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Nr. 96. 23. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Donnerstag, 26. April 1906.

Hus der Frauenbewegung.

Maientag!

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feine Würde und seine Ehre, auch seine weibliche Ehre angreifende Russische Schwindeleien. Die dem Russenkonsortium dienstwillige Zumutungen nicht mit Ehrerbietung und Bescheidenheit"($ 76 Ge- Breffe bringt in den letzten Tagen mehrfach wirtschaftliche findeordning) entgegengenommen habe. Wiederholt sei so be- Stimmungsbilder aus Rußland  , die offensichtlich den Zweck ver­handeltes und deshalb fortgelaufenes Gesinde zwangsweise wieder folgen, Kapital nach dort zu dirigieren. Wie es in Wirklichkeit Acht Stunden Arbeit, acht Stunden Erholung, acht liederliche Dirne usw. seien schon als liebenswürdige kosenamen altrussischen Kongresse von Vertretern der Industrie und des Handels in den Dienst zurückgebracht worden. Ausdrücke wie Saumensch, in Rußland   aussieht, läßt ein Aufruf des Organisationsbureaus der Stunden Ruhe! Das ist der Ruf, die Forderung, erhoben betrachtet worden, die nicht zum Verlassen des Dienstes berechtigen. erkennen. Es heißt darin:" Die Industrie und der russische Handel bom Proletariat am 1. Mai. Für das Gesinde kenne die Gesindeordnung nur 7 Gründe zum Verlassen durchleben also eine schwere Zeit, ihnen droht die größte Gefahr." Und der weltumspannende Gedanke, das Bewußtsein der des Dienstes ohne Kündigung, dagegen gewähre sie der Herrschaft" Und die Prog.- Prom- Gas entwirft ein trübes Bild. gleichen Willenskundgebung überall dort, wo Klassenbewußtsein 19 Gründe zur plöglichen Entlassung. Und soweit das Gesinde Die Lager der Werke im Ural   sind" so heißt es in dieser fich durchzuringen vermochte, hat etwas Erhebendes, Stärkendes, in Betracht komme, sei zwischen Recht haben und Recht kriegen noch Schilderung infolge der Stockung des Eisenbahnverkehrs mit Er­die Gewißheit des Sieges Auslösendes. Dieses Gefühl muß ein gewaltiger Unterschied. Schlimmer noch als der Wortlaut der zeugnissen überfüllt und die Betriebsmittel sind vollständig erschöpft, gerade für die Proletarierin, die doppelt Ausgebeutete, doppelt Bestimmungen sei ihre Auslegung durch die Gerichte und dornenvoll so daß einige Werte gezwungen find, ihre Arbeiter mit Gußeiſen Entrechtete, Begeisterndes, zum Stampf Anfeuerndes in sich ein und erwähnt unter anderem ein Urteil des Oberverwaltungs in Bahlung, da der Betrieb sonst gänzlich eingestellt werden würde. sei in fast allen Fällen der Rechtsweg. Redner geht darauf näher zu bezahlen. Die Arbeiter nehmen auch das Eisen zur Fabriktare bergen. Zum Kampf? Ja, zum Kampf, zum Krieg gegen gerichts, das einen Befehl zur Rückkehr in den Dienst für berechtigt Daß die Arbeiter mit ihrem in Ware ausgezahlten Lohn so gut wie Schmach und Schande, gegen Ausbeutung und Unterdrückung! erklärte, weil in den Beitschenhieben, die das entlaufene Ge- nichts anfangen tönnen, ist ja wohl einleuchtend. Jezt naht die Mit schandbar niedrigen Löhnen wird die weibliche Arbeits- finde erhalten hatte, keine Gefahr für Leben und Gesundheit" und Navigationseröffnung heran, so daß die Werke hoffen, ihre im fraft abgefunden. Entsetzlich lange muß die Frau Tag für Tag auch eine ausschweifende Härte zu erbliden sei, wenn man be- Winter angesammelten Erzeugnisse abfegen zu können. Einige an fronden. Die an den Kochherd, an die Kinderstube gefesselte Frau, rücksichtige, wie das Gesinde auf dem Lande im allgemeinen behandelt üssen belegene Werke besorgen die Verflößung ihrer Erzeugnisse sie muß beim Morgengrauen das Tagewerk aufnehmen und die werde. selbst und find während der Navigation von der Eisenbahn un­häuslichen Sorgen nehmen sie in Anspruch bis tief in die gegenüber unzugänglich. Dieser warf fie darauf zu Boden, miß- eifen per Eisenbahn bis zur Kama schaffen. Die Eisenbahn kant Ein Mädchen erivies sich den Budringlichkeiten eines Hausfohns abhängig; die anderen Werke dagegen müssen ihr Eisen und Guß­Nacht. Hat gar der Kapitalismus   die Frau, die Mutter in handelte sie und bedrohte sie mit Schlägen auf den Stopf, wenn sie ihnen jedoch nur 27 Waggons täglich zur Verfügung stellen, an­den Dienst der kapitalistischen   Fron gespannt, dann drückt das etwas sage. Das Mädchen verließ den Dienst. Schleunigst griff statt 135, deren die Werke bedürfen." Joch noch schlimmer. Das Leben solcher Frauen gestaltet sich die Staatsanwaltschaft ein, aber nicht gegen den schwachen Mann", zu einer ununterbrochenen Kette von Trübsal und Leiden. der Notzucht versucht hatte, sondern gegen das Dienstmädchen. anfangs erklärt hatten, die Geschäfte ehestens wieder aufnehmen zu Zahlungsschwierigkeiten. Obgleich in San Francisco   die Bankiers Kaum bleiben der Gehezten ein paar Stunden für die Nacht Drei Mark Geldstrafe wegen unberechtigten Verlassens des Dienstes wollen, fuchen sie nun um ein dreißigtägiges Moratorium nach, ruhe, um notdürftig die verbrauchten Kräfte zu ersehen. Ja waren ihr Lohn. welches in der Weise erwirkt werden soll, daß der Gouverneur durch Lasten, Beschwerden und-- Die zweite Instanz hob das Urteil auf. Wenn solche Fälle auf einen schon eingesetzten Ausschuß ersucht wird, von Tag zu Tag Pflichten wurden der Frau in reichem Maße zuteil. Größere Lasten als dem Manne! Grund eines Gesetzes vorkommen könnten, so sei ein solches Gesetz dreißig Tage lang Feiertag zu proklamieren. Die hiesigen Bantiers Und als Staatsbürgerin die gleichen Pflichten, eine Schmach für das ganze Volt. Es sei ein unfittliches Gefeß, find beschäftigt, ein Schußkomitee für die Feuerversicherungsgesell aber verwehrt sind der Frau die Rechte, die dem Manne Klängel, der weil es Freiheit und Sittlichkeit grob verleze. Freilich, dem schaften zu bilden, so daß diese von einer umfangreichen Abstoßzung int Preußen regiere, möge es ja ja passen, wenigstens in bescheidenem Maße zur Verfügung stehen. wenn durch Schläge und Beleidigungen den Dienenden von Wertpapieren Abstand nehmen können. Es wird geplant, etwa die 40 Millionen Dollar flüssig zu machen. Nicht verschont ist die Frau von der Pflicht zur Arbeit, Menschenwürde ausgetrieben werde und wenn fie arbeiteten tributpflichtig ist sie dem Staate als Steuerzahlerin, bei in ungemessener Arbeitszeit und mit übermenschlicher Anstrengung. Nebertölpelt. Bisher hieß es immer, eine der Bedingungen für schlechter Entlohnung drückt der Junker Brotverteuerungs- Was das Büchtigungsrecht der Herrschaft angehe, so fei dieses Auflegung der neuen russischen Milliardenanleihe sei die Zusicherung, politit sie ganz besonders, sie muß dem Lande den Nachwuchs zweifellos durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch daß Rußland im Laufe der nächsten zwei Jahre eine neue Anleihe schenken, ihn erziehen, meist unter übergroßen Beschwerden Minister des Innern es zehnmal mit geflügelter Polizeidialektik be- öffentlichten offiziellen Anleihebedingungen enthielten auch ben beseitigt, das ergebe dessen Entstehungsgeschichte, und wenn ein nicht auflegen dürfe. Und die in Petersburger Blättern ver­und Entbehrungen. Die Frau unterſteht in jeder Beziehung ftritte. Ohne Zweifel dürfe Gesinde, das die Herrschaft schlagen Passus, Rußland   dürfe während der genannten Zeit im Auslande den allgemeinen staatlichen Anordnungen und Gefeßen. Der wolle, sich jetzt zur Wehre feßen. Gegen die ungerechten Bedingungen feine neue Anleihe emittieren. Wie die" Frankf. 3tg." jetzt mit­Kompler der Pflichten hat für die Frau nur die eine Lücke: für die Lösung des Dienstverhältnisses, wie sie die Gesindeordnung teilt, als offizielle Mitteilung, interpretiert Rußland   die Bedingung Befreiung von der Wehrpflicht. Dafür bleiben ihr die ungleich festlege, fönnten die Dienstboten sich fönnten die Dienstboten sich einigermaßen schützen dahin, daß es nur in Frankreich   keine neue Anleihe auflegen dürfe. schwerer wiegenden Mutterpflichten. durch schriftliche Verträge, die jene Bedingungen ausschlössen Demnach hätten die russischen Finanzkünstler wiedermal ein falsches Aber von Rechten ist nicht die Rede. Das Wahlrecht zu allen und andere an ihre Stelle setten. Nach dieser Richtung müsse fräftig Spiel getrieben. gesetzgebenden Körperschaften und Verwaltungsforporationen agitiert werden. Eine lebhafte Agitation für die Beseitigung der wird der Frau vorenthalten. Ihr ist verwehrt jeder Einfluß Gefindeordnung und die Gleichstellung des Gesindes mit den ge- Die Praxis des ärztlichen wissenschaftlichen Verbandes auf jene Körperschaften, welche die Pflichten des Einzelnen Arbeitsverhältnisses, sondern auch mit Bezug auf die sozialpolitischen werblichen Arbeitern müsse einfeßen, aber nicht nur bezüglich des für Deutschland  . als auch solche von Interessenvereinigungen usw. in die Errungenschaften, so die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, Gesezesform gießen. Das ist schamlose Bergewaltigung. Hier- die Gerichtsbarkeit in Streitigkeiten aus dem Gesindeverhältnis. Nach zahlreich, daß sich ihre Registrierung faum noch lohnt. Nur dann Die aus dem Leipziger   Aerztekrieg entstandenen Prozesse sind so gegen sich aufzulehnen ist der Frauen heiliges Recht, es ist einem Hinweis auf den ungeheuren Prozentsatz von Dienstboten unter und wann muß von einem solchen aus publizistischen Gründen Notiz ihre unabwendbare Pflicht. den Prostituierten, der sich erklären läßt aus der wirtschaftlichen genommen werden, wie z. B. von dem, der sich vorgestern vor dem Auch die Männer haben noch längst nicht das volle und geistigen Not der Dienstboten, und nach einer glänzenden Schöffengericht gegen den Genoffen Heinig, als verantwortlichem Wahlrecht errungen. Das allgemeine gleiche und geheime Kritik der die bürgerliche Gesellschaft beherrschenden Heuchelei, schloß Redakteur, abspielte, worin die beiden ehemaligen Hauptführer der Wahlrecht für die Landtagswahl steht noch aus. Die Maifeier Redner: Gegen Unzucht, gegen Unrecht, gegen Unfittlichkeit und Distriksärzte, Dr. Bergmann und Dr. Weiß, auf immer dient zugleich der Erlangung des unbeschränkten Wahlrechts für gegen Heuchelei trete auf, wer eintrete für die Beseitigung des moralisch hingerichtet wurden. Die beiden fühlten sich durch die Be­alle gesetzgebenden Körperschaften. Und die Wahlrechts- anhaltender Beifall.) Gefindeunrechts. Darum: Fort mit der Gefindeordnung!( Lebhafter merkung in einem Gerichtsverhandlungsberichte vom 23. September demonstration schließt ein die prinzipielle Forderung der Die Frauenrechtlerin Frau Deutsch   vom Verein für die ihr Ehrenwort gebrochen und an ihren Kollegen borigen Jahres beleidigt, daß sie die ersten waren, die Zuerkennung des Wahlrechts zu allen öffentlichen Korporationen Hausangestellten der Berliner   Organisation der Dienstboten erklärte, Berrat geübt hätten. Um diese Behauptung zu beweisen, auch für die Frau. der Referent habe in treffender Weise die Gesindeordnung mußte gestern ein ganzes Heer ehemaliger Distriksärzte, der Vor­Hat da die Frau nicht doppelt und dreifach Ursache, fich charakterisiert. Tatsächlich sei sie ein leberbleibsel aus mittelalter- figende des Wirtschaftlichen   Verbandes der Aerzte, Dr. Hart­an der Maifeier zu beteiligen? Ganz gewiß! Die Frau licher Leibeigenschaft und eine Schmach. mann, der Aerzteagent Töpfer, der die Leute zu kaufen hatte demonstriert für Gleichbewertung der weiblichen mit der Fräulein Kosch nizki drückte ihre Genugtuung darüber aus, und noch hat, der Vorsitzende der Ortskrankenkasse, Genosse männlichen Arbeitskraft, sie demonstriert für den Völker- daß Stadthagen   so warme und so wahre Worte für die Dienstboten Bollender, und der ehemalige Kassierer des Sanitätsvereins, frieden, gegen den menschenmordenden, verwüstenden Militaris Vortrag mit großer Freude begrüßt, erwartet nichts von der dauerte denn auch bis spät abends. Die Sache ist kurz folgende: gesprochen habe. Fräulein Hoffmann, die den Abend und den Genosse Ryffel, als Zeugen geladen werden. Die Verhandlung mus, sie demonstriert für das Wahlrecht, sie demonstriert als bürgerlichen Frauenwelt nach ihren Erfahrungen auf dem Als sich der Aerztekrieg seinem Ende näherte, ließen sich auch u. a. Verkäuferin von Arbeitskraft und als das noch besonders ge- internationalen Frauenfongreß, dagegen viel von der Arbeiter Dr. Bergmann und Dr. Weiß vom Wirtschaftlichen  tnechtete, unterdrückte und entrechtete Weib. partei. Auch Fräulein Hall drückte dem Referenten ihren Verband kaufen, nahmen den Mitgliedern ihres Dant namens der Dienstboten aus. Alle Rednerinnen schilderten Vereins( festbesoldeter Rassenärzte) aber gleich die Rechtlosigkeit und Leiden des Gefindes. Frau Gubela und wohl das ehrenwörtliche Versprechen ab, sich nicht Bäcker to hoben die Bedeutung der Sozialdemo- vom Verband kaufen zu lassen, und ihnen, wenn sie mit dem Ver­tratie im Kampfe gegen die Gefindeordnung hervor. tratie im Stampfe gegen die Gefindeordnung hervor. Ebenso band überhaupt in Verbindung zu treten gedächten, vorher Mit­die Einberuferin und Vorsitzende Ottilie Baader  , welche vers teilung davon zu machen hätten. Einen Arzt, der mit dem Verband spricht, daß weitere öffentliche Versammlungen, auch unterhandelte, nannte Bergmann wortbrüchig. Deshalb berklagte Sonntagsnachmittags, zur politischen Aufklärung der Dienstboten ihn dieser, der Prozeß endete aber mit dem Freispruch B.3. An das Eine Voltsversammlung mit dieser Tagesordnung, ein- stattfinden würden. Referat dieser Verhandlung war nun im Bericht die Bemerkung ge­berufen von der Vertrauensperson der sozialdemokratischen Frauen In einer Resolution stellte die Versammlung folgende knüpft worden, wegen deren Bergmann und Weiß Strafantrag ge­und besonders der Agitation unter den Dienstboten gewidmet, die Forderungen auf: Beseitigung der Gefindeordnung und der gegen stellt haben. Die Beugenbernehmung ergab nun zweifellos, daß B. speziell eingeladen worden waren, tagte am Dienstag unter sehr das Gesinde bestehenden Ausnahmegesetze, namentlich des Gesetzes und W. vom Wirtschaftlichen   Verband zusammen die Summe zahlreicher Beteiligung im Neuen Klubhaus in der Kommandanten vom 24. April 1854. Arbeiterschutz durch Reichsgesetz für das von 30 000 m. erhalten hatten. Nunmehr arbeiteten fie straße. Reichstagsabgeordneter Artur Stadthagen referierte. Gesinde. Ein volles gesichertes Koalitionsrecht. Rechtliche Gleich im Gegensatz zu den Brinzipien des Vereins daran, daß sich die Im ersten Teil des Vortrages, der die Entstehung der stellung des Gesindes mit den gewerblichen Arbeitern rücksichtlich Distriksärzte einzeln faufen und von Leipzig   abschieben lassen sollten, Gesindeordnungen im historischen Zusammenhange behandelte, tenn- des Dienstvertrages, der Kranken- und Unfallversicherung. Dienst- damit die Ortskrankenkasse dem Verbande überliefert würde. Der zeichnete Redner die Gefinderechtsverhältnisse als Ruinen, von den botengerichte nach Art der Gewerbegerichte unter Beteiligung der Aerzteagent Töpfer mußte unter dem Gideszwang aus­Machthabern herübergerettet aus längst verflossener Zeit, auf- Dienstboten als Beisitzer. sagen, daß einzelnen Aerzten bis zu 40 000. b= gebaut auf dem Zwangsgesindedienst und der Hörigkeit, wie sie Mit einem Hoch auf die Sozialdemokratie schloß die Ver- findungssummen gezahlt wurden. Gegen den Ge­namentlich seit dem 17. Jahrhundert sich herausbildeten. Von den sammlung. nossen   Pollender, der dem Treiben dieser beiden preußischen Gesindeordnungen datiert die älteste noch gültige, die Brit. Am Donnerstag, den 19. d. Wis., fand die General blödsinnigen Vorwurf, dieser habe fich für 30 000 M. kaufen Herren entgegentrat, erhoben sie bei den des ehemaligen Herzogtums Lauenburg  , aus dem Jahre 1782. Jn erhoben sie bei den Mitgliedern den Preußen haben wir 19 Gefindeordnungen, die bezüglich der Unter- bersammlung des hiesigen Frauen- und Mädchen- Vereins statt, in laffen und trete deshalb für den Friedensschluß ein. In der Ver­werfung und der Rechtlosigkeit des Gefindes sowie der Bevor der Frau Jeeze einen Vortrag hielt über: rechtung der Herrschaft ziemlich gleich find. Im größten Teile anschauung und unsere Schule.". Der Vortrag wurde mit reichem wiederholen. Genosse Pollender räumte als Zeuge mit dem Lügen­Moderne Welt- handlung wagte die Klägerische Partei nicht mehr, den Vorwurf zu Bevoranschauung Preußens gilt die Gefindeordnung vom 8. November 1810, die im Beifall aufgenommen. Am Anfang des vorigen Quartals hatte der gewebe über den Ortskrankenkassenvorstand auf. wesentlichen noch gültig ist. Sie gilt auch für Berlin  , wo ihr Verein 24 Mitglieder, 14 Neuaufnahmen erfolgten. Einer Einnahme Weil sich der Zeitpunkt nicht mehr feststellen ließ, an dem Töpfer nach der lezten Zählung 85 900 weibliche Dienstboten unter- bon 52,15 M. pro 1. Quartal 1906 steht eine Ausgabe von 27,-M. an die beiden Herren Aerzte herangetreten war, und diese behaupte= Sie enthalte, so führte Stadthagen   weiter aus, beinahe gegenüber. Der Kassiererin wurde Decharge erteilt. Die Vor- ten, daß sie ihr gegebenes Ehrenwort" zur fraglichen Zeit zu wörtlich dieselben Vertragsbestimmungen, unter denen vorher das fizzende schloß mit der Aufforderung zum Abonnement auf die'd erhalten hätten," sah das Gericht den Beweis at den hörige Gesinde zu leiden hatte. Tatsächlich feien auch danach" Gleichheit".

Darum hinaus ihr Proletarierinnen! Hinaus am 1. Mai aus dem Haus, aus der Werkstatt, aus der Fabrik. Hinein in die Versammlungen! Genossinnen, herbei zur Demonstration für Freiheit und Völkerglück!

stehen.

Fort mit der Gesindeordnung!

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Aus Industrie und Bandel.

die Arbeitslasten und Pflichten ohne Zeitfrage. Zu jeder Zeit, auch Treptow  . Heute abend 82 Uhr findet bei Mohlau, Kiefholz­nachts müsse danach das Gesinde" mit Ehrerbietung und Achtung" straße 35, eine Frauenverfammlung statt, in welcher Frau A. Stern die Befehle der Herrschaft" ausführen. 24 Stunden im Tage fönne über: Gibt es ein Fortleben nach dem Tode" referieren wird. die Kraft des Gesindes in Anspruch genommen werden. Vervoll- Zahlreicher Besuch der Treptower Frauen wird erwartet. ständigt werde das Gefindeunrecht durch das Gesetz über die Ein­führung von Gesindedienstbüchern und durch das Gesetz vom 24. April 1854, betreffend die Verlegung der Dienstpflichten des Gefindes und der ländlichen Arbeiter. Dies Gesetz Dies Gesetz bedrohe hartnäckigen Ungehorsam oder Widerspenstigkeit des Gesindes mit Strafe, Vertragsverlegungen der Herrschaft aber sind straffrei! Steigende Ueberschüsse. Die Bergtverksgesellschaften erfreuen sich Und mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre ist neben ländlichen glänzender Geschäftsergebnisse. Die Bergwertsgesellschaft Hibernia erzielte für das 1. Quartal 1906 einen Ueberschuß von 4 170 179 m. Arbeitern und Schiffstnechten das Gesinde bedroht, welches die Arbeitgeber oder die Obrigkeit zu gewissen Handlungen oder Zu- gegen 1358 069 M. für das 1. Quartal 1905. Das erste Halbjahr geständnissen dadurch zu bestimmen sucht, daß es die Einstellung der wurde mithin fast dasselbe Ergebnis erzielt, als in den ersten sechs 1905 erbrachte 4314 425 M. In den ersten drei Monaten 1906 Arbeit oder die Verhinderung derselben bei einzelnen oder mehreren Monaten 1905. Die Gewerkschaft Friedrich der Große- Herne schließt Arbeitgebern verabredet oder zu einer solchen Verabredung auf das legte Geschäftsjahr mit einem Betriebsgewinn von 1573 440 W. fordert. Danach schon sei ein Kampf im Sinne des gewerkschaftlichen Kampfes für das Gefinde ausgeschloffen. Das Vereinigungsrecht sei zwar ab. Daraus wurden 447 750 M. Ausbeute verteilt und 624 509 m. ihm nicht genommen, bestehe aber tatsächlich nicht, da ja nach der zu Abschreibungen verwandt.

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Wortbruch nicht als erwiesen an, weshalb es den Genoffen Seinig zu 200 M. Geldstrafe verurteilte; hingegen sabes den Ver= rat der beiden an ihren Kollegen als erwiefen an und betonte dies ausdrücklich in seiner Ür. teilsbegründung.

Nach diesen gerichtlichen Feststellungen ist die Oeffentlichkeit nun aber auch über den Charakter dieser Aerzteorganisation( den Wirt­ schaftlichen   Verband für Deutschland  ) unterrichtet, die man auch in unferer Partei und uns nahestehenden Kreisen als eine gewerkschaft­liche Stampfesorganisation während des Aeratekrieges ange­sprochen hat.

Gerichts- Zeitung.

Milde Richter für zufünftige Richter. Sie haben uns angelacht, mit diesen Worten war der Rechts­kandidat Fischer eines Abends im Café Kronprinz an den ihm gegenübersihenden Kaufmann Schaffernicht herangetreten. Als letterer entgegnete:" Das geht Sie doch nichts an," bemerkte Fischer: Wenn Sie noch einmal lachen, erhalten Sie Ohrfeigen". Schaffer­Gefindeordnung das Gesinde zu gehorchen habe, wenn die Herrschaft" Gegen den Spiritusring. Die Königsberger   Stadtverwaltung nicht nahm aber die dreiste Drohung nicht ernst und amüsierte sich ihm den Ausgang verbiete. Die zwvangsweise Zurüdführung in das hat einstimmig beschlossen, die Spiritusbeleuchtung, die in mehreren über die Herausforderung. Erstaunt war er aber, daß Fischer und Dienstverhältnis, die durch das Reichsrecht, die Zivilprozeßordnung, Straßen eingeführt ist, durch Gas oder elektrisches Licht zu ersetzen, sein Freund, der Rechtskandidat Grell, mit Stöden in der Hand auch für das Gefinde beseitigt ist, werde immer noch mit Billigung weil nach Einführung des Spirituslichtes die Preise derart in die plöglich vor die Tür des Cafés liefen, als Schaffernicht nach Hause des Ministers des Innern und der Verwaltungsgerichte gehandhabt. Höhe getrieben worden sind, daß die Abschaffung dieser Beleuchtung gehen wollte. Mit den Worten: Wollen Sie revogieren" erhielt Wenn man die angeführten und sonstigen bekannten Ausnahme- aus wirtschaftlichen Gründen geboten ist. Auch die Großdestillatestre Schaffernicht, zur Tür herausfommend, von Fischer einen Faust= bestimmungen gegen das Gesinde zusammennehme, so fomme man nahmen zu den durch den Spiritusring geschaffenen unhaltbaren schlag ins Gesicht. Dann bearbeiteten die beiden Juristen zu der Feststellung, daß es sllavenähnlich zur Befolgung aller Be Suständen Stellung. Skrupellos werden durch den Ring Existenzen den Kaufmann noch mit ihren Stöden, bis die Polizei einschritt. fehle der Herrschaft verpflichtet sei. Das gehe fogar so weit, daß das zugrunde gerichtet. Man beschloß Maßnahmen zu treffen, um die Die beiden Rechtskandidaten, die am Dienstag vor dem Schöffen Gefinde vielfach bestraft wurde, weil es rechtswidrige, unanständige, Biütürherrschaft des Ringes zu brechen. gericht in Halle wegen gemeinschaftliger Rörperber