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Nr. 114.

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Berliner Volksblatt.

23. Jahrg.

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Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands  .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1983.

Freitag, den 18. Mai 1906.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1984.

fallen, sondern hübsch bei den Kriegsministerien bleiben. Die ohne Unterschieds des Geschlechts wurde kurzerhand für erledigt er­

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Zur zweiten Lefung der Militär- ion verlangt allerdings ein Stollegium, beſtehend aus tlärt ſelbſtverſtändlich!

penfionsgesetze.

Man schreibt uns: Die neuen Militärpensionsgesetze sind nun auch in der Kommission beraten worden. Wenden wir uns zunächst dem für die Offiziere und Sanitätsoffiziere vorgeschlagenen Gesetz zu.

3 Offizieren oder Beamten, die diese Fragen entscheiden sollen. Haben denn die Reichstagsabgeordneten das Schicksal der Bilserichter schon vergessen??

Der Bericht der Kommission bildet ein wertvolles Aftenstück zur Beurteilung der Anschauungen unserer herrschenden Klassen, speziell der Edelsten der Nation. Nicht ein einziges Mitglied der Kommission, Von einem Paragraphen der Vorlage weiß man, troßdem der u. a. die Oberbürgermeister Kirschner und Schustehrus sowie er von der Kommission beraten wurde, überhaupt nicht genau, Professor Schmoller angehörten, beantragte die Einführung des was damit gesagt werden soll. Man kann es nur ahnen. allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts. Ein Redner Diese reizende Blüte germanischer Gesetzgebungskunst(§ 78) schien allerdings prinzipiell für das Reichstagswahlrecht zu sein, er lautet: wies wenigstens darauf hin, daß die heutige Zeit überall Der nach Maßgabe des gegenwärtigen Gesetzes zu zahlende dahin dränge, das hervorragendste politische Recht des Staats­Gesamtbetrag an Pensionsgebührnissen für die zur Zeit des In- bürgers, das Wahlrecht allgemein als ein gleiches aus­trafttretens dieses Gesezes den Schußtruppen angehörenden zugestalten", daß die Reiche und Staaten um Deutschland   herum Offiziere und Beamten darf nicht hinter der Summe derjenigen und um Preußen herum in Deutschland   gerade in der letzten Zeit Beträge zurückbleiben, welche ihnen im Falle der Pensionierung sich bewogen gefunden hätten, das allgemeine, gleiche Wahlrecht ein­zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes zugestanden haben

würden. Bei Ermittelung dieser Beträge ist das Dienstalter und zuführen oder doch anzubahnen", aber er unterließ es, Anträge zu der Dienstgrad zugrunde zu legen, welche die Offiziere und stellen, die doch keine Aussicht auf Annahme hätten, und sprach die Beamten bei Fortsehung ihres Dienstber- lediglich sein Bedauern darüber aus, daß die Regierung in Preußen hältnisses in der Heimat erreicht haben eine Reform des ungerechten heutigen Wahlrechts nicht in die Hand würden." nehme.

Im§ 5 des Gesetzes findet sich die Bestimmung, daß Gesundheitsschädigungen in folge eines Duells nicht als Dienstbeschädigungen anzusehen sind. Diese Neuerung, deren Erfinder Zentrumsmänner sind, ist ein drastischer Be­weis für die von allen Offizieren viel verspottete Harmlosigkeit des Reichstages in militärischen Dingen. Für Offiziere mit mehr als zehnjähriger Dienstzeit ist die Bestimmung von vorn­herein belanglos, weil sie auch ohne eine Dienstbeschädigung Anspruch auf Pension haben. Und die Offiziere, die noch nicht zehn Jahre gedient haben, wird man auf anderem Wege Der erste Saß dieses Paragraphen ist nahezu unver­ichadlos halten. Wozu gibt es denn militärische Fonds, deren ständlich und der zweite stellt einen blanken Unsinn vor. Verwendung der parlamentarischen Kontrolle entrüdt ist? Niemand kann das Dienstalter und die Charge angeben, die ein Ist nicht z. B. der Zehnmillionenfonds da? Den Bettel, den Schuttruppenoffizier erreicht haben würde, wenn er, statt seinen ein junger Leutnant als Pension erhält, kann man mit Reich- Abschied zu nehmen, in der Heimat weitergedient hätte. Das tigkeit aus solchen Fonds begleichen. Avancement eines Offiziers hängt von Zufälligkeiten ab, die im voraus nicht zu überblicken sind.-

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Interessant ist ferner, aus dem Bericht zu entnehmen, mit welcher Offenheit die Herren zugeben, daß das heutige Dreitlaffen­wahlsystem verfassungswidrig ist, weil es seinerzeit einfach aufoktrohiert wurde. Der vereinigte Landtag hatte in seiner letzten Sigung Ende April 1848 das von der Regierung vorgeschlagene Wahlgesetz vom 8. April 1848 für die zur Vereinbarung Der preußische Oberstleutnant a. D. von Wartenberg der preußischen Staatsverfassung zu berufende Versammlung, die erzählt ja auf Seite 72 seines Buches Ceterum censeo" Beschäftigen wir uns nun etwas mit dem Gefeß, das für spätere Nationalversammlung, angenommen. Dies Gesetz hatte lehrreiche Geschichten über die Bezahlung von Pensionen aus die Unteroffiziere und Mannschaften maß- ebenso wie später das oftrohierte Wahlgesetz für die Zweite Kammer einem bald nach den Befreiungsfriegen gebildeten Fonds. gebend sein wird. Hier hat die Kommission fich ein großes vom 6. Dezember 1848 allgemeine, gleiche, direkte, in geheimer Ab­Als bewundernswerte Leistung wurde auch die in der Verdienst dadurch erworben, daß sie verlangte, der Grad der Stimmung durch Stimmzettel zu bewirkende Wahl angeordnet. Die Kommission ausgeheckte Bestimmung, daß die Pensionen der Erwerbsunfähigkeit sei nach dem 3ivilberuf des Verfassungskommission der Nationalversammlung hatte sich zwar für Offiziere vom Stegimentsfommandeur aufwärts vom voll- Invaliden zu beurteilen, während die Regierungsvorlage dies die direkte Wahl erklärt, jedoch mit Rücksicht auf den Stand der endeten 30. Dienstjahr an nicht mehr um 1, sondern nur nur ausnahmsweise gestatten wollte. Es ist z. B. Klar, politischen Bildung der Nation zurzeit der indirekten Wahl den um 1/120 des pensionsfähigen Diensteinkommens steigen sollen, daß einen Uhrmacher die Verminderung der Sehkraft schwerer Vorzug gegeben. Auf Grund des oftronierten Wahlgefeßes ist dann auspofaunt. Allerdings büßen dabei die Regiments- und trifft als einen Buchbinder. Leider hat die Redaktionsfom- die am 26. Februar 1849 zusammengetretene Zweite Stammer Brigadekommandeure gegen die Regierungsvorlage, die ihnen mission, die das Gesetz in eine leicht verständliche Form bringen gewählt worden. Nach deren Auflösung am 27. April hat das schon nach 35 Dienstjahren 7000 beziehungsweise 9000 m. follte, den Kommissionsbeschluß ,, perbösert", indem sie wünscht, Staatsministerium an den König unter dem 29. Mai 1849 geben wollte, 400 respektive 500 M. ein, aber die in der daß der Beruf des Mannes nur zu berücksichtigen berichtet, daß Aenderungen des Wahlgesetzes notwendig ge­Regierungsvorlage geplante Aufbesserung der Pensionen der sei. Hoffentlich bleibt es beim Kommissionsbeschluß, der jedes worden feien, weil der Staat durch Ausführung ber fommandierenden Generäle von 16 493 m. auf 19 485 M. und Deuteln unmöglich macht. Wahlen in der bisherigen Art nicht nochmals gefährlichen ferner der Pensionen der Divisionskommandeure bon 11 592 M. Die Kriegszulagen für Unteroffiziere und Mann Schwankungen ausgesetzt werden dürfe, und daß es mittels des auf 13 059 M. hat die Kommission ruhig zugelassen. Möge schaften, die durch den Krieg invalide geworden sind, stehen, dem König vorgelegten Wahlgefeßes gelingen werde, endlich zu das deutsche   Volk die wirklich aufreizenden Fakta, wie selbstverständlich, im Zeichen der Schäbigkeit. Die geordneten Zuständen und vor allem zu einer Boltsvertretung zu daß in einer Zeit, in der die Nation unter Fleischwucher und Invaliden, die weniger an ihrer Gesundheit gelitten haben, gelangen, die den Anforderungen der Bevölkerung entspreche, in­Steuerdrud schwer zu leiden hat, die Pensionen der Generäle erhalten monatlich 10 M. Kriegszulage, also im Tag 33 Bf., dem fie auch innerhalb des Kreises der Zweiten Kammer den einzelnen um Tausende erhöht und die Landesfürsten von der Erb- den schwerer Beschädigten stehen 15 M., also pro Tag 50 Pf.. Volksschichten denjenigen Einfluß gestatte, welcher zu ihrer wirk­schaftssteuer befreit wurden, im Gedächtnis behalten. Wer zu.. Auch hier beweist das teure Vaterland seine Dankbarkeit lichen Bedeutung im Staatsleben im richtigen Verhältnis stehe.(!!) so etwas vergessen kann, der hat wirklich eines von den glänzend. Das allgemeine, gleiche Wahlrecht und die geheime Stimmabgabe Brettern, von denen der preußische Polizeiminister im Land­wurden in Verfolg dieses Berichts kurzerhand aufgehoben und das tag sprach, vor seinem Hirnkasten. Dreiklassenwahlgesetz oftrohiert.

Politifche Ueberlicht.

Berlin  , den 17. Mai.

Bortoverteuerung.

Die Tatsachen an sich sind bekannt, aber es ist immerhin von Bedeutung, die von uns stets vertretene Anschauung der Verfassungs­widrigkeit von der Herrenhaustommission bestätigt zu sehen. Daß sich später beide Kammern mit dem oktrohierten Wahlgesetz einverstanden erklärt haben, ändert an unserem Urteil nichts.

Uebrigens scheint die Regierung allmählich selbst zu der Ueber­zeugung gekommen zu sein, daß dies Flickwerk auf den Namen Wahlreform teinen Anspruch hat. Der Minister des Innern erklärte ausdrücklich, daß die beiden Entwürfe an dem materiellen

Troß dieser Erklärung steht fest, daß es sich darum handelt,

Leider ist die Hoffnung, daß Unteroffiziere, die wegen Mißhandlung gerichtlich bestraft worden sind, den Anspruch Bei dieser Gelegenheit sei auch darauf hingewiesen, daß auf den Zivilversorgungsschein und die Entschädigung dafür. die Generäle, die im Hofdienste verwendet sind, die verlieren, nicht in Erfüllung gegangen. Es ist tieftraurig, nämlichen Pensionen erhalten wie die wirklichen Generäle. daß bei der Bekämpfung der Soldatenschindereien auch der Da avanciert irgend ein adeliger Offizier auf dem Hofparkett, Reichstag   nicht mit der nötigen Energie vorgeht. verrichtet keinen Augenblick militärischen Dienst, seine Tätig­feit beschränkt sich auf die üblichen Hofgeschäfte, z. B. Schreiben von Einladungen zu Hoffestlichkeiten, Mitessen bei Diners, Erwiderung von Telegrammen, Teilnahme an Begräb­nissen, Einheimsen von Orden usw. Auf diese Weise wird der Mann General   und eines Tages soll ihm das Volk, nach­dem es ihm mindestens 200 000 m. an Gage bezahlt hat, Dem Staatssekretär des Reichspostamtes wird es be- ahlrecht nichts ändern sollen und feine Reform vielleicht nochmals 100 000 M. an Pensionsgebührnissen geben. schieden sein, die reaktionären und verkehrsfeindlichen Wünsche es wahlrechts enthalten. Ueber eine solche Reform feien Zwar ist es selbstverständlich, daß solche Offiziere überhaupt von den hohen Herren, denen sie dienen, erhalten werden der verhängnisvollen, steuererpresserischen Mehrheit des bon der Regierung bisher Entschließungen nach keiner Richtung sollten. Leider ist es ebenso selbstverständlich, daß die jetzige Reichstages in die Wirklichkeit umzusetzen. Denn der Block gefaßt, der Zweck der Vorlagen sei lediglich der, angesichts der Vor­Reichstag majorität sich niemals zu einer solchen Forderung der Steuerkompromißler hielt auch heute bei der Abstimmung gänge bei den Wahlen von 1903 Abhülfe gegen die hervorgetretenen Reichstagsmajorität sich niemals zu einer solchen Forderung über die Resolution, die eine Verteuerung des Orts- und unzuträglichkeiten des Wahlverfahrens zu schaffen. herbeilassen wird. Aber auch von dieser Majorität fönnte herbeilassen wird. Aber auch von dieser Majorität fönnte man verlangen, daß sie einen Paragraphen schafft, wonach Nachbarverkehrs verlangt, fest zusammen. Gegen die Stimmen das Dreitlassenwahlsystem durch leberkleisterung einiger allzu böser der Linken Sozialdemokraten und Freifinnigen sowie Offizieren, die vorwiegend im Hofdienst verwendet waren, höchstens die Pension eines Regimentskommandeurs zusteht. einiger Antisemiten wurde die verkehrsfeindliche Resolution Geschwüre lebensfähig zu erhalten. Um so größer ist die Pflicht Auch der§ 27, der den Frauen der pensionierten angenommen. Die Beratung bewegte sich nur in dem gestern bes Proletariats, immer und immer wieder dies elendeste aller Divisionskommandeure und kommandierenden Generäle im schon befahrenen Gleise. Der Unterstaatssekretär Wahlsysteme in seiner ganzen Scheußlichkeit zu enthüllen und Falle des Todes ihres Mannes relativ folossale Ertra. Sydow versuchte zwar eine Widerlegung der gestrigen Aus- chließlich die Regierung und die herrschenden Klassen auch gegen bezüge gewährt, war für die Kommission ein Blümchen führungen unseres Genossen Singer, aber er fiel damit ihren Willen zu einer wirklichen Wahlreform zu zwingen, die mur  Rührmichnichtan. Nach diesem Paragraphen erhalten die gründlich ab. Genosse Singer verstärkte dagegen den Ein- in einem Ersatz des Dreitlassenwahlunrechts durch das allgemeine, Hinterbliebenen eines pensionierten Offiziers nach dessen Tod druck und die Argumente seiner gestrigen Rede durch eine gleiche, direkte und geheime Wahlrecht bestehen kann. die Gebührnisse, die dem Verstorbenen in den nächsten drei gelungene Erwiderung, die die Lacher auf seine Seite brachte. Monaten zugestanden hätten, in einer Summe ausbezahlt. Mit den konservativen Reaktionären traten die National­Die Witwen der Divisionskommandeure und kommandierenden liberalen Arm in Arm auf den Plan. Alle noch so treffenden Generäle werden dabei ſehr ſplendid bedacht. Der Witwe Siebe von den Rednern der Linken ließ dieser edle Bund, dem eines Divisionskommandeurs werden beim Ableben ihres erst das Zentrum den rechten Ritt gibt, über sich ergehen, ohne Mannes auf diese Weise 3265 M. und der Witwe eines fom- au mudsen. Nach der Annahme der Resolution beantragte Spahn die mandierenden Generals 4871 M. ausbezahlt. Die Kommis­sion hätte hier getrost festsetzen können, daß mehr als 2500 M. Absetzung der Mühlenresolution von der Tagesordnung. Das nicht zur Auszahlung gelangen. Die Divisionsfommandeure Haus beschloß dem Antrag gemäß und gleich darauf die Ver­und kommandierenden Generäle haben, gleich ob aktiv oder tagung.

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Die Stichwahltaktik der französischen   Genoffen. Die Frage der Stichwahltaktik hat in der sozialistischen   Parter einige Differenzen hervorgerufen. Der Kongres in Chalon   hatte die Entscheidung über die Unterſtügung der bürgerlichen Republikaner  den Föderationen anheimgegeben, jedoch auf Antrag des Genossen Cambier beschlossen, daß in feinem Falle Parteikandidaten zu­gunsten sozialistischer Dissidenten zurücktreten dürften. Der legte Kongreß der Seine Föderation beschloß, in der Stichwahl bie bürgerlichen Republikaner   gegen bestimmte, einzelne Reformen betreffende Zusagen zu unterstützen. Indessen hat der Föderations­rat in seiner Sigung vom 11. d. M. die unbedingte Unter­stützung der bürgerlichen Republikaner angeordnet. In der Bes gründung der auf die republikanischen Kandidaten bezüglichen Re solution, die mit 82 gegen 39 Stimmen angenommen wurde, heißt Am 25. d. Mts. wird das Herrenhaus sich mit den Wahlrechts- es: Der Föderationsrat erklärt entschieden, daß er es zurückweist, Das Beschreiten des Rechtsweges bleibt vorlagen befaffen. Seine Kommiffion hat bereits getagt und in im zweiten Wahlgang von Klerikalen und zäsaristischen Stimmen zu den invaliden Offizieren praktisch auch fünftig unterbunden. einer einzigen Sigung beide Vorlagen unverändert angenommen. profitieren." In bezug auf diejenigen Stichwahlen aber, bei denen " parlamentarische" Sozialisten einen Vorsprung haben, hat der Auch ferner wird die Entscheidung der Kardinalfragen, Die gleichfalls der Kommiffion überwiesene Petition der preußischen Föderationsrat beschlossen, daß die Kandidaturen der Partei ein­ob eine Dienstbeschädigung vorliegt, ob und in welchem Mitglieder des sozialdemokratischen Parteivorstandes um Gewährung fach zurückgezogen werden. Grade Dienstunfähigkeit besteht, ob eine Kriegsbeschädigung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts für die Diese Beschlüsse tommen nun praktisch in folgenden Fällen in in Betracht kommt, nicht in die Kompetenz der Gerichte Wahlen zum Landtag an alle über 20 Jahre alten Staatsbürger Betracht: In Paris   haben die Radikalen in folgenden Bezirken

pensioniert, solche Einnahmen, daß sie, wenn in ihrem Haus- Morgen: Neichstaffenscheine; Mantelgesetz.  ­

halte nicht unvernünftig gewirtschaftet wird, Geld er­sparen müssen. Um so unberechtigter ist die Verschwendung von Staatsgeldern an ihre Witwen.

Preußische Wahlreform".