.

bittet

Deutscher Holzarbeiter- Verband

Nachruf.

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß der Kollege, Tischler Walter Bienko

am 14. April verstorben und am 18. April zur letzten Ruhe gebettet wurde.

Ehre seinem Andenken! 84/3 Die Ortsverwaltung.

Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß am 13. d. Mts. der Brauer

August Pusch

im Krankenhause am Friedrichs­ hain   an der Lungenschwindsucht verstorben ist. Die Beerdigung findet am 19. April, nachm. 3 Uhr, auf dem Zentral- Friedhof in Friedrichsfelde   statt. 12675 Die Hinterbliebenen.

Am 16. April, abends 10 Uhr. verschied nach kurzem Leiden unsere liebe Mutter, Schwieger­mutter und Großmutter

Witwe Johanna Kurzer im fast vollendeten 77. Lebens­jahre. Die Beerdigung findet am 20. April, nachm. 3 Uhr, vom Trauerhause, Rigdorf, Reuter­Straße 64, aus auf dem neuen Rigdorfer Kirchhof, Mariendorfer  12706 Weg, statt. Die trauernden Hinterbliebenen. A. Bogen nebst Frau und Kindern.

Am zweiten Osterfeiertag abends 10% Uhr verschied sanft nach langem, schwerem Leiden meine innigstgeliebte Frau, unsere gute Mutter

Luise Schuschenk geb. Wolschke

12576

im 55. Lebensjahre. Schmargendorf  , den 18. April 1906. August Schuschenk nebst Kindern. Die Beerdigung findet Freitag, ben 20. April, nachm. 4 Uhr, von der Leichenhalle des Schmargen­ dorfer   Kirchhofes aus statt.

Danksagung.

Hiermit sagen wir allen Freunden und Bekannten für die herzliche Teilnahme bei der Beerdigung unseres lieben Gatten und Baters unseren innigsten Dant. 9152 Frau Starck und Tochter.

Danksagung. Für die herzliche Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes Max Schmidt sage ich allen Kollegen und Bekannten, insbesondere dem Gastwirtsverein Südoft" und der Zentral- Kranken­taffe der Schmiede besten Dank. Witwe Selma Schmidt geb. Paschke. 1266b Johannisthal  .

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Das Zier hält, verpflichtet, dem Berlegten den baraus entstehenden politisches sei. Er verlangte deshalb die Entfernung der er 500 Stilek Union" für nur 7 M.! Gwern vil had. Partick.

Schaden zu ersetzen". Gegen diese an sich sehr verständige Vorschrift, jährigen, die etwa in der Versammlung anwesend sein sollten. die in den Rheinlanden unbeanstandet ein Jahrhundert lang in Mehrere Redner gaben sich Mühe, den guten Mann von seinem

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